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Full text of "Aus Aachens Vorzeit [microform]"

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S  MCllIS  TOl^llf. 

mmHÜNGl  DES  VEREINS  FÜR  ME  DER  AACHENER  VORZEIT 

IM  AUFTRAG  DES  VEREINS  HERAUSGEGEBEN 

HEINRICH  SCHNOCK. 

ACHTER  JAHRGANG. 


AACHEN. 

Kommissions-Vbklag  der  ('kembb'schen  Buchhandlung  (C.  Cazin). 
189.1. 


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INHÄLT. 


8«ite 

1.  Baugeschichte  des  Hauses  Friesheim.    Von  J.  Bachkremer.    .    .    .      1 

2.  Kleinere  Mittheilungen: 

1.  Die  Servielsburg  als  Eorrektionshatie.    Von  M.  Schollen    .    .    .  16 

2.  Die  Neubedachong  des  Marschierthores.    Von  H.  Schnock.    .    .  16 

3.  Reinard  von  Schönan,  der  erste  Herr  von  Schönforst.  Von  H.  J.  Gross  17 

4.  Der  Reliqnienbehälter  des  hl.  Anastasios  im  Aachener  Dom.    Von 

B.  M.  Lersch       76 

5.  Abbrach  der  Hftuser  des  Josephinischen  Instituts  und  des  Waisenhauses 

in  der  Pontstrasse.    Von  J.  Buchkremer 91 

6.  Kleinere  Mittheilungen: 

1.  Freilegung  des  Chores  der  Nikolauskirche  in  Aachen.    Von 

J.  Buchkremer 92 

2.  Spottgedicht  auf  die  Franzosen  aus  dem  Jahre  1793.  Von  C.  Wacker  94 

7.  Die  Familie  von  Friesheim  in  Aachen  im  17.  und  18.  Jahrhundert.    Von 
Franz  Oppenhoff 97 

8.  Der  ehemalige  malerische  und  plastische  Wandschmuck  im  karolingischen 
Theüe  des  Aachener  Münsters.    Von  C.  Rhoen 113 

9.  Bericht  über  das  Vereinsjahr  1894^95 124 

10.  Mitgliederrerzcicliniss 126 


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Anm  Äm@&im@  ¥@f;iili 


Jikhrtich  8  Niiramcrii  Koinmissifms-Vei'Iaf;  . 

II   1   Bngcu  Rny.ll  .Olilav.  ''*'' 

( 'reuicr'sc'Uen  ßuclihniKlluiig 
Trcis  (ip^  .luhrsaiiss  ,(,  c„,„ 

4  Uark.  in  Aachen. 

Mittheilungen  des  Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit, 

Im  Auftrage  ien  Vereins  berausgegebeD  tou  H.  Sohnook. 

Nr.  1.  Achter  Jahrgang.  1895. 


Inhalt:  J.  Bnclikremer,  BauKesohicht«  des  Hanscs  Friesheim.  ~  K.  Wacker,  Ein  merk- 
würdiger Fnnd.  —  Kleinere  Mitllieilunfien:    1.  Die  Serriclsbiirg  als  Korruktiimsliaus. 
2.  Die  Neabedachaii^  des  Marschiert liorc». 


Baugeschichte  des  Hauses  Friesheim 

(seit  1717  Armenhaus).  —  Aachen,  Bergdrisch  Xr.  2. 
Von  .1.  Bochkremer. 

H<enii  drei  Blatt  Alibildaugen. 

Im  ,Tuni  de-i  vorigen  Jahres  hat  Aachen  wiedenim  ein  selir  merk- 
würdiges altes  Bauwerk  verleren.  In  Folge  von  Strassenerweitening  an 
der  Stelle,  wo  sich  Bergdrisch  und  Seilgraben  vereinigen  und  zur  Zeit 
nur  die  geringe  Strassenbreite  von  4—5  Meter  bestand,  musste  das  Haus  ■ 
Bergdiisch  Nr.  2,  das  sogen.  Friesheimsche  Haus  mit  seiner  nächsten 
Umgehung  abgetragen  werden,  üie  neue  Strassenflucht,  deren  Lage  zu 
den  alten  Gebäulichkeiten  au»  der  punktirten  Linie  im  Grundrisse  Fig.  2 
auf  Blatt  1  zu  erselien  ist,  liegt  an  der  engsten  Stelle  13  Meter  weiter 
zurück  als  die  frühere  Flucht  und  schnitt  dadurch  fast  zwei  Drittel  von  der 
alten  Baumasse  weg,  sodass  eine  sonst  vielleicht  ■  mögliche  theihveise 
Erhaltung  des  interessanten  Hauses  und  eine  Wiedevanfrichtung  der  alten 
Fassade,  der  neuen  Strassenflucht  entsprechend,  ganz  ausgeschlossen  war. 

Alle,  die  sich  für  Aachens  Vergangenheit  interessiren,  werden  den  Ver- 
lust dieses  Denkmals  tief  beklagt  haben,  ganz  besonders  aber  diejenigen, 
die  dieses  Haua  genauer  gekannt  und  ausser  der  Strassenansicht  auch  die 
malerische  Hofanlage  und   das  Innere  mit  eignen  Augen  gesehen    haben. 

Es  ist  aber  dafür  Sorge  getragen  worden,  dass  durch  zeichnerische 
und  photographische  Aufnahmen  das  Bild  des  Friesheimscben  Hauses  unter 
uns  fortleben  wird.  In  Folge  eines  Beschlusses  des  städtischen  Ausschusses 


9    — 

zur  Erhaltung  der  liistorischen  Bauwerke  hat  das  hiesige  Stadtbauanit 
die  Grundrisse  des  Hauses  aufgenommen  und  von  der  Strassenansicht  eine 
Photographie  anfertigen  lassen'.  Ausserdem  hat  der  Verfasser  vorliegender 
Arbeit  die  Hofansicht  und   einige  Einzelheiten   des  Innern   aufgezeichnet. 

In  Folgendem  ist  eine  Beschreibung  des  Friesheimschen  Hauses  und 
der  mit  ihm  von  1717  an  zusammenhängenden  Bauten  gegeben,  die  durch 
drei  Tafeln  erläutert  wird.  — 

Im  Laufe  der  Zeiten  hat  das  Haus  mannigfache  Umänderungen  erfahren 
und  neue  Anbauten  erhalten;  seine  Baugeschichte  wird  im  18.  Jahrhundert 
noch  dadurch  besonders  reichhaltig,  dass  das  städtische  Armenhaus  hierhin 
verlegt  wurde.  Dadurch  mussten  nämlich  mehrere  nach  dem  Seilgraben 
zu  liegende  Bauten,  die  für  das  Armenhaus  gebaut  worden  waren,  mit  dem 
Hause  Friesheim  verbunden  werden. 

Bevor  wir  mit  der  Beschreibung  beginnen,  mögen  einige  kurze  Mit- 
theilungen über  die  Familie  von  Friesheim  (auch  Freisheim),  soweit  solche  für 
die  Baugeschichte  dieses  Hauses  von  Werth  sein  können,  hier  Platz  finden. 

Die  Familie  von  Friesheim  ^  kam  um  die  Wende  des  16.  Jahrhunderts 
nach  Aachen.  Sie  führte  im  Herzschilde  ihres  Wappens  einen  Adler;  das 
Wappen  selbst  ist  quadrirt  und  zeigt  im  1.  und  4.  Felde  einen  Baum,  im 
2.  und  3.  Felde  eine  Lilie.  —  1683  wird  der  letzte  von  Friesheim  geboren  ^  — 

Die  Tradition  hat  das  Haus  Bergdrisch  Nr.  2  stets  das  Friesheimsche 
genannt;  es  geht  aber  auch  aus  dem  Umstände,  dass  auf  dem  Kamine  der 
Haupthalle  dieses  Hauses  sich  unter  anderem  das  oben  angegebene  Wappen 
der  Familie  von  Friesheim  fand,  unzweifelhaft  hervor,  dass  genanntes 
Haus  dieser  Familie  gehörte.  Wenn  es  aber  richtig  ist,  dass  die  Friesheim 
erst  um  die  Wende  des  16.  Jahrhunderts  nach  Aachen  gekommen  sind,  so 
haben  sie  das  ursprüngliche  Haus  nicht  selbst  gebaut,  da  dasselbe  in  seinen 
ältesten  Theilen  aus  dem  frühesten  Anfange  des  16.  Jahrhunderts  stammt. 

Erste  Bauperiode.     Anfang  des  16.  Jahrhunderts. 

Wir  gehen  nun  zu  der  eigentlichen  Beschreibung  und  Baugeschichte 
über.  Zunächst  sei  der  noch  in  Aller  Erinnerung  stehenden  schönen  Fassade 
gedacht*.  Es  war  dieses  so  ziemlich  die  letzte  bedeutendere  Fassade,  die 
uns  eine  Vorstellung  von  der  heimischen  Bauweise  des  15.  und  16.  Jahr- 
hunderts geben  konnte.  Mannigfachen  Unbilden  hat  sie  lange  Zeit  getrotzt 
und  sich  in  ziemlich  ursprünglicher  Form   und   in   noch  verhältnissmässig 

^)  Diese  Originalaufnahmen  und  eine  Phothograpbie  befinden  sich  im  hiesigen 
stÄdtischen  Archiv.  Ausserdem  werden  in  dem  Suermondtmuseum  4  Phothographien  und 
einzelne  Reste  des  Hauptgesimses  der  Fassade  sowie  Theile  der  Kamine  aufbewahrt. 

*)  Macco,  Beiträge  zur  Genealogie  rheinischer  Adels-  und  Patrizierfamilien  Bd.  II, 
Aachen  1887,  S.  35. 

^)  Eine  der  nächsten  Nummern  dieses  Jahrgangs  wird  eingehendere  Mittheilungen 
ilber  die  Familie  von  Friesheim  und  ihre  Beziehungen  zu  Aachen  bringen.  (Anmerkung 
der  Redaktion.) 

*)  Auf  der  Lichtdrucktafel  Blatt  Nr.  2  ist  dieselbe  dargesteUt,  wie  sie  vor  dem 
Abbruche  noch  bestand.  Die  Detailzeichnung  eines  Theiles  der  Vorderfassade  ist  auf 
Blatt  Nr.  1  der  Abbildungen  unter  Fig.  3  mitgetheilt. 


—  3  — 

gutem  Zustande  bis  in  unsere  Tage  hinübergerettet.  —  Sie  war  durchweg 
aus  wohlbearbeiteten  grossen  Blausteinquadern  aufgebaut,  und  wirkte 
dadurch  trotz  der  einfachen  Architekturformen  sehr  monumental. 

Die  Fassade  bildete  im  Gnmdrisse  keine  geradlinige  Flucht,  sondern 
bestand  aus  zwei  Theilen,  die  dem  Strassenlaufe  folgend  einen  stumpfen 
Winkel  unter  sich  bildeten.  Der  linke  Theil  hatte  eine  Länge  von  11,5  Meter, 
der  rechte  eine  solche  von  10.8  Meter.  Das  Haus  besass  ausser  dem  Erd- 
geschosse  und  Dachboden  nur  noch  ein  Obergeschoss  und  war  grössten- 
theils  nicht  unterkellert.  Daher  hatte  die  Fassade,  die  mit  einem  horizontalen 
Hauptgesimse  abscliloss  und  nach  der  Strasse  zu  keine  Giebel  zeigte, 
nur  die  geringe  Höhe  von  durchschnittlich  8,5  Meter. 

Sie  erhielt  ihre  Haupttheilung  durch  die  beiden  Fensterreihen  des 
Erdgeschosses  und  des  obern  Stockwerkes.  Im  Erdgeschosse  hatte  nur 
der  linke  Fassadentheil  Fensteröfinungen,  während  der  rechte  in  früherer 
Zeit  nur  das  bis  zum  Abbruche  vermauerte  Thor  enthielt,  im  obern  Geschosse 
hatten  dagegen  beide  Fassadentheile  Fenster.  Diese  waren,  je  nach  der 
Grösse  der  dahinter  liegenden  Zimmer  bald  zu  zweien,  bald  zu  dreien 
gruppenweise  zusammengefasst.  Die  Fenster  des  obern  Stockwerkes  waren 
oben  und  unten  durch  zwei  kleine  gothische  Gesimse,  bestehend  aus  ein- 
facher Schräge  mit  Hohlkehle^  begrenzt,  von  denen  das  obere  als  Bekrönung 
und  das  untere  als  Fensterbank  diente.  Diese  Gesimse  setzten  sich  über 
die  ganze  Länge  der  Fassade  fort.  Bei  den  Fenstern  des  Erdgeschosses 
fehlte  indessen  das  Fenstersockelbankgesimse  ganz;  statt  dessen  war  dicht 
über  der  Strassenhöhe  ein  kleiner  Sockel  angeordnet,  der  mit  einfacher 
Schräge  abschloss  und  dem  Gefälle  der  Strasse  entsprechend  bei  dem 
rechten  Fassadentheil  um  60  Centimeter  tiefer  stand  als  bei  dem  linken  Theile. 

Was  die  Ausbildung  der  Fensteröffnungen  selbst  anbelangt,  so  bildete 
jedes  Fenster  ein  stehendes  Rechteck,  das  durch  ein  miteingemauertes 
Steinkreuz  in  vier  unter  sich  fast  gleiche  Theile  zejfiel.  Die  Gewände 
(die  die  Fenster  seitlich  begrenzenden  Steine)  sowie  der  Mittelpfosten 
zeigten  über  den  horizontalen  Kreuzbalken  als  Profilirung  nur  eine  kleine 
Abschrägung;  an  dem  untern  Theile  der  Fenster  zeigten  sie  dagegen 
einen  kleinen  viereckigen  Falz,  worin  sich  die  hölzernen  Fensterläden  legten, 
wenn  diese  geschlossen  wurden.  Auffallend  ist  hierbei,  dass  eben  nur  die 
untern  Fenstertheile  einer  jeden  Fenstergruppe  solche  Läden  erhielten; 
eine  Anordnung,  die  sich   übrigens  bei  allen  Fenstern  dieser  Art  zeigte 

Die  hölzernen  Fensterläden  des  Friesheimschen  Hauses  hatten  zierlich 
ornamentirten  Eisenbeschlag,  bestehend  aus  zwei  sich  verästelnden  Stäben, 

^)  Diese  Anordnung  findet  man  bei  allen  alten  Aachener  Häusern,  und  zwar  an  den 
Fenstern  aller  Stockwerke.  Bei  vielen  Fenstern  wurden  im  18.  Jahrhundert  die  Stein' 
kreuze  herausgenommen,  um  dadurch  grössere  Fenster  zu  (erhalten.  Bei  diesen  wird  man 
noch  jetzt  durch  den  oben  erwähnton  Falz,  der  sich  nur  in  dem  untern  Theil  der  (Tcwände 
zeigt,  an  das  Vorhandcnseiu  der  ursprünglichen  Kreuzforra  und  an  jene  oben  erwähnte 
Eigeuthümlichkeit  erinnert.  Worin  diese  ihre  Begründung  findet,  ist  schwer  zu  sagen,  es 
ist  aber  nicht  unwahrscheinlich,  dass  die  Schwierigkeit,  die  Fensterläden  der  oberen  Fenster 
bequem  erreichbar  zu  machen,  zumal  diese  meistens  nicht  geöffnet  werden  konnten, 
allmählich  es  überall  dahin  brachte,  dass  nur  die  unteren  Fenster  solche  Läden  erhielten. 


—  4  — 

die  an   ihren  Ausläufen  Lilien   zeigten.     Einer  dieser  Fensterläden   war 
noch  mit  seinem  ursprünglichen  Beschlag  erhalten. 

Den  Hauptschmuck  der  ganzen  Ansicht  bildete  das  schöne  Haupt- 
gesimse. Die  noch  erhaltenen  Theile  desselben  bildeten  einen  spätgothischeu 
auf  Consolen  ruhenden  Bogenfries,  der  als  Maasswerk  mit  stark  ausgezogenen 
Nasen  ausgebildet  und  ziemlich  plastisch  profilirt  war. 

Die  Anwendung  und  Ausbildung  der  Consolen  lässt  bereits  den  Ein- 
fluss  der  Renaissance  erkennen  und  darauf  schliessen,  dass  die  Fassade 
gleich  nach  1500  errichtet  wurde.  Der  oberste  Abschluss  des  Haupt- 
gesimses bestand  zur  Zeit  nicht  mehr,  sondern  war  durch  einige  Schichten 
Ziegelsteinmauerwerk  ersetzt  worden.  Wir  haben  uns  denselben  als  ein- 
fache Gesimsleiste  zu  denken,  aus  Schräge  und  Hohlkehle  bestehend,  worauf 
dann  unmittelbar  das  steile  Dach  ansetzte.  Der  linke  Theil  der  Fassade 
zeigte  16  von  den  oben  beschriebenen  Maasswerkbögen  im  Hauptgesimse. 
Das  ganze  Gesimse  des  rechten  Theiles  dagegen,  die  Consolen  mit  ein- 
begriffen, bestand  zur  Zeit  nicht  mehr;  es  war  nach  dem  Aachener  Brande 
durch  einfaches  Ziegelmauerwerk  ersetzt  worden. 

Einen  weiteren  Schmuck  erhielt  die  Fassade  noch  durch  die  schmiede- 
eisernen Anker,  von  denen  in  beiden  Geschossen  zusammen  20  Stück  an- 
gebracht  waren.  Dieselben  waren  aus  Rundeisen  hergestellt;  ihre  Form  sowie 
die  der  eben  erwähnten  Fensterlädenbeschläge  ist  aus  der  Darstellung  eines 
Theiles  der  Fassade  auf  Blatt  1  der  Abbildungen  unter  Fig.  3  zu  ersehen. 
Diese  Zeichnung  zeigt  auch  die  Form  des  Hauptgesimses,  diejenige  der 
Fenster  und  die  Behandlung  der  Mauerflächen  über  diesen  in  Form  von 
sogen,  scheitrechten  Bögen,  die  zur  Entlastung  der  das  Fenster  ab- 
schliessenden Gesimsquader  angeordnet  waren  ^ 

Bis  zum  Jahre  1859  waren  an  den  Fenstern,  die  der  grossen  Halle  0 
(siehe  Grundriss  Fig.  1)  des  Erdgeschosses  entsprachen,  sechs  kleine  reich 
und  sehr  kunstvoll  geschmiedete  Korbgitter  angebracht,  die  etwa  40  Centi- 
meter  vorstanden,  aber  nicht  wie  gewöhnlich  die  ganze  Höhe  des  Fensters 
einnahmen,  sondern  nur  80  Centimeter  hoch  und  nach  oben  hin  offen  waren  '^. 

Wie  bereits  oben  erwähnt,  befand  sich  in  dem  rechten  Theile  der 
Fassade,  an  der  im  Ginindrisse  Fig.  1  zwischen  3  und  4  bezeichneten 
Stelle,  ursprünglich  das  Eingangsthor  ^    Dasselbe  war  2,7  Meter  breit  und 

*)  An  jedem  grösseren  Steine  bemerkte  man  in  der  Mitte  ein  rundes  Loch,  das 
nach  früherer  Bauweise  zum  Aufziehen  der  Steine  gedient  hat  Im  Kittelalter  wurden 
die  schweren  Hausteine  mit  Hülfe  eiserner  Zangen  aufgezogen.  Zu  dem  Zwecke  musste 
jeder  Stein  2  Löcher  erhalten,  worin  die  Eisenspitzen  eingreifen  konnten.  Diese  Löcher 
brachte  man  nun  nicht  in  den  unsichtbaren  vermauerten  Seitenflächen,  sondern  in  der 
bearbeiteten  Vorderseite  und  Rückseite  dos  Steines  an,  damit  der  Stein,  noch  in  der  Zange 
hängend,  leicht  versetzt  werden  konnte.  Daher  zeigen  die  meisten  alten  Bauten  in  der 
Mitte  der  Quader  durch  Putz  verstrichene  Löcher. 

*)  1859  wurden  diese  Korbgitter  auf  Wunsch  des  Bewohners,  dem  allerhand  Belästigung 
daraus  entstand,  entfernt  und  wahrscheinlich  in  das  Grashaus  gebracht.  Ueber  den 
Verbleib  derselben  ist  nichts  Weiteros  bekannt  geworden. 

')  Bei  der  nun  folgenden  Beschreibung  des  Grundrisses  sei  auf  die  Grundriss- 
zeiehnungen  auf  Blatt  1  der  Abbildungen  hingewiesen.    Fig.  1  enthält  nur  den  Grund- 


—  5  — 

sclllo^5S  in  Form  eines  Halbkreises  ab.  In  späterer  Zeit  ist  dasselbe  ver- 
mauert worden,  und  war  daher  nur  dem  Aufmerksamen  noch  sichtbar.  Bei 
dieser  Vermauerung  sind  nämlich  auch  die  dasselbe  einfassenden  Gewände- 
steine sogar  im  Bogen  entfernt  worden;  wahrscheinlich  weil  diese  Gewände 
sehr  plastisch  pofilirt  waren  und  dadurch  bei  der  Vermauerung  eine  glatte 
Fläche  sonst  nicht  hätte  erzielt  werden  können.  Dieses  Portal  haben  wir 
uns  in  der  formalen  Ausbildung  ähnlich  demjenigen  an  dem  etwas  jüngeren 
Gebäude  der  Polizeidirektion  in  der  Pontstrasse  zu  denken. 

Dieses  ursprüngliche  Thor  führte  in  die  Vorhalle  A,  der  sich  rechts 
ein  kleiner  Eaum  B  anschloss,  der  einzige  des  ganzen  Hauses,  der  unter- 
kellert war.  Aus  dieser  Vorhalle  gelangte  man  nach  Durchschreitung  eines 
zweiten  Thores  (in  der  Mauer  7 — 8),  das  dem  Hauptthore  an  Ausdehnung 
und  Form  entsprach  und  noch  bis  zum  Abbruche  des  Hauses  in  der  ursprüng- 
lichen Weise  erhalten  war,  in  den  Hofraum.  Gleich  links  in  der  Mauer 
8 — 9  befand  sich  die  malerische  Eingangsthür  zum  Innern  des  Hauses 
selbst.  Die  Mauern  der  Hoffassaden  waren  in  der  ersten  Bauperiode  wie 
die  der  Strassenfassade  aus  glatt  bearbeiteten  grossen  Blausteinen  her- 
gestellt. Die  Profiliruug  des  eben  erwähnten  Hofthores  und  eines  dicht 
daneben  liegenden  kleinen  Fensters  bestand  aus  einer  kleinen  Hohlkehle. 
Reicher  war  die  zum  Wohnhause  führende  Eingangsthür  ausgebildet.  Diese 
hatte  ebenso  wie  das  zuletzt  erwähnte  Fenster  neben  dem  Hofthor  keinen 
horizontalen  Sturz,  sondern  einen  oberen  Abschluss  in  Form  eines  flachen 
Korbbogens.  Das  Gewändeprofil  bestand  hier  aus  zwei  Hohlkehlen,  die 
durch  eine  grade  Fläche  von  einander  getrennt  waren.  Diese  Thür  hatte 
ein  Oberlicht  in  Form  zweier  kleiner  Fenster,  die  denen  der  Strassenfassade 
entsprachen  und  eine  einfache  schmiedeeiserne  Vergitterung  zeigten.  An 
dem  Stürzquader  dieser  Fenster  war  ein  kleiner  50  Centimeter  vorstehender 
schmiedeeiserner  Anker  angebracht,  der  wahrscheinlich  zum  Anhängen 
einer  Laterne  diente.  Die  ganze  Gruppirung  der  Hot'anlage,  die  in  den 
Theilen  des  Erdgeschosses  noch  bis  zum  Abbruche  ganz  der  ursprüng- 
lichen Anlage  entsprach,  wirkte  ausserordentlich  malerisch.  In  dem  Licht- 
druckbilde auf  Blatt  H  der  Abbildungen  ist  die  eben  beschriebene  alte  Hof- 
anlage noch  zu  erkennen '. 

Trat  man  durch  die  zuletzt  erwähnte  Thür  in  das  Innere  ein,  so 
gelangte  man  in  die  grosse  Halle  (-  (siehe  den  Gi'undriss  Fig.  1),  die  den 
Hauptwohnranm  ursprünglich  bildet-e.  Die  Wand  8 — 18  wurde  später 
eingebaut.  Diese  Halle  hatte  in  ihrer  ehemaligen  Grösse  die  Ausdehnung, 
die  im  Grundriss  durch  die  Zahlen  3 — 9—10 — 2  begrenzt  wird  und  war 
10,6  Meter  lang  und  0,2  Meter  breit.  In  der  Mitte  der  der  Thür  gegenüber- 
liegenden Längswand  (2 — 10)  befand  sich  ein  grosser  Kamin.  (Schon  aus 
der  Lage  dieses  Kamines  geiit  hervor,  dass  die  Wand  8 — 13  später  ein- 
gebaut sein  muss.)    Zwei  auf  einfachen  Oonsolen   ruhende  schwere  Unter- 

riss  des  eigentlichen  Kriesbeimselicn  Hauses,  während  Fig.  2  auch  die  Umgebung  des 
Hauses  zeigt.  Durch  verschiedene  Behandlung  der  Mauern  sind  die  einzelnen  Bauperiodeu 
kenntlich  gemacht. 

*)  Diese  Hofansicht  ist  von  dem  Punkte  Z  (siehe  Grundriss  Fig.  2  Blatt  1)  aufgenommen. 


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zugbalken  trugen  die  kleinen  Balken  der  Decke.    In  der  Nähe  der  Fenster- 
wand lag  in  dieser  Halle  ein  grosser  Brunnen. 

Das  Erdgeschoss  der  ersten  Anlage  hatte  ausser  diesem  Hauptraum 
noch  einen  weiteren  D,  der  7  Meter  lang  und  5,2  Meter  breit  war,  und 
von  einem  dritten  Räume  E  aus  zugänglich  war.  In  dem  letzten  Räume 
wird  wahrscheinlich  auch  früher  schon  die  zur  Zeit  nicht  mehr  erhaltene 
alte  Treppe  gelegen  haben. 

Wir  hätten  damit  die  alte  ursprüngliche  Grundrissanlage,  die  durch  die 
Zahlen  1 — 12  umgrenzt  wird,  besprochen.  Dass  im  Vergleich  zu  den  noch 
sonst  vorhandenen  Wänden,  die  hierbei  berücksichtigten  als  die  ursprüng- 
lichen bezeichnet  werden  müssen,  beweist  sich  durch  die  Materialien, 
woraus  die  einzelnen  Mauern  hergestellt  waren,  und  aus  dem  Verband  der 
verschiedenen  Mauern  miteinander.  Die  alten  Mauern  waren  in  Bruchstein 
aufgeführt,  während  die  der  spätem  Bauten  verschiedenartiges  Ziegelstein- 
material zeigten.  Nun  ist  aber  grade  die  Wand  8 — 9  und  9—10  aus  Bruch- 
steinen errichtet,  während  die  an  dieser  Stelle  zur  Zeit  des  Abbruches 
vorhandenen  andern  Mauern  aus  Ziegelsteinen  und  ohne  Verband  an  die 
alten  Wände  angesetzt  waren.  Es  kann  somit  der  ursprüngliche  Grund- 
riss  nur  so  gewesen  sein,  wie  er  oben  besprochen  wurdet 

Die  Eintheilung  des  oberen  Geschosses  der  ersten  Anlage  wird  der- 
jenigen des  unteren  entsprochen  haben;  es  kamen  hier  aber  noch  die  beiden 
Zimmer  über  A  und  B  hinzu.  Diese  waren  von  der  über  C  gelegenen 
Halle  durch  einen  ausgekragten  und  in  Holzfachwerk  gebildeten  Gang  F 
zugänglich  gemacht,  der  die  ganze  Wandlänge  von  6—8  einnahm  und  bei 
8  mit  der  oberen  Halle  in  Verbindung  stand.  Dieser  1,30  Meter  weite 
ausgekragte  Gang  ruhte  auf  drei  schweren  Balken,  die  frei,  ohne  Consol- 
unterstützung  auskragten.  (Die  ursprüngliche  Ausbildung  war  niclit  mehr 
erhalten.)  Diese  Balken  gingen  bis  zur  Strassenfassade  durch  und  waren 
hier  mit  den  entsprechenden  Zierankern  verbunden. 

Die  im  Vorhergehenden  beschriebene  iVrm  und  Ausdehnung  des 
Hauses  ist  diejenige  der  ersten  Anlage.  Die  Strassenfassade,  sowie  die  des 
Hofes  geben  uns  den  einzigen  Anhalt  für  die  Bestimmung  der  Entstehungs- 
zeit. Zieht  man  hierbei  die  formale  Gestaltung  des  Hauptgesimses  mit 
seinen  bereits  in  Renaissanceformen  gebildeten  Consolen,  sowie  die  Behand- 
lung der  Hofthüre,  die  Anwendung  der  scheitrechten  Bögen  über  den 
Fenstern  und  die  Form  der  Anker  in  Betracht,  so  müssen  wir  die  erste 
Bauzeit  in  den  Anfang  des  16.  Jahrhunderts  verlegen. 

Zweite  Bauperiode. 

Im  Anfange  des  17.  Jahrhunderts  wurde  das  Haus  Friesheim  im 
Innern,  dem  Geschmacke  der  Zeit  entsprechend  in  einfachen  Renaissance- 
fonnen,  neu  eingerichtet.  In  den  Räumen  C  und  D  des  Erdgeschosses 
sowie  in  dem  über  D  gelegenen  Räume  des  oberen  Geschosses  befanden 

•)  In  dem  vom  Stadtbauamte  gezeichneten  Grundrisse  ist  irrthüralicb  nur  der  Bau- 
theil  1--2--3— 4— 5— 7  -8—13-12  als  alter  Bau  angegeben,  indem  die  Mauer  8—13  als 
urspningliche  angesehen  wurde. 


—  7  — 

sich  noch  bis  in  unsere  Tage  drei  ziemlich  reich  ausgebildete  Kamine, 
die  nicht  aus  der  ersten  Bauanlage  stammten.  Diese  Kamine  zeigten  die 
Formen  der  entwickelten  Renaissance  und  sind  nach  diesen  zu  urtheilen 
in  der  ersten  Hälfte  des  17.  Jahrhunderts  ausgeführt  worden.  Es  ist 
nicht  unwahrscheinlich,  dass  die  Hei*stellung  dieser  Kamine  und  die  gleich- 
zeitige Neueinrichtung  des  Hauses  überhaupt  mit  der  Erwerbung  des 
Hauses  durch  die  Familie  von  Friesheim  zusammenfallt,  oder  vielleicht 
bei  Gelegenheit  der  Vermählung  des  Freiherrn  Gottfried  von  Friesheim 
mit  Katharina  Amya,  die  1G29  stattfand,  erfolgte,  zumal  da  der  Kamin  in 
der  Haupthalle  C  das  Wappen  der  Familie  von  Friesheim  zeigt. 

Der  Kamin  in  der  Halle  (\  der  grösste  von  allen  ^,  hatte  als  seitliche 
Begrenzung  der  Feuerstelle  zwei  nackte  Figuren,  eine  männliche  und  eine 
weibliche,  die  je  einen  Wappenschild  trugen.  Wappenbilder  waren  hierauf 
ausser  der  Quadrirung  nicht  zu  erkennen.  Diese  beiden  Figuren  trugen 
weit  ausladende  Steinconsolen,  Avorauf  der  eigentliche,  aus  Ziegelstein  auf- 
gemauerte Rauchfang  ruhte.  Dieser  wurde  an  seinem  unteren  Rande  durch 
ein  Gesimse  aus  Haustein  eingefasst,  das  aus  einem  schmalen  Architrav, 
einem  breiten  Friese  und  einer  weit  ausladenden  Gesimsleiste  bestand. 
Dieser  Fries  enthielt  in  der  Mitte  eine  zierliche  Kartusche,  in  der  Form 
des  Schrifttäfelchens  oben  auf  Blatt  1  der  Abbildungen.  Es  befand  sich 
darauffolgende  Inschrift: 

Psalm  102. 

Darum!)  o  Herr  hoere  meyn  Gebet  und 

Laes  mein  Schreyen  zu  Dir  komen.  ^ 

Verbirg  Dein  Angesicht  nicht  fun 

Mir.     Wen  ich  Dich  anrufe  so 

erhoere  mir  baldt. 

Seitlich  von  dieser  Schrifttafel  waren  auf  diesem  Friese  zwei  Wappen 
angebracht.  Links  befand  sich  das  Wappen  der  Familie  vim  Friesheim. 
Die  Form  des  vSchildes  war  eine  einfache  Kartusche;  sie  ist  auf  Blatt  3 
neben  dem  Spruchbande  angegeben.  Das  rechts  von  der  Schrifttafel 
angebrachte  Wappen  zeigte  einen  Balken,  über  demselben  zwei  und  unter 
demselben  ein  Hermelinschwänzchen.  Dieses  Wappen  ist  bis  jetzt  noch 
nicht  entziffert  worden:  wenn  die  oben  ausgesprochene  Vermuthung  zutrifft, 
würde  es  das  Wappen  der  Familie  Amya  sein. 

Dieser  Hauptkamin  wirkte  durch  seine  schönen  Verhältnisse,  durch 
das  mächtige  Rauchfanggesinise,  worauf  grosse  Gegenstände  zur  Dekoration 
aufgestellt  werden  konnten  luul  besonders  dadurch,  dass  die  beiden  Unter- 
zugbalken der  Decke  sich  symmetrisch  zu  dem  Kamine  anordneten,  überaus 
günstig  und  harmonisch  mit  dem  Räume  zusammen. 

Der  zw^eite  Kamin  befand  sich  in  dem  Räume  D  des  Erdgeschosses. 
Dieser  zeigte  an  den  beiden  Seiten  zwei  Karyatiden,  deren  Gesammtform 
aus  zwei   übereinander  stehenden  Tonsolen   bestand,   von   denen  die  obere 

0  Vergleiche  hierzu  die  Abbildimg  auf  Blatt  3,  welche  dio  Gesammtform  dieses 
Kamines  und  die  Details  der  beiden  später  besprochenen  enthält. 


—  8  — 

den  Kopf  eines  Kriegers  trug  und  au  dereu  vordereu  Seite  i>ic!i  eiu  Akauthus- 
blatt  befand;  die  untere  Console  war  durch  Fruchtgehänge  geschmückt. 
Diese  beiden  Karyatideu  schlössen  durch  jonische  Kapitelle  nach  oben 
hin  ab,  worauf  ohne  Consolen  der  senkrecht  ansteigende  Rauchfang  ansetzte. 
Eine  flache  Eisenschiene,  die  sich  in  entsprechende  Vertiefungen  dieser 
beiden  Kapitelle  legte,  diente  als  Auflager  für  den  aus  Ziegelsteinen  auf- 
gemauerten Rauchfang.  Das  Gesimse  an  dem  unteren  Rande  desselben 
bestand  bei  diesem  Kamine  aus  Holz,  das  sich  um  den  steinernen  Kern 
herumlegte. 

Sehr  interessant  hinsichtlich  der  formalen  Ausbildung  war  der  dritte 
Kamin  im  Obergeschoss,  in  dem  über  D  gelegenen  Räume.  Die  Seiten- 
stücke desselben  zeigten  hier  zwei  liegende  schön  modellirte  Löweu^  die 
in  den  ausgestreckten  Vordertatzen  einen  in  Kar  tuschenformen  ausgebildeten 
Wappenschild  hielten.  Der  untere  Theil  der  Seitentheile  wurde  durch 
jonische  Säulchen  gebildet,  die  auf  kleinen  quadratischen  mit  Rosetten  ver- 
zierten Postamenten  standen.  Auch  bei  diesem  Kamine  war  das  Rauchfang- 
gesimse bloss  in  Holz,  ähnlich  dem  des  zuletzt  beschriebenen  Kamines,  aus- 
gebildet. Die  über  dem  Gesimse  verbleibende  geputzte  Fläche  des  Rauch- 
fanges enthielt  einen  viereckigen  profilirten  Rahmen,  der  wahrscheinlich 
für  ein  Bild  bestimmt  war. 

Dritte  Bauperiode. 

Der  grosse  Aachener  Stadtbrand  vom  Jahre  1656  hat  auch  das  Fries- 
heimsche  H^us  zu  einem  grossen  Theile  zerstört.  Von  der  Strassenfassade 
musste  die  oberste  Gesimsleiste,  sowie  das  ganze  Hauptgesimse  des  rechten 
Theiles  derselben  in  Folge  des  Brandschadens  abgetragen  werden.  Diese 
Stücke  wurden  nicht  mehr  durch  entsprechende  neue  ersetzt;  es  wurde 
vielmehr  bei  der  Wiederherstellung  des  Hauses  die  fehlende  Höhe  durch 
Backsteinmauerwerk  wieder  ausgeglichen.  Die  oberen  Theile  der  Mauern 
8 — 9  und  9 — 11  sind  bei  diesem  Brande  eingestürzt;  der  ausgekragte 
Gang  des  Obergeschosses  bei  F  mit  seiner  hölzernen  Fachwand  wurde 
ebenfalls  vernichtet.  Aber  auch  das  Innere  und  besonders  die  Kamine 
hatten  grossen  Schaden  genommen. 

Der  sofort  in  Angriff  genommene  Umbau  beschränkte  sich  aber  nicht 
auf  die  Wiederherstellung  des  Hauses  in  seinem  früheren  Umfange,  sondern 
wurde  auch  zu  einem  Erweiterungsbau.  Alle  diese  Arbeiten  sind  mit  fast 
übertriebener  Eile  bewerkstelligt  worden;  bereits  im  folgenden  Jahre  waren 
dieselben  erledigt. 

Der  Grundriss  wurde  nunmehr  vergrössert  (siehe  Blatt  1  Fig.  1)  und 
erhielt  statt  der  alten  Grenze  9—10 — 11  nun  noch  die  Erweiterung  G, 
die  durch  die  Zahlen  9—14 — 15 — 11  begrenzt  wird.  Im  Uebrigen  blieb 
wahrscheinlich  die  Anlage  der  Zimmer  genau  dieselbe;  auch  wurde  der 
alte  ausgekragte  Gang  mit  seiner  Fachwand,  wenn  auch  in  sehr  einfacher, 
fast  roher  Weise,  wieder  neu  aufgerichtet.  Dieser  Gang  wurde  nach  dem 
Hofe  zu  als  offene  Laube  ausgebildet  und  nicht  durch  Fenster  geschlossen. 


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l>ie  Gosanimtöffnung  dieser  Halle  wurde  von  aussen  durch  zierliclio«  Holz- 
werk eingerahmt:  unten  durch  eine  Brüstungsleiste,  oben  durch  ein  regel- 
rechtes Gesimse  mit  Architrav  und  Fries.  Zwei  Gruppen  von  je  drei 
gedrehten  Säulchen  mit  einfachem  geschnitzten  Kapitell  theilten  diese  ganze 
Oeffnung  in  drei  gleiche  fast  quadratische  Theile.  In  späterer  Zeit  hat 
man  diese  Säulchen  mit  Brettern  vernagelt  und  die  dazwischen  verbleibenden 
Oeffnungen  durch  Glasfenster  geschlossen.  Erst  bei  dem  Abbruche  dieses 
Theiles  kam  die  oben  beschriebene  Anordnung  der  offenen  Laube  wieder 
zum  Vorschein. 

Das  sichtbare  Fachwerk  dieses  ausgekragten  Ganges  war  gut  gezimmert, 
aber  ganz  ohne  Kunstformen  aus  unbearbeiteten  Holzstämmen  hergestellt. 
Die  Ausmauerung  der  einzelnen  Gefache  bestand  aus  unverputztem  Ziegel- 
mauerwerk, dessen  Steine  durch  kreuzweises  Gegeneinanderstellen  einfache 
geometrische  Muster  bildeten. 

Bei  diesem  Umbau  im  Jahre  1657  erhielt  das  ganze  Haus  auch  den 
noch  zur  Zeit  erhaltenen  Dachstuhl.    Da  ein  einheitliches  Dach  über  dem 
alten  Hause  und  dem  neuen  Querbau  G  zu  hoch  geworden  wäre,  so  erhielt 
der  neue  Theil  zwei   kleine  Dächer,  die  iu  das  grosse  Dach   des  Hauses 
einschnitten.    Es  wurde  daher  die  neue  Fassade  14 — 15  durch  zwei  Giebel 
bekrönt,  die  jenen  beiden  kleinen  Dächern  entsprachen.  Die  damals  getroffene 
Anordnung  ist  aus  dem  Lichtdruckbilde  auf  Blatt  3  der  Abbildungen  zu 
ersehen.    Die  neuen  Mauern  9 — 14  und  14 — 15  etc.,  sowie  die  Ergänzung 
der  alten  beim  Brand  schadhaft  gewH)rdenen  Mauern  fand  in  gutem  Ziegel- 
steinmauerwerk statt.    Die  Eingangsthür  zu  der  Haupthalle,  die  mit  ihren 
beiden  Oberlichtfenstern  erhalten  war,  erhielt  einen  neuen  korbbogenförmigen 
Entlastungsbogen   und  eine  neue  Holzthtire,  die,  in  Rahmen  und  Füllung 
kleine  Quadrate  bildend,  sich  sehr  gut  ausnahm  und  noch  bis  zum  Abbruche 
erhalten    war.     Die  Fenster    der   neuen    Hoffassaden    wurden   denen   der 
Strassenansicht  ähnlich    ausgebildet,    als   Kreuzfenster,  jedoch  war,   dem 
Geschmacke   der   Zeit  entsprechend,   der   horizontale  Kreuzbalken   etwas 
höher  gelegt,  so  dass  der  untere  Fenstertheil  erheblich  grösser  wurde  als 
der  obere. 

Die  überstehenden  Dächer  der  beiden  eben  erwähnten  Giebel  erhielten 
an  der  vorderen  Giebelkante  jene  für  diese  Zeit  in  Aachen  charakteristische 
Ausbildung  in  Form  von  zierlichen  Freibindern,  die  auf  den  äussersten 
Sparren  aufgenagelt  wurden.  Die  reich  geschnitzten  Schrägbalken  dieser 
Freibinder  waren  etwa  zwei  Meter  unter  der  Spitze  durch  je  einen  horizon- 
talen Balken  verbunden.  Die  Kanten  dieser  Hölzer  waren  nach  einem 
rythmisch  wiederkehrenden  Muster  ausgeschnitten,  die  verbleibende  Fläche 
war  vertieft  und  durch  zahnschnittähnliche  Verzierungen  belebt.  Auf  den 
beiden  horizontalen  Querbalken  stand,  entsprecliend  auf  beiden  vertheilt^, 

Anno  —  1  05  7. 

')  In  der  stuf  dem  stiidtischeu  Archiv  befindlichea  Aufnahme  vum  Stadibauamte 
stellt  1637;  der  Irrthum  wurde  durch  Vergleich  mit  dem  nach  dem  Abbruche  wieder  auf- 
gefundeneu Original  berichtigt. 


—   10  — 

An  ihrem  untern  Ende  ruhten  diese  Freibinder  auf  reich  ausgeschnittenen 
Holzconsolen,  wie  wir  solche  noch  oft  in  Aachen  sehen  können  ^ 

Bei  dem  grossen  Brande  hatte  natürlich  auch  das  Innere  des  Hauses 
sehr  stark  gelitten,  und  musste  daher  wieder  neu  ausgebaut  werden.  Die 
Kamine  und  auch  die  Mauern  worin  sich  dieselben  befanden,  müssen  nicht 
mehr  standfest  gewesen  sein;  denn  bei  dieser  Instandsetzung  wurden  an 
allen  Kaminen  seitlich  von  den  Steinkonsolen  Verstärkungen  vorgemauert. 
Diese  sind  im  Grundrisse  Fig.  1  auf  Blatt  1  zu  erkennen.  Sie  verdeckten 
zum  Theile  die  Ornamente  und  Figuren  der  seitlichen  Theile,  sodass  der 
gesammte  Aufbau  der  Kamine  in  der  Wirkung  dadurch  sehr  beeinträchtigt 
wurde.  In  diesen  Mauervorlagen  brachte  man  bei  den  beiden  Kaminen  im 
Räume  D  und  darüber  an  jeder  Seite  des  Kamines  je  zwei  kleine,  dicht 
übereinanderliegende,  tiefe  Wandschränkchen  an,  von  denen  das  unterste 
etwas  über  Tischhöhe  begann.  Während  die  eben  erwähnten  Mauer- 
verstärkungen aus  Ziegelstein  bestanden,  waren  diese  Schranknischen  in 
denselben  durch  Blausteinquader  eingefasst.  Durch  zierliche  Holzthürchen 
waren  diese  Schränkchen  abgeschlossen.  ^ 

Die  Decken  in  den  einzelnen  Zimmern  wurden  durch  schwere  schräg 
abgefaste  Unterzugbalken,  die  auf  einfachen  Consolen  ruhten,  getragen. 
Auch  bei  den  verbleibenden  Theilen  der  Decke  blieben  die  Balken  in  ihrer 
ganzen  Stärke  sichtbar,  indem  der  Verputz  um  dieselben  herumgeführt 
wurde.  An  den  Enden  wurden  sie  durcli  den  entsprechend  aufgetragenen 
Putz  halbkreisförmig  mit  einander  verbunden.  Diese  malerische  und  sehr 
wirkungsvolle  Anordnung  ist  auf  dem  einen  Lichtdruckbilde  auf  Blatt  3 
zu  erkennen. 

'  Bei  diesem  neuen  Ausbaue  des  Hauses  wurden  wahrscheinlich  auch 
die  vorher  bei  Beschreibung  der  Strassenfassade  erwähnten  schmiede- 
eisernen Korbgitter  an  den  Fenstern  der  grossen  Halle  ausgeführt.  —  So 
blieb  das  Haus  Friesheim  bis  zum  Beginne  des  folgenden  Jahrhunderts, 
Avo  es  von  den  von  Friesheim,  die  in  Aachen  um  diese  Zeit  ausstarben, 
verkauft  wurde. 

')  Es  wäre  sehr  zu  wünschen,  dass  für  die  Erhaltiinf?  der  noch  bestehenden  Giebel- 
vcrzierungen  dieser  Art  allseitig  gesorgt  werde.  Die  hübschen  stets  wechselnden  Ver- 
zierungen an  diesen  vStellen  bieten  viele  schönen  Motive.  Wie  bei  dem  oben  beschriebeneu 
Beispiele,  so  ist  fast  immer  auf  dem  horizontalen  Querbalken  dicht  unter  der  Spitze  die 
Jahreszahl  der  Ausführung  angebracht.  Ein  weiteres  für  Aachen  kennzeichnendes  Motiv 
bei  dieser  Anordnung  besteht  darin,  dass  die  meisten  (Hebel  dieser  Art  als  oberste  Bekrönung 
eine  kleine  runde  Stange  zeigen,  die  aus  den  verzierten  Hölzern  herauswächst  und  mit  einer 
kleinen  Kugel  abschliesst;  dicht  unter  dieser  Kugel  sind  zwei  kreuzweise  zu  einander 
stehende  doppelköpHge  Adler  angeordnet.  Diese  Adler,  aus  zwei  gleichen  Hälften  bestehend, 
sind  aus  diinnem  flachen  MetaUblech  ausgeschnitten  und  sitzen  wie  die  Blätter  einer 
gothischen  Kreuzblume  an  der  eben  erwähnten  Stange.  Die  weitaus  meisten  Bekrönungen 
dieser  Art  sind  verschwunden,  auch  da,  wo  der  Giebel  selbst  noch  erhalten  ist.  Zu  sehen 
ist  die  originelle  und  schöne  Anordnung  noch  an  zwei  Stellen:  1.  an  dem  Hause  Markt  und 
Ecke  Klost^rgasse,  und  2.  Romaneygasse  5  (Htthnermarktj. 


—  u  — 

Die  Einriclitung  des  Friesheinisclien   Hauses  und  seiner 

Umgebun^^  als  Armenhaus. 

Im  Jahre  1716  oder  1717  wurde  das  Friesheimsche  Haus  von  der 
Armenverwaltung  der  Stadt  Aachen  aus  den  Erträgen  einer  für  die  Grün- 
dung eines  Waisenhauses  veranstalteten  Lotterie  angekauft.  Es  geht  dieses 
aus  der  am  30.  März  1718  gethätigten  Dotationsurkunde  hervor  ^ 

Für  das  hierselbst  am  Bergdrisch  zu  errichtende  Armenhaus  wurden 
um  das  Friesheimsche  Haus  herum  umfangreiche  Neubauten  gemacht, 
ausserdem  erfuhr  aber  auch  das  Haus  selbst  im  Innern  einige  Umänderungen. 

Aus  dem  auf  Blatt  1  Fig.  2  mitgetheilten  Grundrisse  ist  diese  Bau- 
thätigkeit  zu  ersehen  und  in  der  angegebenen  Weise  durch  verschiedene 
Schraffirung  der  einzelnen  Mauern  kenntlich  gemacht.  Es  handelt  sich 
zunächst  um  die  Neubauten  H,  I,  K  und  L.  Der  Bautheil  H  erstreckte 
sich  bis  an  die  Giebelmauer  5 — 0  des  alten  Friesheimschen  Hauses  heran, 
und  war  von  dem  Bautheile  I  in  dem  Erdgeschosse  durch  eine  Einfahrt, 
die  den  Haupteingang  zum  Armenhaus  bildete,  getrennt.  Der  Bautheil  I 
enthielt  die  Kirche;  das  östliche  Ende  des  150  qm  grossen  Kirchen- 
raumes enthielt  den  quadratischen  Chor  und  rechts  und  links  von  dem- 
selben kleine  Sakristeiräume,  von  denen  der  eine  direkt  von  der  Strasse 
aus  zugänglich  war. 

Der  Eingang  zur  Kirche  fand  nur  von  der  Anstalt  selbst  aus  statt 
und  zwar  vom  Hofe  aus,  an  der  damals  noch  nicht  bebauten  Längswand 
bei  R  und  S. 

Der  ebenfalls  um  diese  Zeit  neuerbaute  Theil  K  war  zur  Aufnahme 
der  armen  Mädchen,  derjenige  bei  L  für  die  Knaben  bestimmt.  Bei  Q 
befand  sich  der  ziemlich  ausgedehnte  (5 tuten  des  Armenhauses. 

Was  die  Umänderungen  an  dem  früheren  Friesheimschen  Hause 
selbst  betrifft,  so  wurde  zunächst  der  alte  Eingang  in  der  Mauer  3—4 
in  der  oben  beschriebenen  Weise  vermauert.  Die  neuen  Zugänge  zu  der 
Anstalt  befanden  sich  bei  M  und  N.  Ausserdem  wurden  die  Wände  8 — 13, 
16 — 17,  10 — 17,  18—19  und  20 — 21  neu  eingebaut,  und  damit  eine  Ver- 
bindung des  alten  Hauses  mit  dem  neuen  Bautheile  K  hergestellt. 

So  blieb  der  bauliche  Bestand  bis  zum  Jahre  1771.  Als  1768  in 
Folge  eines  Testamentes  vom  23.  März  der  verstorbenen  Anna  Herwartz- 
in  dieses  Waisenhaus  auch  Hausarme  aufgenommen  werden  sollten,  waren 
die  bestehenden  Räumlichkeiten  nicht  mehr  gross  genug.  Es  wurde  eine 
Erweiterung  durch  den  Neubau  eines  Querhauses  0  pr(>jektirt  und  nach 
vielen  Vorschlägen  in  der  auf  Grundriss  Fig.  2  bei  0  angegebenen  Weise 
ausgeführt.  Mit  dieser  Erweiterung  wurde  der  damalige  Stadtarchitekt 
und  Sekretär  Jakob  ('ouven  beauftragt.    Couven  arbeitete  im  Ganzen  vier 

')  Vgl.  Salm,  Histor.  Darstenuiij;  des  Armciiwesens  der  Stadt  Aachen,  1870,  S.  55  und 
die  Chronik  des  Aachener  Notars  Johann  Adam  Weinandts :  Zeitschrift  des  Aachener  (loschichts- 
vereius  XVI,  S.    164;  hiernach  wurde  das   Haus  für  ,,3000  spcc.  Pattacons"  anj^ekanft. 

*)  Salm  a.  a.  0.  S.  58  und  139. 


—   12  — 

verscliietUjiio  rrojektc  aiiji.  Aus  den  dazu  gemachten  noch  erhaltenen 
Zeichnungen  lässt  sich  auch  der  bauliche  Zustand  der  übrigen  zum  Armen- 
haus gehörigen  Gebäude,  wie  sie  seit  1717  entstanden,  genau  ersehen. 
Die  ersten  Projekte  Couvens  waren  bedeutend  umfangreicher,  als  die 
späteren.  Anfangs  sollte  der  ältere  Bau  L  ganz  fallen  und  der  Neubau 
die  ganze  Länge  von  R  bis  L  einnehmen  und  auch  noch  in  der  Richtung 
nach  T  bis  zur  Grenze  seine  Fortsetzung  finden.  Der  schliesslich  nach 
1771  zur  Ausführung  kommende  und  1774  fertige  Bau  umfasste  den  durch 
0  bezeichneten  Theil.  Derselbe  enthielt  bei  R  den  grossen  Speisesaal,  der 
direkt  mit  der  daneben  liegenden  Kirche  durch  eine  grosse  Oeffnung  in 
Verbindung  stand. 

In  Folge  des  stetigen  Anwachsens  der  aufzunehmenden  Zöglinge  und 
durch  die  Verbindung  des  Waisen-Kinderhauses  in  der  Wirichs- 
bongardstrasse  mit  dem  in  Rede  stehenden  Armenhause  am  Bergdrisch 
wurden  nach  1807  von  Neuem  Erweiterungen  und  Umbauten  nöthig.  Diese 
erstreckten  sich  auf  die  Bautheile  H,  I  und  K. 

Die  alte  Kirche  war  zu  klein  geworden  und  wurde  daher  in  fast 
doppelter  Ausdehnung  neu  errichtet.  Der  Neubau  nahm  fast  dieselbe  Stelle 
wie  die  alte  Kirche  ein,  und  war  begrenzt  durch  die  Buchstaben  U,  V, 
W,  X.    Er  erhielt  eine  halbkreisförmige  Apsis  (N)  als  Chor. 

Der  Bautheil  K  wurde  in  der  im  Grundriss  angegebenen  Weise  ver- 
grössert  und  dadurch  mit  L  verbunden. 

Der  Bautheil  Hi  wurde  theilweise  niedergelegt  und  nun  hierhin  der 
Haupteingang  mit  den  Zimmern  des  Pförtners  verlegt.  Es  war  dieses  das 
Thor,  das  noch  zur  Zeit  bestand  und  den  Zugang  zu  dem  alten  Fries- 
h^imschen  Hause  vermittelte. 

Die  Zahl  der  Pflegebefohlenen  vermehrte  sich  aber  so  sehr,  dass  in 
den  vierziger  Jahren  an  eine  Verlegung  des  Armenhauses  behufs  mög- 
lichster Vergrösserung  gedacht  werden  musste.  1844  kaufte  daher  die 
Armenverwajtung  das  alte  Emundtsehe  Haus  in  der  Pontstrassc  oberhalb 
des  Josephinischen  Instituts,  und  richtete  dieses  als  Waisenhaus  ein^ 

Das  alte  Waisenhaus  am  Bergdrisch  mit  seiner  Umgebung  wurde 
nun  zu  Schulzwecken  für  die  Schulen  der  Pfarre  St.  Nikolaus  umgebaut. 
Das  alte  eigentliche  Friesheimsche  Haus-  und  der  1774  gebaute  Theil  O 
wurden  als  Lehrervvohnung  eingerichtet,  während  die  übrigen  Bauten, 
speziell  auch  die  Kirche,  durch  Einbauen  entsprechender  Zwischenwände 
zu  Schulräumen  umgebaut  wurden. 

Der  alte  Kirchenraum  wurde  bei  diesem  Umbau  zweigeschossig,  durch 
Einlage  einer  neuen  Zwischendecke.    Das  neue  Obergeschoss  wurde  durch 

')  Im  Monat  August  und  September  des  vergangenen  Jahres  ist  auch  dieses  inter- 
essante Haus  gleichzeitig  mit  den  anderen  Häusern  des  Josephinischen  Instituts,  die  nach 
der  Strasse  zu  lagen,  abgerissen  worden. 

^)  Der  Kaum  ('  (2  -H— 8  13)  blieb  noch  bis  IS*)!)  als  ArmenkUche  bestehen.  Hier 
konnten  die  Armen  gegen  Karti'n  Suppe  erhalten,  die  ihnen  durch  ein  in  der  Wand  3  8 
angebrachtes  Fensterchen  gereicht  wurde.  Mit  dem  Kamin  in  diesem  Räume  war  bis  zu 
diesei  Zeit  ein  grosser  Kessel  fest  vermauert. 


—   13  — 

eine  Wendeltreppe,  die  man  in  die  runde  Chornische  X  verlebte,  zn<ränff- 
lich  gemacht.  Die  Anlage  der  früheren  Kirche  mit  dieser  runden  Chor- 
apsis  war  noch  bis  zum  Abbniche  deutlich  zu  erkennen  *. 

Heute  ist  der  ganze  Baukoraplex  bereits  dem  Boden  gleichgemacht. 
Wenn  auch  die  zuletzt  besprochenen  Neubauten  um  das  alte  Friesheimsche 
Haus  herum  keinen  kunstgeschichtlichen  Werth  besassen,  indem  dieselben 
in  einfachster  Weise  in  Ziegelsteinmauerwerk  nur  als  Nutzbauten  herge- 
richtet waren,  so  gilt  dies  doch  nicht  von  dem  Friesheimsclien  Hause  selbst. 
Dieses  alte  Patrizierhaus  bot  noch  in  unsern  Tagen,  trotz  seiner  vielfachen 
Verstünmielung  durch  unschöne  Einbauten  und  trotz  des  eiufiirmigen 
Anstriches  der  Hoffassaden  einen  höchst  malerischen  und  anheimelnden 
Gesammteindruck. 

War  es  schon  die  stattliche  noch  ziemlich  gut  erhaltene  Strassen- 
fassade,  die  auch  die  Aufmerksamkeit  des  Laien  noch  auf  sich  zog.  so 
steigerte  sich  die  Freude  und  Ueberraschung  des  Beschauers,  wenn  er  den 
malerischen  Hof  und  das  Innere  des  Hauses  betrat.  Hier  boten  sich  ihm 
eine  Menge  schöner  Eindrücke.  Wer  unseren  Beschreibungen  gefolgt  ist, 
wird  sich  danach  schon  selbst  ausgemalt  haben,  wie  schön  in  früheren 
Zeiten  dieses  Haus  gewesen  ist,  wer  aber  an  Ort  und  Stelle  das  Haus 
gesehen  hat  und  genauer  zu  sehen  vermochte,  wer  die  allenthalben  ange- 
brachten modernen  Zuthaten  sich  hinwegdachte  und  die  allgemeine  weisse 
Tünche  der  inneren  Fassaden  sich  in  Gedanken  mit  den  lebhaften  Farben 
der  Materialien,  des  weisslichen  Blausteins,  der  dunkelrothen  Ziegelsteine 
und  der  saftig  braunen  Holztöne  zu  vertauschen  verstand,  dem  entstand 
auch  bei  dem  jetzigen  Zustande  des  Hauses  noch  ein  sehr  malerisches 
stinmiungsvolles  Bild,  das  wohl  geeignet  war,  eine  Vorstellung  von  der 
Bauweise  längst  vergangener  Zeiten  zu  geben. 

Die  auf  dem  Lichtdrnckbilde  Blatt  3  mitgetheilte  Hofansicht  entspricht 
genau  dem  letzten  Zustande.  Dasselbe  gilt  von  der  darüber  angebrachten 
Zimmeransicht,  worin  die  grosse  Halle  C  zur  Darstellung  gekommen  ist. 
Und  nicht  zum  wenigsten  waren  es  eben  diese  Innenräume,  die  auch  zuletzt 
noch  einen  sehr  einladenden  malerischen  Eindruck  machten.  Die  plastischen 
freilich  stark  verbauten  Kamine  mit  ihren  weit  vorstehenden  und  zur  Auf- 
stellung der  verschiedensten  Gegenständen  einladenden  Gesimsen,  dann 
die  durch  die  schweren  Unterzugbalken  getragenen  Decken,  deren  sichtbar 
gelassene  Balken  einen  lebhaften  Wechsel  zwischen  Licht  und  Schatten 
hervorriefen,  und  schliesslich  die  malerischen  Kreuzfenster  mit  ihren  kleinen 
viereckigen  grünlichen  Scheiben,  die  ein  stimmungsvolles  Licht  durch  den 
ganzen  Raum  verbreiteten,  —  alles  dies  wirkte  trotz  der  Einfachheit  des 
Einzelnen  zu  einem  sehr  harmonischen  Gesammtbilde  zusammen,  das  wir 
in  unsern  modernen  Wohnräumen  bei  allem  Formenluxus  so  oft  vermissen. 

Zum  Schlüsse  möchten  wir  noch  einen  Wunsch  aussprechen.  Mögen 
Alle  für  die  Erhaltung  der  alten  Baudenkmale  mit  ganzen  Kräften  zur 

^)  Beim  Abbruche  dieser  Bauten  fanden  sich  in  dem  runden  Treppenhause  (dem 
früheren  Chor)  noch  Reste  von  Malerei. 


—  14  — 

rechten  Zeit  eintreten.  Auch  die  einfachsten,  scheinbar  werthlosen  Werke 
müssen  wir  beachten.  Nichts  ist  so  verderblich,  als  die  oft  in  solchen 
Fällen  vertretene  Ansicht,  dass  nur  Werke  von  entschieden  künstlerischem 
Werthe  der  Erhaltung  und  Beachtung  würdig  seien.  Grade  aus  der  Summe 
vieler,  scheinbar  nutzloser  und  einfacher  Einzelgegenstände  kann  sich  ein 
Gesanuntbild  erzeugen,  dessen  Werth  von  Niemanden  mehr  bestritten 
werden  wird. 

Wo  aber  die  P^rhaltung  selbst  unthunlich  oder  unmöglich  ist,  da  muss 
zeitig  dafür  gesorgt  werden,  dass  durch  eine  eingehende  alles  umfassende 
Beschreibung  und  bildliche  Darstellung  wenigstens  das  Bild  des  betreffenden 
Denkmals  der  Nachwelt  erhalten  bleibe. 


Ein  merkwürdiger  Fund. 

(Briefe  Davouts  an  Napoleon  I.) 

Von  K.  Wacker. 

Ein  seltsamer  Zufall  hat  in  Aachen  zur  Entdeckung  von  Schriften 
geführt,  deren  Inhalt  für  die  Geschichte  des  Kriegsjahres  1813  nicht  ohne 
Bedeutung  ist.  Herr  Gewerbeschul-Direktor  Spennrath  hatte  seit  Jahren 
eine  fast  unbeachtet  gelassene,  in  Berlin  i.  J.  1802  erschienene  Duodez- 
Ausgabe  der  „Jungfrau  von  Orleans"  in  seiner  Bibliothek.  Wann  und 
wo  er  dieselbe  gekauft  hat,  weiss  er  nicht  mehr  anzugeben;  soviel  jedoch 
kann  er  feststellen,  dass  er  sie  erworben  hat  seit  seiner  i.  J.  1875  erfolgten 
Niederlassung  in  Aachen.  Das  Büchlein  war  in  Halbfranz  gebunden  und 
hatte  ziemlich  starke,  aus  Pappe  gearbeitete  Einbanddeckel.  Als  es  eines 
Tages,  auf  der  Fensterbank  liegend,  vom  Regen  durchnässt  und  darauf 
wieder  getrocknet  wurde,  brach  das  der  innern  Seite  einer  Einbanddecke 
aufgeklebte  weisse  Papier  auf  und  aus  dem  Riss  traten  eng. beschriebene 
Papierstücke  zum  Vorschein.  Als  man  nun  auch  die  andere  noch  nicht 
aufgerissene  Einbanddecke  aufbrach,  fand  man  hier  gleiche  Schriftstücke: 
im  ganzen  waren  es  fünf  Briefe,  drei  fast  ganz  chiffrierte,  zwei  in  gewöhn- 
licher Cursivschrift.  —  Ihrem  Inhalte  nach  enthalten  die  gefundenen  Blätter 
einen  Bericht  Davouts,  des  Herzogs  von  Auerstaedt,  Fürsten  von  Eckmülil, 
an  Napoleon  I.  aus  Hamburg  vom  4.  Dezember  1813,  als  Beilagen  dazu 
die  Duplikate  zweier  älterer  Berichte  vom  16.  und  19.  November  1813 
und  eines  undatierten  Briefes,  sowie  die  Abschrift  eines  Schreibens  des 
französischen  Gesandten  in  Copenhagen,  des  Barons  d'Alquier,  an  Davout 
vom  30.  November  1813. 

Der  Marschall  Davout  wurde  nach  Ablauf  des  zehnwöcheutlichen 
Waffenstillstandes  im  August  1813  von  seinem  kaiserlichen  Herrn  beauf- 
tragt, die  von  der  grossen  Napoleonischen  Armee  gegen  Berlin  zu  unter- 
nehmenden kriegerischen  Operationen  von  Norden  her  auf  das  kräftigste 
zu  unterstützen.  Er  brach  am  17.  August  von  Hamburg  auf  und  rückte 
ins  Mecklenburgische  vor,  wo  ihm  eine  feindliche  Heeresabteilung  unter 
Wallmoden- Gimborn  gegenüberstand.     Zu  grösseren  Unternehmungen  kam 


—  15  — 

es  auf  diesem  Teile  des  Kriegsschauplatzes  nicht.  Oudinot  unterlag  bei 
Grossbeeren  (22.  August)  seinen  Gegnern  und  Davout  begann  am  2.  Sep- 
tember den  Rückzug  auf  die  Stecknitz,  wo  er  unthätig  verharrte,  bis  ihn  nach 
Zertrümmerung  des  französischen  Hauptheeres  bei  Leipzig  am  9.  November 
ein  Befehl  seines  kaiserlichen  Herrn  erreiclite,  —  es  war  der  erste  seit 
dem  18.  August  —  demgemäss  er  sich  auf  Holland  zurückziehen  oder, 
wenn  dies  nicht  mehr  ausführbar  sei,  auf  Hamburg  zu  manövrieren  sollte. 
Ersteres  schien  ihm  unmöglich.  So  rückte  er  denn  unter  Räumung  der 
an  der  Stecknitz  eingenommenen  Stellung  auf  Hamburg  los,  wo  er  am 
3.  Dezember  nach  fast  viennonatlicher  Abwesenheit  wieder  anlangte. 

Tags  darauf  berichtete  er  seinem  Kaiser  in  einem  längeren  Schreiben 
über  die  jüngsten  kriegerischen  Ereignisse.  Drei  ältere  Berichte,  von  denen 
zwei  ausdrücklich  als  „Duplicata^  bezeichnet  sind,  fügte  er  bei  und  unter- 
zeichnete eigenhändig  mit  „Prince  d'Eckmuhl'*.  Diese  Schriftstücke  erhielten 
mit  der  Kopie  eines  Alquierschen  Briefes  ein  klug  erdachtes  Versteck  im 
Einband  eines  Buches.  Dem  Geschick  der  meisten  früheren  Brijofe  Davouts 
sollten  auch  sie  nicht  entgehen  —  sie  gelangten  nicht  ans  Ziel.  Achtzig  Jahre 
in  ihrem  Versteck  verborgen  sind  sie  in  Aachen  wieder  ans  Licht  gezogen. 

Der  Inhalt  der  Briefe  hat  natürlich  mit  der  Geschichte  Aachens  nichts 
zu  thuen.  Sie  enthalten  in  ihren  nicht  chiffrierten  Teilen  N?ichrichten  über 
Ereignisse  auf  dem  nördlichen  Kriegsschauplatze  und  die  Operationen  in 
und  um  Hamburg.  Hieraus  lässt  sich  der  Inhalt  der  chiflFrierten  Teile 
ungefähr  vermuten.  Ich  habe  die  verschiedensten  Wejge  eingeschlagen, 
um  zur  EntziflFerung  der  Briefe  zu  gelangen  —  leider  vergeblich.  Das 
erste  Heft  des  laufenden  Jahrgangs  der  historischen  Zeitschrift  der  Görres- 
Gesellschaft  enthält  einen  aus  meiner  Feder  stammenden  Aufsatz  über  den 
Fund  mit  einem  Abdruck  der  entdeckten  Briefe  und  mit  näherem  Bericht 
über  die  von  mir  zum  Zwecke  der  Entzifferung  geth(inen  Schritte. 

Das  Schicksal  des  Überbringers  sich  auszumalon  mag  der  Phantasie 
eines  jeden  überlassen  sein.  Ist  Davouts  Vertrauensmann  erkannt,  ver- 
haftet, durch  die  Feinde  oder  durch  ein  Unglück  pms  Leben  gekommen? 
Ist  er  vor  oder  nach  der  Besetzung  Aachens  durch  die  Verbündeten  dort 
angelangt?  Hat  er  in  letzterem  Falle  daran  verzweifelt,  durch  die  Kriegs- 
linie der  Alliierten  hindurchkommen  zu  können?  Hat  sich  seine  Reise  in 
jenen  kriegerischen  Zeiten  so  sehr  verzögert,  dass  er  in  Aachen  von  den 
Niederlagen  Napoleons  im  Februar  und  März  1814  oder  gar  von  seiner 
Absetzung  hörte?  War  der  Überbringer  so  wenig  neugierig,  dass  er  die 
Briefe  nicht  lesen  wollte,  als  er  den  Entschluss  gefasst  hatte,  seinen  Weg 
nicht  weiter  zu  verfolgen?  Wusste  er  vielleicht  selbst  nicht,  was  das 
Buch  enthielt?  Letztere  Annahmen  sind  nur  wenig  wahrscheinlich,  und 
wenn  es  mir  gestattet  ist,  eine  Vermutimg  auszusprechen,  so  ist  es  die 
dass  der  Überbringer  in  Aachen  seinen  Tod  gefunden  und  das  Geheimnis 
in  sein  Grab  mitgenommen  hat. 

Herr  Direktor  Spennrath  hat  die  Briefe  samt  dem  Buche,  in  dem 
sie  so  lange  geborgen  waren,  dem  Aachener  Stadtarchiv  geschenkt. 


—  16  — 

Kleinere  Mittheilungen. 

Die  Servielsburg  als  Korrektionshaus. 

Die  Servielsburg,  von  der  Nopp  (Aaeher  Chronick,  Ausg.  von  1643,  S.  75)  berichtet, 
(iass  der  Rath  sie  „jetzo  zu  Behafif  deren,  so  mit  der  abschewlichen  Kranckheit  der  Pesti- 
lentz  behaiftet,  auff  gegenwärtige  Form  gebawet"  \  wurde  im  Anfange  des  18.  Jahrhunderts 
als  Korrektions  haus  zur  Vollziehung  solcher  Disciplinarstrafen  verwendet,  welche  gegen 
die  im  Armenhaus  untergebrachten  Personen  verhängt  wurden,  die  den  Anordnungen  des 
Raths  nicht  nachlebten.  Dieses  besagt  eine  Verordnung  vom  24.  April  1719,  welche  in  den 
Beamten-Protokollen  mitgetheilt  wird  und  also  lautet:  „Dan  sollen  die  armen,  so  eines 
ehrbaren  raths  Verordnungen  zu  geborgen  unwillig,  auf  die  also  genante  Seruilsburg  auss 
ihrer  im  arraenhauß  genießender  gelt  allmoß  in  Waßer  und  brod  zur  correction  gebracht 
und  alMa  aufbehalten  werden." 

Aftchen.  Schollen. 


Die  Neubedachnng  des  Marschierthores. 

Die  vor  wenigen  Jahren  seitens  der  Vorstände  der  beiden  hierorts  bestehenden 
Geschichtsvereiuc  an  die  Stadtverwaltung  gerichtete  Bitte  um  Wiederherstellung  der 
beiden  mittelalterlichen  Thorburgen  Marschierthor  und  Pontthor  in  ihren  ursprünglichen 
Zustand  ist  bezüglich  der  Aussen-Restauration  des  Marschierthores  bereits  erfüllt  worden. 
Nachdem  schon  früher  die  gewaltigen  Umfassungsmauern  neu  ausgefugt  worden  waren, 
hat  man  im  vorigen  Jahre  die  Neubedachung  des  Thores  in  Angriff  genommen  und  nach 
den  Plänen  des  Stadtbauamtes  stilgerecht  ausgeführt.  Der  aus  massiven  Etchenstämmen 
gezimmerte  Dachstuhl,  welcher  den  grossen  Stadtbrand  vom  Jahre  1656  überdauert  hatte, 
bedurfte  nur  einer  verhältnissmässig  geringen  Reparatur;  dagegen  war  die  Bedachung 
selbst  im  Laufe  der  Zeit  äusserst  defekt  geworden  und  zudem  ihres  ornamentalen  Schmuckes 
gänzlich  verlustig  gegangen.  Der  zierliche  Dachreiter  und  die  Fensterlueken,  welche  uns 
auf  alten  Stadtansichten  noch  erhalten  sind,  waren  völlig  verschwunden.  Glücklicherweise 
war  in  dem  Dachstuhl  der  sechsseitige  Ansatz  des  ehemaligen  Thürrachens  noch  vor- 
handen und  damit  die  primitive  Wiederherstellung  wesentlich  erleichtert.  Ferner  fanden 
sich  auf  der  Seite  des  Dachstuhls,  welche  der  Stadt  zugekehrt  ist,  noch  Spuren  einer  ehe- 
dem dort  angebrachten  Hebevorrichtung,  die  ebenfalls  rekonstruirt  worden  ist  und  leicht 
praktischen  Zwecken  dienstbar  gemacht  werden  kann.  Und  so  ist  es  uns  heut^  wieder 
vergönnt,  das  Marschierthor  wenigstens  seinem  Hauptbestandtheile  nach  in  jener  ursprüng- 
lichen imponirenden  Gestalt  zu  schauen,  welche  ihm  das  ausgehende  vierzehnte  Jahrhundert 
gegeben  und  welche  sich  unversehrt  erhalten  hatte  bis  zu  den  Tagen  des  grossen  Stadt- 
brandes um  die  Mitte  des  17.  Jahrhunderts.  Möchte  nun  auch  ])ald  dor  andere  Zeuge  der 
grossen  Vergangenheit  unserer  Vaterstadt,  das  Pontthor,  an  die  Reihe  kommen  und  in 
seiner  ursprünglichen  Gestalt  und  Schönheit  vor  unsern  Augen  erstehen. 

Aachen.  Schnöd'. 

>)  Uober  die  Verweiiduug  dfi*  Servielsburj^  als  Spital  vgl.  Qu  ix,  Histor.-topogr.  BesclireiUun^ 
d.  St.  Aachen  S.  71 ;  H  aagi'  n ,  Geschieht«*  Achon«  J,  S.  271,  Anm.  und  Zeitschrift  des  Aachener  Qcschichts- 
vereins  I,  S.  50. 

Verlag  der  Cremer'schen  Bnchhandlung  (C.  Cazin)  in  Aachen. 

Leben  und  Werke  des  Aachener  (Jescliiclitssetireibei^  (liristian  (}ui.\. 

Von  Dr.  C.  WACKEK. 

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4  Mark.  in  Aachen. 

Mittheilungen  des  Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit. 

Im  Auftrage  des  Vereins  heransgegebea  von  H.  Sohnoek. 

Nr.  2/4.  Achter  Jahrgang.  1895. 


'.  J.  OrosB,  Reinard  von  Schünau,  der  erste  Herr  v 


Keinard  von  Schönau,  der  erste  Herr  von  Schönforst. 

Von  H.  J.  Gros«. 

Der  Mann,  dessen  Lebensbild  auf  den  folgenden  Blättern  gczeiclinet 
werden  soll,  ist  eine  der  interessantesten  Erscheinungen  des  14.  .Jahr- 
hunderts im  Gebiete  der  Maas  und  des  Niederrheins. 

Adel  der  Geburt  vereinigt  sich  bei  ihm  mit  wissenschaftlicher  Bildung, 
ritterliche  Tapferkeit  mit  kaufmännischer  Gewandtheit,  staatsmäniiische 
Klugheit  mit  beispiellosem  Glücke. 

Scharfen  Blickes  die  günstige  Gelegenheit  erspähend,  kräftigen  Griffes 
sie  fassend,  bringt  Keinard  sich  vorwärts.  Wenn  er  als  Jüngling  nicht  genug 
besass  um  ein  Pferd  halten  zu  können,  so  verfügt  er  als  Mann  über  reichen 
Besitz  und  vermag  hohe  Würden,  ja  selbst  die  Königskrone  dem  zu  ver- 
schaffen, der  die  Leitung  der  Geschäfte  in  seine  geschickten  Hände  legt. 

Nachdem  Keinard  Jahrzehnte  lang  eine  grosse  Rolle  in  der  Welt 
gespielt,  auf  geistliche  und  weltliche  Fürsten  mächtigen  Eiufluss  ausgeübt, 
sich  unter  die  Grossen  des  Reiches  aufgeschwungen,  ein  ungeheueres  Ver- 
mögen gesammelt  und  zu  alledem  reiches  FamilienglUck  genossen  hat:  da 
wendet  das  launische  Glück  auch  ihm,  dem  verhätschelten  Schosskinde, 
den  Röcken.  Was  die  Welt  ihm  geboten  an  Ehre  und  Macht  zerrinnt 
seiner  flüchtigen  Natur  nach  in  Reinards  Händen;  ^binc  apicem  rapax 
Fortuna  cum  Stridore  acuto  Sustulit."  Aber  die  Religion  reicht  dem  ge- 
stürzten Günstlinge  so  vieler  Fürsten  die  rettende  Rechte;  der  Glaube  des 
Christen,  vielleicht  eine  Zeit  lang  begraben  unter  dem  AVuste  zeitlicher 
Sorgen  und  Erfolge,  ersteht  in  voller  Stärke  und  wahrt  Reinard  vor  Ver- 
zweiflung. Der  weltmüde  Greis  flieht  nach  Rhodus  um  dort  seine  letzten 
Lebenstage  dem  höchsten  Herrn  zu  weihen  und  „faire  p^nitencc  de  ses 
pfichez",  wie  Hemricourt  sehr  schön  sagt. 


—  18  — 

So  ist  Reinard  von  Schönau  eine  Persönlichkeit  gewesen,  welche  die 
Aufmerksamkeit  der  Zeitgenossen  in  hohem  Masse  erregte;  davon  legt 
Hemricourts  „Miroir  des  nobles  de  Hasbaye"  ^  sprechendes  Zeugniss  ab. 

Lange  war  Reinard  vergessen,  die  Neuzeit  hat  sich  wieder  mit  ihm 
beschäftigt.  Damberger  erwähnt  ihn,  vermuthet  aber  in  ihm  einen  gewöhn- 
lichen Wechsler  ^  Dr.  Hansen  machte  unter  Hinweisung  auf  Lacomblet 
und  andere  Schriftsteller  auf  Reinard  aufmerksam  ^  Franquinet  brachte 
in  seinem  Schriftchen  „Les  Schoonvorst**  *,  dessen  grösster  Theil  Reinard 
gewidmet  ist,  sehr  wichtige  Urkunden  über  ihn.  Aber  dieser  Schriftsteller 
und  ebenso  der  neueste  Biograph  Reinards,  Baron  J.  de  Chestret  de  Haneflfe^, 
haben  sich  meines  Erachtens  zu  sehr  von  Hemricourts  leichtgläubiger  Er- 
zählung beeinflussen  lassen  und  darum  den  Charakter  Reinards  in  zu 
ungünstiges  Licht  gestellt.  Das  ist  der  Hauptgrund,  der  mich  bestimmte, 
der  Persönlichkeit  dieses  Mannes,  den  ich  sonst  in  der  Geschichte  Schönaus 
nur  nebenher  berührt  haben  würde,  eine  besondere  Abhandlung  zu  widmen. 
Ich  glaubte  meinem  quasi  Landsmanne  wenigstens  den  Versuch  einer  Ehren- 
rettung schuldig  zu  sein. 

Die  Schrift  des  Herrn  de  Chestret,  welche  reiches  Material  enthält, 
sowie  den  Reinard  betreffenden  Bogen  aus  dem  Werke  des  Herrn  Chevalier 
de  Borman  „Les  echövins  de  la  sou veraine  justice  de  Liöge**  verdanke  ich 
der  freundlichen  Vermittelung  des  Herrn  Baron  L6on  de  Pitteurs,  Mitglied 
des  belgischen  Senats. 

Herr  Stadtarchivar  Dr.  Hansen  hat  durch  gütige  Mittheilungen  und 
Zusendungen  aus  dem  Kölner  Stadtarchive  vorliegende  Arbeit  wesentlich 
unterstützt,  Herr  Geheimer  Archivrath  Dr.  Harless  die  bezüglichen  Urkunden 
und  Litteralien  des  Düsseldorfer  Staatsarchivs  freundlichst  zur  Benutzung 
bereit  gestellt. 

Diesen  Herren  sowie  allen,  welche  mir  irgendwie  behülflich  gewesen 
sind,  spreche  ich  hiermit  herzlichsten  Dank  aus. 

Andere  Werke,  welche  ich  benutzt  habe,  ergeben  sich  aus  dem  Texte. 

L    Reinards  Abstammung  und  Jugend. 

Reinard  führt  seinen  Familiennamen  von  dem  bei  Richterich  in  der 
Nähe  Aachens  gelegenen  uralten  herrschaftlichen  Sitze  Schönau.  Die  Burg 
war,  wie  in  der  Geschichte  derselben  gezeigt  werden  soll,  der  Sal-  oder 
Herrenhof  des  praedium  Richterich,  eines  AUodialbesitzes  der  Aachener 
Pfalzgrafen.  Während  das  praedium  seinen  allodialen  Charakter  mit  dem 
Aussterben  des  pfalzgräflichen  Geschlechtes  bereits  im  Jahre  1140  verlor 
und   nach   mannigfachen   Schicksalen    schliesslich    zur  jülichschen   Unter- 


*)  Ich  benutzte  vor  Jahren  ein  altes  Exemplar  der  Aachener  Stadtbibliothek;  Ort 
und  Jahr  des  Dioickes  habe  ich  leider  nicht  yermerkt. 
*)  Synchronist.  Gesch.  XIV,  S.  840. 

')  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereins  VI,  S.  96,  Anm.  2. 
*)  Rurcmunde,  J.  J.  Komen.     1874. 
*)  Rcuard  de  Schönau,  sire  de  Schooiivorst,  Hruxelk's,  F.  Hnycz.     1802. 


—  19  — 

herrschaft  Heiden  wurde  \  behauptete  der  Herrenhof  seine  Selbständigkeit 
mit  einer  Zähigkeit,  die  einer  wichtigem  Sache  würdig  gewesen  wäre. 

Haus  Schönau  gab  einer  Familie  den  Namen,  welche  nach  Hemricourt 
aus  der  Hazedalschen  Linie  der  Limburger  stammte  und  deren  Ahnherr 
Heyneman  d'Aix  (um  1240)  gewesen  sein  soll.  Ob  dem  so  ist  und  nament- 
lich ob  dieser  Heyneman  dem  Geschlechte  jeuer  d'Aix  (Aquenses)  angehört 
hat,  welche  im  12.  und  13.  Jahrliundert  eine  grosse  Rolle  als  kaiserliche 
Beamte  auch  in  Aachen  gespielt  haben  2,  wage  ich  nicht  zu  entscheiden. 

Bis  zur  Aufhellung  der  durchaus  unklaren  ältesten  Geschichte  der 
Schönauer  muss  man  sich  mit  dem  begnügen,  was  heute  als  geschichtlich 
feststehend  angenommen  wird.  Danach  hatte  der  genannte  Heyneman* 
mit  seiner  Frau,  der  Dame  von  Bretonbour-Warfus6e,  drei  Söhne:  Heinrich, 
Easo  I.  und  Arnold.  Von  Raso  I.  stammen  Raso  IL,  Gerard,  Johann  und 
Adelheid.  Der  Erstgenannte  war  Herr  zu  Schönau  und  Uelpich;  seine 
Frau,  welche  Hemricourt  als  eine  Schwester  Gerards  du  Jardin  bezeichnet, 
stammte  aus  dem  Geschlechte  der  Bongart,  welche  den  Sparren  im  Wappen 
führen*.  Der  Ehe  entsprossen  sechs  Söhne  und  zwei  Töchter:  Johann, 
später  Herr  von  Uelpich,  Amelius  Mascereil,  in  der  Folge  Abt  von  St.  Trond 


*)  Vgl.  Zeitscbrift  des  Aachener  Geschichtsvereins  V,  S.  112. 

*)  Loersch,  Achener  Rechts-Denkmälcr  S.  273  f. 

')  Hemricourt  gibt  demselben  bereits  den  Zunamen  „Schönforsf*.  Das  ist  unrichtig. 
Heyneman  kann  sich  gar  nicht  Schön for st  sondern  nur  SchOnau  genannt  haben,  denn 
erstere  Herrschaft  ist,  wie  wir  sehen  werden,  erst  unter  unserm  Reinard  entstanden. 
Wahrscheinlich  hat  Hemricourt  diesen  Titel,  den  Reinard  nach  1348  gewöhnlich  führte, 
irrthilmlich  schon  auf  dessen  Urgrossvater  über  tragen. 

*)  Diese  Ansicht,  welche  schon  v.  Oidtman  (Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts- 
vereins VIII,  S.  210,  Anm.  1)  ausgesprochen  hat,  wird  bewiesen  durch  die  Thatsache,  dass 
Reinard  in  seinem  ersten  Siegel  (siehe  die  Wappentafel  bei  de  Chestret)  als  Nebenabzeichen 
den  Bongartschen  Sparren  ftlhrt.  Dieses  Siegel  ist  sehr  bedeutsam.  Dasselbe  ist  halbirt 
und  zeigt  rechts  zwei  übereinanderstchcnde,  mit  dem  Kinn  sich  berührende  bärtige  Masken, 
deren  obere  ein  Stirnband  mit  herabhängenden  Enden  trägt.  Darunter  steht  in  besonderem 
kleinen  Schilde  der  Sparren  der  Bongart.  Links  stehen  die  Hazedalschen  neun  Kugeln, 
von  denen  aber  wegen  der  Halbirung  nur  fünf  (2,  2,  1)  sichtbar  sind.  Dieses  Wappen 
erklärt  den  sonderbaren  Beinamen,  den  Reinard  nach  seinem  Vater  und  Grossvater  getragen 
hat.  Derselbe  kommt  in  zwei  Urkunden,  von  Weihnachten  1343  und  vom  13.  März  1344 
(de  Chestret  S.  16),  sowie  in  einer  unten  anzuführenden  Stelle  einer  alten  Chronik  vor. 
Man  nannte  Rcinard  und  seine  Vorfahren  nach  jenem  auffälligen  Abzeichen  „Mashereit, 
Maskeret**  —  den  Maskirtcn.  Reinard  liess  Zeichen  wie  Namen  später  fallen,  während 
die  Herren  von  Winandsrade,  welche  von  Arnold  von  Bretonbour,  dem  dritten  Sohne 
Hejnemans  abstammen,  den  Spitznamen  noch  bis  ins  16.  Jahrhundert  hinein  beibehielten. 
(Vgl.  Heusch,  Nomina  Canonicorum  Reg.  Eccl.  Beatae  Mariae  Virginis  Aquisgranensis 
S.  12,  Sp.  2;  Annalen  für  die  Geschichte  des  Niederrheins  Heft  57,  S.  252.)  Reinard 
siegelte  mit  dem  beschriebenen  Wappen  noch  1349.  (Urk.  im  Kölner  Stadtarchive  Nr.  1946.) 
Später  nahm  er  andere  Abzeichen  an.  Als  Herr  von  Schönforst  führte  er  bald  die  neun 
Kugeln  (3,  8,  2,  1,  so  in  der  Wappentafel  bei  de  Chestret),  bald  den  einfachen  Reichs- 
adler (Kölner  Stadtarchiv);  als  Herr  von  Falkcnburg  den  Reichsadler  mit  aufgelegten 
Kugeln  (de  Chestret),  häufiger  jedoch  einen  von  zwei  Blumen  begleiteten  Hehn,  mit 
Blume  oder  Pfauenfederbusch  als  Helmzierde  (Kölner  Stadtarchiv).  Hier  findet  sich  auch 
das  letztere  Abzeichen  ohne  Blumen  als  Siegel  Reinards  II,  der  sich  1374  dominus  in 
Schoenenvorst  nennt,  weil  damals  noch  Reinard  I.  der  rechtliche  Herr  dieser  Herrschaft 

^ 


—  20  — 

(1330—1350),  Gerard,  Jan  Ha^re,  Raso  Mascharel  III.,  Herr  vou  Schünan, 
Reinard  ^    Die  Töchter  lassen  wir  hier  bei  Seite. 

Der  Menge  der  Kinder  entsprach  nicht  der  Besitz,  den  Raso  Mascharel  II. 
sein  eigen  nannte.  Schönau  und  üelpich  waren,  wie  eine  Ucrsfelderin  des 
17.  Jahrhunderts  in  ähnlicher  Lage  sich  kräftig  ausdrückte,  ein  zu  kleines 
Brotschrank  für  eine  so  zahlreidie  Familie.  Ein  Glück  für  die  Nach- 
kommen Rasos,  dass  der  zweite  Sohn,  Amelius,  sich  dem  geistlichen  Stande 
widmete  und  Abt  des  bedeutenden  Klosters  St.  Trond  in  Brabant  wurde. 
Dieser,  den  Hemricourt  als  einen  der  tüchtigsten,  angesehensten  und  einfluss- 
reichsten Geistlichen  seiner  Zeit  l)ezeichnet%  nahm  sich  der  Erziehung 
seiner  Brüder  an.  Zwei  derselben  folgten  ihm  in  der  Berufswahl:  Gerard 
wurde  Kanonikus  an  St.  Lambert  und  an  St.  PauH  in  Lüttich  sowie  am 
Liebfrauenstifte  zu  Aachen^.  In  letzterer  Kirche  bekleidete  er  auch  die 
Würde  des  Sängers,  als  welcher  er  1338 '•  vorkommt.  Er  machte  Stiftungen 
zur  Erhöhung  kirchlicher  Feierlichkeiten'^  und  starb  am  2.  Juni^  Jan 
Hage  erhielt  ebenfalls  ein  Kanonikat  am  Aachener  Münster;  er  starb  im 
August  und  vermachte  dem  Kapitel  20  Mark**. 

Da  nun  der  älteste  Sohn  Johann  vom  Vater  Uelpich,  der  fünfte, 
Raso  Mascharel  III.,  Schönau  erbte,  so  waren  alle  versorgt  ausser  unserm 
Reinard:  aber  was  blieb  ihm?  Nicht  viel  oder  gar  nichts.  Er  hatte  nach 
Hemricourt  nicht  so  viel  von  seinen  Eltern  geerbt,  dass  er  ein  Pferd  hätte 
halten  können^,  aber  grade  er  wurde  „der  vom  Glück  am  meisten  be- 
günstigte Cavalier,  der  in  hundert  Jahren  zwischen  Maas  und  Rhein  gelebt 
hat"  ^^  Die  Erziehung,  welche  der  spätere  Abt  von  St.  Trond  seinem 
jüngsten  Bruder  angedeihen  liess,  hat  den  Grund  zu  diesem  Glücke  gelegt; 
sie  entwickelte  die  reichen  körperlichen  und  geistigen  Anlagen  des  Jüng- 
lings und  befähigte  denselben  zu  einer  so  vielseitigen  Wirksamkeit,  wie 
man  sie  nicht  oft  findet. 

n.    Reinard  und   die  Abteien   von   St.   Servatius   und   St,   Trond. 

Abt  Amelius  hatte  nicht  blos  für  die  Ausbildung  sondern  auch  für 
den  Unterhalt  seines  mittellosen  Bruders  gesorgt.  Er  verschaffte  ihm  nämlich 
ein  Kanonikat  an  der  Stiftskirche  von   St.   Servatius   in   Mast  rieht,  wozu 


*)  Vgl.  die  Abstammungstafel  bei  de  Chc.strct  S.  8  und  9. 

')  nly  pl^  wailbans  clers,  qui  il  son  temps  portaist  co rönne  et  de  plus  haultre 
honeur  et  de  meilheur  6stat  selont  sa  puissancc". 

3)  Franquinet  S.  3. 

*)  Ob  er  auch  jener  Gerardus  de  Scbouauwe,  dccanus  ccclosio  s.  Scrvatii  Trajectensis 
ist,  den  Johann  XXII  am  24.  Jan.  1329  auf  drei  .Tabre  von  oineni  Tbeil  dor  Rosidenz- 
pflicbt  bezüglich  aller  Bcnefizien  entband y  V^l.  Zeitschrift  des  Aachener  (Jeschichts- 
vereins  XIV,  S.  222. 

8)  Quix,  Schönau  S.  U. 

*)  „Eal.  Jan. ...  ex  parte  dni.  Gerardi  cantoris  de  Srlioiiiuwen  VIII  nir.  IVstum 
triplex,**     üngedrucktes  Necrologium. 

^)  Das. 

«)  Das. 

•)  „ilh  n^aroit  nul  patrimoine  de  peirc  vt  de  meine,  dont  üb  ]»ou\vi>t  on  chcval  nourir.** 

*^)  „ly  miez  fortuneis  chevalier,  quy  puis  100  ans  fuist   entro  Mouze  et  le  Kbins." 


—  21  — 

ja  nach  der  I'iisitte  jener  Zeit  eine  höhere  Weilie  niclit  gefordert  wurde. 
Wahrscheinlicli  ist  die  Verleihung  der  Pfründe  während  der  Studienjahre 
Reinards  erfolgt,  wo  noch  Hoffnung  vorhanden  war,  dass  er  sich  nach 
dem  Beispiele  seiner  drei  altern  Brüder  dein  Kirchendienste  widmen  werde. 
Als  canonicus  praebendatus,  wie  er  sicli  in  einer  Urkunde  nennt,  lebte 
Reiuard  sparsam,  denn  er  war  imstande,  dem  von  Schulden  gedrückten 
Kapitel  am  27.  Juli  1338  die  Summe  von  32  Pfund  turnoser  Groschen  vor- 
zuschiessen,  wofür  ihm  eine  Kente  von  jährlich  4  Pfund  zugesichert  wurde, 
die  nach  einem  spätem  Abkonnnen  mit  80  kleinen  Goldgulden  sollte  abgelöst 
werden  können.  Der  Schuldtitel  des  Kapitels  zeigt  uns  ßeinard  als  einen 
sehr  vorsichtigen  Geldmann;  er  Hess  sich  nämlich  zur  Sicherung  seiner  ßente 
nicht  blos  die  Güter  der  Kirche  verschreiben  sondern  übernahm  auch  die  Rent- 
meisterstelle, damit  er  der  Zahlung  desto  gewisser  sei.  Als  solcher  erhob 
er  die  Einkünfte  des  Stiftes  und  quittirte  über  dieselben  ^ 

Wie  lange  Reinard  das  Kanonikat  an  St.  Servatius  behalten  hat, 
lässt  sich  nicht  genau  bestimmen.  Wahrscheinlich  hat  er  dasselbe  nieder- 
gelegt als  er  die  Ritterwürde  empfing  und  damit  endgültig  in  den  welt- 
lichen Stand  zurücktrat.  Die  Verzichtleistung  geschah  zu  gunsten  seines 
Verwandten  Johann  von  Schönau,  der  sich  1354  auch  im  Besitze  der  Kurie 
Reinards  in  Mastricht  befindet^.  Auf  ihn  übertrug  Reinard  am  15.  Oktober 
1360  ebenfalls  die  Rente  von  4  Pfund  Turnosen,  welche  das  Kapitel  nun- 
mehr an  Johann  bis  zu  dessen  Tode  zahlen  solltet  Reinard  bediente  sich 
dieses  Johann  häufiger  in  (icschäften  und  schenkte  ihm  grosses  Vertrauen. 
Das  ergibt  sich  aus  Folgendem.  Nach  dem  Tode  Reinards  strengte  sein 
Sohn  Konrad  eine  Khige  gegen  das  Kapitel  von  St.  Servatius  an  und  zwar 
auf  Herausgabe  einer  Kiste  voll  Geld  und  Kleinodien  von  hohem  Werthe, 
welche  sein  seliger  Vater  den  Schatzmeistern  des  Stiftes  zur  Aufbewahrung 
übergeben  liabe*.  Die  Untersuchung  ergab,  dass  allerdings  ein  solcher 
Schrein  durch  den  verstorbenen  Johann  dem  Schatze  anvertraut,  aber  auf 
dessen  Befehl  auch  wieder  herausgegeben  worden  sei\ 

Noch  einmal  trat  Reinard  im  Jahre  1361  mit  dem  St.  Servatiusstifte 
in  Verbindung,  als  er  nämlich  den  Herzog  von  Brabant  als  CoUator  der 
Propstei  bewog,  diese  reich  dotirte  Stelle  seinem  zweiten  Sohne  Johann, 
dem  spätem  Burggrafen  von  Jlontjoie,  zu  übertragend 

Was  St.  Trond  betrifft,  so  leistete  Reinard  dieser  Stadt,  in  welcher 
sein  Bruder  Amelius  als  Abt  die  halbe  Herrschaft  besass,  einen  wesent- 
lichen Dienst.  Nach  der  Schlacht  bei  Tourinne,  in  welcher  Bischof 
Engelbert  von  Lüttich  mit  Hülfe  des  Herzogs  von  Brabant  den  Lüttichern 
eine  entscheidende  Niederlage  beigebracht  hatte,  ritt  Reinard  stracks  vom 
Kauipfplatze  weg  nach  St.  Trond  und  meldete,  dass  der  Herzog  aus  altem 

M  Franqiiinct,  aimexc  I,  8.  63  f. 

-)  de  ehest  rot  S.  7. 

*)  Franquinet,  annexe  IV,  S.  70  f. 

*)  Waren  das  etwa  die  Schätze,  welche*  Keiuard  mit  nach  Khodus  genommen  hatV 

^)  de  (?h»^strot  S.  7,  Anm.  1. 

«)  Das.  S.  4»i. 


—  22  — 

Grolle  die  Stadt  zerstören  wolle.  Die  gewarnten  Bürger  ergriffen  geeignete 
Massregeln  um  den  Herrn  zu  versöhnen:  sie  erkannten  den  Herzog  als 
Obervogt  an  und  nalimen  ihn  in  die  Stadt  auf^ 

Später  waren  die  Beziehungen  Reinards  zur  Abtei  recht  unerfreulich. 
Abt  Amelius  hatte  ihm  Besitzungen  des  Klosters,  welche  zu  Helchteren 
in  der  Campine  lagen  auf  Zeit  übertragen:  wahrscheinlich  —  da  der  Sühne- 
vertrag von  einer  Entschädigung  für  gemachte  Auslagen  redet  —  wegen 
empfangener  Darlehen.  Reinard  hätte  zwar  lieber  die  Besitzung  gegen 
einen  jährlichen  Zins  auf  Lebenszeit  genommen,  darauf  Hessen  sich  aber 
die  Mitglieder  der  Abtei  nicht  ein.  Man  mochte  wohl  bittere  Erfahrungen 
mit  solchen  Gütern  gemacht  haben.  Und  weil  er  selbst  nach  dem  Tode 
seines  Bruders  die  Herausgabe  verweigerte,  betrachtete  ihn  die  Kloster- 
gemeinde als  unrechtmässigen  Besitzer.  Am  28.  Dezember  1354  kam  es 
dann  zu  einem  Vergleiche,  wonach  Reinard  zur  Schadloshaltung  noch  vier 
Jahre  im  Besitze  bleiben  und  dann  das  Gut  gegen  1000  Florentiner  Gulden 
abtreten  sollte.  Mittlerweile  machte  jedoch  Walram  von  Born  seine  Ansprüche 
auf  die  Herrschaft  Falkenburg,  welche  Reinard  erworben  hatte,  mit  Waffen- 
gewalt geltend.  Die  Gefahr  lag  nahe,  dass  derselbe  sich  auch  an  Helchteren 
vergreifen  würde.  Darum  gab  Reinard  die  Besitzung  schon  1356  zurück 
und  erhielt  ausser  der  bedungenen  Summe  einen  Ersatz  von  120  Gulden 
für  jedes  der  noch  übrigen  Vertragsjahre  ^ 

Der  Chronist  von  St.  Trond  klagt  bitter  über  erlittenes  Unrecht. 
Da  uns  nichts  über  die  Gründe  der  Verpfändung  von  Helchteren  oder  über 
die  Abmachungen  zwischen  Amelius  und  Reinard  bekannt  ist,  so  lässt  sich 
nicht  beurtheilen,  ob  wirklich  ein  solches  vorlag.  Es  wäre  aber  jedenfalls 
edler  gewesen,  wenn  Reinard  schon  mit  Rücksicht  auf  den  Abt  Amelius, 
seinen  Bruder  und  Wohlthäter,  nicht  so  streng  auf  seinem  Schein  bestanden 
hätte. 

III.   Reinard  als  Kriegsmann. 

Der  Kanonikus  von  St.  Servatius  kam  als  Verwandter  der  Bongart 
in  Gunst  und  Vertrauen  bei  Wilhelm  V.,  Markgrafen  von  Jülich.  Mit 
diesem  Fürsten  zog  er  auch  ins  Feld,  als  es  galt  dessen  Schwager  Eduard 
von  England  gegen  Frankreich  zu  unterstützen.  Reinard  nahm  Theil  an 
der  Belagerung  von  Cambrai  (September  1339)  sowie  an  der  von  Tournai 
(Juli — September  1340).  Hier  leistete  er  ein  Reiterstückchen,  welches 
Froissart  der  Nachwelt  überliefert  hat. 

Einige  Herren  aus  dem  Jülichschen  und  Geldrischen  beriethen  sich, 
wie  sie  mit  den  Franzosen  etwas  Scharmützeln  und  eine  Schlappe  der 
Hennegauer  auswetzen  könnten.  In  der  Nacht  brachen  sie  mit  ihren 
Leuten  auf  und  zogen  bei  Tagesanbruch,  etwa  300  an  der  Zahl,  über  die 
Brücke  von  Tressin.  Während  der  Herr  (Ludwig)  von  Randerath  und 
Arnold,  sein  Sohn^  mit  ihren  Reisigen  vorrückten,   blieb  Reinard  nebst 

»)  de  Chrestet  S.  21. 
«)  Das.  S.  36  f. 

^)  Vgl.  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereins  l,  S.  199  f.  Annalen,  Heft  55, 
8.  146,  176. 


—  23  — 

den  übrigen  an  der  Brücke  zurück,  um  jenen  den  Rücken  und  den  Rück- 
zug zu  decken.  Randerath  stürmte  in  daß  französiclie  Lager,  hieb  Seile 
und  Pfiihle  entzwei,  warf  Zelte  und  Pavillone  nieder  und  richtete  eine 
grosse  Zerstörung  an.  Die  Herren  Karl  von  Montmorency  *  und  von  St.  Sauf- 
lieu,  welche  grade  die  Wache  hatten,  hörten  den  Lärm  und  eilten  herbei, 
worauf  sich  Randerath  langsam  zurückzog.  Aber  die  stolzen  Franzosen 
wollten  den  Schimpf  nicht  ungerächt  lassen;  sie  stürmten  nach  und  riefen: 
„Ha,  ihr  Herren,  so  werdet  ihr  hier  nicht  wegkommen!"  Als  sie  jedoch 
an  der  Brücke  den  Haufen  sahen,  der  zu  ihrem  Empfange  bereit  war, 
stutzten  sie;  der  bedächtige  Herr  von  St.  Sauf-lieu  wendete  sein  Banner 
und  kehrte  ins  Lager  zurück.  Montmorency  jedoch  ritt  vorwärts.  Da 
ersah  Reinard  die  Gelegenheit,  er  sprengte  unter  die  Franzosen,  drängte 
sich  an  die  Seite  ihres  Anführers,  ergriff  mit  der  linken  Hand  dessen  Ross 
am  Zügel,  spornte  den  eigenen  Streithengst  und  riss  so  den  Herrn  aus 
den  Reihen  der  Franzosen  heraus.  Mochte  der  Mann  auch  noch  so  kräftig 
drauf  loshauen,  Reinards  Rüstung  war  gut  und  hielt  die  Hiebe  aus.  Er 
brachte  Montmorency  ins  deutsche  Lager,  wo  er  wegen  dieser  That  gar 
sehr  gefeiert  wurde.  Natürlich  mussten  die  Gefangenen,  deren  ausser  dem 
Anführer  wohl  noch  achtzig  waren,  ein  hohes  Lösegeld  zahlen*. 

Reinard  war  aber  auch  ein  kundiger  Krieger,  wie  hätte  ihn  sonst 
Bischof  Adolf  von  Lüttich  zu  seinem  Marschall  ernannt?  Und  als  solcher 
unterschreibt  der  Schönauer,  noch  bevor  er  die  Ritterwürde  erlangt  hatte, 
zwei  Urkunden  vom  13.  März  und  24.  September  1344  ^.  Auch  dem  Nachfolger 
Adolfs,  Bischof  Engelbert,  leistete  Reinard  als  Marschall  gute  Dienste  gegen 
die  Lütticher.  Es  handelte  sich  damals  um  die  Grafschaft  Looz,  welche 
zum  Fürstenthum  Lüttich  gehörte  aber  von  Dietrich  von  Heinsberg  —  aus 
Jülicher  Blut  —  in  Besitz  genommen  war.  Die  Bürgerschaft  wollte  die- 
selbe zurück  haben,  die  Bischöfe  Adolf  und  Engelbert,  beide  Verwandte 
des  Heinsbergers,  wünschten  sie  diesem  zu  belassen.  Darum  empörte  sich 
die  Stadt  gegen  den  Bischof,  und  es  kam  zu  erbitterten  Kämpfen.  Vor 
der  Schlacht  bei  Wothem  (Vottem)  am  19.  Juli*  1346  wurde  Reinard  zum 
Ritter  geschlagen  und  warf  zugleich  sein  Banner  auf,  d.  h.  er  zog  gleich 
mit  einer  eigenen  Schaar  in  den  Kämpft  Der  Erfolg  entschied  gegen 
den  Bischof;  er  wurde  geschlagen  und  viele  seiner  Reisigen,  Herren  wie 
Knechte  flohen  selbst  bis  nach  Aachen*'.  Ln  folgenden  Jahre  gelang  es 
ihm  besser.  In  der  Schlacht  bei  Tourinne  am  21.  Juli  1347,  in  der 
Reinard  ebenfalls  mitfocht,  erlitten  die  Lütticher  eine  so  fürchterliche 
Niederlage,  dass  ihrer  10,000  das  Schlachtfeld  bedeckten.  Wir  dürfen 
unserm  Reinard  wohl  einen  entscheidenden  Antheil  am  Siege  zuschreiben. 

^)  Der  spätere  MarschaU  von  Frankreich.  Yg\.  Feller,  Dictionnaire  HistoriqueIV,S.619. 

»)  de  ehest ret  S.  13. 

3)  Das.  S.  16. 

*)  So  de  Chestret  8.  19.  Andere  setzen  den  Tag  auf  den  10.  oder  20.  Juli  an. 
Vgl.  Villenfagne,  Rccherches  sur  Thistoire  ....  de  Li^ge  I,  S.  175,  und  Anm.  a. 

*)  Dazu  gehörten  wenigstens  10  Ritter  mit  je  zwei  Knappen.  Vgl.  Zeitschrift  des 
Aachener  Geschichtsvereins  IX,  S.  63,  Anm. 

'')  Lau  reut,  Stadtrechnungen  S.  181,  Z.  35  ff. 


—  24  — 

Herr  de  Chestret^  theilt  nämlich  folgende  Stelle  aus  einer  alten  Chronik 
mit.  „Im  Jahre  1347  ist  nach  dem  Berichte  des  Herrn  von  Havelanges 
Herr  Keinard  von  Dickenberg  (!)  genannt  der  Massureit^,  welcher  damals 
Feldmarschall  des  Bischofs  Engelbert  von  Lüttich  war  und  den  Kriegsruf 
der  Lütticher  erfahren  hatte,  in  deren  Lager  eingedrungen  und  hat  das- 
selbe angezündet/  Hieraus  erklärt  sich  auch  die  grosse  Anzahl  der 
Gebliebenen.  Die  geschlagenen  Lütticher  hatten  keine  Zuflucht  mehr, 
wohin  sie  sich  hätten  zurückziehen  können.  Das  schreckliche  Ereigniss 
hatte  übrigens  dank  der  Mässigung  des  Bischofs  dauernden  Frieden  zwischen 
ihm  und  der  Stadt  zur  Folge*. 

Auch  in  kleinern  kriegerischen  Unternehmungen  zeigte  Reinard  seine 
Tapferkeit.  So  schreibt  man  ihm  einen  Antheil  an  der  Eroberung  und 
Zerstörung  des  Eaubnestes  Gripekoven  zu,  welche  1354  durch  den  Land- 
friedensbund erfolgte.  Die  Lage  dieser  Burg  ist  aus  der  Chronik  von 
Erkelenz  nachgewiesen.  Letztere  Stadt  hatte  grossen  Schaden  von  der 
Gripekovener  Raubritterbande  erlitten,  darum  wurden  ihr  die  Steine  des 
zerstörten  Schlosses  geschenkt,  um  damit  den  Thurm  des  inneren  Stadt- 
thores  aufzubauen*. 

Im  Jahre  1362  finden  wir  Reinard  mit  dem  Herzoge  von  Jülich  vor 
Merode.  Dieses  Schloss  gehörte  damals  zwei  Brüdern,  von  denen  der 
jüngere,  Konrad,  den  älteren,  Richard,  zu  verdrängen  suchte.  Der  Herzog 
kam  seinem  Vasallen  zu  Hülfe,  eroberte  die  Burg  und  verkaufte  Konrads 
Hälfte  an  der  Herrschaft  dem  Richard  für  6000  Goldschilde  ^ 

Weit  bedeutender  und  interessanter  als  diese  kleinen  Kriegszüge  ist 
die  Theilnahme  Reinards  an  den  Unternehmungen  des  Herzogs  Wenzel  von 
Brabant  gegen  Löwen.  Hier  eröffnen  sich  allgemeinere  Gesichtspunkte, 
welche  zugleich  die  Stellung  des  Schönauers  zu  den  sozial-politischen 
Bestrebungen  des  14.  Jahrhunderts  beleuchten.  Zwar  hat  ein  gewisses 
VorurtheiP  gegen  den  Geldmann  Reinard  dazu  geführt,  dass  man  auch 
hier  ihm  Habsucht  als  Beweggrund  seiner  Handlungen  unterschoben  hat^; 
mit  welchem  Rechte,  mag  der  Leser  selbst  beurtheilen. 

*)  S.  21,  Anm.  2. 

*)  Vgl.  oben  S.  19,  Anm.  4. 

8)  Vgl.  Villenfagne,  a.  a.  0.  S.  176. 

*)  Laurent,  Stadtrechnungen  S.  49.  Annalen,  Heft  45,  S.  179,  Anm.  2. 

*)  Richardson,  Gesch.  der  Merode  I,  S.  27. 

^  Woher  dieses  Vorurtheil  kommt,  soll  unten  gezeigt  werden. 

^  „Renaud,  toujours  avide  de  pßcher  en  eau  trouble  encourageait  secrftte- 
ment  les  mönees  (de  Pierre  Cottrel)  .  .  .  II  est  ä  supposer  que  Renaud,  qui  n'avait 
pas  r^ussi  jusqne  lä  k  tirer  un  pro  fit  mat^^riel  de  cett«  r^volntion  communale,  a  en 
encore  la  main  dans  les  agissements  de  Cottrel  ..."  So  schreibt  Franquinet  (S.  17),  von 
dem  de  Chestret  (S.  30,  Anm.  5)  allerdings  sagt  „que  ia  Chronologie  et  les  faits  en 
g6n6ral  ont  6t6  asscz  maltrait^s  par  Phistorien  des  Schoonvorst**.  Aber  de  Chestret  spricht 
ebenfalls  von  Reinards  „conseils  probablement  intöress^s**  (S.  44)  und  lässt  ihn  sich 
mit  dem  Herzog  und  Coutereel  in  den  Raub  theilen,  der  den  Patriziern  abgenommen 
wurde.  Er  macht  sich  die  Worte  eines  andern  Schriftstellers  zu  eigen:  „Rien  ne  peut 
justifier  Wenceslas  et  Schoonvorst  si,  selon  toutes  les  vraiscmblances,  ils  se  fircnt 
paycr  par  Coutereel  Icur  connivence"  (S.  45);  also  „probablement",  „selon  toutes  les  vraisem- 
'lances",  —  aber  Gewissheit  hat  man  nicht! 


—  25  — 

Das  14.  Jahrhundert  war  bekanntlich  eine  Zeit  der  heftigsten  sozialen 
Wirren.  In  den  gewerbreichen  Städten,  wo  Kunst,  Handwerk,  Handel 
gleichmässig  blühten,  erhoben  sich  die  Zünfte,  der  dritte  Stand,  gegen  die 
patrizischen  Geschlechter,  weil  sie  mit  diesen  nicht  blos  die  Pflichten  und 
Lasten  des  Gemeinwesens  tragen,  sondern  auch  die  Eechte  an  der  Kegierung 
und  Verwaltung  der  Gemeinde  theilen  wollten.  Die  Landesherren  haben 
wohl  diesen  Kämpfen  mit  gemischten  Gefühlen  zugeschaut:  wenn  es  ihnen 
einerseits  angenehm  sein  mochte,  dass  die  Macht  der  stolzen  Geschlechter 
geschwächt  wurde,  so  duiften  sie  doch  anderseits  nicht  zugeben,  dass  die 
Gemeine  allzuviel  Gewalt  gewann. 

Zur  Zeit,  wo  Reinard  grossen,  ja  tiberwiegenden  Einfluss  im  ßathe 
des  Herzogs  von  Brabant  hatte,  kamen  auch  in  der  Stadt  Löwen  solche 
Unruhen  vor.  In  diesen  Kämpfen  zwischen  den  Löwener  Geschlechtern ' 
und  der  Gemeine  oder  den  Zünften  hatte  sich  Peter  Coutereel  ^,  der  Mayer 
oder  oberste  Beamte  des  Herzogs,  auf  die  Seite  der  letzteren  gestellt.  Weil 
nun  Reinard  ebenfalls  die  Gemeine  begünstigte,  spricht  man  von  einem 
geheimen  Einverständnisse  zwischen  ihm  und  dem  Mayer.  Es  ist  aber 
doch  wohl  selbstverständlich,  dass  Coutereel  zum  Nutzen  seines  Herrn  zu 
handeln  meinte;  warum  soll  er  denn  nicht  im  geheimen  Einverständnisse 
mit  dem  Herzoge  selbst  seine  Massregeln  getroffen  haben?  Hierfür  spricht 
auch  das  Verhalten  Wenzels.  Dass  er  nicht  offen  auf  die  Seite  der  Ge- 
meine treten  durfte,  wenn  er  nicht  den  Adel  des  Landes  gegen  sich  haben 
wollte,  ist  ja  klar;  zu  einem  solchen  Wagniss  ist  aber  Wenzel  nie  mächtig 
genug  gewesen. 

Eine  Meinungsverschiedenheit  zwischen  den  Schöffen  und  dem  Mayer 
über  dessen  Amtsbefugnisse  führte  dahin,  dass  jene  diesen  für  unfähig 
erklärten,  sein  Amt  zu  verwalten;  m.  a.  W.:  die  Schöffen  setzten  ihren 
Mayer  ab.  Coutereel  begab  sich  sofort  nach  Tervueren,  um  Wenzel  dieses 
Verfahren  zu  klagen,  „welches  trotz  den  Privilegien  Löwens  der  herzog- 
lichen Würde  zuwider  zu  sein  scheinen  konnte",  sagt  de  Chestret^.  So 
gewunden  hat  sich  Reinard  nicht  ausgedrückt.  Er  war  allein  mit  dem 
Herzoge,  als  Coutereel  seine  Beschwerde  vorbrachte.  Empört  über  die 
Anmassung  der  Geschlechter  rief  er  aus:  „Herr  Herzog,  Ihr  werdet  nie 
Herr  in  Löwen  sein,  wenn  Ihr  nicht  ein  Mittel  findet  das  Volk  zu  erhöhen 
und  diese  hochmüthigen  Patrizier  zu  beugen."  So  musste  auch  Wenzel 
denken,  de  Chestret  sagt  selbst '*,  dass  die  unabhängige  Handlungsweise 
der  lignages  dem  Landesherrn  unerträglich  schien.  Jetzt  nun  hatten  die 
Patrizier  sich  sogar  herausgenommen,  den  obersten  fürstlichen  Beamten  in 
ihrer  Stadt  abzusetzen.  Wenn  ihre  Privilegien  wirklich  so  weit  gingen, 
dann  hatte  ja  Reinard  den  Nagel  auf  den  Kopf  getroffen,  als  er  erklärte, 
die  fürstliche  Gewalt  in  Löwen  sei  bioser  Schein,  wenn  die  Macht  der 

')  Familles  patricicnnes  oa  lignages  nennt  sie  de  Chestret. 

*)  Die  Coutereel  gehörten  zu  den  Löwener  Schölfenfamilicn.  Vgl.  Annalcn,  Heft  55, 
S.  80. 

«)  de  Chestret  S.  44. 
♦)  Das. 


—  26  — 

Geschleclitcr  nicht  beschnitten  würde.  Wäre  Wenzel  anderer  Meinnnö: 
f^ewesen,  so  hätte  er  seinen  Rath  in  Gegenwart  Coutereels  zurechtweisen 
müssen.  Aber  „er  antwortete  nicht,  sondern  sprach  von  andern  Dingen". 
Nun  ging  Coutereel,  „durch  die  Worte,  die  er  gehört^,  ermuthigt  und  der 
Straflosigkeit  sicher",  nach  Löwen  zurück,  bemächtigte  sich  an  der  Spitze 
der  Zünfte  des  Rathhauses,  setzte  viele  Patrizier  gefangen  und  änderte 
die  Verfassung  dahin,  dass  die  obrigkeitliche  Gewalt  in  der  Stadt  zwischen 
den  Geschlechtem  und  den  Zünften  getheilt  wurde. 

Reinard  soll  Wenzel  den  Rath  gegeben  haben,  durch  die  Finger  zu 
sehen,  wenn  man  ihm,  dem  Herzoge,  den  Löwenantheil  an  der  den  ge- 
fangenen Patriziern  abgepressten  Lösungssumme  lasse.  Das  sei  geschehen, 
Reinard  und  Coutereel  hätten  dann  den  Rest  getheilt.  Freilich  ein  schmutziges 
Verfahren.  Doch  vergessen  wir  nicht:  es  liegt  keiu  Beweis  vor,  man 
schildert  das  so  „selon  toutes  les  vraisemblances".  Auch  wird  nicht  an- 
gegeben, wie  viel  Reinard  erhalten  habe.  Ist  sein  „profit  mat^riel"  dies- 
mal nicht  grösser  gewesen  als  nachher,  dann  ist  die  Sache  kaum  der  Rede 
werth. 

Die  Dinge  gingen  in  Löwen  bald  über  die  Grenze  hinaus,  in  der 
Wenzel  sie  gehalten  wünschte.  Die  Zünfte  missbrauchten  ihren  Sieg;  sie 
wollten  die  meisten  Patrizier  nicht  einmal  mehr  in  die  Stadt  aufnehmen. 
Da  schritt  der  Herzog  ein.  Er  belagerte  die  Stadt,  welche  jedoch  keinen 
Widerstand  entgegensetzte.  Im  herzoglichen  Heerbanne  befand  sich  auch 
Reinard;  er  unterzeichnete  mit  Herzog  Wilhelm  von  Jülich,  Robert  von 
Namür,  Graf  Johann  von  Salm,  mit  Arnold  von  Rümmen  und  andern  Räthen 
von  Brabant  den  Friedensvertrag  vom  19.  Oktober  1861,  der,  wohlgemerkt, 
an  den  durch  die  Revolution  zu  gunsten  der  Gemeine  getroifenen  neuen 
städtischen  Einrichtungen  nichts  änderte.  Der  Herzog  war  demnach  mit 
\  der  Schwächung  der  patrizischen  Gewalt  einverstanden.  Nicht  so  natür- 
lich die  Geschlechter:  sie  wollten  sich  nicht  fügen.  Andrerseits  strebten 
die  Zünfte  nach  Erringung  noch  grösserer  Macht  und  nach  gänzlicher  Ver- 
drängung der  lignages.  Coutereel  vertrieb  denn  auch  die  Patrizier  zum 
zweiten  Mal.  Herzog  Wenzel  liess  die  Herren  zappeln;  erst  als  sie  ihre 
Bereitwilligkeit  erklärten,  sich  dem  Oktobervertrage  von  1361  zu  unter- 
werfen, zog  er  trotz  den  Vorstellungen  Reinards  abermals  vor  die 
Stadt,  die  sich  wiederum  nicht  vertheidigte.  Man  versprach,  jene  Satzungen 
allerseits  getreu  zu  beobachten,  gab  die  Geiseln  heraus  und  zahlte  an 
Wenzel  28000,  an  den  Herzog  von  Jülich  3000,  an  den  Herrn  von  Berge  op 
Zoom  1000  und  an  Reinard  —  nach  Franquinet  600,  nach  de  Chestret 
gar  nur  300  moutons  d'or*.  Da  der  Schönauer  sich  zweimal  zum  Kriege 
gegen  Löwen  hat  rüsten  müssen,  da  er  jedenfalls  dem  Mayer  für  die 
Bewegung  Vorschüsse  geleistet  hat,  so  wird  er  mit  dieser  und  der  oben 
erwähnten  Entschädigung  eben  auf  seine  Kosten  gekommen  sein.  Wo 
bleibt  denn  da  der  „profit  materiel",  nach  dem  Franquinet  ihn  jagen,  wo 

»)  Öo  de  Chestret  S.  45.    Man  könnte  treffender  sagen :  ermuthigt  durch  das  wohl 
verstandene  Schweigen  des  Herzogs. 

^)  So  genannt  nach  dem  aufgeprägten  Agnus  Dei. 


—  27  — 

sind  die  „conseils  probablement  int^ress^s",  die  de  Cliestret  ihn  geben  lässt? 
Was  den  Nutzen  angeht,  da  sind  der  Herzog  und  die  anderen  Herren,  ja 
selbst  Coutereel  weit  besser  gefahren,  als  Reinard  ^  Der  Mayer  hatte 
nämlich  schon  1362  „zur  Belohnung  für  seine  Dienste*'  vom  Herzoge  die 
Herrschaft  Asten  erhalten  ^,  nach  der  zweiten  Belagerung  verliess  er  Löwen 
und  zog  sich  auf  seine  Besitzung  zurück.  Man  wittert  allerdings  auch 
hinter  dieser  Handlung  Wenzels  wiederum  Reinard,  obschon  der  Verlauf  der 
Dinge  klar  zeigt,  dass  Coutereel  nur  im  Interesse  des  Herzogs  gearbeitet 
hat,  eine  Belohnung  demnach  von  dem  freien  unbeeinflussten  Entschlüsse 
seines  Landesherrn  wohl  erwarten  durfte. 

Ueber  die  Politik  Reinards  in  der  Löwener  Angelegenheit  darf  ich 
mir  kein  Urtheil  erlauben,  weil  dazu  eine  genaue  Kenntniss  der  damaligen 
brabantischen  und  Löwener  Verfassungsverhältnisse  gehört.  Aber  ich 
nehme  den  Schönauer  in  Schutz  gegen  den  Vorwurf  gewissenloser  Hab- 
sucht, die  wegen  einer  elenden  Summe  Geldes  Revolution  und  Krieg  über 
Stadt  und  Land  bringt.  Will  man  jedoch  Reinard  einen  Beweggrund  zu 
seinem  Verhalten  in  diesem  Handel  unterschieben,  warum  fasst  man  die 
Sache  nicht  höher?  Warum  bleibt  man  beim  niedrigsten  Motive  stehen? 
Könnte  nicht  etwa  Reinard  ^sage  et  subtil"  wie  er  nach  Hemricourt  war, 
weiter  gesehen  haben  als  der  Herzog  und  seine  Räthe,  könnte  er  nicht 
erkannt  haben,  dass  die  einmal  begonnene  gewaltige  Bewegung  des  dritten 
Standes  nicht  mehr  aufzuhalten  und  dass  es  besser  sei,  dieselbe  radikal 
durchzuführen  ^  statt  durch  halbe  Massregeln  die  Gesellschaft  auf  unbe- 
rechenbare Zeit  hinaus  in  Gährung  zu  erhalten?  Eine  solche  Auffassung 
würde  wenigstens  dem  „g6nie  diplomatique  de  cet  homme  extraordinaire**  ^ 
besser  entsprechen  als  jene,  die  überall  nur  Habsucht  sieht.  Wenn  wir 
jedoch  auch  nicht  so  weit  gehen,  so  sollte  doch  das  anerkannt  werden: 
Reinard  hat  bei  der  Löwener  Frage  im  Interesse  seines  Fürsten,  wie  er 
es  verstand  und  auffasste,  nicht  aber  zum  Nutzen  des  eigenen  Geldbeutels 
gehandelt! 

In  den  Streit  der  beiden  Brüder  Reinald  III.  und  Eduard  um  das 
Herzogthum  Geldern  war  Reinard  zwar  auch  verwickelt,  aber  ob  er  thätigen 
Antheil  am  Kriege  genommen  habe,  lässt  sich  aus  dem  vorliegenden  Material 
nicht  ersehen.  Seine  sonstige  Thätigkeit  in  diesem  Lande  wird  unten  im 
Abschnitt  V  berührt  werden. 

Auf  dem  Schlachtfelde  war  Reinards  Stern  aufgegangen,  auf  dem 
Schlachtfelde  sollte  er  untergehen.  Nicht  als  wenn  der  Schönauer  auf  der 
Wahlstatt  gefallen  wäre:  er  verlor  —  was  dem  hochgestiegenen  Manne  härter 
war  —  Ehre  und  Ansehen.     Das  geschah   in  der  berühmten  Schlacht  bei 

*)  Eine  hand:^chriftliche  Aachener  Chronik  im  B«'.Hitze  dfH  Herrn  Dr.  Adara  Bock 
erzählt  nach  Haraeus,  die  Löwener  hätten  ihrem  Oubemator  Keinard  von  Schönfornt  we^eu 
seiner  trcaen  Mühewaltung  beim  FriedcnaschlnsHe  3000  (ioldHtücke  verehrt.  Den 
Haraeus  Anuales  dacum  .  .  .  Brabuntiae  galten  für  die  be»te  Oedchichte  Brabants.  Vgl. 
Feller,  Dictionnaire  III,  S.  408. 

*)  de  Chestret  8.  46,  Anm.  1. 

')  Daher  denn  auch  sein  Widerstand  gegen  den  zweiten  Löweuer  Zug  den  Herzogs. 

*)  de  Chcötret  S.  42. 


—  28  — 

Baesweiler  am  22.  Ausfust  1371.     Herzog  Wenzel   von   Brabant  war  als 
Reichsvikar  seines  Bruders  Karl  IV.  und  als  Haupt  des  Ijandfriedensbundes 
verpflichtet,  für  die  Sicherheit  der  Strassen  und  der  auf  ihnen  Fahrenden 
zu   sorgen.     Nun   hatten   einige   Raubritter    im   Jülichschen   brabantische 
Kaufleute  geschätzt;  Herzog  Wilhelm  aber  weigerte  sich,  die  Schuldigen 
zu    bestrafen    und    Schadenersatz    zu    leisten.     Da    keinerlei    Anmahnung 
fruchtete,  grilY  Wenzel  gemäss  den  Satzungen  des  Landfriedens  zum  Schwerte. 
Wilhelm  verbündete  sich  dagegen  mit  dem  Herzoge  Eduard  von  Geldern 
und  deui  Grafen  von  Berg.     Die  brabantische  Armee   zog  von  Mastricht 
über  Falkenburg   uud    Herzogenrath    ins   Jülicherland;    zwei   bedeutende 
HeiTcn  aus  der  nähern  Umgebung  Aachens  kommandirten  in  ihren  Reihen. 
Reinard   befehligte   die  48.^,  Johann   von   Gronsfeld   die   52.  Rotte-;   der 
erstere  führte   Brabanter,   der  andere  Limburger.     Bei  Baesweiler  trafen 
sich  die  Gegner.     Da  die  Versuche  einer  friedli^'hen  Tjiisung  fehlschlugen, 
hielt  der  Herzog  von  Brabant  Kriegsrath,  was  zu  thuen  sei.    Einige  riethen, 
man  möge  die   französischen  Hülfstruppen  abwarten,   welche  unter  Jakob 
von  Bourbt)n  heranrückten.    Da  soll  Reinard  ausgerufen  haben,  der  Herzog 
würde  sich  mit  Schmach  bedecken,  wenn  er  zögere;  seine  Macht  sei  stark 
genug  zum  Angriff";  die  Ehre  gebiete,  den  Kampf  zu  beginnen.    Die  Jlehr- 
heit  stimmte  zu  und  die  Schlacht  wurde  auf  den  folgenden  Morgen  fest- 
gesetzt.   Auch  den  Truppen  waren  diese  Worte  Reinards  aus  dem  Herzen 
gesprochen.    Als  die  Brabanter  früh  morgens  iliren  Herzog  sahen,  welcher 
der  h.  Messe  beiwohnen  wollte,  riefen  sie  ihm  zu:  .,IIerr,  da  sind  die  Feinde, 
den  Helm  auf  im  Namen  (?ottes  und  des  h.  Georg!"*    Anfauirs  war  das  Glück 
dem  Herzog  Wenzel  günstig,  die  Jülicher  wichen,  Eduard  von  Geldern  fiel 
und  selbst  Wilhelm  soll  sich  einen  Augenblick  in  der  (Jewalt  s(»iner  Gegner 
befunden  haben.    Dann  erfolgte  der  Gegenstoss  und  die  Brabanter  erlitten 
eine  furchtbare  Niederlage.    Der  Adel  Brabants  und  Limburgs  fiel  entweder 
oder  wurde   mit  seinem   Herzoge  gefangen;   auch  Reinards  ältester  Sohn 
verlor  «lie  Freiheit.     Nur  wenitre  retteten   sich   durch   die  Flucht,   unter 
diesen  Reinard  selbst:  er  entkam  nach  Mastricht.     Hier  harrte  seiner  ein 
böser  Empfang.     Die   Mitflüchtigen   werden   nicht   ermangelt   haben,   die 
ganze  Verantwortung  für  des  Herzogs  und  des  Landes  Unglück  auf  seinen 
unglücklichen  Rath  zu  wälzen.     Die  blinde  Volkswuth,  immer  froh,  wenn 
sie  einen  Sündenbock  findet,  an  dem  sie  sich  auslassen  kann,  wendete  sich 
gegen  Reinard;  man  that  ihm   in  Mastricht   ^groete  smaet,  confusie  ende 
schade''   an.     Dass   die   Misshandlung  keine   ueringfüirige   war,   geht  ans 
dem  Umstände  hervor,  dass  sich  hieiaus  eine  Fehde  zwi.srhen  den  Söhnen 
und  Verwandten  Reinards  einer-  und  der  Stadi  Mastricht  andrerseits  ent- 
spann, welclie  erst  im  Jahre  1405  gesühnt  wurdet 

Auch  seiner  Fürsten  Gunst  verlor  Reinard  durch  den  Unglückstag 
von  Baesweiler.  Zwar  that  er  was  in  seinen  Kräften  stand,  um  den  Herzog 
Wenzel   der  harten  (Tcfiingenschaft  auf  dem   Schlosse   Nideggeu   zu   ent- 

»)  de  (Uicstret  S.  oS. 

^)  Ernst,  Tli.stoive  du  Liinbour«;  V,  S.   i:rj. 

^)  Frau  quin  et,  anncxe  XVHl,  S.  04. 


—  29  — 

ledigen.  Er  übernahm  mit  Joliann  von  Saffenber»i:  eine  vSendun«^  des  Kaisers 
an  die  Städte  Lütticli,  Huy,  Tongern,  üinant  und  St.  Trond,  um  deren 
Hülfe  in  Anspruch  zu  nelimen  K  Die  konnte  jedoch  der  Hartnäckigkeit 
Wilhehns  gegenüber  nicht  viel  nutzen:  es  bedurfte  des  schärfsten  Ein- 
greifens des  Kaisers,  der  die  Reichsacht  gegen  Wilhelm  aussprach,  weil 
er  den  Reichsvikar  gefangen  halte,  um  dem  Herzoge  im  Juni  1372  die 
Freiheit  zu  verschaifen -. 

Wir  finden  Reinard  noch  auf  dem  Brabanter  Ständetage  von  1372 
und  in  einer  Urkunde  für  Löwen  von  1373^,  jedoch  nur  mehr  unter  den 
Vasallen. 

Seine  glänzende  einflussreiche  Stellung  war  dahin,  seine  Rolle  unter 
den  Grossen  dieser  Erde  ausgespielt! 

IV.    Reinard  der  Geldmann.     Seine  Besitzungen. 

Mit  Recht  darf  der  Leser  fragen:  Wie  kam  dieser  Mann  aus  dem 
niedern  Adel,  der  jüngste  Sohn  eines  kleinen  Grundbesitzers  zu  den  Mitteln, 
um  eine  solche  Stellung  einzunehmen,  eine  solche  Rolle  durchzuführen? 
Hat  er  Einfluss  und  Macht  bloss  geistigen  Eigenschaften  zu  verdanken: 
seiner  Bildung,  seiner  ritterlichen  Tapferkeit  und  kriegerischen  Tüchtigkeit? 
Gewiss  hat  dieses  und  noch  anderes  Gute  an  ihm  mitgeholfen,  aber  die 
eigentliche  Grundlage  seiner  Erfolge  war  doch  das  Geld  und  sein  grosser 
Besitz.    Und  wie  er  dazu  gekommen,  soll  dieser  Abschnitt  zeigen. 

Hier  müssen  wir  auf  den  englisch-französischen  Krieg  zurückgreifen. 
Nach  der  Aufhebung  der  Belagerung  von  Tournai  im  September  1340 
schlössen  die  kriegführenden  Mächte  Waffenstillstand.  Der  Markgraf  von 
Jülich  schickte  den  Herrn  Gerard  im  Bart  und  unsern  Reinard  nach  Eng- 
land, um  die  versprochenen  Kriegsgelder  zu  erheben.  Aber  der  königliche 
Schatz  war  leer  und  die  Gesandten  kehrten  mit  der  Vertröstung  auf  bessere 
Zeit  nach  Hause  zurück.  Als  die  gestellte  Frist  abgelaufen  war,  ging 
Reinard  allein  nach  London.  König  Eduard  hatte  auch  jetzt  kein  Geld 
aber  einen  grossen  Vorrath  an  Wolle,  denn  vom  Parlamente  war  ihm  die 
halbe  Wollschur  für  die  Kriegskosten  zur  Verfügung  gestellt  worden*. 
Reinard  nahm  mit  der  Waare  vorlieb ;  er  Hess  sich  vom  Könige  einen 
Geleitsschein  ausstellen,  der  freie  Ausfuhr  gewährte  und  brachte  seine 
Ladung  nach  Brügge.  Weil  während  des  Krieges  eine  Einfuhr  dieses 
Artikels  in  Flandern  nicht  hatte  stattfinden  können,  gab  es  bei  dem  dort 
blühenden  Tuchmachergcwcrbe  grosse  Nachfrage  nach  dem  nöthigen  Roh- 
stofte,  und  die  Brügger  Kaufherren  mussten  schon  hohe  Preise  bewilligen. 
So  gewann  Reinard  ein  Drittel   mehr,   als  der  Markgraf  von  Eduard   zu 

^)  de  Chestrot  S.  59. 

*)  Die  Aussöhnung  zwischen  dem  Kaiser  und  Ilorzo^  Wilhelm  erfolgte  auf  dem 
Reichstage  zu  Aachen.    Vgl.  ileyer,  Aach.  Gesch.  S.  342. 

^)  de  Cheatret  S.  59.  Die  Erbitterun jr  der  Herzogin  Johanna  gegen  Reinard  ging 
anch  auf  dessen  Kinder  über.     Vgl.  Frau (xu inet,  annexe  XV  und  XVI. 

*)  Weiss,  Weltgeschichte  VI,  S.  400. 


—  30  — 

fordern  hatte,  und  das  betrug  6000  Königstlialer  ^  Doch  selbst  mit  diesem 
grossen  Gewinne  soll  ßeinard  noch  nicht  zufrieden  gewesen  sein.  Er  ging  — 
so  sagt  man  —  zum  Markgrafen,  erzählte  wie  es  ihm  in  London  ergangen 
und  fügte  bei,  die  Brügger  hätten  ihm  bedeutend  weniger  für  die  eng- 
lischen Wollen  geboten,  als  König  Eduard  dieselben  geschätzt  habe.  Er 
müsse  es  nun  dem  Markgrafen  überlassen,  ob  er  zu  dem  niedrigem  An- 
gebote losschlagen  wolle.  Wilhelm,  des  Geldes  höchst  bedürftig,  willigte 
wohl  oder  übel  ein.  Eeinard  kelirte  nach  Brügge  zurück,  erhob  die  letzten 
Katen  für  die  verkaufte  Wolle  und  gewann  auf  diese  Weise  noch  einmal 
2000  Königsthaler  *.  So  erzählen  Franquinet^  und  de  Chestret*  getreu 
nach  Hemricourt.  Ich  hebe  nachdrücklich  hervor,  dass  das  Vorurtheil 
über  Reinards  Habsucht,  dass  uns  schon  aufgestossen  ist,  auf  dieser  Er- 
zählung beruht. 

Woher  hat  nun  Hemricourt  all  diese  Einzelheiten?  Vom  Knappen 
des  Herrn  Gerard  im  Barte! 

Bei  aller  Achtung  vor  dem  alten  Memoirenschreiber  kommt  mir  der 
letzte  Theil  seiner  Erzählung  doch  arg  unglaublich  vor,  und  ich  wundere 
mich,  wie  man  die  Räubergeschichte  so  unbesehen  hat  nachschreiben  können. 
Da  wird  einem  Manne,  den  die  trefflichsten  Eigenschaften  zieren,  eine 
ganz  gemeine  Gaunerei  vorgeworfen:  er  soll  aus  unersättlicher  Habgier 
einen  Fürsten  betrügen,  der  sein  Gönner  ist,  der  ihn  mit  seinem  unbe- 
schränkten Vertrauen  beehrt,  und  diese  abscheuliche  Handlung  soll  er 
begehen  in  einem  Zeitpunkte,  wo  sein  Herr  sich  selbst  in  Noth  und  Geld- 
klemme befindet.  Ein  solches  Verfahren  setzt  doch  einen  ganz  verkommenen 
Charakter  voraus.  Wo  hat  sich  denn  Reinard  als  einen  solchen  gezeigt? 
Man  weise  nicht  hin  auf  seine  Geschäftsgewandtheit.  Gewiss,  Reinard 
war  sage  et  subtil,  klug  und  scharfsinnig:  aber  das  ist  doch  weit  entfernt 
von  Betrug  und  Gaunerei.  Diese  hässlichen  Dinge  laufen  rasch  zu  Ende, 
—  Reinard  hat  sich  während  seines  ganzen  Lebens  des  Vertrauens  seiner 
Fürsten  wie  seiner  Standesgenossen  auch  in  den  wichtigsten  Angelegen- 
heiten zu  erfreuen  gehabt. 

Sodann:  welche  Beweise  bringt  Hemricourt  für  diese  schwere  Be- 
schuldigung vor?  Er  hat  allerdings  einen  Zeugen,  aber  auch  nur  einen, 
der  zudem  durchaus  nicht  einwandfrei  ist.  Hemricourt  beruft  sich  auf 
den  Knappen  Gerards  im  Barte.  Gerard  war  aber  nicht  mehr  dabei,  als 
Reinard  den  Wollhandel  machte.  Fehlte  der  Herr,  so  war  wohl  auch  der 
Knappe  nicht  anwesend.  Abgesehen  davon,  dass  wir  gar  nichts  von  diesem 
Knappen  wissen  und  keinerlei  Beweis  für  seine  Glaubwürdigkeit  haben, 
macht  schon  der  Umstand   sein  Zeugniss  verdächtig,   dass  er  nicht  als 


*)  de  Chestret  berechnet  den  Thaler  auf  H^j  Franken  (S.  14,  Anm.  1)  und  den 
damaligen  Geldwerth  auf  das  Siebenfache  des  jetzigen  (S.  15,  Anm.  2).  Danach  sind  6000 
royaux  =  69  000  bzw.  487  200  Reichsmark. 

')  Der  ganze  Gewinn  aus  diesem  einen  Geschäfte  hätte  also  649  600  Mark  nach 
dem  heutigen  Geldwerthe  betragen. 

»)  S.  5. 

*)  S.  14  f. 


—  31  — 

Augenzeuge  berichten  kann.  Woher  hatte  er  denn  Kenntuiss  von  den 
Schlichen  Reinards?  Soll  der  ^kluge  und  geriebene**  Schönauer  seine 
Gaunereien  einem  fremden  Knappen  anvertraut  haben?  Beschleicht  uns 
nicht  das  Gefühl,  als  handle  es  sich  um  ein  Geschwätz  aus  der  Bedienten- 
stube, wie  es  von  Leuten  geführt  wird,  die  sich  gerne  den  Anschein  geben, 
als  wüssten  sie  mehr  denn  andere  Menschen,  weil  sie  in  der  Umgebung 
grosser  Herren  sind?  Vielleicht  steckt  auch  nichts  anderes  hinter  dem 
ganzen  Gerede  als  der  Neid  der  Klatschbasen  des  14.  Jahrhunderts  gegen 
den  Emporkömmling,  der  so  rasch  zu  Geld  und  Macht  gelangte.  Was  ist 
gewöhnlicher,  als  dass  die  Welt  bei  schnell  erlangtem  Reichthum  an  unred- 
liche Mittel  denkt? 

Und  endlich:  das  Benehmen  Reinards  gegen  den  Markgrafen,  wie 
Hemricourt  es  darstellt,  ist  eine  Gaunerei.  Und  die  sollte  sich  dieser 
Fürst  so  ruhig  haben  gefallen  lassen?  Er  hätte  sich  von  einem  Vertrauten 
um  eine  grosse  Summe  beschwindeln  lassen,  während  er  selbst  sich  in 
Verlegenheit  befand?  Das  sieht  den  Herren  von  Jülich  nicht  ähnlich.  — 
Aber  der  Markgraf  hat  von  dem  Betrüge  nichts  gewusst!  Nun,  was  der 
Knappe  des  Herrn  Gerard  wusste,  das  war  diesem  Herrn  doch  auch  niclit 
verborgen,  das  musste  auch  zur  Kenntniss  anderer  Höflinge  des  Markgrafen 
kommen.  Und  die  hätten  eine  solche  Spitzbüberei  des  Emporkömmlings 
ihrem  Herrn  verschwiegen?  Dann  wären  sie  keine  treuen  Diener  und  erst 
recht  keine  —  Höflinge  gewesen.  Jedenfalls  musste  dieses  schmutzige 
Verfahren  früher  oder  später  an  den  Tag  kommen,  und  dann  wäre  es 
sicher  um  Reinards  Stellung  am  Jülicher  Hofe  geschehen  gewesen.  Wir 
werden  aber  sehen,  dass  der  Schönauer  noch  lange  Zeit  der  Vertraute 
dieses  Fürstenhauses  geblieben  ist  und  dass  er  mit  den  Mitgliedern  des- 
selben Geldgeschäfte  gemacht  hat,  gegen  welche  der  Wollhandel  ganz 
unbedeutend  erscheint.  Aus  diesen  Gründen  verwerfe  ich  die  Erzählung 
jenes  Knappen  und  behaupte,  dass  Reinard  seinen  ersten  grossen  Erfolg 
im  Geldwesen,  die  Grundlage  seines  spätem  kolossalen  Reichthums,  auf 
ehrliche  Weise  und  im  Einverständnisse  mit  seinem  Herrn  errungen  hat. 

Und  um  keinen  Einwand  gegen  diese  Auffassung  unberücksichtigt  zu 
lassen,  sei  noch  erwähnt,  dass  Herr  de  Chestret  (S.  61  f.)  eine  Bestimmung 
des  Reinardschen  Testamentes,  wonach  dem  Herzoge  von  Jülich  bei  der 
Einlösung  Montjoies  10000  Goldschilde  nachgelassen  werden  sollten,  als 
eine  Wiedererstattung  für  die  beim  Wollhandel  abgeschwindelte  Summe 
auffassen  zu  können  glaubt.  Warum  nicht  lieber  als  Restitution  für  Ueber- 
vortheilungen  bei  den  späteren  viel  grossartigeren  Käufen  und  Verkäufen  ? 
Denn  was  den  Wollhandel  angeht,  so  würde  auch  der  strengste  Moralist 
einen  Betrug,  der  zum  Schadenersatz  verpflichtet,  nur  dann  feststellen 
können,  wenn  Reinard  dem  Markgrafen  einen  Theil  von  dessen  Kriegs- 
entschädigung vorenthalten  hätte.  Für  diese  Annahme  ist  aber  kein  Grund 
vorhanden  als  das  unglaubhafte  Gerede  des  Knappen.  Hat  dagegen  Reinard 
dem  Jülicher  die  zwischen  diesem  und  Eduard  von  England  verabredete 
Summe  voll  ausbezahlt,  dann  hatte  der  Markgraf  weiter  nichts  zu  fordern. 
Was  über  diese  Summe  hinaus  erzielt  wurde,   war  rechtmässiges  Eigen- 


—  32  — 

thum  Reinards,  weil  er  es  durch  kluge  Benutzung  der  Umstände,  durch 
eigene  Arbeit  und  Bemühung  erworben  hatte.  Die  6000  Thaler  also,  welche 
er  an  der  Wolle  verdiente,  kann  niemand  dem  Schönauer  streitig  machen. 
Wie  ist  es  aber  mit  den  andern  2000  Thalern,  die  Hemricourt  als  den 
eigentlichen  Betrugsgegenstand  anzusehen  scheint?  In  dieser  Summe  mögen 
manche  Posten  enthalten  sein,  welche  Eeinard  ebenfalls  rechtmässig  zu- 
kamen. Zunächst  die  ersparten  Zölle:  die  hatte  er  durch  den  königlichen 
Geleitsschein,  der  übrigens  schwerlich  umsonst  ausgestellt  worden  ist,  ehr- 
lich erworben.  Dann  sämmtliche  Unkosten,  besonders  auch  die  Ausrüstung 
Reinards  zum  Kriege,  die  gewiss  viel  Geld  gekostet  hat.  Und  wenn  noch 
etwas  übrig  war,  so  hindert  nichts  anzunehmen,  dass  der  Markgraf  seinen 
Dank  für  die  glückliche  Abwickelung  des  wichtigen  Geldgeschäfts  auch 
in  klingender  Münze  abgestattet  hat. 

Bei  der  Testamentsklausel  braucht  also  durchaus  nicht  an  eine  Resti- 
tution aus  dem  Wollhandel  gedacht  zu  werden.  Aber  wie  soll  man  sie 
denn  erklären?  Reinard  hat  sich  in  seinem  ganzen  Leben  als  einen  treuen 
und  anhänglichen  Diener  seiner  Fürsten  erwiesen.  Als  er  aus  dem  Lehens- 
verhältnisse zum  Herzoge  von  Jülich  ausgeschieden  war  und  nur  noch  in 
engern  Beziehungen  zu  Brabant  stand,  hat  er  allerdings  sogar  die  Waffen 
gegen  das  Haus  getragen,  welches  sein  Glück  begründet  und  ihm  Gelegenheit 
gegeben  hatte,  sich  aus  der  Dunkelheit  herauszuarbeiten.  Das  war  jedoch 
seinerseits  nicht  freie  Wahl,  sondern  Erfüllung  der  Vasallenpflicht  gegen 
Wenzel.  Als  er  aber  in  Rhodus,  frei  von  allen  irdischen  Verpflichtungen, 
sein  Ende  herannahen  fühlte,  da  hat  er  sich  dankbar  jener  Familie  erinnert, 
und  das  Zeichen  seiner  Dankbarkeit  war  die  erwähnte  Bestimmung  im 
Testament.  Eine  Restitution  kann  um  so  weniger  hierin  gefunden  werden, 
als  diese  bei  vorhandenen  Mitteln  —  und  die  waren  vorhanden  —  gleich 
geleistet  werden  muss,  während  Reinard  als  genauer  Kenner  der  jtilich- 
schen  Finanzen  recht  wohl  wusste,  dass  noch  viele  Jahre  verlaufen  könnten, 
ehe  Montjoie  eingelöst  würde.  Thatsächlich  quittirte  erst  die  Wittwe 
Johanns  11.  von  Schönforst  im  Jahre  1439  über  die  Pfandgelder  ^ 

Indessen,  das  ist  eine  Erklärung,  die  ich  nur  als  Gegensatz  zu  der 
Meinung  des  Herrn  de  Chestret  von  der  „Restitution"  aufstelle.  Es  soll 
damit  nur  gesagt  sein,  dass  der  Erlass  jener  grossen  Summe  in  einem 
Sinne  gedeutet  werden  kann,  der  für  Reinard  durchaus  unverfänglich  ist. 
Wahrscheinlich  liegt  die  Sache  aber  ganz  anders.  Fahne,  auf  den  sich 
Herr  de  Chestret  beruft,  schreibt  allerdings  in  der  Geschichte  der  Köl- 
nischen, Jülichschen  und  Bergischen  Geschlechter  II,  133:  „1393  bezeugt 
Statz  von  Bongart,  dass  gemäss  dem  Testamente  des  Herrn  von  Schönforst 
dem  Herzog  von  Jülich,  wenn  er  das  Land  Montjoie  einlöse,  10000  Schilde 
erlassen  seien.**  Man  sieht,  das  Testament  lag  nicht  vor,  sonst  hätte 
es  eines  Zeugnisses  des  Herrn  von  Bongart  gar  nicht  bedurft;  Herr  Statz 
hat  demnach  nach  seiner  Erinnerung  ausgesagt.  Nun  kommt  hier  alles 
auf  den  Ausdruck  „erlassen**  an.  Hat  das  wirklich  so  nude  et  crude  im 
Testamente  gestanden?    Es  liegen  17  Jahre  zwischen  der  Zeit,  wo  der 


')  Annalen,  Heft  6,  S.  17. 


—  33  — 

letzte  Wille  Reinards  in  Deutschland  eintraf  und  dem  Jahre,  wo  Statz 
von  Bongart  sein  Zeugniss  ablegte.  Ob  ihm  da  der  Wortlaut  noch  klar 
und  deutlich  gegenwärtig  war?  Strange  sagt  in  den  Beiträgen  zur  Ge- 
schichte der  adeligen  Geschlechter  (VI,  63),  man  müsse  bei  der  Benutzung 
alter  Zeugenverhöre  sehr  vorsichtig  sein,  da  sie  wenig  hisirorischen  Werth 
hätten  und  in  der  Regel  ein  grobes  Lügengewebe  seien.  Es  liegt  mir 
fenie,  Herrn  Statz  der  bewussten  Unwahrheit  zu  zeihen,  aber  ein  Irrthum 
könnt«  ihm  bei  der  Länge  der  Zeit  doch  untergelaufen  sein,  er  könnte 
einen  unrichtigen  Ausdruck  gebraucht  haben.  Im  Testamente  Reinards 
wird  wohl  von  jener  Summe  in  Verbindung  mit  der  Einlösung  Montjoies 
durch  den  Herzog  von  Jülich  Rede  gewesen  sein,  aber  in  einem  ganz 
andern  Zusammenhange  und  Sinne,  als  der  Wortlaut  des  Regests  bei  Fahne 
nahelegt.  Wie  nämlich  aus  der  gleich  folgenden  Darstellung  des  Falken- 
burg-Montjoier  Geschäftes  erhellt,  schuldete  der  Herzog  von  Jülich  dem 
Schönauer  zwei  grössere  Summen,  eine  von  46000,  die  andere  von  10000 
Schilden.  Für  erstere  bekam  Reinard  Montjoie,  für  die  zweite  Korneli- 
münster  in  Pfandschaft.  Beide  Geschäfte  werden  1361  in  Einer  Urkunde 
besprochen  und  es  ist  leicht  möglich,  dass  sich  Reinard  bei  der  Abwickelung 
seiner  Geschäfte,  bevor  er  nach  Rhodus  ging,  über  l>eide  Summen  einen 
Gesammtschuldschein  hat  ausstellen  lassen.  Dann  hiesse  die  Test-jiments- 
bestimmung  anders  nichts  als:  Wenn  der  Herzog  Montjoie  einlöst,  dann 
sind  die  10000  Schilde  für  Kornelimünster  in  Abzug  zu  bringen. 

Endlich  mag  hier  noch  ein  Punkt  hervorgehoben  werden,  der  ent- 
schieden für  Reinards  Ehrlichkeit  spricht.  Als  derselbe  im  Jahre  1369, 
wo  er  selbst  noch  mitten  im  Geschäftsleben  stand,  seinen  beiden  ältesten 
Söhnen  einen  Theil  seiner  Besitzungen  abtrat,  legte  er  ihnen  ausdrü(jklich 
die  Verpflichtung  auf,  auch  wenn  sie  Lust  dazu  verspürten,  dennoch  keine 
„vuere**  und  keine  „commanschaft  van  der  vuere"  zu  halten,  (das  hcisst 
wohl;  weder  selbst  ein  Handelsgeschäft  zu  betreiben  noch  sich  an  einem 
solchen  zu  betheiligen,)  damit  niemand  durch  sie  betrogen  werde. 
Man  sollte  doch  meinen,  ein  Mann,  der  selbst  durch  unredliche  Mittel  ein 
grosses  Vermögen  erworben  hätte,  würde  seinen  Söhnen  auch  selbst  die 
Möglichkeit  eines  Betruges  nicht  so  gründlich  abgeschnitten  haben. 

Einen  Theil  des  nach  unserer  Auffassung  rechtmässig  erworbenen 
Geldes  legte  Reinard  in  Grundbesitz  an.  Er  hätte  ja  auch  in  der  Schlacht 
bei  Wothem  *  nicht  als  Bannerherr  auftreten  können,  wenn  ihm  keine 
Vasallen  gefolgt  wären  und  dazu  gehörten  ausgedehnte  Ländereien.  Einige 
dieser  Besitzungen  lernen  wir  aus  einer  Urkunde  vom  12.  Juli  1347  kennen, 
in  der  sich  Reinard  gegen  eine  Summe  von  10000  kleinen  Florenzer  Gold- 
gulden* als  Vasall  des  Erzbischofs  von  Köln,  Walrani  aus  dem  Hause 
Jülich,  erklärt  und  seinerseits  der  Kölner  Kirche  folgende  Allode  überträgt, 
die  er  als  Lehen  wieder  zurückerhielt:  Die  Herrlichkeiten  von  Berge  ^  und 

0  Vgl.  oben  S.  23. 
*)  Etwa  96000  Reichsmark. 

•)  Laurenzberg  bei  Jülich.  Vgl.  Höhl  bäum,  MittheUungeu  aus  dem  Kölner  Stadt- 
archiy  XIV,  S.  43,  44,  45. 


—  34  — 

Mertzene  ^  zwei  Höfe,  den  einen  in  Berg,  den  andern  in  Merz,  die  Mühle 
in  Berg  sowie  einen  Antheil  an  der  Herrschaft  Lanciaire  ^.  Ausser  Reinard 
unterzeichneten  die  Urkunde  sein  Bruder  Raso  Mascherei  und  sein  Ver- 
wandter Johann  von  Schönau,  Herr  von  Fays^,  beide  Ritter. 

Ganz  andere  Früchte  brachte  dem  klugen  und  scharfsinnigen  Manne 
die  Summe,  welche  er  zu  Geldgeschäften  verwendete.  Bei  der  unglaublich 
raschen  Vermehrung  des  Goldes  in  den  Händen  Reinards  dürfen  wir  nicht 
vergessen,   wie  rar  damals  das  Geld  und  wie  hoch  die  Zinsen   waren  ^. 

Zunächst  verpflichtete  sich  Reinard  den  Bischof  Adolf  von  Lüttich. 
In  einer  Urkunde  von  1346  quittirt  der  Schönauer  über  alle  Forderungen, 
welche  er  an  Adolf  zu  stellen  gehabt,  mit  Ausnahme  einer  Summe  von 
1600  Königsthaler  ^'^  und  der  Ansprüche,  welche  ihm  auf  die  beweglichen 
Güter  des  damals  bereits  verstorbenen  Bischofs  zustanden". 

Nach  dem  Tode  Adolfs  (1344)  spielte  Reinard  den  Unterhändler  um 
das  Bisthum  Lüttich  für  den  Neffen  des  Verstorbenen,  Engelbert  von  der 
Mark.  Bei  diesem  Handel  kamen  für  Reinard  nicht  blos  finanzielle,  sondern 
auch  verwandtschaftliche  Rücksichten  in's  Spiel.  Bischof  Adolf  hatte  näm- 
lich die  Heirath  zwischen  seiner  Nichte  Catharina  von  Wildenberg,  Wittwe 
des  Herrn  Otto  von  Born,  und  Reinard  vermittelt.  Catharina  war  die 
Base  des  Bischofs  Engelbert^,  somit  Reinard  dessen  Vetter  durch  Schwäger- 
schaft. Aus  dieser  Ehe  leitet  sich  auch  wohl  die  Schwägerschaft  Reinards 
mit  dem  Hause  Jülich  her.  Nachdem  Engelbert  das  Bisthum  Lüttich 
erlangt  hatte,  trug  er  nicht  blos  Sorge,  dass  dem  Vetter  die  Schulden 
des  Oheims  Adolf  bezahlt  wurden,  er  ernannte  ihn  auch  zu  seinem  Mar- 
schall, wie  es  bereits  der  Vorgänger  gethan®  und  verschaffte  ihm  die 
Stelle  eines  Lütticher  Schöffen,  einen  damals  sehr  gesuchten  Posten.  Reinard 
hat  denselben  allerdings  nicht  lange  bekleidet;  er  trat  ihn  noch  im  selben 
Jahre  (1345)  an  den  Ritter  Arnold  von  Charneux  ab^. 

*)  Niedermerz.   Vgl.  Zeitschrift  des  Aacliener  Geschieh ts -Vereins  XIV,  S.  284. 

*)  Langweiler.  Noch  heute  heisst  dieser  Ort  im  Volksmimde  Lankler.  (Die  Urkunde 
bei  Lacomblet,  Urkundenbuch  III,  Nr.  443,  S.  358.) 

*)  Vielleicht  ist  dieser  Johann  der  Vater  der  unehelichen  Maria,  Frau  des  Erkin 
Ingbrant  von  Montjoie,  für  welche  Rcinard  am  30.  April  1870  sorgte,  indem  er  ihr  den 
Pachthof  Opdenberg  bei  Montjoie  und  den  Steinthurm  am  Roerthore  der  Stadt  überwies 
anter  der  Bedingung,  dass  sie  den  Thurm  bewohne,  sorgfältig  instandhaltc,  das  mit 
demselben  verbundene  Wachtrecht  ausübe  und  die  Liegenschaften  als  Afterleheu  von 
Montjoie  betrachte,  (de  Chestret  S.  57.) 

*)  Der  Codex  Moeno - Francof .  von  Böhmer  enthält  auf  S.  553  Urkunden,  aus 
denen  hervorgeht,  dass  der  Frankfurter  Rath  1338  Zinsen  bis  zur  Hohe  von  SS'/a— 43^8 
Prozent  festsetzte.  (Mittheilung  des  Herrn  Archivar  Dr.  Han^^en.)  Dass  10  Prozent  der 
gewöhnliche  Zinsfuss  war,  erhellt  aus  manchen  in  dieser  Abhandlung  vorkommenden  That- 
sachen.  Da  begreift  sich  leicht  der  Widerspruch  der  Kirche  gegen  das  Erheben  solcher 
Zinsen. 

*)  Etwa  18560  Mark,  die  nach  dem  heutigen  Geldwerthe  129920  Mark  ausmachen. 

*)  de  Chestret  S.  18,  Anm. 

')  Siehe  die  Stammtafel  bei  de  Chestret  S.  17. 

8)  Vgl.  oben  S.  23. 

•)  de  Borman  S.  194  f.  Vgl.  für  Arnold  von  Charneux  Annalen  Heft  55, 
8.  78,  98,  112. 


—  35  — 

Schwer  verschuldet  war  dem  Schönauer  Walram  von  Jülich,  Erss- 
bischof  von  Köln.  Am  30.  März  1345  schwor  Reinard  als  Amtmann  zu 
Bonn  und  Brühl  mit  seinen  Kollegen  im  Erzstifte  dem  Domkapitel  Gehorsam 
für  den  Fall,  dass  der  Erzbischof  sein  Versprechen  bezüglich  des  Zolles 
zu  Rheinberg  und  der  Einkünfte  zu  Köln,  welche  dem  Kapitel  verpfändet 
waren,  nicht  haltet  AVie  ist  nun  Reinard  an  diese  Amtmannschaften 
gekommen?  Offenbar  zur  Sicherung  eines  grossen  Guthabens.  Nun  hören 
wir,  dass  Johann,  König  von  Böhmen  und  Graf  von  Luxemburg,  am 
15.  Juni  1346  dem  Erzbischof  AValram  die  Zusicherung  gibt,  er  werde 
dem  Gläubiger  desselben,  Reinard  von  Schöuau,  folgende  Summen  aus- 
zahlen, wenn  Wali*am  dem  Sohne  des  Königs,  dem  spätem  Kaiser  Karl  IV., 
seine  Stimme  bei  der  deutschen  Königswahl  gebe:  zunächst  60000  Riolen 
in  drei  gleichen  Raten,  sodann  4000  Riolen  für  die  Räthe  des  Erzbischofs, 
endlich  4500  Goldschilde  wegen  des  Markgrafen  von  Jülich.  Für  die 
letzte  Rate  stellte  Johann  Burg,  Stadt  und  Land  Durbey  (Durbuy)  in 
Luxemburg  mit  sämmtlichem  Zubehör  zur  Sicherheit.  Ferner  bekannte 
der  König,  dass  er  ausserdem  noch  dem  Reinard  und  dessen  Erben  11000 
Goldgulden  schulde,  die  er  am  nächsten  (Jhristtage  zahlen  werde.  Die 
Verschreibung  über  diese  Summen  sollte  dem  Schönauer  übergeben  werden, 
sobald  derselbe  dem  Propste  von  Soest,  dem  Kölner  Kanonikus  Wilhelm  von 
der  Schieiden  und  dem  Herrn  Johann  von  Reifersclieid  eine  Bescheinigung 
Walrams  vorlege,  dass  er  Karl  zum  römischen  Könige  gewählt  habe  oder 
wählen  wolle.  Der  Stimraenkauf  wird  mit  dem  Hinweise  begründet,  dass 
den  Kurfürsten  durch  die  Walil  grosse  Kosten  erwüchsen,  besonders  dein 
Kölner,  der  den  Gewählten  auch  noch  krönen  müsse*. 

Was  Johann  von  Böhmen  hier  an  Reinard  versclireibt,  macht  nach 
unserm  Gelde  940800  Mark  und  nach  dem  heutigen  Geldwertho  (1585  600 
Mark  aus. 

Ehe  der  König  seinen  Verpflichtnngen  nachkommen  konnte,  veHor  er 
sein  Leben  in  der  Schlacht  von  Crecy  am  26.  August  1346,  und  Keinard 
blieb  im  Besitze  der  Pfandschaften  Durbuy  und  Laroche  im  Lnxenibnrgischen. 
Letztere  Grafschaft  nahm  Balduin  von  Luxemburg,  Erzbischof  von  Trier, 
an  sich;  dagegen  bekannte  sich  Karl  IV.  selbst  als  Schuldner  Ueinards 
für  10000  Königsthaler  und  gab  ihm  ausser  Durbuy  noch  das  Schhms 
Reuland  sowie  die  Vogteien  vcm  Stablo  und  Malmc(ly  als  Unterpfand. 
Schliesslich  löste  der  Erzbischof  auch  diese  Pfandstücke  ein,  weil  hIc  Erb- 
gut seiner  Familie  waren  ^ 

Wir  kommen  nun  an  dasjenige  Geschäft  Reinards,  in  welchem  er  sich 
als  Geldmann  ebenso  kühn  und  klu^»*  zeigt,  wie  bei  Tournai  als  Soldat. 
Es  handelt  sich  um  die  Erwerbung  der  Herrschaften  Falkenbnrg  nnd  Montjoie. 

1352  starb  Johann,  der  letzte  Herr  dieser  Besitzungen.  Er  hinter- 
liess  keine  Kinder  aber  viele  Schulden.    Sein  Eigenthum  zu  Montjoie  und 


*>  Lacomblet  III,  8.  383,  ürk.  422. 
*)  Lacomblet  III,  S.  344.  Urk.  4:»2. 
*)  de  Chidtret  S.  23.  Vgl.  Dominif^UH,  BalJewin  von  LUtzelburg  S.  490. 


—  36  — 

Bütgenbach,  zu  Euskirchen  und  Rüdeslieim  ^  war  an  verschiedene  Gläubiger 
verpfändet.  Fünf  Schwestern  Johanns  waren  erbberechtigt:  Philippa, 
Beatrix,  welche  mit  Dieterich  von  Brederode  verheirathet  war,  Margaretha 
die  Wittwe  Hartrads  von  Schöneck,  Maria  Äbtissin  von  Maubeuge  und 
eine  unbenannte,  welche  als  Kanonissin  zu  Reichenstein  bei  Montjoie  lebte. 
Philippa  setzte  sich  sofort  nach  dem  Tode  ihres  Bruders  in  den  Besitz 
beider  Herrschaften  ^  und  heirathete  noch  in  demselben  Jahre  Heinrich 
von  Flandern,  Herrn  von  Ninove.  Diese  Verbindung  schaffte  ihr  jedoch 
nicht  das  nöthige  Geld  um  die  Gläubiger  zu  befriedigen  und  die  verpfändeten 
Güter  an  sich  zu  bringen.  Die  Eheleute  wendeten  sich  an  Reinard,  der 
ihnen  zwar  15000  alte  Goldschilde  vorstreckte,  dafür  aber  auch  6000 
Schilde,  d.  h.  40®/o  an  Zinsen  und  Kosten  berechnetet  Mit  diesen  Kosten 
war  die  Schuld  auf  21000  Goldschilde,  d.  h.  auf  etwa  188000  Mark  oder 
nach  dem  heutigen  Geldwerthe  auf  1 321  600  Mark  angelaufen.  Natürlich  musste 
für  die  grosse  Summe  eine  entsprechende  Sicherheit  geboten  werden.  Am 
4.  Februar  1353  ertheilten  denn  auch  Heinrich  und  Philippa  dem  Reinard 
Vollmacht,  in  ihrem  Namen  Bütgenbach,  St.  Vith  und  Euskirchen  in  Besitz 
zu  nehmen,  Amtmänner  ein-  und  abzusetzen,  die  Schlösser  bestens  zu  verwahren, 
die  Einkünfte  zu  verwalten  und  mit  ihren  Schwestern,  der  Äbtissin  von 
Maubeuge,  der  Frau  von  Brederode,  der  Frau  von  Schöneck  und  der  Frau 
(Kanonissin)  von  Reichenstein  ein  Abkommen  zu  treffen  *.  Diese  Verhand- 
lungen hatten  insofern  Erfolg,  als  die  Wittwe  von  Schöneck  ihr  Drittel  an  der 
Erbschaft  in  Falkenburg,  Montjoie,  Bütgenbach,  St.  Vith  und  Euskirchen 
für  11000  alte  Goldschilde  verkaufte^.  Die  Zahlung  wurde  in  der  Art 
festgesetzt,  dass  man  der  Schöneck  3000  Schilde  baar  auszahlte,  6000  auf 
die  Herrschaft  Euskirchen  anwies  und  für  den  Rest  der  2000  eine  jähr- 
liche Rente  von  200  Goldschilden  aus  den  Einkünften  von  St.  Vith  und 
Bütgenbach  ihr  gutschrieb^.  Montjoie  Hess  Reinard  demnach  nicht  belast.en. 
Die  Gewähr,  welche  durch  den  Akt  vom  4.  Februar  1353  gegeben 
worden  war,  muss  dem  vorsichtigen  Schönauer  wohl  nicht  ausreichend 
erschienen  sein.  Am  14.  April  desselben  Jahres  liess  er  sich  nämlich  durch 
Heinrich  als  „Mombar*'  (mamburnus)  von  Falkenburg,  Euskirchen,  St.  Vith 
und  Heerlen  einsetzen  und  zwar  auf  so  lange,  bis  die  ganze  Schuld  bezahlt 

')  bei  Easkirchen. 

^)  Die  Belehnung  datirt  vom  24.  Aug.  1852.    de  Chestret  8.  28,  Anm.  1. 

")  Das  riecht  aUerdings  nach  greulichem  Wucher.  Um  aber  gerecht  zu  urtheilen, 
vergesse  man  nicht,  wie  hoch  damals  die  Zinsen  waren  (vgl.  oben  S.  34,  Anm.  4),  wie 
gewagt  in  diesem  Falle  das  Qescbäft  war  und  wie  kostspielig  in  folge  der  Verhandlungen 
mit  den  vielen  Gläubigem  und  Erbberechtigten. 

*)  Lacomblet  III,  S.  419,  Anm. 

')  Lacomblet  III,  Nr.  519,  S.  423  und  Anm.  Aus  dem  Drittel  schliessen  Franquinet 
(S.  11)  und  de  Chestret  (S.  28),  dass  nicht  mehr  alle  Schwestern  Johanus  am  Erbe  berechtigt, 
gewesen  seien.  VieUeicht  hat  die  Frau  von  Schöneck  für  die  Äbtissin  und  die  damals 
wohl  schon  geisteskranke  Kanonissin  mit  abgeschlossen.  Letztere,  die  Franquinet  irrthilmlich 
nach  Köln  versetzt,  geberderte  sich  als  Herrin  von  Falkenburg  und  liess  sich  dort  nieder. 
Man  Hess  sie  bis  zu  ihrem  Tode  (1359)  ruhig  auf  der  Burg  wohnen.  Franquinet  S.  12; 
de  Chestret  S.  31. 

•)  Franquinet  S.  11. 


—  37  — 

sein  würdet  Dadurch  kam  der  Herr  von  Ninove  in  eine  so  abhängige 
Stellung  zu  Reinard,  dass  er  ohne  dessen  Zustimmung  keine  rechtskräftige 
Handlung  bezüglich  dieser  Besitzungen  vollziehen  konnte.  Er  musste  sogar 
seinen  Beitritt  zum  Landfriedensbunde  für  die  genannten  Gebiete  durch 
Reinard  bestätigen  lassen*.  Das  war  ein  Zustand,  den  Heinrich  auf  die 
Dauer  nicht  ertragen  konnte.  Das  einfachste  und  radikalste  Mittel,  dem- 
selben ein  Ende  zu  machen,  lag  im  Verkaufe  der  Herrschaften,  die  den 
Eheleuten  von  Ninove  so  viele  Sorgen  verursachten,  an  den  geldmächtigen 
Gläubiger.  Der  Handel  ist  bald  abgeschlossen  worden.  Am  11.  März  1354 
erklärt  Johann  III.  Herzog  von  Brabant:  „dat  here  Reijnard,  here  van 
Monjouwe  van  Valkenburch  ende  van  Scoinvoirst  onse  lieve  man  van  ons 
ontfaen  heeft  te  leeue  ...  die  bourch  te  Monyouwe  ende  al  dat  dair  toe 
behoirende  es,  die  bourch  te  Butghenbach  .  .  .  den  hof  tot  Rttdesheim  .  .  . 
dat  huys  te  Berghe  .  .  .  den  hof  tot  Busslaer^ ...  die  stat  tot  Zittert  . .  . 
den  toi  tot  Heistert  ende  tot  Gülpen  dat  wilnere  was  ende  biet  dat  gheleyde* 
van  Gressenich,  den  hof  tot  Esde^  .  .  .  dat  vierdeel  van  Heerle*  mitten 
gerichten  ende  mitten  vieftenne  mannen'',  die  heiecht*  van  Mechlen  bi 
Gulpen  ende  den  toi  van  Lynne  ^,  van  welken  .  .  .  golden,  die  rurende  syn 
van  onsen  hertochrike  van  Limborg  her  Reinart  onse  man  worden  is  ..." 

Ausser  diesen  Limburger  Lehen  empfing  Reinard  zugleich  noch  ein 
brabantisches:  „Item  heeft  die  vurschreven  her  Reynart  .  .  .  van  ons  ont- 
faen te  leene  vyftich  pont  goits  gelts  ane  den  toi  tot  Trichte^^  ende  van 
desen  vyftich  ponden  es  her  Reynard  . .  .  oec  onse  man  worden,  die  rureüde 
sin  van  onsen  hertochrike  van  Brabant.  Dairom  ontbeden  wy  . . .  allen  den 
ghenen,  die  Jioire  leeue  wirt  (sie)  van  den  heirschapen  van  Monyouwe  ende 
van  Valkenbourch  haudende  syn,  dat  sy  die  leene  wirt  van  heren  Reynard 
ontfangen  ^K^ 

Da  Falkenburg  ein  Reichslehen  war,  so  erbat  Reinard  die  Belehnung 
mit  demselben  von  Karl  IV.;  sie  wurde  ihm  am  4.  April  1354  von  Toul 
aus  zn  theil*^ 

Am  20.  April  (des  neysten  sundagis  na  paischen)  desselben  Jahres 
erklärt  Heinrich  von  Flandern,  er  habe  mit  der  Frau  von  Schöneck  einen 

*)  Lacomblet  III,  S.  423,  Anm. 

*)  Meyer,  Aach.  Gesch.  S.  326.  Meyer  übersetzt  den  Ausdruck  mambur  (er  schreibt 
mnmbur  nach  der  Yolksaussprache  momber)  richtig  mit  Vormund;  Heinrich  war  in  bezng 
auf  diese  Besitzungen  entmündigt. 

^)  Vgl.  Zeitschrift  des  Aachener  Gcschichtsvereios  II,  S.  298. 

*)  Das  Schutzrecht  auf  den  Strassen,  wofftr  eine  Abgabe  entrichtet  wurde. 

*)  Eysden. 

^)  Heerlen  im  Limbnrgischen. 

^)  Lehenlenten. 

*)  Fahne,  (Gesch.  der  Köln.  Geschlechter)  und  nach  ihm  de  Chcstret  übersetzen 
,,Uälfte,  moiti^^.  Ich  kann  das  Wort  nicht  finden,  glaube  aber,  dass  es  ein  Provinzialismus 
für  helheit  =  das  (ianze  ist. 

*)  Linnen  auf  dem  rechten  Maasufer  oberhalb  Ruremonde. 

«<»)  Mastricht. 

*')  Staatsarchiv  zu  Düsseldorf  A.  I.  562. 

")  de  Chestret  S.  30  und  Anm.  5. 


—  38  — 

Vertrag  geschlossen  über  den  dritten  Theil,  der  ihr  nacli  ihrer  Meinung 
an  der  Erbschaft  ihres  Bruders  Johann  zustehe.  Unterdessen  habe  er  „die 
bürgen  heirheyde  van  Monyou,  van  Valkenburch,  van  Butgenbach,  van  sent 
Vyt,  van  Euskirgen  mit  ihren  z&belioerin"  dem  Herrn  Keinard  von  Schön- 
forst verkauft  und  setze  darum  denselben  in  alle  Rechte  ein,  die  er  von 
der  Frau  von  Schöneck  erworben,  umsomehr  weil  dieser  der  Inhaber  der 
Verkaufsurknnde  seitens  der  Frau  von  Schöneck  sei  und  das  Kaufgeld 
theils  bezahlt  habe,  theils  noch  bezahlen  werde  ^  An  demselben  Tage 
bekundet  Heinrich  „dem  edelen  vursten  unsem  beirren  heren  Weutzelyn 
dem  herzogen  van  Lutzelenburch",  dass  er  dem  Herrn  Keinard  die  Herr- 
schaften von  Montjoie  und  Falkenburg  mit  ihrem  Zubehör  sowie  alles,  was 
er  mit  Frau  Philippa  „genomen",  verkauft  habe  und  bittet  den  Herzog, 
Reinard  mit  „der  burch,  stat  inde  ampte  van  sent  Vyt,  die  wir  van  uch 
haldende  waren",  belehnen  zu  wollend 

Aber  die  Rose,  welche  Reinard  sich  da  gepflückt  hatte,  war  nicht  ohne 
Dornen.  Johann  von  Falkenburg,  Herr  von  Born  und  Sittard,  war  im  Besitz 
dieser  Stadt,  und  wahrscheinlich  hat  Reinard  dieselbe  nie  thatsächlich  besessen  ^ 
Eines  andern  Theiles  der  Falkenburger  Errungenschaft  entäusserte  der 
Schönauer  sich  freiwillig:  er  vertauschte  Euskirchen*  und  Rüdesheim, 
welche  Besitzungen  ihm  zu  entlegen  waren,  an  den  Markgrafen  von  Jülich 
gegen  die  Herrschaft  Zetrud-Lumay  oder  Zittard,  südlich  von  Tirleraont, 
die  dem  Markgrafen  aus  dem  Erbe  seiner  Mutter  Elisabeth  von  Brabant 
zugefallen  war.  Da  aber  Euskirchen  grösseren  Werth  hatte  als  Zetrud, 
so  übernahm  Wilhelm  auch  die  Zahlung  der  8000  Goldschilde,  welche  der 
Frau  von  Schöneck  im  Vertrage  von  1353  auf  Euskirchen  und  St.  Vith 
angewiesen  worden  waren.  In  der  Abmachung  zwischen  Wilhelm  und 
Reinard  vom  12.  März  1355  werden  die  Tauschgegenstände  folgender- 
massen  beschrieben:  Wilhelm  erhält  „die  veste  ind  stat  zu  Eustkirch  mit 
der  heerheid  ind  met  den  gerichtcn  hoge  ind  neder,  bennen  ind  buissen 
Eustkirch  gelegin,  die  zu  Eustkirch  gehorint,  vort  mit  den  mannen,  borch- 
mannen,  dienstraannen,  scheffenen,  scheflfenstulen,  mit  den  eigendom,  mit 
allen  reuten  id  si  corengelde,  penniggelt*,  hoenre,  capune,  curmeden,  mulen, 
erfgemal,  benden,  busche,  velt,  wasser,  weide,  vischereyen,  opval,  nederval, 
mit  allen  notz  ind  urber,  die  zu  Eustkirch  gehorint, . . .  mit  der  kirchengicht  ^, 
mit  den  clockenslage  ind  mit  dem  hove  zu  Rudesheim  mit  allen  iren  zubehorin". 


»)  Staatsarchiv  zu  Düsseldorf  A.  I.  574.  Lacomblet  III,  S.  423.  Urk.  519  und 
Anm.  Es  siegeln  Heinrich  in  rothem  Wachs:  gekrönter  Löwe  mit  Schrägbalken,  Gerart 
van  Reysecken,  Ritter:  derselbe  Löwe  ohne  Balken,  Arnold  von  Marken,  Ritter:  doppelt- 
geschwänzter Löwe,  und  Gerard  Busch,  Knappe:  3  Kugeln  (2.  1.) 

*)  Staatsarchiv  zu  Düsseldorf  A.  I.  575.  Siegel  wie  oben;  Arnolds  und  Gerards 
Siegel  abgefallen. 

«)  de  Chestret  S.  31,  Anm.  2. 

*)  Büsching,  Erdbeschreibung  VI.  Theil  S.  131,  sagt:  „37.  Das  Amt  Euskirchen 
oder  Vemich  hat  112G  Morgen,  gibt  von  jedem  26  Albus,  überhaupt  366  Thaler  70  Albus, 
wenn  das  Land  100000  Thaler  erlegt". 

^)  Korn-  und  Goldrenten. 

ö)  Patronat. 


—  89  ~ 

Reinard  erhielt  ^Zyttart  in  Brabanl  prelegin  mit  alle  syme  ziibehorin, 
mit  der  lieerlieid,  mit  den  mannen,  mit  den  scheifeuen,  scheffenstulen, 
mit  dem  gericlite,  mit  allen  renten,  mit  penniggelde,  mit  corengelde, 
mit  einsen,  mit  hoenren,  mit  capunen,  mit  curmeden,  mit  mulen,  mit  erf- 
gemale,  mit  pechten,  mit  buschen,  mit  velden,  mit  wasser,  mit  weiden, 
mit  benden,  mit  bruchgin  \  mit  vischereyen,  mit  opval,  mit  nederval,  mit 
allen  notz  ind  urber,  die  zu  Zyttart  ind  zu  der  heerheid  van  Zyttart 
behorinde  siin^".  Zetrud  war  jedoch  ein  Lehen  der  Grafen  von  Namür 
und  noch  im  Jahre  1358  hatte  Reinard  die  Belehnung  mit  dieser  Herrschaft 
nicht  erlangt^. 

Wir  hörten  bereits*,  dass  Walram,  der  Sohn  Johanns  von  Born,  seine 
Ansprüche  auf  Falkenburg  mit  Waffengewalt  geltend  zu  machen  suchte. 
Das  mag  Reinard  wohl  veranlasst  haben,  sich  ganz  aus  dem  verdriesslichen 
Handel  zu  ziehen.  In  der  letzten  Hälfte  des  August  1356  verkaufte  er 
Falkenburg  und  Montjoie  an  den  Markgrafen  von  Jülich.  Vom  30.  dieses 
Monats  datirt  nämlich  die  Urkunde  ^  worin  Markgraf  Wilhelm  gelobt,  er 
wolle  die  Schlösser  beider  Herrschaften  nicht  in  Besitz  nehmen,  bevor  er 
seinem  Schwager^  Reinard  von  Schönau  die  Briefe  überliefert,  welche 
Heinrich  von  Flandern  von  demselben  in  Händen  habe,  ihm  die  Belehnung 
mit  Zetrud  verschafft  und  ihm  alle  Mundvorräthe  an  Wein,  Korn  und 
allen  andern  Dingen,  seine  Kriegsgeräthe  an  Armbrüsten,  Nothstellen  ^, 
Pfeilen  sowie  seinen  Hausrath  an  Betten,  Schlaflaken,  überhaupt  alles, 
was  Reinard  auf  die  Burgen  geschafft  hatte,  auf  das  Haus  zu  Caster, 
in  die  Stadt  Mastricht  oder  nach  Aachen,  wohin  Reinard  wolle,  abge- 
liefert habe.  Damals  war  also  der  Verkauf  abgeschlossen  und  Caster  als 
Pfandstück  bereits  abgetreten,  jedoch  verzögerte  sich  die  Uebergabe  der 
Burgen  noch,  weil  der  vorsichtige  Reinard  vorher  alle  Schriftstücke  in 
Händen  haben  wollte,  die  ihn  bezüglich  jener  Herrschaften  belasteten.  Auch 
sollte  durch  die  Zögerung  ein  Druck  auf  den  Markgrafen  ausgeübt  werden, 
damit  er  den  Grafen  von  Namür  bewege,  Reinard  endlich  mit  Zetrud  zu 
belehnen. 

Eine  Urkunde  vom  25.  Juni  1361  gibt  weitere  Aufschlüsse.  Wilhelm, 
dieses  Namens  der  zweite  Herzog  von  Jülich,  erklärt  darin,  zur  Zeit  seines 
Vaters  habe  Reinard  den  Ritter  Heinrich  von  Barmen  mit  6240  alten  Gold- 
schilden abgefunden,  ihm  selbst  dann  eine  Schuld  von  3760  Schilden 
berechnet,  so  dass  diese  beiden  Posten  eine  Summe  von  10  000  Goldschilden 
ausmachten  ®.  Ausserdem  stehe  demselben  Reinard  nach  einer  Verschreibung 
vom  Vater   und   Bruder   des    Herzogs    noch    eine   Forderung    von    46000 

*)  Brucheil. 

*)  Fr  an  q  11  inet,  annexe  II,  8.  B5  ff. 
»)  de  Cbestret  S.  33. 
*)  Siehe  oben  S.  22. 
*)  Lacomblet  III,  8.  469,  Nr.  5H1. 
«)  Vgl.  oben  S.  34. 

^)  Wnrfinaschinon.  Verl.  Rboen,  Refestigun^sworke  S.  132  f.  lieber  ihre  AnfortigUDg 
vgl.  (He  Amb'Utuntreii  hn  l.aurent,  Sr:i*Urochnunu;en  8.  184  f. 

*)  128  000  Mark  nach  dem  iunern  oder  89«  000  Mark  nach  dem  jetzigen  Goldwerthe. 


—  40  — 

Goldschilden  zu  ^  Die  Höhe  dieser  Ziffer  beweist,  dass  Herzog  Wilhelm  I. 
von  Reinard  einen  grössern  Landbesitz  erworben  hat,  und  das  kann  nur 
Falkenburg-Montjoie  gewesen  sein.  Wir  kennen  demnach  auch  den  Preis, 
den  Wilhelm  für  beide  Herrschaften  zahlte.  Indessen  hatte  der  Herzog  die 
Summe  nicht  ausgezahlt,  sondern  dafür  dem  Reinard  Burg,  Stadt  und  Land 
von  Caster  *  an  der  Erft  als  erbliches  Eigenthum  übergeben.  Der  Schönauer 
habe  jedoch,  so  fährt  Willielm  II.  in  seiner  Urkunde  fort,  zu  des  Herzogs 
gunsten  auf  die  Erblichkeit  verzichtet  und  ihm  Caster  wieder  anheim- 
gestellt. Darum  verpfände  er,  Wilhelm  IL,  nunmehr  an  Reinard  Burg, 
Schloss  und  das  ganze  Land  von  Montjoie  mit  den  dazu  gehörenden  Dörfern 
und  Kirchspielen,  nämlich:  den  Berg  genannt- Höve^,  Mechernich,  Merode^, 
Kalterherberg,  Mützenich,  Lo verscheid  ^,  die  beiden  Menzerath,  Imgenbroich, 
Conzen,  Fronrath,  Lamberscheid ^,  Puistenbach ',  Sementrot®,  Nieder-  und 
Oberrolsbroich  ^,  Kesternich  und  im  Lande  Ueberruhr:  Wolfseifen,  Kalten- 
born,  Wardenberg,  Morsberg  ^®,  Hetzingen  und  die  Eschauel". 

Für  die  obenerwähnte  Schuld  von  10000  Goldgulden  erhielt  Reinard 
als  Unterpfand  das  Forstamt  von  Montjoie  sowie  die  Dörfer  und  Gerichte 
von  Comelimünster:  Roleflf,  Freund,  Ki'authausen,  Dorpe^^,  Busbach,  Breide- 
nich  ^^,  Haide  ^^,  Venwegen,  Hahn,  Friesenrath,  Walheim,  Pinsheim  ^^  Net- 
heim ^*^,  Schleckheim,  Ober-  und  Niederforstbach,  Gressenich,  Mausbach, 
Krähwinkel,  Eilendorf  und  die  Haar*^ 

Endlich  gewährleistete  der  Herzog  dem  Reinard  und  seinen  Erben 
sowie  seinem  Bruder  Mascherei  und  ihrer  Schwägerin,  der  Frau  von  Uelpich, 
auf  ihren  Gütern  im  Kirchspiele  Richterich  das  Recht  mit  ihren  Laten  zu 
richten  und  zu  dingen,  so  lange  die  Pfandschaft  dauere.  Nur  das  Blut- 
gericht behielt  der  Herzog  sich  vor^®. 

Mit  der  Rückzalilung  jener  Summen  hatte  es  indessen  eben  so  gute 
Wege  wie  mit  Erfüllung  der  andern  Verpflichtungen,  welche  der  Herzog 
Reinard  gegenüber  eingegangen  war.  Der  Schönauer  bestand  jedoch  nicht 
allzu  hartnäckig  auf  den  Bedingungen.  Er  trat  wenigstens  Falkenburg  schon 
bald  ab.  Am  25.  März  1357  bekundet  Herzog  Wilhelm,  dass  sein  Schwager 
Reinard  ihm  dieses  Schloss  überliefert  habe,  und  dass  darum  die  wegen 
Falkenburg  und  Montjoie  eingegangenen  Verpflichtungen  nur  noch  auf  Mont- 
joie haften  sollten  ^^ 

Hemricourt  erzählt  den  Hergang  wie  folgt.  Reinard  erwarb  von 
Heinrich  von  Flandern  Falkenburg.   Als  er  merkte,  dass  er  die  Herrschaft 

»)  Mark  736  000  bzw.  4  233  600. 

*)  Caster  zählte  später  9  Gerichte  (Zeitschrift  des  Aachener  Geschieh tsvercins  ni, 
S.  305  und  Anm.)  und  60  Ortschaften  (mündUche  Mittheilung).  Während  die  Burg  seit 
der  Zerstörung  durch  die  Hessen  im  Jahre  1642  elend  in  Trümmern  liegt,  hat  das  Städtchen 
noch  zwei  Thore,  einen  Theil  der  Ringmauern,  die  Vogtei,  Kellnerei  (es  war  „die  beste  du 
pais**,  Annalen,  Heft  28,  S.  305)  nebst  einigen  alten  Häusern  bewahrt. 

^)  Höven.  *)  Rütgen.  '^)  Lauscheid  V  0)  Lammersdorf.  ^)  Paustenbach.  ^)  Simmerath. 
•)  Rollcsbroich  in  der  Pfarre  Simmerath.  *®)  Morsbach.  '*)  Eschweide?  oder  Eschanel  in 
der  Pfarre  Schmidt?  Vgl.  über  die  Namen  Annalen,  Heft  6,  S.  24.  *«)  Dorf.  ")  Breinich. 
»)  Breinicher  Haide.  '^)  Verschwunden.  »«)  Nöthcira,  Nutten.  ")  Die  Haarhöfe?  »«)  Lacom- 
blet  III,  S.  521.  Urk.  261.     "»)  Das.  S.  477.  Urk.  570. 


—  41   — 

nicht  werde  halten  können,  vertauschte  er  dieselbe  gegen  Caster  an  den  Her- 
zog von  Jülich.  Um  baares  Geld  erwarb  er  dann  von  letztenn  Montjoie.  Weil 
nun  diese  Besitzung  ganz  von  jülichschem  Gebiete  umgeben  war  und 
Reinard  fürchtete,  der  Herzog  möchte  es  ihn  dort  entgelten  lassen,  wenn 
es  wegen  Falkenburg  Späne  setze,  bewog  er  denselben  zu  einem  zweiten 
Tausche  und  nahm  für  Montjoie  die  Herrschaft  Sichern  bei  Diest*.  Das 
hört  sich  an,  als  wenn  der  Herzog  eine  Marionette  in  der  Hand  Reinards 
gewesen  wäre.  Die  obige,  auf  Lacomblets  Urkunden  gegründete  Darstellung 
zeigt  deutlicli  die  Unrichtigkeit  der  Hemricourtschen  Erzählung.  Hier 
lässt  sich  an  einem  schlagenden  Beispiele  nachweisen,  dass  man  Hemricourt 
doch  nicht  alles  aufs  Wort  glauben  darf. 

Auffallen  mag  es  aber  doch,  dass  Reinard  das  fruchtbare  Land  Caster 
gegen  das  rauhe  Montjoie  eingetauscht  hat.  Um  den  Beweggrund  kennen 
zu  lernen,  müssen  wir  einige  Jahre  zurückgreifen.  In  einer  Urkunde  vom 
•6.  Mai  1348  bezeichnet  sich  Reinard,  der  bis  dahin  stets  den  Titel  von 
Schönau  führte,  zum  erstenmal  als  Herr  von  Schönforst,  eine  Benennung, 
die  er  seitdem  immer  gebrauchte  und  die  nach  de  Chestrets  Bemerkung 
erst  mit  ihm  in  den  Urkunden  auftritt.  Reinard  hat  also  ein  Gebiet  erworben, 
dort  eine  Burg  angelegt  und  derselben  von  ihrer  Lage  im  Walde  den 
Namen  Schönforst  gegeben,  damit  zugleich  anspielend  auf  den  Stammsitz 
seiner  Familie  Schönau.  In  der  Urkunde,  durch  welche'  Reinard  II.  am 
Andreastage  1387  die  Hälfte  von  Schönforst  an  den  Erzbischof  Friedrich 
von  Köln  verpfändet,  wird  die  Burg  beschrieben  als  versehen  mit  „turnen, 
graven,  muiren,  vurburgen  ind  vesteningen" ;  der  Erzbischof  soll  sie  mit 
Amtleuten,  Thurmknechten,  Pförtnern  und  Wächtern  besetzen  dürfen*.  Es 
war  demnach  ein  stattlicher,  fester  Sitz.  Von  wem  aber  hat  Reinard 
jenen  Bezirk  erhalten?  Jedenfalls  von  seinem  Gönner  Karl  IV.  Denn  in 
der  angeführten  Verpßlndung  erklärt  Reinard  IL,  Schönforst  sei  Reichs- 
lehen, darum  müsse  er  die  Genehmigung  des  römischen  Königs  einholen. 

Nun  ist  wohl  klar,  warum  Reinard  I.  sich  grade  Montjoie  und  Corneli- 
münster  vom  Herzoge  von  Jülich  verpfänden  Hess.  Das  waren  ja  die 
Herrschaften,  welche  seiner  neugegründeten  Stammburg  zunächst  lagen 
und  in  ihrem  Zusammenhange  ein  schönes  Gebiet  bildeten.  Ihr  Werth 
erhöhte  sich  bedeutend  durch  die  mitverpfSndete  Waldgrafschaft.  Reinard 
hat  es  genau  so  gemacht,  wie  später  der  Herr  von  Bongart,  der  sich  im 
Jahre  1361  das  rings  um  seine  Burg  Heiden  liegende  ehedem  pfalzgräf- 
liche Allod  Richterich  von  Herzog  Wilhelm  zur  Sicherung  seines  Guthabens 
anweisen  liess.  Nach  einem  andern  Beweggrunde  zu  suchen  ist  demnach 
überflüssig.  Dass  übrigens  Reinard  diesen  Plan  schon  längere  Zeit  im 
Sinne  führte,  scheint  mir  daraus  hervorzugehen,  dass  er  bei  den  oben 
erwähnten  Verhandlungen  wegen  der  Falkenburger  Güter  jede  Belastung 
Montjoies  vermied  und  die  Verpflichtungen  auf  diejenigen  Gebietstheile 
ablud,  welche  er  an  den  Herzog  von  Jülich  verkaufte. 


^)  Uebcr  Sichern  werden  wir  ^l<»ich  das  Richtige  bringen. 

')  Lehn-  und  Mannbuch  des  Erzstifts  Köln  I,  Nr.  505.  Staatsarchiv  zu  Düsseldorf. 


—  42  — 

Wie  verhält  es  sich  nun  mit  dem  von  Heniricourt  erwähnten  Besitze 
in  Sichern?  Reinard  hat  diese  Herrschaft  nicht  durch  Tausch  sondern 
durcli  Kauf  erworben.  Am  29.  August  1358  überli essen  ihm  nämlich 
Herzog  Wilhelm  II.  und  dessen  ältester  Sohn  Gerard  zwei  Besitzungen, 
welche  wie  Zetrud  aus  dem  Nachlasse  der  Elisabeth  von  Brabant  herkamen, 
nämlich  Sichem  bei  Diest  und  St.  Agathenrode  (Achtenrode,  südlich  von 
Löwen)  für  70  000  alte  Goldschilde.  Das  machte  896  000  Mark  aus,  heute 
wären  es  6272000  Mark.  Vorsichtig  wie  immer  begnügte  sich  Reinard 
nicht  mit  den  Unterschriften  Wilhelms  und  Gerards,  auch  des  Herzogs 
zweiter  Sohn  Wilhelm  musste  seine  Zustimmung  zum  Verkaufe  geben  und 
auf  alle  Anspräche  verzichten  (28.  Aug.  1359)*.  Reinard  trat  am  7.  Mai 
1371  Sichem  an  seinen  ältesten  Sohn  Reinard II.  ab*;  St.  Agathenrode  kam 
an  den  zweiten,   Johann^. 

Nach  Hemricourt  hätte  Reinard  noch  grosse  Kosten  und  viele 
Mühen  aufwenden  müssen,  um  vom  Herzog  von  Brabant  die  Belehnung 
mit  diesen  grossen  Herrschaften  zu  erlangen,  weil  Wenzel  einen  Herzog 
von  Jülich  nicht  mit  einem  Herrn  von  Schönforst  als  Lehnsmann 
vertauschen  wollte.  Dynter*  gibt  einen  realem  Grund  an:  der  Jülicher 
wollte  sich  der  Wiedervergeltung  von  Seiten  des  Brabanters  wegen 
der  Beraubungen  entziehen,  denen  des  Letzteren  Unterthanen  im  Lande 
von  Jülich  ausgesetzt  waren;  da  ist  es  begreiflich,  dass  Wenzel  zögerte, 
sich  die  bequemste  Gelegenheit  zur  Ahndung  der  Unbilden  entreissen  zu 
lassen.  Wenn  er  trotzdem  seine  Einwilligung  gab,  so  sehen  wir  hierin 
den  besten  Beweis  für  den  Einfluss  und  die  Werthschätzung,  deren  sich 
Reinard  damals  am  Brabanter  Hofe  erfreute.  Wir  fügen  gleich  einen 
zweiten  bei.  1364  März  16.  erklären  Herzog  Wenzel  und  seine  Gemahlin 
Johanna,  sie  hätten  zwar  die  Rechte  der  Philippa  von  Falkenburg,  des 
Herrn  von  Brederode  und  der  Äbtissin  von  Maubeuge  auf  die  Herrschaft 
Montjoie  an  sich  gebracht,  wollten  aber  doch  den  Reinard  von  Schönau, 
der  ihr  Rath,  Ritter  und  Mann  sei,  so  lange  in  ruhigem  Besitze  belassen, 
bis  der  Herzog  von  Jülich  denselben  bezahlt  habe^. 

Gelegentlich  des  Ankaufs  von  Sichem  und  St.  Agathenrode  Hess 
sicli  Reinard  auch  den  Zoll  zu  Kaiserswerth  bestätigen.  Hiermit  hatte  es 
folgende  Bewandtniss.  Gerard,  der  älteste  Sohn  Wilhelms  von  Jülich, 
hatte  Margarethe  von  Berg  geheirathet  und  mit  ihr  1346  die  Grafschaft 
Ravensberg  und  1348  die  Grafschaft  Berg  geerbt.  Der  dem  Hause  Jülich 
gehörende  ^  Rheinzoll  zu  Kaiserswerth  wurde  ihm  jedoch  streitig  gemacht. 
Durch  gesciiickte  Verhandlungen  erreichte  Reinard,   dass  der  Graf  zum 


M  de  Chestret  S.  41. 

2)  Das.  S.  57. 

8)  Vgl.  das.  S.  61  und  Anm.  2. 

*)  Ohroniquc  des  ducs  de  Brabant  III,  S.  59.  Dyntcr  (f  1448)  war  Sekretär  bei 
vier  Herzogen  von  Burgund-Brabant  (Feiler,  Dlctionaire  Historique  II,  579),  er  ist  also 
gewiss  ein  bcmfener  Zcnge  und  glaubwürdiger  als  Hemriconrt. 

»)  Lac om biet  III,  S.  550.  Urk.  (552. 

•)  Zeitscbrift  des  Aachener  Geschichtsverein  XllI,  S.  141,  148.  Annalen,  Heft  9,  S.  85. 


—  43  — 

rascheren  Besitze  desselben  gelangte.  Dafür  gaben  ihm  Gerard  und  Marga- 
rethe  einen  Antheil  am  Zolle  bis  zum  Ertiuge  von  12000  alten  Schilden  (1358 
Aug.  16.).  Dieser  Antheil  ist  unter  dem  Zolle  von  Kaiserswerth  in  der  Ur- 
kunde vom  29.  August  zu  verstehen.  Interessant  sind  die  im  Verleihungs- 
briefe angeführten  Zollsätze.  Vom  Fuder  Wein,  vom  Centner  Hafer,  von  der 
Last  Häringe,  von  drei  Mühlsteinen  und  von  drei  Fass  Stahl  sollte  Reinard 
je  zwei,  von  der  Last  gesalzener  Fische  je  einen,  vom  Centner  Hartkorn 
je  vier  Turnoser  Groschen  erhalten,  gleichviel  ob  die  Schiffe  zu  Berg  oder 
zu  Thal  fuhren  K  Mit  diesem  Zolle  stattete  Reinard  seine  Tochter  Adelheid 
aus,  als  sie  1363  den  Herrn  Conrad  zur  Dyck  heirathete^ 

Oben  ^  haben  wir  bereits  gehört,  dass  auch  ein  Antheil  am  Mastrichter 
Zolle  Reinard  gehörte,  ausserdem  war  er  noch  an  zwei  anderen  betheiligt: 
an  dem  zu  Lobith  zur  Hälfte,  an  dem  zu  Nimwegen  mit  einem  Ertrage 
von  4  Groschen  (gros)'*.  Letztern  vererbte  er  auf  seinen  ältesten  Sohn; 
der  Zoll  zu  Lobith,  wo  Reinard  den  Städten  Arnheim,  Nimwegen.  Ztitphen 
und  Roermond  Zollfreiheit  bewilligte,  war  wohl  eine  Entschädigung  für 
die  dem  Herzoge  Eduard  von  Geldern  geleisteten  Vorschüsse.  Als  Johann 
von  Mors  die  Schuld  des  Herzogs  mit  8405  Brügger  Thaler  zurückgezahlt 
hatte,  ging  der  Zoll  auf  ihn  über^.  (1363). 

Reinards  Gemahlin  hatte  aus  ihrer  ersten  Ehe  mit  Otto  von  Born 
einen  gleichnamigen  Sohn,  der  von  seinem  Vater  die  Herrschaft  Elslo  ererbt 
hatte  und  mit  Johanna  von  Breidenbend  verheirathet  war.  Da  die  Ehe 
kinderlos  blieb,  sicherte  sich  Reinard  die  Güter  seines  Stiefsohnes  dadurch, 
dass  er  für  3000  alte  Goldschilde  eine  jährliche  Rente  von  300  Schilden 
auf  „burch,  laut  ind  heerlichheid  van  Eilslo,  van  Bicht  ^  ind  van  Catsop"  ^ 
kaufte.  Zu  grösserer  Sicherheit  verschrieb  Otto  noch  die  „beede"  und 
„schetzinge"  ®  von  Bocholt  und  Brogel,  zwei  Enklaven  in  der  Grafschaft 
Looz,  welche  vom  Herzog  von  Jülich  zu  Lehen  gingen.  Auch  versprachen 
Otto  und  seine  Frau,  dass  letztere,  wenn  ihr  Mann  vor  ihr  stürbe,  sich 
mit  ihrer  „liifzucht,  medegave  ind  douarie"  begnügen  und  dem  Herrn  von 
Sqhönforst  die  Burg  von  Elslo  tibergeben  werde;  die  Güter,  welche  sie 
selbst  mit  in  die  Ehe  gebracht,  sollten  vom  Versatz  ausgesclilossen  sein. 
Den  Brief  unterschrieben  als  Zeugen  Bischof  Engelbert,  der  Herzog  von 
Jülich  „want  men  dat  vurburge  van  der  burch  mit  den  dorpe  van  Elslo 
ind  dat  dorpe  van  Bijclit  van  uns  zu  leen  haldende  is"  ^,  Everard  von  der 

*)  Lacomblet  III,  S.  487.  ürk.  582. 

«)  do  Chestret  S.  41. 

»)  Siehe  S.  37. 

*)  Hier  steht  ein  Theil  für  das  Ganze.  So  heisst  es  auch  in  einer  Urkunde  bei 
Lacomblet  III,  Nr.  684,  vom  Jahre  1368,  wo  Herzog  Wilhelm  von  Jülich  nebst  Frau, 
Mutter  und  Schwester  den  Kaiserswerther  Zoll  an  Pfalzgraf  Ruprecht  von  Baiern  ver- 
pfändete, vom  Antheile  Reinards  und  Reiferscheids,  dass  „der  van  Ryfferscheit  ind  der  van 
Schoenvorst  in  yren  vier  groissen  an  dem  vurgen.  zolle  Werde  bliven  sitzen". 

*)  de  Chestret  S.  43. 

®)  Grevenbicht. 

')  Weiler  von  Elslo. 

•)  do  Chestret  übersetzt  ^les  aides**  (Verbrauchssteuern) und  „tailles**  (Grundsteueni). 

•)  Vgl.  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvercins  XIII,  S.  138. 


—  44  — 

Mark,  Herr  von  Arenberg*  und  Neuenburg,  Werner  von  Breidenbend  und 
Werner  von  Bruehhausen,  Herr  von  Wickrath.  1361  K  Im  Oktober  des- 
selben Jahres  gab  dann  Otto  aus  Wohlwollen  gegen  seine  Stiefbrüder,  „die 
onse  vrouwe  ende  müder  nu  ter  tiet  hebt  van  den*  here  van  Scoenvorst 
of  nomoels  van  horae  mach  verengen",  die  Zusicherung,  dass  nach  seinem 
kinderlosen  Absterben  Burg,  Land  und  Herrlichkeit  von  Elslo,  Bicht  und 
Gatsop  jenen  erblich  anerfallen  und  gehören  solle.  In  diesem  Akte  wird 
die  Leibzucht  und  Nutzniessung  (douarie)  der  Frau  Johanna  an  Brogel 
und  Kessenich  (zwischen  Maaseyck  und  Boermond)*  vorbehalten.  Zeugen 
sind  der  Bischof  von  Lüttich,  der  Herzog  Eduard  von  Geldern  und  Zütphen, 
der  Herzog  von  Jülich  ^.  Die  Herrschaft  Elslo  kam  hernach  an  den  dritten 
Sohn  Reinards,  Conrad,  der  sich  nach  derselben  nannte.  Da  Conrad  in 
seinem  Heirathsver trage*  mit  Catharina  von  Argenteau  vom  10.  September 
1372  nur  von  Schönforst  genannt  ist,  so  erhellt,  dass  er  erst  nach  diesem 
Akt«  in  den  Besitz  von  Elslo  kam.  Das  Testament  seines  Vaters  bedachte 
ihn  noch  mit  den  Dörfern  Zetrud,  Lümmen  und  Onderdenl)erg  ^  In  den 
Registern  des  Lehenhofes  von  Brabant  erscheint  Reinard  als  Besitzer 
folgender  Lehen:  des  Hofes  von  Hartart  (Hartert,  Hartelstein,  nördlich 
von  Mastricht  bei  Borg-Haren,  später  im  Besitze  Engelberts  von  Schöuforst), 
mit  Land,  Benden,  Büschen,  mit  der  Fischerei  und  einer  Insel  in  der 
Maas,  mit  dem  Zinse  und  dem  Korngelde  in  der  Umgegend;  des  Gutes 
und  der  Herrlichkeit  zu  Heerlen  mit  Korngeld  und  Kapaunen  „dat  hi 
vercreech  jegen  Herman  van  Vervych*';  endlich  der  Herrlichkeit  Kessenich^. 

Als  Limburger  Lehen  Reinards  verzeichnet  de  Chestref  Burg  und 
Dorf  Walravensberg  an  der  lüde,  heute  Nothberg. 

Nach  einer  gefalligen  Mittheilung  des  Herrn  Geheimen  Archivraths 
Dr.  Harless  in  Düsseldorf  hat  sich  „über  Lehen,  welche  Reinard  von 
Schönau,  Herr  zu  Schönforst,  von  dem  Markgrafen  bezw.  Herzog  von  Jülich 
empfangen,  weder  in  den  Urkunden  und  Litteralien,  noch  in  den  Lehens- 
registem  des  Herzogthums  Jülich  etwas"  ermitteln  lassen.  „Das  älteste 
Jülichsche  Lehnscopiar  ist  nicht  mehr  vorhanden,  doch  hat  sich  ein  alpha- 
betischer Index  (S.  XVI.)  der  seitens  der  Landesherrn  von  1288  erfolgten 
Belehnungen  erhalten,  in  dem  sich  bezüglich  jenes  Reinard  nur  folgendes 
Regest  findet:  „Die  Heid^  belangend  hait  Reynart  von  Schonauen  .  .  . 
bekentniss  von  sich  gegeven,  das  er  ontfangen  have  von  dem  marggreven 
von  Gulich  einen  .  .  .  brief  .  . .  das  Goedert  van  der  Heiden  ritter  bekent, 
das  er  syn  huys  zur  Heiden  mit  sym  vorborg  und  mit  den  graven,  so  wie 
sy  beid  gelegen  syn  bynnen  irem  cingell,  mit  alle  den  vestongen,  die  da 


*)  Franquinet,  annexe  V,  S.  72  flP. 
*)  Vgl  de  Chestret  S.  26,  Anm.  3. 
')  Franquinet,  annexe  VI,  S.  78  f. 
*)  Das.  annexe  VIII,  S.  80  f.    Vgl.  unten  XI:  Conrad. 
*)  Franquinet,  annexe  IX,  S.  82. 
«)  de  Chestret,  S.  51  und  Anm.  1,  S.  26. 

')  Das.  8.  26.  In  Zeitschrift  des  Aachener  Oeschichtsvereins  VI,  S.  115  wird  Nothberg 
als  JüHchcr  Lehen  aufgeführt. 

®)  Das  Haus  zur  Heiden.    Vgl.  oben  8.  41. 


—  45  — 

synt  oder  gemacht  werden,  entfangen  und  offenhuys  gemacht  haflf  des  marg- 
greven  von  Gulich  .  .  .  widder  aller  mallich  on  eynen  bischofFen  von 
Collen.  Datum  des  bekentniss  1352".  Hat  etwa  Reinard  auch  dem  Bongart 
Geld  geliehen  und  Heiden  als  Pfand  erhalten? 

Eine  Verfügung  Reinards  zu  gunsten  seiner  beiden  ältesten  Söhne 
vom  2.  August  1369,  welche  wir  unten  näher  besprechen  Verden,  erwälint 
noch  folgende  Besitzungen  des  Herrn  von  Schönforst:  den  Hof  auf  dem 
Berlich  zu  Köln,  den  Hof  zu  Rehoven  *,  den  Hof  zu  Richterich,  den  Hof 
in  der  St.  Jakobstrasse  zu  Aaclien,  die  Herrlichkeit  von  Marchienne-au- 
Pont  mit  der  Vogtei  von  Thuin,  die  herrschaftlichen  Häuser  in  Brüssel, 
St.  Trond  und  Lüttich.  üeber  die  Besitzung  auf  dem  Berlich  berichten 
Zinsverzeichnisse  der  Johannitercommende  zu  St.  Johann  und  St.  Oordula*. 
Reinard  besass  ein  Haus  in  der  genannten  Strasse,  welches  auf  St.  Clara 
zu  gelegen  war  und  früher  dem  Heinrich  de  varia  penna  (van  der  bonten 
vederen)  gehört  hatte.  Am  11.  März  1361  kaufte  bezw.  nahm  er  in  Erb- 
pacht gegen  einen  jährlichen  Zins  von  6  Mark  kölnisch  eine  den  Johannitern 
gehörende,  an  sein  Eigenthum  anstossende  und  dem  „Freudenthal"  gegenüber- 
liegende Behausung  (mansio)^  oflfenbar  um  seine  ursprüngliche  Wohnung  zu 
vergrössern.  Der  Erbzins  sollte  dazu  dienen,  den  Mitgliedern  des  Convent<< 
am  Ostertage  im  Refektorium  eine  „pictantia",  d.  h.  eine  aussergewöhnliche 
Erfrischung  zu  bereiten.  Das  Original  des  Kaufaktes  lag  im  Schrein 
Columba.  Die  Liegenschaft  hiess  noch  im  17.  Jahrhundert  Schönforster 
Hof,  curia  Schoneforst. 

Reinards  Aachener  Besitzung,  welche  ebenso  den  Namen  behalten 
hatte,  ist  erst  in  neuester  Zeit  verschwunden.  Sie  lag  an  der  Stelle,  wo 
jetzt  die  Paulusstrasse  in  die  Jakobstrasse  mündet  und  kam  mit  der  Herr- 
schaft Schönforst  in  den  Besitz  der  Herzoge  von  Jülich.  Die  Herrlichkeit 
Marchienne  mit  Thuin  kam  her  von  Heinrich  VI.,  Graf  von  Salm  in  den 
Ardennen,  dem  Schwiegervater  von  Reinards  Tochter  Philippine.  Wahrschein- 
lich war  sie  an  Reinard  verpfändet^. 

Das  Haus  in  Lüttich  kaufte  Reinard  vom  Nachfolger  seines  Brudei*s 
in  St.  Trond,  dem  Abte  Robert  von  Crenwick.  Johann  von  Schönau  liess 
den  Kaufakt  am  20.  August  1367  in  die  Realisationsbücher  in  Lüttich  ein- 
tragen*; auf  ihn  tibertrugen  auch  die  Söhne  Reinards  ihre  Antheile  nach 
dem  Tode  des  Vaters.  Heute  befindet  sich  dasselbe  im  Besitze  des  Lütticher 
Männer-Gesang- Vereins  La  Legia. 


*)  de  Chcstret,  (S.  55,  Anm.  2)  denkt  an  Reckhoven  in  der  Orafschaft  Looz,  der 
Hof  lag  aber  in  der  Herrlichkeit  Schönforst.  Reinard  II.,  sein  Schwiegersohn  Gerard  von 
Endelsdorf  und  seine  Tochter  Catharina  verkauften  denselben  1395  an  den  Abt  von 
Comelimünster,  Pawijn  Boyme  von  Merzenhausen,  für  300  rhein.  Gulden,  wobei  „wie 
gewöhnlich*^  dem  Pfluge  sein  Recht  gewahrt  wurde.  Endelsdorf  siegelt  mit  Horizontal- 
balken, in  der  oberu  Schildhälfte  ein  wachsender  Löwe.  Sonntag  nach  Lichtmesseu.  (7.  Febr.) 
Staatsarchiv  zu  Düsseldorf.  Orig.-Urk.:  Comelimünster.  Für  Gerard  vgl.  Strange,  Bei- 
träge zur  Genealogie  ...  I,  S.  8,  Anm.  1. 

*)  Staatsarchiv  zu  Düsseldorf,  Faszikel  53,  Nr.  60. 

^  de  Chestret  S.  55  und  Anm.  4. 

*)  Das.  S.  51  und  Anm.  2. 


—  46  — 

V.    Reinard  der  Diplomat.    Seine  Beziehungen  zu  den  Fürsten. 
Seine  Thätigkeit  als  Vermittler  und  in  den  Landfriedensbünden. 

Wir  haben  uns  im  Vorhergehenden  mehrfach  gegen  die  durch  Hemricourt 
aufgebrachte,  von  Franquinet  und  de  Chestret  angenommene  und  weiter 
ausgeführte  Ansicht  wenden  müssen,  als  sei  Reinard  ein  besonders  hab- 
süchtiger Mensch  gewesen,  der  zur  Befriedigung  seines  Eigennutzes  selbst 
die  verwei'flichsten  Mittel  nicht  gescheut  habe.  Wen  die  bisherigen  Aus- 
führungen noch  nicht  von  der  Falschheit  dieser  Auffassung  überzeugten, 
dem  werden  hoffentlicli  die  nunmclir  zu  erzählenden  Thatsachen  auch  den 
letzten  Zweifel  an  Reinards  Redlichkeit  benehmen.  In  der  That,  wie 
verkommen  hätten  jene  Bischöfe,  Kurfürsten  und  Landesherren  bis  zum 
Kaiser  hinauf  sein  müssen,  um  einen  Wucherer  und  Gaunei-  zu  ihrem 
Rath,  Geschäftsträger,  ja  zu  ihrem  Vertrauten  in  schwierigen  Familien- 
angelegenheiten zu  machen  bezw.  ihn  selbst  in  ihre  Familien  aufzunehmen! 
Doch  lassen  wir  die  Urkunden  reden  und  den  Leser  urtheilcn. 

Es  ist  schon  erzählt  worden,  mit  welchem  Vertrauen  Bischof  Adolf  von 
Lüttich  —  und  zwar  gleich  nach  dem  verrufenen  Wollgeschäft  —  Reinard 
beehrte,  wie  er  ihn  zu  seinem  Marschall  machte  und  ihm  gar  die  eigene 
Nichte  zur  Frau  gab.  Gleichen  Zutrauens  erfreut«  sich  der  Schönauer 
bei  Adolfs  Neffen  und  Nachfolger,  Engelbert  von  der  Mark,  der  es  haupt- 
sächlich der  Gewandtheit  desselben  zu  verdanken  hatte,  dass  er  Bischof 
von  Lüttich  wurde.  Und  Engelbert  war  ein  tüchtiger  Fürst,  der  Strenge 
und  Milde  wohl  zu  vereinen  wusste. 

Dem  Erzbischof  von  Köln,  Walram,  leistete  Reinard  grosse  Vorschüsse 
und  treue  Dienste.  Wir  hörten  auch,  dass  Walram  eine  bedeutende  Summe 
aufwendete,  um  sich  den  Schönauer  durch  das  Band  der  Vasallenschaft 
enger  zu  verbinden.  Das  geschah  1347,  nachdem  Reinard  im  Jahre  vorher 
den  grossen  Handel  mit  König  Johann  von  Böhmen  abgeschlossen  hatte, 
wonach  der  Böhme  des  Erzbischofs  Schulden  an  Reinard  abtragen,  Walram 
dagegen  dem  Sohne  Johanns,  Karl  IV.,  der  sich  wider  Ludwig  den  Baier 
als  Gegenkönig  aufwarf,  seine  Stimme  bei  der  Wahl  geben  sollte.  Es  ist 
wohl  sicher,  dass  Walram  das  unwürdige  aber  nicht  mehr  ungewöhnliche  ^ 
Geschäft  nur  mit  Widerstreben,  nur  auf  das  Drängen  des  blinden  Königs 
und  getrieben  durch  die  eigene  Geldnoth  abgeschlossen  hat.  jedoch  geholfen 
hat  es  ihm  nicht.  Schon  wenige  Jahre  nachher  begab  er  sich,  von  Schulden 
fast  erdrückt,  nach  Paris  um  dort  zu  sterben.  Vor  seiner  Abreise  gab 
er  dem  Herrn  von  Schönforst  einen  letzten  Beweis  seines  Vertrauens:  er 
ernannte  ihn  zu  seinem  „gemeinen  vickeris  in  werblichen  sachcn**,  d.  h.  zu 
seinem  Generalvikar  oder  Stellvertreter  in  der  weltlichen  Verwaltung  des  Erz- 
stiftes, und  als  solcher  stellt  Reinard  am  3.  März  1349  eine  Urkunde  aus  2. 

Walram  starb  zu  Paris  am  14.  August  desselben  Jahres.  Des  Kaisers 
Kanzler,  Propst  Nikolaus  von  Prag,   machte  sich  Hoffnung  auf  die  Nach- 


*)  Schon  bei  [der  Wahl  Friedrieh  des   Schönen   war   Aehnhches  geschehen.    Vgl. 
Weiss,  Weltgesch.  VI,  S.  365. 

«)  Lacomblet  III,  S.  381.  Urk.  474. 


—  47  — 

folge.  Vierzehn  Tage  nach  dem  Ableben  Walrams  traf  er  bereits  eine 
Verabredung  mit  Graf  Gerard  von  Berg:  wenn  er  Erzbischof  werde,  wollten 
beide  je  zwei  Herren  ihres  Rathes  mit  der  Schlichtung  aller  Streitfragen 
betrauen;  könnten  diese  sich  nicht  einigen,  so  sollten  sie  den  Herrn  von 
Schönforst  zu  einem  „Obermeister"  nehmen  und  sich  nach  dessen  Ausspruch 
richtend  Die  Stellung,  welche  Reinard  hier  zugedacht  wurde,  erforderte 
gewiss  einen  nicht  blos  kundigen  und  klugen,  sondern  vor  allen  Dingen 
ehrlichen  und  unparteiischen  Mann:  welch  ehrenvolles  Zeugniss  für  Reinard, 
dass  man  grade  ihn  dazu  ausersah.  Nun  könnte  man  etwa  denken, 
Nikolaus  und  Gerard  hätten  den  Schönauer  durch  diese  Auszeichnung  ver- 
anlassen wollen,  seinen  P^influss  zu  gunsten  des  Prager  Propstes  zu  ver- 
wenden. Dann  haben  sich  aber  beide  Herren  getäuscht.  Reinard  soll 
zwar  —  nach  Hemricourt  —  in  dieser  Angelegenheit  gearbeitet  haben,  aber 
nicht  für  Nikolaus  sondern  für  Wilhelm  von  Gennep  ^  den  Propst  zu  Soest, 
der  ihn  auch  „reichlich  belohnt*^  habe.  Wenn  wirklich  Wilhelm  den  Herrn 
von  Schönforst  zu  seinem  Geschäftsträger  gemacht,  ihm  die  entstandenen 
Unkosten  reichlich  veigütet  und  vielleicht  auch  sonst  noch  seine  Dankbar- 
keit bezeugt  hat:  so  musste  auch  die  Erzdiözese  Reinard  dankbar  sein 
für  seine  Bemühungen,  denn  Wilhelm  war  wie  Engelbert  von  Lüttich  ein 
vortrefflicher  Bischof.  Er  liebte  und  bewahrte  den  Frieden,  soweit  das 
in  jenen  aufgeregten  Zeiten  möglich  war,  befreite  das  Erzstift  von  seinen 
Schulden  und  sorgte  gewissenhaft  auch  für  das  geistige  Wohl  der  ihm 
anvertrauten  Heerde.  Wären  etwa  simonistische  Umtriebe  bei  dieser  Wahl 
vorgekommen,  so  müsste  man  diese  auf  das  schärfste  veiiirtheilen ;  sonst 
aber  lässt  sich  der  Wunsch  nicht  unterdrücken,  es  möchten  alle  Bischofs- 
wahlen jener  Zeit  so  gut  ausgefallen  sein  wie  die  beiden,  bei  denen  Reinard 
seine  Hände  im  Spiele  gehabt  haben  soll. 

Betrachten  wir  Reinards  Stellung  zu  den  weltlichen  Fürsten,  zunächst 
des  Hauses  Jülich,  so  haben  wir  zu  dem  bereits  Gesagten  nicht  mehr 
viele  aber  für  das  in  ihn  gesetzte  Vertrauen  dieser  Herren  bedeutsame 
Thatsachen  anzuführen. 

1347  vermittelte  Ritter  Reinard  von  Schönau  in  Gemeinschaft  mit 
dem  Markgrafen  von  Jülich  einen  Vergleich  zwischen  dem  Erzbischof  Walram 
und  dem  Grafen  Engelbert  von  der  Mark;  1849  erfolgte  ein  zweiter 
Spruch  zwischen  denselben  Parteien  ^ 

Böse  Dinge  waren  um  diese  Zeit  im  Hause  Jülich  vor  sich  gegangen. 
Die  Söhne  Wilhelms  hatten  sich  gegen  den  Vater  empört  und  ihn  sogar 
ins  Geföngniss  geworfen.  Der  Grund  zum  Frevel  ist  nicht  aufgeklärt. 
Damberger  schreibt*:  „Der  kriegerische  Sinn  des  Markgrafen  hatte  Schulden 


M  Lacomblct  III,  S.  389.  Urk.  487. 

*)  1349  gibt  „Reinher  v.  Scboinhovon,  Herr  zu  Scbonenforst",  neben  drei  andern 
Herren  namens  des  Erzbischofs  Wilhehn  der  Stadt  Andernach  gewisse  Znsicherungen, 
wogegen  die  Stadt  den  Erzbischof  günstlich  empfangen  und  ihm  willig  dienen  sone. 
Annalen  .  .  .  Heft  59,  S.  79. 

«)  Laconiblet  III,  S.  361.  Urk.  450. 

*)  Synchron.  Gesch.  XV,  S.  92. 


—  48  — 

auf  Schulden  gehäuft  und  doch  nichts  ausgerichtet,  worüber  selbst  die 
Söhne  erbosten  und  vielleicht  noch  wegen  anderer  Sachen.  Sie  thürmten 
ihn  sogar  ein,  doch  wie  scheint  erst  im  Spätjahr  1349.**  Da  der  Aachener 
Rath  unmittelbar  vor  der  Krönung  Karls  IV.,  die  am  25.  Juli  stattfand, 
mehrfach  Boten  an  den  Markgrafen  nach  Düren  und  Vogelsang  scliickte* 
und  Wilhelm  selbst  der  Krönung  beiwohnte^,  so  dürfte  die  Zeitangabe 
stimmen.  Die  Aachener  Stadtrechnung  erwähnt  das  Ereigniss  auch,  gibt 
aber  weder  Zeit  noch  Grund  an.  Es  heisst  nur,  dem  Grafen  von  Berg  seien 
100  Mark  gegeben  worden,  als  er  zum  erstenmal  „post  captivitatem"  ^ 
seines  Vaters  nach  Aachen  kam.  Bevor  die  Gewaltthat  erfolgte,  versuchten 
die  Freunde  des  Hauses,  darunter  auch  Reinard,  eine  Vermittelung.  Letzterer 
verabredet  am  1.  Juli  1349  eine  Zusammenkunft  zur  Sühnung  des  Mark- 
gi'afen  mit  seinen  Söhnen*;  leider  waren  die  Bemühungen  ohne  Erfolg. 
Reinard  blieb  jedoch  in  seiner  Verstrauensstellung. 

Am  7.  Februar  1357  erscheint  er  neben  Godart  von  der  Heiden  als 
Bürge  des  Herzogs  für  den  Ehevertrag  zwischen  dessen  Tochter  Philippa 
mit  dem  Herrn  von  Heinsberg^,  und  1367  vermittelt  er  zwischen  dem 
Herzoge  und  dem  Grafen  von  Wied  wegen  der  Aussteuer  der  verstorbenen 
Gemahlin  des  letzteren,  einer  Schwester  Wilhelms  II.  Es  handelte  sich 
um  eine  Geldrente  von  1000  Schilden.  Für  den  Betrag  von  700  Schilden 
Rente  erhielt  der  Graf  die  Amtmannschaft  von  Sinzig  und  Breisig,  für 
die  übrigen  300  das  Haus  Vernich^. 

Nun  zu  Brabant.  Als  Herzog  Johann  III.  1355  starb,  gingen  die 
beiden  Herzogthümer  Brabant  und  Limburg  auf  die  Tochter  Johanna  über, 
welche  mit  Wenzel  von  Luxemburg,  dem  Bruder  Karls  IV.,  vermählt  war. 
Reinard  stand  auch  bei  diesem  Fürstenpaare  in  hohem  Ansehen;  die  erste 
Gunstbezeugung  war  die  Bestätigung  aller  Privilegien  und  Briefe,  die  er 
über  Falkenburg  und  Montjoie  von  Johann  III.  und  Heinrich  von  Flandern 
in  Besitz  hatte.  Dieselbe  erfolgte  unter  Berufung  auf  die  Fürbitte  des 
Kaisers  selbst  zum  Danke  für  die  Dienste,  Liebe  und  Treue,  welche  Reiuard 
dem  herzoglichen  Paare,  dem  Bruder  Kaiser  Karl  und  dem  verstorbenen 
Vater  erwiesen  habe,  am  3.  Mai  1356  ^  Reinard  fand  bald  Gelegenheit, 
seine  Treue  zu  beweisen.  Graf  Ludwig  von  Flandern,  der  Gemahl  einer 
Schwester  Johannas,  machte  namens  seiner  Frau  Ansprüche  auf  die  Stadt 
Mecheln.  Man  war  im  Begriffe  zu  den  Waffen  zu  greifen,  da  schlug 
Reinard  eine  Konferenz  von  brabantischen  und  flämischen  Bevollmächtigten 
vor,  welche  die  Angelegenheit  auf  friedlichem  Wege  schlichten  sollten. 
Die  Fürsten  gingen  darauf  ein.  Die  Kommissare  Wenzels,  <larunter  auch 
Reinard,  schienen  nicht  abgeneigt,  dem  Verlangen  Ludwigs  zu  entsprechen; 

^)  Laurent,  Stadtrechnungen  S.  204,  Z.  5,  10,  13,  15,  37. 
')  Das.  S.  208,  Z.  11. 

^)  Heisst  das  nach  der  Gefangennahme  oder  nach  der  Gefangen  schaff?  Laurent 
a.  a  0.  S.  208,  Z.  12  «f. 

*)  Lacomblet  HI,  S.  885.  ürk.  480. 

*)  Bas.  S.  474.  IJrk.  567. 

«)  Das. 

0  Staatsarchiv  zu  Düsseldorf  A.  I.  Nr.  605. 


—  49  — 

die  Bürger  von  Brüssel  jedoch  widersetzten  sich  und  warfen  einige  der 
Herren  ins  Gelangniss.  Daraulhin  kam  es  zum  Kampfe.  Wenzel  wurde 
geschlagen  und  ganz  Brabant  unterwarf  sich  in  kurzer  Zeit  dem  Sieger  ^ 
Eeinard  gehörte  zu  den  wenigen  Lehenträgern,  welche  dem  unterlegenen 
Fürsten  treu  blieben  und  dem  siegreichen  Gegner  absagten,  de  Chestret 
meint,  der  Absagebrief  Reinards  sei  mehr  im  Tone  des  Diplomaten  als 
des  Soldaten  gehalten,  weil  der  Schreiber  sich  nicht  für  immer  mit  dem 
hochmächtigen  Grafen  von  Flandern  habe  überwerfen  wollen.  Man  könnte 
ebensogut  sagen,  das  Schreiben  sei  freilich  in  einem  anständigen,  aber 
einem  hohen  Herrn  gegenüber  auffallend  knappen  Tone  gehalten.  Der 
Brief  lautet:  „An  synen  harde  hooghen  ende  edelen,  den  greve  van 
Vlanderen.  Heirre,  ir  wist  wie  dat  ein  orloghe  is  tuschen  mine  beere 
van  Lucemburch  ende  van  Brabant,  ende  Uch,  wellich  mich  mit  herten 
leyt  is,  ende  ic  mus  blieven  bij  minen  beere  van  Brabant  vourscreven  ind 
dair  mit  will  ich  intghein  uch  verwaert  zijn.  Reynaert,  here  van  Monoye, 
van  Valkenburch  ende  van  Scoinvorst^." 

Das  ist  die  Form,  in  welcher  man  derartige  Schreiben  abzufassen 
pflegte,  wenn  man  sich  nicht  gradezu  einer  rohen  Sprache  befleissigen 
wollte.  Das  Aachener  Stadtarchiv  bewahrt  eine  Menge  Fehdebriefe  aus 
dem  14.  Jahrhundert  ^\  welche  ganz  ähnlich  lauten,  obwohl  die  Absender 
derselben  gewiss  keine  Diplomaten  waren  und  wahrscheinlich  auch  nicht 
auf  dem  Bildungsstandpunkte  Reinards  standen.  Haben  andere  Brabanter 
Edelleute  bei  dieser  Gelegenheit  sich  dem  Grafen  gegenüber  in  roher  Form^ 
ausgesprochen,  so  mag  das  eben*  ihr  Geschmack  gewesen  sein,  man  brauclit 
aber  deswegen  in  dem  einfachen,  sachgemässen  Schreiben  Reinards  keine 
selbstsüchtigen  Hintergedanken  zu  suchen. 

Sonst  finden  wir  bei  de  Chestret  noch  einige  Regesten,  in  denen 
Reinard  als  Lehenmann  oder  Rath  von  Brabant  erscheint.  Am  wichtigsten 
ist  die  Urkunde  vom  6.  November  1362,  in  welcher  er  und  andere  Räthe 
dafür  gutstellen,  dass  Wenzel  und  Johanna  deren  Verzicht  (auf  weitere 
ausserordentliche  Beihülfe  von  seiten  der  Brabanter)  genehmigen  werden ''. 

Wie  in  Lütt  ich  und  Köln,  in  Jülich  und  Brabant,  war  Reinard  in 
Geldern  ein  angesehener  Herr.  Er  blieb  auch  hier  dem  Fürsten  treu,  dem 
er  sich  einmal  angeschlossen  hatte.  Um  Eduards  willen  widersagte  er 
dem  Grafen  von  Kleve  und  gab  demselben  sein  Lehen  zurück,  wofür  Eduard 
ihm  allerdings  Schadloshaltung  versprach  (1362,  Juni  24.)*^. 

Die  Erwähnung  Gelderns  leitet  über  zur  Schilderung  der  Stellung, 
welche  Reinard  in  den  Verbänden  zur  Aufrechthaltung  des  Friedens  und 
der  Sicherheit  des  Verkehrs  einnahm.  Wir  finden  hier  neue  starke  Beweise 
für  das  Vertrauen,  welches  der  Herr  von  Schönforst  überall  genoss. 

')  Vgl.  Ernst,  histoire  du  Limbourg  V,  S.  97  ff.;  de  CheHtret  S.  34  f. 

*)  de  Chestret  S.  35,  Anm.  4. 

^)  Siehe  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereins  IX,  S.  03  ff. 

*)  dans  un  mde  langage,  sagt  de  Chestret  S.  35. 

»)  Das.  S.  40  f. 

'^)  Pranquinet,  annexe  Vil,  S.  80. 


—  50  — 

Der  Streit  der  Brüder  Reinald  und  Eduard  um  den  Besitz  Gelderns 
hatte  dieses  Land  in  grosse  Unsicherlieit  gestürzt.  Darum  schlössen  Adel 
und  Städte  von  Geldern  und  Kleve  am  25.  Januar  1359  einen  Landfriedens- 
bund. Zum  Obmanne  wählten  sie  unsern  Reinard  und  zollten  durch  diese 
Wahl,  wie  de  Chestret  hervorhebt*,  dem  staatsmännischeu  Geiste  des 
aussergewöhnlichen  Manlies  glänzende  Anerkennung.  Aber  auch,  möchte  ich 
hinzufügen,  seiner  Rechtlichkeit  und  Ehrenhaftigkeit. 

Das  Vorbild  für  diese  Geldrisch-Klevische  Vereinigung  war  der  durch 
Herzog  Johann  IIL  von  Brabant  am  13.  Mai  1351  mit  dem  Erzbischofe 
von  Köln  sowie  den  Städten  Aachen  und  Köln  geschlossene  Landfriedens- 
bund, dem  nachher  der  Markgraf  von  Jülich  und  andere  Herren  beitraten. 
Vor  zwölf  Geschworenen  des  Bundes  sollten  alle  Klagen  wegen  Strassen- 
schändung  oder  Friedensbruch  verhandelt  werden;  einer  der  brabantischen 
Geschworenen  war  Reinard  ^.  Bei  der  Erneuerung  des  Bundes  im  Jahre 
1364  gibt  ihm  Herzog  Wenzel  die  erste  Stelle  unter  seinen  Amtsgenossen ^. 
In  dieser  Eigenschaft  wohnte  Reinard  der  Ausschwörung  der  Urfehde 
durch  Goswin  von  Here  bei,  den  der  Bund  1364  gefangen  und  eine  Zeit- 
lang in  Aachen  festgehalten  hatte;  ob  er  sich  an  der  Zerstörung  der  Burg 
Vurendahl  betheiligt  hat,  welche  dem  Raubritter  Johann  von  Hoen  gehörte, 
lässt  sich  aus  Meyers  Erzählung  nicht  ersehen  "*. 

Dass  man  dem  lierrn  von  Schönforst  auch  in  dieser  seiner  Tliätig- 
keit  das  ehrendste  Vertrauen  entgegenbrachte,  beweist  der  Vorfall  mit 
Zülpich.  Der  Erzbischof  von  Köln  hatte  dem  Herzoge  von  Jülich  diese 
Stadt  um  5000  Mark  verpfändet.  Als  die  Pfandsumme  ausgezahlt  werden 
sollte,  verweigerte  der  Herzog  die  Annahme,  weil  er  Zülpich  gerne  behalten 
hätte.  Es  kam  zu  Reibereien,  in  folge  derer  der  Landfriedensbund  die 
Sache  in  die  Hand  nahm.  Am  26.  Oktober  1366  übergaben  die  Geschworenen 
die  Stadt  unserm  Reinard  mit  der  Weisung,  dieselbe  dem  Erzbischof  einzu- 
räumen, wenn  die  Pftmdgelder  bis  zum  nächsten  Lichtmesstage  erlegt 
würden.    Die  Zahlung  erfolgte  denn  auch  am  2.  Februar  1367  \ 

Auch  bei  geringern  Anlässen  sehen  wir  Reinard  im  Dienste  des  Bundes 
thätig.  Am  7.  Okiober  des  letztgenannten  Jahres  entschuldigte  sich  die  Stadt 
Köln  bei  ihm,  dass  sie  auf  sein  Schreiben  noch  nicht  geantwortet,  sie  habe 
ihre  Geschworenen  zum  Landfrieden  von  allem  in  Kenntuiss  gesetzt,  die 
ihm  auf  dem  nächsten  Bundestage  „da  sy  by  uch  koment"  genauen  Bericht 
erstatten  würden  ^  Es  handelte  sich  um  den  Ritter  Emund  Birkelin,  der 
ohne  Absage  Kölns  Feind  geworden  war.  Die  Stadt  bat  um  Hülfe  behn 
Herzoge  von  Brabant  und  beim  Landfriedensbunde,  beschwerte  sich  beim 
Aachener  Rath,   dass   er   den   Birkelin    unbehelligt   habe   ziehen   lassen^. 


')  Franquinet  S.  42. 

*)  Lacomblet  III,  S.  402.  ürk.  49G. 

»)  Ernst  a.  a.  0.  V,  S.  124. 

*)  Aach.  Gesch.  S.  334  £f. 

*)  Lacomblet  III,  S.  571,  Anm.  2. 

•)  Hohl  bäum,  Mittbeilungrn  u.  s.  w.  I,  S.  09. 

^)  Das. 


—  51   — 

ersuchte  1368,  Februar  1.,  denselben  Ratli,  sich  für  die  Freilassung  der 
von  Emund  gefangenen  Kölner  zu  verwenden,  gab  unter  dem  19.  Juli 
1368  und  16.  Juli  1369  dem  Birkelin  Sicherheit^  und  sühnte  sich  endlich 
mit  ihm  am  24.  Januar  1371  *. 

Seinen  Standesgenossen  half  Keinard  ebenfalls  gerne  in  ihren  Zwistig- 
keiten.  So  wählten  1367  Johann  von  Gronsfeld  und  Wilhelm  von  Goer 
ihn  zum  Obmann  bei  ihrem  Streite  mit  der  Familie  von  Husen'. 

Wir  dürfen  diesen  Abschnitt  nicht  schliessen,  ohne  an  Reinards  Ver- 
hältniss  zum  Reichsoberhaupte  zu  erinnern.  Auch  Karl  IV.  schenkte  dem 
Schönauer  volles  Zutrauen  und  verwendete  ihn  zu  mancherlei  Geschäften. 
Persönlich  mag  sich  Reinard  dem  Kaiser,  zu  dessen  Königswahl  er  ja 
entscheidend  mitgewirkt  hatte,  bereits  bei  der  ersten  Krönung  durch  Erz- 
bischof Walram  in  Bonn  am  26.  November  1346  vorgestellt  haben,  sicher 
war  er  bei  der  zweiten  Krönung,  25.  Juli  1349,  in  Aachen  anwesend. 
Karl  übertrug  Reinard  das  Reichslehen  in  der  Nähe  Aachens  und  bot  ihm 
dadurch  die  Möglichkeit,  sich  eine  eigene  Herrschaft  zu  gründen,  die  freilich 
nicht  lange  bestanden  liat.  Selbst  der  Umstand,  dass  der  Herr  von  Schön- 
forst dazu  beitrug,  den  Plan  des  kaiserlichen  Kanzlers  in  bezug  auf  Köln 
zu  durchkreuzen,  hat  des  Kaisers  Wohlwollen  nicht  geschwächt.  In 
geringem  wie  in  sehr  wichtigen  Angelegenheiten  wendet  er  sich  an 
Reinard.  Während  er  ihm  z.  B.  im  Jahre  1354  die  Untersuchung  in 
einem  Prozesse  überträgt,  den  Ritter  Louis  de  Saive  gegen  die  zwölf 
Geschlechter  von  Lüttich  führte*,  ernennt  er  ihn  am  22.  September  1357 
zu  seinem  Generalbevollmächtigten  mit  der  Gewalt  „alle  Bündnisse,  Ver- 
brüderungen, Verbindungen,  Versprechen,  Eide,  Verpflichtungen  und  Ver- 
pfändungen*', welche  Herzog  Wenzel  von  Brabant  mit  dem  Könige  von 
England  eingehen  werde,  im  Namen  von  Kaiser  und  Reich  zu  bestätigen 
und  zu  beki äftigen  *.  In  dieser  Urkunde  führt  Reinard  zum  erstenmal 
den  Titel  eines  kaiserlichen  Marschalls;  „nostre  am6  mareshal*'  nennt  ihn 
Karl.  Und  1359  ermächtigt  Karl  IV.  den  Erzbischof  Wilhelm  von  Köln, 
den  Grafen  Ludwig  mit  Flandern  und  den  übrigen  Reichslehen  zu  belehnen, 
wenn  er  von  dem  edlen  Reinard  von  Schönforst,  dem  Marschall  des  kaiser- 
lichen Hofes,  nähern  Bescheid  erhalten  habe*^.  Marschall,  Gesandter, 
Geschäftsträger  des  Kaisers  —  welche  Stellung  für  einen  Mann,  der  in 
seiner  Jugend  nicht  soviel  hatte,  um  ein  Pferd  halten  zu  können! 

Von  einer  ganz  besondern  Gunst  des  Kaisers  Karl  gegen  Reinard 
meldet  dieser  selbst  in  einer  Urkunde  vom  Blasiustage '  1359.  Er  erklärt, 
der    Kaiser   habe   ihm    die    Ermächtigung   ertheilt,    an    einem    beliebigen 


^)  Höhl  bau  ra,  Mittbtulungoii  n.  s.  w.  I,  S.  72. 

«)  Da?.  S.  73. 

8)  de  Chestret  S.  52. 

*)  de  Chestret  S.  32. 

»)  Das.  S.  39  f. 

•)  Lacomblet  III,  S.  497.  Urk.  572. 

')  Also  vom  3.  nicht  8.  Fobrufir,  wio  Frnnqninet  sagt,  der  S.  111  f.  die  Urkundt« 
mittheilt. 


—  r>2  — 

Punkte  im  Lande  von  Geldern  einen  neuen  Zoll  auf  den  Rhein  zu  legen; 
er  seinerseits  wolle  den  Bürgern  von  Roerniond  aus  besonderer  Freund- 
schaft völlige  Freiheit  von  allen  Abgaben  bei  dieser  neuen  Zollstätte 
bewilligen,  gleichviel  wo  er  dieselbe  jetzt  oder  später  anlegen  werde. 
Unmöglich  ist  die  Sache  nicht;  aber  Reinard  würde  schwerlich  einen 
Landesherrn  am  Rhein  gefunden  haben,  der  mit  dieser  Zollanlage  zufrieden 
und  einverstanden  gewesen  wäre^  Er  hat  von  der  Erlaubniss  auch  nie 
Gebrauch  gemacht. 

Dass  der  Kaiser  noch  1371,  nach  der  Schlacht  von  Baesweiler, 
Reinards  Dienste  für  die  Befreiung  Wenzels  aus  der  Jülicher  Gefangen- 
schaft in  Anspruch  nahm,  ist  bereits  oben  S.  29  erzählt  worden. 

VL  Reinard  in  seinem  Verhältnisse  zu  den  Städten 

Aachen  und  Köln. 

Eine  Schilderung  des  öffentlichen  Lebens  Reinards  muss  auch  sein 
Verhältniss  zu  den  Städten,  den  Mittelpunkten  des  Volkslebens,  erwähnen, 
die  ja  im  Mittelalter  neben  den  Fürsten  die  bedeutendste  Stellung  einnahmen, 
in  denen  sich  die  grossen  Gedanken,  welche  die  Menschen  jener  Zeit 
bewegten,  am  nachdrücklichsten  geltend  machten,  deren  Zustände  der 
sicherste  Gradmesser  für  den  Fortschritt  oder  Rückschritt  der  Kultur  sind. 
In  den  vorhergehenden  Abschnitten  hat  sich  mehrfach  Gelegenheit  geboten, 
Reinards  Beziehungen  zu  den  braban tischen  Städten  darzulegen;  besonders 
lehrreich  war  seine  Stellung  zu  den  Kämpfen  in  Löwen  und  die  Förderung, 
welche  er  den  Handelsstädten  am  Niederrhein  durch  die  Bewilligung  der 
Zollfreiheit  zu  Theil  werden  Hess.  Es  erübrigt  nur  noch  mitzutheilen, 
was  die  Urkunden  über  seine  Stellung  zu  den  rheinischen  Stüdten  besonders 
zu  Aachen  und  Köln  berichten. 

In  Aachen  finden  wir  Reinard  zuerst  im  Jahre  1338,  als  auch  die 
Kaiserin  Margarethe,  Kaiser  Ludwigs  Gemahlin,  mit  ihren  beiden  Söhnen 
dort  war.  Den  Schönauer  hat  wohl  die  Neugierde  und  der  Wunsch,  sich 
die  Festlichkeiten  anzusehen,  welche  die  Stadt  der  Kaiserin  zu  Ehren 
veranstaltete,  mit  seinen  Genossen  nach  Aachen  getrieben;  der  Rath  ehrte 
den  Nachbarn  und  canonicus  praebendatus  von  St.  Servatius  durch  einen 
zweimaligen  Ehrentrunk,  den  man  ihm  und  seiner  Gesellschaft  das  erste- 
mal mit  4  Sextaren  =  24  Flaschen,  das  anderemal  mit  2  Sextaren  über- 
reichte*. Im  Jahre  1344  verzeichnet  die  Rechnung  wiederum  einen  zwei- 
maligen Ehrentnmk  von  je  2  Sextaren  für  ihn^;  das  letztemal  war  er  mit 
seinem  Bruder  Mascherei  zusammen.  In  beiden  Jahren  besuchte  auch 
der  Herr  Gerard  im  Barte  (cum  barba)  die  Stadt  ^;  es  ist  aber  nicht  zu 
ersehen,  ob  seine  Anwesenheit  mit  der  Reinards,  seines  Genossen  auf  der 
ersten  Londoner  Reise,  zusammenfallt. 

^)  Ueber  die  Zölle,  besonders  auch  zur  Zeit  Karls  IV.  vgl.  Westdeutscho  Zeit- 
schrift XI,  S.  109  ff. 

*)  Laurent,  Stadtrechnungen  S.  134,  Z.  22  f. 
»)  Das.  S.  161,  Z.  29;  S.  162,  Z.  13,  14. 
*)  S.  134,  Z.  35;  S.  162,  Z.   18  f. 


—  53  — 

184(>  niiiss  sich  Reinard  läu*,^erc  Zeit  in  Schünau  oder  in  Aachen 
selbst  aufgebalten  haben,  denn  die  Rechnung  fuhrt  —  und  zwar  ziemlich 
kurz  hintereinander  —  nicht  weniger  als  neun  Geschenke  an  Wein  für 
ihn  auf*.  Zwar  schreibt  der  Rentmeister  in  dieser  Rechnung  immer  nur 
dnc).  R.  de  Schoynawen  —  in  den  beiden  früheren  aus  den  Jahren  1338 
und  1344,  wo  Reinard  noch  nicht  Ritter  war,  heisst  es  gar  nur  R.  de 
Schoynawen  — ,  dass  aber  unter  diesem  R.  unser  Reinard  und  nicht  etwa 
sein  Bruder  Raso  zu  verstehen  ist,  geht  daraus  hervor,  dass  letzterer 
immer  als  Mascherei  bezeichnet  und  besonders  angeführt  wird.  Sehr 
wichtig  ist  diese  Rechnung  für  die  Geschichte  Reinards  deswegen,  weil 
in  derselben  auch  seine  Frau  angeführt  ist.  „Item*',  Jieisst  es  „dno.  R. 
de  Schoynawen.  4  (sextaria).  Item  cidem  dno.  R.  4.  Item  uxori  sue  2*.** 
Damit  ist  erwiesen,  dass  Reinard  bereits  1346  verheirathet  war.  Offenbar 
hängt  der  damalige  Aufenthalt  der  Eheleute  mit  der  zweiten  Anwesenheit 
der  Kaiserin  Margarethe  und  den  politischen  Wirren  zusammen.  Die 
Kaiserin  ist  nicht  um  des  Vergnügens  willen  nach  Aachen  gekonunen. 
Von  Lanzenstechen  u.  dergl.,  wie  bei  dem  ersten  Besuche  der  hohen  Frau 
im  Jahre  1338  ist  denn  auch  in  der  Rechnung  von  1346  keine  Rede,  ja 
nicht  einmal  von  besondern  Geschenken:  man  gab  nur  den  herkömmlichen 
Wein.  Die  Sorge  um  ihren  Gemahl,  über  dessen  Haupt  sich  damals  schwere 
Wolken  zusammengezogen,  hatte  Margarethe  nach  Aachen  geführt;  sie 
wollte  die  Stadt  in  der  Treue  gegen  den  Kaiser  erhalten.  Die  Haltung 
Aachens  war  ausschlaggebend,  denn  hier  war  die  rechte  Krönungsstätte: 
wer  am  Grabe  des  grossen  Karl  die  Knme  empfangen,  wer  auf  seinem 
Throne  gesessen  hatte,  war  der  rechtmässige  König.  Nun  fallen  grade 
ins  Jahr  1346  die  Unterhandlungen  Johanns  von  Böhmen  zu  gunsten  seines 
Sohnes  Karl  mit  dem  Erzbischofe  von  Köln,  dem  die  Weihe  des  Königs 
oblag;  der  Blinde  hatte  Walram  entweder  bereits  für  den  neuen  Thron- 
bewerber gewonnen  oder  doch  stark  umgarnt:  Grund  genug  für  Ludwig, 
alles  aufzubieten,  um  sich  wenigstens  die  Krönungsstadt  zu  sichern.  Andrer- 
seits war  Reinard,  dessen  Vermögen  ja  auch  zum  Theile  auf  dem  Spiele 
stand,  der  Hauptagent  Karls  am  Niederrhein,  und  wir  sehen  ihn  damals  in 
Aachen,  um  die  Kaiserin  zu  tiberwachen  und  ihr  möglichst  entgegenzuarbeiten. 
Margarethe  hat  übrigens  ihren  Zweck  erreicht,  Aachen  setzte  sich  in 
Vertheidigungszustand  und  Karl  hat  auch  nach  seiner  Wahl  die  Stadt  nicht 
angegriffen.  Erst  als  Ludwig  gestorben  war,  verstand  sich  der  Rath  zu 
Unterhandlungen  mit  dem  neuen  Könige,  welche  hauptsächlich  durch  den 
Markgi'afeu  von  Jülich  geführt  wurden^. 

Auch  in  städtischen  Angelegenheiten  machte  sich  Reinard  damals 
nützlich.  Die  Stadt  war  in  einen  misslichen  Handel  verwickelt  wegen 
eines  gewissen  Golinus.  Anscheinend  war  derselbe  Mitglied  einer  Raub- 
ritterbande (etwa  der  in  der  Rechnung  erwähnten  vom  Valenpferde  *),  in 


')  Das.  S.  193,  Z.  17,  28,  29,  12,  18,  39;  S.  194,  Z.  16. 

»)  Das.  S.   193,  Z.  29,  30. 

^)  Vgl.  Laurent,  Stadtrechnungen  8.  24  ff. 

*)  d.  h.  vom  Hengste.     Das.  S.  178,  Z.  33  f. 


—  54  — 

seinem  Gewerbe  von  den  Aachenern  aufgegritfen  und  in  der  Stadt  enthauptet 
worden'.  Das  setzte  dann  Wirren  mit  den  Genossen  des  Räubers  ab, 
deren  Anführer  Herr  Schinman  gewesen  zu  sein  scheint,  denn  von  diesem 
ging  das  Gerücht,  er  stehe  mit  seinen  Gesellen  bei  Freialdenhoven  unter 
den  Waffen  ^  Der  Rath  hegte  Besorgniss  wegen  der  Aachener  Kaufleute, 
die  von  Frankfurt  kamen  ^  und  verhandelte  in  Bergheim,  Sayn  und  Wester- 
burg  wegen  des  Geleites  derselben  ^.  Ueberhaupt  gab  die  Sache  zu  vielem 
Schreiben,  Hin-  und  Hersenden  und  Verhandeln  Anlass.  Auch  an  Reinard 
schickte  der  Rath  zweimal  einen  Boten  nach  Köln^;  wahrscheinlich  hat 
man  ihn  ebenfalls  um  seine  Vemiittelung  angegangen.  Die  Kosten  eines 
zweimaligen  Aufenthaltes  Reinards  zu  Aachen  in  derselben  Angelegenheit 
bestritt  der  Rath  mit  12  bezw.  9  Mark®.  Da  die  Aachener  Mark 
damals  etwa  5^2  Reichsmark  galt^,  betrug  die  Gesammtsunmie  115,50  Mark, 
was  heutzutage  über  800  Mark  ausmachen  würde. 

Die  Rechnung  von  1349  meldet,  ein  Herr  Snft.  ^  habe  für  Herrn 
R.  de  Schoynforst  50  Mark  erhoben^,  gibt  aber  den  Grund  nicht  an, 
warum  die  Zahlung  erfolgte.  In  demselben  Jahre  schickte  der  Rath  einen 
Boten  an  den  Grafen  von  Berg  und  an  Herrn  R.  de  Schoinawen  wegen 
eines  Herman  von  Lievendal,  der  Gerard  von  Weienberg  und  andere 
Aachener  Bürger  gefangen  hatte  *^  Nachdem  die  Sühne  mit  Herman 
gelungen  war,  machte  dessen  Oheim  Schellart  noch  Anstände.  Der  edle 
Ritter  hatte  einem  Aachener  Kaufmanne  Mantelman  Wolle  geraubt.  Darum 
ritten  drei  Rathsherrn,  Goswin  von  Pont,  Conrad  von  Eichhorn  und  Alexander 
nach  Köln  zum  Grafen  von  Berg,  und  ein  Diener  des  Herrn  Reinard 
gab  ihnen  das  Geleite,  wofür  er  18  Schillinge**  erhielt*^.  Hiernach  zu 
urtheilen  besass  Reinard  grössere  Gewalt  zur  Sicherung  der  Heerstrassen, 
als  die  Reichsstadt  Aachen,  welche  damals  auf  der  Höhe  ihrer  Macht  stand. 
Als  ein  andermal  Heinrich  Krügelchen  nebst  andern  Aachenern  in  Limburg 
gefangen  lag,  schickte  der  Rath  ebenfalls  an  den  Schönforster  *^.  Endlich 
wendete  sich  die  Stadt  noch  in  diesem  Jahre  an  Reinard  wegen  einer 
Kölner  Jahrrente,  d.  h.  wohl  eine  solche,  welche  man  Kölner  Bürgern 
schuldete.  Die  Sache  muss  wichtig  und  verwickelt  gewesen  sein,  denn 
nicht  weniger  als  fünf  Gesandtschaften  gingen  von  Aachen  nach  Köln  um 
wegen  dieser  Rente  zu  verhandeln,  und  dreimal  wanderten  Boten  an  den 
Herrn  Renardum  de  Schoynvorst  **.  Gehen  wir  mit,  um  uns  über  die 
Stellung  Reinards  zu  dieser  Stadt  zu  erkundigen. 

Bereits  1346  bedient<i  sich  Köln  der  Vermittelung  des  Herrn  voi> 
Schönforst  im  Streite  mit  dem  Grafen  von  Virnenburg  und  dessen  Söhnen 
wegen  des  Gutes  Keldenich;  der  Vergleich  erfolgte  am  31.  Oktober  des 
genannten  Jahres  *^ 

Seit  1347  stand  Reinard  mit  Köln  in  einem  sogenannten  Bürgerschafts- 
vertrage (concivilitas)  *^,  d.  h.  „er  erhielt  von  der  Stadt  eine  jährliche  Rente, 

M  Das.  S.  177,  Z.  31  f.  «)  Das.  S.  178,  Z.  22  ff.  »)  Das.  Z.  14  f.  *)  Das.  Z.  20. 
*)  Das.  S.  178,  Z.  33;  S.  179,  Z.  5.  •)  Das.  S.  178,  Z.  36  f.  0  I>as-  S.  2.  «)  Der  Name 
ist  abgekürzt.  »)  Das.  S.  199,  Z.  30.  »°)  Das.  S.  209,  Z.  12.  ")  Die  Mark  hatte  zwölf 
Schillinge,  '^j  Das.  8.  LMO,  Z.  27,  29  ff.  '»)  Das.  S.  213,  Z.  6.  »<)  Das.  S.  214.  »)  Höhl- 
^  *^um,  Mittheilungcu  VI,  S.  58.     »«}  Das.  VI,  S.  64  ff;  VII,  S.  6  ff. 


—    ;),) 


welche  Bürj^crlelH),  Bürccerrente,  Rontlelien,  Jahrrente,  Leibrente  *  hiess, 
wogegen  er  Bürger  der  Stadt  mit  folgenden  Verpflichtungen  wurde:  1.  er 
musste  die  Kölner  Bürger,  welche  seine  Besitzungen  passii'ten,  schützen 
und  2.  wenn  die  Stadt  Köln  angegriflen  wurde,  dorthin  ziehen  und  entweder 
allein  oder  mit  seinen  Leuten  der  Stadt  helfen.  Letztere  Verpflichtung 
regelte  sich  nach  der  Höhe  der  Rente.  So  musste  ein  Ritter,  der  10  Mark 
Jahrrente  bezog  allein,  einer  der  50  Mark  erhielt,  mit  5  Rittern  und  10 
Knappen,  wer  gar  100  Mark  empfing,  mit  10  Rittern  und  15  Knappen  der 
Stadt  zu  Hülfe  kommen.  Reinard  bezog,  wie  sich  aus  seinen  Quittungen 
ergibt,  jährlich  am  11.  November  40  Mark,  er  wird  demnach  die  Ver- 
pflichtung gehabt  haben,  mit  4  Rittern  und  etwa  8  Knappen  zu  erscheinen. 
Diese  Verträge,  welche  seit  etwa  1300  in  Köln  häufig  werden,  schloss 
man  nicht  auf  eine  bestimmte  Zeit.  Jeder  Theil,  die  Stadt  wie  der  Ritter, 
hatte  ohne  Zweifel  Kündigungsrecht,  wenn  auch  in  den  betreffenden  Urkunden 
nichts  davon  gesagt  wird.*' 

Ganz  ungestört  scheint  das  Bttrgerschaftsverhältniss  auch  bei  Reinard 
nicht  geblieben  zu  sein.  Am  20.  Juli  1360  stellte  er  die  Quittung  über 
die  am  11.  November  1359  verfallene  Rente  aus*.  Dann  muss  wohl  eine 
Irrung  zwischen  ihm  und  der  Stadt  vorgekommen  sein,  denn  die  Urkunden 
schweigen  von  ihm  bis  zum  26.  September  1368,  wo  bekundet  wird,  dass 
er  seinen  Bürgerschaftsvertrag  erneuert  habe^  Am  31.  Juli  1369  vollzog 
er  dann  eine  Generalquittung  über  rückständige  Jahrreuten  im  Betrage 
von  400  Mark  ^;  man  hat  also  nach  Erneuenmg  des  Vertrages  die  Lehen  von 
1360 — 1369  nachträglich  ausbezahlt  und  in  der  Generalquittung  sind  die 
Gelder  von  1368  und  1369  eingeschlossen. 

Zweimal  liess  Reinard  seine  Rente  durch  Andere  erheben:  1349  durch 
Johann  von  Achen  und  Johann  von  Starkenburg  •'^,  1354  durch  den  Aachener 
Kanonikus  Wilhelm  de  Aquis^  Am  21.  September  1375  erhob  Reinard 
seine  kölnische  Jahrrente  zum  letztenmal. 

• 
VII.    Reinard  als  Familienvater. 

Nachdem  wir  die  öfl'entliche  Wirksamkeit  des  bedeutendsten  Schönauers 
an  der  Hand  der  Urkunden  dargestellt  haben,  erübrigt  noch  ein  Blick  auf 
sein  Privatleben,.  Hier  hat  Reinard  allerdings  der  Verkommenheit  seiner 
Zeit,  von  der  Damberger  in  wenigen  Zeilen  ein  abschreckendes  Bild  ent- 
wirft, wenig  ehrenvollen  Tribut  gezollt.  Jener  Geschichtschreiber  sagt: 
• 

')  AUiJ  diese  Ausdrücke  siud  ua<'h  Herrn  Stadtarcbivar  Dr.  Hansen,  dem  ich  diese 
AufklüruDgen  verdanke,  gleichbedeutend. 

")  Höhl  bäum,  Mittheihingen  VII,  S.  28. 

•'•)  Das.  S.  48. 

*)  Das.  8.  50. 

*)  Das.  S.  H8.  Jo'iann  von  Sturkenbnrj?  war  im  Jahre  1370  Geschworener  der 
Stadt  Köln  beim  Landfriedensbunde  an  SteUe  des  Schöffen  Gcrard  von  Benassys.  Meyer, 
Aach.  Gesch.  S.  340. 

^)  Höhlbuum  a.  a.  0.  VII,  8.  14.  Wilhelm  kommt  bei  Heusch,  nomina  etc- 
unter  den  Kanonikern  de.-^  LieMrauenstlltcs  nicht  vor;  vielleicht  war  er  Kanonikus  an 
St.  Adalbert. 


—  56  — 

„Den  tiefsten  Aerger  erregte  im  Oliristentlium  die  schamlose  Freschheit, 
dass  es  gleichsam  Gesetz  der  Mode  für  jede  Dame  wurde,  wenigstens  einen 
erklärten  Anbeter  zu  haben,  während  die  Herren  ganz  imgescheut  ihren 
ehebrecherischen  Liebschaften  nachgingen  ^,"'  Ein  solches  Verhältniss  braucht 
man  nun  nicht  grade  bei  Reinard  anzunehmen;  seine  natürliche  Tochter 
Elisabeth,  welche  1867  bereits  verheirathet  war,  kann  auch  einer  Verirrung 
des  Junggesellen  ilir  Dasein  verdanken,  aber  dieser  Flecken  bleibt  auf 
Reinard  haften.  Elisabeth  hatte  einen  Herrn  von  Mondersdorp  zur  Ehe. 
Reinard  sorgte  für  sie,  indem  er  am  23.  September  1367  durch  Johann 
von  Schönau  zu  ihren  gunsten  eine  Rente  von  200  Goldthaler  auf  des 
Herren  von  Rümmen  Güter  am  Lehenhofe  der  Grafschaft  Looz  erheben 
Hess  ^ 

Reinard  heirathete  im  Jahre  1344  oder  1345  Katharina  von  Wilden- 
burg, eine  Nichte  des  Bischofs  Adolf  und  Base  des  Bischofs  Engelbert  von 
Lüttich  ^:  sie  verband  den  Schönauer  nicht  blos  mit  der  edlen  Familie  von 
der  Mark  sondern  auch  mit  dem  Hause  Jülich,  und  hieraus  erklärt  sich 
der  Titel  Schwager- Verschwägerter,  den  Herzog  Wilhelm  unserm  Reinard 
beilegt.  Katharina  war  in  erster  Ehe  dem  Herrn  Otto  von  Elslo  angetraut 
gewesen,  dessen  gleichnamigen  Sohn  wir  bereits  kennen  lernten^.  Sonst 
sagen  uns  die  Urkunden  über  sie  nichts,  als  dass  sie  von  der  Stadt  Löwen 
eine  jährliche  Rente  von  400  Goldschilden  bezogen  habe,  am  25.  April 
1368  auf  der  Burg  zu  Montjoie  gestorben  und  in  der  Abteikirche  zu  Burt- 
scheid  begraben  worden  sei^  Herr  de  Chestret  erklärt  die  Thatsache,^ 
dass  die  Urkunden  des  Jahres  1368  fast  ganz  von  Reinard  schweigen,  aus 
der  tiefen  Trauer,  in  welche  der  Tod  seiner  Frau  den  Wittwer  versenkt 
habe.  Nach  allem,  was  sich  schliessen  lässt,  muss  man  allerdings  annehmen, 
dass  Katharina  eine  vortreifliche  Frau  war,  auf  welche  die  oben  angefülirten 
Worte  Dambergers  keine  Anwendung  finden,  dass  sie  ihre  Kinder  gut  erzog 
und  in  der  reich  gesegneten  Ehe  ihren  Mann  recht  glücklich  gemacht  hat. 

Schon  die  oben  erwähnten  Verfügungen  Ottos  von  Elslo  zu  gunsten 
seiner  Stiefbrüder  beweisen,  dass  ein  schönes  Verhältniss  im  Hause  Reinards 
geherrscht  haben  muss.  Das  war  aber  zimi  weitaus  grössten  Tlieile  das 
Verdienst  der  Mutter;  der  Vater  war  ja  nach  Ausweis  der  Urkunden  die 
meiste  Zeit  draussen:  wie  sich  das  übrigens  bei  einem  so  vielbeschäftigten 
Manne  auch  von  selbst  versteht.  Dass  Reinards  eigene  Kinder  ebenfalls 
Liebe  und  Hochachtung  gegen  den  Vater  hegten,  werden  wir  gleich  sehen, 
obwohl  Hemricourt  auch   in  dieser  Beziehung  allerlei  zu  erzählen  weiss. 

Ungefähr  Vj^  Jahr  nach  dem  Tode  Katharinens,  am  2.  August  1369, 
trat  Reinard  einen  Theil  seiner  Besitzungen  an  seine  beiden  ältesten  Söhne 
ab.    Die  Urkunde^  zeigt  uns  Reinard  als  einen  Mann,  der  inmitten  der 


»)  Synchron.  Gesch.  XV,  8.  53. 

*)  de  Chestret  S.  57. 

^)  Vgl.  die  Stammtafel  bei  de  Chestret  S.  17. 

*)  Vgl.  oben  S.  43. 

»)  de  Chestret  S.  53,  Anm.  1. 

ö)  Lacorablet  111,  S.  592.     Crk.  690. 


—  57  — 

weltlichen  Geschäfte  das  Seelenlieil  nicht  aus  den  Augen  verliert  sowie 
als  umsichtigen  Vater,  der  seinen  Söhnen  zwar  Selbständigkeit,  keineswegs 
aber  zügellose  Freiheit  gestattet. 

Ritter  Reinard  (IE)  und  Johann,  Propst  zu  Mastricht  und  Burggraf 
zu  Montjoie,  erklären,  dass  ihr  lieber  Herr  und  Vater  Reinard,  Hen*  zu 
Schönforst,  ihnen  folgende  Güter  übergeben  habe,  die  sie  weder  versetzen 
noch  verkaufen  dürfen^:  Reinard  dem  ältesten  die  Burg  und  Herrlichkeit 
Schönforst  mit  den  Dörfern  Cornelimünster,  Forst,  Rötgen,  Hitfeld.  Eilen- 
dorf, Linter,  Hamm  (Mederhem),  Brand,  Haar,  Roleff,  Freund,  Krauthausen, 
Breinig  (Breidinch),  Heiden,  Venwegeu,  Nöthen  (Nutten),  Ober-  und  Nieder- 
forstbach, Schleckheim,  Pinsheim  und  Slusen  (Schiuser  Mühle).  Hiervon 
behielt  sich  der  Vater  vor  15  Morgen  Bend  auf  der  Bever  und  das  „Keris- 
gut,  dat  hew  darinzulegen",  ausserdem  6  Mud  Roggen  jährlich  von  der 
Mühle  zu  Burtscheid,  welche  er  für  sein  und  der  Seinigen  Seelenheil  ver- 
wenden wollte. 

Johann  erhält  Burg,  Stadt,  Land  und  Herrlichkeit  Montjoie  mit  den 
Dörfern  Mützenich,  Lou verscheid,  Gross-  und  Klein -Menzerath,  Imgen- 
broich,  Luterbach,  Fronrath,  Meisenbroich,  Rusenroth,  Sementroth,  Bicke- 
rath,  Kesternich  und  Hetzingen;  ausserdem  den  Hof  auf  dem  Berlich  zu 
Köln.  Der  Vater  soll  aus  diesen  Gütern  die  in  der  Vorburg  zu  Montjoie 
neu  erbaute  Kapelle  beliebig  berenten. 

Die  Söhne  erklären  sich  damit  einverstanden,  dass  ihr  Vater  den 
Hof  zu  Rehoven,  den  Hof  zu  Richterich  und  den  Hof  in  der  Jakobstrasse 
zu  Aachen  2  zur  Ehre  Gottes  verwende.  Die  übertragenen  Besitzungen 
werden  als  Lehen  bezeichnet,  um  deretwillen  die  Söhne  des  Vaters  Mannen 
sein  und  bleiben  sollend 

Ueber  die  Güter  jenseits  der  Maas  in  Brabant,  namentlich  über  Schloss 
und  Herrlichkeit  Sichem,  St.  Agathenrode,  Zetrüd,  Marchienne-au-Pont 
nebst  der  HeiTlichkeit  Thuwyn,  über  die  Höfe  und  Wohnungen  zu  Brüssel, 
Lüttich  und  St.  Trond  kann  der  Vater  nach  Belieben  verfügen.  Noch 
legte  Reinard  seinen  Söhnen  folgende  Verpflichtungen  auf:  sie  durften  sich 
über  ihr  Vermögen  für  niemand  vergeiselen  oder  verbürgen,  ohne  des 
Vaters  Rath  und  Znstimunmg  keine  öffentliche  oder  geheime  Ehe  eingehen, 
mit  keinem  Ritter,  Geistlichen,  Laien  —  gross  oder  klein  —  verkehren,  auch 
keinen  Diener  bei  sich  behalten,  der  dem  Vater  nicht  gefällt,  kein  Würfel- 
oder anderes  Spiel  treiben,  bei  dem  sie  mehr  als  10  Gulden  monatlich  ver- 
lieren könnten,  wenn  immer  es  sie  gelüstet  zu  „vueren**,  so  dürfen  sie 

*)  M.  a.  W.:  Die  Söhue  erhielten  nur  ein  beschränktes  Nutzniessungsrecht,  (las 
Eigenthumsrecht  verblieb  dem  Vater. 

■^)  Hier  erbaute  Rcinard  eine  Kapelle,  welche  1370  eingeweiht  wurde.  Er  dotirte 
sie  mit  einer  Rente  von  44  Mud  halb  Roggen  halb  Hafer,  welche  er  für  740  (lüldgulden 
gekauft  hatte.    Qu  ix,  Karmelitcnkloster  8.  174.     Urk.  43. 

*)  Dass  Reinard  der  eigentliche  Herr  blieb,  geht  auch  daraus  hervor,  dass  er  noch 
1370  Lehen  aus  dem  Ländchen  (\)rnelimünster  wie  ans  dem  Gebiete  von  Montjoie  verlieh, 
de  Ohestret  S,  56,  Anm. 


—  58   — 

weder  „vuere**  noch  „cominaiiscliaf  van  der  vnoro**  *  haUeii,  Mainit  niemand 
durcli  sie  betrogen  werde.  Liegen  sie  irgendwo  zu  lange  stille  und  glaubt 
der  Vater,  dass  das  für  sie  nicht  ehrenhaft  oder  nützlich  sei,  so  müssen 
sie  auf  sein  Ersuchen  sofort  abreiten.  Aus  ihren  Wäldern  und  Büschen 
dürfen  sie  ohne  des  Vaters  Bewilligung  keine  Eichen  weggeben;  besonders 
soll  Johann  in  den  Montjoier  Waldungen  weder  roden  noch  Kohlen  brennen. 
Der  Vater  dagegen  daif  nach  Belieben  Bau-  und  Brandholz  schlagen  und 
holen  lassen.  Stirbt  einer  der  Brüder  kinderlos,  so  fallt  sein  Gut  an  den 
Vater  zurück. 

Die  Urkunde  ist  unterzeichnet  von  den  „Verwandten  und  Freunden** 
Rembod  von  Vlodorp,  Dechant  zu  Aachen  und  den  Rittern  Ooedert  zur 
Heiden,  Bernard  zu  Kinzweiler  und  Goedert  von  dem  Bongart. 

VIII.    Reinards  Ende. 

Sonderbar:  als  wenn  Reinard  von  Schönau,  die  merkwürdigste  Er- 
scheinung zwischen  Maas  und  Rhein  im  ganzen  14.  Jahrhundert,  eine 
sagenhafte  Persönlichkeit  wäre,  verlassen  uns  vom  21.  September  1375  ab 
alle  sicheren  Nachrichten  über  ihn  und  wir  sind  wieder  auf  Hemricoui't 
angewiesen,  dem  man  doch  nur  soweit  trauen  darf,  als  die  Urkunden  seine 
Erzählungen  bestätigend  Er  berichtet  Folgendes:  Nach  dem  Tode  seiner 
ersten  Frau  wollte  Reinard  sein  Glück  nochmals  in  der  Ehe  versuchen 
und  wählte  wiederum  eine  junge  Wittwe  Elisabeth  von  Hamal,  zur  Lebens- 
gefährtin. —  Elisabeth  von  Hanuil  hatte  schon  zwei  Männer  gehabt: 
Engelbert  den  Jungen,  Sohn  des  Grafen  Everard  von  der  Mark  aus  zweiter 
Ehe,  dann  Walter  von  Binckem.  Ist  dem  so,  dann  war  die  Dame  die 
Schwägerin  des  Bischofs  Adolf,  die  Tante  des  Bischofs  Engelbert^:  es  ist  dann 
aber  kaum  zu  begreifen,  wie  sie  noch  eine  Junge"  Wittwe  sein  konnte. 

Hcmricourt  erzählt  weiter,  die  Kinder  Reinards  seien  ob  dieser  Heirath 
ausser  sich  gerathen,  sie  hätten  ihren  Vater  verfolgt,  für  verrückt  erklärt, 
seine  Besitzungen  geplündert  und  an  sich  gerissen;  die  Feinde  Reinards, 
besonders  der  Herr  von  Brederode,  hätten  ihnen  geholfen,  sodass  zuletzt 
der  arme  Mann  nicht  mehr  wusste,  wohin  sich  wenden.  Da  habe  er 
denn  alles,  was  er  noch  an  Geld  besessen,  zusammengerafft  und  sei  mit 
zwei  Dienern  nach  Rhodus  geflohen,  um  dort  „faire  p^nitence  de  ses  pechez**. 
Dort  sei  er  auch  gestorben  und  höchst  ehrenvoll  begraben  worden,  während 
die  Junge  Wittwe"  ihr  Leben  als  Keklnse  in  Köln  zugebraclit  habe. 

Auch  dieser  Erzählung  bringen  wir  Misstrau(Mi  entgegen,  habdn  jedocli 
die  Genugthuung,  dass  diesmal  selbst  diejenigen  beitreten,  welche  Hemricourt 
sonst   nur  zu   leicht  glauben,   Franquinet*   und   de   ('hestret^     Letzterer 


')  Uierübcr  habe  icli  keinen  Aufschluss  fiuden  köiiueü.  8oU  es  Hamlel,  Kaut'manu- 
schaft,  Aus-  und  Einfuhrgeschäft  heissen? 

-)  Um  jedoch  II.  nicht  zu  nahe  zu  treten,  sei  bemerkt,  dass  wir  sein  Werk  nur 
mehr  veistümmelt  vor  uns  haben.    Vgl.  Villen fagne,  Uecherchos  ...  II,  S.  452  ff. 

^)  Vgl.  die  ;>tammtafcl  bei  de  Chestret  S.  17. 

*)  S.  28. 

-')  .S.  60. 


—  59  — 

macht  darauf  aufmerksam,  dass  die  Söhne  Reinards  dem  Testamente  ihres 
verstorbenen  Vaters  in  respektvollster  Weise  gehorchten,  wofür  Franquinct, 
der  die  Erzählung  Hemricourts  mit  den  Urkunden  nicht  in  Einklang  bringen 
kann,  die  Beweise  liefert  ^  Da  sehen  wir  in  der  That,  wie  die  Söhne 
auf  grund  des  väterlichen  Testamentes  Güter  abgeben,  welche  sie  bereits 
in  Besitz  haben.  Wenn  sie  den  Vater  wegen  der  zweiten  Heirath  für 
verrückt  erklärt  und  sogar  thätlich  angegriffen  hätten,  wie  in  aller  Welt 
würden  sie  den  letzten  Willen  des  Verrückten  anerkannt  und  sich  dadurch 
aus  ihrem  Besitze  haben  treiben  lassen?  Und  wenn  sie  sich  mit  seinen 
Feinden  verbündeten,  wie  kommt  es,  dass  sie  um  des  Vaters  willen  eine 
erbitterte  Fehde  mit  Mastricht  aufrecht  halten,  die  erst  im  Jahre  1405 
gesühnt  wird*?  Es  gibt  demnach  auch  hier  so  viel  Unwahrscheinliches, 
dass  man  gezwungen  ist,  andere  Gründe  für  die  Auswanderung  Reinards 
zu  suchen.  Und  der  wahre  Beweggrund,  der  Reinard  zu  seinem  auffallenden 
Entschlüsse  brachte,  ist  das  Unglück  bei  Baesweiler.  Er  hatte  den  vor- 
schnellen Rath  gegeben,  sofort  anzugreifen  und  denselben  in  einer  Weise 
begründet,  die  den  tapferen  und  stolzen  Herzog  moralisch  nöthigte,  zuzu- 
stimmend Mochte  Reinard  die  Mehrheit  des  Kriegsraths,  die  Masse  des 
Heeres,  vielleicht  den  Herzog  selbst  für  sich  haben:  nachdem  der  Erfolg 
gegen  ihn  entschieden  hatte,  musste  er  die  ganze  Verantwortung  tragen. 
Die  Folge  war  der  Verlust  seiner  angesehenen  Stellung  am  Hofe  wie  unter 
den  Standesgenossen  und  die  Erbitterung  des  Volkes,  welche  sich  zu 
Mastricht  in  massloser  Weise  Luft  machte.  Das  war  gewiss  hinreichend 
um  einen  bis  dahin  vom  Glücke  verhätschelten  Mann  zu  dem  Entschlüsse 
zu  bringen,  dem  ganzen  irdischen  Treiben  zu  entsagen.  Es  lag  ja  auch  im 
Charakter  der  Zeit,  dass  man  am  Abende  eines  sehr  bewegten  Lebens  die 
Stille  des  Klosters  aufsuchte,  um  sich  auf  den  Tod  vorzubereiten.  Dass 
aber  Reinard  grade  zu  den  Johannitern  ging,  mag  darin  seinen  Grund 
haben,  weil  er  mit  diesen  schon  von  Köln  her  in  Verbindung  stand*.  Zu 
alle  dem  kommt  dann  noch  das  entscheidende  Zeugniss  des  Sohnes  und 
der  Enkel  Reinards  in  der  Urkunde  von  1405,  welche  ausdrücklich  erklären, 
ihr  Vater  bezw.  Gross vater  sei  „butenlendich"  geworden  wegen  der  „groete 
smaet  confusie  ende  schade*",  die  man  ihm  in  Folge  der  Schlacht  bei 
Baesweiler  zu  Mastricht  angethan  habe.  Wenn  es  immerhin  noch  vier 
Jahre  gedauert  hat.  ehe  Reinard  sich  zurückzog,  so  ist  das  nicht  befremdend. 
Vielleicht  hat  er  anfangs  noch  gehofft  den  Sturm  zu  beschwören  und  seinen 
verlorenen  Einfluss  wieder  zu  erringen,  vielleicht  hat  er  wirklicli  daran 
gedacht  in  einer  zweiten  Ehe  Trost  und  Ersatz  für  das  entschwundene 
Weltglück  am  häuslichen  Herde  zu  suchen,  vielleicht  hat  ihn  die  Sorge 
für  seine  Kinder  noch  zurückgehalten:  jedenfalls  konnte  ein  Mann  mit  Reinards 
ausgedehnten  imd  vielseitigen  Geschäftsverbindungen  einen  solchen  Ent- 
schluss  erst  nach  längerer  Vorbereitung  ausfüliren. 


*)  Franqninet,  annexe  IX,  S.  82. 

*)  VgL  das.  annexe  XVIII,  S.  94. 

*>  ,r>iv  Ehre  srobietet  ilen  soforti^ren  Anirriff*. 


*}  Vgl.  oben  ^5.  4j. 


—  60  — 

Von  Hemriconrts  Erzälihnjg  bleibt  meine^s  P>achtens  nur  übrig",  dass 
Reinard  nach  Rliodus  g^egangeu  ist.  Dort  machte  er  sein  Testament,  Hess 
es  von  anderen  Ordensrittern  bezeugen  und  besiegclen  ^  und  starb  —  hoffent- 
lich eines  seligen  Todes  —  im  Jahre  1376. 

IX.  Reinards  Kindei. 

De  (liestret*^  zählt  8  Kinder  Reinards  aus  seiner  Ehe  mit  der  Dame 
von  Wildenberg  auf,  vier  Söhne  und  vier  Töchter.  Die  Söhne  hiessen: 
Reinard  IL,  Johann,  Conrad,  Engelbert;  die  Töchter:  Alide,  Philippine, 
welche  bald  Johanna,  bald  Adelheid  genannt  sein  soll,  Mechtilde  —  nicht 
Maria  —  und  Elisabeth.  Dazu  kommt  dann  noch  die  uneheliche  Tochter 
Elisabeth,  welche  bereits  oben  erwähnt  worden  ist. 

a.  Reinard  II.  war  verheirathet  mit  Johanna,  Tochter  Ottos  von  Arkel 
und  der  Isabella  von  Bar^.  Er  erscheint  als  Herr  von  Schönforst  und 
Sichern,  der  grossen  Waldungen  von  Meerdael,  südlich  von  Löwen,  und 
von  Berquyt  sowie  der  Herrschaft  Archennes  an  der  Dyle,  welche  in  der 
Theilung  der  Reinard'schen  Besitzungen  von  St.  Agathenrode  abgetrennt 
worden  war^.    Seine  Töchter  hiessen:  Johanna  und  Catharina;  Söhne  hatte 

■ 

er  nicht. 

Wie  wir  oben  S.  28  hörten,  war  Reinard  in  der  Schlacht  von  Baes- 
weiler 1371  gefangen  worden,  doch  hat  seine  Gefangenschaft  nicht  lange 
gedauert.  Schon  im  folgenden  Jahre  war  er  in  einen  Streit  mit  der  Stadt 
Köln  verwickelt,  der  am  11.  September  beigelegt  war.  An  diesem  Tage 
dankt  der  Rath  „dem  ältesten  Sohne  des  Herrn  Reinard  von  Schönforst", 
weil  er  die  gefangenen  Kölner  Bürger  frei  gelassen  habe  und  schwört  ihm 
wegen  des  Vorgefallenen  Urfehde,  d.  h.  Verzicht  auf  alle  Rachel 

Ausser  seinem  Antheilc  an  den  väterlichen  Liegenschaften  hatte 
Reinard  auch  die  Forderungen  an  Wenzel  und  Johanna  von  Brabant  geerbt, 
die  sich  auf  2311  halbe  Vilvorder  Goldstücke  beliefen.  Zur  Deckung  dieser 
Schuld  ernannten  ihn  die  Fürsten  am  7.  Dezember  1376  zum  Burggrafen 
von  Schloss,  Stadt  und  Land  Dalhem  (Dolhain)  und  sicherten  ihm  die 
Stelle  bis  zur  Abzahlung  jener  Summe  zu.  Dagegen  verpflichtete  sich 
Reinard,  den  Bezirk  auf  eigene  Kosten  zu  wahren,  zu  verwalten  und  zu 
vertheidigen,  nur  soviel  Holz  im  Dalhemer  Walde  zu  schlagen  als  zur 
Instandhaltung  der  Schlossgebäude  nöthig  war  und  aus  den  Einkünften 
jährlich  am  St.  Andreastage  200  schwere  Gulden  an  die  herzogliche  Kammer 
zu  zahlen.  Am  20.  Mai  1377  erhielt  er  sodann  diese  Burggrafschaft  auf 
Lebenszeit  und  quittirte  dafür  alle  Ansprüche,  die  er  vom  Vater  her  an 

>)  de  Chestret  S.  61. 

»)  S.  62  ff. 

^)  Franquinet  S.  45. 

*)  de  Chestret  S.  62  und  Anin.  5  und  7. 

*)  Höhlbaum,  MitthcUungen  I,  S.  74.  Dass  er  den  Vollbesitz  der  Herrschaft 
Schönforst  angetreten,  scheint  Reinard  dem  Aachener  Rathe  durch  besondern  Boten 
angezeigt  zu  haben;  die  Septemberrechnnng  des  Jahres  1376  verzeichnet  ein  Ehrengeschenk 
von  zwei  Quart  Wein  an  den  „Schönforster  Herold**.     Laurent  S.  261,  Z.  22. 


—  61  — 

Johanna  habe*.  Reinard  U.  lieh  aber  auch  selbst  Geld  an  die  Brabanter 
Fürsten.  In  der  Urkunde  vom  15.  Februar  1386,  durch  welche  Johanna 
verschiedene  Gebiete  an  Karl  den  Kühnen  von  Burgund,  den  Gemahl  ihrer 
Nichte  Margarethe,  abtrat,  heisst  es  nämlich,  Dolhain  sei  dem  Herrn  von 
Schönforst  für  3000  moutons  verpfändet^,  und  am  10.  Mai  1382  erklärte 
Eeinard,  er  habe  an  Wenzel  und  Johanna  2000  alte  Goldschilde  geliehen, 
wofür  ihm  Burg  und  Land  von  Kerpen  unter  gewissen  Bedingungen  übergeben 
worden  sei^  Diese  Schuld  war  im  Jahre  1386  auf  6000  alte  Schilde* 
angewachsen,  also  hatten  die  Brabanter  auf  Kerpen  neue  Summen  auf- 
genommen. 

Franquinet^  erzählt,  Reinard  IT.  habe  die  Rente  von  vier  alten 
Groschen  am  Zolle  von  Nimwegen,  welche  ihm  aus  dem  Nachlasse  seines 
Vaters  ebenfalls  zugefallen  war,  1376  an  Herman  von  Goch  gegen  eine 
jährliche  Rente  von  25  Gulden  abgegeben,  jedoch  im  folgenden  Jahre 
andere  Güter  als  Unterpfand  gestellt,  weil  er  auf  den  Zoll  in  folge  eines 
Vertrages  seines  Bruders  Johann  mit  dem  Herzoge  von  Geldern  habe  ver- 
zichten müssen.  Nach  einem  Regest  in  den  Mittheilungen  aus  dem  Kölner 
StadtÄrchiv  *^  erhob  Reinard  am  7.  März  1384  ein  Leib-Mannlehen  an 
diesem  Zolle  für  den  genannten  Herman.  —  Hier  möge  erwähnt  werden, 
dass  Reinard  IL,  nicht  sein  Vater,  wie  Graf  v.  Mirbach  meint,  im  Jahre 
1379  den  Hof  Boslar  an  Arnold  von  Randerath  verpfändetet 

In  der  Fehde  zwischen  Erzbischof  Friedrich  ITI.  von  Köln  und  (4raf 
Engelbert  von  der  Mark  im  Jahre  1384  hatte  Reinard  auf  Seite  des 
Letztern  gestanden,  wobei  das  (Tcbiet  von  Schönforst  und  Montjoie  arg 
mitgenommen  worden  war^  Nach  dem  Friedensschlüsse  stellten  Friedrich 
und  Engelbert  am  29.  Oktober  ihm  eine  Frist  von  einem  Monat,  iimer- 
halb  der  er  sich  erklären  sollte,  ob  er  der  Sühne  beitrete  oder  nicht*. 
Reinard  war  bereit,  aber  er  konnte  einen  seinen  Helfer,  Gerard  von  Blanken- 
heim,  nicht  zum  Beitritte  bewegen.  Dieser  gab  die  Gefangenen,  die  er 
gemacht  hatte,  nicht  frei  und  deswegen  verfiel  Reinard  dem  Erzbischof 
in  eine  Busse  von  4500  Gulden.  Für  diese  Summe  verpfändete  er  dem- 
selben am  Andreastage  1387  die  Hälfte  seines  Schlosses  Schönforst,  ver- 
sprach Oflfen Haltung  der  Burgen  Montjoie  und  Kerpen  und  erklärte  auch 
das  Schloss  Wachtendonk  nicht  eher  an  den  Jungherrn,  dessen  Oheim  und 
Vormund  Reinard  war,  übergeben  zu  wollen,  bis  dem  Erzbischofe  wegen 
aller  Verschreibungen  Genüge  geleistet  sei,  die  letzterer  darüber  in  Händen 
habe.  Von  dieser  Sühne  mit  Friedrich  sollte  ausgeschlossen  sein  „der  van 
Gronsfeld  ind  syne  partye,  mit  der  ich  (Reinard)  in  veden  sitze";  warum. 


')  Ernst,  histoire  du  Limbourg  V,  S.  119,  Anm.  2. 

•)  Das.  S.  154,  Anm.  1. 

3)  Das.  S.  119,  Anm.  1. 

*)  Das.  S.  154,  Aura.  1. 

^)  S.  32. 

«)  Vn,  S.  35. 

')  Zeitschrift  des  Aachener  Oeschichtsvoreins  II,  S.  298. 

')  Meyer,  Aach.  Gesch.  S.  353. 

*)  Lohn-  und  Mani.buch  dos  Erzstifta  Köln  I,  Nr.  304.    Staiitsaicbiv  zu  Düsseldorf. 


—  62  — 

werden  wir  noch  hören  K  In  einer  andern  Urkunde  von  demselben  Tage 
wird  Näheres  darüber  festgestellt,  wie  es  mit  Schönfort  gehalten  werden 
solle.  Ausser  den  bereits  oben  S.  41  mitgetheilten  Bestinimungen,  dass 
die  Burg  mit  „turnen,  graven,  miüren,  vurburgen,  ind  vesteningen"  tiber- 
geben werden  und  der  Erzbischof  dieselbe  mit  Amtleuten,  Thurmknechten, 
Wächtern,  Pförtnern  solle  besetzen  dürfen,  wurde  noch  abgemacht:  Reinard 
müsse  für  den  Unterhalt  dieser  erzbischöflichen  Beamten  und  Reisigen 
jährlich  100  Gulden  aus  den  Einkünften  von  Schönforst  anweisen;  der 
Erzbischof  dürfe  sich  der  Burg  gegen  jedermann,  nur  nicht  gegen  König 
Wenzel  und  die  Herzogin  Johanna  bedienen.  Endlich  wird  gesagt,  dass 
Schönforst  ein  Reichslehen  und  einer  Tochter  Reinards  als  Mitgift  gegeben 
worden  sei:  „Vort,  want  dat  vurschreven  sloss  Schone vorst  rurende  is  zu 
lehen  van  deme  ryche  ind  ich  Reynart .  .  dat  selve  sloss  gegeven  hain  zu 
hilige  deme  .  .  .  Bernard  van  Fleckenstein  mit  Johannen  mynre  dochter  . .  so 
hain  ich  ind  .  .  .  myn  eidom  .  .  .  myme  heren  van  Colne  geloift  .  .  .  dat 
wir  binnen  jaire  ind  dage  na  datum  dis  briefs  .  .  .  werven  solen  an  unsme 
gnedigen  heren  dem  romschen  kunyng,  dat  he  synen  willen  ind  consens 
zu  der  versetzinge  ind  pantschaft  der  .  .  halfscheit  des  slosses  geve  ind 
due  .  .  /  Es  siegelten  mit  Reinard  dessen  Eidam,  sodann  Heinrich  von 
Hüchelhoven,  Schultheiss  zu  Eschweiler;  Heinrich  von  Dadenberg;  Statz 
von  dem  Bungard^ 

Wir  hörten  oben,  dass  Reinard  sich  auch  verpflichtet  habe,  Burg 
Wachtendonk  nicht  eher  an  seinen  damals  noch  minderjährigen  Neffen 
abgeben  zu  wollen,  bis  des  Erzbischofs  Forderungen  befriedigt  seien. 
1391  (ohne  Tag  und  Monat)  quittirte  Friedrich  III.  dem  Reinard  von 
Schönforst  und  Sichem  über  eine  Summe  von  2400  Gulden,  welche  Arnold 
von  Wachtendonk  für  die  Oeffnung  dieses  Schlosses  erhalten  solle  und 
die  an  den  4500  Gulden,  welche  Reinard  schuldete,  abgezogen  wurden  ^ 
Ob  Friedrich  den  Rest  jemals  erhalten  hat?  Wenige  Jahre  nachher  verlor 
Reinard  seine  Stammburg  für  immer,  doch  erst  am  31.  Januar  1404  erklärte 
der  Erzbischof,  sein  Rath  Reinard  von  Schönforst  und  Sichem  habe  die 
Amtmannschaft  von  Zülpich  und  zu  der  Hart,  die  derselbe  eine  Zeit 
lang  besessen,  wieder  an  ihm  abgetreten,  wogegen  er,  der  Erzbischof,  auf  alle 
Ansprüche  an  Reinard  verzichte,  dessen  Lehenspflichten  jedoch  vorbehalten  \ 
und  an  demselben  Tage  verzichtete  Reinard  seinerseits  auf  alle  Forderungen, 
welche  er,  auch  wegen  der  verpfändeten  Hälfte  von  Schönforst,  noch  an 
Friedrich  habe  ^  Damit  waren  alle  Schulden  auf  beiden  Seiten  getilgt. 
Wenige  Jahre  nachher  hat  Reinard  wieder  etwas  zu  fordern,  nämlich  eine 
jährliche  Rente  von  100  Gulden,  die  ihm  auf  den  Zoll  zu  Bonn  angewiesen 
war  und  die  der  Erzbischof  1408  mit  500  rheinischen  Gulden  ablöste. 
Jedoch  machte  Reinard   einen  Vorbehalt  zu  gunsten  des  Herrn  Heinrich 


')  Das.  Nr.  504,  Lacomblet  III,  S.  780.  Urk.  885. 
*)  Das.  Nr.  505,  Lacomblet  III,  S.  780,  Anm.  2. 
»)  Das.  Nr.  502. 
*)  Das.  Nr.  790. 
6)  Das.  Nr.  791. 


—  C3  — 

von  Diulenbcrtr  wejren  de^  Hauses  und  Gutes  zu  Mfinddiausen  ,as  \'u»e 
dat  verschreven  is*  K  Nach  einer  Anmerkung  bei  Lacorablet  ITT,  S.  262, 
war  Munchhaasen  dem  Reinard  1404  auf  Lebenszeit  übertragen  wonlen; 
wahrscheinlich  ist  das  Gut  von  ihm  an  die  Dadenberger  gekommen. 

Obschon  Gerard  von  Blankenheim  durch  seine  Weigerung,  die  kölnischen 
Gefangenen  loszugehen,  Beinard  in  grosse  Verlegenheit  gebracht  und  selbst 
zur  Verpfändung  seiner  Burg  Schönforst  genöthigt  hatte,  scheint  das  gute 
Verhältniss  zwischen  beiden  dadurch  nicht  gestört  worden  zu  sein.  Als 
sich  nämlich  der  Landfriedensbund  1385  aufmachte,  um  das  Raubnest 
Reiferscheid  bei  Schieiden  zu  belagern,  wo  sich  ^alle  die  boisewichter  die 
vurziits  oper  stroisen  plogen  zu  schedigeu"  ^  versammelt  hatten,  schloss 
sich  Reinai*d  zwar  dem  Bunde  an  und  versprach,  gegen  das  Schloss  und 
dessen  Vertheidiger  zu  fechten,  nahm  jedoch  seinen  Oheim  Gmf  Arnold 
und  den  Heim  Gerard  von  Blankenheim  aus^  Im  Lager  vor  Reiferscheid 
erschien  Reinard  wie  die  anderen  grossen  Herren  mit  seinen  „pufferen***. 
Franquinet^  erzählt  sogar,  man  habe  ihn  zum  Befehlshaber  über  das 
Belagerungskorps  gewählt;  aber  diese  Angabe  wird  wohl  ebenso  irrig  sein 
wie  die  anderen,  die  Einschliessung  habe  nur  einige  Tage  gedauert  und 
man  habe  die  Burg  mit  stürmender  Hand  genommen.  Die  Verbündeten 
lagen  vielmehr  vom  11.  August  bis  zum  11.  Oktober  vor  Reiferscheid,  an 
welch'  letzterm  Tage  die  Uebergabe  der  Burg  durch  Vertrag  erfolgte  ^  Im 
Sühnebriefe  unterzeichnet  Reinard  allerdings  gleich  hinter  dem  Herzoge 
von  Jülich';  er  hat  also  immerhin  eine  angesehene  Stellung  im  Bunde 
eingenommen. 

Als  Reinard  sich  mit  dem  Erzbischofe  Friedrich  verständigte,  schloss 
er  ausdrücklich  den  Heinrich  von  Gronsfeld  und  dessen  Partei  aus  der  Sühne 
aus.  Die  Fehde  zwischen  Schönforst  und  Gronsfeld  war  duir.h  ein  nichts- 
würdiges Verbrechen  hervorgerufen  worden,  an  dem  Reinard  leider  hervor- 
ragenden •  Antlieil  genommen  hatte:  durch  die  Ermordung  des  wackeren 
Johann  von  Gronsfeld,  Heinrichs  Bruder.  Franquinet  hat  einen  Brief 
Conrads  von  Elslo,  des  dritten  Sohnes  Reinards  I,  veröffentlicht ^  worin 
derselbe  den  Verlauf  der  Blutthat  in  lebendiger  Weise  schildert,  ohne 
jedoch  über  die  Beweggründe  zu  derselben  Aufscliluss  zu  geben.  In  dieser 
Beziehung  sind  wir  demnach  auf  Vermuthungcn  angewiesen.  Ich  möchte 
jedoch  hierin  lieber  Franquinet  beistimmen,  der  den  Mord  auf  pei^önliche 
Reibei*eien  zurückführt,  als  dem  Chronisten  Froissart,  welcher  den  Herzog 

')  Das.  Nr.  901. 

')  Lauront,  Stadt rccbimngon  S.  57. 

••)  Mt'yer,  Aach.  Gesch.  S.  854. 

*•)  Laurent.  S.  290,  Z.  12.  Die  Stadt  schenkte  denselben  2  Gulden.  Die  „puffere 
van  Schoinvorst,  van  Wacht  endunk  und  van  der  Dick"  erhielten  im  Januar  1392  ein 
Geschenk  von  6^4  Mark,  die  Schönfor.ster  Pfeifer  1394  um  dieselbe  Zeit  5^/4  Mark.  (Das. 
S.  377,  Z.  13;  S.  394,  Z.  20). 

»)  S.  33. 

•)  Laurent,  Stadtrechnungen  S.  62,  66. 

^  Hiihlbaum,  Mittheilungen  VIT,  S.  41. 

«)  Annexe  XTTI,  S.  86. 


—  64  — 

von  Geldern  der  Urheberschaft  bezichtigt  ^  Auf  persönliche  Zwistigkeiten 
deutet  auch  Conrad  selbst  hin,  wenn  er  seinen  Bruder  ßeinard  den  Herrn 
von  Gronsfeld  zu  einer  Zusammenkunft  in  Aachen  einladen  lässt,  um  dem- 
selben beweisen  zu  können,  dass  er  weder  mit  Rath  noch  mit  That  zu 
der  Feindschaft  zwischen  Johann  Wilde  und  den  Kindern  des  Füchschens  ^ 
einer-  und  Gronsfeld  andrerseits  beigetragen  habe.  Von  Misshelligkeiten 
zwischen  ßeinard  und  Johann  ist  sonst  nichts  bekannt;  wohl  aber  wissen 
wir,  dass  Statz  von  Bongart  jahrelang  in  bitterer  Feindscliaft  mit  dem 
Gronsfelder  lebte.  Johann  beklagte  sich,  dass  Statz  ihn  während  seiner 
Kriegsgefangenschaft  in  folge  der  Schlacht  bei  Baesweiler  auf  das  schmäh- 
lichste verleumdet  habe  und  forderte  seinen  Gegner  zum  Zweikampf  auf 
Leben  und  Tod.  Dieser  Statz  ist  wohl  der  Anstifter  des  Greuels  gewesen, 
wie  ihn  auch  Conrad  der  Ausführung  des  Mordes  bezichtigt;  Reinard  hat 
jedoch  seinem  Freunde  Statz  die  Gelegenheit  geboten  und  das  Opfer  in 
die  Falle  gelockt.    Man  höre  Conrad. 

Statz  von  Bongart  und  der  Herr  von  Schönforst  verhandelten  eines 
Tages  wegen  der  Gronsfelder  Angelegenheit.  In  Folge  davon  ersuchten 
sie  (/onrad^  er  möge  den  Herrn  von  Gronsfeld  nach  Aachen  einladen,  da 
wolle  Reinard  seine  völlige  Unschuld  ihm  gegenüber  darthun.  Gronsfeld 
erschien.  Statz  von  Bongart,  Slabbart  von  Kinzweiler,  Conrad  selbst  und 
Johann  von  Heimbach  trugen  ihm  die  Gründe  für  Reinards  Schuldlosigkeit 
vor  und  verhandelten  mit  ihm  über  eine  Zusammenkunft  mit  Reinard  in 
einem  Hause,  welches  letzterem  zugehörte  und  von  Johann  von  Necken 
(Ecken)  bewohnt  wurde.  Gronsfeld  war  einverstanden.  Dann  begab  sich 
der  Herr  von  Schönforst  in  die  Behausung  des  Herrn  Arnold  von  Riismoelen, 
wo  Conrad  und  Slabbart  wohnten,  weckte  beide  und  ersuchte  sie,  den  Grons- 
felder zu  ihm  in  das  genannte  Haus  zu  führen.  Jene  suchten  Johann  in 
seiner  Wohnung^  auf,  wo  auch  er  im  Schlummer  lag,  und  geleiteten  ihn 
zu  Reinard.  Beide  Herren  grüssten  sich  höflich  unter  Abnehmen  der 
Kopfbedeckung,  wobei  Gronsfeld  noch  scherzend  spracli:  „Gott  helf,  Herr 
V(m  Schönforst,  es  ist  mir  lieb,  dass  Ihr  eben  so  grau  werdet,  wie  ich  bin*'. 
Damit  gingen  sie  Arm  in  Arm  in  ein  Nebenzimmer  und  bespraclien  die 
Sache  wegen  der  Kinder  des  Füchscliens  und  Gerken  Falkners.  Unter- 
dessen erschien  Statz  von  Bongart  und  nach  ihm  Engelbert  von  Schönforst, 
der  jüngste  Bruder  Reinards,  mit  zwei  Knechten.  Statz  trat  in  das 
Zimmer  Reinards,  der  ihn  mit  den  Worten  empfing:  „Warum  kommt  ihr 
jetzt?**  Statz  entschuldigte  sich:  „Ich  meinte,  Ihr  hättet  uns  gerufen."  In 
demselben  Augenblicke  drang  auch  Engelbert  ein.  Er  hal)e  lange  genug 
gewartet,  rief  er  und  zog  das  Schwert.  Nun  merkte  Conrad  die  Falle, 
in  welche  er  unvorsichtigerweise  den  Gronsfelder  geführt  hatte.    Er  unter- 

0  Vgl.  Franquinet  S.  33;  S.  34,  Anm.  1;  S.  35. 

*)  Franquinet  schreibt  im  Texte  zwar  Vaesken,  in  der  Urkunde  jedoch  Vueskeu. 

^)  Vgl.  unten  bei:  Conrad. 

*)  1385,  wo  er  fast  jeden  Monat  in  Aachen  war,  wohnte  Johann  einmal  „in  heren 
Johans  huis"  (Laurent  S.  303,  Z.  8),  dann  auch  in  „Luibsheren"  oder  „Luibshuis"  (das. 
S.  830,  Z.  2,  S.  333,  Z.  25).  Letzterer  Name  wird  wohl  „heren  Lupenhuis  vur  den  sal" 
(das.  S.  383,  Z.  23)  bedeuten. 


—  65  — 

lief  den  Degen  Engelberts,  umschlang  den  Bruder  und  schrie  ihn  an: 
^Mörder,  was  willst  Du  thun?**  Dem  Bruder  Reinard  rief  er  zu:  ^Schön- 
forst,  Du  böser  Verräther,  wirst  Du  dulden,  dass  dieser  Mann  hier  ermordet 
werde,  den  ich  auf  dein  Wort  hergebracht  habe?"  Aber  Statz  von  Bongart 
griff  den  Herrn  von  Gronsfeld  und  that  ihm  den  Tod  an.  Der  Lärm  rief 
noch  andere  herbei.  Goedert  von  Schönau  zftckte  sein  Messer  und  schrie 
Conrad  zu:  ^Ergib  dich,  oder  ich  steche  dir  den  Hals  ab**,  und  Arnold, 
der  Rentmeister  von  Schönforst,  rief:  „Herr  von  Elslo,  Ihr  könnt  nicht 
hinaus.**  Gerard  von  der  Dick,  der  Neflfe  der  Schönforster,  Goedert  von 
Bongart  und  sein  gleichnamiger  Sohn  traten  in  die  Kammer,  sahen  den 
Ermordeten  imd  gingen  hinweg.    Der  Mord  erfolgte  am  25.  August  1386. 

Conrad  betheuerte  seine  Unschuld  mit  einem  Eide  und  schwor,  dass 
er  sich  an  keiner  Fehde  betheiligen  werde,  welche  aus  dem  Morde  ent- 
stehen könne. 

Obwohl  nach  dem  Berichte  Conrads,  der  —  wie  Franquinet  hervor- 
hebt —  nur  neun  Tage  nach  der  Blutthat,  also  noch  unter  dem  ersten 
frischen  Eindrucke  derselben  geschrieben  wurde,  Statz  von  Bongart  als 
der  eigentliche  Mörder  anzusehen  ist,  so  scheint  doch  in  der  öffentlichen 
Meinung  Reinard  als  der  Hauptschuldige  gegolten  zu  haben,  sei  es  nun, 
weil  es  sich  damals  wirklich  zunächst  um  seine  Zwistigkeiten  mit  Grons- 
feld gehandelt  hatte,  oder  weil  er  in  der  spätem  Fehde  als  Hauptmann 
seiner  Partei  aufgetreten  ist.  Aus  dem  Eingange  des  vorliegenden  Berichtes 
geht  unzweifelhaft  hervor,  dass  Reinard  dieses  Spiel  mit  Statz  abgekartet 
hat.  Die  Zeitgenossen  betrachteten,  wie  gesagt,  den  Schönforster  als 
Hauptübelthäter.  Die  Herzogin  Johanna  gab  ihrer  Entrüstung  über  die 
Ermordung  ihres  treuen  Dieners  u.  a.  auch  dadurch  Ausdruck,  dass  sie 
am  6.  Juli  1387  der  Stadt  Mastricht,  welche  schon  längere  Zeit  wegen 
der  daselbst  Reinard  I.  wiederfahrenen  Unbilden  mit  dem  Hause  Schönforst 
in  Fehde  lag,  die  Zusicherung  gab,  sie  werde  sich  in  dieser  Sache  von 
ihren  Bürgern  zu  Mastricht  nicht  trennen,  auch  weder  Genugthuung  noch 
Sühne  von  den  Schönforstern  annehmen,  bis  die  Stadt  sich  mit  denselben 
verglichen  habe^  Selbst  diejenigen,  welche  den  Herzog  von  Geldern  als 
Anstifter  des  Mordes  ausgeben,  bezeichnen  Reinard  als  das  von  ihm  ge- 
wählte Werkzeug  *,  und  die  handschriftliche,  im  Besitze  des  Herrn  Dr.  Adam 
Bock  befindliche  Aachener  Chronik  sagt  gradezu:  „Zum  Jahre  1386  be- 
richtet das  Manuskript,  dass  der  Herp  von  Schönforst  im  campus  Marianus  ^ 
zu  Aachen  den  Herrn  von  Gronsfeld  umgebracht  habe.** 

Die  Voraussicht  Conrads,  dass  dem  Morde  eine  Fehde  folgen  werde, 
ist  in  Erfüllung  gegangen.  Drei  Jahre  lang  tobte  ein  erbitterter  Kampf 
zwischen  den  beiden  Parteien,  an  dem  „fast  alle  Herren  der  Umgegend 
und  viele  Bewohner  der  Städte  Mastricht  und  Aachen  theilnahmen".  Reinard 
verbrannte   „die  Dörfer  Oupey,  welches  den  Gronsfeld  gehörte,  Walhorn 


*)  Franquinet,  annexe  XIV,  S.  90. 
•)  Vgl.  Ernst  a.  a.  0.  V,  S.  158  f.,  Anm.  1. 

*)  Nach  der  bei  Qu  ix,  Karmcliterkloster  S.  86,  abgedruckton  kleinen  Chronik  lag 
das  Mordhaus  „uf  dem  kloster'*  d.  h.  dem  Klosterplatz. 


—  66  — 

und  andere  liniburgische  Ortschaften"  ^;  seinen  eigenen  Besitzungen  wird 
es  nicht  besser  ergangen  sein.  Endlich  gelang  es  dem  Erzbischof  Friedrich 
von  Köln  dem  unseligen  Treiben  ein  Ende  zu  machen.  Er  verurtheilte 
1389  die  Theilnehmer  an  dem  Morde  zur  Stiftung  von  zwei  Sühnealtären; 
Reinard  und  Statz  errichteten  einen  in  der  Kapelle  des  Schönforster  Hofes 
in  Aachen^  Goedert  von  Bongart  den  anderen  in  der  Kapelle  zu  Bocholz  bei 
Simpelveld.  Aber  damit  war  die  Blutschuld  nicht  gesühnt;  seit  dem  Jahre 
1386  ist  das  Glück  von  Reinard  gewichen:  bald  erstand  dem  ermordeten 
Gronsfeld   ein   scharfer  Rächer  in   der  Person  des  Herzogs   von  Jülich. 

1387  begannen  die  Verhandlungen  zwischen  Johanna  von  Brabant 
und  dem  Herzoge  Karl  dem  Kühnen  von  Burgund,  welche  dahin  führten, 
dass  zunächst  und  zwar  1396  das  Herzogthum  Limburg  mit  seinen  An- 
hängseln an  Karl  abgetreten  wurde  *^.  Dazu  gehörten  auch  die  Burgen 
und  Herrschaften  von  Dolhain  und  Kerpen,  deren  Pfandherr  und  Burggraf 
Reinard  II.  war.  Höhlbaum  ^  gibt  den  Inhalt  einer  Urkunde,  wonach 
Reinard  unter  dem  22.  Juli  1389  den  Ritter  Gerard  von  Widdenau  auf 
ein  Jahr  zum  Amtmann  von  Kerpen  bestellte  mit  der  Weisung,  die  Burg 
gegebenenfalls  an  Carsilius  von  Palant,  den  Schwager  von  Reinards  Bruder 
Engelbert  zu  übergeben. 

Im  Jahre  1392  finden  wir  Reinard  als  Helfer  der  Stadt  Köln,  welche 
wieder  einmal  im  Streite  mit  ihrem  Erzbischofe  lag.  Durch  Urkunde  vom 
23.  Juli  öffnete  er  der  Stadt  alle  seine  Schlösser,  auch  Kerpen,  gegen 
Jedermann,  den  Herzog  von  Burgund,  die  Herzogin  von  Biubant  und  den 
Herzog  von  Jülich  ausgenommen,  dafür  zahlte  ihm  die  Stadt  eine  Summe 
von  2000  Gulden,  worüber  Reinard  am  7.  August  quittirte*.  Die  oben 
erwähnte  handschriftliche  Aachener  Chronik  erzählt,  die  Herren  von  Schön- 
forst (Schoenvorstiani  dynastae)  hätten  mit  Hülfe  des  Herrn  von  Heinsberg 
und  des  Kölner  Rathes  die  benachbarten  Gegenden  wie  Räuber  (latro- 
cinantium  more)  misshandelt. 

Am  19.  Februar  1394  trat  Reinard  in  ein  Schutz-  und  Trutzbündniss 
mit  dem  Herzoge  von  Geldern.  Wilhelm  versprach,  Reinard  nebst  seinen 
Besitzungen  und  Leuten  zu  beschützen  und  zu  vertheidigen,  öffnete  ihm 
die  festen  Plätze  in  Geldern,  Jülich  und  Zütphen,  Reinard  dagegen  gelobte 
dem  Herzoge  und  dessen  Leuten  Unterstützung  und  Hülfe  in  jeder  Ange- 
legenheit und  Offenhaltung  seiner  Burgen  Schönforst,  Montjoie  und  Kerpen 
—  so  lange  er  letzteres  in  Besitz  habe  —  gegen  jeden,  den  Herzog  von 
Burgund  und  die  Herzogin  von  Brabant  ausgenommen  ^.  Es  fällt  auf,  dass 
in  dieser  Urkunde  ebensowenig  wie  in  der  von  1392  Rede  von  König 
Wenzel  ist,  den  doch  die  Versclireibung  von  1387  noch  erwähnt;  man 
scheint  am  Rheine  wenig  Rücksicht  melir  auf  diese  Majestät  genommen 
zu  haben.     Schönforst  war  doch  Reichslehen!    Unklar  ist  auch  Reinards 

')  Franqninet  S.  38;  39,  Anin.  1. 
*)  Ernst  a.  a.  0.  V,  S.  170. 
»)  Mittheilungen  .  .  .  VII,  S.  57. 
*)  Das.  S.  74,  84. 
'')  Franquiuet  S.  40. 


—  67  — 

Stellung  zu  Montjoie.  Franquinct  denkt  an  eine  Verpfändung;  ich  möchte 
eher  glauben,  dass  der  Schönforster  als  Vormund  des  Sohnes  und  Sach- 
walter der  Wittwe  seines  damals  bereits  verstorbenen  Bruders  Johann  die 
Verwahrung  und  Verwaltung  dieser  Herrschaft  gehabt  und  bis  zu  seinem 
Lebensende  behalten  habe.    (Vgl.  de  Chestret  S.  63,  Anm.  6.) 

Die  enge  Verbindung  mit  dem  Hause  Jülich  hinderte  nicht,  dass 
Reinard  noch  in  demselben  Jahre*  mit  einem  Mitgliede  dieser  Familie, 
Reinard  von  Jülich,  dem  Bruder  des  Grafen  von  Geldern,  in  heftige  Fehde 
gerieth.  Weil  der  Jtilicher  nebst  dem  Grafen  von  Sayn  Helfer  des  Johann 
von  Reiferscheid  war,  mit  dem  der  Zwist  begonnen  hatte,  glaubt  Franquinet 
die  Ursache  des  Streites  in  der  Belagerung  Reiferscheids  vom  Jahre  1385 
suchen  zu  dürfen.  Das  wäre  immerhin  möglich,  denn  mit  1393  waren  die 
acht  Jahre  abgelaufen,  binnen  welchen  der  Reiferscheider  Ruhe  zu  halten 
versprochen  hatte.  Dann  ist  jedoch  der  Racheversuch  arg  missglückt. 
Der  Schönforster,  unterstützt  durch  den  Herrn  von  Heinsberg  und  die 
Stadt  Köln,  behielt  den  Sieg,  verwüstete  das  Jülicher  Land  und  nahm 
selbst  seine  beiden  Hauptgegner,  den  von  Reiferscheid  und  Reinard  von 
Jülich  gefangen.  Er  erpresste  ein  grosses  Lösegeld,  welches  der  Herzog 
für  seinen  Verwandten  erlegte.  Da  der  Schönforster  um  eben  diese  Zeit  die 
Herrschaften  Tielt  und  Tielt-St.  Martin  ankaufte  -,  so  liegt  die  Vermuthung 
nahe,  dass  der  Kaufpreis  aus  diesen  Lösegeldern  bezahlt  worden  ist. 

Aber  Reinard  hat  sich  seines  Erfolges  nicht  lange  erfreut.  Die 
Stunde  der  Vergeltung  für  die  Gronsfelder  Blutschuld  und  manch  andere 
Gewaltthat  war  da.  Die  mehrfach  erwähnte  Aachener  Chronik  erzählt 
nach  Pontanus:  „Reinard  von  Schönforst,  Herr  in  Montjoie,  der  mehr  als 
einmal  feindselig  ins  Jülichsche  eingefallen  war,  hatte  Reinald,  den  Bruder 
des  Herzogs,  sowie  den  Herrn  von  Reiferscheid  gefangen  und  ein  sehr 
grosses  (ingens)  Lösegeld  von  ihnen  erpresst.  Darum  (unde)  belagerte 
Herzog  Wilhelm  das  Schloss  Schönforst  .  .  ."  Bütkens  meint,  der  Streit 
zwisclien  dem  Herzoge  und  Reinard  schreibe  sich  noch  von  dem  Verkaufe 
der  Herrschaften  Falkenburg  und  Montjoie  durch  Reinard  I.  her.  Das  ist 
unwahrscheinlich.  Der  Grund  hätte  doch  auch  schon  1394  bestanden,  wo 
Reinard  und  Wilhelm  Waffenbrüderschaft  eingingen.  Auch  hätte  in  diesem 
Falle  der  Herzog  nach  der  vollständigen  Niederlage  Reinards  den  Schön- 
forstem  sicherlich  Montjoie  abgenommen  und  sich  nicht  mit  Schönforst 
begnügt.  Montjoie  ist  aber  erst  1439  durch  Jülich  regelrecht  eingelöst 
worden. 

Der  Verlauf  des  Kampfes  war  für  Reinard  höchst  traurig.  Der 
Herzog,  unterstützt  durch  die  Herren  von  Kuilenburg,  von  Abcoude,  von 
Vianen,   von  Asperen   und  besonders  durch  die  Stadt  Aachen^  mit  ihren 

')  Meyer,  Aach.  Gesch.  S.  358,  setzt  die  Fehde  mit  Berufung  auf  die  Kölner 
Chronik  in  das  Jahr  1392.     Vgl.  jedoch  S.  66. 

*)  Franquinet  S.  41. 

*)  Reinards  Vcrhältniss  zu  Aachen  ist  nicht  ganz  klar.  Er  soll  Vogt  gewesen 
sein.  Die  Stadtrechnungen  erwähnen  ihn  häufig;  1385  ist  er  fast  jeden  Monat  in  der  Stadt 
gewesen  nnd  zwar  mit  dem  Gronsfelder.  1387  im  Mai  schickt  ihm  der  Rath  einen  Boten 
nach  Luxemburg  und  Sichem   (Laur,  8.  342,  Z.  20)  und  schenkt  ihm  —  wie  schon  1383, 


—  68  — 

vorzüglichen  Belaperungsniaschinen  zog  vor  Schönforst  und  schloss  die 
Burg  ein.  Zwar  versuchte  Reinard  durch  die  Verwüstung  Jülichschen 
Gebietes  den  Herzog  von  der  Belagerung  abzuziehen,  zwar  wehrten  sich 
die  Belagerten  verzweifelt  und  .schlugen  den  Ansturm  der  Feinde  mehr 
als  einmal  ab:  als  der  Hauptthurm ^  unter  den  Geschossen  zusammenbrach, 
musste  die  Besatzung  nach  einer  Belagerung  von  sieben  Wochen  Schön- 
forst übergeben,  21.  September  1396.  Der  Herzog  fand  dort  nach  dem 
Zeugnisse  eines  gleichzeitigen  limburgischen  Schriftstellers,  auf  den  sich 
die  mehrerwähnte  Aachener  Chronik  beruft,  grosse  Mengen  von  Wein, 
Getreide  und  anderen  Vorräthen;  er  stellte  das  Schloss  her  und  behielt 
dasselbe. 

Von  da  ab  bildete  Schönforst  unter  dem  Titel  „Vogtei**  einen  Theil 
des  Jülicher  Gebiets.  Büsching  beschreibt  es  folgendermassen :  „Die  Vogtei 
Schönforst,  in  welcher  das  landesfürstliche  Schloss  desselben  Namens  ist, 
hat  1160  Morgen,  gibt  von  jedem  26  Albus,  also  von  allen  221  Thaler 
15  Albus,  wenn  das  Land  100000  Thaler  aufbringt** ». 

Reinard  verlor  aber  nicht  bloss  seine  Stammburg,  auch  Schloss 
Wilhelmstein  mit  der  Amtmannschaft,  das  er  bis  dahin  als  Pfandstück 
inne  gehabt,  wurde  ihm  abgenommen.  Der  Herzog  zog  von  Schönforst 
dorthin  und  vertrieb  die  Mannen  Reinards  nach  Htägiger  Belagerung. 
Wilhelmstein  war  viel  bedeutender  als  Schönforst.  Nach  Büsching  hatte 
dieses  Amt  „5941  Morgen,  gibt  von  jedem  30  Albus,  überhaupt  2227  Thaler 
70  Albus,  wenn  das  Land  100000  Thaler  erlegt**». 

Endlich  büsste  Reinard  bei  dieser  Gelegenheit  die  Aachener  Vogtei 
ein,  welche  ihm  ebenso  wie  Wilhehnstein  von  Jülich  in  Pfandschaft  ge- 
geben war. 

Welch  starkes  Selbstbewusstsein,  welch  verwegene  Kampfeslust  beseelte 
doch  damals  den  deutschen  Adel,  als  dessen  Typus  der  blinde  König 
Johann  bei  Crecy  erscheint!  Jener  Herzog  von  Geldern  fürchtete  sich 
nicht,  selbst  dem  Könige  von  Frankreich  den  Fehdehandschuh  hinzuweifen 
und  liess  sich  nur  dadurch  von  der  Aufnahme  des  ungleichen  Kampfes  abhalten, 
dass  sein  Vater  ihm  mit  dem  Ausschlüsse  von  der  Erbfolge  in  Jülich 
drohte*,  und  ein  kleiner  Dynast  wie  der  Schönforster  nahm  es  mit  dem 
Herrn  von  zwei  mächtigen  Herzogthümern  auf!  Welch  gebietende  Stellung 
würde  das  Reich  eingenommen  haben,  wenn  die  Kaiser  diese  übersprudelnde 
Kraft  nach  aussen  hätten  verwenden  können,  wenn  die  Sonderbestrebungen 


das.  S.  272,  Z.  4  ~  ein  Ohm  Meth  (das.  S.  345,  Z.  26).  Ebenso  1890  (S.  372,  Z.  18)  und 
1392  (S.  381,  Z.  7).  1386  und  1394  ist  er  Mann  der  Stadt,  wofür  er  jährlich  100 
Gulden  erhielt  (das.  S.  354,  Z.  14;  S.  399,  Z.  32).  1391  kürzte  man  seinetwegen  fast 
9  Mark  an  den  städtischen  Accisen  (das.  S.  371,  Z.  22). 

*)  Der  letzte  Rest  des  gewaltigen  Donjons  ist  heuer  —  nach  500  Jahren  — • 
zusammengestürzt. 

»)  Erdbeschreibnng  VI.  Theil,  S.  130. 

')  Das.  S.  32.  Zum  Vergleiche  geben  wir  auch  die  Ziffern  für  Montjoie.  Dieses 
Amt  hatte  7500  Morgen  und  gab  in  dem  angeführten  Land^chat«  von  jedem  Morgen  27  Vj 
Albus,  überhaupt  2587  Thaler  40  Albus. 

*)  Ernst  a.  a.  0.  V,  S.  163. 


—  69  — 

der  Fürsten  und  Herrn  nicht  damals  schon  des  Kaisers  Krone,  Scepter 
und  Schwert  zu  einem  Puttenspiele  herabgewürdigt  hätten,  wie  die  Kunst 
einer  spätem  Zeit  in  unbewusstem  Spott  durch  die  Stuckverzierungen  des 
Frankfurter  Römers  zum  Ausdruck  gebracht  hat! 

Schwer  empfand  der  Schönforster  den  harten  Schlag,  welchen  der 
Hei-zog  von  Jülich  ihm  versetzt  hatte.  Er  griff  zu  verzweifelten  Mitteln 
um  sich  zu  rächen  und  die  Niederlage  wettzumachen.  Bei  der  Spannung, 
welche  zwischen  Brabant  und  Geldern  bestand,  wird  es  ihm  keine  grosse 
Mühe  gekostet  haben,  die  Herzogin  Johanna  zum  Kriege  gegen  Wilhelm 
zu  reizen,  aber  um  ihr  Bundesgenossen  zu  werben,  soll  er  sich  nicht 
gescheut  haben,  selbst  seine  Ritterwürde  bioszustellen.  Er  ging  wie  Meyer  * 
nach  Fisen  erzählt,  in  die  Stadt  Lüttich,  liess  sich  dort  in  die  Fleischerzunft 
aufnehmen  und  verkaufte  seine  Waare  auf  offenem  Markte.  Dadurch  gewann 
er  die  Zuneigung  der  Zünfte  und  bewog  sie,  sich  dem  Zuge  der  Brabanter 
gegen  Geldern  anzuschliessen.  In  diesem  Kriege  verwüsteten  letztere 
unter  Anführung  des  Grafen  von  St.  Paul,  bei  dem  Reinard  sich  als  Unter- 
befehlshaber befunden  haben  soll,  Linnich  und  Aldenhoven.  Nach  der 
handschriftlichen  Aachener  Chronik  wäre  St.  Paul  selbst  vor  Jülich  gezogen, 
hätte  viele  flüchtigen  Einwohner  der  Stadt  gefangen  und  als  Brandschatzung 
3000  Gulden  erhoben.  Auch  Aachen  wurde  in  Mitleidenschaft  gezogen. 
Weil  die  Stadt  den  Brabantem  keine  Lebensmittel  verkaufen  wollte,  wozu 
sie  nach  einem  Vertrage  von  1 360  verpflichtet  war  *,  liess  St.  Paul  mehrere 
Dörfer  im  Reich  „bis  an  den  Salvatorberg**  in  Brand  stecken'.  Vielleicht 
hat  Reinard  durch  diese  Brandstiftung  den  Aachenern  die  Quittung  für 
die  Beihülfe  zui-  Eroberung  von  Schönforst  und  Wilhelmstein  ausgestellt. 
Nutzen  hat  dem  Schönforster  auch  dieser  Feldzug  nicht  gebracht,  viel- 
mehr neuen  Schaden.  Ausser  Schönforst,  dass  ihm  bereits  genommen 
war,  hatte  er  von  seinem  Vater  noch  die  schöne  Herrschaft  Sichern  geerbt, 
nach  der  er  sich  ebenfalls  nannte;  nun  ging  auch  diese  verloren.  Aus 
dem  Umstände,  dass  er  sich  einmal  in  einer  Urkunde  vom  3.  April  1378 
als  Herr  von  Schönforst  und  Schöneck  bezeichnet*,  schliesst  de  Chestret^, 
Reinard  habe  Sichem  für  einige  Zeit  gegen  Schöneck  abgegeben.  Jetzt 
aber  versetzten  ihn  die  grossen  Unkosten  der  Umtriebe  gegen  den  Herzog 
von  Geldern  in  die  Nothwendigkeit,  Sichem  gegen  eine  Rente  von  1800 
Gulden  an  den  Herrn  von  Diest  zu  verkaufen  oder  doch  zu  verptänden. 
Die  Herzogin  Johanna  genehmigte  die  Uebertragung  noch   in  demselben 

»)  Aach.  Gesch.  S.  358. 

■)  Herzog  Wilhelm  erkannte  später  diese  Verpflichtung  selbst  an.  Vgl.  Nopplus, 
Chronick  III,  Nr.  XVII,  S.  274. 

')  Die  Kölner  Chronik  fügt  bei,  er  habe  anch  „die  wyu**  verheeren  lassen,  ein  Aus- 
druck, den  Meyer  (Aach.  Gesch.  S.  359)  mit  „Weingewächs"  wiedergibt  Ich  halte  „die 
wyn**  für  das  Dorf  Weiden,  welches  im  Volksmuude  „Wije,  eu  der  Wije"  heisst,  bemerke 
jedoch,  das  die  handschriftliche  Chronik  daraus  einen  Aachener  Wald  Vinna  macht.  Der 
Aachener  Wald  dehnte  sich  allerdings  noch  im  14.  Jahrhundert  bis  in  die  Gegend  von 
Haaren  ans.  Vgl.  Laurent,  Stadtrechnnngen  S.  137,  Z.  16. 

*)  Franquinet,  annexe  X,  S.  83. 

»)  S.  62. 


—  70  — 

Jahre  1398.  Auch  dieses  Geschäft  gab  wieder  Anlass  zu  neuen  Ver- 
wickelungen, die  ebenfalls  zu  einer  Fehde  geführt  hätten,  wenn  der  Aus- 
bruch nicht  durch  Freunde  Reinards  verhindert  worden  wäre.  Nach 
Franquinet  ^,  der  sich  auf  Bütkens  beruft,  ist  der  Verkauf  von  Sichern  erst 
1413  rechtskräftig  geworden.  Unsere  oftbenutzte  Chronik  erzählt  den 
Handel  nach  Haraeus^  wie  folgt.  „Zu  derselben  Zeit  (1399)  brach  ein 
Sturm  im  Lande  Overmaas  zwischen  Heinrich  (Thomas)  von  Diest  und 
Reinard  von  Schönforst  und  Sichern  aus.  Reinard  war  Befehlshaber  der 
Burg  von  Löwen  und  drängte  den  Heinrich,  der  ihm  viel  Geld  schuldig 
war,  aber  nicht  zahlte,  zur  Stellung  von  Bürgen.  Es  ärgerte  den  Diester, 
dass  Reinard  ihn  wie  einen  böswilligen  Schuldner  behandelte.  Man  griff 
beiderseits  zu  den  Waffen,  aber  der  Herzog  von  Geldern  (!  ?),  der  Graf 
von  Blankenheim  und  der  Abt  von  Prüm  ^  schrieben  an  die  Löwener,  deren 
Mitbürger  Heinrich  war  und  die  deswegen  denselben  leicht  zur  Erfüllung 
seiner  Schuldigkeit  anhalten  konnten.  Durch  deren  Vermittelung  kam  es 
zum  Waffenstillstände  und  die  Sache  wurde  bald  freundschaftlich  erledigt". 

Zu  air  diesem  Missgeschick  gesellte  sich  für  Reinard  noch  grosses 
Unglück  in  der  Familie.  1403  wurde  sein  Bruder  Conrad  zu  Löwen 
meuchlings  ermordert,  in  demselben  Jahre  gerieth  sein  Schwager  Johann 
von  Arkel  in  Streit  mit  Albert  von  Baiern,  Graf  von  Holland.  Zwar 
gelang  es  Reinard  durch  den  Sohn  des  Grafen,  der  zum  Bischof  von 
Lüttich  erwählt  war,  einen  Frieden  zustande  zu  bringen;  aber  schon  im 
folgenden  Jahre  brach  der  Krieg  wieder  aus  und  endete  diesmal  mit  der 
vollständigen  Niederlage  des  Arkel.  Johann  verlor  seine  Besitzungen  und 
selbst  seine  Freiheit;  zehn  Jahre  lang  schmachtete  er  in  der  Gefangenschaft*. 

Dr.  Baersch  scjireibt  in  den  „Nachrichten  über  die  Abteien  Malmedy 
und  Stablo**^  vom  Abte  Walram  von  Schieiden:  „Die  Regierung  dieses 
Abtes  war  sehr  unruhig.  Er  gerieth  in  Fehde  mit  dem  kriegerischen 
Reinard  IL  von  Schönforst,  Herrn  von  Montjoie.  Die  Einwohner  von 
Stablo  fielen  1409  in  das  Gebiet  von  Montjoie  ein,  plünderten  und  brand- 
schatzten darin;  da  eilten  die  Einwohner  von  Contzen  den  von  Montjoie 
zu  Hülfe,  schlugen  die  von  Stablo  und  tödteten  den  grössten  Theil  der- 
selben. Zum  Andenken  an  die  Gefallenen  wurde  eine  Kapelle  neben  der 
Kirche  zu  Contzen  erbaut.  Die  Gefangenen  musste  der  Abt  mit  der  damals 
sehr  bedeutenden  Summe  von  12000  (!)  rheinischen  Gulden  einlösen  und 
deshalb  mehrere  Klostergüter  verpfönden.*' 

Tu  den  Urkunden  jener  Zeit  bezeichnet  sich  stets  Johann  (TL)  als 
Burggraf  von  Montjoie.  Wenn  also  hier  kein  Irrthum  im  Namen  vorliegt, 
so  muss  man  annehmen,  dass  Reinard  nach  dem  Tode  seines  Bruders 
Johann  (L),  d.  h.  nach   dem  Jahre  1381,  als  Chef  des  Hauses  Schönforst 


')  Franquinet  S.  44. 

*)  Aimales  ducum  Brabantiae  .  .   1623.    Haraeus  war  Kanonikus  in   Löwen  und 
starb  1632.    Y^].  Fe  11  er,  Dictionnaire  Historiquc  III,  S.  407. 

^)  Walrara  von  Schieiden.    Wir  finden  ihn  gleich  in  Fehde  mit  Reinard. 
*)  Franquinet  S.  45. 
^)  Annalen,  Heft  8,  S.  53. 


—  71  — 

auch  in  Montjoie  gewisse  Rechte  ausgeübt  hat  und  nach   aussen  als  Herr 
daselbst  aufgetreten  ist. 

ßeinard  11.  beschloss  im  Jahre  1419  ein  Leben,  welches  dem  seines 
Vaters  an  ruheloser  Thätigkeit  nicht  nachsteht.  Aber  diese  Thätigkeit 
sammelte  und  erbaute  nicht,  sie  zerstreute  und  zerstörte.  Die  Schönauer 
waren  glänzende  Meteore,  die  einen  aussergewöhnlichen  Anlauf  nehmen, 
einen  Augenblick  Staunen  oder  gar  Furcht  erregen,  dann  aber  bald  zer- 
platzen.   Ein  ungleich  ruhigeres  Leben  war  Reinards  Bruder 

b.  Johann  (L)  beschieden.  Als  kaum  elfjähriger  Knabe  erhielt  er  auf 
Vermittelung  seines  Vaters  vom  Herzog  Wenzel  die  reiche  Propstei  von 
St.  Servatius  zu  Mastricht  (1361)^  und  behielt  dieselbe  bis  zum  Jahre 
1370*.  Da  Johann  1369  die  Burggrafschaft  Montjoie  antrat  und  sein 
Bruder  Engelbert  nach  ihm  als  Propst  von  St.  Servatius  erscheint,  so  ist 
anzunehmen,  dass  er  auf  Wunsch  Reinards  I.  oder  bei  der  Verheirathung 
mit  Margarethe  Schelfert  von  Merode-Hemmersbach  ^  auf  jene  Pfründe  zu 
gunsten  Engelberts  verzichtet  hat.  Auch  das  Eanonikat  an  St.  Lambert 
in  Lüttich,  welches  Johann  innehatte,  befindet  sich  später  im  Besitze 
Engelberts*.  Gott  sei  Dank,  dass  die  Zeit  dieser  Pröpste  und  Kanoniker 
vorüber  ist!  Wahrscheinlich  noch  bei  Lebzeiten  des  Vaters  empfing  Johann 
die  Herrschaft  St.  Agathenrode,  wodurch  ihm  der  Verzicht  auf  die  Propstei 
noch  leichter  gemacht  wurde  ^;  ausserdem  besass  er  die  Herrschaften 
Clabbeke,  Neerpoorten,  Ottenburg  und  den  Zoll  zu  Wavre^  Johann  starb 
bereits  1381,  also  im  Alter  von  etwa  31  Jahren.  Er  hinterliess  zwei 
Kinder:  Katharina,  welche  in  erster  Ehe  den  Grafen  Wilhelm  von  Sayn 
(1392)  und  1432  den  Grafen  von  Linange  und  Dachsburg  heirathete.  Sie 
starb  ohne  Erben  und  ihre  Mitgift  St.  Agathenrode  kam  an  ihren  Vetter 
Conrad  IL  von  Elslo^  Johanns  Sohn,  Johann  IL  von  Schönforst,  Herr 
von  Montjoie,  wurde  durch  Heirath  mit  Johanna  von  Rochefort  Besitzer 
von  Walhain  und  Flamengerie,  kaufte  Cranendonk,  Diepenbeck,  Eindhoven 
und  gründete  in  der  Nähe  der  letztgenannten  Besitzung  das  Kloster 
Haegen.  Er  starb  kinderlos  am  1.  Februar  1433.  Johann  IL  wird  hier 
noch  erwähnt,  weil  er  den  langandauernden  Streit  des  Hauses  Schönforst 
mit  der  Stadt  Mastricht  1405  beilegte  und  1411  das  Ländchen  Corneli- 
münster  gegen  die  10000  Goldschilde,  für  die  es  verpfändet  war,  an  den 
Herzog  Reinald  von  Geldern  und  Jülich  zurückgab  ^  Seine  Frau,  welche 
bis  1444  lebte,  empfing  am  13.  Mai  1439  von  Gerard,  Herzog  zu  Jülich 


^)  Franquinct  S.  23.    Johann  wäre  demnach  um  1350  geboren. 

«)  de  Chcstret  S.  63. 

*)  1376  war  Johann  mit  Frau  und  Töchtern  gelegentlich  der  Krönnng  Wenzels  in 
Aachen;  1385  traf  die  Frau  von  Montjoie  am  Fronleichnamstage  mit  ihren  Schwägern 
Heinard,  Engelbert  und  Conrad,  sowie  mit  den  Frauen  der  beiden  erstgenannten  in  der 
Stadt  zusammen.  Laurent  S.  243,  Z.  23;  8.  255,  Z.  23;  S.  298,  Z.  21,  32,  34;  S.  299,  Z.  7,  8. 

♦)  de  Chestrct  S.  63,  64. 

»)  Vgl.  oben  S.  42. 

«)  Franquinet  S.  46,  de  Chestret  S.  63. 

')  Franquinet  S.  47. 

«)  Das.  S.  47  ff. 


—  72  — 

und  Berg,  die  Pfandsumme  für  Montjoie  und  trat  die  Herrschaft  an 
diesen  ab^ 

c.  Conrad  nannte  sich  nach  der  Herrschaft  seines  Stiefbruders  Otto, 
die  ihm  zugefallen  war,  Herr  von  Elslo.  Sein  Heirathsvertrag  mit  Katharina 
von  Argenteau  datirt  vom  10.  September  1372.  Katharina  war  die  Tochter 
Johanns  von  Argenteau  und  der  Katharina  von  Gronsfeld,  diese  hinwiederum 
eine  Tochter  Heinrichs  und  eine  Nichte  Johanns  von  Gronsfeld.  Die  Frau 
Conrads  war  demnach  die  Enkelin  des  Heinrich  und  die  Grossnichte 
Johanns.  Conrad  trat  also  durch  diese  Heirath  mit  beiden  in  Affinität;  daraus 
erklärt  sich,  warum  man  ihn  wählte,  um  Johann  nach  Aachen  und  in  das 
Haus  Reinards  zu  locken,  und  warum  Conrad  sowohl  den  Erschlagenen  wie 
Heinrich  in  dem  Briefe  an  letzteren  seinen  „lieben  Schwager*  nennte 
Es  ergibt  sich  ferner,  dass  um  jene  Zeit  jeder  durch  Schwägerschaft 
Verwandte,  ganz  abgesehen  vom  Grade  der  Affinität,  einfach  „Schwager" 
genannt  wurde. 

Weil  der  Vater  der  Braut  verstorben  und  die  Mutter  in  zweiter 
Ehe  mit  Dietrich  von  Welkenhusen  lebte,  wurde  der  Vertrag  für  Katharina 
von  den  Grosseltern  Heinrich  von  Gronsfeld  und  Mechtild  von  der  Heiden, 
von  der  Mutter  und  dem  Stiefvater,  von  dem  Grossoheim  Johann  von 
Gronsfeld  und  Frambach  von  Broich  unterzeich uet.  Katharina  erhielt  als 
Mitgift  den  Pfandhof  zu  Tengys,  der  jährlich  63  Mtid  Spelz  aufbrachte, 
und  50  Mtid  Spelz  aus  den  Renten  und  Einkünften,  welche  ihrem  Vater 
in  Harve^  und  Umgegend  zugestanden  hatten.  Diese  50  Mtid  gab  die 
Mutter,  weil  sie  sich  das  Haus  auf  Walhorn  ftir  ihre  Lebenszeit  vor- 
behielt; erst  nach  ihrem  Tode  sollte  dasselbe  an  Conrad  und  seine  Frau 
kommen  *. 

üeber  andere  Besitzungen  Conrads  haben  wir  S.  44,  über  seinen 
Streit  mit  dem  Kapitel  zu  St.  Servatius  wegen  der  Schätze  Reinards  I. 
S.  21,  über  seine  Verwickelung  in  die  Ermordung  des  Gronsfelders  S.  64  f. 
berichtete  Conrad  selbst  starb  ebenfalls  eines  gewaltsamen  Todes.  Er 
gerieth  in  Zwist  mit  zwei  Löwener  Patrizierfamilien,  den  Eveloge  und 
Witteman.  Drei  Herren  von  Eveloge  und  zwei  Herren  von  Witteman 
schlichen  sich  in  der  Nacht  des  7.  März  1403  in  das  Zimmer,  welches 
Conrad  im  Hause  des  Schöffen  und  Rathsherrn  Johann  von  HüflSe  bewohnte 
und  ermordeten  ihn  in  seinem  Bette.  Einer  der  Mörder,  Heinrich  von 
Eveloge  wurde  in  Löwen  auf  dem  Markte  hingerichtet,  die  anderen  ent- 
kamen. Reinhard  und  Johann,  die  Brüder,  sowie  Heinrich  von  Viel-Salm,  der 
Schwager  Conrads,  sammelten  Reisige,  um  die  Stadt  Löwen  wegen  des 
Mordes  zu  befehden,  es  gelang  aber  dem  Gesandten  der  Stadt  und  der 
Herzogin  Johanna,  sie  zu  besänftigend 

')  Frauquinet  und  Annalen,  Heft  6,  S.  17. 
*)  Franqninet,  anuexe  XIU,  S.  86  ff. 

*)  So  steht  in  der  Urkunde;  im  Texte  hat  Franquinet  „WaUiom''. 
*)  Franquinet,  annexe  VIII,  S.  80. 

')  Die  Aachener  Stadtrechnongen  erwähnen  Conrad  häufig;   1394  im  Mai  empfängt 
sein  Knecht  9  schwere  Gulden  für  das  Pferd  eiuos  Gefangenen.   Laurent  S.  396,  Z.  34. 
«)  Franquinet  8.  52  ff. 


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wmiaBions -Verlag 

der 
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in  AocbeD. 


MittheiluDgen  des  Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit. 

Im  Auftrngc  lU-s  Vereins  lierausgegeben  von  E.  Schnock. 


Np.  5/6. 


Achter  Jahrgang. 


1895. 


Inlinlt:  H.  -T.  Ctiis»,  Keiniird  vün  Si;hünan,  der  rrste  Herr  von  Si-hOufurst.  (Schlaas.)  — 
B.  M.  Lersch.  Der  Ruliqaiun- Behälter  des  hl.  Anastusiiis  im  Aachener  Dom.  —  J.  Uuch- 
kreiner,  Abbnicli  der  Häuser  des  Jusephinischcn  Inatitnia  und  des  Waisenhauses  in  der 
Pontstra^e.  —  Kleinere  Mittbeilungen :  Freilcgung  des  Chores  der  Nikolaiiskircbe  su 
Aachen.  —  Spottgedicht  auf  die  Franzosen  aus  dem  Jahre  179ä. 


Reinard  von  Schönau,  der  erste  Herr  von  Schönforst. 

Von  H.  J,  (iroas.  (Schhiss.) 

tl.  Engelbert  von  Schönforst  legte  1376  seine  Wüiile  als  Propst  von 
St.  Servatiiis  nieder.  Als  Herr  von  Hartelstein  und  Arken  heiriitliete  er 
1381  Agnes  von  Palivnt,  Scliwester  des  Carueüs,  Herrn  zn  Rreidenbend. 
Wegen  einer  Scliiild  von  5000  (iolddcnaren  imisste  er  1385  einigen  Löwener 
Bürgern  erklären,  dass  alle  seine  Güter  deren  Eigenthum  und  er  selbst 
nur  ihr  gemietlieter  Diener  znr  treuen  Verwaltung  derselben  sei'!  Den 
Hof  Batenberg,  der  zu  Hartelstein*  gehörte,  löste  Engelberts  Schwester, 
EHsalieth  von  Wedergraet,  mit  900  Gulden  von  ihrem  Ncftcn  Reinard  von 
Berg,  wieder  ein^;  die  Herrschaft  Arken,  welche  ein  brabantisches  Lehen 
war,  entzog  tlie  Herzogin  Johanna  dem  Engelbert  wegen  Felonie  und  gab 
sie  dem  Wilhelm  von  Sayn,  den  Gemahl  seiner  Nichte  Katllarina^  Engelbert 
starb  kinderlos. 

e,  Alide  von  Schonforst  heirathete  im  September  1363  zn  Aachen 
Onrad  von  der  Dyck,  Nach  dessen  Tod  ging  sie  eine  zweite  Ehe  mit 
Arnold  von  Waclitendonk  ein*. 


')  Frtinqninet,  anncxe  Xll,  H.  06. 

•)  Vgl.  (iWii  8.  41. 

■)  Fraoquinet.  anncxe  XV,  S.  91. 

*)  Das.  snnesc  XVI,  3.  92. 

')  dft  Chestrol   S.  84.    Sic  bcjiog    1.^73  c 

ne  Jabrreute    von   200   H.irk:   von 

Stadt   Linz;   die    Uvutv    rllhrte   von    ihrer  Muhm., 

vüu    Wiulerbur^'    her.     Auualen 

Heft  59,  S.  231. 

—  74  — 

f.  Philippine  von  Schönforst,  Gemahlin  Heinrichs  VII.  Graf  von  Viel- 
Salm  (1365)  starb  1399. 

g.  Mechtilde  von  Schönforst  vermählte  sich  vor  1373  mit  Peter  von 
Dollendorf,  Herrn  von  Cronenburg  in  der  Eifel  und  Neuerburg.  Sie  starb 
um  1389. 

h.  Elisabeth  von  Schönforst  lebte  um  1376  in  erster  Ehe  mit  Otto 
von  Trazegnies,  Herrn  von  Wedergraet  oder  Contrecoeur,  nach  1387  in 
zweiter  Ehe  mit  Johann  von  Diest.    Sie  starb  nach  1393. 


Der  Eeliquien-Behälter  des  hl.  Anastasius  im  Aachener  Dom. 

Von  B.  M.  Lersch. 

(Mit  einer  Tafol.) 

Ehe  das  Heilige  Land  unter  die  Botmässigkeit  der  Sarazenen  kam, 
wurde  es  von  den  Persern  zu  wiederholten  Malen  verwüstet.  Im  Juli  des 
Jahres  614  zündeten  sie  die  Grabeskirche  des  Herrn,  die  Konstautinisclie 
Basilika  an,  raubten  unzählige  heilige  Gefässe  und  schleppten  auch  das 
heilige  Kreuz  mit  sich,  nachdem  sie  alle  sonstigen  christlichen  Denkmale 
zerstört  hatten.  Die  Zahl  der  Kleriker,  Mönche  und  Nonnen,  welche  von 
ihnen  damals  getödtet  wurden,  ist  fast  unglaublich.  Von  den  ermordeten 
14  Tausend  Anachoreten  sind  noch  viele  Hundert  Schädel  im  Wüstenkloster 
Mar  Saba  aufgeschichtet,  unter  ihnen  drei,  denen  vorzugsweise  Verehrung 
gezollt  wird.  Auch  die  Heiligen-Kammer  unseres  Aachener  Domes  bewahrt 
in  einem  Schnmckgefösse  den  Schädel  eines  berühmten  Martyi-ers,  der  auf 
Befehl  desselben  Tyrannen  den  Tod  erlitt,  wie  jene.  Es  ist  dies  das  Haupt 
des  hl.  Anastasius. 

üeber  das  Leben  dieses  Heiligen  haben  wir  zuverlässige  Nachrichten  ^ 
Als  Sohn  eines  persischen  Magiers  Namens  Hau  wurde  Anastasius,  damals 
noch  Magundat  genannt,  in  den  Künsten  der  Magie  unterrichtet.  Noch 
im  Jahre  617  diente  er  mit  seinem  Bruder  Sain  als  höherer  Offizier  beim 
persischen  Heere  und  am  Hofe  Choroes  kam  ihm  die  Kunde  von  der  Er- 
oberung Jerusalems  und  der  Entführung  des  hl.  Kreuzes.  Dadurch  auf 
das  Christentum  aufmerksam  gemacht,  trat  er  aus  dem  Heere  aus  und 
ging  nach  Hierapolis,  wo  er  zu  einem  persischen  christlichen  Silberschnnede 
in  die  Lehre  kam  und  die  ersten  Keime  der  christlichen  Lehre  in  sich 
aufnahm.  Besonders  waren  es  die  Gemälde,  welche  Märtyrer  vorstellten, 
die  sein  Geraüth  anregten.   Entschlossen,  Christ  zu  werden,  ging  er  dann 


*)  Am  ausführlichsten  und  mit  vielen  gelehrten  Bemerkungen  versehen  ist  das  Lehen 
des  hl.  Anastasius  beschrieben  in  den  Acta  Sanctorum  Bollaudi  edit.  Carnandet,  Brux., 
vol.  ni,  1863,  35—54,  wobei  die  Verfasser  Gladbacher  und  Trierer  Manuskripte  der  akon 
Akten  benutzten.  Jüngst  erschien:  Herrn.  Uscner,  Acta  martyris  Anastasii  Persae,  graece 
primum  edidit,  1894,  Bonnae,  F.  Cohen,  als  Programm,  nach  zwei  jetzt  in  Berlin  befind- 
lichen Manuskiipteu,  hinsichtlich  der  Wundergeschichten  etwas  vollständiger  als  die  Ueber- 
setzungen  bei  Bollandus,  nicht  ohne  einen  hämischen  Seitenhieb  gegen  die  Dunkelmänner 
der  Jetztzeit. 


—  75  — 

nach  Jerusalem;  hier  führte  ihn  sein  neuer  christlicher  Meister,  ein  Münz- 
präger,  zu  einem  Geistlichen  der  Anastasis-Kirche,  Elias  genannt,  welcher 
ihn  aber  zur  fernem  Unterweisung  an  Modestus  verwies.  Modestus  ver- 
trat damals  Patriarchenstelle.  Von  diesem  getauft,  kam  er  im  Jahre  620 
zum  Kloster  des  Abtes  Justinus  oder  Anastasius,  in  der  Nähe  Jerusalems, 
wo  er  7  Jahre  dem  Gebete  und  der  klösterlichen  Arbeit  oblag.  In  der 
Ueberfülle  seiner  Frömmigkeit  entschloss  er  sich,  als  Glaubensbote  und 
Eiferer  gegen  das  Treiben  der  Magier  unter  die  Heiden  zu  gehen,  in  der 
sichern  Aussicht,  die  sehnlichst  gewünschte  Martyrerkrone  zu  erreichen; 
aber  auf  der  Reise  wurde  er  von  den  Persern  ergriffen  und  blieb  dann 
längere  Zeit  gefangen.  Er  musste  jetzt,  an  einen  andern  Gefangenen  mit 
einer  Kette  zusammengeschmiedet,  Steine  brechen  und  tragen.  Am  Feste 
der  Kreuzerhöhung,  dem  14.  September,  wurde  ihm  die  Begünstigung,  eine 
christliche  Kirche  besuchen  zu  dürfen.  Chosroe  hätte  viel  darum  gegeben, 
dass  Anastasius  dem  Christentume  abtrünnig  geworden  und  schrieb  in 
dieser  Angelegenheit  wiederholt  an  den  Präfekten,  liess  dem  Heiligen  Geld 
und  Ehrenstellen  versprechen,  wenn  er  wieder  die  Landesreligion  annehmen 
wolle.  Als  dies  nichts  half,  sandte  er  einen  eigenen  Richter,  um  ihm  das 
Todesurtheil  zu  spiechen.  Anastasius  wurde  dann  mit  70  andern  Christen 
erdrosselt.  Nach  dem  griechischen  Menologium  beim  15.  Januar  wurde  dem 
Heiligen  vor  der  Enthauptung  ein  Strick  um  den  Hals  gelegt  und  dieser 
zugezogen  bis  zur  Erstickung.  Das  abgeschlagene  Haupt  wurde  an  Chosroö 
geschickt  ^ 

Anastasius  wurde  am  22.  Januar  628  enthauptete 

Zwei  der  Mordscene  Entronnene  brachten  die  Kunde  seines  Todes 
nach  Jerusalem.  In  ganz  Palästina  erregte  diese  Nachricht  Trauer  und 
Entsetzen,  da  er  ungemein  beliebt  war.  Hatten  die  Christen  ihn  schon  auf 
der  Reise  zahlreich  begleitet,  und  als  er  noch  im  Kerker  gehalten  wurde, 
seine  Ketten  geküsst  und  einen  Wachsabdruck  davon  angefertigt,  um  ihn  als 
Andenken  an  den  Bekenner  aufzubewahren,  so  musste  sein  Tod  die  Ver- 
ehrung, die  sie  für  ihn  hegten,  noch  steigern  und  den  Wunsch  erwecken, 
die  Ueberbleibsel  des  Heiligen  zu  besitzen.  Besonders  strebten  auch  seine 
Klosterbrüder,  wovon  zwei  ihm  nach  Persien  nachgefolgt  waren,  nach 
diesen  für  sie  so  theueren  Reliquien.  Das  Mönchskleid,  welches  der  Heilige 
so  schätzte,  dass  er  davon  sagte:  „Dies  Kleid  ist  mein  Ruhm**,  mochte 
leicht  zu  erlangen  sein;  ein  Mönch  brachte  es  nach  Cäsarea.  Den  Körper 


*)  Es  scheint  in  damaligen  Zeiten  bei  den  Persern  gebräuchlich  gewesen  zu  sein, 
den  Kopf  eines  vornehmen  Getodteten  dem  Könige  als  Trophäe  zuzusenden;  z.  B.  lesen 
wir,  dass  Chosroe  der  Jüngere  sich  (Iber  die  Ankunft  des  Kopfes  des  Zadespra  freute 
(Evagr.  VI,  20),  gleichwie  ein  anderes  Mal  die  vom  Perserkönige  Eingekerkerten,  die  sich 
empört  hatten,  den  Kopf  des  Merusa  nach  Konstantinopel  schickten  (Holland.  23.  Jan. 
p.  508).  Wahrscheinlich  wurde  in  derartigen  Fällen  der  Kopf  mit  Salz  conservirt.  (Vergl. 
Coustantini  Or.  c.  24.) 

^)  An  diesem  Monatstage  wird  sowohl  von  den  lateinischen  als  den  griechischen 
Menologien  sein  Andenken  gefeiert  (Paghi).  Hermannus  contractus  setzt  mit  Unrecht  den 
Tod  des  Heiligen,  den  er  Persa  nobilis  nennt,  auf  613,  Ado  Vienn.  auf  604,  Marian. 
Scotus  auf  617,  Sigebert  auf  620. 


—  76  — 

aber  wollten  die  Kerkerwärter  nicht  folgen  lassen,  obwohl  der  Kerker- 
meister, selbst  Christ,  keine  Schwierigkeit  machte.  Aber  die  Söline  eines 
am  Orte  ansässigen  Christen,  die  dem  Heiligen  schon  in  der  Gefangen- 
schaft Dienste  geleistet,  erkauften  den  Leichnam  mit  schwerem  Gelde,  um 
ihn  in  ein  benachbartes  Kloster  zu  bringen,  von  wo  er  dann  später  (man 
weiss  nicht  wann)  nach  Konstantinopel,  hernach  aufGeheiss  des  Heraklius 
aber  nach  Rom  gebracht  wurde.  Da  nur  Anastasius  von  jenen  Siebenzig 
enthauptet  worden,  war  es  leicht,  seinen  Leichnam  zu  erkennen.  Hatte 
man  schon  in  der  Gefangenschaft  Anastasius  mit  zwei  andern  Gefangenen 
durch  ein  angehängtes  Täfelchen  kenntlich  gemacht,  so  versäumte  auch 
sein  letzter  Richter  es  nicht,  auf  den  Kopf,  den  er  Chosroe  zusandte,  ein 
Siegel  zu  setzen. 

Als  wenige  Wochen  nachher  Chosroe  ermordet  wurde,  suchte  sein 
Nachfolger  mit  Heraklius  Frieden  zu  schliessen.  Der  schon  gegen  Pfingsten 
desselben  Jahres  abgeschlossene  Frieden,  wobei  das  von  den  Persern  sorg- 
faltig aufbewahrte  Kreuz  Christi  zurückgegeben  wurde,  bot  wohl  die 
Gelegenheit,  sich  auch  das  Haupt  des  vor  wenigen  Monaten  getödteten 
Märtyrers  zu  erbittend  Ehe  am  14.  September  das  Kreuz  im  Triumph- 
zuge zurückgeführt  wurde,  mag  jenes  schon  in  den  Händen  der  Christen 
gewesen  sein.  Dass  diese  den  Kopf  eines  Heiligen  verehrungsvoll  auf- 
bewahrten, sehen  wir  aus  dem  Berichte  des  Evagrius,  in  dem  er  das  Aus- 
sehen des  Kopfes  des  hl.  Simon  Stylites  beschreibt.  Fehlen  uns  freilich 
genaue  Nachrichten  über  die  Uebergabe  des  Kopfes,  so  verknüpft  doch 
ein  Name,  der  auf  dem  Reliquien-Behälter  steht,  worin  das  Haupt  ruht, 
jene  Uebergabe  mit  dem  Friedensschlüsse,  wie  wir  später  sehen  werden. 
Diejenigen,  welche  die  Reliquien  des  Heiligen  zurückführten,  scheinen  damit 
lange  von  Ort  zu  Ort  gezogen  zu  sein;  überall  verehrte  man  diese  ehr- 
würdigen Ueberbleibsel,  besonders  aber  zollten  die  Einwohner  von  Cäsarea 
dem  Märtyrer,  der  bei  ihnen  bleiben  sollte,  grosse  Verehrung  und  zogen  ihm 
prozessionsweise  entgegen  unter  dem  Klange  der  angeschlagenen  Hölzer 
(sacra  ligna  percutientes),  die  damals,  wie  jetzt  noch  im  Oriente,  die  Stelle 
unserer  Glocken  vertraten  ^  Sie  erbauten  dafür  ein  Oratorium  in  Mitte  der 
Stadt,  wo  sie  auch  das  Bild  des  Heiligen  hinbrachten.  Der  Ort,  wo  diese 
Kapelle  stand,  aber  auch  der  Bau  selbst,  hiess  Vierthor  (Tetrapylon), 
sodass  die  Annahme  nahe  liegt,  der  Platz  habe  seinen  Namen  vom  Gebäude 


*)  Vielleicht  kam  bei  dieser  Golegcnheit  aucb  die  im  Schatze  zu  St.  Denis  aufbewahrte 
Sassaniden-Schüssel  Chosroea  I.  (531 — 570)  in  den  Besitz  von  Heraklius,  von  da  später 
nach  Rom  und  dann  in  Karls  Hände. 

■)  In  Mingrelien,  Georgien,  sowie  im  ganzen  Oriente  bedient  man  sich  noch  des 
Tones  des  heiligen  Brettes  an  Stelle  der  Glocken.  Ora  beschreibt  es  als  ein  dünnes  Brett, 
etwa  eine  Hand  breit,  fünf  Hand  lang.  Selbst  wo  es  Glocken  gibt,  schlägt  man  vor  dem 
Läuten  mit  dem  Brette  an  und  soll  das  Anschlagen  des  Holzes  an  das  Kreuzesholz 
erinnern  (Reise  n.  Pers.  1780).  Die  Griechen  in  der  Türkei  benutzen  ein  etwa  vier 
Finger  breites,  zwei  Finger  dickes,  etliche  Schuh  langes  hölzernes  zierlich  gehauenes 
Instrument,  das  einen  nicht  unangenehmen  Ton  beim  Anschlagen  gibt,  statt  der  Glocken. 
(Haug,  Alterth.  d.  Christ.  209.)  In  armen  Gegenden  Russlands  schlägt  man  noch  mit 
hölzernen  Hämmern  auf  ein  hangendes  Brett,  um  die  Leute  zur  Kirche  zu  rufen. 


—  77  — 

erhalten  ^  Damals  war  hier  neben  dem  Bilde  auch  der  Kopf  des  Heiligen 
ausgestellt  -. 

Wie  lange  diese  Reliquien  in  Cäsarea  blieben,  wissen  wir  nicht  genau; 
wahrscheinlich  nur  einige  Jahre.  Vermuthlich  hat  das  siegreiche  Vordringen 
der  Sarazenen  im  Jahre  686  die  nächste  Veranlassung  gegeben,  die  Kirchen- 
schätze vor  der  Wuth  der  Araber  zu  sichern.  Ein  Theil  der  geschlagenen 
Eöraer  nahm  ja  eben  über  Cäsarea  ihren  Rückzug;  gewiss  schloss  sich 
ihnen  eine  grosse  Zahl  Christen  aus  den  preisgegebenen  Orten  an.  Mög- 
lich, dass  sie  die  meisten  Kirchenschätze  nach  Konstantinopel  flüchteten. 
Denselben  Weg  dürften  die  Ueberbleibsel  unseres  Heiligen  genommen  haben. 

Von  der  Aufbewahrung  dieser  Reliquien  in  Konstantinopel  finden  sich 
einige  Nachrichten  in  den  Exuviae  sacrae  Coristant.  II,  Gen.  1878,  p.  226: 
In  ecclesia  s.  Lucae  servatur  truncus  s.  Anastasii,  nam  Caput  furto  ab- 
latum  est;  ferner  p.  262:  post  6.  annum  Heraclius  cum  victor  Constan- 
tinopolin  rediens  detulit  secum  corpus  Anastasii  Perse  (!)  .  .  .  sub  Henrico 
Dandalo  duce  delatum  est  Venetiis  .  .  .  Auch  p.  261  wird  erwähnt,  dass 
nach  der  Einnahme  Konstantinopels  durch  die  Venetianer  der  Körper  nach 
Venedig  gebracht  worden  sei. 

Die  bald  darauf  entbrannten  religiösen  Streitigkeiten  in  der  Haupt- 
stadt des  oströmischeu  Reiches  über  die  Natur  des  Gottmenschen  werden 
den  Anlass  gegeben  haben,  jene  nach  Italien  zu  flüchten.  Man  weiss  näm- 
lich, dass  griechische,  von  den  Schismatikern  aus  dem  Oriente  vertriebene 
Mönche,  kurz  nach  dem  Einfalle  der  Araber  in  eben  demjenigen  Kloster 
eine  neue  Heiraath  gründeten,  wo  nachweislich  im  Jahre  713  sich  der  Kopf 
des  Heiligen  und  sein  Bihl  befanden^,  und  dessen  Marienkirche  wohl  von 
jeuer  Zeit  an  den  hl.  Anastasius  als  Nebenpatron  hatte,  in  der  spätem 
Basilika  des  hl.  Anastasius  ad  aquas  Salvias,  einer  Annexkirche  von 
St.  Paul*.  Es  dürfte  diese  Uebertragung  der  Ueberlieferung  entsprechend 

')  „Constructo  venerabili  Tetrapylo,  uoinine  sancti  raartyris  et  jain  perfecto,  cum 
translatio  fieret  reliqiiiarum'*  n.igt  die  Leejondo. 

"*)  ^Serraoues,  quos  locuta  ent  adveröus  caput  siium;  .  .  .  adfert  imaginem  et  ad  caput 
ejus  ooHocat." 

")  „L'oa  (cclfbia  .sanctat;  Dei  j^enitricis  Mariae,  ubi  sancti  Anastasii  reliquiae  cum 
imagine  ejus  asservabatur,  dens  uuus  scti.  Anastasii  .  .  .  xVbbas  scti.  martyris  caput  et 
imaginem  super  alt^iro  protVrt.'*  L(»tztores  goscliah  bei  einem  Exoreismus.  Das  römische 
Martyrologium  (22.  Januar)  sagt:  „Romae  ad  Aquas  Salvias  .  .  .  ejus  caput  liomam  delatum 
est."  Dasselbe  bei  Heda.  Baronius  bemerkt  zum  22.  Januar:  „S.  Anastasii  Persae  .  .  . 
Metaphrastes  ejus  ac  sociorum  acta  descripsit;  habet  ea  Lipoma  t.  V  et  8ur.  t.  I.  Habe- 
mus in  nostra  bibliotheca  ejusdem  res  gestas  a  (Iregorio  quodam  clerico  e  Oraecis  Latiuc 
redditiis  .  .  .  Habetur  illic  insupc^r  elegaus  historia  de  arreptia  jjuella  virtute  martyris 
liberata  Komae  in  ecclesia  s.  Mariae  ad  Aquas  Salvias;  eo  nomine  olim  ea  ecclesia  dice- 
batur,  quac  postea  ab  illata  illuc  sanctornm  piguora  Viucentii  et  Anastasii  illorum 
nomine  dicta  est.** 

*)  ^Tunc  tomporis  plurimi  tum  ex  Oriente  tum  ex  Africa  Monachi  a  Monothelitis 
vexatione  in  urbem  conii'nigraverunt  sibique  assignatam  a  poutitice  occupabant  ecclesiam. 
Ab  eo  tempore  :i  nioiiacbis  (iraccis  incoli  coepit  basilica  scti.  Anastasii  ad  Aquas  Salvias, 
quem  locum  (he^^'orius  Magnus  basilicae  sancti  PauH  attribuerat.**  Mabillon,  Ann.  I. 
Nach  einem  Hrieir  ili  s  hl.  ilernard  (Litt.  11,  7)  war  zu  Rom  seit  alter  Zeit  eine  Kirche, 
deren  Patron  der  hl.  Anastasius  war. 


—  78  — 

noch  zu  Lebzeiten  von  Heraklius  (t  641)  geschehen  sein^  Nach  Pancirol 
wurde  nämlich  auf  Befehl  des  Kaisers  der  Rumpf  und  das  Haupt  zu 
diesem  Kloster  gebracht.  Zur  Zeit  des  Konzils  von  Nicäa  (787)  waren 
Kopf  und  Bild  noch  in  der  Kirche  ad  aquas  Salvias.  Dies  lesen  wir  in 
den  Akten  jenes  Konzils.  Als  dort  nämlich  die  Verehrung  der  Heiligen- 
bilder zur  Sprache  kam  und  zur  Bestätigung  derselben  der  Legat  des 
Papstes  Hadrian  einen  Theil  der  Wundergeschichten,  wie  er  noch  wörtlich 
in  der  alten  Lebensbeschreibung  unseres  Heiligen  steht,  vorlas,  geschah 
auch  Erwähnung  des  Ortes,  wo  jene  aufbewahrt  wurden.  Die  grosse  Ver- 
ehrung, worin  der  Heilige  stand,  erklärt  es,  dass  nach  und  nach  mehrere 
Anastasius-Kirchen  in  Rom  entstanden.  In  Ravenna  war  ehemals  auch 
eine  Kirche  des  hl.  Anastasius.  (Ughelli  Ital.  sacra  II,  354,  859.) 

Eine  griechische  Lebensbeschreibung  machte  den  Glaubenszeugen 
im  Oriente  bekannt  und  berühmt;  vielleicht  gab  es  davon  lateinische  Ueber- 
setzungen,  ehe  Beda  eine  solche  für  den  Occident  besorgte.  Häufig  mögen 
Reliquien  des  Heiligen  begehrt  und  gegeben  worden  sein.  Ein  Herzog  von 
Sachsen  erhielt  vom  Papste  Sergius  Reliquien  der  Aebte  Anastasius  und 
Innocenz.  (Mabill.  III,  873.)  Bereits  im  Anfange  des  9.  Jahrhunderts  finden 
wir  unter  andern  auch  Reliquien  des  hl.  Anastasius  als  zu  Aachen  vor- 
handen in  der  Angilbert'schen  Urkunde  kurz  erwähnt;  vermuthlich  war 
dies  schon  das  erwähnte  Haupt. 

Die  Uebertragung  des  Kopfes  des  Heiligen  von  Rom  nach  Aachen 
dürfte  unter  Karl  dem  Grossen  geschehen  sein.  Dieser  als  unermüdlicher 
Sammler  der  Reliciuien  der  Heiligen^  bekannte  fromme  Kaiser  hatte  zur 
Erlangung  dieses  Kopfes  im  Jahre  801  die  beste  Gelegenheit.  Wie  ich 
nämlich  fand,  besteht  eine  Legende  oder  vielmehr  ein  Schriftstück,  wonach 
Papst  Leo  und  Karl  (eben  Diejenigen,  welche  der  Tradition  nach  eine 
Anastasius-Kirche  erbaut  haben  sollen)  in  der  Belagerung  von  Ansidonia, 
einem  Hafenorte  im  Toskanischen.  Hülfe  durch  die  Fürbitte  des  Heiligen 
erfuhren.  Nachdem  sie  das  Haupt  des  Heiligen  hatten  herbeiholen  lassen, 
soll  ein  Erdbeben  gekommen  sein,  welches  die  Mauern  der  Stadt  nieder- 
warf und  die  Belagerten  in  ihre  Hände  gab.  Sei  es  mit  diesem  wunder- 
baren p]rdbeben,  wie  es  wolle,  Thatsache  ist,  dass  die  genommene  Stadt 
Eigentum  des  Klosters  wurde,  welches  der  Hüter  dieser  Reliquien  war^. 

*)  Marianus  Scotus,  der  aber  auch  den  Tod  des  Heiligen  11  Jahre  zu  früh  an- 
gibt, setzt  die  Uobertraguiig  schon  auf  626,  dem  15.  Jahre  des  Kaisers  Heraklius.  In 
einer  Chronik  (Sigeberts?)  wird  die  Uebertragunc:  der  Gebeine  des  Heiligen  schon  aufs 
Jahr  620  gesetzt:  „S.  Anastasii  martyris  ossa  miraculis  praefulgcntia  Roraam  delata  sedera 
ad  aquas  Salvias  tenueruut,"  Chronologisch  genauer  mag  die  weitere  Bemerkung  des 
Chronisten  sein:  „638  Johannes  pontifex  .  .  .  reliquias  sanctoriim  martyrum  Anastasii, 
Venantii  et  Mauri,  ne  a  barbaris  incumbentibus  dissiparentur,  e  Dalmatia  llomam  traduxit, 
atque  ad  fontem  Lateranensem  aede  condita  collocavit." 

2)  Weil  dios  in  Deutschland  wenig  bekannt  ist,  erinnere  ich  hier  in  einer  kleinen 
Abschweifung  von  unserm  Gegenstande  an  den  von  Karl  dem  Orosscn  dem  Kloster  von 
Argenteuil  geschenkten  „Heiligen  Rock"  (la  sainto  Tunique  nach  Guerin),  den  er  durch 
die  Kaiserin  Irene  erhalten  hatte.  (Mislin,  Heil.  Orte  II,  286.) 

^)  „Ad  illud  tempus  quo  res  Italiae  Carolus  Augustus  ordinabat,  Cointius  rofert 
victoriam,   quam  Leo  et  Carolus   ad  Ansidoniam  urbem  Tusciae  de  suis   hostibus  insigni 


—  79  — 

Diese  Legende  war  ehemals  in  der  Abtei  der  hh.  Vincentius  und 
Anastasius  ad  aquas  Salvias  (jetzt  alle  Tre  Fontane)  auch  bildlich  dar- 
gestellt. Die  betreffenden  jetzt  verschwundenen  Gemälde,  welche  wohl  dem 
IL,  wenn  nicht  einem  frühern  Jahrhunderte  angehörten,  waren  im  Portikus 
der  Kirche;  wir  haben  davon  Zeichnungen  aus  dem  Jahre  1630,  welche 
Seroux  d'Agincourt  in  seine  Sammlung  von  Denkmälern  (Malerei,  Taf.  97 
u.  98)  aufgenommen  hat.  Die  im  Gewölbe  des  Hauptthors  befindlichen 
Bilder*  in  Halbkreisforra  werden  uns  durch  den  obigen  Bericht  über  die 
Belagerung  Ansidonias  verständlich.  Auf  einem  dieser  Bilder  sieht  man 
ein  bemanntes  Schifft  und  viele  Zelte  bei  der  belagerten  Stadt.  Karl  mit 
Krone  und  Sonnenschirm  sitzt  zur  Rechten  des  Papstes,  zu  welchem,  unter 
Vortragung  des  Kreuzes,  der  Klerus  hinkommt.  Der  Heilige  steht  bei 
einem  Schlafenden,  dem  ein  Engel  zuflüstert,  man  möge  das  Haupt  des 
hl.  Anastasius  von  Rom  kommen  lassen.  Der  hier  dem  Kaiser  eingegebene 
Rath  wird  an  der  andern  Seite  vom  Engel  dem  Papste  im  Schlafe  vor- 
gehalten. Die  zugesetzten  Worte  sind  in  dieser  Hinsicht  deutlich  genug; 
sie  lauten :  Karolus  imperator.  Exercitus  eins.  Ansidonia.  Populus  Romanus. 
Leo  Pr  (Pater?)  IIL  (R())mam  cu(m)  sur(re)xeris  mitte.  Porta.  Roma  ad  aquam 
Salviam.  Das  zweite  Rundgemälde  zeigt  eine  Anzahl  burgähnlicher  benannter 
Gebäude  (Umgebungen  oder  Besitztümer  des  Klosters?  von  Karl  dem 
Kloster  geschenkte  Güter?);  in  der  obern  Abtheilung,  worunter  noch:  rol 
imperator  zu  erkennen  ist,  die  Figur  Karls,  vor  ihm  ein  Engel  mit  dem 
auf  einem  Tuche  ruhenden  Kopfe  des  Heiligen;  in  der  mittlem  Abtheilung 
ausser  Thorbogen,  die  den  theils  eingestürzten  Ort  vorstellen,  und  den 
Papst,  der  den  Kopf  des  Heiligen  trägt  (es  ist  der  Einzug  der  Sieger  in 
die  von  der  Landseite  und  von  der  See  aus  angegriffene  Stadt);  an  der 
andern  Seite  ist  die  Uebergabe  eines  Diploms  durch  den  Papst  dargestellt. 
Die  Unterschriften  unter  den  Zeichnungen  sind:  Karolus  imperator.  acclia 
(ccclesia)  s.  Anaiistasii.  abas.  monachi  conversi  (d.  i.  Mönche).  In  der 
mittlem  Abtheihing  rechts  ist  die  Uebergabe  der  Insel  Giglio  (Gilgo)  und 
in  der  untern  Abtheilung  links  die  von  Argentario  und  Orbello  angedeutet, 
alle  durch  Wellenlinien  als  an  der  See  gelegene  Orte  bezeichnet  und  jeden- 
falls vorher  dem  nahen  Ansidonia  gehörend.  Die  andern  in  der  untern 
Abtheilung  rechts  gezeichneten  Orte  heissen:  Altricoste,  Asianus  (Asciano 


miraculo  reportanmt,  et  ex  conim  patet  diplomate  nee  non  ex  alio  quod  in  ejusdem  postca 
conünnationem  Alexander  Papa  IV  emiisit,  quod  utramquo  recitat  Ughellus  in  Ostion- 
siiini  episcopornni  catalogo  in  epist.  XI.  Leo  III  et  CaroluH  Imp.  in  suo  Diplomate  sie 
loquuntur:  Dominus  nostcr  .1.  Chr.  per  angelum  suum  in  visione  nobis  videri  fccit,  ut  caput 
praedicti  martyris  [Anastasii  sc.]  ad  ejus  pngnam,  quam  nos  ad  pracfatam  civitatem 
[Ansidoniam]  habebamus,  cum  Dei  laudibus  advcniret;  nostris  vero  inimicis  dicebat,  ut 
vincebamus.  et  nos  ita  talia  fecimus;  et  nunc  auxiliante  Deo  et  isto  praefato  martyrc, 
advcniente  ejus  capite  [quod  ex  Monasterio  propc  Ilomam  ad  Aquas  Salvias  sito  delatum 
est]  terrae  motus  vonit  super  nostris  inimicis  et  tcrror  apprebendit  eos  et  parietes  irru- 
emnt;  inimici  vero  uostri  in  nostris  manibns  devencrunt"  etc.  Aus  Pagbi  Crltica  in 
Aunales  Baronii  a.  801. 

')  Sie  sind  iii  »l  r  beiüigenden  L  i  cb  td  ruck  taf el  reproducirt. 

*)  Ansitlonia  liegt  au  einem  kleinen  Meerbusen  mit  drei  Inseln. 


—  80  — 

südöstlich  von  Siena),  Aquila  (nordöstlich  von  Rom?),  Acapite,  Serpena, 
Monsacutus  (Montalto?). 

Von  den  andern  Darstellungen,  welche  die  Martern  des  hl.  Vincentius 
und  des  hl.  Anastasius  vor  Augen  führen,  ohne  dass  sich  bei  jeder  fest- 
stellen Hesse,  auf  welchen  von  Beiden  sich  das  Bild  beziehe,  übergehen 
wir  zwei,  auf  unsern  Heiligen  wohl  mit  Unrecht  bezogen,  da  sie  nicht 
der  Legende  entsprechen  K  Zutreffender  könnte  ein  drittes  Bild  erscheinen, 
wo  von  zwei  Jünglingen  ein  Heiligen-Leib,  dessen  Seele  in  Kindesgestalt 
ein  Engel  aufwärts  hebt,  zu  einem  kapellenartigen,  scheinbar  sechseckigen 
Gebäude  gebracht  wird,  dessen  Dach  einige  Aehnlichkeit  mit  der  Kuppel 
des  Behälters  zeigt,  worin  zu  Aachen  das  Haupt  des  Heiligen  liegt.  Ein 
anderes  Gemälde'^  stellt  Leo  mit  einigen  Kardinälen  dar,  daneben  Karl 
mit  den  traditionellen  edlen  Gesichtszügen  des  Kaisers. 

Das  bedeutsamste  Bild  für  uns  ist  aber  die  Uebergabe  des  Hauptes 
des  Heiligen  durch  den  Abt  und  die  Brüder  des  Klosters,  mit  den  nicht 
zu  verkennenden  traurigen  Gesichtszügen  als  Verlierende  kenntlich,  an  die 
auf  einem  mit  Kriegern  besetzten  Schiffe  Befindlichen,  von  denen  einer 
die  Hände  zum  Annehmen  ausstreckt.  Das  Haupt  wird  ohne  Behälter  auf 
einem  Tuche  ruhend  getragen.  Natürlich  hatte  es  einen  solchen,  aber  es 
lag  dem  Maler  nahe,  diesen  der  Deutlichkeit  wegen  fortzulassen. 

Damals  besass  dasselbe  Kloster  noch  den  Leib  des  Heiligen.  Er  soll 
erst  gegen  841,  nachdem  er  200  Jahre  dort  geruht,  zur  Salvatorskirche 
ad  scalas  sanctas  gekommen  sein.  Durfte  der  Papst  den  Brüdern  zumuthen, 
dass  sie  den  Kopf,  dessen  Wunderkraft  eben  erprobt  worden,  dem  Kaiser 
für  seinen  neuen  Dom  schenkten? 

Ohne  Zweifel  hat  Karl  dem  Kloster  dafür  bedeutende  Gegengeschenke 
gemacht.  Er  hielt  zu  Aachen  eine  eigene  Versammlung  ab,  bei  welchei' 
er  dem  Kloster  des  hl.  Paulus  vor  dem  Ostiensischen  Thore  Kinns,  dessen 
Bau  und  Ausstattung  auf  der  Tagesordnung  stand,  und  speziell  der  Kirche 
S.  Vincenzo  ed  Anastasio  bedeutende  Besitzungen  in  den  toskanischen 
Mareyinen  anwies.  (Annal.  S.  Amandi  IL  Pertz,  Monum.  I,  14;  Reumont, 
Gesch.  der  Stadt  Rom  II,  267.)  Nachweislich  war  Ansidonia  ein  Bcsitz- 
thum  des  Klosters,  worüber  Paghi  weitere  Auskunft  gibt:  „Alexander  IV 
(1254 — 1261)  in  suis  ad  abbatem  fratresque  monasterii  S.  Anastasii  literis 
confirmat  ecclesiae  eorum  civitatem  Ansidoniae  cum  omnibus  ecclesiis  et 
pertinentiis  suis,  olim  ab  infidelibus  et  iniquis  honünibus  possessis,  sed 
praeterea  a  memorato  (7arolo  Imperatorc  una  cum  pracfato  Leone  Praede- 
cessore  nostri  meritis  et  auxiliis  B.  Anastasii  martyris  eiusdemque  capitis 
ostensione  devictam  et  destructam,  propter  quam  victoriam  ecclesiae  supra- 
dicti  martyris  praefatas  possessiones  donavit.*' 

Im  Jahre   1138   gründete  lunocenz   an   der  Kirche   S.  Anastasii   ad 


*)  Auf  einem  derselben  ist  die  Ertränkunjy  eines  Heilij^on  dargestellt,  was  wohl  auf 
einem  Missverständiiiss  der  Akten  beruht,  in  welchen  von  Erwürj^unpj  Kede  ist;  doch 
erinnert  der  am  Fasse  hangende  Stein  an  die  mehrstündige  Marter,  welche  Anastasius 
erlitt,  als  man  ihn  an  der  Hand  aufhing  und  den  Fuss  mit  einem  schweren  Stein  beschwerte. 

*)  Auf  unserer  Tafel  links  reproducirt. 


—  81  — 

aquas  Salvias  ein  Kloster,  dotirte  es  reichlich  und  setzte  dahin  einen 
Pisaner  als  Vorstand  einiger  von  Claravallis  erhaltenen  Mönche.  Die  grösste 
unter  den  drei  Kirchen,  die  heute  noch  im  Hofe  der  Abtei  delle  Tre 
Fontane  stehen,  ist  die  Kirche  S.  Vincenzo  ed  Anastasio,  sie  ist  von 
Honorius  I.  im  Stile  einer  Pfeiler-Basilika  erbaut  worden. 

Die  Anwesenlieit  des  Schädels  des  hl.  Anastasius  in  Aachen  in  der 
zweiten  Hälfte  des  11.  Jahrhunderts  ist  konstatirt.  Man  weiss  nämlich, 
dass  Heinrich  IV.  von  da  denselben  im  Jahre  1072  zur  Harzburg  ent- 
führte. Bei  der  Zerstörung,  welche  diese  Feste  im  nächsten  Jahre  erlitt, 
wurde  er  aber  vom  Abte  eines  benachbarten  Klosters  gerettet  und  ver- 
muthlich  alsbald  wieder  dem  rechtmässigen  Eigentümer  zurückgegeben. 
Im  Jahre  1192  war  er  wenigstens  wieder  in  Aachen,  wie  nachgewiesen 
werden  kann.  Jetzt  bezeichnet  ihn  eine  beiliegende  mittelalterliche  Inschrift 
als  Haupt  des  hl.  Anastasius. 

Nach  einer  von  Prof.  Schaaffhausen  im  Jahre  1874  angestellten 
Untersuchung  hat  der  Schädel  folgende  Verhältnisse.  Länge  187,  Breite 
141  Millimeter;  Breitenindex  also  70,5.  Entfernung  .der  Stimhöcker  65. 
Stirnbreite  am  Ende  des  Wangenbeinfortsatzes  105,  am  tiefsten  Ausschnitte 
der  linea  temporalis  gemessen  98  (95?).  Stirnbein  lang  121,  Scheitelbein  119, 
Hinterhauptschuppe  mit  dem  Zwickelbein  72.  Scheitelhöckerbreite  115.  Den 
kommunizirenden  Stirnhöhlen  entspricht  eine  gleichlaufende  Erhebung  der 
Augenbrauenbogen,  die  aber  nur  massig  entwickelt  sind.  Die  Knochen  der 
Schädeldecke  sind  massig  dick.  Alle  Nähte  sind  offen,  innen  geschlossen. 
Die  Nähte  haben  eine  mittlere  Länge  der  Zacken.  Hinterhauptschuppe  ein 
wenig  abgesetzt.  Die  linea  nuchae  bildet  eine  Querleiste.  „Der  Schädel 
hat  eine  besonders  schöne  Stirnbildung  und  alle  seine  Merkmale  deuten 
auf  einen  intelligenten  Menschen  kaukasischer  Rasse  ^*' 

Es  ist  kaum  zu  bezweifeln,  dass  wir  noch  das  wahre  Haupt  des 
persischen  Märtyrers  besitzen.  Der  dunkle,  rauhe,  filzartige  Stoff,  womit 
der  Kopf  umhüllt  ist,  scheint  in  der  Form  mit  der  Kutte,  die  wir  auf 
dem  Bilde  sehen,  übereinzustimmen.  Der  hl.  Maxinlus  erwähnt  die  dunkel- 
farbigen Kleider  (atras  et  subfuscas  vestes)  der  damaligen  Mönche.  Auf- 
fallend könnte  der  beiliegende  44  Centimeter  breite  üeberrest  von  feinstem 
Byssusgewebe  sein,  welcher  mit  Goldstreifen  und  verschiedenen  Farben 
gemustert  ist.  Die  Kostbarkeit  des  Stoffes  lässt  vermuthen,  dass  ein  reicher 
Orientale  damit  das  verehrte  Haupt  umgab,  gleichwie  der  Senator  Astyrius 
den  Leib  eines  andern  Martyi'ers  in  ein  magnificum  et  sumptuosum  linteum 
hüllte.  (Euseb.  VII,  14.)  An  den  Goldfäden  nehme  man  keinen  Anstoss. 
Ovid  und  Claudian  sprechen  schon  von  eingewebten  Goldfäden.  Vgl.  auch 
Kreutzer:  Paulus  des  Silentiariers  Beschreibung  der  Hagia  Sophia,  1874, 
65.  Uebrigens  ist  schon  in  den  Akten  bemerkt,  dass  man  den  Leib,   ehe 

')  Wenn  im  Kloster  ad  aquas  Salvias  angeblich  das  Haupt  des  hl.  Anastasius  noch 
vorhanden  sein  soll,  worüber  ich  trotz  mehrfacher  Bemühungen  keine  Auskunft  erhalten 
konnte,  so  wird  diese  Nachricht  sich  nur  auf  den  hier  fehlenden  untern  Theil  des  Schädels 
beziehen.  Da  es  aber  mehrere  HeilijL^e  dieses  Namens  gibt,  kann  die  Nachricht  auch  auf 
einer  falschen  Deutung  des  in  Kum  vorhandenen  ^Köpfchens"  beruhen. 


er  im  Kloster  des  hl,  SergiHs  beigesetzt  wurde,   mit  kostbarer  Leinwand 
umhüllte. 

Schon  bei  der  Uebertragung  der  Reliquien  des  hl.  Anastasius  nach 
Jerasalem  war  ein  Bild  desselben  vorhanden,  das  bei  der  Ueberbringung  der 
Reliquien  aus  Persien  nach  Cäsarea  und  bei  der  Heilung  einer  Dämonisclien  in 
Askalon  erwähnt  wird.  (Usener,  üSb  1,  p.  27b  16.)  Sehr  früh  ist  ein  solches 
ins  Kloster  ad  aquas  Salvias  zu  Rom  gekommen.  Auf  dem  zweiten  Nicae- 
nischen  Konzil  (787)  gegen  die  Ikonoklasten  wird  dieses  mit  dem  Schädel 
des  Heiligen   zur    damaligen  Zeit    dort    aufbewahrte  wunderthätige,    bei 
Exorcismen  zu  Hülfe  genommene  Bild  als  Beweis  für  die  Rechtmässigkeit 
und  den  Nutzen  der  Bilderverehrung  erwähnt.  Es  gibt  wohl  4  verschiedene 
kleine  Kupferstiche,   welche  das  Haupt  des  Märtyrers  darstellen,   deren 
Vorbild  das  römische  Gemälde  sein 
dürfte.  Kin  solches  mir  vorliegendes 
Blatt  mit  dem  Namen  des  Würzburger 
Stechers  Joh.  Salver  (1695—1724) 
trägt  die  Unterschrift:  Vera  cffigics 
S.  Anastasii  Mart.  Ord.  Carmclitarum, 
cujus  aspectu  fugari  dacminies  nior- 
bosque  curari  Acta  2.''  Ooncilii  Nicaeni 
testantur.  Die  liier  erwähnten  Kar- 
meliter sind  nicht  die  einzigen,  die 
den  hl.  Anastasius  als  ihrem  Orden 
angeliörig  ansehen.  Der  Kopf  ist  licht- 
umstrahlt, was  daran  erinnert,  dass 
nach     der    Lebensbeschreibung    die 
Kerkergenüssen    deu    Heiligen    von 
einem    immensen    Lichte    umSosscn 
sahen.     Die  am   Kopfe  gezeichnete 
Wunde,   wovon  in    den  Akten   sich 
keine  Andeutung  findet,  ist  wohl  als 
irrtümüclie   Auflassung    des  Siegels 
zn  nehmen,  welches  dem  Kopfe,  ehe   man   ihn  an  Chnsroe  sandte,  aufge- 
drückt wurde. 

Dies  Martyrerhaupt  liegt  wenigstens  seit  Jahrhunderten,  wahrscheinlich, 
so  lange  es  in  Aachen  ist,  in  einem  silbernen,  vergoldeten  kunstreichen 
Behälter,  dessen  ganze  Hohe  (ohne  die  untergesetzten  Füsschen)  27,2  Centi- 
meter  beträgt,  und  welcher  sich  in  einen  mit  Holz  innen  ausgekleideten 
kubischen  Untersatz  und  eine  von  vierzehn  nicdern  Säulchen  getragene 
Kuppel  eintheilt.  Der  untere  Theil  ist  jedoch  nicht  ganz  so  breit  (20  Centi- 
meter),  als  er  hoch  ist  (21,2),  was  weniger  in  der  verschiedenen  Breite  der 
Bandverzierungen,  als  in  der  Ungleichheit  der  Seiten  (15,1  :  16,8)  der  ein- 
gefügten Innern  Wandplatten  liegt.  Der  grösstc  Raum  dieser  vier  Recht- 
ecke wird  auf  drei  Seiten  von  leicht  zu  öffnenden  Doppelthüren  und  einer 
breiten  verzierten  Einfassung  derselben  eingenommen.  Jede  fast  8  Centi- 
meter  breite  Duppcltliüre  trägt  auf  jedem  ihrer  Flügel  zuerst  zwei  erhabene 


—  83  — 

Kreuze  in  der  Form  ih^s  Andreaskreuzes  (auf  drei  Tliüren  also  zwölf  Kreuze), 
dann  noch  ein  grosses  in  Doppellinieu  eingegrabenes  Kreuz  von  merk- 
würdiger Kolben-FoiTO  seiner  vier  Aeste  (sechs  solche  Kreuze  auf  den  drei 
Thüren).  Eine  Seite  des  Kubus  hat  statt  der  Thüre  einen  auf  fast  halb- 
kreisförmiger Unterlage  erkerartig  vorspringenden  Anbau  (Breite  10  Cen- 
timeter,  Radius  5Va  Centimeter,  Höhe  18  Centimeter),  der  einem  Kapellchen 
ähnlich  ist.  Der  Untertheil,  dessen  Boden  etwas  höher  liegt,  als  der  des 
Kubus,  ist  seitlich  vorzugsweise  durch  drei  nebeneinander  stehende  Bogen 
hergestellt.  Die  zwischen  den  Bogen  liegenden  jetzt  spitzbogig  aus- 
geschnittenen Fensterchen  sollen  der  Tradition  nach  ursprünglich  nicht 
vorhanden  gewesen  sein,  sondern  die  Stelle  von  Silberplättchen,  die  mit 
einem  Patriarchalkreuz  verziert  waren,  einnehmen.  Dem  etwa  10,5  Centi- 
meter hohen  Unterbau  des  KapellcJiens  ist  eine  in  sechs  Felder  abgetheilte 
Halbkuppel  aufgesetzt.  Auf  dem  Kubus  ruht  ein  etwa  13,5  Centimeter 
breiter,  15  Centimeter  etwa  hoher  Rundbau,  getragen  von  vierzehn  Rund- 
bogen. Die  Decke  dieses  Rundbaus  sowie  der  Halbkuppel  und  die  Um- 
randung der  Thüren  sind  mit  schwarz  eingelegten  Arabesken  in  Niello 
verziert. 

Auf  jeder  der  vier  Seiten  der  Kuppel  steht  eine  Inschrift  in  griechischen 
Kapital -Buchstilben.  Drei  dieser  Inschriften  sind  Stellen  aus  den 
Psalmen  86  und  131,  während  die  vierte  die  Herstellung  und  Widmung  des 
Kunstwerkes  betritft.  Diese  heisst  in  Uebersetzung:  „Herr  hilf  Deinem 
Diener  Eustathius,  Prokonsul,  Patrizier  und  Statthalter  (Strategen,  Ober- 
befehlshaber) von  Antiochien  und  Likaidus.**  Lassen  wir  die  Frage  un- 
erörtert,  wo  dieser  Ort  Likaidos  (Lykandus?)  lag.  Vielleicht  ist  gar  Likai 
dou  (le),  d.  i.  Lyke,  Deine  Dienerin,  gemeint;  nach  anderer  Meinung  ist 
Lykaidos  der  Name  des  Künstlers.  Wer  ist  aber  Eustathius P  Archivar 
Käntzeler  (1853)  erkannte  darin  Jenen  wieder,  den  Heraklius  an  den 
Gesandten  von  Persien  schickte,  um  den  Frieden  zu  schliessen.  Im  kaiser- 
lichen Schreiben,  das  uns  aufbewahrt  ist,  heisst  dieser  Eustathius  der  hoch- 
ansehnliche Tabularius;  man  hat  dies  mit  Finanzminister  oder  Finanzrath 
übersetzt;  vielleicht  wäre  Hof-Archivar  richtiger.  Es  könnte  aber  derselbe 
sein,  den  Theophanes  ad  a.  620  einen  Neapolitaner  nennt,  wobei  Neapolis 
in  Palästina  (Sichern)  gemeint  ist,  und  in  dessen  Haus  zu  Tiberias  der 
König  einen  Juden  taufte.  Möglichenfalls  ist  einer  dieser  beiden,  wenn 
sie  verschiedene  Personen  waren,  Prokonsul  und  Statthalter  gewesen  und 
hat  das  Geld  zu  diesem  Reliquiarium  gegeben.  In  jedem  Fall  müsste  dies 
dann  vor  dem  Jahre  635  geschehen  sein,  ehe  die  griechische  Statthalter- 
schaft mit  dem  Anfange  der  muhammedanischen  Herrschaft  erlosch.  Ist  es 
derjenige  Eustathius,  der  den  Frieden  vermittelte,  so  liegt  es  nahe  zu  glauben, 
dass  dieser  aucli  den  Kopf  des  Heiligen  aus  Persien  zurückerhielt  und  für 
denselben  diesen  kleinen  Kunstschrein  herstellen  liess.  Wann  und  wo  soll 
es  nachher  einen  Prokonsul  von  Antiochien  gegeben  haben,  dem  man  die 
Verfertigung  dieses  Reliquiars  verdanken  könnte?  Sollte  es  im  spätem 
Mittelalter  nacli  Aachen  gekommen  sein,  würden  wir  (larüber  wohl  eine 
Nachricht  haben.   Diese  fehlt  aber  gänzlich. 


—  84  — 

Es  bleibt  daher  wahrscheinlich,  dass  der  Schrein  kurz  nach  dem  Tode 
des  Heiligen  im  Oriente  entstand,  etwa  unter  den  Händen  eines  in  Kon- 
stantinopel oder  in  Persien  gebildeten  Künstlers.  Wie  verträgt  sich  aber, 
wirft  man  uns  ein,  mit  dieser  frühen  Entstehungszeit  die  Art  der  Ver- 
zierung mit  Arabesken?  Die  Form  der  fast  in  gothischer  Weise  spitz 
gewölbten  Thüren?  Die  ganze  Bauart  des  Gefässes? 

Die  Entstehungszeit  der  Arabesken  liegt  viel  weiter  zurück,  als  die 
Zeit  ihres  Aufkommens  im  Occidente.  Man  sehe  nur  die  Verzierungen  des 
Schwertes,  welches  Karl  der  Grosse  aus  dem  Oriente  erhielt.  Die  an 
unserm  Reliquiar  vorkommende  eingegrabene  und  dann  mit  anderm  Stoff 
eingelegte  Linienverzierung  ist  ihrer  Form  nach  selbst  antik  zu  nennen; 
eine  ihr  sehr  ähnliche  findet  sich  bereits  an  einem  Kapital  des  Theseus- 
tempels.  (Lübke,  Kunstgesch.  1873,  S.  91.) 

In  Ritters  Erdkunde  (Thl.  XI,  447)  wird  eine  oktogonale  uralte  christ- 
liche Kapelle  aus  der  Ruinenstadt  Ani  im  Euphratsystem  beschrieben,  mit 
reich  dekorirtem  Aeussern,  deren  Fenster  unter  den  Chornischen  von  tief 
eingegrabenen  gewundenen  und  verzweigten  Verzierungen  umgeben  sind. 
Daran  stösst  eine  andere  Kapelle,  deren  Wände  das  schönste  Skulptur- 
werk in  Arabesken  zeigen,  darin  das  lateinische  Kreuz  häufig  als  Ornament 
vorkonunt;  das  Dach  wird  von  Rundbogen  getragen.  Hamilton  meint,  in 
diesen  Ruinen  von  Ani  sei  sehr  wahrscheinlich  der  Ursprung  des  reichen 
sarazenischen  und  gothischen  Stiles  am  vollständigsten  zu  studiren,  in  all 
seinen  Theilen,  in  Bogen,  Kapitalen,  Ornamenten  aller  Art  von  der  ein- 
fachsten bis  zur  mannigfaltigsten  Zusammensetzung. 

Die  Kunst,  Ornamente  in  Metall  einzulegen,  scheint  der  byzantinischen 
Technik  keineswegs  fremd  gewesen  zu  sein. 

Gab  es  denn  auch  Spitzbogen  in  jener  Zeit?  Ja,  auch  der  Spitzbogen 
findet  sich,  wenn  auch  nicht  systematisch  angewendet,  im  Oriente  viel 
früher  als  im  Abendlande.  Das  Thor  von  Masada,  wovon  Sepp  eine  Ab- 
bildung gibt  (Jerus.  I,  827),  liefert  den  Beweis,  dass  bereits  vor  unserer 
Zeitrechnung  in  Palästina  der  Spitzbogen  einheimisch  war.  Sepp  fand  ihn 
auch  an  den  Herodesgi-äbern  und  am  Thore  von  Samos  und  Thorikos. 
Uebrigens  handelt  es  sich  hier  nicht  um  einen  eigentlichen  Spitzbogen, 
sondern  nur  um  eine  spitzbogenartig  auslaufende  Thürform,  die  zudem  der 
Kuppel  entsprechend  geformt  ist,  ohne  architektonische  Grundlage. 

Die  vielen  Kreuze,  welche  unser  Kunstwerk  bedecken,  werden  für  die 
Zeit  passend  erscheinen,  in  welcher  Heraklius  das  Kreuz  als  Siegeszeichen 
auf  die  Münzen  setzen  liess.  Die  Form  derselben  kommt,  abgesehen  von 
der  Breite,  mit  der  Gestalt  jenes  Kreuzes  überein,  welche  auf  einer 
Münze  der  christlichen  Kaiserzeit  erscheint,  deren  eine  Seite  ein  Christus- 
haupt, die  andere  die  Abbildung  der  Anastasis-Kapelle  vorstellt,  und 
weicht  nui'  durch  die  knaufformigen  Ansätze  von  der  Form  ab,  wie  ein 
Ravennatisches  Kapital  sie  zeigt.  (Lübke  1.  c.  p.  240.)  J 

Die  ganze  Form  des  Kunstwerkes  hat  einen  orientalischen  Charakter. 
Offenbar  haben  wir  hier  das  Bild  einer  kleinen  Kirche  vor  uns,  sei 
es  als  Nachbildung  einer  bestehenden  Kirche  oder  einer  nur  in  der  Phantasie 


,; 


;,^ 


—  85  — 

des  Künstlers  vorhandenen.  Es  gleicht  einem  Wohnhause  aus  Jerusalem 
hinsichtlich  der  quadratischen  Unterlage  und  in  etwa  auch  der  Kuppel- 
decke, wie  wir  sie  noch  jetzt  in  einem  Theile  des  hl.  Landes  finden.  Aus 
der  Form  des  Wohnhauses,  worin  das  Viereck  den  Wohnraum,  die  Kuppel 
das  Himmelsgewölbe  bezeichnet,  ging  die  Form  der  Kirche  hervor.  Die 
kubusförmige  Form,  die  ihr  Vorbild  im  Oratorium  des  Salomonischen 
Tempels  hatte,  war  auch  in  den  ersten  Jahrhunderten,  als  das  Christen- 
tum in  die  Oeffentlichkeit  trat,  keine  ungewöhnliche  Bauweise  fiir  kleinere 
kirchliche  Gebäude  oder  den  Haupttheil  grösserer  Prachtbauten.  Die  dem 
hl.  Anastasius  zu  Ehren  zu  Cäsarea  erbaute  Kapelle  ist  ja  durch  das 
Wort  Tetrapylon  bezeichnet  und  war  wohl  ein  nach  vier  Seiten  durch 
Thüren  verschliessbarer  Betplatz.  Das  Sanktuarium  der  schönen  Kii'che 
in  Tyrus  war  viereckig  (locus  sanctuarii  in  speciem  quadrati  sublimibus 
est  u^dique  circumseptus  columnis),  während  die  von  Konstantin  zu  Anti- 
ochien  errichtete  Patriarchalkirche  ein  sanctuarium  forma  solii  octangularis 
enthielt.  (Euseb.  de  laud.  Constant.)  Das  Oktogon  ist  eine  Weiterbildung 
der  Quadratform.  Wir  finden  es  an  San  Vitale  (526  begonnen,  547  geweiht) 
zu  Ravenna,  dem  Vorbilde  unseres  Aachener  Doms,  welchem  wieder  die 
Rotunde  zu  Ottmarshausen  im  Elsass  fast  genau  nachgebildet  wurde.  Die 
Kirchen  von  Aachen  und  Ottmarshausen  hatten  eine  viereckige  Absis  als 
Chörchen;  bei  keiner  war  diese  ganz  quadratisch.  Die  zu  Aachen  war  im 
Längendurchmesser  ausgedehnter,  die  von  Ottmarshausen  ist  es  mehr  in 
der  Breite.  Seroug's  Tafel  25  zeigt,  dass  jene  mit  zwei  seitlichen  Hemi- 
cyklen  (als  Sakristeien?)  versehen  war  und  an  der  hintern  Wand  einen 
Durchlass  hatte,  also  auch  gewissermassen  ein  Tetrapylon  war. 

Das  Anschreiben  von  passenden  Inschriften  auf  christliche  Kirchen 
dürfte  nichts  Ungewöhnliches  gewesen  sein,  sodass  auch  in  dieser  Hin- 
sicht die  Parallele  bestehen  bleiben  kann.  Eine  Kirche  in  Etshmiadzin 
im  Euphratsystem  von  quadratischer  Form  mit  Kuppelbau,  ein  ehrwürdiges 
Denkmal  des  christlichen  Altertums,  trägt  eine  griechische  Inschrift,  welche 
in  einem  Gebete  mit  Namensunterschrift  besteht. 

Es  erübrigt  uns,  die  drei  noch  nicht  erwähnten  Inschriften  unseres 
Reliquiars  zu  besprechen.  Vielleicht  geben  sie  eine  Andeutung,  welche 
Kirche  darin  nachgebildet  ist. 

Nehmen  wir  an,  der  Haupteingang  liege,  wie  bei  der  Basilika  des 
hl.  Grabes  und  beim  hl.  Grabe  selbst,  an  der  Ostseite,  die  Absis  an  der 
Westseite,  so  stehen  auf  der  Südseite  die  Worte:  „Preiswürdiges  wird 
von  dir  gesagt,  Stadt  unseres  Gottes",  auf  der  Nordseite  aber:  „Der  Herr 
hat  Sion  erwäh  ^at  es  sich  zur  Wohnung  erkoren".  Diese  beiden  Stellen 
deuten  doch  wohi  hinlänglich  an,  dass  wir  hier  eine  Nachbildung  einer 
Kirche  zu  Jerusalem  vor  uns  haben.  Dass  sie  nicht  blos  von  der  allgemeinen 
christlichen   Kirche   zu  verstehen   seien  ^,   dürfte    die   concrete   Unterlage 


')  Wie  in  einer  Stelle  bei  Euscbius  (X,  4):  „In  qua  tandcm  civitateP  num  quid  in 
hac,  quae  nuper  a  Deo  exstrueta  et  fabricata  est,  quae  est  ecclesia  Dei  vivcutis,  columna 
et  firmamcntura  veritatis?  de  qua  sie  ctiam  aliud  divinum  oraculum  annuntiat:  Gloriosa 
dicta  sunt  de  te  civitas  Dei.** 


—  86  — 

eines  kirchlichen  Gebäudes  beweisen,  aber  auch  die  Inschrift  der  dritten 
Seite:  „Stehe  auf  Herr  zu  Deiner  Ruhe,  Du  und  die  Lade  Deines  Heilig- 
tums".  Dies  deute  ich  auf  die  Auferstehungskirche. 

Ist  es  wahrscheinlich,  dass  unser  ßeliquiar  der  ursprüngliche  Be- 
hälter für  den  Kopf  des  hl.  Anastasius  war,  und  wissen  wir,  dass  dieser 
mit  einem  Kleriker  der  Anastasiskirche  Umgang  hatte,  dass  er  von  Modestus, 
dem  spätem  Wiedererbauer  dieser  Kirche  getauft  wurde,  und  werden  wir 
finden,  dass  eine  Aehnlichkeit  zwischen  der  Anastasiskirche  und  der  Form 
unseres  Reliquiars  besteht,  so  kann  diese  Deutung  des  Wortes  AvaaxrjS-r]  ^ 
wohl  nicht  als  zu  kühn  angesehen  werden.  Lag  es  nicht  nahe,  dass  seine 
frühern  Freunde,  wovon  einer  Bischof  war,  im  Vereine  mit  dem  reichen 
Eustathius  eine  Nachbildung  jener  Kapelle  zur  Ruhestätte  des  Märtyrers 
erwählten,  die  ein  sinnreiches  Bild  seiner  glorreichen  Auferstehung  sein 
sollte?  Wenigstens  konnte  von  den  Kirchen  Jerusalems  sich  keine  besser 
dazu  eignen,  als  Schmuckkästchen  nachgeformt  zu  werden,  als  sie,  welche 
die  Andacht  der  Gläubigen  mit  Schmuck  überladen  hatte  %  Nur  diese 
niedrige  Kapelle,  bei  welcher  die  Thüren  zugleich  Fenster  waren,  kann 
hier  dargestellt  sein.  Auf  keine  andere  passen  die  Worte  des  Psalmes: 
„Stehe  auf  Herr  zu  Deiner  Ruhe^  (womit  gleichzeitig  die  Auferstehung 
und  die  Grabesruhe  angedeutet  werden),  „Du  und  die  Lade  Deines  Heilig- 
tumes**  besser  als  auf  sie. 

Um  diese  Hypothese  als  sicher  auszugeben,  müsste  man  freilich  die 
Form  der  Anastasis-Kapelle  nach  ihrer  Wiederherstellung  besser  kennen, 
als  dies  der  Fall  ist.  Wir  kennen  sie  aber  eher  in  ihrer  ältesten  klassischen 
Form,  wovon  die  neue  Kirche  wohl  nicht  wesentlich  abwich.  Von  der 
ältesten  Gestalt  der  Grabkapelle  aus  den  Tagen  der  hl.  Helena  haben 
wir  nämlich  höchst  wahrscheinlich  eine  Nachbildung  in  einem  Elfenbein- 
Relief,  das  aus  dem  Bamberger  Domschatze  stammt,  von  dem  man  mit 
Sepp  glauben  möchte,  es  selbst  oder  sein  Original  sei  auf  Befehl  der  hl. 
Helena  gefertigt  worden,  obwohl  der  vollendete  Kunststil  eher  dem  Zeit- 
alter Justinians  entspricht.  „Es  spiegelt  sich  darin  der  Bau  in  seiner 
Ursprünglichkeit.  Die  aedicula  zeigt  auffallend  dieselbe  Bogenform  mit 
zwischengestellten  Doppelsäulen,  wie  die  Hinunelfahrtskirche  am  Oelberge. 
jenes  Bauwerk  der  Helena.  Zwölf  Säulchen,  je  zwei  sich  fast  berührend, 
wovon  nur  die  Hälfte  sichtbar,  tragen  sechs  Halbkreisbogen  im  aufsteigen- 
den Tambour,  wovon  eines  auf  jeder  Seite  zum  Fenster  dient."  Die  um- 
gebenden Personen,  welche  die  der  Auferstehungsscene  sind,  zeigen  an, 
dass  hier  die  Auferstehungskapelle  in  ihrer  klassischen  Urform  dargestellt 
ist.  Sie  war  jedenfalls  niedrig;  wenn  wir  annehmen,  dass  die  Statue  Lebens- 
grösse  hatte,  dürfte  sie  etwa  zwölf  Fuss  Höhe  bei  gleicher  Breite  gehabt 
haben.  Der  Patriarch  nennt  die  Grabkapelle  xtjßov,  einen  Würfelbau  ^ 

*)  Das  Wort  'AvdoTa  kommt  auch  öfters  bei  den  Erscheinungen  des  Heiligen  in  den 
Akten  vor. 

*)  Antonin,  der  vor  ihrer  Zerstörung  im  Jahre  570  dort  war,  sagt,  das  Kirchlcin  sei 
mit  Süber  bedeckt  gewesen. 

^)  Die  eigentümliche  Art,  wie  hior  die  PtTson  dos  Auferstandenen  dargestellt  ist, 
dürfte  sehr  beachtenswerth  sein.  Gleicht  die  Auferstehung  nicht  einer  Himmelfahrt?  „Der 


—  87  — 

Man  braucht  nur  die  Abbildung  unseres  Anastasius-Behälters  damit 
zu  vergleichen,  um  die  Vermuthung  zu  rechtfertigen,  er  solle  auch  eine, 
wenngleich  unvollkommene  Nachbildung  der  Anastasis-Kapelle  vorstellen. 
Freilich  ist  es  nicht  mehr  die  unversehrte  klassische  Form,  die  mit  Stand- 
und  Relief-Bildern  der  Kaiser  versehene  Schmuckkapelle,  welche  von  den 
Persern  und  Juden  zerstört  worden,  sondern  gewissermassen  eine  degene- 
rirte,  der  damaligen  Kunstrichtung  entsprechende  architektonische  Bildung, 
Das  klassische  Gebäude  hat  rektanguläre,  nicht  quadratische  Seiten,  in- 
dem der  unter  die  Thürschwelle  fallende  Fuss  in  den  Boden  versenkt 
erscheint.  Der. Rundbau  ist  noch  etwas  höher  als  der  quadratische  Unter- 
bau im  Gegensatze  zur  gedrückteren  Form  des  vielfensterigen  Neubaus. 
Eine  Absis  fehlt  dem  konstantinischen  Gebäude  oder  liegt  verborgen.  Aber 
dennoch  bleibt  eine  grosse  Aehnlichkeit,  die  sich  auch  darin  ausspricht, 
dass  ein  Theil  der  Fensterchen  offen,  ein  anderer  Theil  blind  erscheint.  Es 
ist  mir   daher   sehr  wahrscheinlich,    dass   unser  Reliquiar   entweder   eine 

Künstler  ringt  mit  dem  Gedanken,  die  Auferstehung  bildlich  zu  fassen,  wofilr  damals  noch 
kein  bestimmter  Typus  bestand.  Die  Darstellung  ist  mithin  auf  den  ersten  Blick  eine  alt- 
christliche, ja  im  Geiste  der  Antike  entworfen  .  .  .  Der  Menschensohn  schreitet  in  jugend- 
licher Gestalt,  nicht  kümmerlich  wie  in  den  Katakomben,  mit  wallendem  Haar,  übrigens 
bartlos  ...  die  Felshöhle  hinan,  wo  die  Rechte  des  Vaters  hinter  Wolken  oder  einem 
Vorhänge  .  .  .  Ihn  emporzieht,  als  g^lte  es  Uerständc  und  Auffahrt  in  einem  Bilde  zu 
vereinen  .  .  .  Das  Motiv  mit  der  aus  den  Wolken  dargestreckten  Hand  Gottes  erhält  sich 
bis  ins  12.  Jahrhundert.  Der  Christuskopf  ist  noch  nicht  typisch  ausgebildet  und  trägt 
.  .  .  wie  auf  Katakombenbildern  die  Rolle  des  neuen  Bundes  .  .  .  Christus  trägt  allein 
den  Glorienreif  .  .  .  Dies  erinnert  zugleieh,  dass  325  das  Konzil  von  Nicäa  die  Gottheit 
Christi  gegen  die  Arianor  feststellte  und  der  Bau  der  Auferstehungskirche  diente  eben 
zur  Bekräftigung  des  unwiderruflichen  Dogmas."  Sepp.  Diese  Darstellungs weise  wird  noch 
verständlicher,  wenn  man  sie  zugleich  als  Apotheose  Konstantins  auffasst.  Der  Kaiser 
starb  in  der  Pfingstzoit.  Die  sieben  Wochen  zwischen  Ostern  und  Pfingsten  fasste  man,  was 
auch  in  diplomatischer  Hinsicht  bekannt  ist,  als  Einen  Festtag  auf,  an  welchem  gewisser- 
massen die  Auferstehung  mit  der  Himmelfahrt  zusammenfiel.  „Haec  consummata  cele- 
britate  pentecostes,  quae  7  continuas  hebdomadas  omnibus  houoribus  decorata  ad  extremum 
unitatis  numero  consignata  est,  quo  tempore  .  .  .  nostri  Servatoris  in  coelos  ascensum,  et 
sancti  ad  homines  spiritus  descensum  accidisse.  Huius  in  celebritatis  extreme  fere  die 
imperator  ad  Deum  suum  assumptus  est*^  (Euseb.  de  vita  Const.  c.  64.)  So  lag  es  nahe, 
des  Kaisers  Himmelfahrt  mit  der  Auferstehung  des  Erlösers  zu  verbinden;  als  zum  Himmel 
fahrend  zeigen  den  seligen  Kaiser  die  nach  seinem  Tode  geprägten  Münzen  „quadrigis 
instar  aurigae  insedentem,  demissa  Uli  coelitus  manu  dextra  exceptum^.  (Eus.  ib. 
c.  73.)  Fehlt  hier  auch  das  Viergespann,  so  ist  doch  die  rechte  Hand,  die  ihn  zum  Himmel 
aufnimmt,  sehr  charakteristisch.  Der  Baum  mit  pickenden  Vögeln  ist  nach  Sepp  ein 
Motiv  der  antiken  Kunst,  das  hundertfältig  au  Sarkophagen  wiederkehrt,  um  den  Untergang 
der  Leiblichkeit  und  die  Aufnahme  in  einen  höhern  Organismus  zu  bezeichnen.  Es  ist  hier  wohl 
der  dem  Senfkörnlein  entsprungene  Baum,  dessen  Zweige  zum  Himmel  reichen  und  in  dessen 
Schatten  die  Vögel  wohnen.  Mau  malte  Konstantin  auch,  wie  er  in  der  Bläue  des  Himmels 
ruhte  (cum  coeli  effigiem  in  tabella  propriis  coloribus  expressissent,  depingunt  eum  super 
coelestes  orbes  in  aethereo  coetu  requiescentem.  Eus.  de  vita  69).  Der  Kaiser  trägt  das 
Haar  halblang,  wie  wir  es  auf  den  Münzen  finden,  was  vorher  weniger  üblich  war.  Die 
Gesichtszüge  sind  verjüngt;  es  hält  nicht  schwer,  in  ihnen  das  Abbild  seines  Neffen 
Hannibalianus  wiederzuerkennen,  wie  wir  es  auf  Münzen  finden.  (Lee  Roman.  Imper. 
Profiles,  1874.)  Dieser  ward  im  Jahre  335  König  von  Pontus,  Cappadocien  und  Armenien, 
fand  aber  837   einen   gewaltsamen  frühen  Tod.    Mau  pflegte,  so  scheiuts,  den  Kaiser  in 


—  88  — 

nicht  ganz  getreue  Abformung  der  konstantinischen  Basilika  ist  (die 
Künstler  erlauben  sich  ja  in  solchen  Fällen  häufig  Abweichungen  vom 
Originale),  oder  dass  einst  die  Anastasis-Kapelle  in  dieser  Form  eine  Zeit 
lang  bestand.  Könnte  es  die  Form  sein,  wie  Modestus  die  Kapelle  wieder 
herstellte?  Schon  vor  der  Bekehrung  des  hl.  Anastasius  wurde  Modestus 
vom  Pa^triarchen  von  Jerusalem,  Johann  dem  Almosengeber  (605 — 616), 
an  die  heiligen  Orte  geschickt  mit  grossen  Spenden  von  Geld  und  Frucht, 
angeblich  auch  mit  zahlreichen  Arbeitern  zur  Wiederherstellung  des  Ver- 
wüsteten, und  schon  nach  der  Gefangennehmung  des  Patriarchen,  die  gleich- 
zeitig mit  der  Zerstörung  der  Grabeskirche  war,  begab  sich  Modestus, 
damals  Abt  des  Theodosiusklosters  ostwärts  von  Bethlehem  in  Syrien  und 
Aegypten  auf  die  Sammlung,  um  die  verwüsteten  Kirchen  wieder  auf- 
bauen zu  können.  Wenn  die  Beschreibung  eines  Pilgers,  der  etwa  54  Jahre 
später  die  hl.  Orte  besuchte,  massgebend  ist,  nahm  die  Kapelle  jetzt  eine 
andere  Gestalt  an.    Der  neue  Patriarch  baute  in  den  Jahren  616  bis  626 


GeseUschaft  seiner  Söhne  abzubilden.  {Is  ter  bcatus  per  trium  liberorum  successionem, 
pro  uno  multiplex  redditus  est,  ita  ut  in  imaginibus  et  picturis  apud  omncs  gentes,  una 
cum  liberis  suis  cundem  honorem  adeptus  sit.  Eus.  IV,  72.)  Umgeben  hier  nicht  die  drei 
Söhne  trauernd  das  Grab,  zwei  in  ihren  Gesichtszügen  den  Schmerz  verrathend,  der  dritte 
das  Antlitz  verbergend?  Der  Engel  am  Grabe  scheint  Porträt  von  Konstantins  II. 
(ibid.  Taf.  147  A.)  Die  Anführerin  der  Frauen  hat,  wie  ich  meine,  durch  die  gebogene 
Nase  und  die  Haartracht  einige  Aehnlichkeit  mit  der  Helena.  Schon  Sepp  vermuthete, 
dass  hier  das  Porträt  derselben  gegeben  sei.  Dass  das  Gebäude  selbst  wohl  zunächst 
die  Auferstehungskirche  darsteUen  soll,  dürfte  nicht  zu  bezweifeln  scän ;  aber  die  Zuthaten 
erinnern  an  die  Kirche,  welche  sich  der  Kaiser  zu  Konstantinopel  zur  (^rabcsstätte  aus- 
ersehen hatte,  die  den  Aposteln  gewidmete  Kathedrale,  was  hier  durch  eine  Statue  des 
Apostelfttrsten  Petrus  angedeutet  ist.  Zwölf  Säulen  sollten  hier  sein  Grab  umstehen  (quare 
cappas  illic  duodecim  quasi  sacras  quasdam  columnas  ad  Apostolici  collegii  honorem 
memoriamque  attoUens,  medium  inter  ipsos  condimentum  suum  locabat,  quud  utrinque 
seni  claudebant  Apostel i.  Eus.  IV,  CO).  Aehnlich  umstanden  zwölf  Säulen  die  runde  Grab- 
kapeUe  in  Jerusalem.  Euseb.  III,  37.  Die  dem  Kubus  aufgesetzte  Kuppel  erscheint  darum 
von  zwölf  Säulchen  getragen,  wovon  sechs  sichtbar  sind;  obwohl  rund,  nähert  sie  sich 
dem  Sechseck,  obgleich  mit  der  quadratischen  Grundlage  besser  ein  Achteck  harmoniren 
würde.  Die  Säulchen  der  Kuppel,  wenn  wirklich  nur  zwölf  statt  sechszehn,  sind  vieüeicht 
nur  die  Wiederholung  der  untern  zwölf  Säulen.  Die  Medaillons  der  Kaiser  passen  zur 
Buhestätte  des  kaiserlichen  Erbauers.  In  griechischen  und  lateinischen  Kalendern  steht 
das  Fest  Konstantins  und  der  hl.  Helena  angemerkt  meist  unter  dem  Titel:  Memoria 
sanctomm  gloriosorum  a  Deo  coronatorum  atque  Apostolis  aequalium  Imperatorum  Constantini 
et  Helenae;  von  Gott  gekrönt  werden  sie  genannt,  wie  überhaupt  die  Griechen  ihre  Kaiser 
O-eooTiTCxoug  nannten,  ein  Ausdruck,  dessen  Analogon  in  Karolingische  Diplome  übergegangen 
ist;  einem  Apostel  ähnlich  hiess  Konstantin  in  den  Menäen  der  Griechen.  Der  Festtag 
Konstantins  wurde  selbst  im  Occidente  am  21.  Mai  begangen  und  wird  es  auch  heute 
noch  an  gewissen  Orten  von  Russland,  Böhmen,  Flandern.  Siehe  AI.  Aur.  Pelliccia  de 
ehr.  eccl.  politia  1829. 

Die  Elfenbeintafel  des  Mnnchener  Nationalmuseums  ist  nachgeahmt 
in  einer  aus  Bamberg  stammenden,  ums  Jahr  1000  geschnittenen  Tafel 
des  Museums  zu  Liverpool,  abgebildet  in  Gesch.  d.  deutsch.  Plast.  1885, 
19,  und  von  dieser  stammt  die  Bamberger  Tafel  eines  Missales,  die  in 
Cahiers  Melanges  p.  4  und  in  Försters  Denkmalen  I,  1  zu  S.  9  abgebildet 
ist.  Das  Tempelchen  stimmt  mit  dem  Siegel  der  Kanoniker  am  hl.  Grabe 
vom  Jahre  1125  überein,  das  hier  photographisch  reproducirt  ist. 


—  So- 
das Halbrund  um  die  Anastasis  durch  griechische  Architekten  zur  byzanti- 
nischen Rotunde  mit  zweifachem  Umgange.  Wo  früher  die  Säulen  im 
Halbkreise  um  die  Anastasis-Kapelle  standen,  kamen  jetzt  Mauern.  Eine 
dreifache  Mauer  in  Kreisform,  welche  weite  Gänge  umgab,  umschloss  jetzt 
zur  grössern  Sicherheit  gegen  feindliche  Einfälle  den  Ort  der  Auferstehung. 
Die  Mitte  bildete  ein  rundes  Kirchlein  (rotunda  ecclesia,  quae  et  anastasis. 
h.  e.  resurrectio  vocitatur,  quae  in  loco  dominicae  resurrectionis  fabricata 
est).  Die  an  zwei  Stellen  durchbrochene  dreifache  Mauer  und  Kirche 
hatte  zweimal  vier  Durchgänge  (gegen  Nord-  und  Südost?  quatuor  ad 
eurum,  quatuor  ad  vulturnum).  Die  eigentliche  Kapelle  war  so  niedrig, 
dass  man  mit  der  Hand  an  die  Decke  reichen  konnte.  Im  Innern,  wo  nur 
neun  Mann  Platz  zum  Stehen  hatten,  stand  das  in  den  Felsen  ausgehauene 
Grab  mit  dem  Eingange  von  Osten.  Es  war  etwa  drei  Palmen  über  den 
Boden  erhaben.  Zwölf  Säulen  trugen  den  Bau  (die  Kuppel?  rotunda  ecclesia 
a  tribus  aucta  parietibus  duodecim  columnis  sustentatur).  Aussen  war  die 
(innere?)  Kirche  bis  zur  Spitze  mit  Marmor  bedeckt,  auf  der  vergoldeten 
Spitze  aber  stand  ein  grosses  goldenes  Kreuz.  Rechts  von  der  Kapelle 
lag  die  viereckige  Muttergotteskirche.  (Adamanni  de  loc.  sanct.,  Bedae  Opp.) 

Ein  Elfenbein-Relief  aus  Mailand  angeblich  aus  dem  8.  Jahrhundert, 
zeigt  auch  die  Anastasis-Kapelle  rund,  mit  einem  schmälern  Aufbau,  der 
noch  an  die  klassische  Form  erinnert. 

Später  hat  die  Grabeskirche  sehr  verschiedene  Gestaltungen  ange- 
nommen. Nach  der  Beschreibung  des  fränkischen  Mönches  Bernard,  der 
gegen  das  Jahr  870  Jerusalem  besucht  hat,  umstanden  das  Grab  neun  Säulen, 
deren  Zwischenräume  mit  vorzüglichen  Steinen  ausgemauert  waren.  Von 
diesen  neun  Säulen  standen,  so  heisst  es,  vier  vor  dem  Gral)e  und  umschlossen 
mit  ihnen  den  Grabesstein,  was  ich  mir  so  vorstelle,  dass  eigentlich  sieben 
in  der  Aussenmauer  war^n,  wovon  zwei  durch  eine  Quermauer  mit  zwei 
mittleren  Säulen  in  Form  einer  Sehne  verbunden  waren;  hinter  dieser  Mauer 
lag  dann  das  Grab,  hinter  diesem  waren  zwei  der  sieben  Säulen  an  der  Mauer. 
(Tertia  ecclesia  ad  occidentem,  in  cuius  medio  est  sepulchrum  Domini  habens 
9  columnas  in  circiiitu  sui,  inter  quas  consistunt  parietes  ex  optimis  lapi- 
dibus,  ex  quibus  9  columnis  4  sunt  ante  fiiciem  ipsius  monumenti,  quae 
cum  suis  parietibus  claudunt  lapidem  coram  sepulchro  positum,  quem  angelus 
revolvit  Bernardus  ao.  870.)  Vielleicht  standen  auch  die  vier  Säulen  nicht 
alle  vor  dem  Grabesstein,  sondern  herum,  mit  den  Mauerfüllungen  ein  Vier- 
eck bildend,  sodass  nur  fünf  Säuleu  für  die  Aussenwand  blieben. 

Es  wäre  von  grossem  Interesse,  die  Formen  der  alten  hl.  Grabkirchen, 
wie  sie  in  verschiedenen  Städten  vom  5. — 9.  Jahrhundert  erbaut  wurden, 
zu  vergleichen.  Die  angeblich  dem  5.  Jahrhundert  angehörende  Heilig- 
grabkirche zu  Bologna,  eine  weite  ovale  Rotunde,  erinnert  im  Mittelschiffe 
mit  den  über  zwölf  Säulen  gespannten  Bogen  an  die  zwölf  Säulen,  welche 
als  Repräsentanten  der  Apostel  um  die  Anastasis  standen. 

lu  den  Oktogonkirchen  von  Aachen  und  Ottmarshausen  stellt  wohl 
die  quadratische  Absis  die  Auferstehungskapelle  vor.  Der  obere  der  Auf- 
erstehung Christi  geweihte   Altar  des  alten  Domes  zu  Aachen  (superius 


—  90  — 

altare  in  eadem  capella)  dürfte  in  der  obern  Abtheiliing  der  Absis  gesümden 
haben.  Es  ist  auch  merkwürdig,  dass  in  der  Zeichnung  der  Absis,  die 
man  Ciampini  verdankt,  hinter  dem  Hauptaltare  drei  unter  einem  grossem 
Bogen  gestellte  Bogen  ersichtlich  sind,  sehr  ähnlich  denen  auf  dem  Heilig- 
grab-Siegel  der  Tempelherren.  Dies  Siegel  soll  das  Bild  der  Auferstehungs- 
kapelle im  12.  Jahrhundert  darstellen.  Es  erinnert  noch  immer  an  die 
klassische  Form;  quadratische  Unterlage,  hohe  Eingangsthüren,  Absis  mit 
drei  Fenstern,  Kuppel  mit  sechs  Fenstern,  auf  der  Spitze  das  Kreuz. 

Es  wäre  ein  interessantes  Thema  für  einen  Architekten,  die  Grabes- 
kirchen der  früheren  Jahrhunderte  näher  zu  beschreiben. 

Das  hl.  Grab  zu  Görlitz,  in  der  zweiten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts 
erbaut,  hat  IOV2  Elle  in  der  Länge,  6^/3  Ellen  in  der  Breite  und  ebenviel 
in  der  Höhe.  In  der  Mitte  des  Daches  erhebt  sich  eine  5  Ellen  hohe 
Kuppel,  die  auf  sechs  Säulen  ruhet.  Von  aussen  soll  das  Gebäude  läng- 
lich rund  erscheinen,  das  Innere  bildet  aber  ein  in  zwei  Abtheilungen 
durch  eine  Wand  gesondertes  Viereck.  Einer  dieser  Theile  ist  das  Vor- 
gemach und  wird  durch  zwei  süd-  und  nordwärts  angebrachte  Fenster 
erleuchtet,  während  der  Eingang  gegen  Osten  sieht.  In  der  Trennungs- 
wand ist  links  ein  ^^/g  Elle  hohes  Thürchen,  das  den  Eingang  zu  der 
zweiten  Abtheiluug  gestattet,  die  vP/«  Elle  lang  und  breit  und  6V4  Elle 
hocli  ist.  An  diesem  Eingange  ist  der  Stein,  welcher  jenen  Stein  vorstellt, 
auf  dem  der  Engel  sass,  von  dem  uns  auch  die  Beschreibungen  der  alten 
Grabeskapelle  berichten. 

Im  Vorstehenden  ist  die  Form  des  Anastasius-Kasten  mit  der  Gestalt 
der  ursprünglichen  Grabeskirclie  in  nahe  Vcri)indung  gebracht  worden. 
Eine  andere  Ansicht  geht  dahin,  dass  derselbe  ein  Gefäss  gewesen,  worin 
das  heilige  Brod  aufbewahrt  wurde,  wie  ein  ähnlich  gestaltetes  in  den 
russischen  Kirchen  vorkomme.  Wenn  dies  richtig  ist,  so  bleibt  doch  nicht 
ausgeschlossen,  dass  auch  diese  Gefässe  ursprünglich  Nachbildungen  der 
Grabeskirche  gewesen.  Schliesslich  sei  bemerkt,  dass  die  oben  erwähnten 
griechischen  Inschriften  in  Kessels  (icschiclitliclien  Mittlieihingen  über  die 
Heiligthümer  vollständig  mitgetheilt  sind. 


Abbruch  der  Häuser  des  Josephinischen  Instituts  und  des 

Waisenhauses  in  der  Pontstrasse. 

Von  Jos.  Biichkremer. 

Mit  einer  AbbililuiiR;. 

Tn  dem  mittleren  Theile  der  Pontsti-asse  ist  im  Laufe  des  Jahres 
1894  durch  den  Abbrncli  der  obei'halb  der  Kirche  des  Josephinischen 
Instituts  liegenden  beiden  Gebäude  der  Armenverwaltung  ein  altes  aachener 
Städtebild  wesentlich  geändert  worden.  Hier  reihten  sich  noch  eine  grosse 
Anzahl  älterer  Bauten  dicht  zusammen,  sodass  die  Strasse,  namentlich 
auch  durch  die  frei  geschwu^igenon  Fluclitlinien  und  durch  die  Verengung 
derselben  nach   den   beiden   Enden   zu  ein  zwar   wenig  modernes,  aber 


—  91  — 

fiir  den  Liebhaber  und  Kenner  alter  Städtebilder  sehr  anziehendes  male- 
risches Bild  bot. 

Von  der  Neupforte  kommend,  erblickte  man,  gleich  nachdem  man  an 
den  weit  in  die  Flucht  vorspringenden  Häusern  des  sogen.  Beguinen- 
winkels  vorüber  ist,  jene  platzartige  Erweiterung  der  Pontstrasse. 
Das  Bild  wird  rechts  begrenzt  durch  die  malerischen  Umrisse  des  aus 
dem  17.  Jahrhundert  stammenden  Hauses  Nr.  74  mit  seinem  mächtigen 
Consolhauptgesimse  und  der  grossen  Giebeldachlucke,  während  weiter 
hinauf  der  Rest  eines  gothischen  Fensters  uns  an  die  alte  Kirche  des 
hl.  Aegidius  erinnert.  Auf  der  andern  linken  Seite  wird  das  Bild  durch 
die  grossen  einfachen  Linien  der  Kirche  des  Josephinischen  Instituts  ein- 
gerahmt und  weiter  hinauf  erhoben  sich  hier  früher  die  beiden  Fassaden 
der  diesem  Institut  zugehörenden  Häuser,  wozu  auch  das  alte  Haus  des 
Bürgermeisters  Emundts  gehörte.  Und  auch  das  dann  weiter  hinauf 
folgende  Haus,  das  zur  Zeit  als  Gesellenhaus  eingerichtet  ist,  passt  in 
das  alte  Städtebild  vorzüglich  hinein.  Denkt  man  sich  in  die  Fenster 
desselben  wieder  die  alten  Kreuze  hineingestellt,  und  die  sonstigen  mo- 
dernen Zuthaten  hinweggenommen,  so  ist  das  alte  Bild  fertig,  das  würdig 
in  dem  nach  oben  nun  folgenden  Hause,  dem  ehemaligen  Lombard  seinen 
Schluss  findet. 

Wenngleich  auch  die  beiden  eben  erwähnten  Fassaden  der  Häuser  des 
Josephinischen  Instituts  für  sich  genommen,  keinen  hervorragenden  Kunst- 
werth  beanspruchen  konnten,  so  wirkten  sie  dennoch  als  Theile  des  eben 
geschilderten  Strassenbildes  vorzüglich  mit.  Durch  den  nunmehr  im 
September  des  Jahres  1894  erfolgten  Abbruch  dieser  Häuser  ist  dieses 
schöne  Bild  verschwunden.  Von  den  beiden  in  Rede  stehenden  Häusern 
hatte  namentlich  das  obere,  das  frühere  Emundtssche  Haus  eine  eigen- 
artige Fassade. 

Dieselbe  hatte  eine  Breite  von  ca.  15  Meter,  war  dreigeschossig  und 
13  Meter  hoch.  Die  Haupttheilung  derselben  bestand  aus  sechs  Pfeilern, 
die  mit  Ausnahme  der  beiden  über  dem  Portal  stehenden  die  ganze  Höhe 
der  Fassade  einnahmen.  Der  Sockel  der  ganzen  Fassade  und  das  Basis- 
profil der  Pfeiler  derselben  bestand  aus  Blaustein,  während  die  Schäfte 
der  Pfeiler  aus  Ziegelsteinmauerwerk  aufgerichtet  waren.  Die  reichen 
Kapitelle  *  zeigten  eine  Verbindung  der  jonischen  und  korinthischen  Ordnung, 
und  waren  merkwürdigerweise  aus  Eichenholz  hergestellt.  Ein  einfaches 
aus  einem  Architrav  und  grosser  Holzleiste  bestehendes  Hauptgesims  schloss 
die  Fassade  nach  oben  hin  ab.  Das  in  guten  architektonischen  Verhält- 
nissen ausgeführte  Portal  war  ganz  aus  Haustein  gebaut,  und  bestand  aus 
einer  halbkreisförmig  abschliessenden  Oeffnung,  die  durch  zwei  Pilaster 
eingerahmt  wurde.  Das  das  Portal  abschliessende  Hauptgosims  war  über 
den  Pilastern  und  dem  verzierten  Schlussstein  verkröpft.  —  Die  Fenster- 
öffnungen waren  durch  unverzierte  Gewändesteine  eingefasst,  die  sich  dicht 
zwischen  die  grossen  Pfeiler  legten;  während  die  Fenster  des  Erdgeschosses 

*)  Diese  Kapitelle  suwie  die  weiter  unten  erwähnten  lleliefs  werden  im  hiesigen 
Museum  aufbewahrt. 


—  92  — 

und  des  ersten  Stockwerkes  beträgliche  Höhenverhältnisse  zeigten,  waren 
diejenigen  des  2.  Stockwerkes  fast  quadratisch.  —  Einen  eigenthünilichen 
schönen  Schmuck  erhielt  die  Fassade  noch  durch  neun  Reliefs,  die  in 
den  aus  Ziegelsteinen  bestehenden  Flächen  über  den  Fenstern  des  Erd- 
geschosses und  des  ersten  Stockwerkes  angebracht  waren.  Auch  von 
diesen  Reliefs  war  eines  aus  Holz  geschnitzt. 

Diese  Reliefs,  deren  Grundform  viereckig  war,  enthielten  in  einer 
eiförmigen  Vertiefung  die  Darstellung  römischer  Kaiserporträts.  Die  aussen 
verbleibenden  Zwickel  und  die  Umrahmung  dieser  Ellypse  war  durch  kar- 
tuschenartige Ornamente  oder  durch  Akanthusblätter  und  Masken  verziert. 

Die  Köpfe  selbst  waren  alle  neun  verschieden,  sehr  decorativ  auf- 
gefasst  und  derb  plastisch  behandelt.  Durch  den  mannigfaltigen  Schmuck 
dieser  Figuren  mit  reich  ornamentirten  Helmen,  mit  einfachen  Reifen- 
kronen, oder  mit  dem  lorbeerdurchflochtenen  Haar  wirkten  dieselben  trotz 
der  etwas  schematischen  Gesichtsformen  sehr  günstig  auf  den  Beschauer  ein. 

Die  ursprünglich  durch  den  Wechsel  in  der  Farbe  zwischen  dem 
Blaustein-  und  dem  Ziegclsteinmauerwerk  sehr  malerisch  wirkende  Fassade 
sah  bei  dem  einförmigen  Oelfarbenanstrich  natürlich  weniger  günstig  aus. 

Das  Innere  des  Gebäudes,  das  nach  den  Formen  der  Fassade  zu 
urtheilen  aus  dem  Schlüsse  des  17.  Jahrhunderts  oder  dem  Anfange  des 
18.  Jahrhunderts  herrührte,  enthielt,  abgesehen  von  einem  hübschen 
Treppenpfosten  zur  Zeit  nichts  mehr,  was  ein  kunsthistorisches  Interesse 
hätte  in  Anspruch  nehmen  können. 


Kleinere  Mittheilungen. 

Freilegung  des  Chores  der  Nikolauskirche  zu  Aachen. 

Durch  die  im  Anfange  des  Jahres  1804  ausgeführte  Neuanlage  einer  Strasse  zwischen 
der  Grosskölnstrasse  und  dem  Seilgraben,  die  den  Namen  Mi noriten Strasse  fuhrt,  ist  der 
bis  dahin  verbaute  Chor  der  St.  Nikolauskirche  freigelegt  worden.  Die  dadurch  in  Weg- 
fall gekommenen  Bauten  waren  1.  ein  im  vorigen  Jahrhundert  gebautes  (leschäftshaus 
von  keiner  weiteren  Bedeutung,  2.  die  Loretokapelle  der  eben  genannten  Kirche,  die  in 
der  Breite  des  sitdlichen  Seitenschiffes  sich  neben  den  Chor  nach  der  Grosskölnstrasse  zu 
legte  und  8.  ein  weiteres  kleines  Haus,  das  zwischen  den  beiden  genannten  Bauten  lag 
und  um  das  in  seiner  Fassade  stehende  alte  Kreuz  herumgebaut  war. 

Die  im  Jahre  1703  von  dem  damaligen  Baumeister  Mefferdatis  erbaute  Loretokapelle 
bot  nur  geringes  kunsthistorisches  Interesse.  Sie  musste  wegen  vollst Ȋndiger  Baulallig- 
keit  abgetragen  werden.  Ihr  Grundriss  war  rechteckig,  sie  hatte  eine  Thür  zur  Strasse 
und  zum  Chor,  wurde  durch  zwei  rundbogige  Fensler  erleuchtet  und  durch  ein  Tonnen- 
gewölbe überdt^ckt.  Das  gänzlich  schmucklose  Aeussere  wurde  durch  ein  S-förmig  gebogenes 
Walradach  abgeschlossen  und  bekrönt  durch  einen  aus  Kupfer  getriebenen  profilirten 
Knauf,  der  eine  länglichovale  vertikale  3Ietallplatte  trug,  worauf  ein  Madonnenbild  gemalt 
war.  Das  Innere  der  Kapelle  schmückte  ein  prachtvoller  Altar  im  reiclisten  Kococcostil, 
der  nach  den  Entwürfen  des  Architekten  J.  J.  Couven  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahr- 
hundert^s  ausgeführt  wurde.     Ueber  der  einfachen  Mensa  erhob  sich  ein  zierliches  Tabcr- 

vT» 

nakel  (nur  Repositorium),  zu  dessen  beiden  Seiten,  mit  der  Predella  und  den  Leuchter- 
bänken verbunden,  sich  kleine  Räume  zur  Aufnahme  von  Reliquien  befanden.  Der  Altar 
war  au  beiden  Seiten   durch   reich   geschnitzte  Thüreu   architektonisch   mit  den  Wänden 


—  93  — 

der  Kapelle  verbunden.  Der  Altar  stand  einen  Meter  vor  der  Rückwand.  Dieser  hintere 
Raum  wurde  durch  die  beiden  Thüren  zngÄnglich.  An  der  Rückwand  war  eine  sehr 
zierlich  ausgebildete  reich  umrahmte  Nische  angebracht,  worin  sich  ursprünglich  eine 
Madonnenstatue  befand.  Diese  ganze  Nische  war  so  hoch  angebracht,  dass  man  von  der 
Kapelle  aus,  vor  dem  Altare  stehend,  auch  den  Sockel  derselben  noch  sehen  konnte.  Die 
Wirkung  des  Ganzen  war  ausserordentlich  schön  und  plastisch,  da  die  eben  erwähnte 
Nische  einheitlich  mit  dem  eigentlichen  Altare  zusammenwirk'te,  obgleich  sie  räumlich 
nicht  mit  demselben  verbunden  war. 

Die  farbige  Behandlung  des  ganz  in  Holz  hergestellten  Altar  werke«  war  sehr 
wirkungsvoll.  Die  ornameutirten  Theile  sowie  die  beiden  Engelfigurcn,  die  die  seitlichen 
Thüren  bekrönten,  und  alle  Profilleisten  und  (resimse  waren  vergoldet,  während  die  ver- 
bleibenden Flächen  als  grüner  Marmor  behandelt  und  durch  kleine  goldene  in  regelmässigen 
Abstanden  aufgemalte  Flammen  belebt  waren  ^ 

Das  eben  erwähnte  Kreuz,  gleich  unterhalb  der  Loretokapelle,  stand  ursprünglich 
noch  tiefer  und  bildete  bis  1763  einen  Theil  der  den  Hof  des  damaligen  Franziskaner- 
klosters nach  der  Grosskölnstrasse  zu  abschliessenden  Mauer.  1763  erhielt  es  den  Stand, 
den  es  beim  Abbruche  noch  hatte,  und  wurde  damals  mit  dem  sogen.  Minderbrüderpiefchen 
verbunden,  das  vordem  vor  dem  Eckhause  zwischen  Gross-  und  Kleinkölns trasse,  dem 
sogen.  Gapstock,  stiind.  Die  sehr  barocken  Figuren  der  durch  eine  architektonisch  einfach 
ausgebildete  Nische  eingerahmten  Kreuzgruppe  waren  keine  bedeutenden  Kunstleistungen; 
sie  zeigten  eine  übertriebene  realistische  Darstellung  und  eine  überaus  theatralische  Auf- 
fassung in  ihrer  Gruppiruug.  Das  hiesige  Suermondt-Museum  bewahrt  eine  Photographie, 
die  die  oben  erwähnten  nun  abgerissenen  Bauten  und  auch  die  Anlage  dieser  Kreuzgruppe 
darstellt. 

Im  Anfange  des  laufenden  Jahres  musste  auch  die  an  der  Nordseite  des  Chores 
gelegene  Sakristei  wegen  Baufälligkeit  niedergelegt  werden.  Dieselbe  war  nach  dem 
Aachener  Brande  zum  Theil  mit  Bauresten  der  bis  dahin  erhaltenen  ursprünglichen 
Sakristei  errichtet  worden  und  würde  schon  längst  wegen  der  mangelhaften  Bauweise 
eingestürzt  sein,  wenn  nicht  schwere  Eiseuanker  die  Mauern  zusammengehalten  hätten. 

Der  jetzt  niedergelegte  Sakristeibau  bot  nur  geringes  architektonisches  Interesse 
und  war  ganz  unorganisch  mit  dem  Chor  der  Kirche  verbunden.  Dennoch  wirkte  die 
gesaramte  Gruppe  der  Sakristei  mit  ihren  kleinen  Anbauten  von  der  neuen  Minoritenstrasse 
aus  gesehen,  sehr  malerisch.  Auch  von  dieser  Anlage  bewahrt  das  Museum  eine  Photo- 
graphie auf. 

Das  Innere  der  Sakristeibauten  war  nur  hinsichtlich  des  Mobiliars  von  einiger 
Bedeutung.  Die  grossen  Sakristeischränko  zur  Aufbewahrung  der  Paramente  und  der 
heiligen  Gefässe  waren  einfache  aber  geschmackvolle  Arbeiten;  durch  verzierte  Lisenen 
und  vielfach  verkröpfte  Rahmenproftle  und  die  schön  ornamentirteu  Eisenbeschläge  und 
Schlösser  machten  dieselben  einen  sehr  gediegenen  Eindruck. 

Durch  den  Abbruch  dieser  Sakristeibauten  haben  sich  manc^he  Anhaltspunkte  für 
die  Gestalt  der  vor  dem  aachener  Brande  bestehenden  ursprünglichen  Sakristei  ergeben. 
Dieselbe  stand  an  der  gleichen  Stelle,  hatte  dieselbe  Länge  wie  die  jetzt  abgerissene 
Sakristei,  aber  nur  eine  Breite  gleich  der  der  Seitenschiffe,  so  dass  die  nördliche  Seiten- 
schiffwand in  ihrer  Verlängerung  mit  der  Sakristeimauer  dieser  Seite  zusammenfiel.  Das 
Innere  war  durch  Kreuzgewölbe  überspannt,  deren  Schildbögen  an  der  nördlichen  Chorwand 
noch  sichtbar  sind.  Unter  der  Bauraasse  der  abgerissenen  Sakristei  fanden  sich  eine 
grosse  Anzahl  von  (Tcwölberippen,  Maasswerkstäben,  Schlusssteinen,  Thürgewänden  etc. 
der  ursprünglichen  Sakristei  auf.  Besonders  interessant  sind  die  Gewölberippen  und  die 
sehr  reich  mit  feinem  Blattwerk  verzierten  Sehlusssteine.  Die  Ornamente  an  denselben 
sind  von  grosser  Schönheit  und  merkwürdigerweise  auch  an  den  Stellen  der  Schlusssteine 
angebracht,  die  dem  Beschauer  gänzlich  unsichtbar  bleiben  mussten.  Diese  Baureste  sind 
f^r  Aachen  besonders  beachtenswerth,  weil  sie  die  einzigen  sind,  die  uns  aus  jener  Zeit,  dem 
Anfange  des   13.  Jahrhunderts,   erhalten   sind.     Es   ist  Sorge   dafür  getragen,   dass   alle 

*j  Vgl.  die  AhbiUlung. 


—  94  — 

anfgefandenen  Bautheile  an  geeigucter  Stelle  in  den  unteren  Räumen  der  neuen  Sakristei 
aufbewahrt  werden. 

Die  an  den  erwähnten  Fundstücken  noch  theil weise  erhaltene  Malerei  stammt 
grösstentheils  aus  dem  15.  Jahrhundert.  Danach  sind  die  Gewölberippen  in  Zonen  getheilt, 
wovon  die  eine  wechselseitig  weiss  und  roth  und  die  andere  schachbrettförmig  bemalt  ist 
und  zwar  in  den  Farben  weiss,  gelb,  blau  und  roth.  Die  Ornamente  der  Schlusssteine 
sind  naturalistisch,  die  Blätter  grün  und  die  Rosen  roth,  bemalt.  Die  Wandflächen  waren 
mit  einem  dunkelrothen  Thon  angestrichen. 

Im  Bauschutte  fanden  sich  ausserdem  noch  eine  grosse  Anzahl  interessanter  Boden- 
belegsteine aus  gebranntem  Thon,  die  ornamentale  Verzierungen  und  Wappen  enthalten. 
Diese  Bodenfliesen  gehören  dem  Schlüsse  des  15.  Jahrhunderts  an. 

Durch  den  Abbruch  der  Sakristei  ist  auch  die  untere  Endigung  des  Treppenthürm- 
chens,  das  den  Zugang  zum  Dachboden  der  Kirche  vermittelt  und  in  der  Ecke  zwischen 
Chor  und  nördlichem  Seitcnschifib  liegt,  frei  geworden.  Dieser  Bautheil  ist  im  Laufe  der 
Zeit  oft  umgebaut  worden  und  es  ist  daher  schwierig,  den  ursprünglichen  Zustand  zu 
erkennen.  Der  Zugang  zu  diesem  Treppen thürmchen  wurde  durch  eine  kleine  Thür 
in  der  östlichen  Abschlusswand  des  nördlichen  Seitenschiffes  vermittelt.  Diese  Thür 
begann  erst  in  einer  Höhe  von  1  Meter  über  dem  Fussboden  der  Sakristei,  sodass  ursprüng- 
lich noch  eine  Freitreppe  davor  angebracht  sein  musste  um  dieselbe  zugänglich  zu  machen. 
Bei  dem  jetzigen  Neubau  der  Sakristeiräume  wird  dieser  Bautheil  wieder  in  der  vermuth- 
lich  alten  Weise  hergestellt  werden.  Dasselbe  gilt  von  dem  kleinen  kreisrunden  Fenster, 
das  oberhalb  der  vorhin  erwähnten  ThÜr  aufgefunden  wurde.  Dieses  Fenster  wird  im 
Innern  der  Kirche  durch  den  Marienaltar  verdeckt  und  bildete  die  Fortsetzung  der  Kreuz- 
gangfenster des  nördlichen  Seitenschiffes,  die  das  obere  Stockwerk  des  Kreuzganges  mit 
der  Kirche  verbanden. 

Bei  der  nunmehr  bereits  theilweise  erfolgten  Wiederherstellung  der  äusseren 
Ghorfassaden  hat  es  sich  gezeigt,  dass  der  Chor  ursprünglich  weniger  lang  als  zur  Zeit 
war.  Der  ursprüngliche,  gleichzeitig  mit  der  noch  jetzt  stehenden  Kirche  errichtete  Chor, 
hatte  ein  ganzes  Gewölbejoch  weniger.  Der  erste  1327  consecrirte  Bau '  wurde  1333  durch 
den  Brand  beschädigt.  Bei  der  folgenden  Wiederherstellung  ist  wahrscheinlich  der  Chor 
in  dem  jetzt  bestehenden  Umfange  vergrössert  worden  ^  1390  wurde  derselbe  fertig- 
gestellt. Dass  der  Chor  ursprünglich  um  ein  Gewölbejoch  kleiner  war,  folgt  aus  dem 
Unterschied  der  architektonischen  Verhältnisse  und  des  Mauerwerks  zwischen  den  altem 
und  jungem  Chortheilen.  Die  Fenster  des  neuem  Thciles  beginnen  tiefer  als  die  des 
altem  Theiles;  jene  sind  dreitheilig,  diese  zweitheilig;  die  Gewölbejoche  des  altern  Theiles 
haben  profilirteSchildbögcn,  während  die  des  jungem  Theiles  solche  überhaupt  nicht 
haben.  Schliesslich  stellte  es  sich  bei  der  jetzigen  Restauration  auch  heraus,  dass  die 
Strebepfeiler  an  der  Stelle,  wo  die  beiden  Theile  sich  vereinigen,  hier  ohne  Verband  nach- 
träglich angesetzt  worden  waren. 

Aachen.  J.  Buchkremer. 

Spottgedicht  auf  die  Franzosen  aus  dem  Jahre  1793. 

[Nnch  eiuem  m  der  hiesigen  Stadtbibliothek  (Mise.  tom.  VI  Nr.  27)  vorhandenen  Flngblutt.] 

Das  nachstehende  Gedicht  vordankt  seine  Entstehung  der  grossen  Freude  der  links- 
rheinischen Bevölkerung  Über  den  Sieg  der  Ocstcrreicher  unter  dem  Prinzen  von  Koburg 
über  die  Franzosen  unter  Dumouriez  bei  Aldenhoven.  (1.  März  1703.)  Infolge  dieser 
Niederlage  mussteu  bekanntlich  die  Franzosen  das  seit  Dezember  17U2  besetzt  gehaltene 
deutsche  Gebiet  räumen.  Die  tiefe  Abneigung  gegen  die  Franzosen  und  die  von  ihnen 
vertretenen   Grundsätze,   sowie  die   Freude   über  das  Ende  der  Fremdherrschaft  und  die 

*)  Dieser  Altar  wurde  sorgfHltig  abgebrochen  und  wird  höchst  wabi-scheinlich  nn  einer  älin- 
lichen  Stelle  wieder  sur  Verwendung  kommen. 

*)  Neu,  Zur  Geschichte  des  Fransiskanerklosters  etc.,  Aachen  1881,  S.  14. 

»)  Cfr.  Qu  ix,  Beiträge  zur  CJeschichte  der  Stadt  Ajichen,  II  {lriH\,  S.  13S:  „Am  9.  Mai  1390  wurde 
der  nunmehr  fertig  gewordene  neue  Chor  der  Kirche  v«»n  dem  WtihJiischof  zu  Lüttich,  ArnoUl, 
Bischof  von  CapitoHaue  mit  8  Altären  geweiht."  —  Nou  a.  a.  O.  S.  17  nimmt  hierbei  nur  eine 
Bestauration  an. 


—  95  — 

Dankbarkeit  gegenüber  dem  Sieger  kommen  in  dem  Gedichte  in  gleicher  Weise  zum  Aus- 
druck. Jedenfalls  ist  das  Gedicht,  dessen  Verfasser  sich  am  Schlüsse  selbst  als  „Schröders, 
Küster  zu  Puffendorf  im  Gülischen  Amt  Aldenhoven**  bezeichnet,  nicht  lange  nach  der 
Schlacht  entstanden.  Wie  einige  im  Gedicht  (vgl.  u.  a.  6  und  8)  befindliche  Andeutungen 
schliessen  lassen,  ist  dasselbe  vor  der  am  4.  April  1793  erfolgten  Flucht  des  Generals 
Dumouriez  zu  den  Oesterreiehem  verfasst. 

Ludovicus  XVI 
Innocens  Mortuus 

den  21ten  Januarii. 

Ludwig  König  der  Franken,  ist  Mord- 

weis  gestorben,  Wem  wundert's:  wenn  solcli' 
ganz  Reich  nunmehro  verdorben? 


Wird  in  ein  neu  Liedchen  entworfen,  unter  der  Melodie: 

Wunderschön  prächtig. 

I.  Vers. 
Französisch'  Nati(m!  Wo  ist  dein  Köuigsthronr* 
O  du  elendes  Volk  in  Babilon! 

Du  schändest  deiner  Krön,  auch  spürest  jetzt  dein  Lohn, 
Merke,  wir  singen  dir*s,  aus  frohem  Thon; 
Du  darfs  zwar  wagen,  die  wir's  beklagen, 
Zu  plündern  die  Länder,  mit  schändlicher  3Iacht, 
Bis  dich  der  Kaiser  zum  Schinder  jetzt  jagt. 

2. 

National-Konvent!  schrie  auch  dein  Präsident! 

Werden  wohl  billig  Blut-Igel  genennt; 

Du  sprachst  ein  Urtheil,  dies  bringt  dir  viel  Unheil, 

Da  du  dein  König  bringst  in  Henkers  Hand. 

Himmel  schick  Rache,  donnere  und  krache, 

Segne  den  Säbel  in  Koburg  sein  Hand, 

Dass  Er  die  Mörder  würg  im  eignen  Land. 

3. 
Gibt  dir*s  noch  Wunder?  Merk  insbesonder. 
Wenn  du  zum  Feind  jetzt  hast  die  ganze  Welt; 
Ein  Volk  olm  Gesetz,  Freiheit  ihr  Geschwätz, 
Gleichheit  und  Bruderlieb,  wie  man  es  zählt. 
Keines  von  beiden  wollen  wir  leiden. 
Wir  glauben  und  halten  die  römische  Lehr, 
Suchen  und  rächen  des  Kaisers  sein  Ehr. 

4. 
Wer  hat  die  Welt  gemacht?  und  dich  darauf  gebracht? 
Begreifs  du  dies  Wunder,  so  meld*  es  nur  bald, 
War's  nicht  der  Himmel?  Thörichter  Lümmel! 
Erkenne  die  Wahrheit,  sie  ist  gar  zu  alt; 
Ob  dich  empörest,  doch  nichts  zerstörest. 
Würdest  du  rasend,  ein  Lucifer  gleich, 
So  bleibt  das  Wort  gelten  aus  göttlichem  Reich. 

5. 
Du  pralllest  dein(?r  Macht,  man  dich  darzu  auslacht, 
Sehe  ein  David  mit  Goliath  im  Streit, 


—  96  — 

Wer  auf  Gott  vertraut,  der  hat  wohl  gehaut. 
Gedeon  mit  wenigen  schlagt  weit  und  "breit, 
Du  Volk  der  Franken,  gehst  aus  den  Schranken, 
Fluchest  des  Himmels  und  alles,  was  recht, 
Wie  die  Barbaren  und  solches  CJcschlecht. 

6. 
Du  prahlst  dein  3Ieistcrstiick  und  grosses  KriegesglUck, 
Seh,  wie  der  Vogel  dir  jetzt  fliegt  aus  der  Hand, 
Komm  auf  das  Kriegsfeld,  wo  Koburg  jener  Held, 
Mit  hundert  jagt  tausendeu  aus  dem  Land; 
Ohne  die  Leichen,  die  Todes  verbleichen. 
Wir  haben  am  Ruhrfluss  viel  tausend  an  Hand, 
Denen  der  Pulver  von  der  Pfanne  gcbranudt. 

7. 
Du  bringst  zwar  schön  Geschütz,  uns  aber  ist  es  Nütz, 
Dir  kocht  man  hier  Suppen  aus  eigenem  Döppcn, 
Du  hast  den  Freiheitsbaum  hier  gepflanzet  kaum, 
Du  machest  dein  Gräber  hier  mit  eigenen  Schuppen; 
Und  auch  dein  rothe  Kapp,  0  dummer  Narrenlapp, 
Brauche  in  Zukunft  zu  ein'  Ehrenkranz, 
Wenn  dich  noch  lüstern  soll  dergleichen  Tanz. 

8. 
Dein  oberster  Feldherr  General  Dumouriez 
Ein  echter  Würgengel,  wie  Holofer, 
Geister  voller  Hofart  und  von  gar  schlechter  Art, 
Michael  der  Held  stürzt  solch'  Lucifer; 
So  faule  Glieder  plotzen  jetzt  nieder. 
Laufen  als  Mörder  und  Böß wicht  ins  Grab, 
Man  würgt  ihn'  die  Gurgel  nicht  schändlich  gnug  ab. 

9. 
Koburg  du  teurer  Held,  Heil  sei  dir  in  der  Welt, 
Wir  streuen  dir  Palmen  zum  Lorbeerkranz. 
Du  hast  uns  Heil  gebracht,  die  Franken  fortgejagt,       *• 
Unsterblicher  Lohn  sei  ewig  dein  Glanz. 
Dies  wenig  Lieder,  ich  lege  nieder, 
L;h  singe  mit  Jubel  und  freudigen  Thon, 
Gott  reiche  auf  Ewig  dem  Helden  sein  Lohn. 

10. 
Sub  umbra  Alarum,  0  Lux  Musarum! 
Majestätischer  Adler  des  Ocsterreicher  Haus, 
Ich  bin  dein  Unterthan  und  reich  dir  diesen  Plan; 
So  lang  mein  Blut  weget,  reiss  ich  nicht  aus. 
Mein  Leib,  und  Leben,  will  ich  dran  geben, 
Sehe,  ich  schreib  dirs  mit  eigener  Hand 
Schröders  mit  Namen,  so  bin  ich  genannt. 

Küster  zu  Puffendorf  im  Gülischen  Amt  Aldenhoven. 

Princeps  Saxokoburg  Generalissimus! 
Venit  Vidit  Vicit. 

Koburg  unter  göttlich-starkem  Schutz, 
Ist  den  Patrioten  jetzt  zum  Trutz. 

Äacheit.  C.    Wackev. 


Druck  von  UicKiiANN  K.kki/.vm  in  /Vachkj». 


Mmm  -Ea@li©xis  ¥oxÄ0li 


Jshrljch  S  Numnicni  Kummiiu<iiinii-Vi>rlim 

k  I  Bögen  Rojiil  Oktay.  '''^' 

t  'rnuierVlii'n  Itiii'liUnu'llniiK 
Preis  des  Jahrgang»  ,5  j„,„ 

4  Hark.  in  Aniilji'ti. 

Mittheilungen  des  Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit. 

Im  Auftrage  des  Vereios  lierauHKegi'ben  von  B.  Bobnock. 


Achter  JahrKanff.  1H05. 


Inhalt:  Franz  OpiieobofT,  Die  famiUc  von  FticBbcim  in  Ani-huti  im  IT.  und  IE).  JobrhuDtliirt. 


Die  Familie  von  Friesheim  in  Aachen  im  17.  und  18.  Jahrhundert. 

Von  Franx  Oppenhoff. 

Die  erste  Nammer  des  laufenden  Jahrgangs  dieser  Zeitschrift  bra^'lite 
aus  der  Feder  des  Herrn  J.  Bachkremer  die  eingehende,  durch  H  Tafeln 
erläuterte,  hochinteressante  Baugeschichte  des  Friesheimschen  Hauses  auf 
dem  Bergdrisch.  Ist  der  Name  dieser  Familie  eben  durch  ihr  prftchtigCB 
Heim  den  meisten  Aachenern  auch  bekannt  geblieben,  so  durfte  doch  kaum 
mehr  als  der  Name  der  ehemaligen  Besitzer  des  jetzt  niedcrgelcf^n  Kchönen 
Gebäudes  sich  in  der  lokalen  Erinnerung  erhalten  haben.  Und  duch  liegt 
die  VermutDng  nahe,  dass  diejenigen,  die  ein.  besonders  für  jene  Zeiten, 
80  ansehnliches  Wohngebäude  ihr  eigen  nannten,  auch  im  öffcntlidien 
Leben  Aachens  hervorgetreten  seien. 

Der  Wunsch,  fiber  die  ehemaligen  Besitzer  des  Frie»^heimHche[l  IfauMiii 
genauere  Nachrichten  zu  erhalten,  hat  zu  den  nathütehcnden  Audführungen 
den  er-<ten  Anst/j>ä  gegeben.  Dieselben  machen  cn  hich  ;<ur  Auf^lM;,  die 
Beziehr.r.gen  der  Familie  von  Frie»>heim  zum  öffentlichen  Uiben  Aaehcnii 
im  17.  Jahrhundert  und  im  Anfange  des  iH.  unter  Au^wJiIus^h  de«  min^ler 
Wich'.:;/i:n  kurz  darzulegen.  Der  Verfa-SKer  hofft  damit  zur  Kenntuih  der 
GescLi.iite  Aachen-^  io  d<:r  trüt^n  Zeit,  die  i;n  17.  Jahrhundert  über  Dculvib- 
U-d  hereinbrach,  einen  klehien  Beitrag  zo  li<;f':ni,  wenn  er  -lich  atich  nicht 
TCTh^iiiL  da-3  noch  vieles  der  Aufklärung'  ttezw.  Krpänz'Jii::  Wlarf. 

AU  Qnei:en  kommen  vor  aüem  in  Be'.r-yJjt  die  Ilut--  und  l'AmxuV-.h- 
pr>ju4.-:üe  der  ätadi  Aachen:  leMer  reichen  «ie  wir  b;-.  ia  da»  Jahr  det 
gnwiMD  .Staii'.braiile!  ilOö*!;  L;:.ii/.  AL-ierer  r"^.!','-.':;i':.'j  ArchiTaHer)  wird 
■Lten  Yj^kL-vWi  g-^-Lehen.  A'.f  Gnid  vo-'j  .\:*-£.<,jt:u  aj*  A/i/:!-*;f.*;r 
EirtbeBll^Lera  t^i  Mao»  ia  IL  BaL'le  »*:;L*:r  ,&:i'.ra:^e  z^r  0':Lea^/g:e 


u  1 


—  98  — 

rheinischer  Adels-  und  Patrizierfamilien"  auch  über  die  Familie  von  Friesheim 
genealogische  Mitteilungen  gegeben,  die  der  nachstehenden  Arbeit  viel- 
fach sehr  von  Nutzen  gewesen  sind. 

Es  bleibt  noch  aufzuklären,  woher  die  Familie  stammt.  Mit  der 
Uradelfamilie  von  Friesheim,  welche  die  erbliche  Vogtei  im  Dorfe  Friesheim 
bei  Euskirchen  besass  und  bereits  1171  urkundlich  vorkommt,  hat  die 
Aachener  Familie  nichts  gemein.  Das  beweist  die  Verschiedenheit  der 
Wappen  ^  Der  Name  der  Aachener  Familie  wird  bald  Friesheim,  Friessheim, 
Vriessem,  meist  aber  Freis(s)heim  geschrieben.  Sie  gehörte  der  deutsch- 
reformirten  Kirche  an  und  ist  vielleicht  in  Folge  ihrer  Verwandtschaft 
mit  den  Familien  Amya,  Blantsche  u.  a.  nach  Aachen  gekommen.  Nach 
Macco  werden  die  Friesheim  in  den  Aachener  Kirchenbüchern  nicht  vor 
der  Wende  des  16.  Jahrhunderts  genannt^;  allen  Mitgliedern  der  Familie 
kommt  im  17.  Jahrhundert  das  Adelsprädikat  zu,  einige,  so  der  Oberst 
Gottfried  von  Friesheim  und  seine  Söhne,  waren  Freiherren.  Gleichwohl 
finden  sich  in  den  meist  benutzten  Adelslexiken  keine  Nachrichten  über 
die  Familie  von  Friesheim,  nur  das  Zedlersche  Universallexikon  ^  gedenkt 
derselben  als  eines  freiherrlichen  Geschlechtes,  dem  der  General  der  Infanterie 
der  Generalstaaten  in  Holland,  Johann  Theodor  (f  1733)  entsprossen  sei*. 

Im  17.  Jahrhundert  gab  es  in  Aachen  zwei  Linien  der  Familie  von 
Friesheim,  von  denen  die  eine,  deren  Hauptvertreter  Albrecht  von  Friesheim  ^ 
war,  das  prächtige  Haus  auf  dem  Bergdrisch  bewohnte,  während  die  andere, 
welcher  der  schon  genannte  Oberst  Gottfried,  Freiherr  von  Friesheim  ange- 
hörte, an  der  Ecke  „des  Duppengrabens**  und  „der  Missierstrasse"  ihr  Heim 
hatte  ^.    Beide  Zweige  der  Familie  zählten,  wie  das  auch  die  vornehme 

^)  Gütige,  Mitteilung  des  Herrn  E.  von  Oidtman.  Bezüglich  der  Wappen  vgl. 
von  Oidtman  in  der  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereins,  Bd.  VII,  S.  315,  Anm.  1, 
Hensch,  ebenda  S.  297,  Anm.  1  und  Macco,  Bd.  II,  S.  35. 

*)  Am  2.  Februar  1677  bescheinigen  Bürgermeister,  Schöfifen  und  Rat  der  Stadt 
Aachen,  „dass  der  wohlgeborener  Godefridus  von  Friessheim  freyherr  und  oberster  in 
ihrer  kayserlicher  mayestätt  dienst  und  dieser  unserer  statt  eingeborener  bürger  und 
einwohner  ist,  wie  auch  seine  voreitern  selige  bürger  und  einwohnere 
gewesen  seyn**.  (Amtliche  Zeugnisse  auf  dem  städtischen  Archive.)  Gottfried  von 
Friesheim  war  geboren  1602  oder  1603. 

^)  Bd.  IX  (aus  dem  Jahre  1735)  unter  Friesheim ;  auch  Macco  führt  die  Familie  als 
Freiherren  von  Friesheim  auf. 

*)  Ueber  ihn  s.  unten  S.  108  ff. 

^)  Ein  Sohn  Albrechts,  Hans  Peter,  war  wahrscheinlich  Inhaber  einer  Kupferfabrik; 
er  wird  1677  unter  denjenigen  genannt,  die  aus  dem  städtischen  „Kelmyn  Berg"  Galmei 
geliefert  erhielten.  (Verzeichniss  von  E.  E.  Kahts  Kelmyn  Bergs,  1676—1677,  auf  dem 
städtischen  Archive). 

*)  Das  Eckhaus  Alexianergraben-Franzstrasse,  in  dem  Oberst  Gottfried  Freiherr 
von  Friesheim  wohnte,  dürfte  im  Laufe  der  Zeit  wohl  manche  Veränderungen  erfahren 
haben;  doch  machen  besonders  die  den  Hof  räum  umgebenden  Gebäudeteile  —  eine 
photographische  Abbildung  befindet  sich  im  städtischen  Museum  —  noch  heute  einen 
imposanten  Eindruck.  —  Dass  Gottfried  von  Friesheim  in  dem  genannten  Hause  wohnte, 
ergiebt  sich  aus  einem  Erlasse  des  Kats  vom  31.  Juli  1663,  der  demjenigen  eine  Belohnung 
von  100  Keichsthalem  zusichert,  der  den  „leichtfertigen  Bosswicht"  namhaft  machen  könne, 
der  am  27.  Juli  Nachts  zwischen  10  und  11  Uhr  in  der  „Wohnbehausung  des  Herrn 
Obristen  von  Freissheirab  am  Eck  des  Duppengrabens"  nach  der  Seite  „von  Missierstrasse" 


—  99  — 

Einrichtung  des  Hauses  auf  dem  Bergdrisch  und  die  Beziehungen  der  von 
Friesheira  zu  anderen  angesehenen  und  wohlhabenden  Familien  der  Stadt 
(Amya,  Römer,  Hessel  von  Dinteren  u.  s.  w.  ^)  wahrscheinlich  machen,  zu 
den  reicheren  Bärgerfamilien  Aachens.  Der  Name  Albrecht  von  Friesheims 
(Freisheims)  erscheint  überaus  oft  in  den  städtischen  Rats-  und  Beamten- 
protokollen. Er  war,  wahrscheinlich  seit  dem  1.  Februar  1651  ^  Gläubiger 
der  Stadt,  und  eine  lange  Reihe  von  Jahren  hindurch  beschäftigen  die 
„Freissheimschen  Gelder"  die  städtischen  Behörden;  trotz  wiederholter 
Umlagen  (Schatz,  Schätzung^)  und  strenger  Eintreibung  bezw.  Bestrafung 
der  „Hinderstendigen"  wollte  es  Jahrzehnte  hindurch  nicht  gelingen,  die 
Schuld  zurückzuzahlen.  Nach  der  amtlichen  Festsetzung  durch  den  Magistrat 
betrug  die  Schuld  am  6.  März  1659  6451  Reichsthaler;  die  Interessen  dieser 
Summe  seien  für  die  Zeit  vom  1.  September  1655  bis  6.  März  1659  zuzurech- 
nen. Ausserdem  sollten  dem  Gläubiger  „wegen  gehabter  Mühe**  300  Tfialer 
zugelegt  werden*.  1662  beträgt  die  Schuld  noch  3284  Reichsthaler ^  und 
am  29.  Januar  1665  beschliesst  der  Rat,  „damit  der  Wittiben  von  Herrn 
Alberten  von  Freissheim  ihrer  hinderstendigen  Capital  und  Interessen  halber 
dermahleinst  verholffen  werden  möge",  solle  „der  bürger  und  einwohnender 
sowoU  als  der  Auswendiger  darahn  pro  quota  bezahlen"  und  mit  dem 
Empfange,  der  bereits  begonnen  hatte,  fortgefahren  werden*.  1669  beträgt  die 
Friesheimsche  Forderung  noch  2846^4  Reichsthaler,  wozu  aber  noch  ungefähr 
700  Reichsthaler  rückständige  Zinsen  kamen '.  Noch  im  Jahre  1684  befassen 


dorch  ein  Glasfenstcr  einen  „Grobstein  in  ein  Gemach  geworfen",  das  die  Herren  Abgesandten 
der  Generalstaaten  der  Vereinigten  Niederlande  innegehabt  hätten,  und  in  dem  sie  damals 
beisammen  gewesen  wären.  Vgl.  auch  RatsprotokoU  von  Dienstag,  81.  Juli  1663  (Eats- 
protokolle,  Bd.  IV,  S.  153).  Der  bezügliche  Erlass  des  Eats  wurde  „durch  öffentlichen 
Trommelschlag"  verkündigt.  —  In  einer  notariellen  Urkunde  vom  24.  Juli  1659  (in  den 
Prozessakten  Freissheim/Sicss  auf  dem  städtischen  Archive)  wird  die  Wohnung  des 
Herrn  Obristen  Gottfried  von  Freissheim  als  auf  der  Marschierstrasse  belegen  angegeben, 
womit  zweifellos  ebenfalls  das  Eckhaus  Marschierstrasse-Duppengraben  gemeint  ist.  Dass 
der  Oberst  vor  1659  auf  dem  Bergdrisch  gewohnt  hat,  ist  wohl  kaum  anzunehmen.  Somit 
dürfte  die  von  J.  Buchkremer  in  dem  eingangs  genannten  Aufsatze  (S.  7  des  laufenden 
Jahrgangs  dieser  Zeitschrift)  ausgesprochene  Vermutung,  dass  das  bisher  noch  nicht  ent- 
zifferte Wappen  auf  dem  prächtigen  Kamine  der  Haupthalle  des  Hauses  auf  dem  Berg- 
drisch dasjenige  der  Familie  Amya  sei,  nicht  zutreffen. 

*)  Vgl.. die  Namen  der  Taufpaten  bei  Macco  a.  a.  0.,  11,  S.  36. 

*)  An  diesem  Tage  wurden  bei  Albrecht  von  Friesheim  seitens  der  Stadt  „Friedens- 
oder Satisfaktionsgelder  aufgehoben".  —  Aachen  hatte  zu  der  den  Schweden  nach  den  Be- 
stimmungen des  Westfälischen  Friedens  zu  zahlenden  Kriegsentschädigung  von  5  Millionen 
Thulern  für  seinen  Anteil  27,234  Flor,  beizusteuern.  Vgl.  Meyer,  Aach.  Gesch.,  Bd.  I, 
S.  646  und  Haagen,  Gesch.  Achens,  Bd.  II,  S.  258. 

')  Unter  dem  „Frei^sheimschen  Schatze"  ist  eine  Umlage  zu  verstehen,  aus  deren 
Ertrag  die  von  der  Stadt  an  Freissheim  geschuldete  Summe  („die  Freisshei raschen  Gelder") 
bezahlt  werden  sollte.  Ueber  den  Ausdruck  Schatz,  Schätzung  vgl.  man,  was  Haagen, 
Gesch.  Achens,  Bd.  II,  S.  250  über  die  Hatzfeldsche  Schätzung  sagt,  und  Gross,  Zur 
Geschichte  des  Aachener  Reichs,  in  dieser  Zeitschrift,  Jahrgang  VI,  1893,  S.  72. 

*)  Beamtenprotokolle,  Bd.  XXXIX,  S.  99. 

*)  Ratsprotokolle,  Bd.  III,  S.  48. 

•)  Ratsprotokolle,  Bd.  VI,  S.  10. 

^)  Ratsprotokolle,  Bd.  X,  S.  289. 


—  100  — 

sich  Magistrat  und  Rat  mit  der  alten  Schuldforderung  der  Erben  „weiland 
Alberten  von  Freissheira*',  mit  denen  ein  Vergleich  geschlossen  wird  \ 
wodurch  die  Angelegenheit  ihr  Ende  erreicht  haben  dürfte. 

Dass  sich  die  Bezahlung  einer  verhältnismässig  doch  nicht  grossen 
Summe  so  lange  hinziehen  konnte,  dass  die  Stadtkasse  häufig  nicht  in  der 
Lage  war,  die  fälligen  Zinsen  zu  zahlen,  erklärt  sich  aus  der  so  überaus 
trostlosen  finanziellen  Lage  der  Stadt  im  17.  Jahrhundert.  Schon  in  der 
zweiten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  war  der  allgemeine  Wohlstand  infolge 
der  vielen  Beunruhigungen  durch  Kriege  sehr  erschüttert  worden^;  vollends 
vernichtet  wurde  er  im  17.  Jahrhundert.  Mehr  als  der  grosse  Stadtbrand 
des  Jahres  1656  haben  die  unaufhörlichen  Kriegsdrangsale  die  völlige  Ver- 
armung des  grössten  Teils  der  Bürgerschaft  herbeigeführt*.  Die  damalige 
Kriegführung  ging  nicht  so  sehr  darauf  aus,  durch  grosse  Schlachten 
eine  schnelle  Entscheidung  herbeizuführen,  als  den  Gegner  durch  Hin-  und 
Herzüge  zu  ermüden  und  durch  Verheerungen  des  Landes  der  Mittel  zur 
Kriegführung  zu  berauben.  Nur  in  den  Sommer-  und  Herbstmonaten  stan- 
den die  Truppen  im  Felde,  im  Winter  fielen  sie  den  unglücklichen  Be- 
wohnern des  Landes,  das  gerade  den  Kriegsschauplatz  bildete,  zur  Last. 
Die  Heerführer  erhoben  nicht  selten  die  unerhörtesten  Forderungen,  für 
sich  selbst  wie  für  ihre  Offiziere  und  Mannschaften,  und  wenn  sie  nicht 
befriedigt  wurden,  so  plünderten  und  raubten  sie,  bis  sie  ihren  Willen 
durchgesetzt  hatten.  Es  machte  dabei  keinen  Unterschied,  ob  das  Reich 
bezw.  die  Stadt  zu  den  kriegführenden  Parteien  gehörte  oder  nicht.  Meist 
handelte  es  sich  darum,  die  Stadt  zu  zwingen,  entweder  die  Truppen  in 
ihr  Gebiet  aufzunehmen  und  dort  zu  verpflegen  oder  aber  für  die  Ver- 
schonung  eine  Abfindungssumme  zu  zahlen.  Die  Heere  der  eigenen  Nation 
machten  es  kaum  besser  als  die  fremder,  und  ein  kaiserlicher  Schutzbrief 
nutzte  in  den  seltensten  Fällen,  da  er  von  den  Generalen,  sei  es  unter 
dem  Drucke  der  Kriegsereignisse,  sei  es  aus  Habsucht,  nicht  geachtet 
wurde;  ebensowenig  halfen  spätere  Eeklamationen. 

Als  Deputirter  der  Stadt  und  Vermittler  fremden  Heerführern  gegen- 
über war  während  des  Dreissigjährigen  Krieges  zu  wiederholten  Malen 
thätig  der  schon  mehrfach  genannte  Freiherr  Gottfried  von  Friesheim ;  sein 
Sohn  zwang  1702  während  des  spanischen  Erbfolgekrieges,  an  der  Spitze 
holländischer  Truppen,  die  Stadt,  seine  Leute  in  ihre  Mauern  aufzunehmen 
und  ihnen  mehrere  Monate  lang  Quartier  zu  geben! 

Freiherr  Gottfried  von  Friesheim  war  seiner  Zeit  ohne  Zweifel  einer 
der  wohlhabendsten  und  einflussreichsten  Bürger  Aachens.  Er  war  Offizier 
im  Dienste  des  Kaisers,  in  welchem  er  —  nachweislich  seit  1647  —  den 
Rang  eines  Obersten  bekleidete*.   Er  lebte  wenigstens  in  späteren  Jahren 

»)  EatsprotokoHe,  Bd.  XIV,  S.  143. 

•)  Vgl.  Hansen,  Kriegsdrangsale  Aachens  in  der  zweiten  Hälfte  des  16.  Jahr- 
hunderts, in  der  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereins,  Bd.  VII,  S.  65  ff. 

•)  Vgl.  Haagen,  Gesch.  Achens,  Bd.  11,  S.  244  ff.  (259),  und  Aus  Aachens  Vor- 
zeit, Jahrgang  III,  S.  113/14. 

*)  In  amtlichen  Zeugnissen  des  Aachener  Magistrats  (im  städtischen  Archive)  aus 
'en  Jahren  1660  und  1675  wird  er  als  sacrae  Cacsareae  maiestatis  colonclus  bezeichnet; 


—  101  — 

ständig  in  Aachen  und  war  ein  Geldmann  mit  den  ausgedehntesten  per- 
sönlichen und  geschäftlichen  Verbindungen.  Wir  lernen  ihn  kennen  als 
Ankäufer  mehrerer  Häuser  bezw.  Höfe^  und  als  Inhaber  einer  „von  der  Stadt 
gekauften"  Mühle*,  besonders  aber  als  einen  in  Zeiten  der  Not  von  der  Stadt 
oft  in  Anspruch  genommenen  Vermittler  in  Geldangelegenheiten;  an  den 
mannigfachen  Truppenwerbungen  in  jenen  kiiegerischen  Zeiten  war  er 
finanziell  beteiligt,  zu  mehreren  ausländischen  Höfen  hatte  er  die  engsten 
Beziehungen. 

Gottfried  von  Friesheim  wurde  geboren  zu  Aachen  1602  oder  1603^ 
und  vermählte  sich  am'29.  November  1629  mit  Katharina  Amya,  mit  der  er 
acht  Kinder  hatte.  Im  Jahre  1642  war  er  Eittmeister  und  hatte  seinen 
Wohnsitz  innerhalb  des  Aachener  Reichs.  Als  nämlich  nach  dem  Siege  des 
französischen  Marschalls  de  Gu^briand  über  den  kaiserlichen  General  von 
Lamboy  auf  der  Husener  Heide  bei  Uerdingen  am  17.  Januar  1642  der  Gene- 
ral ßeinhold  von  Rosen,  der,  einem  livländischen  Geschlechte  entsprossen, 
mit  Gustav  Adolf  nach  Deutschland  gekommen  und  nach  Bernhard  von 
Weimars  Tode  1639  mit  dessen  Armee  in  französische  Dienste  getreten 
war,  das  Aachener  Reich  brandschatzte,  kamen  am  6.  April  1642  Graf 
von  Merode  de  Holfalize  zu  Frankenberg,  der  Rittmeister  Gottfried  von 
Friesheim  und  Arnoldus  Schmitz,  Pastor  zu  Haaren,  einerseits  und  ßein- 
hold von  Rosen  andererseits  zu  Düren  zusammen,  um  wegen  einer  an  den 
letzteren  zu  zahlenden  Summe  zu  verhandeln,  wodurch  der  Plünderung 
und  Verheerung  des  Aachener  Reichs  durch  die  Rosenschen  Truppen  ein 
Ende  gemacht  werden   sollte.    Die  Stadt  Aachen  hatte  sich  nämlich  zu 

in  einem  solchen  yom  26.  August  1675  heisst  er  sacrae  Caesareae  maiestatis  quondam 
colonelhis,  während  er  in  einem  Zeugnis  vom  2.  Februar  1677  „oberster  in  ihrer  kayser- 
hrher  mayestätt  dienst  und  dieser  unserer  statt  eingeborener  bürger  und  einwohner" 
genannt  wird  (vgl.  S.  98,  Anm.  2). 

*)  So  kaufte  er  im  Jahre  1637  (?)  das  bekannte  Gut  Oberfrohnrath  bei  Horbach, 
welches  zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  aus  den  Händen  der  Familie  von  Friesheim 
durch  Kauf  (für  25000  holländische  Gulden)  an  den  Bürgerhauptmann  Johann  von  Thenen 
überging,  bei  dessen  Familie  es  bis  heute  geblieben  ist.  S.  Hon  seh  in  der  Zeitschrift 
des  Aachener  Geschichtsvereins,  Bd.  VIT,  8.  296/97.  —  Ueber  die  Erwerbung  eines  „auf 
der  Paunelle**  am  Stadtwall  gelegenen  Hauses  durch  Gottfried  von  Friesheim  berichtet 
eine  Urkunde  vom  27.  Oktober  1635,  die  bei  Pick,  Aus  Aachens  Vergangenheit,  Aachen 
1895,  S.  481  mitgeteilt  wird. 

^  Wo  diese  Mühle  lag,  konnte  nicht  genau  festgestellt  werden.  Einen  Anhaltspunkt 
bietet  eine  Notiz  in  dem  Beamtenprotokoll  vom  19.  Juni  1668  (Bd.  XXXX,  S.  270):  „Den 
Supplicirenden  Lambert  Lamberts,  Jacob  Moess  und  Consorten  haben  herm  Bürger- 
meistere und  beambten  auf  ihre  gcthane  praesentation,  dass  die  bottergass  uf  ihre 
eigene  Kosten  bestendigh  repariren  und  12  ihar  langh  also  unterhalten  wollen  mitt  dieser 
condition  daz  von  dess  h.  Vögten  heyendalss  erb  ahn  biss  ahn  dess  h.  obr.  von 
freissheimbs  Müll  solches  thun  sollen,  gegen  einnehmungh  dess  Weggelts  ahn  St. 
Albertspfortz  uf  12  ihar  langh  dergestalt  wie  in  ihrer  Supplication  mitt  mehreren  Vermelt 
ihr  begeren  eingewilligt  .  .  .**  u.  s.  w.  Die  Buttergasse,  in  welcher  demnach  die  Mühle 
lag,  war  eine  Querstrasse  des  Adalbertsteinwegs  und  schnitt  diesen  auf  der  Strecke 
zwischen  der  heutigen  Elsass-  und  Viktoriastrasse. 

*)  Es  heisst  nämlich  in  einem  vom  Aachener  Magistrat  am  4.  April  1675  aus- 
gestellten amtlichen  Zeugnisse:  ilhistris  et  generosus  dominus  Godefridus  baro  de  Freisheim, 
aetatis  septuaginta  duorum  annorum  .  .  , 


—  102  — 

einem  Vergleiche  mit  von  Rosen  d.  h.  zur  Zahlung  einer  Abfindungssumme 
an  diesen  General  nicht  verstehen  wollen,  was  zur  nächsten  Folge  die 
Brandschatzung  des  Aachener  Reichs  gehabt  hatte.  Die  oben  genannten 
drei  Abgesandten  des  Reichs,  die  „ohne  Zuthun  der  Stadt"  im  Namen  der 
Eingesessenen  des  Reichs  die  Verhandlungen  führten,  kamen  mit  von  Rosen 
dahin  äberein,  „dass  das  Reich  von  allen  Hostilitäten,  als  Raub,  Plünde- 
rung, Morden  und  Brennen  frei  sein  solle,  wenn  es  ein  für  alle  Mal  diesen 
alhier  logirenden  Regimentern  zum  besten  4000  Reichsthaler  innerhalb  8 
Tage  zahlte**.  Die  Stadt  Aachen  wurde  ausdrücklich  von  diesem  Abkommen 
ausgeschlossen  ^  In  den  Jahren  1647  und  1648  w&r  der  Oberst  Gottfried 
Freiherr  von  Friesheim  Kommandant  zu  Eschweiler  ^.  Als  solcher  hatte  er 
den  Auftrag,  die  von  der  Stadt  Aachen,  deren  Waffenfabrikation  vor  dem 
Stadtbrande  in  hoher  Blüte  stand  ^,  zum  Dienst  der  kaiserlichen  Heere  auf 
das  Schloss  zu  Eschweiler  gelieferten  Waffen,  inbesondere  Pistolen,  den 
einzelnen  Truppenkörpern  gegen  Quittung  auszuteilen*. 

Wie  1642,  so  hat  Oberst  von  Friesheim  im  Laufe  des  30jährigen 
Krieges  mehrmals  im  Interesse  Aachens  mit  den  Führern  der  Aachen  oder 
dessen  Gebiet  berührenden  Armeen  verhandelt,  öfter  auch  das  zur  Befrie- 
digung der  Generale  nötige  Geld  vorgeschossen.  Er  selbst  weist  hin  auf 
seine  Bemühungen  und  Verdienste  um  die  Stadt  in  einem  Schreiben  an 
diese  vom  Oktober  1660,  in  welchem  es  heisst:  „Was  nuhn  anbelangt,  das 
mit  Hern  Haubttman  Boogardt  vor  diesem  von  E.  E.  Rahtt  auff  Euss- 
kirchen,  Kessenich  und  der  ents  wegen  Abwendung  der  6  Lottringschen 
Regimenter  deputirt  gewesen,  auff  welcher  reysen  dan  ich  alle  Zehrungs- 
und andere  Unkosten  verwandt  und  bezalldtt,  und  mir  grosse  obligationes 
von  denselben  Obristen  und  ihren  nachgesetzten  Officieren  über  den  Halss 
gezogen,  will  mich  ahn  gemeltes  Hern  Haubttmans  advis  und  raport  refe- 
rirt  haben,  und  stelle  eins  mit  dem  anderen  zu  meiner  hooch-  und  villge- 
ehrter  Heren  Burgermeister  und  Heren  Beambten  grossgunstiger  Discretion/ 
In  demselben  Briefe  wird  an  einer  anderen  Stelle  ausgeführt:  (Die  Herren 
Bürgermeister  und  Beamten  mögen  erwägen,  dass)  „mir  derzeit  in  a°  1636 
wie  ich  auff  einstendigh  anhalten  des  Hern  Burgermeister  Berchems,  Hern 
Doctor  Nuttens  und  Hern  Balthasaro  Munstero  als  damohllen  E.  E.  Rahtts 
abgesanten  undt  Deputirten,  zu  Dienst  der  ganzer  Statt  und  gemeinem 
Besten  innerhalb  drey  ad  4  dagen:  Rixdl.  28  400  content  formirte  und  dahr- 
schoss,  und  in  a"*  1640  denovo,  auff  Begehren  E.  E.  Rahtts,  an  Picolomini 
und  General  Commissario  Boehmer,  voor  dem  Burgermeister  Buittbach  baar 


*)  Dass  es  bei  der  Zahlung  von  4000  Reichsthalern  nicht  verblieb,  geht  aus  dem 
unten  S.  103  auszüglich  mitgeteilten  Briefe  des  Obersten  Gottfried  von  Friesheim  an 
die  Stadt  Aachen  vom  Oktober  1660,  wo  der  Schreiber  angibt,  dass  er  „a*  1642  zu 
Manutinentz  des  Reichs  an  Generalmajor  Koose  5000  Reichsthaler  und  dan  10  000  Reichs- 
thaler** bezahlt  habe,  klar  hervor.  —  S.  Anhang. 

»)  Seit  dem  11.  Mai  1648  erscheint  Kapitänlieutenant  Promb  als  Kommandant  in 
Eschweiler. 

•)  Vgl.  Haagen,  Gesch.  Achens,  Bd.  IT,  S.  250. 

*)  Mehrere  dieser  Quittungen  mit  anderen  diese  Angelegenheit  betr.  Papieren  be- 
finden sich  auf  dem  städtischen  Archive. 


—   103  — 

zahllete  Rxdl.  12  000  und  deu  24.  May  selbiges  Jahrs  7000  ßxdl.  und 
dan  in  a**  1642  zu  Manutinentz  des  Reichs  an  den  Generalmayor  Roose 
5000  Rxdl.  und  dan  10  000  Rxdl.  So  van  den  ersten  Rxdl.  28400  durch 
meine  Dexteritiet,  dem  deuffel  aus  dem  Rachen  zu  Collen  gehoolt,  davon 
ohne  mich  E.  E.  Rahtt  woU  nit  eines  Hellers  Wehrt  wurde  becommen 
haben,  versprochen  wahrt  axinsbefreyung  und  andere  prävilegien  mehr  vor 
meine  Lebzeitt ..." 

Bezüglich  der  erwähnten  Kriegsdrangsale  sei  auf  die  Darstellung  des 
betr.  Zeitabschnittes  bei  Meyer  und  Haagen  (II,  S.  244  S.)  verwiesen. 
Im  Jahre  1636  quartierte  der  kaiserliche  Oberst  von  Bredau  seine  12 
Kompagnieen  zu  Pferd  und  5  zu  Fuss  mit  Gewalt  in  Aachen  und  der 
nächsten  Umgebung  ein  und  blieb  dort  vom  12.  Februar  bis  zum  8.  Juni 
(Meyer,  I,  S.  623/4);  1640  musste  die  Stadt  die  Befreiung  von  den  Winter- 
quartieren, die  der  kaiserliche  General  von  Hatzfeld  in  Aachen  zu  nehmen 
drohte,  sehr  teuer  erkaufen  (Haagen,  II,  S.  250);  über  die  Plünderungen 
im  Aachener  Reich  durch  General  Rosen  1642  s.  oben  S.  101/2  und  Anhang 
zu  S.  102.  Im  einzelnen  lassen  sich  die  Vorgänge,  auf  die  der  Schreiber 
des  Briefes  *  hinweist,  wohl  kaum  nachweisen. 

Es  fehlte  Gottfried  von  Friesheim  nicht  an  mächtigen  ausländischen 
Verbindungen,  die  wohl  geeignet  waren,  seinen  Einfluss  in  der  Stadt  zu 
stärken;  von  besonderer  Bedeutung  sind  seine  Beziehungen  zum  englischen 
Hofe  und  diejenigen  zum  Hause  Oranien.  Karl  II.,  der  Sohn  und  Nachfolger 
des  unglücklichen,  am  30.  Januar  1649  hingerichteten  Königs  Karl  I.  von 
England,  war  nach  der  vollständigen  Niederlage  bei  Worcester  (1651)  von 
Cromwell  eifrigst  verfolgt  unter  wunderbaren  Abenteuern  aus  England 
geflohen  und  hatte  seitdem  auf  dem  Festlande  in  gezwungener  Unthätig- 
keit  abgewartet,  bis  die  Zeiten  sich  der  Wiederaufrichtung  der  Monarchie 
und  seiner  Wiedereinsetzung  in  die  königlichen  Rechte  günstiger  gestalteten. 
1660  beriefen  ihn  seine  Unterthanen  zurück,  und  ergriff  er  von  dem  an- 
gestammten Throne  Besitz.  Das  tragische  Geschick  seines  Hauses  und 
die  eigenen  wechselvollen  Erlebnisse  Karls  IL,  der  wie  wenige  die  Ungunst 
und  die  Gunst  des  Schicksals  erfahren  hatte,   erweckten  diesem  Fürsten 


^)  Das  Schreiben,  dem  die  oben  mitgeteilten  Auszüge  entnommen  sind,  betrifft  eine 
dem  Obersten  von  Friesheim  von  der  Stadt  zugegangene  Rechnung  von  11636  Mark,  „die 
noch  von  Wein  und  Bier  Accinssen  restiren  sollten".  Diese  Rechnung  will  der  Oberst 
nicht  anerkennen  nuter  Berufung  darauf,  dass  ihm  für  seine  der  Stadt  geleisteten  Dienste 
Accinsbefreiung  versprochen  sei.  Am  Schlüsse  des  Briefes  spricht  er  die  Hoffnung  aus, 
dass  seine  „villfaltige  gethane  treuwe  diensten  und  Mühewaltungen  noch  in  etwas  werden 
consideriret  werden  und  meine  hoch-  und  villgeehrte  Heren  mir  dahrin  nit  zu  hartt  fallen, 
angesehen  ein  gantze  gemeinden  besser  etwas  entrahten  kann  als  ein  particuller;  sonderlich 
der  es  ohne  Raum  zu  melten  mit  trewen  Diensten  meritirt  hatf*.  Die  Bürgermeister 
und  Beamten  lehnten  die  Bitte  des  Obersten  um  Niederschlagung  der  genannten  Forderung 
nicht  völlig  ab,  sondern  „machten  diesen  Durchschlag,  dass  dem  Herrn  Obersten  in 
Absehlag  und  Quittirung  aller  und  jeder  seiner  Praetensionen"  die  Hälfte  der  betr. 
Summe  nachgelassen  werden,  dass  er  aber  „den  übrigen  Rest  entrichten  und  inskünftig 
gleich  anderen  damit  gehalten  werden  solle**.  (Beamtenprotokolle  Bd.  XXXIX,  S.  177.) 
Das  Schreiben  des  Obersten,  welches  kein  Datum  tiägt,  war  bei  der  städtischen  Ver- 
waltung am  20.  Oktober  1660  eingegangen. 


lU*    — 


eine  aussergewöhnliche  Teilnahme  auch  ausserhalb  Englands,  namentlich 
an  den  Orten,  an  denen  er  während  seiner  Verbannung  geweilt  hatte.  Zu 
diesen  Städten  gehörte  auch  Aachen ;  auch  Aachens  Bürger  hatten  den  nur 
allzu  schwachen,  aber  mit  der  Gabe  einer  seltenen  persönlichen  Liebens- 
würdigkeit ausgestatteten  Fürsten  in  seinem  Unglücke  im  Jahre  1655  in 
den  Mauern  ihrer  Stadt  kennen  gelernt;  als  er  endlich  auf  den  Thron 
seiner  Väter  zurückgeführt  wurde,  erweckte  die  Kunde  hiervon  auch  in 
Aachen  lebhaften  Widerhall,  der  in  einem  herzlichen  Glückwunschschreiben 
der  Stadt  seinen  Ausdruck  fand^  In  demselben  Jahre  (1660),  in  dem  Karl 
nach  England  zurückkehrte,  ernannte  er  den  Obersten  Gottfried,  Preiherrn 
von  Friesheim  zu  seinem  Residenten  in  Aachen.  Die  Ernennungsurkunde 
(aus  Westminster  vom  2.  Dezember  1660^)  rühmt  seine  reife  Einsicht  und 
seine  Verdienste,  sowie  seine  nicht  gewöhnliche  Ergebenheit  für  den  König 
und  seine  Sache;  „anderswo  habe  er  hiervon  öfters  Proben  abgelegt". 
Wahrscheinlich  hatte  der  König  während  seines  Aachener  Aufenthalts  den 
Obersten  kennen  gelernt  und  mit  ihm  Verkehr  gepflogen.  —  Gottfried  von 
Friesheim  war  als  „Magnae  Brittanniae  et  Hyberniae  regis  hac  in  urbe 
residens",  wenn  die  Stadt  Veranlassung  hatte  zur  englischen  Regierung 
oder  diese  zur  Stadt  in  Beziehung  zu  treten,  der  Vermittler.  Ein  solcher 
Fall  trat  ein  1668,  dem  Jahre  des  Aachener  Friedenskongresses.  Der 
englische  Gesandte  zum  Kongresse,  Ritter  Temple,  kündete  seine  bevor- 
stehende Ankunft  dem  Obristen  Gottfried  von  Friesheim  an,  damit  dieser  der 
Stadtverwaltung  wegen  des  bei  solchen  Gelegenheiten  üblichen  Ceremoniells 
Mitteilung  mache.  Der  Gesandte  hatte  dem  Wunsche  Ausdruck  gegeben, 
„ab  incognito  einzukommen".  In  diesem  Sinne  benachrichtigte  die  Stadt 
den  Meyer,  den  Pfalz-Neuburgischen  Obristlieutnant,  Freiherm  von  Kolff, 
dem  als  Vertreter  seines  Herrn  das  Recht  zustand,  den  Gesandten  das 
militärische  Ehrengeleit  zu  geben.  Nachträglich  aber  berichtete  der  Haupt- 
mann Bogardt,  den  die  Stadt  eigens  zu  dem  Zwecke  dem  Ritter  Temple 
entgegengeschickt  hatte,  um  von  ihm  zu  erfahren,  ob  er  feierlich  em- 
pfangen werden  wolle,  dass  der  Gesandte  erklärt  habe,  „ex  rationibus" 
wünsche  er  ebenso  wie  die  anderen  Gesandten  eingeholt  zu  werden.  Als 
nun  dem  Herrn  von  Kolff,  der  inzwischen  „die  fürstlichen  Völker"  hatte 
abziehen  lassen,  die  Mitteilung  von  der  Sinnesänderung  des  Gesandten 
gemacht  wurde,  „formalisirte  er  sich  höchlichst  darüber**  in  der  Meinung, 
die  Stadt  Aachen  habe  ihn  absichtlich  getäuscht,  um  ihn  in  der  Ausübung 
des  Geleitsrechtes  „zu  retardieren".  Er  drohte,  dass  hierdurch  der  Ver- 
4xag  zwischen  seinem  Herrn  und  der  Stadt  „interrumpirt"  werden  solle. 
In  dieser  Verlegenheit  beschlossen  Bürgermeister  und  Rat  („zu  Entfliehung 
aller  Misshelligkeiten,  so  bei  diesem  Zustand  zu  befahren")  die  feierliche 
Einholung  durch  die  Herren  Bürgermeister  für  dieses  Mal  zu  unterlassen, 
dem  Herrn  Gesandten  aber  die  Herren  Hauptmann  Bogardt  und  Oberst 
von  Friesheim  entgegen  zu  schicken,  die  die  Stadt  „aufs  beste  excusiren" 


>)  S.  Meyer,  Aach.  Gesch.,  S.  663;  Haagen,  Geschichte  Achens,  Bd.  n,  S.  274. 
•)  S.  Anhang. 


—  105  — 

sollten,  übrigens  „wolbemelten  herrn,  wie  anderen  hcrren  beschehen,  mit 
kanon  und  kammerschuss  zu  verehren"  ^ 

Wie  zu  dem  königlichen  Hause  von  England,  so  hatte  Gottfried  von 
Friesheira  auch  sehr  nahe  Beziehungen  zum  Hause  Oranien,  das  durch 
Heiraten*  mit  dem  Hause  Stuart  eng  verknüpft  war.  Im  September  1681 
erhielt  Oberst  von  Friesheim  in  seiner  Wohnung  auf  dem  Alexianergraben 
den  Besuch  der  Prinzessin  von  Oranien.  Bürgermeister  und  Beamte  be- 
schäftigen sich  am  5.  August  1681  mit  den  Empfangsfeierlichkeiten  für 
den  hohen  Gast  und  beschlossen:  ,,dass  beym  einziehen  der  Königlichen 
Princesse  von  Oranien  die  bürgerschaflft  von  Cölner-Pfortz  ab  bis  ahn  des 
herrn  Obristen  von  freissheimb  behausung  in  armis  und  parade  stehen, 
der  weg  durch  gross  Cölnerstrass  über  Closter  (so  hiess  früher  Kloster- 
gasse und  Klosterplatz;  vgl.  Pick,  Aus  Aachens  Vergangenheit,  S.  223) 
und  Parfiss  genohmen  und  ohne  einich  schiessen  mit  wehr  beschehen, 
sondeni  nur  mitt  Canon  und  Cammer  dass  salut  geben  werden  solte*^. 

üeber  den  Besuch  der  Prinzessin  von  Oranien  berichtet  ganz  kurz 
auch  die  kleine  sogenannte  Schricksche  Chronik  oder  „Verzeichnuss  Wass 
sich  alhier  Binnen  dieser  Stadt  Aachen  Innerhalb  23  Jahren  Zugetragen 
hatt,  als  anfangent  1666  bis  1689  adi".  Hier  heisst  es  zum  Jahre  1681: 
„5  Sept.  Kam  die  Princess  von  Oranien  hierin  ....  12  dito  Marschirte 
die  Princessin  von  Oranien  hinweg"*.  Der  Name  der  Prinzessin  von 
Oranien  ist  weder  in  dem  Beamtenprotokoll  noch  in  der  Schrickschen 
Chronik  angegeben;  man  hat  wohl  an  die  Gemahlin  Wilhelms  in.,  Maria, 
die  Tochter  König  Jakobs  II.  von  England,  welche  nachmals  Königin  von 
England  wurde,  zu  denken  ^ 

Oberst  Gottfried  Freiherr  von  Friesheim  starb  in  hohem  Alter  im 
Juli  1683,  nachdem  ihm  seine  Gemahlin  im  August  1682  im  Tode  vorauf- 


>)  Beamtenprot.  vom  27.  April  1668  (Bd.  XXXX,  S.  261  ff.).  —  Eine  Notiz  in 
dem  Beamtenprotokoll  vom  T.November  1668  (Bd.  XXXX,  S.  280)  lautet:  -Dem  Herrn 
Obristen  von  freissheimb  sollen  wegen  des  Englischen  Ambassadorn  Tempels  von  gebrawenen 
weissen  Bier  guctgethan  [werden]  sechssig  gl.  aix.  —  Nach  dem  Beamtenprotokoll  vom 
22.  Februar  1691  (Bd.  XXXXTTT,  S.  287)  wurde  dem  Syndikus  Lipman  aufgegeben  „ein 
höffliches  schreiben  an  Ihre  Majestät  König  in  Engellandt,  wie  weniger  nit  ahn  h.  Obristen 
von  freisheim  einzurichten  gestalt  derselbe  sich  gefallen  lassen  wolle  ersagtes  schreiben 
behorig  orthss  zu  adressiren".  Der  hier  genannte  Oberst  von  Freisheim  ist  zweifelsohne 
der  Sohn  des  Obersten  Gottfried,  Johann  Theodor  von  Freisheim,  welcher  in  den  Dienst 
des  Prinzen  Wilhelm  in.  von  Oranien,  Erbstatthalters  von  Holland,  der  im  Jahre  1668 
auf  den  königlichen  Thron  von  England  erhoben  wurde,  getreten  war.  üeber  ihn  s.  unten 
S.  108  ff. 

*)  Karls  II.  Schwester  Maria  war  die  Gemahlin  Wilhelms  n.,  Prinzen  von  Oranien, 
und  der  ans  dieser  Ehe  hervorgegangene  Sohn,  Wilhelm  III.  von  Oranien,  heiratete  1677 
Maria,  die  älteste  Tochter  Jakobs  II.  von  England,  des  Bruders  und  Nachfolgers  Karls  11. 

*)  Beamtenprot.,  Bd.  XXXXII,  S.  138. 

*)  von  Fürth,  Beiträge  und  Material  zur  Geschichte  der  Aachener  Patrizierfamilien, 
Bd.  U,  8.  Abteilung,  2.  Anhang,  S.  181. 

*)  Wenige  Tage  nach  dem  Besuch  der  Prinzessin  von  Oranien  wurde  dem  Oberst 
Gottfried  von  Friesheim  eine  Enkelin  geboren,  zu  deren  Taufe  als  Patin  geladen  war 
und  persönlich  erschien:  „Charlotte,  Ihre  Durchlaucht  die  Verwlttibte  Frau  ChurfUrstin 
zur  Pfalz".    S.  Macco  a.  a.  0.,  Bd.  n,  S.  85,  Anm.  2. 


—   106  — 

gegangen  war^  Die  Söhne  wandten  sich  wie  der  Vater  der  militärischen 
Laufbahn  zu  und  brachten  es  hier  zu  hohen  Stellungen.  Der  älteste  von 
ihnen,  Johann,  geboren  20.  Dezember  1630,  der  im  Jahre  1658  den  Rang 
eines  Obristwachtmeisters  im  Regimente  des  Obersten  Georg  Friedrich  von 
Sparr^  im  Dienste  Kaiser  Leopolds  bekleidete,  weilte  im  Mai  genannten 
Jahres  in  Aachen,  um  Mannschaften  für  sein  Regiment  anzuwerben.  Ob- 
gleich Leopold  ihn  mit  einem  Empfehlungsschreiben^  an  Bürgermeister 
und  Rat  der  Stadt  Aachen  ausgerüstet,  und  sein  Minister  von  Lamboy 
in  demselben  Sinne  an  die  Stadt  geschrieben  hatte,  wurde  die  Werbung 
Anlass  eines  ernstlichen  Konfliktes.  Die  Ursache  ist  nicht  völlig  aufgeklärt, 
doch  scheint  es,  dass  ein  Aachener,  Zander  Cornelissen,  seines  Zeichens 
ein  Zimmermann,  unter  Schmähreden  gegen  Leopold  die  in  seinem  Namen 
veranstaltete  Werbung  verächtlich  zu  machen  suchte  und  dadurch  den 
Zorn  des  Oberstwachtmeisters  Johann  von  Friesheim  so  gewaltig  reizte, 
dass  er  gegen  ihn  den  Degen  zog,  den  Fliehenden  verfolgte  und  ihn  in 
dem  Hause  „zur  Maus"  auf  dem  Münsterplatze  niederstiess.  Bürgermeister 
und  Rat  der  Stadt  wollten  diese  Rechtsverletzung  nicht  ungeahndet 
lassen,  sondern  thaten  Schritte  zur  Ergreifung  Johann  von  Friesheims  und 
suchten  zu  hindern,  dass  er  mit  den  bereits  angeworbenen  Truppen  die 
Stadt  verlasse.  Der  Vorfall  hatte  sich  am  4.  Mai  zugetragen;  am  6.  Mai 
protestirte  Oberst  Gottfried  von  Friesheim  Namens  seines  Sohnes  in  Gegen- 
wart dreier  Offiziere  des  von  Sparrschen  Regiments  auf  dem  Rathause  gegen 
die  Massnahmen  der  städtischen  Behörde  und  verlangte  freies  Geleit  für 
seinen  Sohn  zur  Abführung  der  angeworbenen  Truppen.  An  demselben  Tage 
fassten  die  Bürgermeister  und  Beamten  folgenden  Beschluss: 

1658,  Mai  6.  Obwohl  der  Obrister  Freissheimb  sich   heut  dato  vor 
herren  Burgermeist^ren  und  Beambten  angeben  und   namens  seines  sohus 


*)  Nach  den  Begräbnisregistern  der  Alexianerbrüder,  die  auf  dem  Aachener  Standes- 
amte aufbewahrt  werden,  wurde  Oberst  von  Friesheim  am  9.  Juli  1683,  seine  Gemahlin 
am  1.  September  1682  begraben. 

*)  Georg  Friedrich  von  Sparr  gehörte  einer  angesehenen,  wahrscheinlich  aus 
Schweden  stammenden  Familie  an,  aus  der  im  17.  Jahrhundert  mehrere  tüchtige  Generale 
hervorgingen,  so  Ernst  Georg,  Graf  von  Sparr,  Kaiserlicher  General-Feldzeugraeister,  der 
unter  den  verschiedensten  Fahnen  sich  kriegerische  Lorbeeren  errungen  hat,  und  inbesondere 
Otto  Christoph,  Freiherr  von  Sparr,  Kurfürstlich-braudenburgischer  Generalfeldmarschall, 
der  als  tüchtiger,  zuverlässiger,  namentlich  im  Geschützwesen  erfahrener  Führer  von  dem 
grossen  Kurfürsten  mit  Recht  sehr  hochgeschätzt  wurde.  (S.  Allgemeine  Deutsche  Biographie, 
unter  Sparr.)  —  ücber  Georg  Friedrich  von  Sparr  s.  auch  S.  108,  Anm.  1. 

^)  In  diesem  Schreiben,  welches  das  Datum,  Pilsen  den  5.  Februar  1658,  trägt,  heisst  es: 
„Demnach  wür  zu  mehrer  Versterckhung  unserer  armada  unseren  under  den  sparischen 
Regiment  Obristen  Wachtmeisteren  Johann  von  freissheimb  eine  gewisse  Werbung  zu 
fuess  aufgetragen  haben,  Alss  ersuchen  wür  Euch  hiemit  freund tgnediglich,  Ihr  wollet 
gedachten  Obristwachtmeisteren  Johann  von  freissheimb  oder  seine  dessentwegen  aus- 
schickenden officier  nicht  allein  die  freye  Werbung  verstatten,  sondern  auch  darzue  allen 
gueten  Vorschub  und  hilifliche  Handt  biethen. .  ."  Die  Unterschrift  lautet:  Leopold,  König 
von  Böhmen  und  Ungarn  und  Erzherzog  zu  Oesterreich.  (Leopold  I.  wurde  erst  am  18.  Juli 
1658  zum  Kaiser  erwählt  und  am  5.  August  gekrönt;  König  in  Ungarn  war  er  bereits  seit 
1655.)  Lamboys  Brief  ist  aus  Prag  vom  12.  Februar  1658  datirt.  Beide  Briefe  be- 
finden sich  auf  dem  städtischen  Archive. 


—  107  — 

dess  Obrii^ten  Wachtmeisters  Johanssen  von  Freissheimb  (welclier  vorgisteren 
nachmittags  in  der  Mauss  in  eines  Burgers  hauss  einen  Zimmerman  nieder- 
gestochen) frey  gleidt  zu  abfuhrung  seiner  Volker  zu  Behuef  Ihrer 
Konigen  in  Ungarn  zu  ertheilen  begert,  zugleich  auch  protestirt,  dass  man 
zu  ergreiffung  wohlgemeltes  seines  sohns  die  haxschalen  (?)  in  seinem  hauss 
geschicket  hette.  So  haben  herren  Beambten,  den  Pralen  punctum  wegen 
des  gleidts  weilen  dieser  actus  zumal  exorbitant  und  der  Statt  und  Bürger- 
lichen Privilegien  zuwieder  lauft,  zu  Einem  Ehrbarn  Raht  verwiesen, 
sonsten  sich  erklert,  dass  sie  erleiden  mögten,  dass  die  geworbene  Volker 
durch  den  officiren  stündlich  abgefürt  würden,  welches  dem  Obristen  Freiss- 
heim  per  Secretarium  also  angezeigt  worden.  Wie  nun  derselb  mit  dieser 
der  herren  Beambten  Erklehrung  nicht  zufrieden  sondern  umb  ferner  per- 
sohnlich  gleidt  seines  sohns  angestanden,  ist  es  bey  vorigen  antwort  ver- 
plieben,  wargegen  bemelter  Obrist  protestirt  und  verlauten  lassen,  wan 
bey  so  beschaffen  Sachen,  einige  fernere  Soldaten  verloren  gehen  werden, 
dass  er  und  sein  söhn  den  abgang  an  die  Verursachere  zu  suchen  bedacht 
were,  dass  er  sonsten  viele  gehessige  Leut  dahie  hette,  solches  wiesse  der 
effectus  auss^ 

Der  Bat  trat  der  Auffassung  des  Magistrats  bei  und  beschloss  am 
8.  Mai  1658:  „Ein  Erbar  Kahtt  last  es  bey  der  hh.  Bürgermeister  und 
Beambten  Schluss  wegen  des  wieder  den  Obristen  Wachtmeister  Johann 
von  freissheimb  abgeschlagenen  gleides,  noch  zur  Zeitt  bewenden*'*.  Jetzt 
griff  Oberst  Georg  Friedrich  von  Sparr  zu  Gunsten  seines  Oberstwacht- 
meisters ein;  er  eilte  von  Köln  nach  Aachen  und  richtete  am  14.  Mai  ein 
Schreiben  ^  an  die  Bürgermeister,  in  dem  er  kategorisch  sowohl  freien  Ab- 
zug für  seinen  Oberstwachtmeister  und  seine  Kompagnie  samt  Bagage  und 
Zubehör  als  auch  Bestrafung  des  oben  genannten  Zimmermanns  verlangte. 
Am  Schlüsse  seines  Briefes  erklärt  Oberst  von  Sparr,  er  erwarte  schleu- 
nigste Antwort,  da  er  im  Begriffe  stehe,  „zu  Pferde  zu  sitzen";  die  Bürger- 
meister würden,  indem  sie  seinen  Wünschen  Folge  gäben,  sich  selbst 
und  ihm  „viele  Weitläufigkeiten  abschneiden".  Diesem  so  bestimmt  ausge- 
sprochenen Ersuchen  hat  der  Magistrat  wohl  entsprechen  müssen;  war 
doch  in  jenen  kriegerischen  Zeiten  bei  den  trostlosen  Zuständen  im  deut- 
schen Reiche  die  bürgerliche  Gewalt  der  militärischen  gegenüber  machtlos. 
Aber  man  verlangte  doch  eine  Entschädigung  des  verwundeten  Zimmer- 
manns, und  zwar  hielt  man  sich  an  den  Vater  des  inzwischen  abgezogenen 
Oberstwachtmeisters.  —  „In  Sachen"  —  heisst  es  in  dem  Beamtenprotokoll 
vom  12.  Juli  1658*  —  Zandern  Cornelissen  und  den  herrn  Obristen  God- 
darten  von  freisslieimb  eines  und  andern  Theilss  haben  hh.  Bürgermeister 
und  Beambten  über  vorigen  ertheilten  mündlichen  Bescheideren  |  :  dass 
Er  nemblich  den  durch  söhn  h.  Johannen  von  freissheimb  verwundeten 
Cornellischen    befriedigen    solle:  |   die    Execution    erkandt    und    solle 


^)  BeamtonprotokoUe  Bd.  XXXIX,  S.  79. 

»)  Ratspro tükolle,  Bd.  I,  S.  156. 

*)  Dasselbe  befindet  sich  im  städtischen  Archive. 

*)  Beamtcnprotokolle  Bd.  XXXIX,  S.  85. 


—   108  — 

Ein  herr  Ein  lierr  sein  und  den  Ungehorsamen  zum  Gehorsam 
pringen". 

Zehn  Jahre  später  nahm  Johann  von  Friesheim,  der  inzwischen  zum 
Generalwachtmeister  aufgerückt  war,  im  Dienste  der  Republik  Venedig 
auf  Kreta  an  den  Kriegen  gegen  die  Türken  teil,  in  denen  Angehörige 
aller  Nationen  auf  das  heldenmütigste,  aber  dennoch  ohne  Erfolg,  für  den 
christlichen  Glauben  und  christliche  Kultur  und  Gesittung  kämpften.  Zwei 
Brüder  Johann  von  Friesheims,  Wilhelm  Heinrich  und  Johann  Theodor, 
hatten  Kompagnieen  in  dem  Regimen te  Johanns,  doch  hat  Johann  Theodor 
an  dem  Feldzuge  wohl  kaum  teilgenommen ;  an  seiner  Statt  führte  ein  Haupt- 
mannsverwalter (Laurentio  Bartholomaei)  die  Kompagnie  ^  20  Jahre  lang 
hatten  die  Türken  auf  Kreta  Krieg  geführt,  4  Jahre  lang  dauerte  die 
förmliche  Belagerung  Kandias,  des  am  stärksten  befestigten  Platzes  und 
letzten  Stützpunktes  der  venetianischen  Macht  auf  der  Insel,  bis  endlich 
am  7.  (17.)  September  1669  nach  hartnäckigster  Verteidigung  der  Rest 
der  christlichen  Besatzung  in  ehienvoller  üebergabe  die  Stadt  räumen 
musste.  Schon  einige  Monate  vorher  war  in  den  heissen  Kämpfen  um  das 
Fort  St.  Andreae  Johann  von  Friesheim  gefallen  ^, 

Der  jüngste  Sohn  Gottfried  von  Friesheims,  Johann  Theodor^,  geb. 
7.  Oktober  1642,  dessen  oben  bereits  mehrfach  gedacht  worden  ist,  trat  in  den 


*)  Prozessakten  Buirssgen/Freisheira  (Stadt.  Archiv).  S.  auch  die  folgende  Anm.  — 
Die  „ausländischen  Völker**  im  Dienste  der  Republik  Venedig  standen  unter  dem  Befehle 
des  früheren  Obersten  Johann  v.  Friesheims,  des  Generals  Georg  Friedrich  von  Sparr,  der  bei 
der  Belagerung  Kandias  neunmal  verwundet  und  späterhin  zum  Kaiserlichen  General- 
Feldmarschall-Lieutenant  erhoben  wurde  (S.  Zedier,  Universallexicon  unter  Sparr). 

^)  Auf  Ersuchen  Gottfrieds  von  Friesheim,  des  Vaters  Johanns  und  auf  dienst- 
eidliche Versicherung  des  Schöffen  Johann  Wilhelm  von  Berchem  und  des  städtischen 
Artilleriehauptmanns  Jakob  Savelsberg  bescheinigen  Bürgermeister,  Schöffen  und  Rat 
am  6.  April  1669,  dass  der  „illustris  et  generosus  dominus  Joannes  baro  a  Freisheim 
piae  memoriae,  quondam  sacrae  Caesareae  majestatis  colonellus  et  generalis  vigiliarum, 
qui  nuper  in  servitio  serenissimae  Venetorum  reipublicae  in  praesidio 
Candiae  contra  hostem  Christiani  nomiuis  militando  occubuif,  ein  ehelicher 
Sohn  des  Gesuchstelle rs  und  seiner  Frau  Katharina  Amia  sei.  Wenige  Tage  später  (am 
13.  April  1669)  bescheinigen  dieselben  Behörden  gleichfalls  auf  Ersuchen  Gottfried  von 
Friesheims,  dass  in  Aachen  und  Umgegend  keine  ansteckende  Krankheit  herrsche.  Dieser 
Bescheinigung  bedurfte  der  Antragsteller,  da  er  mit  seinem  Sohne  Johann  Theodor  — 
offenbar  aus  Anlass  des  Todes  Johann  von  Friesheims  —  nach  Italien  zu  reisen  beab- 
sichtigte. Gottfried  von  Friesheim  selbst  war  bei  den  grossen  Werbungen  der  Republik 
Venedig  finanziell  beteiligt  (S.  auch  Prozessakten  Bürssgen/Freisheim  auf  dem  städtischen 
Archive)  und  hatte  noch  im  Jahre  1675  einen  Geschäftsführer  in  Venedig.  Am  26.  August 
dieses  Jahres  nämlich  erklärte  Gottfried  von  Friesheim  vor  den  Bürgermeistern,  Schöffen 
und  Rat,  dass  sein  Mandatar  und  Geschäftsführer  zu  Venedig,  Abraham  von  Colin, 
jüngst  verstorben,  und  damit  das  diesem  am  9.  Februar  1675  vor  dem  hiesigen  Magistrat 
ausgestellte  „mandatum  ad  recipiendum  a  serenissima  republica  Venetiana  ipsi  domino 
comparenti  adhuc  restantia  debita"  erloschen  sei,  und  ernannte  zugleich  zu  neuen  Bevoll- 
mächtigten Laurenz  und  Simon  Charles. 

^)  Bei  Macco  a.  a.  0.  Johann  Die  der  ich  genannt;  Taufpaten  waren:  Johann 
Diederich,  Graf  von  Merode  (S.  Anhang  zu  S.  102),  Daniel  Amya,  Johann  von  Bour, 
Baro  de  Frankenberg,  Paulus  Roemer  doctor,  die  Edelgeborene  Anna  von  Stein-Kallen- 
fels,  Maria  Seulain  und  Susanne  de  Beurre. 


—  109  — 

Heerdienst  der  Generalstaaten  in  Holland  ein  und  bekleidete  im  Jahre  1680 
den  Rang  eines  „capitains  onder  die  guarde  von  syn  hocheyt"  K  Im  zweiten 
Jahre  des  spanischen  Erbfolgekrieges,  am  7.  November  1702,  zog  er,  der  mitt- 
lerweile Generalmajor  geworden  war,  an  der  Spitze  holländischer  Truppen 
in  das  Aachener  Gebiet  ein,  um  sehr  gegen  den  Willen  der  Bürger  und 
der  derzeitigen  städtischen  Behörden  in  der  Stadt  Winterquartier  zu  nehmen. 
Wie  in  so  vielen  Fällen,  weigerte  sich  die  Stadt  erfolglos,  die  holländischen 
Truppen,  denen  bald  noch  preussische  folgten,  aufzunehmen.  Im  Einzelnen 
berichtet  über  diese  Vorgänge  ausführlich  die  Chronik  des  Bürger- 
meisterei-Dieners Janssen,  wo  es  zum  Jahre  1702  heisst:  „Den  7'®°  9^*^^* 
ist  der  general  freissheim  von  die  staeten  mit  3000  man  Reuter  und  fusser  in 
reich  von  Aachen  (eingerückt)  und  heilt  sich  8  tag  darein  auff  und  thäte 
grossen  schaden,  und  den  14  9"'^*''  komt  dieses  folck  bis  an  pont  Pfortz 
und  wolte  parfors  in  der  statt  sein,  die  h  h™  hielten  die  thor  verslossen 
konten  aber  dass  accordt  nitt  einig  werden,  da  bleib  dass  folck  vor  Pont 
pfortz  liegen,  des  nachts  und  haben  groossen  Schaden  in  die  benten,  an 
Haagen,  bäum  alles  abgehauwen  und  feur  davon  gemacht  dai-auff  dan  des 
aben  alle  burgerschaft  in  gewähr  und  auff  die  wäll  gute  wacht  gehalten, 
und  diese  habens  halt  nit  besser  gemacht,  dan  sie  nahmen  auch  dass  holtz 
und  bonestecken  auss  die  gartens  und  Machten  auch  feur  davon,  darüber 
komt  der  Kayserl.  Commissarius  von  luttich  in  der  Nacht  durch  dass  Volck 
nach  sandtkoul  pfortz  zu,  so  unterreden  sich  unsere  h  h*"  mit  ihm  und  seindt 
dess  accordts  einig  worden,  und  das  volck  komt  den  15.  9^^**  zur  statt 
hinein  und  blieben  hier  in  winter  garnisonn,  dan  sie  hatten  im  Nahmen 
des  Kaysers  ihre  function  wohl  gedahn"  *.  Es  ist  nur  zu  begreiflich,  wenn 
die  Stadt  sich  mit  allen  Mitteln  sträubte,  Trappen,  auch  wenn  sie,  wie  in 
diesem  Falle,  einer  befreundeten  Macht  angehörten,  für  den  Winter  in  ihre 
Mauern  aufzunehmen.  Denn  abgesehen  davon,  dass  die  Anwesenheit  der 
Soldaten  mannigfache  Belästigungen  für  die  Bürger  mit  sich  bringen 
musste,  so  waren  auch  stets  grosse  Geldopfer  für  die  Stadt  mit  den  Ein- 
quartierungen verbunden.  So  auch  im  Winter  1702/3.  Von  manchen  Miss- 
helligkeiten und  Streitigkeiten  über  die  beiderseitigen  Verpflichtungen 
berichten  die  städtischen  Beamtenprotokolle  ^;  Interesse  dürfte  auch  folgende 
Notiz  erwecken,  die  dem  Protokoll  vom  8.  Januar  1703^  entnommen  ist, 
„ferner  sint  h.  Rhentmeister  Heidtgens  und  h.  Weinmeister  von  Eschweiler 
deputirt  worden,  gestalt  dem  h.  Generalmaior  freiherrn  von  freissheimb 
ahnstatt  Eines  neuen  Jhars  100  Ducaten  zu  praesentiren,  wie  dan  auch 
dem  Maior  de  la  place  2  souverainen zu  verehren".  Solche  Ehren- 
gaben wurden  nach  Ausweis  der  Beamtenprotokolle  in  jenen  Zeiten  hoch- 
stehenden Persönlichkeiten  sehr  oft  dargebracht;  sie  entsprangen  in  den 
weitaus  meisten  Fällen  gewiss  nicht  dem  freien,  unbeeinflussten  Willen  des 


*)  Nämlich  des  Prinzen  von  Oranien.    (Amtliche  Zeugnisse  des  Aachener  Magistrats 
auf  dem  städtischen  Archive;  Macco  a.  a.  0.,  II,  S.  35;  vgl.  auch  oben  S.  105,  Aum.  1.) 
')  y.  Fürth,  Beitr.  und  Material  z.  Gesch.  der  Aachener  Patrizierfamilien,  III,  S.  26. 
«)  Bd.  XXXXV,  S.  121,  126,  135,  137,  188,  146. 
*)  Beamtenprotokolle,  Bd.  XXXXV,  S.  182. 


—  110  — 

Gebers,  sondern  waren  vielmehr  eine  Unsitte,  eine  drückende  Verpflichtung, 
der  die  städtische  Behörde,  ohne  Nachteile  für  die  Stadt  fürchten  zu 
müssen,  sich  nicht  entziehen  konnte^. 

Im  Frühjahr  1703  zog  General  Johann  Theodor  von  Friesheim  mit 
seinen  Truppen  gegen  Bonn,  die  Residenz  des  mit  Frankreich  verbündeten 
Kurfürsten  und  Erzbischofs  von  Köln,  Joseph  Klemens,  und  nahm  teil  an 
der  Belagening  dieser  Stadt,  die  am  14.  Mai  nach  vorausgegangenen  Ver- 
handlungen mit  dem  französischen  Kommandanten  Marquis  d'Alegre  von  den 
Holländern  besetzt  wurde. 

Auch  in  den  folgenden  Jahren  des  spanischen  Erbfolgekrieges  nahmen 
vielfach  Truppen  der  kriegführenden  Mächte  in  Aachen  Winterquartiere; 
wiederholt  gingen  zu  Beginn  des  Winters  Deputirte  der  Stadt  zur  Haupt- 
armee, um  mit  den  Generalen  persönlich  zu  verhandeln  und  Befreiung  von 
der  Last  der  Winterquartiere  zu  erlangen  —  meist  vergeblich.  In  einigen 
Fällen  wurde  den  Deputirten  aufgegeben,  sich  u.  a.  auch  an  den  General- 
major von  Friesheim  zu  wendend  ' 


*)  Wie  1703  Herrn  Generalmajor  von  Friesheim,  so  wurden  1704  dem  Grafen  von 
Dobna,  dem  Befehlshaber  der  in  diesem  Jahre  in  Aachen  im  Winterquartier  liegenden 
Truppen,  seitens  der  Stadt  ein  Neujahrsgeschenk  von  100  Dukaten  gemacht.  Am 
5.  Januar  1704  beschlossen  Bürgermeister  und  Beamte,  „dass  hiesigem  herm  Comman- 
dant^n,  dem  Grafen  von  Dohna  mit  einer  Recognition  von  100  Ducaten  in  Golt  als  wie 
dem  Herrn  Generalmaior  von  Freissheimb  beschehen  ahn  Handt  gangen  auch  demselben 
sein  hier  frey  zu  brauen  vcrstatlet  werden  solle".  (Beamtenprotokolle,  Bd.  XXXXV,  S.  190.) 
—  Ein  ebenfalls  recht  ansehnliches  Geldgeschenk,  1000  Eeichsthaler,  dazu  noch  ein  Fuder 
Wein,  erhielt  1689  von  der  Stadt  der  brandenburgische  Generalmajor  Friedrich  von 
Heyden,  der  mit  seinen  Truppen  am  10.  November  1689  in  Aachen  Winterquartiere  bezog. 
Zugleich  beschloss  der  Magistrat,  der  Gemahlin  desselben  einen  Spiegel  oder  ein  Stück 
Silberwerks  zu  verehren.  (Pick,  Aus  Aachens  Vergangenheit,  S.  589.)  —  Denn  nicht  nur 
bares  Geld,  sondern  auch  Waffen  (Pistolen),  Pokale,  „Drankgeschirre",  Geräte  aus  Kupfer 
(z.  B.  Kronleuchter)  oder  Silber  (z.  B.  Lampetschüssel)  und  vor  allem  Wein  wurden  als 
Geschenke  an  hohe  Personen  gegeben.  Die  Wein  Verehrungen  aus  den  Jahren  1662—1779 
hat  Pauls,  Zur  Geschichte  des  Weinbaues  in  der  Aachener  Gegend,  (Zeitschrift  des 
Aachener  Geschichtsvereins,  Bd.  VII,  S.  270  if.),  auf  Grund  von  Auszügen  aus  den 
Beamtenprotokollen  zusammengestellt.  Daselbst  heisst  es,  dass  am  30.  Januar  1703,  in 
demselben  Jahre,  in  welchem  dem  General  von  Freisheim  „anstatt  eines  neuen  Jahrs"  100 
Dukaten  verehrt  wurden,  die  Herren  Weinmeister  deputirt  wurden,  dem  „Brigadier  Major 
von  Zobell  ein  Vässgen  Wein  anstatt  eines  neuen  Jahrs,  Frantzen  Wein  auszusuchen",  und 
4  Tage  nachher,  am  3.  Februar  1703,  wurde  beschlossen,  dass  durch  den  Kapitän  Bogart 
„hundert  Bouteillen  wissen,  fünfzig  Champagner  und  fünfzig  Borgongsche  Weins  dem 
H.  von  Zobel  praesentirt  werden  sollen".  —  Ein  Älal  hören  wir  auch  von  der  Ablehnung  eines 
angebotenen  Geldgeschenks.  Die  betreffende  Stelle  in  den  Beamtenprotokollen  (Bd.  L)  lautet: 
„Sambstag  den  9**^"  7^*"''  1758  (Kleins  Raths)  ist  beschlossen,  dass  dem  frantzosischen  Commis- 
sario  h.  De  la  saal,  welcher  von  seiner  Excellence  h.  Marschall  De  Contades  am  24***"  jüngst 
(umb  sich  mit  dem  hannoverischen  Commissario  wegen  sicheren  Geschäften  zu  Unterreden) 
hiehin  geschickt  worden,  sich  dahier  ettwan  6  wochen  auifgehalten  hatt,  Undt  übermorgen  ab- 
reysen  wirdt,  wegen  einigen  den  herm  burgermeisteren  Undt  beambten  insbesonders  bekanten 
Ursachen,  Ein  hundert  güldene  Ducaten  durch  Regierenden  h.  burgermeistem  von  Oliva 
selbst  zum  present  gemacht  werden  solln  —  non  voluit  acceptare  —  nur  allein  ein 
klein  präsentgen  von  thee  Undt  Nehnadeln  ahngenohmen. 

«)  Beamtenprotokolle,  Bd.  XXXXV,  S.  164,  230. 


—  111  — 

Johann  Theodor  von  Friesheim  scheint  später  seinen.  Aufenthalt 
dauernd  in  Holland  genommen  zu  haben;  er  starb  als  General  der  Infanterie 
der  Generalstaaten,  91  Jahre  alt,  im  Jahre  1733  ^ 


Anhang. 

Zu  Seite  102. 

Der  Dürener  „Vergleich"  lautet  nach  der  auf  dem  städtischen  Archive  befindlichen 
Ausfertigung  vollständig  so: 

Demnach  Sich  die  Statt  Aachen  wieder  alle  hoflfnung  biss  anhero  nicht  accomodiren, 
und  zu  einem  Nachbarlichen  Vergleich  verstehen  wollen,  under  dessen  aber  dem  Landt 
und  Reich  von  Aachen  mit  Blunderungh,  Raub,  Mordt  und  Brandt  nicht  geringer  Schade 
zugefuegt  worden.  Dahero  gedachtes  Reichs  von  Aach  Eingehorrige  ohne  Zuthucn  der 
Statt  ursach  genohmen  zu  vcrhuetung  ferneren  und  groesseren  Ruins  die  hochwollgeborenen 
Edlen  und  Ehrwürdigen  Graven  und  herren  herm  von  Merode  de  Hoffalize  herrn  zu 
franckenburgh  h.  Gottfrid  von  freissheim,  Rittmeistern  und  Johannes  Schmidtz  pastom 
in  hären  zu  »mir  anhero  mit  genügsamer  Volmacht  abzufertigen  umb  in  ihren  und  dess 
reichs  von  Aach  nahmen  Einen  gewissen  vergleich,  und  zu  erhalttung  guter  Nachbar- 
schaft mit  mir  zu  treffen,  Also  und  dergcstaltt  dass  die  eingehorrigcn  dess  Reichs  von 
Aach  bey  hauss  und  hoff  auch  ufifm  feldt,  und  wo  Sie  sunsten  zu  verrichten  haben 
wurden  Jedesmahlss  geruhigh  und  unperturbirt  gelassen  und  aller  orten  und  enden  frey 
sicher  und  ungehindert  passirt  werden  mögen,  Massen  dann  Endtlich  nach  langer  ünder- 
redungh  dahin  verglichen  worden,  da  die  herren  Abgeordneten  Crafft  habender  Volmacht 
in  Nahmen  dess  Reichss  von  Aachen  Eingehorrige  (Warunder  aber  die  Statt  Aachen 
durchauss,  noch  dero  Burgerschafft  nit  begriffen  Sonderen  aussgeschlossen  und  zu  Ihr  Excell. 
dess  herm  General  Lieutnants  Graven  von  Guebriants  Respect  mit  derselben  zu  tractiren 
vorbehalttcn  sein  soll;  zu  erhalttungh  gutter  Nachbarschaft,  Ein  vor  alle  mahll  diessen 
alhier  logirenden  Regimentern  zum  besten  Vier  Tausendt  Reichssthaller  Innerhalb  acht 
Tagen  gewiss  und  unfhelbar  zu  entrichten  vcrwi lüget,  Mitt  diesser  Gegenversicherung 
dass  von  Jetzt  ahn,  und  hinführe  keine  ferneren  ansprach  oder  forderungen  an  dass  reich 
von  Aachen  gethan.  Sonderen  alles  unheil,  und  biss  anhero  vergangene  Hostilitäten  Alss 
Blunderen,  Rauben,  Morden  und  Brennen,  von  den  Eingehörigen  abgeschaffet,  und  also 
in  allem  gute  Nachbarschaft  gepflogen  werden  solle,  über  dass  weillen  auch  die  Under- 
thanen  in  treibungh  ihres  gewerbs,  So  woll  auss-  alss  Innerhalb  dess  Reichs  zu  schaffen 
haben,  So  soll  dennen  zu  Wittem  und  Wilhelmstein  liegenden  officiren  Ernstlich  anbevohlenn 
werden,  dass  Sie  alle  und  iede  dess  Reichss  von  Aachen  Underthanen  Jedesmahlss  aller 
orten  und  enden  frey,  sicher  und  unangefochten  passiren  und  repassiren.  Auch  alle 
freundtschaft  mitt  crtheilungh  pass,  und  anderen  dha  Sie  dessen  von  Noethen  haben 
wurdenn,  widderfahren  lassen  sollen.  Und  nachdeme  vor  diessem  getroffenen  vergleich  von 
dem  Reich  Aachen  underscheidtliche  gefangene  hinwegh  gefuhrt  worden;  So  Ist  auch  dess 
fhalss  abgeredt  und  beschlossen,  dass  Solche,  gegen  eine  Leidentliche  Rantzion  widerumb 
frey,  ledig,  und  loss  werden  sollen  Und  Im  fhall  sich  auch  zutragen  wurde,  dass  ahn 
Einen  und  anderen  dess  Reichs  Aachen  ortt,  oder  underthanen  Ettwass  gewalttsames 
verübet  werden  soltte.  So  Soll  dasselbe  Nicht  allein  reraedyrt:  Sonderen  auch  die  Thätter 
zu  gebührender  Straff  getzogen  werden,  dass  nun  diesses  wie  obstehet  desto  besser  und 
vester  gehaltten  werden  möge,  Ist  diesser  vergleich  doppelt,  und  Eines  lauts  aussge- 
fertiget,  und  von  beiden  Theilen  underschrieben  worden,  Signatum  Deuren  den  6.  Aprilis 
a«»  1642. 

Unterschriften:  Reinholdt  von  Rosen,  v.  Merode  de  Hoffalyze  Frankenburg,  Gode- 
frid  von  freisheim,  Arnoldus  Schmitz,  Pastor  in  haaren.  (Die  drei  Erstgenannten  haben 
ihrer  Unterschrift  ihr  Siegel  hinzugefügt.) 


*)  Zedlers  Universallexikon,  Bd.  IX  unter  Friesheim. 


—  112  — 

Arnold n,s  Schmitz  war  der  dritte  in  der  Reihe  der  Haarener  Pfarrer  und  verwaltete 
die  Pfarrstelle  von  1635  bis  8.  Dezember  1648.  (Im  Texte  der  Urkunde  wird,  abweichend 
von  der  Unterschrift,  dem  Haarener  Pfarrer  der  Vorname  Johannes  gegeben.  Die  Haarener 
Bjrchenbücher  kennen  nur  den  Vornamen  Arnold:  Arnoldus  Faber  sive  Schmitz.)  Er  war 
ein  geborener  Haarener.  Als  dritter  unter  den  von  seiten  des  Reichs  mit  dem  General 
von  Rosen  zu  Düren  verhandelnden  Notabein  wird  oben  der  „Graf  und  Herr  von  Me- 
rode  de  Hoifalize  zu  Franckenburg"  genannt.  Herr  zu  Frankenberg  war  seit  dem  21. 
März  1633  Johann  Diederich  von  Merode-Hoffalize,  der  im  Jahre  1645  starb.  Er  begann 
im  Jahre  1637  den  Wiederaufbau  des  völlig  verfallenen  Schlosses.  In  demselben  Jahre 
1642,  wo  zu  Düren  das  Abkommen  zwischen  Rosen  und  den  genannten  Vertretern  des 
Aachener  Reichs  getroffen  wurde,  wurde  wahrscheinlich  das  herrschaftliche  Gebäude 
zu  Frankenberg  fertiggestellt:  oberhalb  der  Eingangsthüre  ist  das  Familienwappen  mit 
der  Jahreszahl  1642  angebracht.  (S.  Quix,  Die  Frankenburg.  .  Aachen  1829,  S.  4,  16  ff., 
75.)  Johann  Diederich  von  Merode  de  Hoifalize  und  Gottfried  von  Friesheim  waren  be- 
freundet; als  in  demselben  Jahre  1642  dem  letzteren  ein  Sohn  geboren  wurde,  vrurde  der 
erstere  Pate,  und  nach  ihm  erhielt  das  Kind  auch  die  Vornamen  Johann  DiedericL  (S.  108, 
Anm.  3.)  —  Eine  kurze  Notiz  über  die  Plünderungen  der  Rosenschen  Truppen  findet 
sich  in  dem  Begräbnisregister  der  Alexianerbrüder,  das  auf  dem  Aachener  Standesamte 
aufbewahrt  wird,  zum  März  1642:  „Anno  1642,  den  letzten  Martii  ist  der  Oberst  Rosen 
mitt  ctwau  15hundert  Pferden  in  dit  reich  kommen  und  hatt  den  1.  Aprill  in  der  nacht 
etzliche  Meullen  und  heuser  auff  Collesteinwech  in  brandt  gestochen,  darunder  S.  Tomas 
(-hof:  unleserlich)  item  Dennewartzmeull,  den  huntzkirchhoff,  die  Fellmeullen  des  Abends 
zwischen  7  und  8  Uhren".  (Die  Dennewaltsmühle  lag  „gegen  das  Elunckartshäuschen 
über"  [Mühlenregister  auf  dem  städtischen  Archive] ;  Hundskirchhof  [„Die  Hundtskirfßger 
Müll":  Mühlenregister]  ist  noch  heute  der  Name  des  gleichfalls  auf  dem  Eölnsteinweg 
gelegenen  Gutes.) 

Zu  Seite  104. 

Die  Urkunde,  durch  welche  Karl  II.  von  England  den  Obersten  Gottfried  Frei- 
herrn von  Freisheim  zu  seinem  Residenten  in  Aachen  ernennt,  hat  folgenden  Wortlaut: 

(L.  S.)    Carolus  Del  gratia  Angliae,  Scotiae,  Franciae  et  Hybemiae  Rex,  Fidei 

Defensor  etc.  Omnibus  ad  quos  praesentes  iiterae  venerint,  Salutem.  Cum  Nos  perpensis 

serio  verum  momentis  aequum  censuerimus,  ut  in  malus  Nostri  commodum  et  utilitatem 

aliquis  a  Nobis  constituatur,  qui  rebus  Nostris  prout  vel  occasio  tulerit,  vel  Nostra  exi- 

gerint  Mandata,  Aquisgrani  sedulus  invigilet:  Sciatis  quod  Nos  perspecta  diu  habent^s 

tum  maturam  Nobilis  et  dilecti  Nobis  viri  Gothofredi  Baronis  de  Freisheim  prudentiam 

et  merita,  tum  afifectum  in  Nos  et  Nostra  non  vulgarem  [cujus  utriusque   saepius   alibi 

in  Nos  edidit  specimina]  Eundem  Baronem  de  Freisheim  nominaverimus  et  constituerimus, 

et  literis  hisce  Nostris  nominamus  et  constituimus   Ablegatum  Nostrum  Residentem  in 

praedicta  urbe  Aquisgranensi.    Eidemqne  pleuam  protestatem  authoritatemquc  facimus  et 

concedimus   praedicto   Residentis   munere   fungendi,    nee  non    privilegijs,    honoribus    et 

immunitatibus  omnibus  quae  ad  idem  pertinent,  quocunque  nomine  aut  appellatione  enun- 

cientnr,  aequo  plane  iure  cum  alijs  quibusque  Residentibus  fruendi.  Volumusque  insuper 

et  edicimus  omnibus  Fidelibus  subditis  Nostris,  Amicos  vero  et  Confederatos  quoscunque 

Nostros  rogamus  et  pro  Amicitiae  iure  exoramus,  ut  praedictum  Baronem  de  Freisheim 

eo  porro  loco  et  honore  dignentur,  quam  fas  est  sibi  vendicare  Nostrum  Residentem. 

Datum  in   Palatio   Nostro  Westmonasteriensi  die  Decembris  2.  A"  Dni  1660  regnique 

nostri  Duodecimo. 

Carolus  R. 

Ad  Mandatum  Seren™*  Dni  Regis 

FA.  Nicholas. 

Eine  Abschrift  der  Urkunde  befindet  sich  im  städtischen  Archive. 


DULCK  VON  IIkIUIANN  KaATZKU  in  V^JMUlUi, 


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Jährlich  8  Nummern  Kommissions -Verlag 

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Cremcr'^chcn  Buch  handhing 

Preis  des  Jahrgangs  K  j^jj^l 

4  Hark.  iu  Aachen. 

Mittheilungen  des  Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit. 

Im  Auftrage  des  Vereins  heraasgegcben  von  B.  Sohnook. 


Ächter  Jahrgang. 


Inhalt:  C.  Rbntti,  Di^r  liheinatigu  malerische  Wandschmuck  im  karuIingiäehcQ  Tbeile  des 
Aachener  Münsters,  —  Bericht  über  das  Vereinsjahr  1B94— 05.  —  Vorzeichniss  der  Mitglieder. 


Der  ehemalige  malerische  und  plastische  Wandschmuck  im 
karolingischen  Theile  des  Aachener  Münsters. 


Von  Anfang  ari  hat  die  Kirche  die  Kunst,  (He  Dante  so  schön  und 
wahr  eine  Enkelin  Gottes  nennt,  in  den  Dienst  ihres  Kultus  gestellt.  Zeugen 
dessen  sind  die  bis  ins  zweite,  ja  erste  Jahrhundert  nach  Christus  hinauf- 
reichenden Ueberrcste  all  christlicher  Malerei  und  Skulptur  in  den  Kata- 
komben. Doch  zur  vollen  und  reichen  Entfaltung  konnte  die  Kunstthätigkeit 
in  der  Kirche  erst  gelangen,  als  dieselbe  durch  das  Toleranzedikt  KoDstantiuä 
des  Grossen  im  Jahre  313  aus  der  unwürdigen  Lage  einer  rechtlosen 
Sklavin  in  die  einer  freigeborenen  Himnielstorhtor  gebührende  Stellung 
erhoben  wurde.  Nun  bedeckte  sich  gar  bald  der  Boden  der  christlich  ge- 
wordenen Welt  mit  herrlichen  Basiliken,  deren  Altären  und  liturgischen 
Geräthen  und  Gewändern  der  Stempel  der  Kunst  aufgedrückt  war,  deren 
Kuppeln,  Wände  und  Fussböden  in  vielfarbigem  niuaivischem  Schmucke 
erglänzten.  Dass  auch  das  weithin  berühmte  Liebfrauenmünster  iu  Aachen 
einer  solchen  Mnsaikverzierung  nicht  entbehrt  hat,  ist  wohl  unter  den 
obwaltenden  Verhältnissen,  auch  wenn  keine  Kunde  davon  bis  zu  uns 
gedrungen  wäre,  anzunciimcn.  Ob  aber  sclion  Karl  der  Grosse  oder  erst 
sein  Sohn  und  Nachfolger  Ludwig  der  Fromme  das  Münster  in  dieser 
Weise  ausgestattet  hat,  ist  eine  nicht  völlig  aufgeklärte  Frage.  Einliard, 
der  begeisterte  Biograph  Karls,  der  in  seiner  vita  Caroli,  Alles  aufzuzählen 
pflegt,  was  seinem  kaiserlichen  Herrn  zum  Ruhme  gereicht,  berichtet  im 
26.  Kapitel  wohl,  dass  Karl  seine  Lieblingsschöpfung  „auro  et  argento  et 


—  114  — 

luminaribus  atque  ex  aere  solido  cancellis  et  januis"  geziert,  und  Säulen 
wie  Marmor  aus  Rom  und  Ravenna  habe  kommen  lassen,  erwähnt  aber 
nirgendwo  einer  musivischen  Wandbekleidung.  Wenn  dann  aber  weiter  in 
dem  Briefe  Hadrians^  an  Karl,  unter  den  aus  dem  Palast  zu  Ravenna 
geschenkten  Gegenständen  die  „musiva"  ausdrücklich  genannt  werden,  so 
dürfte  aus  dem  Schweigen  Einhards  hierüber  geschlossen  werden  können, 
dass  die  „musiva"  erst  unter  Ludwig  dem  Frommen  an  Ort  und  Stelle 
angebracht  worden  sind.  Die  üeberlieferung,  dass  ein  italienischer  Mönch 
die  Mosaiken  ausgeführt  habe,  gewinnt  an  Wahrscheinlichkeit  bei  der 
Erwägung,  dass  in  Italien  zu  jener  Zeit  diese  Kunst  wenn  auch  bereits 
im  Sinken  begrilien,  noch  vielfach  geübt  wurde,  und  dass  die  unter  Karl 
dem  Grossen  angeknüpfte  Verbindung  mit  dem  päpstlichen  Hofe  auch  unter 
Ludwig  dem  Frommen  noch  rege  fortbestand  und  die  Ueberlassung  italienischer 
Künstler  erleichterte. 

Die  Frage,  welche  nun  zunächst  der  Lösung  harrt,  ist  die  nach  den 
Theilen  des  Münsters,  die  im  9.  Jahrhundert  mit  Mosaik  verziert  worden 
sind.  Der  ehemalige  Kanonikus  an  der  Münsterkirche  und  Geschichtsschreiber 
Aachens  Peter  &  Beeck  erzählt  in  seinem  „Aquisgranum",  dass  zu  seiner 
Zeit  (1620)  die  Mosaiken  noch  dunkel  an  dem  Gewölbe  des  Eingangs  der 
Kirche  an  der  Wolfsthür,  deutlicher  an  einigen  Fensternischen,  am  voll- 
kommensten aber  an  der  Kuppel  und  dem  Innern  Hauptgewölbe  des  Central- 
baues,  das  über  der  Hängekrone  in  der  Mitte  der  Kirche  ist,  zu  sehen 
gewesen  wären.  Wir  werden  wohl  nicht  fehl  greifen  in  der  Annahme,  dass 
auch  in  dem  zu  ä  Beecks  Zeiten  längst  verschwundenen  karolingischen 
Chorbau  die  Mosaiken  nicht  gefehlt  haben.  Man  hat  zwar,  gestützt  auf 
die  dehnbare  Bemerkung  k  Beecks,  „die  Kirche  sei  im  Innern  mit  Malereien 
von  Mosaikarbeit  in  buntfarbigen  Bildern,  welche  Geschichten  aus  dem 
alten  und  neuen  Bunde  darstellten,  ehemals  allenthalben  bekleidet  und 
bedeckt  gewesen"  *  angenommen,  dass  die  Innern  Wände  des  Oktogons 
ebenfalls  musivisch  ausgestattet  gewesen  seien. 

Dagegen  spricht  der  Umstand,  dass  man  im  Gegensatz  zu  den  Fenster- 
laibungen auf  den  innem  Wänden  keine  Spur  von  Mosaik  entdeckt  hat, 
während  derselbe  doch  hier  sich  leichter  und  besser  als  dort  erhalten  haben 
würde.  Ferner  muss  darauf  aufmerksam  gemacht  werden,  dass  die  Innern 
Wandflächen  beim  Bau  des  Oktogons  sofort  ausgefugt  worden  sind,  was 
wohl  niclit  geschehen  wäre,  wenn  sie  zur  Aufnahme  von  Mosaiken  bestimmt 
gewesen  wären.  In  Italien  war  es  Sitte  die  Mosaikbilder  an  besonders 
lichtvollen  Stellen  wie  z.  B.  den  Fensterlaibungen  in  Medaillonsform  anzu- 
bringen; dasselbe  düifte  auch  hier  der  Fall  gewesen  sein.  Während  wir 
über  die  bildlichon  Darstellungen  der  Mosaiken  im  Gewölbe  der  Vorhalle, 
in  den  Fensterlaibungen  und  im  alten  karolingischen  Cliore  absolut  keine 
Nachrichten  haben,  besitzen  wir  von  dem  Kuppelbild  ausser  der  Beschreibung 
ä  Beecks  eine  Zeiclinung  Ciampinis,  die  von  Aachen  aus  an  ihn  nach  Rom 
gesandt  wurde,  und  welche  dieser  Gelehrte  in  seinem  grossen  Werke  über 

*)  Epist.  36  apud  Dom.  Boquet  et  Baronius. 

*)  Aqiiisicraiinin.     Ucbersetzuug  vou  Käntzelcr  S.  78. 


—  115  — 

Kirchen  und  Mosaiken,  in  Kupfer  gestochen,  veröffentlicht  hat.  Die  Zeichnung 
stellt  die  auf  dem  Throne  sitzende  majestas  Domini  dar,  der  die  Aeltesten, 
welche  sich  von  ihren  Stühlen  erhoben  haben,  ihre  Krone  darreichen. 
Die  Darstellung  ist  durchaus  mangelhaft  und  fehlerhaft,  was  unschwer 
nachzuweisen  ist. 

Ciampini,  durch  die  Zeichnung  irre  geführt,  nimmt  an,  dass  in  der 
Kuppel  statt  der  24  Aeltesten  der  Apocalypse  nur  12  zur  Darstellung  gelangt 
seien,  ja  er  beweist  sogar  in  weitschweifiger  Weise,  dass  dies  in  wahrer 
Würdigung  der  symbolischen  Bedeutung  der  Zwölfzahl  gar  nicht  anders 
hätte  geschehen  können.  Und  doch  zeigt  ein  Blick  auf  das  Bild,  dass  in 
Wirklichkeit  nicht  12,  sondern  der  hl.  Schrift  entsprechend  24  Aelteste 
angebracht  waren.  Hätte  der  Zeichner  den  Krcisbogentheil,  welcher  dem 
mittleren  zunächst  liegt,  bis  zum  horizontalen  unteren  Randstrich  der 
Zeichnung  herabgezogen,  so  würde  er  auch  in  diesem  Felde  noch  Raum  für 
den  dritten  Aeltesten  gefunden  haben,  da  .  er  aber  diesen  Bogen  in  dem 
Seitenrandstrich  der  Zeichnung  aufliören  lässt,  so  wurde  der  Raum  für  den 
dritten  Aeltesten  abgeschnitten.  Ciampini  hat  dies  nicht  gefunden,  und 
da  er  in  den  beiden  Nebenfeldern  nur  zwei  Aelteste  stehen  sah,  hat  er 
daraus  gefolgert,  dass  in  der  Kuppel  nur  12  Aelteste  sich  vorgefunden 
haben,  was  unrichtig  ist.  ä  Beeck  sagt  S.  51  deutlich,  dass  24  Aelteste 
vorhanden  waren,  die  sich  von  ihren  Sitzen  erhoben  und  dem  auf  dem 
Throne  Sitzenden  ihre  Krone  darboten  ^ 

Eine  fernere  Abweichung  in  der  Zeichnung  des  Ciampini  von  der 
traditionellen  Darstellungsweise  der  Aeltesten  ist  darin  zu  erblicken,  dass 
er  die  Aeltesten  ihre  Kronen  mit  unverhüllten  Händen  dem  Heiland  darbieten 
lässt.  In  Wirklichkeit  aber  ist  das  Aachener  Bild  von  der  überlieferten 
Form  nicht  abgewichen;  denn  die  Zeichnung,  welche  sich  1873  nach  Ent- 
fernung des  Stucks  aus  dem  Gewölbe  des  Oktogons  unter  den  karolingischen 
Mosaikpasten  vorfand,  und  welche  jedenfalls  als  Vorlage  für  die  Anbringung 
der  Pasten  gedient  hatte,  zeigte,  so  defekt  sie  auch  sonst  gewesen  sein 
mag,  deutlich  genug,  dass  die  Hände  der  Aeltesten,  welche  die  Kronen 
darreichten,  verhüllt  dargestellt  waren.  Auch  die  Anbringung  der  Engel, 
am  Throne  der  Majestas  in  der  Ciampinischen  Zeichnung  muss  auf  einem 
Irrthum  beruhen,  da  der  Augenzeuge  ä  Beeck  in  üebereinstimmung  mit 
den  Traditionen  der  Ikonographie  ausdrücklich  hervorhebt,  dass  um  den 
Thron  die  vier  apocalyptischen  Thiere  gestanden  hätten. 

Die  Sterne,  welche  sich  in  dem  Mosaikbilde  der  Kuppel  befanden, 
scheinen  aus  Metall  hergestellt  gewesen  zu  sein.  Als  die  Stuckaturen  der 
Kuppel  abgehauen  wurden,  fanden  sich,  in  den  Stein  des  Gewölbes  ein- 
gehauen, kreisrunde  Vertiefungen  von  etwa  30  cm  Durchmesser  und  3  cm 
Tiefe  vor,  welche  unregelmässig  über  die  Kuppelfläche  in  der  Art  vertheilt 
waren,  dass  dieselben  immer  auf  der  Stelle  angebracht  waren,  wo  nach  dem 
Bilde  der  Himmel  dargestellt  war.    Für  die  Mosaiken  selbst  hatten  diese 


*)  Vgl.  H.  Barbier  de  Montault,  Die  Mosaiken  im  Münster  zu  Aachen;  au3  dem 
Französischen  übersetzt  von  Andr.  Hub.  Körner  S.  9. 


—  116  — 

Vertiefungen  keinen  Zweck,  vielleicht  haben  sie  dazu  gedient,  Platten  auf- 
zunehen,  auf  welchen  die  Sterne  im  Hochrelief  angebracht  waren. 

Die   karolingischen   Mosaikbilder   nahmen   bedeutende   Flächen   ein. 
So  cntliielten: 

die  Kuppel       282,00  qm 

die  Vorhalle 70,00    „ 

die  Fenster 59,00    „ 

und  das  Chor 39,00    „ 

mithin  eine  Gesammtfläche  von  rot 550,00  qm. 

Es  ist  nicht  anzunehmen,  dass  diese  grosse  Bildfläche,  wie  die 
Aachener  Tradition  sagt,  durch  einen  einzigen  Mann  ausgeführt  worden 
ist.  Angenommen,  dass  bei  der  Sorgfalt,  mit  welcher  in  jener  Zeit  die 
Mosaiken  ausgeführt  wurden,  ein  Mann  durchschnittlich  15  Tage  bedurfte 
um  1  qm  Mosaik  fertig  zu  stellen,  so  ergeben  sich  8250  Tage  oder  —  das 
Jahr,  bei  den  vielen  Feiertagen,  die  in  jener  Zeit  beobachtet  wurden,  zu 
250  Tage  gerechnet,  —  33  Jahre  Arbeitszeit.  Es  ist  wahrscheinlicher,  dass 
die  Bilder  durch  mehrere  Künstler,  die  unter  der  Leitung  eines  Mönchs 
standen,  ausgeführt  worden  sind.  Dass  damals  hinreichend  Leute  vorhanden 
waren,  welche  mit  den  musivischen  Arbeiten  vertraut  waren,  bezeugen 
die  zur  Zeit  Karls  des  Grossen  und  Ludwigs  des  Frommen  in  Rom  erbauten 
Kirchen,  in  welchen  Mosaikbilder  sich  befanden;  so  das  durch  Leo  IIL 
im  Lateran  erbaute  Triclinium,  Sta.  Praxede,  St.  Nereus  et  Achilleus  und 
viele  andere.  (Vgl.  Platner  und  Bunsen,  Rom).  Wir  können  daher  mit 
einer  gewissen  Sicherheit  annehmen,  dass  mehrere  Mosaikkünstler  bei  der 
Ausführung  der  Aachener  Mosaiken  beschäftigt  waren. 

Die  Ausführung  der  Mosaikarbeiten  vollzog  sich  in  folgender 
Weise:  Zunächst  wurde  ein  in  Farben  gemaltes  Vorbild  hergestellt, 
von  welchem  eine  Zeichnung  auf  die  Mauer  aufgetragen  wurde.  So- 
dann wurde  mit  einem  hackmesserähnlichen  Instrumente  den  farbigen 
Pasten  die  der  Zeichnung  entsprechende  Form  gegeben.  Die  Pasten  wurden 
hierauf  zu  kleinen,  vielleicht  handgrossen  Flächen  zwecks  Beurtheilung  der 
Richtigkeit  der  Farben  und  Zeichnung  provisorisch  zusanunengestellt,  deren 
Rückseite  mit  Mastik  oder  Mörtel  belegt  und  jede  Paste  an  die  für  sie 
bestimmte  Stelle  der  präparirten  Wand  eingedrückt.  Der  Mastik  bestand 
aus  einer  Mischung  gebrannten  Kalks  und  pulverisirten  Marmors,  mit 
Olivenöl  zu  einer  teigartigen  Masse  angemengt,  die  in  wenigen  Monaten 
steinhart  wurde.  Eine  Bekleidung  der  Wände  des  Oktogons  mit  Marraor- 
tafeln  ist  zwar  vielfach  angenommen  worden,  aber  ohne  alle  Ursache;  denn 
auch  nicht  eine  Spur  von  Eisenhaken,  mit  denen  dieselben  in  der  Mauer 
hätten  befestigt  werden  müssen,  hat  sich  vorgefunden. 

Weitere  Nachrichten  über  die  polychrome  Ausstattung  des  Münstei*s 
erhalten  wir  erst  nach  fast  200  Jahren  durch  den  anonymen  Biographen 
des  um  1018  verstorbenen  Lütticher  Bischofs  Balderich  11.^  Dessen  Mit- 
theilung lautet  in  der  von  Käntzeler  besorgten  Uebersetzung  des  Aquis- 

')  Vitn  Baldcrici  Eimsc.  Anonym.  1053.     Pcrtz,  Mouuin.  S.  IV,  794. 


—  117  — 

granum  von  ä  Beeck  (S.  143):  „Mit  Recht  liat  auch  Kaiser  Otto  III.,  als 
er  einst  im  königlichen  Palaste,  dem  königlichen  Sitze  und  dem  Staats- 
Wohnsitze  seinen  Aufenthalt  hatte  und  dabei  bemerkte,  dass  die  dortige 
Kapelle  noch  nicht  mit  Malerei  genug  geschmückt  sei,  aus  Eifer  für  des 
Gotteshauses  Zier  den  ehrenwerthen  Mann  Johannes,  von  Geburt  und 
Sprache  Italiener,  einen  überaus  geschickten  Maler  aus  Italien  zu  sich 
gerufen  und  ihm  aufgetragen,  an  dieses  Geschäft  seine  geschickte  Hand 
zu  legen.  Er  folgte  seinem  Befehle  und  hat  ein  besonderes  Kunstwerk 
in  Aachen  zu  Stande  gebracht,  obgleich  es  durch  die  Länge  der  Zeit,  wie 
alle  Dinge,  vergangen  ist."  Ueberall,  wo  diese  Mittheiluug  verwerthet 
w^rd,  wird  sie  auf  die  Restauration  der  karoüngischen  Mosaiken  bezogen; 
allein  in  derselben  ist  ausdrücklich  die  Rede  von  einer  weitern  maleri- 
schen Ausschmückung  des  nicht  hinreichend  mit  Malerei  versehenen  Münsters 
und  dementsprechend  haben  sich  denn  auch  in  jüngerer  Zeit  anlässlich  der 
im  Münster  vorgenommenen  Restaurationsarbeiten  Reste  der  Malereien  des 
italienischen  Meisters  unter  der  Pliesterung  des  Gewölbes  im  Glockenthurm 
auf  dem  Hochmünster,  auf  den  Wänden  des  letztern,  in  dem  zugemauerten 
Fenster  oberhalb  der  vom  Hochmünster  zur  Gallerie  der  Kreuzkapelle 
führenden  Thüre  und  in  der  Treppe  im  nördlichen  Treppenthurme  vor- 
gefunden. 

Dieselben  zeigen  durchweg  einen  ornamentalen  Charakter,  was  jedoch 
nicht  ausschliesst,  dass  auch  Figurenmalereien  vorhanden  gewesen  sind. 
Wir  wollen  versuchen,  eine  kurze  Beschreibung  der  Malereien  zu  geben, 
wenngleich  dieselbe  ohne  Beigabe  von  Abbildungen  mangelhaft  bleiben  muss. 

Der  grössere  Theil  der  üeberreste  dieser  Malerei  befindet  sich  im 
Glockenthurm  auf  dem  Hochmünster.  An  der  Unterfläche  des  Gewölbes 
erkennt  man  noch  jetzt  die  Reste  von  zwei  grösseren  Kreisen,  welche 
durch  einen  rothen  und  einen  weissen  Streifen  umrahmt  sind.  Allem  An- 
scheine nach  befanden  sich  an  diesem  Gewölbe  sechs  solcher  Kreise,  welche 
durch  ein  etwa  0,70  m  breites  Band  eingefasst  waren.  Dieses  Band  wies 
drei  Reihen  in  rother  Farbe  dargestellter  Quadrate  auf,  und  befanden  sich 
an  den  Enden  wieder  in  rother  Farbe  hergestellte  Kreise.  Das  Innere  der 
sämmtlichen  Kreise  war  weiss.  Ob  dasselbe  zur  Ausfüllung  mit  figürlichen 
Darstellungen  bestimmt  war,  Hess  sich  nicht  mehr  feststellen.  Auch  die 
das  Glockenhaus  gegen  AVesten  abscliliessende  Mauer  enthält  noch  Reste 
von  Malereien,  deren  Gegenstand  jedoch  nicht  mehr  zu  erkennen  ist.  Besser 
erkennbar  ist  die  Malerei  der  Unteransicht  der  Gurtbogen  im  Glockenthurm. 
Die  Malerei  des  an  der  Westmauer  anliegenden  Gurtbogens  besteht  aus 
drei  Reihen  von  aneinanderliegenden  Quadraten,  welche  durch  rothe  Streifen 
gebildet  sind,  und  deren  Fond  zwischen  Leichtroth  und  Gelb  abwechselt. 
Im  Innern  dieser  Quadrate  befindet  sich  ein  kleiner  rother  Kreis.  Der 
gegen  Osten  befindliche  Bogen  des  Glockenthurmes  zeigt  an  seiner  Unter- 
ansicht ein  aus  vier  geraden,  kurzen  Linien  gebildetes  Zickzackrauster, 
welches  sich  in  weisser  Farbe  von  gelbem  Grunde  abhebt.  Dieses  Zickzack- 
muster wird  durcli  einen  rothen  Streifen  am  Rande  des  Bogens  eingefasst; 
der  Streifen  zieht  sich  auch  der  Stirnseite  des  Bogens  entlang.   Die  Unter- 


—  118  — 

ansieht  der  Reste  der  drei  kleinen  Bogen,  welche  ehemals  von  den  daselbst 
stehenden  Marmorsäulen,  die  zwischen  dem  Glockenthurm  und  dem  Hoch- 
münster sich  befanden,  getragen  wurden,  zeigt  einen  gelben  Fond  von 
einem  inneren  weissen  und  äusseren  rothen  Streifen  eingefasst;  der  letztere 
läuft  wiederum  der  Stirnseite  des  Bogens  entlang  und  setzt  sich  fort  da- 
selbst am  Anfange  des  Bogens,  sowie  an  der  Stelle,  wo  das  Mauerwerk 
des  Bogens  an  die  Mauer  anstösst.  Diesem  rothen  Streifen  zunächst  be- 
findet sich  im  Bogenzwickel  ein  gelber,  welchem  sich  ein  grauer  anschliesst, 
der  den  gelben  Fond  unifasst. 

Entlang  der  Gewölberundung,  welche  sich  über  das  westliche  Quadrat 
des  RundschiflFes  spannt,  befand  sich  eine  fortlaufende  geometrische  Ver- 
zierung dicht  an  der  Stelle,  wo  dies  Gewölbe  an  die  Säulenstellung,  welche 
das  Glockenhaus  vom  RundschiflF  trennt,  anstösst.  Die  Zeichnung  war 
braun  auf  gelbem  Fond,  welcher  an  der  Seite  durch  braune  Linien  ein- 
gefasst war.  Neben  diesem  geometrischen  Muster,  dem  Oktogon  zu,  befand 
sich  eine  weitere  in  rother  Farbe  ausgeführte  Verzierung,  deren  geringe 
Ueberbleibsel  jedoch  die  ursprüngliche  Darstellung  nicht  mehr  erkennen 
lassen.  Reste  eines  breiten  Streifens  in  schwarzer,  gelber  und  rother  Farbe 
befinden  sich  am  westlichen  Bogen  des  Oktogons,  an  der  Seite  des  Krönungs- 
stuhles. 

Die  Grundform  der  Verzierung  in  der  Laibung  des  Fensters  über  der 
Thür,  welche  vom  Hochmünster  zur  Gallerie  der  Kreuzkapelle  führt,  bildet 
ein  Quadrat,  in  welches  ein  Kreis  in  gelber  Farbe  eingezeichnet  ist,  dessen 
Peripherie  die  Seiten  des  Quadrats  berührt.  Die  liierdurch  gebildeten  vier 
Zwickel  sind  in  grauer  Farbe  gehalten.  Die  vier  Seiten  des  Quadrats 
bilden  die  Durchmesser  von  ebensovielen  Halbkreisen,  von  welchen  der 
obere  in  schwarzer,  der  untere  in  brauner  und  die  beiden  an  den  Seiten 
in  weisser  Farbe  hergestellt  sind.  Durch  diese  Zeichnung  wird  die  Form 
eines  griechischen  Kreuzes  mit  abgerundeten  Kreuzbalken  hervorgebracht, 
welche  sich  berührend  übereinander  stehen  und  sich  wiederholend  das  ein- 
fassende Band  bilden.  Dicht  an  die  Querbalken  des  Kreuzes  anschliessend 
läuft  an  der  ehemals  der  Verglasung  des  Fensters  zugekehrten  Seite  ein 
schwarzer  Streifen,  neben  welchem  sich  ein  gelber  befindet,  der,  dem  Glase 
zu,  durch  einen  Perlstab  begrenzt  ist.  An  der  anderen  Seite  sind  die 
Kreuze  ebenfalls  durch  einen  schwarzen  Streifen  berührt,  welcher  die  Kante, 
die  das  Mauerwerk  zwischen  der  Fensterlaibung  und  der  Stirnmauer  bildet, 
einfasst,  und  in  der  letzteren  den  Bogen  entlang  sich  fortzieht.  Der  Fond 
zwischen  den  Kreuzen  und  den  dieselben  einfassenden  Streifen  ist  ein  leichtes 
Rosaroth. 

In  der  Laibung  der  im  Rundbogen  überwölbten,  jetzt  durch  ein  Gitter 
verschlossenen  Thür,  die  sich  in  der  nördlichen  Wendeltreppe  vorfindet, 
sind  ebenfalls  noch  Reste  von  Malereien  aus  der  ottonischen  Zeit  vorhanden, 
jedoch  auch  in  sehr  defektem  Zustande.  Erkennbar  ist  nur  noch  eine  der 
Wölbung  des  Bogens  entlang  laufende,  auf  gelbem  Fond  in  rothen  Linien 
ausgeführte  Reihe  vierblätteriger  Blumen,  die,  etwa  zehn  Centimeter  von 
einander  entfernt,  sich  wiederholen.   Die  einzelnen  Blumen  sind  durch  rothe 


—   110  — 

striche  zu  einem  fortlaufenden  Ornament  verbunden,  welches  an  der  einen 
Seite  durch  einen  dunkelgrünen,  an  der  anderen  Seite  durch  einen  rothen 
Streifen  eingefasst  war.  Neben  dem  letzteren  Streifen,  nach  aussen  hin, 
war  die  Unteransicht  des  Thürbogens  noch  mit  Malereien  bedeckt,  die  sich 
aber  in  so  schlechtem  Zustande  befinden,  dass  schwerlich  mehr  das  ursprüng- 
liche Bild  zu  enträthseln  sein  wird. 

Es  ist  dies  Alles,  was  von  jenen  Malereien  bis  jetzt  aufgefunden 
worden  ist. 

Die  teclinische  Ausführung  dieser  Malerei  scheint  in  einer  Art  al 
fresco  geschelien  zu  sein,  wobei  die  Farben  in  die  noch  feuchte  oder 
angefeuchtete  Pliesterung  mit  dem  Pinsel  etwas  eingedrückt  wurden.  Für 
das  hohe  Alter  von  fast  900  Jahren  sind  die  Farben  noch  gut  erhalten, 
und  dürfte  ein  grosser  Theil  der  jetzigen  Abblassung  derselben  darauf 
zurück  zu  führen  sein,  dass  später,  doch  nach  dem  Ende  des  15.  Jahr- 
hunderts, über  der  Malerei  eine  neue  Pliesterung  angebracht  worden  ist, 
wodurch  die  Farben  nothwendig  schwer  leiden  mussten.  Die  Farben  in  der 
Fensterlaibung  über  der  Thür  zur  Kreuzkapelle,  welche  nicht  überpliestert 
worden  sind,  haben  sich  viel  besser  erhalten  als  die  überpliesterten  im 
Glockenhause.  Es  ist  anzunehmen,  dass  zur  Zeit  als  dieses  Fenster  zuge- 
mauert wurde,  die  Malerei  des  Hochmünsters  im  Allgemeinen  noch  die 
Erhaltung  zeigte  wie  die  dieses  Fensters. 

Der  Gepflogenheit  der  mittelalterlichen  Künstler,  ihren  Namen  der 

Nachwelt  zu  erhalten,  ist  auch  der  Maler  Johannes  treu  geblieben.    Nur 

zwei  Verse  sind  von  der  Zeit  und  Werth  seines  Werkes  in  nicht  gerade 

bescheiden  zu  nennender  Weise  verewigenden  Inschrift  übrig  geblieben. 

Sie  lauten: 

A  patriae  nido  rapuit  me  tertius  Otto 

Ciaret  Aquis,  sane  tua  qua  valeat  manus  arte^ 

Zum  Lohne  für  diese  Arbeit  beschenkte  derselbe  Otto  den  Johannes 
mit  der  bischöflichen  Würde  in  Italien;  doch  durcli  den  Herzog  der  Provinz, 
worin  der  Bischofssitz  lag,  abgehalten,  weil  dieser  den  an  Sitten  und 
Frömmigkeit  ausgezeichneten  Mann  lieber  durch  die  Heirath  mit  seiner 
Tochter  erheben  wollte  als  durch  die  bischöfliche  Würde,  verliess  Johannes 
aus  Liebe  zur  Keuschheit  Italien  und  stellte  sich  bei  dem  Kaiser  wieder 
ein.  Endlich  ist  er  zu  Lüttich  zur  Zeit  Bischofs  Balderich  den  Weg  alles 
Fleisches  gegangen  und  ruhet  dort  in  der  Kirche  des  hl.  Jakobus  in  der 
Nähe  des  Altars  des  hl.  Märtyrers  Lambertus^ 

Man  setzte  ihm  folgende  Grabschrift: 

Sta,  lege,  quod  spectas,  in  me  pia  viscera  flectas. 
Quod  sum,  fert  tumulus,  quod  fuerim  titulus 

Italiae  natus  — 

Qua  probat  arte  nuinum,  dat  Aquis,  dat  cemere  planum 
Picta  domus  Caroli,  rara  sub  axe  poli^ 

')  Vita  Balderici  Episoopi,  Anonym.  1053,  in  Pertz,  Monuin.  S.  IV,  724. 
"^)  Aquisgranum.     Deutsche  Uebersetzung  von  Käutzelcr  S.  144. 
*)  Chapeavillo,  Gesta  pontif.  Leod.     Tom.  I,  p.  230. 


—   120  — 

Wir  wissen  nicht,  wie  lange  die  Schöpfung  des  Malers  Johannes  intakt 
geblieben  ist,  doch  steht  fest,  dass  sie  gegen  Ende  des  15.  Jahrhundeils 
auf  dem  Hochmünster  noch  vorhanden  war. 

Zu  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  wurden  die  letzten  Mosaiken  in  der 
Kuppel  des  Münsters,  wahrscheinlich  weil  sie  schadhaft  geworden  waren, 
abgenommen.  Das  Stiftskapitel  beschloss,  die  Wände  und  die  Kuppel  dem 
Zeitgeist  entsprechend,  mit  plastischen  Darstellungen  in  Gyps  zu  schmücken. 
Mit  dieser  Aufgabe  betraute  dasselbe  nach  den  Angaben  von  Quix  und 
Käntzeler  den  italienischen  Künstler  Altari.  Er  begann  seine  Arbeit  im 
Jahre  1719.     Hierauf  dürfte  sich  auch  das  Chronogramm: 

saLVe  o  pla,  o  DVLCIs  VIrgo  Maria 
beziehen,  welches  an  der  westlichen  Stirnseite  des  Bogens  stand,  der  das 
Chor  vom  RundschiflF  treimt. 

Die  Arbeiten  Altaris  sollen  nach  Käntzeler'  sich  bis  zum  Jahre  1730 
hingezogen  haben.  Es  mag  dies  richtig  sein,  da  zu  einer  soleheu  umfassenden 
Arbeit  ein  Zeitraum  von  10  bis  11  Jahren  nicht  zu  lang  erscheint.  Die 
weitere  Nachricht  Käntzelers,  dass  1729  die  Kuppel  des  Münsters  ein- 
gestürzt sei,  muss  auf  einem  Irrthum  beruhen,  da  die  ursprüngliche  karo- 
lingische  Kuppel  heute  noch  unversehrt  besteht.  Wenn  auch  die  stilwidrige 
Stuckverzierung  vom  Standpunkte  der  Kunst  aufs  tiefste  beklagt  werden 
muss,  so  lässt  sich  doch  nicht  verkennen,  dass  Altari  in  seinem  Fache  ein 
hervorragender  Meister  war.  Der  konstruktive  Anfang  der  Kuppel  liegt 
in  der  Höhe  des  Bogenansatzes  der  Fenster  des  Oktogons;  der  dekorative 
Anfang  der  Altarischen  Stuckarbeit  ging  höher  hinauf,  er  setzte  erst  0,76  m 
über  den  Fenstern  des  Oktogons  an. 

Nach  der  Darstellung  Altaris  schien  die  Kuppel  von  16  Engelu 
getragen,  welche  zu  je  zwei  auf  den  Ausläufern  der  acht  Pfeiler  des  Oktogons 
standen.  Die  Kuppel  war  in  Ai*t  einer  leichten  Calottc  behandelt,  deren 
acht  Felder  durch  nach  oben  sich  verjüngenden  Medaillons  mit  Blatt- 
umrahmung belebt  waren.  Das  Innere  der  Medaillons  war  in  blauem  mit 
Gold  durchsetzten  Tone  gehalten.  Da,  wo  die  Galotte  die  acht  Mauer- 
flächen berührte,  befanden  sich  halbrunde  Ausschnitte,  unter  denen  auf 
schwerem  Gesimse  Moses  und  sieben  andere  Propheten  sassen,  auf  besonderen 
Spruch  tafeln  die  entsprechenden,  von  ihnen  gemachten  messianischen  Weis- 
sagungen tragend.  Sowohl  die  Engel  wie  die  Propheten  waren  in  mehr 
als  Lebensgrösse,  als  Vollfiguren,  letztere  in  sitzender  Stellung  ausgeführt. 
Die  Figuren  wurden  durch  im  Innern  derselben  angebiaclite  Eisenstangen 
zusammengehalten. 

Die  Fenster  sowie  deren  Laibungen  erhielten  ebenfolls  Verzierung. 
An  die  einfassende  Umrahmung  schloss  sich  die  Verzierung  der  Laibung 
an,  in  welcher,  als  Reminiscenz  ihres  früheren  Schmuckes,  Mosaikpasten 
auf  Blumenblättern  angebracht  waren.  In  dem  Fenster  des  Oktogons,  welches 
die  Durchsicht  zum  Chor  bietet,  war  ein  gekrönter  Doppeladler  angebracht, 
unter  welchem  Nachbildungen  von  Türkentrophäen,  Fahnen,  Rossschweife 
u.  s.  w.  sich  befanden. 


')  ti  Beeck,  Aquisgranum ;  Deutsche  Uebersetzung  S.  358. 


—  121  — 

Auf  (1.  r  Höhe  des  Anfanges  der  drei  von  den  Marmorsäulen  getragenen 
kleinen  Bogen  lag  ein  durchgehender  Kämpfer,  welcher  in  den  einspringenden 
Ecken  Konsolen  bildete,  die  durch  je  einen  geflügelten  Engelskopf  getragen 
wurden.  Auf  jeder  dieser  Konsolen  stand  eine  lebensgrosse  Statue,  und 
zwar  gegen  Osten  Jesus  mit  dem  Kreuz  und  Maria  mit  dem  Jesuskinde; 
gegen  Süden  Johannes  mit  dem  Lamm  und  Paulus  mit  dem  Schwert;  gegen 
Westen  Leo  IIL  mit  dem  Kreuz  und  Karl  d.  Gr.  in  voller  Rüstung  und 
Kaisermantel,  mit  dem  Scepter  in  der  Rechten,  und  gegen  Norden  der 
hl.  Joseph  und  die  hl.  Anna,  die  letztere  ein  Kind,  die  hl.  Jungfrau,  auf 
dem  Arm  tragend.  Diese  Statuen  waren  von  vorzüglicher  Arbeit;  nur  die 
Leos  IIL  und  Karls  d.  Gr.  waren  äusserst  mangelhaft.  Dieselben  rührten 
auch  nicht  von  Altari  her,  sondern  waren  im  Jahre  1825  von  einem  hiesigen 
Bildhauer  gefertigt  worden. 

Unterhalb  des  durchgehenden  Kämpfers  und  der  von  Engelsköpfen 
getragenen  Konsolen  befanden  sich  auf  jedem  Pfeiler  zwei  dicht  neben- 
einander stehende  Paneele,  welche  bis  zur  Höhe  des  Fussbodens  des  Ober- 
geschosses hinabreichten  und  auf  dem  grossen  Gesims,  welches  in  dieser 
Höhe  ringsum  im  Innern  des  Oktogons  sich  hinzog,  standen.  In  jedem 
dieser  Paneele  hing  von  oben  herab  ein  Bandstreifen,  an  welchem  in  ver- 
schiedenen Bindungen  die  sämmtlichen  in  der  Kirche  gebräuchlichen  Geräthe, 
wie  Kelche,  Leuchter,  Weihwasserwedel,  Schlüssel,  Bischofsstäbe,  musi- 
kalische Instrumente,  dann  Kirchenpararaente,  wie  Kasel,  Stolen,  Alben, 
auch  Weihrauchlasser,  ja  sogar  ein  Blasebalg  um  das  Feuer  in  letzteren 
anzublasen,  Vortrag-  und  andere  Kreuze  etc  etc.  hingen.  Etwa  in  der 
Mitte  eines  jeden  Paneels  befand  sich,  ebenfalls  durch  den  Bandstreifen 
getragen,  ein  ovales  Medaillon,  in  welchem  die  hauptsächlichsten  Reliquien- 
behälter des  Münsters  dargestellt  waren.  Diese  Medaillons  waren  oben  mit 
einer  aus  demselben  Band  kunstreich  geschlungenen  Schleife  geschmückte 
Diese  Art  der  Belebung  der  Pfeiler  machte  jedoch  einen  eigenthümlichen 
Eindruck. 

Von  ganz  besonderer  Schönheit  war  die  Ausschmückung  der  Wände 
im  Erdgeschoss.  Hier  waren  die  Rundbogen  mit  Archivolten  versehen, 
welche  sich  auf  dem  Kämpfer  zu  einer  nach  einwärts  gehenden  spiralförmigen 
Rundung  verliefen.  Ueber  dem  Schlussstein  des  Bogens  hielten  zwei  kleine 
Engel  ein  Medaillon,  von  welchem  zwei  Blumenguirlanden  herabhingen, 
welche  mit  ihrem  unteren  Ende  an  der  Archivolte  befestigt  waren.  In 
diesen  Medaillons  waren  kleine  Szenen  aus  der  heiligen  Geschichte  dargestellt. 
In  den  acht  Zwickeln  der  Bogen,  an  den  Pfeilern  waren  die  vier  Evange- 
listen und  vier  Kirchenväter,  in  vollendet  schöner  Arbeit,  dargestellt.  Die 
Evangelisten  befanden  sich  in  der  östlichen  Hälfte  des  Oktogons  und  zwar 
links  Lukas,  dann  Johannes,  dann  Mathäus  und  rechts  Markus.  Die  an  der 
Westseite  befindlichen  Kirchenväter  waren,  an  der  Südseite  beginnend.  Am- 

• 

broüius,  dann  Hieronymus,  hierauf  Augustinus  und  an  der  Nordseite  Gregorius 
der  Grosse,  alle  in  Hochrelief  gearbeitet.  Der  Fond  der  Mauern,  an  welcher 
sie  befestigt  waren,  war  abwechselnd  in  verschiedenen  Mustern  gaufriert. 

*)  In  San  Vittorino  in  Mailand  habe  ich  eine  völlig  ähnliche  Verzierung  gesehen. 


—  122  — 

Auch  die  Boorcnsoffittcn  waren  verziert.  In  einem  in  jedem  derseU»en 
angebrachten  Paneele  waren  verschiedene  Abtheilungen,  welche  durch 
Kreise,  ovale,  längliche  Sechs-  oder  Achtecke  getrennt  waren.  In  diesen 
Abtheilungen  waren  entweder  Rankenwerk,  oder  Blumenornaraente  oder 
sonstige  Verzierungen  angebracht,  während  die  trennenden  Kreise  n.  s.  w. 
meist  mit  Blumen  oder  Sonnen  gefüllt  waren.  Alle  Arbeiten  waren  plastisch 
hoch  erhaben  und  von  schöner  kräftiger  Ausführung. 

Den  Arbeiten  im  Oktogon,  welche  lediglich  in  der  Dekoration  des 
Gewölbes  bestanden,  schlössen  sich  die  des  Rundschiffes  würdig  an. 

Die  säramtlichen  Arbeiten,  welche  Altari  im  hiesigen  Münster  aus- 
führte, waren  aus  freier  Hand  gefertigt.  Keine  gegossene  Verzierung  ist 
verwandt  worden.  Zu  den  ausgeführten  Arbeiten  wurde  zuerst  das  zu 
Fertigende  im  Rohen  aufgetragen,  und  dann  der  Gyps  in  noch  halb  feuchtem 
Zustande  in  derselben  Weise  wie  Bildhauerarbeit  ausgearbeitet.  Es  war 
dieses  eine  zwar  mühsame,  aber  auch  künstlerische  Arbeit.  Jeder  einzelne 
Theil  war  originell,  keiner  gleich  dem  anderen. 

Im  Hochmünster  traten  an  Stelle  des  plastischen  Schmuckes  Gemälde, 
welche^  durch  Bemardini  —  wohl  auch  ein  Italiener  —  seit  dem  Jahre 
1730  ausgeführt  wurden.  Sie  befanden  sich  in  der  Unteransicht  der  sechs 
schrägen  Gewölbe,  welche  über  die  drei  nördlichen  und  drei  südlichen 
Quadrate  des  Rundschiffes  gespannt  sind,  und  stellten  meist  Szenen  aus 
der  biblischen  Geschichte  vor.  Die  Figuren,  mehr  als  lebensgross,  waren 
in  Oelmalerei  ausgeführt. 

Es  w^aren  gute  Bilder,  w^elche  Bernardini  gemalt  hatte,  und  besonders 
in  der  Zeichnung  waren  sie  vorzüglich.  Bernardini  war  Meister  in  der 
Zeichnung  der  perspektivischen  Verkürzung,  nell'arte  del  sotto  in  su,  wie 
der  Italiener  es  nennt,  und  hier  hatte  er  an  den  Gewölben  des  Münsters 
vollauf  Gelegenheit,  seine  Kunst  zu  zeigen,  was  er  auch  redlich  gethan 
hat.  Im  Kolorit  war  er  weniger  glücklich;  es  mag  aber  auch  sein,  dass 
seine  Farben  späterhin  durch  äusseren  Einfluss  ihre  ursprüngliche  Kraft 
verloren  haben. 

Die  von  Bernardini  gemalten  Bilder  wurden  in  den  Jahren  1824 — 25 
durch  den  Aachener  Maler  Ferdinand  Jansen  -  restaurirt.  Auch  malte  der- 
selbe in  dem  westlichen,  dem  Glockenthurm  anliegenden  Quadrate  die  Ein- 
weihung des  Münsters  durch  Leo  III.  im  Jahre  805.  In  der  unteren  Ecke 
hatte  er  in  bescheidener  Weise  sein  eigenes  Bild  angebrachte 

Durch  die  Freigebigkeit  des  Königs  Friedrich  Wilhelm  IV.  wurden 
im  Jahre  1845  die  von  den  Franzosen  im  Jahre  1794  geraubten  Marmor-, 
Granit-  und  Porphyrsäulen,  welche  Aachen  im  Jahre  1815  zurück  erhielt, 


1 


*)  Quix,  Münsterkircbe  S.  14. 

')  Jansen  war  auch  ein  sehr  geschätzter  Dichter,  der  mehrere  Bändchen  Gedichte 
in  Aachener  Mundart  herausgegeben  hat,  welche  von  1815—1821  bei  C.  A.  MüUer  in 
Aachen  erschienen  sind.  Er  wohnte  in  dem  Hause  der  Grosskölnstrasse,  welches  heute 
mit  Nr.  51  bezeichnet  ist. 

*)  Dieses  einzige  Bild  Jansens  ist  bei  der  Zerstörung  der  Bilder  des  Hochmünsters 
initzerstört  worden,  ohne  dass  von  demselben  eine  Kopie  genommen  worden  wäre. 


—  123  — 

wieder  anfg-os^ellt.  Im  Jahre  1850  begann  der  schon  1843  gegründete 
Karlsverein  zur  Restauration  des  Aachener  Münsters  seine  praktische 
Thätigkeit  durch  den  Angriff  der  Wiederherstellungsarbeiten  am  Chor. 
Das  Stiftskapitel  beschloss,  in  der  Kuppel  des  Oktogons  das  Bild  der  Majestas 
Domini,  umgeben  von  den  vierundzwanzig  Aeltesten,  in  der  Weise  wie  es 
früher  gewesen,  in  Mosaik  ausgeführt,  anbringen  zu  lassen.  Es  schickte 
auf  seine  Kosten  einen  Zeichner  nach  Italien,  der  an  dort  vorhandenen 
Mosaiken  aus  karolingischer  Zeit  die  nöthigen  Vorstudien  machen  und 
einen  Entwurf  herstellen  sollte;  dieser  Entwurf  war  bestimmt,  dem  nun 
folgenden  Konkurrenzausschreiben  als  Grundlage  zu  dienen.  Bei  diesem 
Wettbewerb  gingen  nur  zwei  Zeichnungen  ein,  eine  von  Staatskonservator 
von  Quast  und  die  andere  von  Professor  Schneider  in  Cassel.  Als  Preis- 
richter fungirten  die  Herren  von  Salzenberg,  Schmidt,  Viskonti,  Parker, 
de  Surigni  und  Bethune.  Die  Verhandlungen  dieser  Herren  über  die  ein- 
gelaufenen beiden  Pläne  führten  zu  keinem  Result>ate.  Baron  v.  Bethune 
in  Gent  erhielt  den  Auftrag,  eine  neue  Zeichnung  für  das  anzufertigende 
Mosaikbild  zu  entwerfen.  Diese  wurde  am  1.  Juli  1871  per  majora  an- 
genommen. Mit  der  Ausführung  der  Mosaiken  wurde  Salviati  in  Venedig 
betraut,  welcher  nicht  lange  vorher  eine  Werkstätte  auf  der  Insel  Murano 
eingerichtet  hatte. 

Man  begnügte  sich  nicht  damit,  vorerst  nur  Raum  für  das  Mosaik- 
bild in  der  Kuppel  des  Oktogons  zu  schaffen,  sondern  entfernte  auch  sofort 
die  übrigen  Werke  von  Altari  und  Bernardini  mit  einer  unheimlichen  Gründ- 
lichkeit. Nicht  einmal  im  Bilde  wurden  dieselben  erhalten,  obwohl  es  da- 
mals an  warnenden  Stimmen  nicht  fehlte*. 

Zum  Anbringen  der  von  Salviati  angefertigten  Mosaikpasten  musste 
die  innere  Fläche  der  Kuppel,  die  bei  der  karolingischen  Arbeit  glatt 
geblieben  war,  besonders  hergerichtet  werden.  Hierzu  wurden  über  die 
ganze  Fläche  derselben  Rinnen  von  etwa  5  cm  Breite  und  3  cm  Tiefe 
dicht  nebeneinander  eingehauen,  damit  der  Untergrund  für  die  Mosaik- 
pasten besser  halten  sollte.  Auf  diesen  wurden  die  Mosaiken  angebracht, 
doch  nicht  in  der  Weise,  wie  es  beinahe  1000  Jahre  früher  der  italienische 
Mönch  gethan  hatte,  sondern  in  einer  von  Salviati  erfundenen  Art,  die 
sich  vor  der  ersteren  wohl  durch  Billigkeit  aber  nicht  durch  Exactheit 
und  Haltbarkeit  auszeichnete.  Salviatis  Verfahren  war  folgendes:  Das 
rausivisch  darzustellende  Bild  wurde  umgekehrt  (negativ)  auf  weichem 
Papier  gezeichnet  und  dann  die  Pasten,  mit  ihrer  Aussenfläche  der  Zeich- 
nung und  den  aufzubringenden  Farben  entsprechend,  auf  das  gezeichnete 
Bild   geklebt.     Hierbei  stand   selbstverständlich  der  von  der  Mörtelmasse 

*)  Der  nachbcrige  Stadtarchivar  Käntzelcr  schreibt  im  Feuilleton  des  „Echo  der 
Gegenwart**  vom  12.  Februar  1866:  „Ich  habe  mehrmals  Herrn  Kanonikus  N.  N.  darauf 
aufmerksam  gemacht,  wie  sich  im  Oktogon  au  den  Wänden  das  ganze  ehemalige  Inventar 
des  Aachener  Schatzes,  vom  Anfange  des  18.  Jahrhunderts,  wohl  auffinden  lasse,  so  dass 
man  daraus  ersehen  könne,  was  jetzt  noch  vorhanden  sei  und  was  mangele  von  Keliquien- 
gefässen,  gottosdienstlichen  Utensilien,  Paramenten  u.  s.  w.  Bevor  es  zum  Abschlagen 
dieser  Gypsoruamente  im  Oktogon  kommen  wird,  wäre  gewiss  eine  genaue  Abzeichnung 
dieser  Gegenstände  im  Interesse  der  Alterthuinswissenschaft  angezeigt,* 


—  124  — 

aufzunehmende  Theil  der  Pasten  aufrecht,  und  wurde  dann  das  so  her- 
gestellte  Bild  an  der  ihm  zukommenden  Stelle  mit  den  Pasten  in  die  auf- 
getragene Mörtelmasse  eingedrückt  und  blieb  so  haften  bis  der  Mörtel 
erhärtet  war.  Hierauf  wurde  dann  das  das  Bild  noch  immer  bedeckende 
Papier  mit  Wasser  abgewaschen  und  jetzt  erst  trat  das  Mosaikbild  in  die 
Erscheinung.  Dieses  Verfahren  hatte  den  Uebelstand,  dass  es  bei  dem- 
selben unmöglich  war,  während  der  Anfertigung  des  Bildes  Fehler  in  dem- 
selben sehen  und  verbessern  zu  können;  jeder  Fehler  in  der  Ausführung, 
jede  Disharmonie  in  den  Farben  und  andere  Ungehörigkelten  treten  viel- 
mehr erst  dann  zu  Tage,  wenn  das  Bild  für  immer  an  seiner  Stelle  ange- 
bracht ist.  Diese  Mängel  zeigten  sich  denn  auch  bei  dem  hiesigen  Mosaik- 
bilde; die  musivische  Fläche  wies  Unebenheiten  auf  und  Lücken  zwischen 
den  einzelnen  Pasten,  welche  stellenweise  5  Millimeter  betrugen.  Der 
hierdurch  sichtbar  werdende  Mörtel  wurde  —  mirabilc  dictu  —  mit  ent- 
sprechender Farbe  angestrichen  und  so  dem  uubewatfneten  Auge  des  arg- 
losen Zuschauers  entzogen. 

Die  in  solcher  Weise  angefertigten  Mosaiken  sind  von  der  Abnahme- 
Kommission  angenommen  worden,  und  erhielt  dafür  Salviati  die  Summe 

von 58400  Mark. 

Rechnet  man  hierzu  die  Kosten  der  Vorarbeiten  mit    .     .    23  250 


so  stellen  sich  die  Gesammtkosten  der  Mosaiken  auf   .     .     81650  Mark^ 
Gegen  Ende  Juni  1881  wurde  das  Werk  vollendet. 


Vereinsangelegenheiten. 

Bericht  über  das  Vereinsjahr  1894—1895. 

Auch  in  dem  abgelaufenen  Jahre  hat  der  Verein  sich  wieder  redlich  bemüht,  der 
Aufgabe,  die  er  sich  bei  seiner  Gründung  gestellt,  einerseits  durch  Abhaltung  von  wissen- 
schaftlichen Sitzungen  und  Ausflügen  und  andererseits  durch  Herausgabe  und  Vervoll- 
kommnung des  Vercinsorgans  nach  Möglichkeit  gerecht  zu  werden.  Die  verschiedenen 
Monatsversammlungen  waren  gut  besucht  und  verliefen,  Dank  dem  unermüdlichen  Eifer 
einzelner  Vereinsmitglieder  in  Beschaffung  interessanten  lokalgeschichtlichen  Materials,  sehr 
anregend.  Wegen  der  in  den  Sommer  des  abgelaufenen  Jahres  fallenden  Heiligthumsfahrt, 
die  naturgemäss  mancherlei  Behinderung  der  Vereiusraitglicder  im  Gefolge  hatte,  fand  nur 
ein  wissenschaftlicher  Ausflug  statt.  Derselbe  hatte  zum  Zielpunkt  das  geschichtlich 
merkwürdige  Städtchen  Aldenhoven  bei  Jülich.  Herr  Pfarrer  Schnock  verbreitete  sich 
in  einem  eingehenden  Vortrage  über  die  Geschichte  dos  Ortes,  während  Herr  Direktor 
Dr.  Wacker  über  die  Schlacht  bei  Aldenhoven  sprach.  An  die  Vorträge  schloss  sich  eine 
Besichtigung  der  Pfarrkirche  und  sonstiger  sehcnswerther  ßautcu  an.  Die  satzungs- 
gemässe  Generalversammlung  fand  am  7.  Dezember  1895  statt;  in  derselben  erstattete 
der  Vorsitzende,  Herr  Dr.  Wacker,  Bericht  über  die  Lage  und  Wirksamkeit  des  Ver- 
eins in  dem  Jahre  1894—95.  Demselben  entnehmen  wir,  dass  die  Mitgliedcrzahl  leider 
nicht  unerheblich  zurückgegangen  ist;  bange  Befürchtungen  brauchen  aber  darob  doch 
nicht  Platz  zu  greifen;  „denn  wir  haben,  so  führte  der  Vorsitzende  aus,  in  unserm  Vereine 
einen  festen  Stamm  einheimischer  Mitglieder,  deren  Festhalten  am  Verein  uns  gesichert 


«)  Vgl.  Kölnische  Volkszeitung  vom  1.  Juli  1881,  Nr.  179,  vom  11.  Juli  1881,  Nr.  189 
und  vom  23.  September  1881,  Nr.  2G3. 


—  125  — 

ist,  deren  berechtigter  Lokalpatriotisiuus  ein  festes  Fundament  ist,  auf  dem  »ich  das 
Interesse  für  die  vaterstädtische  Geschichte  aufbant.  An  der  Peripherie  jedes  Vereines 
können  wir  eine  fluotuirende  Masse  bemerken,  auf  deren  Festhalten  nicht  zn  rechnen 
ist.  Aus  Gefälligkeit  gegenüber  einem  Freunde  oder  Bekannten  eingetreten,  warten  manche 
nur  auf  eine  passende  Gelegenheit  abzuschwenken.  Alle  wissenschaftliche  Vereine  der 
Stadt  klagen  über  Abnahme  der  Theilnehmer.  Lassen  wir  uns  deshalb  nicht  irre  machen 
in  der  weitem  Verfolgung  unserer  idealen  Bestrebungen;  vor  allem  wollen  wir  die  alte 
Mitgliederzahl  durch  energische  Agitation  wieder  zu  erreichen  suchen.  Mit  250  Mitgliedern 
können  wir  voll  und  ganz  die  Aufgabe  erfüllen  und  materiell  ermöglichen,  die  wir  uns 
mit  unserer  Zeitschrift  gesetzt  haben. '^  Sodann  legte  der  Schatzmeister  des  Vereins,  Herr 
Stadtverordneter  F.  Kremer  die  Jahresrechuung  vor,  die  von  zwei  Mitgliedern  geprüft 
und  für  richtig  befunden  wurde.  Dem  Schatzmeister  wurde  Entlastung  gewährt  und  der 
verdiente  Dank  für  die  sorgfältige  Kassenverwaltung  seitens  der  Generalversammlung 
ausgesprochen.    Die  Einnahmen  und  Ausgaben  stellten  sich  wie  folgt: 

Einnahmen: 

An  Kassen  bestand  aus  dem  Vorjahre M.  724.15 

211  Jahresbeiträge  für  1894 „  633.— 

2  rückständige  Jahresbeiträge  für  1893 „  6.— 

Zinsen  der  Sparkasse „  13.98 

M.  1377.13 
Ausgaben: 

Dmckkosten  der  Vereinsschrift  und  Anderes M.  933.15 

Inserate „  18.10 

Porto-Auslagen „  23.60 

Verschiedenes „  24.— 

Kassenbestand w  „  378.28 

M.  1377.13 

Nach  Erledigung  des  geschäftlichen  Theiles  der  Generalversammlung  folgte  noch  eine 
Beihe  interessanter  geschichtlicher  Mittheilungen;  u.  a.  berichtete  der  Vorsitzende  über 
das  weitere  Schicksal  der  chiffrirten  Briefe  des  französischen  Generals  Davoüts  an  Napoleon, 
deren  Entzifferung  endlich  gelungen  ist.  Das  Nähere  darüber  hat  Herr  Dr.  Wacker  in 
der  Zeitschrift  des  Görresvereins  veröffentlicht. 


—  126  — 


Verzeichniss  der  Mitglieder. 


L  Vorstand. 

Erster  Vorsitzender:  Wacker,  Dr.  K.,  Direktor  der  Lehrerinnen-Bildungs- 
anstalt in  Aachen. 

Zweiter  Vorsitzender  und  Redakteur:  Schnouk,  H.,  Strafanstalts-Pfarrer 
in  Aachen. 

Schriftführer:  Oppenhoff,  F.,  Gyranasial-Oberlehrer  in  Aachen. 

Bibliothekar:  Schollen,  M.,  Staatsanwaltschafts-Sekretär  in  Aachen. 

Kassirer:  Kremer,  F.,  Buchhändler  und  Stadtverordneter  in  Aachen. 

Beisitzer:  Rhoen,  C,  Architekt 

Menghius,  C.  W.,  Stadtverordneter. 
Spoeigen,  Dr.  J.,  Oberlehrer. 
Jardon,  Dr.  A.,  Gymnasiallehrer. 
Schaf frath,  J.,  Stadtverordneter. 
Glas  Ben,  J.,  Kaufmann. 

IL  Mitglieder. 


Adams,  Hub.,  Kgl.  Notar  in  Aachen. 
A Isters,  Dr.,  Professor  in  Aachen. 
Barth,  Apotheker  in  Aachen. 
Baurmann,  Dr.  L.,  in  Aachen. 
Becker,  J.,  Pfarrer  in  Weidesheim. 
B eissei.  Mar.  Wilh.,  Rentnerin  in  Aachen. 
Bertaut,  L.  Fabrikbesitzer  in  Aachen. 
Bibliothek  des  Landkreises  Aachen. 
Biesing,  Fritz,  Rentner  in  Aachen. 
Bock,  Dr.  Frz.,  Rentner  in  Aachen. 
Bock,  P.,  Nadelfabrikant  in  Aachen. 
Bock,  0.,  jr.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Böcke  1er,  H.,  Direktor  in  Aachen. 
Bott,  Bürgermeister  in  Forst. 
Brückner,  Dr.,  Arzt  in  Aachen. 
Brnns,  Fritz,  in  Werden  a.  d.  Ruhr. 
Buchholz,  Jos.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Buchkremer,  Jos.,  Privatdozent  in  Aachen. 
Bücken,  Win.,  Uhrmacher  in  Aachen. 
Gapellmann,  R.,  Geometer  in  Aachen. 
Gazin,  Frz.,  Ingenieur  in  Denver,  Co. 

Amerika. 
Ghantraine,  Dr.  "W.,  Arzt  in  Aachen. 
Gharlier,  A.,  Restaurateur  in  Forst. 
Glar,  Dr.,  Gymnasial-Oberlehrer  in  Aachen. 
G lassen,  J.  J.,  Pfarrer  in  Verlautenheide. 
G lassen,  J.,  Kaufmann  in  Aachen. 
G lassen,  Dr.  J.,  Arzt  in  Aachen. 
G lassen,  Jak.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Glassen,  M.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Gornely,  Bürgermeister  a.D.  in  Elchenrath. 
Gossmann,  Th.,  Möbelfabrikant  in  Aachen. 
Gremer,  £.,  Hauptlehrer  in  Aachen. 
Cremer,  Jos.,  Bauunternehmer  in  Aachen. 


Gremer,  M.,  Lehrer  an  der  Lehrerinnen- 
Bildungsanstalt  in  Aachen. 

Greutier,  A.,  Buchhändler  in  Aachen. 

D ahmen,  Frz.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Daverkosen,  Jos.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Demeuse,  Henri,  Rentner  in  Aachen. 

Deterre,  Jos.,  Buchd rucke reibesitzer  in 
Aachen. 

Dicker,  Otto,  Rentner  in  Aachen. 

Dodenhöft,  Em.,  Lehrer  a.  d.  Viktoria- 
schule in  Burtscheid. 

Drosemann,  Dr.  0.,  Redakteur  in  Köln. 

Dujardin,  P.,  Architekt  in  Aachen.* 

Eibern,  M.,  Baumeister  in  Aachen. 

Ernstes,  Rieh.,  Kratzenfabrikant  in  Burt- 
scheid. 

Eschweiler,  Pfarrer  in  Gürzenich. 

Feld  mann,  Fritz,  Kaufmann  in  Strassburg 
im  Elsass. 

Fey,  Job.,  Landgerichts-Sekretär  in  Aachen. 

Fey,  Jos.,  Rentner  in  Aachen. 

Firmanns,  Jak.,  Juwelier  in  Aachen. 

Firmanns,  Apotheker  in  Aachen. 

Flamm,  G.  J.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Forckenbeck,  von,  Rentner  in  Aachen. 

Förster,  Jos.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Fraiquin,  Lehrer  in  Aachen. 

Pranzen,  Deservitor  in  Eller. 

Geschwandner,  Dr.,  Direktor  an  der 
Viktoriaschule  in  Burtscheid. 

Genien,  Peter,  Kaufmann  in  Burtscheid. 

Geyer,  Dr.  H.,  Gymnasiallehrer  in  Wesel. 

G  Uli  am,  AI.,  Brunnenmeister  in  Aachen. 

Göbbels,  J.,  Stadtrath  in  Aachen. 


—  127  -- 


Gobi  et,  Aus:.,  Seifeufabrikaiit  in  Aachen. 

Goeckc,  Dr.,  Professor  in  Aachen. 

Greve,  Dr.  Th.,  Professor  in  Aachen. 

Grimmendahl,   Dr.   P.,  Gyiunasial-Ober- 
lebrer  in  Aachen. 

Gross,  H.  J.,  Pfarrer  in  Osterath. 

Hammels,  Jos.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Ha  mm  er  3,  H.,  Photolithograph  in  Aachen. 

Hammers,  Job.,  Rentner  in  Aachen. 

Hansen,  Dr.  Jos.,  Stadtarchivar  in  Köln. 

Keinen,  Dr.  L.,  Arzt  in  Aachen. 

Heller,  Geometer  in  Aachen. 

Hentrich,  Gerichts- Aktuar  in  Aachen. 

Hermann,    Maschinenfabrikant    in    Bnrt- 
scheid. 

Her  mens,  Jos.,  Stadtrath  in  Aachen. 

Herren,  L.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Hess,  Job.,  Kaplan  in  Köln. 

Heucken,  Jos.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Heasch,  A.,  Cand.  jur.  in  Aachen. 

Hoesch,  Otto,  Kaufmann  in  Aachen. 

Hoff,  von  den,  H.,  Justizrath  in  Aachen. 

Hon ne feller,  P.,  Photolithograph   in 
Aachen. 

Hube,    M.,    Geschäftsbücher-Fabrikant    in 
Aachen. 

Hüffer,Rüb.,  Maschinenfabrikant  in  Aachen. 

Hüntemann,    Jul.,    Schneidermeister     in 
Aachen. 

Jardon,  Dr.  A.,  Gymnasiallehrer  in  Esch- 
weiler. 

Jaalns,  Dr.  H.,  Rabbiner  in  Aachen. 

Jörissen,  Alb.,  8tud.  jur.  in  Aachen. 

Kaatzer,    Herm.,    Wtw.,    Buchdruckerei- 
besitzerin in  Aachen. 

Kaentzeler,  Jos.,  Privatgeistlicher  in  Bonn. 

Kahlau,  H.  J.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Kaltenbach,  J.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Kelleter,  Dr.  F.,  Gymuasial-Oberlehrer  in 
Aachen. 

Kelleter,  Dr.  H.,  Stadtarchiv-Assistentin 
Köln. 

Kickartz,  J.,  Gasraeister  in  Aachen. 

Klausener,   Bürgermeister  in   Burtscheid. 

Klevisch,  Greg.,  Kaufmann  in  Aachen. 

Klinkenberg,    Dr.,   (iyranasial-Oberlehrer 
in  Köln. 

Klinkenberg,  P.  H.,  Conditur  in  Aachen. 

Koch,  H.  H.,  Dr.  theol.,  Militär-Oborpfarrer 
und  Division-^pfurrcr  in  Frankfurt  a.  M. 

Koehn,  Gymnasial-Oberlehrer  in  Aachen. 

Körfer,  Herrn.,  Breunereibesitzer  in  Roth o 
Erde. 

Kremer,  Ferd.,  Stadtrath  in  Aachen. 

Krichel,  J.  31.,  Rcndant  in  Aachen. 


K  r  u  s z  e  w s k i ,  Dr.  A.,  Gymnasial-Oberlehrer 

in  Aachen. 
Kuetgens,  P.,  Stadtrath  in  Aachen. 
Lambertz,    H.,     Pianofortefabrikant     in 

Aachen. 
Lamberz,  Emil,  Ingenieur  in  Aachen. 
Lauffs,  Fr.,  Rektor  in  Satzvey. 
Lennartz,  W.,  Hof-Uhrmacher  in  Aachen. 
Lentzen,  P.  A.,  Fabrikdirektor  in  Aachen. 
Lorsch,  Dr.,  Arzt  in  Aachen. 
Lessenich,  M.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Linnartz,   Direktor   der  Pro vinzial -Taub- 
stummenanstalt in  Aachen. 
Lippmann,  Otto,  Fabrikant  in  Aachen. 
Lob,  R.,  Fabrikant  in  Burtscheid. 
Lörkens,  Dr.  J.,  Professor  der  Rechte  in 

Freiburg  i.  d.  Schweiz. 
Loersch,  Dr.  H.,  Geheim.  Justizrath,  Pro- 
fessor der  Rechte  in  Bonn. 
Lovens,    Jakob,    Pianoforte-Fabrikant    in 

Aachen. 
Lücke  rat  h,  W.,  Pfarrer  in  Waldfeucht. 
Maassen,    Arthur,    Dachdeckermeister    in 

Aachen. 
Mac  CO,  H.  F.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Mahr,  Gerb.,  Heizungsfabrikant  in  Aachen. 
Maus,  Heinr.,  Kunstgärtner  in  Aachen. 
Med  er,    Dr.   J.,    Gymnasial-Oberlehrer    in 

Aachen. 
Menghius,  0.  W.,  Stadtrath  in  Aachen. 
Messe w.  Frz.  G.,  Rentner  in  Aachen. 
Meurer,  Dr.  A.,  Realgymnasial-Obcrlehrer 

in  Aachen. 
Michels,  Jos.,  Hotelbesitzer  in  Aachen. 
Möhlich,    Job.,    Königl.    Aratsanwalt    in 

Aachen. 
Mülle nmeister,    J.,    Tuch-Fabrikant    in 

Aachen. 
Nelson,  Dr.  J.,  Professor  in  Burtscheid. 
Neu,  Frz.,  Rektor  in  Aachen. 
Nenfforge,  Th.  von,  Kaufmann  in  Aachen. 
Ncujean,  Eg.,  Maler  in  Aachen. 
Niederau,  W.,  Agent  in  Burtscheid. 
Niessen,  Jos.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Noethlichs,  Gottfr.,  Lehrer  in  Aachen. 
Ochs,  Pfarrer  in  Steinfeld. 
Oidtmann,    Dr.    Heinr.,    Glasmalerei    in 

Linnich. 
Oppenhoff,    F.,   Gymnasial-Oberlehrer   in 

Aachen. 
Otten,     Heinrich,    Cigarren-Fabrikant    in 

Aachen. 
Pauls,  E.,  Rentner  in  Düsseldorf. 
Paulssen,  Frz.,  Stadtrath  in  Aachen. 
Peelcn,  Ferd.,  Pliestcnucister  in  Aachen. 


—   128  — 


Peltzer,  Gast.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Peppermülier,  Oberbibliothekar  in  Aachen. 
Pier,  von,  Hrch.,  Nadelfabrikant  in  Aachen. 
Pier,  von,  Louis,  Nadelfabrikant  in  Aachen. 
Pohl,  Wilh.,  Bildhauer  in  Aachen. 
Polis,  Peter,  Fabrikant  in  Aachen. 
Polis,  Pierre,  Fabrikant  in  Aachen. 
Pschmadt,   Realgymnasial  -  Vorschullehrer 

in  Aachen. 
POtz,  Jak.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Quadt,  Max,  Rektor  in  Aachen. 
Qu  ad  flieg,  Lehrer  in  Aachen. 
Reinartz,  Job.,  Architekt  in  Bnrtscheid. 
Rey,  van,  A.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Rhoen,  C,  Architekt  in  Aachen. 
Roo rings,  Aug.,  jr.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Rossum,  Rud.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Rüben,  J.,  Bauunternehmer  in  Aachen. 
Rtttgers,  F.  J.,  Juwelier  in  Aachen. 
Saedler,  H.,  Pfarrer  in  Derendorf. 
Savelsberg,  Dr.  H.,  Gymnasial-Oberlehrer 

in  Aachen. 
Senden,  Major  im  2.  Bad.  Feld- Artillerie- 
Regiment  Nr.  30  in  Rastatt. 
Sommer,  Dr.,  Professor  in  Aachen. 
Schaf frath,  J.,  Stadtrath  in  Aachen. 
Schervier,  Aug.,  Fabrikant  in  Aachen. 
Schiffers,Hnb.,Steinmetzmoi8terinRaeren. 
Schillings,  Jos.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Schlesinger,  M.,  Redakteur  in  Aachen. 
Schmitz,  H.,  Realgymnasial-Oberlehrer  in 

Aachen. 
Schmitz,  C,  Stadtrath  in  Aachen. 
Schmitz,  P.,  Havanna-Import-Geschäft  in 

Aachen. 
Schneider,  Frz.,  Apotheker  in  Aachen. 
Schnock,  H.,  Strafanstultspfarrer  in  Aachen. 
Schnütgen,  Gymnasial-Oberlehrer  in 

Aachen. 
Schollen,  M.,  StaatsanwaltHchafts-Sekretär 

in  Aachen. 
Schulze,  Job.,  Gymnasial-Vorschullehrer  in 

Aachen. 
Schumacher,  Wilh.,  Zeichner  in  Aachen. 


Schwartzcnber^,    von,    Fr.,    Steinmetz- 

meister  in  Aachen. 
Schweitzer,  J.,  Buchhändler  in    A&chen. 
S  p  0  e  l  g  e  n ,  Dr.  J.,  Realgymnasial-Oberlehrer 

in  Aachen. 
Springsfeld,  Dr.,  Arzt  in  Aachen. 
Stanislaus,  Aug.,  Flaschenbiergeschäft  in 

Aachen. 
Steinraeister,  Carl,  Cigarrenfabrikant   in 

Aachen. 
Strom,  Frz.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Talbot,  Hugo,  Rentner  in  Aachen. 
Theissen,    Job.    Pet.,    Reg.-Sekretär     in 

Aachen. 
Theissen,  Hrch.,  Hotelbesitzer  in  Aachen. 
Thoma,  Dr.,  Arzt  in  Aachen. 
Thom6,  Ferd.,  Buchhalter  in  Aachen. 
Thyssen,  Edm.,  Architekt  in  Aachen. 
Tönissen,  Wilh.,  Pfarrer  in  Borbeck, 
ürlichs,  Barth.,  Buchdruckereibesitzer  in 

Aachen. 
Vaassen,  Dr.  B.,  Rechtsanwalt  in  A&dien. 
Valtmann,  H.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Vi  gier,  Louis,  Schirmfabrikant  in  Aachen. 
V  i  n  c  k  e  n ,  Mich.,  Oberpostdirektions-Sekret&r 

in  Aachen. 
Vogelgesang,  C,  Kaufmann  in  Aachen. 
Wacker,  Dr.  C,  Direktor  a.  d.  Lehrerinnen- 

bildungsanst^lt  in  Aachen. 
Wangemannn,  Dr.  P.,  Zahnarzt  in  Aachen. 
Weber,  Arthur,  Kaufmann  in  Aachen. 
Weber,  Alex,  Lehrer  a.  d.  Webeschule  in 

Aachen. 
Weidenhaupt,  P.,  Lehrer  in  Aachen. 
Welter,  H.,  Rechtsanwalt  in  Aachen. 
Wen  dl  and,  L.,  Pfarrer  in  Rheinbach. 
Weyers,  Rodr.,  Buchhändler  in  Aachen. 
Wieth,    Dr.    H.,    Gymnasial-Oberlehrer    in 

Colmar. 
Wings,  Fr.,  Kaufmann  in  Aachen. 
Wirtz,  P.,  Reg.-Sekretär  in  Aachen. 
Zimmermann,    Bürgermeister    a.    D.    in 

Aachen. 


Verlag  der  Cremer'schen  Buclihandlung  (C.  Caziii)  in  Aachen. 

Die  Aachener  Geschichtsforschung. 

Entgegnung  auf  die  „Kritische  Studie"  des  Herrn  Dr.  LuIyös 

über 

„Die  gegenwärtigen  Geschicbtsbestrebnngen  in  Aaclien**. 

Mit  UntcrstUUuüg  Aachener  Üeschicbtsfreundc  herausgegeben  von  Dr.  C.  WSiCker. 

96  S.  gr.  8*».    Preis  JL  1.80. 


DkICK  \(»N   UkKMANN  KAAl/.hU  IN  AA(  hun. 


rs  f  011111 

MinElLÜNGEN  DES  VEREINS  FÜR  KIDE  DER  AACHENER  VORZEIT 

IM  AUFTRAG  DES  VEREINS  HERAUSGEGEBEN 

TOS 

HEINRICH  SCHNOCK. 

NEUNTER  JAHRGAN6. 


AACHEN. 

Kommissions-Vbbi.40  dkr  Obemkkschen  Büchhandldno  (C.  Cäzin). 
1S96. 


INHÄLT. 


Seite 

1.  Schönau.    Von  H.  J.  Gross 1 

2.  Christliche  Auslegung  einer  bösen  Karlssage.    Von  B.  M.  Lersch  .    .      88 

3.  Über  das  Zusammenleben  der  Stiftsgeistlichkeit  zur  Zeit  der  Karolinger. 
Von  H.  Schnock 85 

4.  Kleinere  Mitteilungen: 

1.  Handschriftliche  Aufzeichnungen  (1758—1785)  im  Stadtarchiv  zu 
Aachen.    Von  M.  Schollen 41 

2.  Theodor  Zimmers.    Von  J.  Fey 44 

8.  Die  Anwesenheit  einer  hanseatischen  Gesandtschaft  an  König 

Philipp  ni.  von  Spanien  in  Aachen  im  Dezember  1006.    Von 

F.  Oppenhoff 47 

4.  Ein  merkwürdiger  Fund.    (Briefe  Davouts  an  Napoleon  I.)   Von 
C.  Wacker 48 

5.  Schönau.    (Fortsetzung.)    Von  H.  J.  Gross 49 

6.  Kleinere  Mitteilungen: 

1.  Aktenstücke  aus  dem  Aachener  Stadtarchiv  (1795—1805).    Von 

W.  Brüning.    . 92 

2.  Veranstaltung  von  Maskenbällen  bei  festlichen  Gelegenheiten  im 
vorigen  Jahrhundert Von  M.  Schollen.      95 

8.  Zur  Geschichte  des  Kreuzherrenklosters.  .    .    „      „           „  96 

4.  Anordnung  einer  Prozession  durch  den  Bat  .    „      „           „  96 

5.  Fleischverkauf  in  der  Fastenzeit n      n            n  ^^ 

7.  Schönau.    (Fortsetzung.)    Von  H.  J.  Gross 97 

8.  Der  Maler  Johann  Adam  Eberle.    Von  J.  Fey 119 

9.  Bericht  über  das  Vereinsjahr  1895—1896 128 


•}-*®4-^- 


Jährlich  8  Nummcni  EommiBsiona -Verlag 

I  1  Bogen  Royal  OkUv.  ^^"^ 

Cremer'schen  BnchhaDdlung 
Preis  des  Jahrgangs  ^f  ,^^„ 

4  Mark.  in  Aachen. 


Mitteilungen  des  Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit. 

Im  Auftrage  dea  Vereins  herausgegeben  Ton  E.  Sehnaek. 


Nr.  1/3.  Nennter  Jahrgang.  1896. 


Inhalt:  E.  J.  Qross,  SchQnan.  ^  B.  H.  Lcrsch,  Christliche  Auslegang  einer  bäsen  Karlssage. 
—  H.  Schnock,  Über  das  Zusammenleben  (rita  communis)  der  Stiftsgeistlicbkeit  zur  Zeit 
der  Karolinger.  —  Kleinere  Mitteiinngen :  1.  Hand  schriftliche  Aufzeichnungen  (1753—1785) 
im  Stadtarchiv  za  Aachen.  —  2.  Theodor  Zimmers.  —  3.  Die  Anwesenheit  einer  hanseatischen 
Gesandtschaft  an  Künig  Philipp  II.  von  Spanien  in  Aachen  im  Dezemher  1606.  — 
4.  Ein  merkwürdiger  Fund. 

Schönau. 

Von  H.  J.  GroBS. 

Unter  den  vielen  Burgen,  welche  in  reichem  Kranze  die  Kaiserstadt 

Aachen  umgeben,  dürfte  kaum  eine  andere  eine  so  wechselvolle  und  lUr  die 

Sittenkunde  so  interessante  Geschichte  haben,  wie  Schönau  bei  ßichtericli. 

Wir  wollen  versuchen,  auf  den  folgenden  Blättern  dem  Leser  eine  nur  aus 

urkundlichen   und   andern  bewähiten  Quellen  geschöpfte  Darstellung  der 

Schicksale  Schönaus  und  seiner  Besitzer  zu  geben,  wobei  wir  bemerken, 

dass  alle  Nachrichten,  deren  Herkunft  nicht  besonders  angegeben  ist,  aus 

dem  ehemaligen  Schönauer  Archiv  gezogen  sind. 

I. 

Herrschaft  und  Schloss  Schönau. 

I.  Schönau  ein  „Sonnenlelien",  d.  h.  eine  freie  Herrschaft. 

Schönan  ist  nie  so  bedeutend  gewesen,  dass  seine  Besitzer  eine  Rolle 
im  Weltdrama  hätten  spielen  können,  aber  trotzdem  ist  es  jedem,  der  sich 
mit  deutscher  Eechtsgeschichte  befasst  hat,  dadurch  bekannt,  dass  es  zu 
den  wenigen  sogenannten  Sonnenlehen  zählt.  Grimm'  gibt  deren  fünf  an: 
Hennegau,  Bicholt  an  der  Maas,  Nyel  bei  Ltitticli,  Scliünau  bei  Aachen, 
Warberg  zwischen  Helmstett  und  Wolfenbüttel.  Biesen  fügt  Hansen^  noch 
folgende    bei:    Oldenburg,    Hassleben,    Elelienrode,    Heyenrode,    Bellstädt, 

■)  Deutsche  RechtsaltcrthUmcr  I,  S.  278. 

')  Zeitschrift  des  Aachener  Qesebicbts -Vereins  VI,  S.  B4,  N.  2, 


—  2  — 

UifterungeD,  Schniiedehausen,  Reckershauseii.  Auffallend  muss  es  uns  mit 
Hansen  erscheinen,  „dass  der  Ausdruck  Sonnenlehen  nur  so  selten  erscheint, 
während  noch  im  vorigen  Jahrhundert  eine  grosse  Anzahl  allodialer  Be- 
sitzungen vorhanden  war,  auf  welche  diese  Bezeichnung  nicht  angewendet 
wurde."  Weniger  auffällig  erscheint  uns  der  „Umstand,  dass  das  Mittel- 
alter in  der  Uebertragung  der  Lehnsidee  so  weit  gegangen  ist,  sich  sogar 
den  direkten  Gegensatz  des  Lehns,  denn  das  war  ja  doch  eben  das  Allod, 
im  Lehnsnexus  zu  denken".  Jene  Zeit  betrachtete  sogar  das  Recht  auf 
Arbeit,  das  doch  —  wenn  man  so  sagen  darf  —  eines  jeden  Menschen 
eigenstes  Eigen  ist,  als  ein  von  Gott  und  der  Obrigkeit  verliehenes,  und 
bezeichnete  die  Arbeit  selbst  als  ein  zum  Nutzen  des  Gemeinwesens  von 
Gott  und  der  Obrigkeit  gegebenes  Amt^  also  ebenfalls  als  Lehen:  da 
lässt  sich  doch  leicht  begreifen,  dass  sie  alle  äusseren  Güter  nur  als  Lehen 
ansah,  die  man  von  einem  Menschen  oder,  wo  das  nicht  der  Fall  war, 
direkt  von  Gott  erhalten  hatte. 

Aus  dem  Vorstehenden  ist  schon  klar,  was  wir  unter  Sonnenlehen 
verstehen.  Das  waren  allodiale  Besitzungen  des  Adels  —  wie  Hansen 
ausdrücklich  hervorhebt*  — ,  welche  zu  keinerlei  Dienstleistungen  ver- 
pflichteten, weil  sie  eben  des  Besitzers  erbliches  Eigen  waren,  das  ihm 
nicht  von  einem  andern  Menschen  gegen  irgend  welche  Verpflichtung  über- 
tragen worden  war.  Diese  Güter  hatten  sich  frei  und  unabhängig  erhalten, 
sie  waren  dem  allgemeinen  Zuge  der  Zeit  nach  Verlehenung  —  man  ge- 
statte den  Ausdruck  —  nicht  gefolgt.  Ihre  Besitzer  waren  darum  auch 
selbst  unabhängig,  keinem  andern  Herrn  unterworfen,  sie  waren  frei  von 
einem  jeden  Dienste  eines  Höheren:  ausgenommen  natürlich,  dass  sie  als 
Angehölige  des  Deutschen  Reiches  ihre  Pflicht  gegen  Kaiser  und  Reich 
erfüllen  mussten. 

Dass  die  Herren  von  Schönau  die  Bedeutung  des  Ausdruckes  Sonnen- 
lehen im  wesentlichen  ebenso  auffassten,  erhellt  aus  ihren  eigenen  Erklärungen 
in  gerichtlichen  Aktenstücken.  So  sagt  Baltasar  von  Mylendunck:  „1)  dass 
die  herlichkeit  Schonaw  mit  ihren  pertinentiis  von  unvordenklichen  zeiten 
her  in  alle  weg  anders  nicht  dan  von  der  lieben  sonne  Gottes  zu  lehen 
ist  empfangen  und  getragen  worden;  2)  dass  bemelte  herlichkeit  iederzeit 
als  eine  freie  herlichkeit  dem  heiligen  römischen  reich  ohne  mittel^  under- 
worfen  gewesen  und  iederzeit  dafür  gehalten  und  verthediget  worden." 
Dieselbe  Anschauung  gibt  sich  auch  kund  in  folgenden  Sätzen,  welche  der 
Herr  von  Blanche  in  seinen  Prozessen  häufig  anführt:  „Wie  Könige  und 
Fürsten  ihre  Reiche,  so  haben  die  Herren  von  Schönau  ihr  Schloss  mit 
allem  Zubehör  nur  von  Gott  allein  .  .  ."  und:  „Wie  im  longobardischen 
Gesetze  die  Allode  Güter  ohne  Dienstleistung  (sine  hominio)  genannt  werden, 
die  man  von  niera<and  als  von  Gott  allein  empfängt,  so  auch  jene  Burgen 


*)  Vgl.  Janssen,  Geschichte  des  deutschen  Volkes  I,  S.  315. 
^  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts-Vcreins  VI,  S.  84,  N.  1. 
^)  unmittelbar. 


—  3  — 

und  Gerichtsbarkeiten,  die  man  Sonnenleheu  nennt/  Er  beruft  sich  dabei 
auf  Trithius  und  a  Sande. 

Nach  der  Auffassung  der  Herren  selbst  war  also  das  Sonnenlehen  ^ 
nichts  anderes  als  eine  freie  reichsunmittelbare  Herrschaft,  und  als  eine 
solche  wird  Schönau  auch  von  andern  anerkannt  und  bezeichnet.  „Gedachte 
herlichkeit  ist  in  negster  gülischer  vehenden  *  für  eine  solche  reichsunmittelbar 
freie  herlichkeit  verthediget  worden,"  sagt  Baltasar  von  Mylendunck.  Eine 
andere  Aufzeichnung  nennt  Carl  V.  selbst  als  diesen  „verthediger"  und 
fügt  bei:  „Das  hat  Dieterich  von  Mylendunck  mit  eigener  band  schriftlich 
hinterlassen.** 

Als  Walter  von  Blisia  den  Maternusaltar  in  der  Nikolauskapelle  des 
Aachener  Münsterstiftes,  dessen  Sänger  er  war,  mit  vier  Malter  Roggen 
jälirlichen  Erbpacht  ausstattete,  bezeichnete  er  die  Grundstücke,  welche 
mit  der  Kornlieferung  belastet  wurden,  als  gelegen  „im  Gebiete  oder  in 
der  Herrschaft  Schönau  am  Hirsch"  ^  und  im  Jahre  1668  bezeugte  Herr 
Gothard  von  Keverberg  genannt  Meven,  der  in  der  Nähe  von  Schönau  auf 
dem  Schlosse  Rah  in  der  Sörs  seine  „adelige  residenz"  hatte,  dass  die 
Herren  von  Schönau  stets  die  Jagd  in  ihrem  Bezirke  ausgeübt,  dass  er 
selbst  oft  mitgejagt  habe,  ohne  dass  ihm  darüber  vom  Herrn  zur  Heiden* 
irgend  ein  Wort  gesagt  worden  sei,  dass  er  von  seinem  Vater  habe  sagen 
hören,  Schönau  sei  Herrlichkeit  gewesen,  ehe  das  Haus  Heiden  dazu  gelangte. 

Die  Herren  zur  Heiden  wollten  die  Reichsunmittelbarkeit  Schönaus 
nicht  anerkennen  und  bestritten  dieselbe  auch  aus  dem  Grunde,  weil  die 
Besitzer  nicht  zu  den  Reichstagen  zugezogen  würden.  Darauf  antworteten 
aber  die  Herren  von  Schönau,  es  sei  ein  unterschied  zwischen  Reichs- 
unmittelbaren und  Reichsständen.  Nur  letztere  hätten  Sitz  und  Stimme 
im  Reichstage,  erstere  dagegen  seien  solche,  die  ausser  dem  Kaiser  keinen 
Herrn  über  sich  erkennen.  Der  Reichsstand  sei  darum  auch  reichsunmittel- 
bar, nicht  aber  umgekehrt  der  Reichsunmittelbare  auch  Reichsstand. 

Wir  ersehen  auch  hieraus,  dass  die  Herren  von  Schönau  aus  der 
Eigenschaft  ihres  Besitzes  als  Sonnenlehen  keine  andern  Rechte  herleiteten 
und  beanspruchten,  als  die  den  Reichsunmittelbaren  überhaupt  zustanden. 

Woher  aber  diese  Reichsunmittelbarkeit  der  kleinen  Herrschaft?  Wir 
antworten:  Schönau  liegt  in  dem  alten  praedium  Richterich.  Dieser  Gross- 
grundbesitz war  nach  dem  Zeugnisse  der  Jahrbücher  von  Klosterrath^  ein 
Allod  der  Aachener  Pfalzgrafen,  die  aber  schon  im  12.  Jahrhundert  manche 
Teile  desselben  an  ihre  Verwandten  oder  Diener  vergabt  hatten.     Aus 

0  üeber  die  Bedeutung  und  Erklärung  der  sinnbildlichen  Bezciclinung  siehe  unten 
Nr.  5. 

*)  Im  geldrischcn  Kriege  1542—43. 

^)  „in  territoris  sive  dominio  de  Schonawen**.  Quix,  Müusterkirche,  S.  139.  AValter 
war  Kanonikus  seit  1452,  Säuger  seit  1505,  f  1512.  Vgl.  A.  Heu  seh,  Nomina  Domino rum 
Canonicorum  Reg.  Eccl.  B.  M.  V.  Aquisgranensis  S.  10,  Sp.  1*. 

*)  der  das  Jagdrecht  der  Schönauer  leugnete. 

^)  Annales  Eodenses  S.  25  u.  oft. 


—  4  — 

diesen  Absplissen  sind  die  Rittergüter  im  nachmaligen  Ländchen  von  der 
Heiden  entstanden.  Da  dessen  Geschichte  anderwärts  eingehend  dargestellt 
werden  soll,  erinnere  ich  hier  nur  daran,  dass  dasselbe  als  praedium 
Richterich  zuerst  AUod  der  Pfalzgrafen,  dann  Besitzung  der  Heinsberger, 
hierauf  königliches  Eigenthum,  danach  Reichslehen  der  Kölner  Erzbischöfe 
und  endlich  Gebiet  der  Herzoge  von  Jülich  war,  welch  letztere  eine  ünter- 
herrschaft  daraus  bildeten,  die  von  der  Burg  ihres  ersten  Herrn  den  Namen 
zur  Heiden  bekam. 

Trotz  den  Vergabungen  jedoch  blieb  vom  praedium  Richterich  noch 
ein  stattlicher  Rest  übrig,  den  ein  Verzeichniss  der  Einkünfte  des  Aachener 
Münsterstifts  aus  dem  11.  Jahrhundert^  als  Herrengut  des  Grafen  Hezelo 
bezeichnet.  Dieser  Rest  ist  eben  Schönau*.  Nahe  bei  der  Stelle,  wo  das 
jetzige  Schloss  liegt,  befand  sich  ehedem  der  Haupthof  des  ganzen  AUods, 
an  welchem  Verwaltung  und  Gerichtsbarkeit  des  praedium  hing.  Ein  An- 
zeichen dafür  findet  sich  noch  in  einem  Vergleiche  aus  dem  17.  Jahr- 
hundert, durch  den  die  Parteien  Mylendunck  und  Hillensberg  sich  ver- 
pflichteten, nichts  von  den  zu  Schönau  gehörigen  Besitzungen  zu  verkaufen, 
zu  versetzen  oder  zu  vertauschen,  auch  nicht  „den  pesch'  sammt  den 
kamerhof,  in  welcher  besirk  das  Haus  Schonaw  gelegen  ist.**  Das  Schloss 
liegt  demnach  auf  dem  Grund  und  Boden  eines  alten  Hofes,  dessen  Sohl- 
stätte noch  im  17.  Jahrhundert  den  Namen  Kammerhof  führte.  Dieser 
Ausdruck  ist  nach  der  Analogie  von  Kammerforst  u.  a.  gleichbedeutend 
mit  Herrenhof;  das  Haus  Schönau  ist  demnach  an  die  Stelle  des  pfalzgräf- 
lichen Kanuner-  oder  Herrenhofes  getreten.  Der  Besitzer  dieses  Kammer- 
hofes nun  war  im  Anfange  des  11.  Jahrhunderts  nach  dem  Zeugnisse  der 
oben  erwähnten  Urkunde  Graf  Hezelo,  der  zweite  Sohn  des  Aachener  Pfalz- 
grafen Herman*;  das  praedium  Richterich  gehörte  demnach  zur  Aus- 
stattung der  jüngeren  oder  hezelinischen  Linie  des  pfalzgräflichen  Hauses, 
welche  1045  auch  in  den  Besitz  der  Pfalzgrafen  würde  gelangte  ^  Die  vom 
Salhofe  abgetrennten  Güter  verloren  natürlich  ihren  allodialen  Charakter, 
verblieben  aber  unter  der  Grundherrlichkeit  des  Besitzers  des  ursprüng- 
lichen Haupthofes.  Den  Beweis  liefern  die  Jahrbücher  von  Klosterrath. 
Dieselben  verzeichnen  manche  Schenkungen  an  Ländereien,  welche  von 
Besitzern  der  im  praedium  Richterich  gelegenen  Gütern  an  die  Abtei  gemacht 
wurden,  melden  aber  auch  jedesmal,  dass  die  üeberweisung  der  Grundstücke 
durch  den  Pfalzgrafen  erfolgt  sei  ^.  Nachdem  das  pfalzgi'äfliche  Haus  1 1 40 
ausgestorben,  und  der  alte  Kammerhof  an  ein  minder  mächtiges  und  an- 
gesehenes Geschlecht  gekommen  war,  verlor  dieser  auch  die  Lehensherrlich- 


>)  Qu  ix,  Cod.  dipl.  aquen.  Nr.  42. 

«)  Vgl.  Hansen  a.  a.  0.  S.  88. 

*)  Wiese. 

*)  Groll  ins,  Erläuterte  Reihe  der  Pfalzgrafen  zu  Aachen,  S.  22. 

*)  G  fror  er,  Papst  Gregor  VIT.,  Band  I,  S.  81  fif. 

")  Anoales  Kodenses  S.  lö,  19,  20. 


—  5  — 

keit  über  die  abgetrennten  Güter.  Diese  kam  an  die  verschiedenen  Herren, 
denen  das  praedium  Richterich  zuteil  wurde,  bis  sie  zuletzt  den  Kölner 
Erzbischöfen  verblieb,  die  sich  das  Oberlehensrecht  bei  der  Abtretung 
Eichterichs  an  die  Grafen  von  Jülich  vorbehalten  haben  mögen. 

Der  alte  pfalzgräfliche  Kammerhof  aber  behielt  trotz  aller  Verluste 
seinen  allodialen  Charakter;  seinem  Besitzer  standen  über  die  bei  diesem 
Hofe  verbliebenen  Ländereien  und  deren  Bewohner  dieselben  Eechte  zu, 
welche  einst  die  Pfalzgrafen  über  das  ganze  Gebiet  gehabt  hatten:  also 
alle  Eechte  des  Grundherren. 

Wann  und  von  wem  der  Kammerhof  den  Namen  Schönau  erhielt,  ist 
unbekannt,  indessen  lag  die  Benennung  nahe.  Wie  man  später  Schönforst 
nach  seiner  Lage  im  Walde  benannte,  so  hat  man  dem  Kammerhof  nach 
seiner  Lage  in  der  wasserreichen,  fruchtbaren  Niederung  die  Bezeichnung 
Schönau  beigelegt. 

2.  Das  Gebiet  der  Herrschaft  Schönau. 

Die  älteste  der  mir  vorliegenden  Grenzbestimmungen  datiert  vom 
23.  Dezember  1523;  dieselbe  findet  sich  in  dem  folgenden  Vergleiche 
zwischen  Dieterich  von  Mylendunck,  Herrn  zu  Schönau  und  Werner  von 
Schönrode,  Herrn  zur  Heiden. 

„Wir  Diederich  herr  zo  Mylendunck  ind  zo  Schönawen  unde  Werner 
von  Schoenrode,  herr  zo  der  Heiden  inde  zor  Blyt  etc.  doen  kund  allen 
lüden  und  bekennen  hiemit  offenbarlich:  so  ein  herr  zo  Schönawe  Gott 
allmächtig  ind  seinere  kaiserlichen  majestät  unde  dem  hilligen  ryche  ind 
niemand  anders  vor  overheuft  kenne  inde  die  hoeuftvart^  von  des  herren 
kamer  zo  Schönawe  an  das  kaiserliche  kamergericht  gaet  ind  sulchs  von 
alders  herbracht  ist,  inde  oich  myn  Dederichs  ohme,  wilne  here  Kraft  von 
Mylendunck  ritter,  here  zo  Meiderich  ind  zo  Schönawe,  mynre  Werners 
moder  Maria  von  Merode,  frawe  zo  der  Heiden,  den  beiden  Gott  benaede, 
vur  reede  *  ind  hoeuftgericht  seinre  fürstliche  genade  zo  Guiliche  beklaigt 
hait  over  die  ingriffe,  dieselve  frawe  zo  der  Heiden  in  der  hirlicheit  von 
Schönawe  möge  gedaen  liain,  inde  darup  ein  ordeil  gesprochen  ist  op 
freidag  des  hilligen  creuz  abends'  exaltationis  in  dem  jare  uns  herren  1510, 
dat  here  Kraft  vorschreven  by  seinen  regalien,  laessen  ind  gerichten  zo 
Schönawen  ruwlich  ind  vredlich  blyven  solde,  wie  syn  alderen  ind  he  sulche 
zuvorens  gehait  ind  gebruicht  hain,  so  sein  wir,  der  herr  zo  Mylendunck 
ind  zo  Schönawe  unde  der  herr  zo  der  Heiden  vorschreven,  heude  dag 
datum  unser  gebiete  halven  bysamen  getreten  ind  haven  dieselve  regulirt 
ind  gesatz:  so  dat  der  distrikt  unde  gebiet  der  herlicheit  Schönawe  gaen 
sal  längs  dat  ryche  von  Ache  von  Vetzsen*  und  Houf*  an  uns®  up  Bers- 
berger '  gut,  ind  dar  längs  durch  dat  velt  over  Oirsvelder  *  klyf  und  längs 
Oirsvelder  gut  und  hinder  dat  huis  Oirsvelt  längs  den  meistweg^  ind  längs 


')  AppeUation.  *)  Käthe.  ')  13.  September.  *)  Vetschau.  ')  Huff  bei  Vetschau.  •)  bis. 
^)  Bcrensberg.  *)  Uersfeld.  ')  Mistweg. 


—  6  — 

Vilsberger  hof,  vort  durch  Dtistergatz^  und  Roderstrass^  uns  an  den  scheifen 
graf,  item  durch  dat  Richterger''  velt  um  dat  eitergut*  längs  künegatz  ind 
vorsterheiden  *  durch  den  vieweg  uns  do  an  dat  eitergut,  ind  davon  längs 
den  flutgraf  uns  wider  op  dat  ryche  van  Ache,  so  dat  der  here  zo  Schönawe 
op  gen  Houf,  in  den  Groenendal,  an  gen  haut,  zen  Hirtz  ind  op  Meven- 
heide,  inde  oich  zo  Richtergen  in  den  distrikt  of  gebiet  der  herlicheit 
Schönawe  gelegen  unde  over  die  laessen,  leinlude*  ind  samentliche  under- 
saessen  darinen  wohnende  zo  gebieden,  unde  ein  here  von  der  Heiden  sich 
derselben  guder,  huiser,  hotten  ind  wohnungen  noch  der  laessen,  leinlude 
ind  undersaessen  zo  Schönawe  gehoerende,  in  geinerlei  raanieren  under- 
nehmen  en  sal  nu  noch  zen  ewigen  dagen.  Ydoch  die  guder  zo  Richtergen 
in  den  Richtergen  distrikt  betreflfend,  so  einige  under  die  herlicheit  von 
der  Heiden  gehören,  over  dieselve  guder  ind  sonst  niet  aneinhangende  sal 
man  so  genge^  als  mogelich  na  unse  augenschein  of  vurbringen  unsre 
diener  beiderseitig  gebiet  in  dem  Richterger  distrikt  vorschreven  ouch 
aneinklevende  ferner  zo  goeder  vruntschaft  ind  naburschaft  regelieren  ind 
setzen  sonder  aller  argelist.  Des  zo  warer  urkund  syn  dieser  verdregen 
zwei  glychs  inhalts  ufgericht  ind  haven  unsere  siegelen  wissentlich  hie  an 
doen  hangen,  der  yder  parteie  einen  na  ime®  genomen  hait.  Gescheit  in 
dem  jaren  uns  herrn  1523  den  23  tag  im  dezember.  Dederich  her  zo 
Mylendonck  ind  zo  Schönawe.  Werner  von  Schoenrade,  her  zor  Heiden  inde 
zor  Blyt^** 

Die  Festsetzung  der  Grenze  in  Richterich  hat  nie  stattgefunden. 
Quix^®  druckt  jedoch  einen  Brief  Werners  von  1524  ab,  in  welchem  der- 
selbe seine  Zustimmung  zu  einer  Grenzbegehung  ertheilt,  welche  das 
Heidener  Gericht  gemeinschaftlich  mit  dem  Schönauer  abgehalten  hatte 
und  welche  die  oben  angegebenen  Grenzen  etwas  näher  bestimmt.  Das 
Schreiben  lautet:  „Myne  vrüntliche  grütz  —  So  myne  vogt  ind  geschworene 
mir  vorbracht  haven,  dat  ür  scholtis  ind  geschworen  die  limiten  der  herlig- 
keit  Schönawe  mit  hün  begangen,  zo  wissen  von  dem  dürrenbaum"  längs 
dat  ryche  von  Aichen  bis  up  Berensberg  gut,  item  durch  den  kohlweg 
bis  up  die  elf  trappen,  item  durch  den  byrweg''^,  vort  durch  den  rein  an 
den  Scheit  ^\  item  durch  den  veeweg,  borgass  ind  kuegass  *^  over  die  vorster- 
heid  ind  durch  den  weiweg  bis  up  den  dürrenbaum  vorschreven,  so  bin 
ich  darmit  zo  vrede  ind  en  sal  mich  der  guten  inde  lüden  binnen  den  vür- 
gemelten  limiten  der  herlichkeit  Schönawe  volgens  sigel,  breve  ind  ordel 
der  herzogen  zu  Guilich  seliger  gedechtnis  niet  annehmen;  hirintgen*^  ir 
uch  der  guten  inde  lüden  in  der  herlichkeit  van  der  Heiden  baussen  die 
limiten  der  herlichkeit  Schönawe  vorschreven  oich  nit  annehmen  en  solt; 
ydoch  die  beide  herlichkeiten  Schonawen  und  Heiden   sullen  ein  wy  die 


*)  Dttstergasse.  ')  Strasse  nach  Herzogenrath.  *)  Richterich.  *)  Altirgnt.  ')  Vorderste 
Heide.  •)  Lehenleute.  ^)  bald.  •)  an  sich.  •)  Nach  einer  späteren  Abschrift.  '®)  Geschichte 
des  Schlosses  Schönaii  S.  9.  ")  Zwischen  Vetschau  und  Horbach.  '-)  alias:  leer-  oder  Herweg. 
^')  Kohlscheid.    '*)  Vgl.  oben:  künegatz.    '*)  wohingegen. 


—  7  — 

andere  berechtigt  sein  inde  bliven  up  den  gemeinen  busch  ....    1524. 
Werner  von  Schoinrode  her  zor  Heiden  inde  zor  Blydt.** 

Im  Jahre  1754  Hess  der  Herr  von  Blanche  die  Grenzen  seines  Ge- 
bietes gegen  Aachen  durch  Statthalter  und  Schöffen  begehen  und  lud  alter 
Gewohnheit  gemäss  die  Herren  von  Aachen,  d.  h.  Bürgermeister  und  Rath, 
als  Grenznachbaren  zum  Begange  ein.  Weil  von  selten  des  Magistrats 
niemand  erschien,  nahm  Blanche  den  Leutenant  des  Quartiers  Laurensberg 
und  einen  Einwohner  des  Aachener  Reichs  mit.  Da  im  Protokolle  die 
bezüglichen  Grenzen  ganz  genau  bezeichnet  sind,  teilen  wir  dasselbe  im 
Wortlaute  mit.  Man  ging  „von  Berensberg  an  längs  dem  Achener  land- 
graben bis  am  liirsch,  sodan  dieserseits^  längs  dem  wachtthürmgen  daselbst 
bis  auf  den  hirscherweg  und  durch  diesen  hirscherweg  bis  auf  den  Berger- 
creuzweg  onweit  unser  lieber  frauen  rast^,  hiervondannen  aber  durch  den 
Gronenthaler  weg  und  durch  die  Herlenter-  ^  oder  Hufferstrass,  item  durch 
den  graberweg  bis  an  Vetschen  und  hiervondannen  durch  den  Herlenter- 
weg  bis  an  den  dürrenbaum." 

Es  sind  noch  einige  Verzeichnisse  aus  dem  vorigen  Jahrhundert  er- 
halten, welche  die  zum  Schönauer  Distrikte  gehörigen  Ortschaften,  Höfe 
und  Häuser  angeben.  Alle  zusammen  liefern  folgendes  Ergebniss.  Zur 
Herrschaft  gehörten: 

1.  Schloss  Schönau  mit  dem  Burghofe;  das  im  Vorgeburg  liegende 
Pannhaus  „an  die  Kreuzer**;  9  Häuser  und  Höfe  mit  ihrem  Zubehör  an 
Graswuchs  und  Länderei ;  2.  der  Küppershof,  welcher  dem  Aachener  Lieb- 
frauenstifte gehörte;  3.  am  Hasenwald:  14  Häuser;  4.  auf  die  Huff:  3  Häuser 
mit  Weide  und  Land;  5.  im  Grünen thal:  6  Häuser  mit  Weide  und  Land; 
6.  an  die  Hand:  5  Häuser  u.  s.  w.*;  7.  zum  Hirsch:  5  Häuser  u.  s.  w.'*; 
8.  Lind-Hofgut;  9.  Richterich:  die  Kirche,  die  daran  anstossende  Schule, 
der  Zehnthof  des  Aachener  Kapitels  und  darum  liegende  80  Häuser;  dies- 
seits der  Borgasse,  Künnegasse  und  Forsterheide  11  Häuser  u.  s.  w.^; 
10.  Wilsberg:  9  Wohnungen;  11.  Mevenheide,  die  sich  bis  auf  den  Vieh- 
weg erstreckt:  11  Häuser  und  Höfe  u.  s.  w.*;  12.  Haus  und  Hof  Uersfeld 
samt  dessen  Abspliss  Mittelürsfeld  und  6  nunmehro  (1758)  erbauten  Häus- 
chen; 13.  Forsterheid:  8  Wohnungen;  14.  diesseits  der  Bank  am  Kreuz: 
3  Häuser;  15.  Viehweg:  10  Wohnungen;  16.  Steinweg  oder  Kreuzstrass 
diesseits  am  Scheid:  59  Wohnungen;  17.  auf  Bley:  2  Wohnungen. 

Der  weitaus  grösste  Theil  dieses  Gebietes  wurde  trotz  der  Abmachungen 
von  1523  und  1524  den  Besitzern  von  Schönau  durch  die  Herren  von  Heiden 
streitig  gemacht. 


*)  auf  der  Schönauer  Seite. 

*)  Vgl.  meine  Beiträge  zur  Geschichte  des  Aachener  Reichs,  „Aus  Aachens  Vorzeit**, 
Jahrg.  V,  S.  102,  Aum.  4. 

')  Heerlen. 

*)  wie  bei  Nr.  4  und  5. 


—  8  — 

3.  Die  Rechte  der  Herren  vou  Schönau. 

Im  Jahre  1302  bestätigte  und  verbriefte  Kaiser  Albert  im  Lager 
vor  Köln  dem  Ritter  Gerard  von  Schönau  alle  Gerechtsame,  welche  letzterer 
als  Besitzer  der  Herrschaft  Schönau  auszuüben  berechtigt  war. 

Die  Urkunde  selbst  ist  nicht  mehr  vorhanden,  aber  es  gibt  eine  von 
Bürgermeister  und  Rat  der  Stadt  Aachen  beglaubigte  Abschrift.  In  einem 
Prozesse  wird  erzählt,  Balthasar  von  Mylendunck  habe  die  Urkunde  ihrer 
Wichtigkeit  wegen  auf  dem  Aachener  Rathause  hinterlegt,  und  dort  sei 
sie  bei  dem  Brande  von  1656  zu  Grunde  gegangen.  Nachdem  berufene 
Gelehrte  erklärt  haben,  dass  Inhalt  und  Form  dieser  für  die  Geschichte 
Schönaus  allerdings  sehr  wichtigen  Urkunde  keinen  Anlass  zu  Bedenken 
bieten^,  wird  man  sich  wohl  auf  dieselbe  berufen  dürfen.  Sie  lautet  mit 
der  Erklärung  des  Aachener  Magistrats  also: 

„Wir  bürgermeister,  scheffen  und  rath  des  königlichen  stuels  und 
reichsstatt  Aach  thuen  kund  hiemit  öffentlich  bezeugend,  dass  der  wohl- 
geborener herr,  herr  Baltasar  freiherr  von  Mylendonck,  herr  zu  Schönaw 
und  Warden  etc.  uns  einen  brief  uf  pergameut  geschrieben  und  mit  ihre 
röm.  königl.  majestät  Alberti  anhangenden  Siegel  zustellen  und  einhändigen 
lassen,  folgenden  wörtlichen  inhalts: 

^Albert  von  Gottes  Gnaden  Römischer  König,  allezeit  Mehrer  des 
Reichs,  entbietet  allen  des  H.  Reichs  Getreuen  seinen  Gruss.  Ihr  möget 
wissen,  dass  Wir  —  da  Uns  der  tapfere  Mann  Gerard  von  Schönau  klar 
dargethan  hat,  wie  er  und  seine  Vorfahren  Burg  und  Herrschaft  Schönau 
bei  Aachen  mit  ihrem  Zubehör:  den  Höfen,  Weilern,  Häusern,  Ländereien, 
Weiden  und  Büschen,  mit  den  Laten  und  übrigen  Einwohnern  und  Unter- 
gebenen, mit  der  hohen  und  niedern  Gerichtsbarkeit,  sowie  andern  Rechten 
und  Regalien,  nämlich  der  Erhebung  von  Auflagen  und  Steuern^,  der  Prägung 
von  Münzen,  der  Ausübung  der  Jagd,  bisher  inne  gehabt  und  ungestört 
besessen  hätten,  und  er  zugleich  demütig  und  unterthänig  bat.  Wir  möchten 
ihn,  sowie  seine  Burg  und  Herrschaft  Schönau  mit  ihrem  Zubehör  in  Unsern 
und  des  H.  Reichs  Schutz  nehmen  und  die  genannten  Rechte  und  Regalien 
bestätigen,  —  dieser  unterthänigen  Bitte  willfahrend,  den  Gerard,  seine 
Burg  und  Herrschaft  Schönau  mit  ihrem  Zubehör  in  Unsern  und  des  H.  Reichs 
besondem  Schutz  nehmen,  alle  und  jede  vorgenannten  Rechte  und  Regalien, 
deren  Gerard  und  seine  Vorfahren  in  der  Herrschaft  Schönau  genossen  und 
sich  erfreuten,  aus  der  Fülle  Unserer  Königlichen  Macht  bestätigen,  indem 
Wir  wollen,  dass  Gerard  sowie  seine  Erben  und  Nachfolger  in  besagter 
Herrschaft  Schönau  dieser  vorbezeichneten  Rechte  und  Regalien  freien 
Gebrauch  und  ungehinderten  Genuss  für  immer  haben  sollen.  Zur  Urkund 
und  Bekräftigung  haben  Wir  genanntem  Gerard  diesen  offenen  und  mit 

*)  Vgl.  Hansen,  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts-Vereins,  VI,  S.  86,  N.  1. 
*)  Ich  gebe  die  Urkunde  zur  Bequemlichkeit  der  Leser  in  genauer  deutscher  üeber- 
setzung. 

')  assissias  et  voctigalia. 


—  9  — 

üneerm  Königlichen  Siegel  bestätigten  Brief  ausgestellt.  Gegeben  im  Lager 
bei  Köln  im  Jahre  des  Herrn  1302,  am  Tage  der  h.  h.  Märtyrer  Crlspinus 
und  Crispinianus  ^  in  der  1.  Indiction  und  im  5.  Jahre  Unserer  Regierung. 

Und  hat  demnach  wohlgedachter  herr  bei  uns  fleissig  ansuchen  lassen, 
dass  wir  denselbigen  königlichen  brief  vidimiren  und  transumiren  und  ihm 
davon  ein  glaubwürdiges  vidiraus  und  transumpt  mitteilen  wollten.  Daruf 
wir  den  Originalbrief  mit  allem  fleiss  examinirt  und  gegen  dies  unser  vidi- 
mus  und  transumpt  collationirt,  und  da  wir  denselbigen  königlichen  brief 
von  wort  zu  wort  gleichen  Inhalts,  wie  selbiger  vor  inserirt  ist,  und  an 
Siegel,  Pergament  und  Schriften  unversehrt,  unradirt  und  unverletzt  und 
ganz  richtig  ohn  allen  argwöhn  befunden,  so  haben  wir  ihm  dies  unser 
vidimus  und  transumpt  —  dem  in-  und  ausserhalb  gericht  gleich  dem  ori- 
ginalbrief  vollkommener  glaub  gegeben  werden  soll,  mitgeteilt.  Urkund  der 
Wahrheit  haben  wir  unserer  statt  gemeinen  insiegel  hierauf  drucken  und 
durch  unseren  secretarium  dies  vidimus  und  transumpt  unterschreiben  lassen. 
Geschehen  Aach  am  22.  augusti  1615.    Niclaus  von  Münster.** 

Kaiser  Albert  bestätigte  demnach  dem  Ritter  Gerard  als  Herrn  von 
Schönau  folgende  Rechte:  Derselbe  durfte  die  hohe  und  niedere  Gerichtsbar- 
keit sowie  das  Jagdrecht  ausüben,  sodann  Umlagen  und  Steuern  erheben, 
endlich  Geld  prägen.  Sehen  wir  nun  zu,  ob  die  Herren  von  Schönau  diese 
Rechte  auch  thatsächlich  geübt  haben. 

a.  Nichts  ist  mit  grösserer  Heftigkeit  angegriffen  und  mit  so  aus- 
dauernder Zähigkeit  vertheidigt  worden,  als  die  Schönauer  Gerichtsbar- 
keit. Bei  allen  Kämpfen  um  die  Selbständigkeit  der  kleinen  Herrschaft 
handelte  es  sich  zunächst  um  die  Berechtigung  ihres  Gerichts. 

Es  fragt  sich  nun:  auf  welcher  Seite  stand  das  Recht?  Greifen  wir 
auf  das  zurück,  was  wir  oben  über  die  Stellung  Schönaus  zum  praedium 
Richterich  gesagt  haben,  so  dürfte  sich  die  Frage  leicht  entscheiden  lassen. 
Schönau  war  der  Haupthof  des  ganzen  praedium,  hier  war  der  Mittelpunkt 
für  die  Verwaltung  und  Rechtsprechung  des  Gesammtallods  *.  Diese  Stellung 
konnte  Schönau  nicht  mehr  behaupten,  als  der  bei  weitem  grösste  Theil 
des  praedium  Richterich  in  den  Besitz  mächtiger  Fürsten  kam,  als  Herren 
wie  die  Heinsberger,  die  Erzbischöfe  von  Köln,  die  Grafen  von  Jülich 
Grundherren  des  Gebietes  wurden  und  die  Oberherrlichkeit  über  die  ehedem 
zu  Schönau  gehörigen  Güter  in  Anspruch  nahmen.  Darum  liess  sich  Gerard 
von  Schönau  vorsichtigerweise  von  Kaiser  Albert  die  Gerechtsame  über 
das  dem  alten  Haupthofe  noch  verbliebene  territorium  oder  dominium 
verbriefen,  damit  nicht  auch  diese  im  Kampfe  des  Schwächeren  gegen  den 
Mächtigeren  verloren  gingen.  Ueber  dieses  Gebiet  und  dessen  Bewohner 
besass  demnach  der  Herr  von  Schönau  die  hohe  und  niedere  Gerichtsbar- 
keit; über  andere  Güter  des  ehemaligen  praedium  Richterich,  soweit  sie 


»)  25.  Oktober. 

*)  Vgl.  hierzu  meine  Beiträge  zur  Geschichte  des  Aachener  Reichs,  „Aus  Aachens 
Vo^zeit^  Jahrg.  VIII,  S.  17  ff. 


—  10  — 

nämlich  an  Schönau  lehenrtthrig,  kurmedig  oder  zinspflichtig  waren,  stand 
ihm  nur  noch  eine  Latengerichtsbarkeit  zu;  über  diejenigen  Güter  aber, 
welche  in  eine  andere  Grund-  und  Lehensherrlichkeit  übergegangen  waren, 
hatte  der  Schönauer  gar  nichts  mehr  zu  sagen. 

Mit  einem  Worte:  dem  pfalzgräflichen  Haupthofe  Schönau  ist  es  in 
bezug  auf  die  ihm  unterstehenden  Güter  ähnlich  ergangen,  wie  der  kaiser- 
lichen Pfalz  Aachen  mit  ihren  Nebenhöfen. 

Dass  diese  Auffassung  richtig  ist,  ergibt  sich  auch  daraus,  dass  Hansen  ^ 
aus  der  Erwägung  einer  Urkunde  des  Herzogs  Wilhelm  von  Jülich  zu  dem- 
selben Ergebnisse  gelangt.  Im  Jahre  1361  verpfändete  nämlich  besagter 
Herzog  das  ehemalige  praedium  Eichterich  mit  all  seinen  Gerechtsamen 
an  Goedert  von  Bongart,  schloss  aber  ausdrücklich  die  dem  Herrn  von 
Schönau  auf  dessen,  wie  auf  den  Gütern  seines  Bruders  Maschereil  und 
deren  Tante,  der  Frau  von  üelpich,  zustehende  Gerichtsbarkeit  von  der 
Verpßlndung  aus.  Diese  Güter  lagen  im  Kirchspiele  Richterich,  sowie  in 
den  andern^  Dörfern  und  Feldern,  die  zu  Richterich  gehörten.  Der  Vor- 
behalt zu  gunsten  des  Schönauers  sollte  jedoch  nur  so  lange  dauern,  als 
dieser'  die  Länder  Montjoie  und  Cornelimünster  vom  Herzoge  in  Pfandschaft 
besass.  Den  Blutbann  auf  diesen  Schönauer  Gütern  behielt  der  Fürst  zwar 
sich  selbst  vor,  denn  er  sagt:  „Treife  dat  gerichte  an  lyf,  dat  solen  sy 
(die  Schönauer)  oeverleveren  uns  herzogen  ind  unsen  amtluden";  jedoch 
auch  in  solchen  Fällen  erfolgte  die  Verhandlung  und  die  Findung  des 
Urteils  durch  das  Schönauer  Gericht:  „ind  danaf  sal  man  alsdan  richten, 
also  yre  (der  Schönauer)  laisen  dat  wysen  solen**. 

Hier  ist  —  und  darauf  hat  Hansen  mit  Recht  aufmerksam  gemacht 
—  von  Schönau  selbst  gar  nicht,  sondern  nur  von  denjenigen  Gütern  die 
Rede,  welche  die  Familie  von  Schönau  damals  noch  gemeinschaftlich  im 
Kirchspiele  Richterich  bezw.  Eigelshoven  besass;  die  Rechte  des  Herrn 
von  Schönau  in  der  ihm  verbliebenen  „Burg  und  Herrschaft"  werden  also 
durch  diese  Abmachung  gar  nicht  berührt. 

Es  muss  aber  auch  noch  auf  den  Umstand  hingewiesen  werden,  dass 
der  Herzog  selbst  beide  Beschränkungen,  sowohl  die,  welche  die  Dauer 
des  Vorbehalts  zu  gunsten  der  Schönauer  bis  zur  Einlösung  von  Montjoie 
und  Cornelimünster  festsetzte,  als  auch  die,  welche  sich  auf  den  Blutbann 
bezog,  in  der  erneuerten  Belehnung  Bongarts  von  1370  fallen  liess.  Es 
heisst  nämlich  da  nur  noch :  „  [nd  behalden  ouch  heren  Reinarde,  dem  heren 
van  Schoenvorst  op  deme  goede  van  Schoenawe  ind  wilne  heren  Maschriels 
sins  broders  ind  der  vrouwen  van  Uelpich  ire  moinen  irene  goede  zo  Schoenawe, 


')  A.  a.  0.  S.  89  f. 

')  Hiermit  sind  die  im  Kirchspiele  Eigelshoven  liegenden  Güter  gemeint.  Sie  ge- 
hörten demnach  zum  praedium,  nicht  aber  zur  Pfarre  Bichtcrich. 

^)  Reinard,  der  jüngste  aber  bedeutendste  der  damaligen  Schönauer.  Vgl.  über  diese 
Verhältnisse  meine  Abhandlung  über  Keinard  von  Schönau,  ^Aus  Aachens  Vorzeit", 
Jahrg.  VIII,  S.  17  ff. 


—  11  — 

dat  zo  Richtergin  binnen  deme  kirspel  inde  in  den  anderen  vorschreven 
dorperen  ind  kirspelen  mag  gelegen  syn,  ire  laessen  ind  leluden,  wie  sie 
die  alda  hant,  op  wilchen  irem  goede  van  Schoenawe  her  Reinard,  her  van 
Schoenvorst,  die  gerichte  haven  ind  halden  sal,  ind  die  vorschreven  heren 
Goedert  (von  Bongart)  noch  die  sine  sich  der  niet  annemen  en  solen". 

Hieraus  schliesse  ich,  dass  der  Herzog  sich  entweder  selbst  überzeugt 
hat,  er  sei  nicht  berechtigt,  die  Gerichtsbarkeit  der  Herren  von  Schönau 
zu  beschränken,  oder  durch  den  damals  noch  sehr  einflussreichen  Reinard 
zum  Aufgeben  der  Beschränkungen  veranlasst  worden  ist. 

üebrigens  hatte  Goedert  von  der  Heiden  bereits  im  Jahre  1361  für 
sich  und  seine  Erben  auf  jeden  Eingriff  in  die  SchÖnauer  Rechte  schrift- 
lichen Verzicht  geleistete  In  einer  andern  Urkunde  erklärte  er  sogar, 
sich  selbst  und  seine  Untergebenen  der  Gerichtsbarkeit  seines  Nachbars 
unterwerfen  zu  wollen,  wenn  er  oder  die  Seinigen  Güter  erwürben, 
welche  im  Gebiete  der  Herrschaft  von  Schönau  lägen:  „.  .  .  mar  wer  et 
Sachen,  dat  wir  of  unse  undersassen  einige  lehen  of  loesgut  kregen  mit 
recht .  .  .  under  der  vorschreven  heren  Mascherei  und  seinen  broder  God- 
dart  van  Schonawen  und  Ulpich,  die  sullen  mit  mehrder  recht  staen  end 
gefordert  werden  vor  dem  gericht  ind  herlichkeit  ind  goeder  van  Schonawe 
und  Ulpich"  ^ 

Endlich  gab  derselbe  Goedert  im  Jahre  1373  folgende  Erklärung  ab: 
„Wir  Goddart  herr  zur  Heiden  thun  kund  .  .  .  dat  wir  .  .  .  unsen  magen 
und  broderen  herrn  Johannen  Mascherei  und  Goddarten  von  Schonaw  ge- 
broderen  geloft  han  und  globen  .  .  .  ihnen  und  ihren  lüden,  laessen  und 
gerichten  ind  goederen  van  Schonaw  und  Ulpich  geine  noth,  hindernus  noch 
achter  theil  nimmer  mehr  zu  doen  .  .  /' 

Die  Herren  von  Schönau  versahen  sich  wohl  von  ihren  neuen  Nach- 
barn in  Heiden  nicht  viel  Gutes,  sonst  hätten  sie  sich  alle  diese  Ver- 
sicherungen nicht  ausstellen  lassen.  Indessen  haben  wir  auch  Reinard 
von  Schönau  als  einen  sehr  vorsichtigen  Geschäftsmann  kennen  gelernt. 

Uebereinstimmend  mit  dem,  was  uns  die  angeführten  Urkunden  über 
die  Gerechtsame  der  Herren  von  Schönau  sagen,  erklärt  Kraft  von  Mylen- 
dunck  im  Jahre  1566:  „.  .  .  Die  freie  herschaft  Schonaw  mit  aller  hohen  und 
niederen  oberkeit,  Jurisdiction,  gepot,  verpot,  huldigung,  Schätzung,  politische 
Ordnungen  zu  machen  und  was  denselben  weiters  anhengig  sein  mag,  in 
und  über  den  zugehörigen  dorferen,  eingesessenen  underthanen,  walden, 
feldern,  ackeren  und  anderen  güteren,  sowohl  in  criminal-  als  bürgerlichen 
Sachen",  wie  seine  Voreltern  seit  mehr  als  hundert  Jahren  und  weit  über 
Menschengedenken  ruhig  und  friedlich  besessen  zu  haben. 

Wie  die  Herren  die  Strafgerichtsbarkeit  geübt,  werden  wir  in  der 


M  Qu  ix,  Schönau  S.  13. 
»)  Abschrift. 

')  Abschrift  aus  dem  18.  Jahrhuudert.    Daher  die  Verschiedenheit  der  Schreibweise. 
Das  Original  beider  Stellen  legte  Max  von  Mylendunk  1079  dem  Gerichte  zur  Heiden  vor. 


—  12  ~ 

Geschichte  der  einzelnen  Besitzer  darthun;  hier  beschäftige  uns  zunächst 
das  sogenannte  Latengericht,  welches  den  Schönauern  nie  streitig  gemacht 
worden  ist.  —  Dasselbe  war  ein  Fronhofgericht,  wie  sie  von  Maurer^  be- 
schreibt. Der  Herr  konnte  selbst  oder  durch  einen  Stellvertreter  zu  Gericht 
sitzen.  Das  war  in  Schönau  der  Schultheiss,  der  wiederum  häufig  durch 
den  Statthalter,  einen  der  Schöffen,  vertreten  wurde.  Bei  Berufungen  sollte 
der  Herr  selbst  Eecht  sprechen.  Zur  Zuständigkeit  der  Fronhofgerichte 
gehörte  die  Aufnahme  von  Fremden  in  den  Hofverband,  die  Leistung  des 
Huldigungseides,  die  Veräusserung,  Vertauschung  und  Freilassung  der  hof- 
hörigen Leute,  die  Veräusserung  und  Zersplitterung  von  hofhörigen  Gütern, 
die  Wieder  Verleihung  heimgefallener  Hofgüter,  die  Konstatierung  des  her- 
gebrachten Hofrechtes  und  die  Erlassung  neuer  Verordnungen;  ausser- 
dem alle  Vergehen  der  Hörigen,  welche  nicht  zum  Blutbanne  gehört  haben. 
Aus  dieser  letzten  Zuständigkeit  lässt  es  sich  auch  erklären,  dass  sich- 
eln dem  grossen  thurn  des  Schlosses  Schönau  ein  mit  eisernen  banden  und 
schlossern  versehener  gefangenen-stock**  befand,  „worin  die  in  der  reichs- 
herrschaft  daselbst  betroffenen  missethäter  zu  gebürender  abstrafung  in- 
carcerirt  werden",  obwohl  die  Herren  von  Schönau  jederzeit  den  Stock  und 
die  in  der  Herrschaft  vorhandene  „criminalgerichtsstatt**  als  Beweise  für 
eine  vollständige  Kriminalgerichtsbarkeit  betrachteten. 

Das  Gericht  war,  wie  Baltasar  von  Mylendunck  sagt,  besetzt  mit 
Schultheiss,  (sieben)  Scheffen  oder  Laten  und  andern  Gerichtsdienern;  der 
Instanzenzug  ging  vom  Gericht  an  den  Herrn,  vom  Herrn  an  das  kaiser- 
liche ßeichskammergericht.  Eine  schriftliche  Feststellung  der  Satzungen 
und  Gebräuche  des  Gerichts  war  nicht  vorhanden;  der  alte  Late  lehrte  es 
die  jungen  —  die  neu  eintretenden  Schöffen  — ,  wie  das  ältere  Weistum 
an  einigen  Stellen  sagt.  Jedoch  erwähnt  ein  Gerichtsakt  von  1610  folgende 
Gewohnheit:  „In  dieser  herrschaft  Schönau  ist  herbracht  und  allezeit  un- 
verbrüchlich und  ernstlich  darob  gehalten,  wan  etwo  von  auslendischen 
gerichten  requisitoriales  oder  subsidiales  ertheilt,  dass  gleichwol  darauf 
nichts  exequirt  oder  fuirgestellt;  es  were  dan,  dass  die  ganze  volkomene 
acta,  darauf  solche  requisition  beschehen,  mitedirt  und  daraus  ersehen,  ob 
auch  richtig  prozedirt  oder  aber  einige  nullitates  committirt." 

Als  Hofgericht  hatte  die  Schönauer  Bank  keine  grösseren  Befugnisse 
als  die  andern  Latengerichte ;  es  war  ihre  Aufgabe,  die  Eechte  des  Herrn 
über  die  Lehengüter  zu  wahren,  Uebertragungen  der  ihr  unterstehenden 
Ländereien  vorzunehmen,  die  Berechtigten  in  dieselben  einzusetzen  und  die 
bezüglichen  Akte  in  das  Gerichtsbuch  einzutragen.  Beim  Absterben  eines 
Lehenträgers  mussten  die  Erben  binnen  sechs  Wochen  und  drei  Tagen  sich 
beim  Gerichte  angeben,  das  Lehen  mit  einem  doppelten  Pachte  erheben 
und  einen  Lehenträger  stellen,  widrigenfalls  das  Lehen  verwirkt  war.  Auch 
durfte  kein  Leheninhaber  ohne  Brief  und  Siegel  des  Herrn  sein  Gut  be- 
schweren.    Wurde  ein  Gut  geteilt,  so   mussten  die  einzelnen  Absplisse 

')  Geschichte  der  Fronhöfe  IV,  S.  86,  140,  151. 


—  13    - 

erhoben  werden.  Ueber  die  Erhebungsgebühren  wird  in  den  Protokollen 
nichts  gesagt;  es  heisst  stets:  „hat  seine  gewöhnlichen  iura  gegeben **.  Nur 
von  der  Kurmede  ist  angegeben,  dass  sie  mit  zehn  Reichsthaler  „verthediget* 
worden  sei.  Bei  Verkäufen  wird  „Lickop**  *,  Gottesheller  und  Verzichts- 
pfennig erwähnt;  der  Verzicht  geschah  „mit  mund  und  halm**.  Zuweilen 
werden  auch  Kohlenlieferungen  ausbedungen. 

Den  Protokollen  der  mir  zu  Gesicht  gekommenen  Gerichtsbücher  von 
1606 — 1666  entnehme  ich  die  folgenden  Angaben  über  Gerichtspersonen, 
Kurmeden,  Güterpreise,  Flurnamen  und  Renten. 

1606.  Stefan  von  Richterich,  Schultheiss;  Egidius  Pelser,  Huprecht 
Schröders,  Thies  Nacken,  Johan  Savelsberg,  Peter  und  Johan  Ortman, 
Kerst  von  der  Bank,  Scheffen. 

1631.  Emund  Merkelbach,  Statthalter;  Johan  Savelsberg,  Johan  Nacken, 
Werner  und  Johan  Ortman,  Kerst  von  der  Bank,  Johan  Rempkens,  Gerichts- 
personen. 

Peter  Reuland  verkauft  ein  Wohnhaus  „in  den  bär  genant,  gelegen 
am  stegbendchen**,  den  halben  Mistpfuhl  und  Bongart,  sowie  andere 
Erbgüter  (Immobilien)  im  Aachener  Reich  für  2100  Thaler  ^,  Lickop 
ländlich,  Gottesheller  V»  Reichsthaler.  Eine  Abschüttung  der  Güter 
soll  ohne  die  im  Reich  gelegenen  nicht  zulässig  sein. 

iVa  Morgen  Land  „an  den  baumsweg"  kostet  294 V2  Thaler, 
Gottesheller  ein  Blaumeuser. 

Der  Verwalter  von  Schönau,  Jakob  Ernau,  lässt  eine  Kuhkur  für 
10  Reichsthaler  „verthedigen**.  —  Ein  Gut  in  Richterich  „an  gen  end** 
zahlt  an  Schönau  jährlich  vier  Kapaune  und  vier  Schillinge  ^  —  Ein 
Morgen  Land  „boven  die  Mevenheide**  wird  verkauft  für  150  Thaler 
und  zwei  Karren  Kohlen;  Gottesheller  drei  Mark.  —  Ein  Gut  in 
Richterich  „an  dat  weinhaus**  zahlt  ein  Drittel  von  zwei  Kapaunen. 
—  Auf  Grundstücken  „an  der  Hirtz**  und  „am  Taubenberg"  lasten 
zwei  Renten  von  „ein  müd  roggen  und  zwo  mark  pfenningsgelt"  bezw. 
„zwei  müd  roggen  und  ein  capaun".  Beide  Renten  werden  „gegeben 
jetzunder  an  junker  Hoflfaliss  erbgenamen  binnen  Achen".  —  Die  Rute 
„kurmediges  land  boven  die  Mevenheide"  kostet  sechs  (Aachener) 
Gulden  weniger  eine  Mark.  —  Catharina  Vrohn  überträgt  alle  Güter 
ihren  Kindern  unter  dem  Vorbehalt,  dass  diese  sie  „mit  kost,  drank, 
kleidung  unterhalten". 

1632.  Leonard  Heidenthal,  Schultheiss;  Werner  Ortmans  und  Emund 
Merkelbach,  Gerichtspersonen. 

Panhaus  und  viertehalb  Viertel  Hofreide  „auf  die  Houff"  zahlte  an 
Schönau  jährlich  neun  Bauschen.  —  „Ein  halbes  haus  nämlich  die 
küche  mit  dem  vorhaus,  die  scheuer,  kuhestall,  backhaus,  anderthalb 


')  Weinkanf;  stets  mit  dem  Zusatz:  ländlich. 

*)  Hienmter  sind  Aachener  Thaler  &  26  Mark  —  130  alten  Pfennigen  zu  verstehen. 

')  Für  die  Beuten  vergleiche  das  folgende  Register. 


—  14  — 

viertel  hofreide,  die  platz,  da  das  haus  aufstehet,  wird  verkauft  für 
150  Thaler.  Das  Haus  gibt  an  Schönau  jährlich  Vj^  Fass  Roggen 
und  3V4  Kapaun,  an  Heiden  7  Bauschen  und  einen  Heller,  „den  grund- 
schatz  genant**.  —  „An  den  baumsweg,  die  kehr  genant".  —  „Ein  ort^ 
hauses  oder  stallung  mit  scheur,  mistpfuhl,  gerechtigkeit  des  putzes* 
und  hinterhabeudem  kohlhof  im  Grönendal  gelegen  nechst  dem  bär" 
kostet  270  Aachener  Thaler  und  einen  Wagen  Kohlen.  —  Ein  Morgen 
Graswachs  „in  den  cardian"  zahlt  jährlich  sechs  Heller.  —  Land 
„boven  das  hilligen  häusgen"  kostet  per  Ruthe  einen  Aachener  Thaler. 
—  Clara  von  Elzauen  empfangt  Güter  „an  die  gass".  —  Graswachs 
„den  kockelholz  genant  unter  dem  hirtz".  —  Ein  Haus  in  Richterich 
wird  verkauft  für  55  Thaler  und  einen  Thaler  Verzichtspfennig.  — 
Die  Ruthe  pferdskurmedigen  Landes  am  Baumsweg  kostete  sechs  Gulden 
eine  Mark.  —  Der  Bau  „am  hirtzer  poeP**  nämlich  „kuchen,  kamer 
und  keller**  wurde  für  57  Thaler  verkauft.  Anderthalb  Morgen  Land 
daselbst  kostete  131  Aachener  Thaler,  die  Rute  Graswachs  imCardians- 
bend  wurde  mit  einem  Thaler  aix  bezahlt.  —  Haus  und  Hof  im 
Grünenthal  verkaufte  der  Besitzer  für  210  Thaler.  Die  Hausfrau 
erhielt  einen  Rosenobel,  ausserdem  lieferte  der  Käufer  einen  Wagen 
und  eine  Karre  Kohlen  frei  nach  Aachen.  Die  Kosten  des  Notbaues 
an  dem  baufälligen  Häuschen  ersetzte  der  Verkäufer.  —  Die  Witwe 
des  Frambach  Lonix  „hat  dem  herrn  mit  doppeldem  pfacht  und  gold 
und  Silber  ihre  belehnung  entricht  wegen  unterschiedliche  guter,  und 
fort  den  gerichtspersonen  ihre  iura"  (1654). 

1656.  „Vor  uns  Adolf  Hillensberg  als  possessor  des  Hauses  Schönau, 
fort  Emont  Merkelbach  schultheiss  und  Peter  Theilen  gerichtspersonen". 

Am  7.  Februar  dieses  Jahres  verzeichnet  das  Gericht  den  Verkauf 
von  sieben  Viertel  und  30  Ruthen  Graswachs  „gelegen  in  den  Grönen- 
dahl . . .  mit  dem  vorheuft  ausscheissend  auf  die  Schönauer  und  Cardians- 
bende  ...  an  den  wolerwürdigen  herren  Gerardus  Schonebrot*,  canonicus 
U.  L.  F.  Stift  zu  Achen,  jede  ruth  zu  acht  gülden  aich,  und  haben 
verkeufer  los  frei  gut  verkauft,  sonder  allein  der  kirchen  zu  Richterich 
undergüldig  sein  und  pleiben  15  merk,  und  solle  diese  15  merk  an 
die  kaufpfennigen  gekürzt  und  abgezogen  werden". 

Schönbrod  vermachte  das  Land  an  die  Ciarissen  zu  Aachen.  Nach 
seinem  Tode  wurde  Herr  Engelbert  Quirini  als  „volmechtiger  und 
geistlicher  vater  der  hochwürdigen  frauen  und  dero  conventualen  des 
Clarissenklosters  zu  Achen"  damit  belehnt;   1661  verkauften  letztere 


»)  Viertel. 

^)  Braunen. 

^)  Pfuhl,  jetzt  zugeschüttet  und  zu  Garten  gemacht. 

*)  Bei  Heusch,  Nomina  ...  ist  der  Name  Schurebraedt  (S.  22  *)  und  Schurebroedt 
(S.  29  ')  geschrieben.  Er  trat  sein  Kanouikat  am  19.  März  1594  an  und  starb  als  Jubiiarins 
am  7.  November  1656. 


—  15  — 

das  Grundstück  an  Privatleute.  —  1657  verkauft  „die  ehr-  und  teug- 
same  Agnes  von  Richterieb,  wittib  herren  Goedtfreidt  von  Weisswiller 
seliger  oberrichter  Mn  gegenwart . . .  ihres  sohnes  Adames  Baltheiweins  ^ 
.  .  .  haus  und  hof  gelegen   zu  Richterich "  .  .  .  für  400  Thaler  und 
20  Obstbäume.    Das  Haus  ist  „los  frei  gut**.    Sollte  ein  „Bescheudt** 
erfolgen,   so  wird  dem  Ankäufer  alles  erstattet,  was   er  an  den  Bau 
gelegt  hat.  —  1657   belehnt  Amandus  von   Mylendunck,  (der  recht- 
mässige) Herr  zu  Schönau,  den  Johan  Heundt  mit  einem  Gute,  gelegen 
zu  Richterich  „auf  die  gass".  —  1660  .  .  .  „etliche  ruthen  landts 
ä  29  mark   aix  in   den  kaufbenden   in   den    15  morgen  ...  ist  los, 
leiber,  frei  gut".  —  1662  .  .  .  „haus  und  hof  an   das  ürsfelder  kleif 
gelegen".  —  1664.  „Erb  und  gut,  haus  und  hof,  wie  es  zu  Richterich 
an   das   end  gelegen   negst  den  herren   vom    capitel  zu  Achen  .  .  . 
5  morgen  lands,  ein  viertel  graswachs,  so  schönauer  guter  sind,  und 
noch  einige  erbschaft,  so  theils  Cortenbacher  theils  Uersf eider  lehengut". 
Ausser  den  mitgetheilten  Flurnamen  kommen  noch  vor:  am  Germich, 
Altarfeldchen,  am  Hander  Weg,  am  Hirzer  Weg,  auf  die  Fröschmisten, 
auf  die  Fröschwei,  auf  dem  Scheiben  (scheifen)  graf  ^,  auf  die  bach,  in  der 
vasseinen  (fasszeinen),  in  der  Weinstrasse,  das  Bärenlebgen,  im  Bossbart. 
1710  bekundet  J.  Cornets,  abgestandener  Schultheiss  zu  Schönau,  vom 
Herrn  von  Blanche  sechs  species  Pattakons,  womit  alle  seine  Forderungen 
befriedigt  seien,  gegen  Herausgabe  der  Protokolle,  Register  und  anderer 
Briefschaften  erhalten  zu  haben. 

Wie  wir  schon  sahen,  hatten  manche  der  lehenrührigen  Güter  ausser 
den  Lehenlasten  noch  andere  jährliche  Abgaben  an  „Erbpachten,  Renten, 
Capaunen  und  Geldzinsen"  zu  erlegen,  welche  alle  auf  Andreastag  verfielen. 
Ein  Verzeichniss  derselben  vom  Jahre  1596  enthält  die  folgenden: 

„Peter  an  gen  hirtz  4  müd  V2  ^^^ss  roggen,   1   capuin,  8  mark 
pfeuningsgelt. 

Krein^  zum  hirtz  2  müd  roggen,  4  mark  pienningsgelt. 

Jan   up   den  thiendhof*   7   vass  roggen,    11  capuin,    10  Schilling, 

9  Pfenning. 

Wilhelm  Froen  12  capuin,  12  Schilling.  —  Goddart  Nacken  1  capuin, 
13  Schilling. 

Druid^  im  weinhaus'  1   capuin,    1   Schilling.  —  Heintgens  kinder 

10  vass  roggen.  —  Gilles  up  Mevenheid  9  capuin,  15  Schilling.  — 
Der  halfman  up  dem  thiendhof  9  capuin,  9  Schilling.  Item  von  einem 
timmerplatz  beneben  seinem  hause  jarlichs  2  daler.  —  Meyen  Thomas 
1  hoen®.  —  Der  Weingartzberg  7  capuin,  1  Schilling.  —  Thomas 
hausfrau  vor  dem  thiendhof  4  capuin,  5V«  Schilling.  —  Gilles  Peltzer 
7  capuin,  2V2  Schilling,  9  penning,  2  kurmud.  —  Jan  Kemmerling 
1  müd  roggen.  —  Gört  Nacken  3  capuin,  3  Schilling,  1  malter  roggen. 

^)  Vogtmajor.  *)  Baldoin.  Welch  eine  Rechtsehreibung!  ^)  Graben.  *)  Quirin. 
&)  Zehnthof.    «)  Gertrud.    ^)  Ein  Häuserkomplex  in  Richterich.    »)  Huhn. 


—  16  — 

—  Merten  Blomen  1  malter  1  cop  roggen.  —  Gilles  Pelzer  4  vass 
roggen.  —  Carsillis  van  Merkelbach  1  malter  roggen,  7  capuin,  7 
Schilling.  —  Arnold  Nacken   1   müd  roggen.  —  Johan  Froeschs  gut 

6  capuin,  3  Schilling,  9  vass  V2  cop  roggen.  —  Gerard  von  Schonawen 
van  dat  erf  van  Oi^sfeld  2  capuin,  2  Schillinge.  —  Larabert  von  Urs- 
feld und  Theis  von  Steinstrassen  4  vass  roggen.  —  Wilhelm  int  Wein- 
baus, Thoenes  auf  dem  Bremenberg  2  vass  roggen.  —  Wilhelm  Fredericlis 
und  Palliers  kindern  16  capuin,  15  Schillinge.  —  Jan  in  die  aide  schewr 
13  capuin,  13  Schillinge.  —  Goisen  gut  7  vass  roggen,  10  capuin,  10 
Schillinge.  —  Nacken  in  dat  weinhaus  3  vass  roggen,  3  capuin,  3 
Schillinge.  —  Johan  uf  den  thiendhof  6  mark.  —  Gielis*  Krops  7  capuin, 

7  Schilling.  —  Der  beer  im  Grönendal  3  mark.  —  Meister  Lenz  *  söhn 
in  dem  beer  1  hoen.  —  Poirtgens  kinder  1  malter  roggen.  —  Leonard 
Jordens  zu  Vetschen  öVs  mark  1  Schilling.  —  Peter  von  SchirtzeF 
4  mark,  1  mass  even*.  —  Eeinart  im  panhaus  IV2  mark.  —  Hern 
Everharts  kinder  van  Haren  aus  der  teschen  zu  Aich  8  capuin.  — 
Segraz  muUen  op  den  graef  2  müd  roggen,  abgebest  bei  den  here. 

—  Der  halfen^  zu  Berrenberg,  Boendts  parteien^.  —  Johan  Broicher 
1  mttd  haver.  —  In  den  roemer  der  halfen  betaelt  1  vass  haberen. 
Thiesken  Roemers  2  vass  haberen;  lassen  kurzen  tegen  einen  brandiser, 
staende  in't  salet'  zu  Schoenaw. 

Pettr  (sie)  Milles  zu  Orsbach  2  vass  roggen,  2  capuin.  —  Der 
kleine  hof  zu  Orsbach  2  capuin,  —  Der  Schultheiss  2  capuin,  1  chur- 
mud.  Die  churmud  betalen  die  mitgedelingen  van  den  schultheiss  auf 
der  Mevenheiden. 

Funk  auf  die  Mevenheid  1  churmud.  —  Buetter*  von  Ach  nunc 
Schanternell  1  churmud.  —  Nellis  im  gronenschild  1  churmud.  —  Der 
hof  zu  Neuland  *  gibt  jarlichs  8  müd  roggen,  12  gülden,  8  capuin.  — 
Jan  Doetsmans  1  mud  haber,  4  capuin,  4  acher  merk,  1  churmud.  — 
Huegen  gut  IV2  mud  roggen,  1  churmud.  —  Henrich  Laven  gut  2 
mud  roggen,  1  churmud.  —  Offens  gut  3  vass  even,  2  capuin,  2  hennen, 
1  ziehnthoen,  10 V»  Schilling,  19  pfenning,  1  paeschbrot  ^^,  1  churmud. 

—  Die  cluiss.  Clas  Neuland  1  vass  haberen,  1  churmud.  —  Peters 
gut  an  den  putz  zu  Neuland  2  hennen,  1  ziehnthoen,  19  pfenning,  1 
paeschbrot,  1  churmud.  —  Philips  gut  von  Neuland  2  cupuin,  2  Schilling, 
1  paeschbrot,  1  churmud,  1  capuin,  1  thienthoen,  3  Schilling,  1  paesch- 
brot,  1  churmud.  —  Die  OUichsraüllen  ^^  zu  Neuland  4  acher  merk". 

Eine  Uebersicht  der  Einnahmen  liefern  die  Rentmeisterrechnungen, 
aus  denen  wir  zunächst  die  Erträge  von  den  Lehengütern  ausheben. 

1567  heisst  es  in  den  Einnahmen:  „Item  von  den  schönauischen 
underthanen  an  roggen  21  müd,  1  vass,  3  ferdeP^.  —  Item  von  den  under- 

*)  Egidius.  *)  Lorenz.  ^)  Schurzelt.  *)  Hafer.  *)  Halbwinner.  •)  Der  Zins  ist 
nicht  angegeben.  ')  Im  kleinen  Saal.  ®)  Bttttcrshaus  in  der  Soers.  *)  Uebcr  diesen  Hof 
siehe  unten.    >ö)  Osterbrot.     ")  Oelmühle.     ")  Viertel. 


—  17  — 

thaüen  3  müd  haber,  1  vass.  —  Item  geben  die  underthanen  zu  Schonawen 
jahrlichs  158^/4  capuin,  9  honer,  3  paischbrot  und  5  gülden  16  bauschen 
penuinksgelt". 

Dass  die  Kapaune  und  Hühner  aber  nicht  in  natura  abgeliefert, 
sondern  in  Geld  gezahlt  wurden,  zeigen  die  Rechnungen  von  1571  und 
1584,  in  denen  der  Posten  so  angegeben  ist:  „169  capuin  und  III  ferdel 
capuin,  geben  vur  jeden  6  albus,  facit  42  gülden,  10  albus  und  2  heller", 
und  „169  capuin  und  HE  ferdel  capuin,  jedes  stück  ad  8  albus  ^=  56  gülden 
14  albus,  9  honer  vor  jedes  3  albus"!  Man  scheint  also  die  Tiere  nach 
dem  Marktpreise  bezahlt  zu  haben,  während  nach  dem  ältesten  Laten- 
weistum  ein  Paar  Kapaune  mit  neun  Schillingen  bezahlt  wurden  „und  wat 
sy  (die  Pflichtigen)  un  me  geven,  dat  en  soulde  niet  syn  ind  werden  darby 
verunrecht". 

Von  den  Geldzinsen  sagen  die  Rechnungen:  „Item  geben  die  underthanen 
jarlichs  76  pennink  .  .  .".  Die  Zahl  der  bestehenden  Kurmeden  wird  über- 
einstimmend mit  dem  Verzeichnisse  auf  15  angegeben;  eine  verfallene  Kuh- 
kurmede  ist  mit  6  Thaler  —  13  Gulden  berechnet.  Im  17.  Jahrhundert 
wurden  dafür,  wie  oben  angegeben,  10  Reichsthaler  erhoben. 

Nach  der  Gefangennahme  der  Brüder  von  Blanche  im  Jahre  1760 
verkündete  der  Kommissar  Schlösser  ein  kuifürstliches  Dekret  folgenden 
Inhalts:  Da  der  Kurflirst  vorhabe,  das  von  den  Brü^lern  Blanche  aus  einem 
blosen  Latengericht  zu  formirende  oder  bereits  formirte  unmittelbare  iudicium 
zu  kassiren,  so  interponire  er  zum  voraus  ein  Dekret,  dass  gegen  alle 
diejenigen,  welche  von  den  Blanche  sich  zum  Statthalter,  Scheflfen,  Fiskus, 
Appellationskommissar  anstellen  liessen,  die  rechtsbehörige  Ahndung  vor- 
gekehrt werden  solle;  dass  es  aber  keineswegs  in  der  kurfürstlichen  Meinung 
liege,  der  Schoenauer  Laetbank  als  solcher  etwas  zu  entziehen,  so  dass 
die  dahin  gehörigen  Sachen,  als  wegen  Zins,  Pacht,  Ein-  und  Ausgang 
der  Kurmöden  u.  dgl.  auch  fernerhin  dort  verhandelt  werden  sollen.  Es 
dürfe  sich  aber  niemand  mehr  unterstehen  Sachen,  die  zum  gewöhnlichen 
Landgerichte  gehören,  bei  der  Schoenauer  Laetbank  einzuführen.  Vogt  und 
Scheflfen  der  Unterherrschaft  Heiden  werden  beauftragt,  jede  Zuwiderhand- 
lung sofort  zur  Anzeige  zu  bringen.  Vogt  Coomans,  Gerichtsschreiber  Hoen 
und  die  Schöffen  versprachen,  am  Gehorsam  nichts  fehlen  zu  lassen  „mit 
hinzugefügter  fast  gemeinsamer  ansprach,  dass  sie  dieses  reglements  und 
Unterscheidung  des  gewöhnlichen  gerichts  und  der  laetbank  ganz  wol  zu- 
frieden wären,  weilen  sie  bis  anhero  fast  nicht  gewusst,  wohin  sich  zu 
wenden  haben". 

Die  Genannten  waren  eben  die  Heidener  Gerichtspersonen;  von  den 
Schönauern,  die  zur  Anhörung  des  Dekrets  durch  Läutung  der  Pfarrglocke 
zusammengerufen  waren,  wird  eine  solche  Aeusserung  nicht  berichtet.  Oder 
soll  etwa  durch  das  sehr  bezeichnende  „fast**  zait  angedeutet  werden, 
dass  diese  keineswegs  „wohl  zufrieden"  waren? 

b.  Herr  Kraft  spricht  in  der  oben  angezogenen  Stelle  von  „Schätzungen", 


—  18  — 

d.  h.  vom  Rechte  des  Herrn  von  Schönau,  seine  Unterthanen  mit  Steuern 
zu  belegen.  Auch  diese  Berechtigung  spricht  Kaiser  Albert  dem  Ritter 
Gerard  zu.  Ueber  die  Art,  wie  die  Steuern  veranlagt  wurden,  ist  nichts 
bekannt;  wahrscheinlich  geschah  es  aber  wie  im  benachbarten  Heiden  durch 
das  Gericht.  Die  Erhebung  der  Steuern,  die  auch  „Schatz"  hiessen,  erfolgte 
durch  den  Rentmeister,  der  dieselben  vor  dem  Herrn  verrechnete.  Aus 
den  wenigen  vorhandenen  Bruchstücken  dieser  Rechnungen  lässt  sich  er- 
sehen, dass  der  Schatz  in  den  Jahren  1554 — 1560  im  ganzen  2164  Gulden 
14  Albus,  und  von  1609 — 1613  rund  1546  Gulden  einbrachte;  das  macht 
jährlich  in  runder  Summe  310  Gulden. 

Accisen^  wurden  in  Schönau  hauptsächlich  vom  Bier  erhoben.  „Der 
herr  zu  Schonaw**,  sagt  Kraft  von  Mylendunck,  „hat  von  onvurdenklichen 
Jahren  seine  kuirmeister  gehabt  wie  noch,  welche  in  dem  schonawischen 
gebiet  hier  und  wein  geprüft  und  auch  die  Übertreter  und  Verbrecher  mit 
gebürender  emenda  bestrafet  haben."  Die  Herren  zur  Heiden  bestritten 
den  Schönauern  dieses  Recht  ebenfalls  und  erlaubten  sich  thatsächliche 
EingriflFe  in  dasselbe.  So  forderte  zur  Zeit  des  Baltasar  von  Mylendunck 
die  Frau  zur  Heiden  die  Bieraccise  von  den  Schönauer  Brauern  und  liess 
durch  den  Feldschütz  einem  Zapfer  des  herrschaftlichen  Brauhauses  an  die 
Kreuzer  Geld  mit  Beschlag  belegen,  woraus  derselbe  28  Aachener  Gulden 
wegen  der  geforderten  Abgabe  bezahlen  musste.  Der  Brauer  beschwerte 
sich  darüber  bei  seinem  Herrn,  indem  er  angab,  das  sei  niemals  geschehen, 
die  Schönauer  Kürmeister  hätten  vielmehr  „het  hier  nach  die  werdy  auf- 
und  abgesetzt"*,  und  stets  hätte  „ein  zeitlicher  her  zu  Schonaw  auf 
schonawer  grond  die  axis  genossen  und  in  gebrauch  gehabt". 

Es  fehlte  natürlich  nicht  an  Brauern  und  Bierzapfern,  welche  sich 
der  Steuer  zu  entziehen  suchten.  Um  diesen  entgegenzutreten,  erliess 
Amandus  von  Mylendunck  folgende  Verordnung,  aus  der  wir  die  Thätigkeit 
der  Kürmeister  noch  genauer  kennen  lernen:  „Demnach  berichtet  werde, 
ob  solten  die  bierbrawers  und  zäpfern  dieser  meiner  freiherrligkeit  Schonaw 
sich  gelüsten  lassen,  der  polizeiordnung  zuwider,  meiner  angestellter  kür- 
meister  unerfordert,  das  hier  ungekürt  und  ungekerft  ausfahren  zu  lassen 
und  zu  verzapfen:  damit  aber  hinfort  solche  Unordnung  und  verschlag  der 
accinsen  verhütet  werden  möge,  wird  allen  und  jeden  braweren  bei  pfeeii 
2  goltgulden  anbefohlen,  kein  hier  ausführen  zu  lassen,  es  sei  denn  zu- 
vorderst der  angestellter  kürmeister  einer  darzu  gefordert,  gekürt  und 
gekerft;  den  zäpferen  aber  so  auswendig  hier  einlageren,  dessen  bei  pfeen 
eines  goltguldene  kein  anzustechen,  es  sei  dan  dazu  der  kürmeister  erfordert 
und  geküret.  Diewelches  der  bot^  der  gebühr^  anzukündigen  um  ihres 
Schadens  vor  zu  kommen.  So  geben  Schonaw  unter  meiner  handunterschrift 
und  pittschaft  am  22.  junii  1652.     A.  v.  Mylendunck." 


*)  Assisiae,  Abgaben  von  Lebensmittelu  uud  Waren,  also  indirekte  Steuern. 
')  (1.  h.  je  uacli  dem  Werte  auf  höhern  oder  geringern  Preis  gesetzt. 
*)  Gerichtsbote.     *)  wie  es  sich  gebürt. 


—  19  — 

Brauereien  gab  es  fünf  ia  der  Herrschaft:  das  herrschaftliche  Pann- 
baus an  die  Kreuzer,  zwei  im  Grünenthal,  wovon  eine  zum  Bär  hiess,  eine 
an  der  Huff  und  eine  am  Hirtz. 

Das  Pannhaus  „an  die  Kreuzer,  prope  cruces**  lag  „im  vorgeburg  des 
Schlosses";  es  gehörten  dazu  „haus,  hof  und  15  morgen  land**.  Dasselbe 
brachte  im  Jahre  1567  dem  Hen-n  65  Gulden  20  Albus  ein;  es  wird  aber 
nicht  gesagt,  ob  das  Geld  aus  dem  Pachte  oder  aus  der  Bieraccise  herrührte. 

Im  Jahre  1611  verpachtete  Baltasar  von  Mylendunck  das  „panhaus 
zu  Schonaw  nebst  anklebendem  bongart  und  kohlhof"  an  die  Eheleute  von 
der  Bank,  welche  ihm  in  seinen  „noeten  und  anliegen**  437^2  Thaler  ä  26 
Mark  aix  vorgestreckt  hatten,  für  70  Thaler  auf  so  lange,  bis  das  Dar- 
lehen verwohnt  wäre.  Er  behielt  sich  jedoch  das  Recht  vor,  durch  gänz- 
liche oder  teilweise  Abzahlung  der  Schuld  die  Pachtzeit  zu  kürzen  oder 
auch  die  Gläubiger  anderweitig  zu  befriedigen.  Dieser  Fall  trat  aber  nicht 
ein,  denn  Baltasar  verfügt  erst  1618  wieder  über  das  Brauhaus.  Damals 
heiratete  seine  Tochter  Agnes  den  Johann  von  Kessel.  Während  der 
Bräutigam  alles  in  die  Ehe  brachte,  was  er  von  seiner  ersten  Frau  Helene 
von  Spee  ererbt,  das,  was  er  bereits  von  seinem  Vater  Mathias  erhalten 
„als  nemlich  under  anderen  den  hof  zu  Loe  under  Kessel  gelegen  und  den 
hof  zu  Pütt**,  sowie  das,  was  er  nach  seines  Vaters  Tode  noch  zu  erwarten 
hatte,  gelobte  Baltasar  „obgedachter  juffer  Agnes  als  seiner  leiblichen 
dochter**  eine  Mitgift  von  4000  Gulden  Venloer  Währung  und  bis  zur 
Auszahlung  dieser  Summe  sechsprozentige  Zinsen.  Auch  gestattete  er  den 
Eheleuten,  dass  sie  zur  Befreiung  ihrer  anderen  Güter  im  ersten  Jahre 
tausend  Gulden  auf  seine  Besitzungen  aufnehmen  dürften;  fünf  Jahre  nach 
seinem  Tode  könnten  sie  sich  den  Rest  auszahlen  lassen.  Als  Zeugen  unter- 
schrieben Goedart  von  Beeck,  G.  Kipshoven,  Herman  Quadt.  Zur  Sicherung 
der  Zinsen  räumte  dann  Baltasar  dem  Schwiegersohne  das  Pannhaus  an 
die  Kreuzer  ein,  und  Johann  von  Kessel  sowohl  wie  dessen  Sohn  Baltasar 
bezogen  stets  die  Pachtgelder.  Baltasar  von  Kessel  war  verheiratet  mit 
Margarethe  von  Broich.  Nach  seinem  Tode  ehelichte  die  Witwe  den  Herrn 
Melchior  von  Dammerscheid.  Beide  verpachteten  1697  „das  panhaus  an 
die  kreuzer  mit  dazii  gehörigem  gehöcht,  scheuer  und  stall**  für  jährlich 
140  Thaler  ä  26  Mark  aix.  Isaak  Lambert  von  Blanche,  der  Isabella  von 
Kessel,  eine  Tochter  der  Witwe,  geheiratet  hatte,  nnterschrieb  als  Zeuge. 
Am  7.  November  1703  schenkte  dann  Margarethe  von  Broich,  Witwe 
Kessel  und  Dammerscheid,  zu  Anrath  ihrem  Sohne  Johann  Wilhelm  von 
Kessel  eine  Gerechtigkeit  am  Hoenger  Busch  sowie  die  Forderung,  wegen 
welcher  sie  das  Pannhaus  an  die  Kreuzer  in  Pfandschaft  hatte.  Als 
Johann  Wilhelm  hörte,  dass  seine  beiden  Schwäger  von  Blanche  und 
Hammes,  der  die  Anna  Maria  von  Kessel  zur  Frau  hatte,  die  Schenkung 
angreifen  wollten,  Hess  er  sich  durch  den  Kurfürsten  in  Düsseldorf  manu- 
teniren.  Aber  das  nutzte  ihm  nichts;  1712  beauftragte  Hammes  den  Notar 
Schmitz  sich  für  ihn,  seine  Frau  und  seine  Erben  in  den  Besitz  des  Pann- 


—  20  — 

hauses  zu  setzen.  Es  geschah  mit  den  üblichen  Formalitäten.  Nach  dem 
Tode  des  Harames  wurde  dessen  Witwe  von  der  Witwe  Tornako  zu  Aachen 
wegen  Schulden  vor  dem  Gerichte  des  Ländchens  zur  Heiden  belangt.  Die 
beiden  Frauen  einigten  sich  dahin,  dass  die  Hammes  der  Tornako  das 
Pannhaus  einräume,  und  dej*  Akt  wurde  1721  von  dem  Heidener  Gerichte 
approbirt,  realisirt  und  dem  Protokolle  einverleibt.  Nun  erhob  aber  Nikolaus 
Paffen,  der  Schwiegersohn  der  Witwe  Hammes,  den  die  Heidener  einen 
Köhlerknecht  nennen,  Einspruch.  Er  wollte  sein  Recht  auf  das  Pannliaus 
vor  dem  Gerichte  zu  Schönau  darthun,  während  die  Tornako  an  der 
Zuständigkeit  der  Heidener  Bank  festhielt.  Schliesslich  erkannte  letztere 
auf  Räumung  des  Pannhauses  und  Übergabe  desselben  an  die  Witwe 
Tornako.  Der  Gerichtsdiener  Deutschen  wurde  mit  der  Ausführung  des 
Beschlusses  beauftragt.  Als  derselbe  sich  mit  Heidener  Schützen  am  Pann- 
haus befand,  um  die  Immission  vorzunehmen,  erschien  plötzlich  der  Herr 
von  Schönau,  Johann  Gottfried  von  Blanche,  den  Melchior  Hammes,  der 
Sohn  der  Witwe  „schier  in  allen  wirtsheuseren  der  Stadt  Aachen  auf- 
gesucht und  herauszukommen  gebeten  hatte".  Wegen  dieser  „Verletzung 
der  schönauischen  Jurisdiktion**  erschoss  der  junge  Mensch  den  armen 
Boten,  der  nur  seine  Schuldigkeit  gethan.  Als  gerechte  Strafe  für  die 
scheussliche  Ueberschreitung  seines  Rechts,  die  er  freilich  nachher  als 
einen  Akt  der  Notwelir  darzustellen  suchte,  traf  den  Blanche  das  Geschick, 
dass  er  selber  die  ganze  Schönauer  Selbstherrlichkeit'  begraben  und  sich 
zum  Vasallen  des  Kurfürsten  schwören  musste.  Das  Pannhaus  blieb  aber 
im  Besitze  der  Witwe  Tornako. 

Als  von  Blanche  aus  der  Haft  zu  Jülich  losgekommen  war,  nahm  er 
beim  Freiherrn  von  Geyr,  der  im  letzten  Jahre  der  Gefangenschaft  Schönau 
verwaltet  hatte,  1100  Reichsthaler  auf,  um  das  Pannhaus  vom  General- 
feldzeugmeister Tornako,  dem  Sohne  der  Pfandinhaberin,  einzulösen.  Ob- 
schon  dieser  die  Kreuzer  bereits  seinem  Schwiegersohne  für  dessen  Ältesten 
übertragen  hatte,  versprach  er  doch  dem  von  Blanche  dafür  sorgen  zu 
wollen,  dass  ihm  das  Gut  für  1000  Reichsthaler  überlassen  werde.  So  kam 
das  herrschaftliche  Brauhaus  nach  fast  löOjähriger  Entfremdung  wieder 
an  Schönau,  blieb  aber  dem  Herrn  von  Geyr  zur  Hypothek  gestellt. 

Von  den  beiden  Brauereien  im  Grünenthal  wurde  die  neben  dem 
Pannhause  zum  Bär  liegende  von  den  Brüdern  Gabrielis  am  19.  März  1699 
für  600  Aachener  Thaler  ä  26  Mark  verkauft.  Der  Verzichtspfennig  betrug 
17  Reichsthaler  ä  56  Mark.  Das  Haus  lag  einerseits  neben  dem  Bär, 
anderseits  neben  von  Ottegraven. 

Viel  bedeutender  war  der  Ertrag  für  die  Brauerei  am  Hirtz.  Man 
verkaufte  dieselbe  mit  Haus,  Hof,  angehöriger  Braugerätschaft  nebst  zu- 
gehörigem Garten  und  Graswachs  im  Jahre  1744  für  1400  Reichsthaler. 
Das  Protokoll  verzeichnet  ihre  Lage  „neben  des  aachischen  wachtthurms 
erbschaft**  sowie  den  auf  derselben  lastenden  Schönauer  Erbpacht  von 
4^2  Fass  Roggen,  1  Kapaun  und  8  Mark. 


-  21  - 

Die  Bieraccise  wurde,  wie  wir  oben  schon  hörten,  von  jedem  Gebräu 
gezahlt,  denn  der  Kürmeister  musste  ja  jedesmal  gerufen  werden  um  durch 
Probe  des  Bieres  den  Wert  festzustellen  und  zu  „kerfen**,  d.  h.  den 
Betrag  der  Accise  auf  dem  Kerbholz  anzuzeichnen.  1596  hat  „Jan  in  gen 
Groenendal  gebrowen  24  gebrowe,  bis  Andreae  gerekent  en  betaelt;  Gilles 
in  gen  beer  23  gebrowe;  Huprecht  an  gen  hirtz  14  gebrowe.  Dartegen 
V,  ton  biers  vor  einen  daler,  der  rest  ist  verriebt." 

Die  Biersteuer  brachte  ein  in  den  Jahren  1554  bis  1560:  452  Gulden, 
1567:  14  Gulden,  1568:  13  Gulden,  1569  und  1570:  je  18  Gulden  12 
Albus,  1571:  16  Gulden,  1584:  7  Gulden.  In  einer  Rechnung  ohne  Datum 
ist  dieselbe  mit  4  Thaler  10  Mark  verzeichnet. 

c.  Dem  Herrn  von  Schönau  stand  es  auch  zu,  von  den  die  Herr- 
schaft Durchziehenden  für  die  Benutzung  der  Wege  eine  Abgabe  zu  er- 
heben. Dieses  „Wegegeld"  ergab  in  den  Jahren  1554 — 1560  die  Summe 
von  240  Gulden.  Der  Schlagbaum  hing  an  die  Kreuzer  und  wurde  „von 
Schönau  geschlossen  und  geöffnet**. 

d.  „Ein  Herr  von  Schönau**,  sagt  Kraft  von  Mylendunck  weiter,  „hat 
Juden  unter  seinem  gebiet  und  herrschaft  zu  vergleiten  gehabt,  welche 
jehrlichen  tribut  bezahlt  und  die  erde  zu  ihrer  begrebnuss  von  einem  herrn 
zu  Schonaw  kaufen  müssen,  wie  solches  mit  brieflichem  schein  zu  belegen.** 

Das  Recht  Juden  zu  geleiten,  d.  h.  ihnen  den  Aufenthalt  in  der 
Herrschaft  zu  gestatten,  lässt  sich  ebenfalls  aus  den  Rechnungen  nach- 
weisen. In  den  Jahren  1554 — 1560  zahlten  drei  Juden  für  den  Aufenthalt 
in  Richterich  zusammen  257  Gulden;  ein  Jude  Alexander  gab  für  seinen 
Aufenthalt  im  Weiler  an  der  Hand  36  Gulden  jährlich.  In  betreff  dieses 
letzteren  wendete  sich  der  Aachener  Rat  am  11.  Januar  1553  an  Herrn 
Kraft  von  Mylendunck  in  einem  Schreiben,  welches  klar  zeigt,  dass  auch 
Aachen  Schönau  als  eine  selbständige  Herrschaft  anerkannte.  Der  Jude 
hatte  nämlich  von  einem  Frauenzimmer  für  ein  Spottgeld  Tuch  gekauft, 
das  zwei  armen  Webern  in  der  Christnacht  vom  Rahmen  abgeschnitten 
worden  war.  Der  Rat  forderte  Herrn  Kraft  auf,  da  Alexander  „unter 
seinem  Gerichtszwang  und  Gebiet  gesessen**  sei,  den  armen  Leuten  zu 
ihrem  Tuch  oder  zu  ihrem  Geld  zu  verhelfen.  —  Im  Jahre  1666  erklärte 
eine  80jährige  Frau  vor  Notar  und  Zeugen,  dass  die  Juden  in  Richterich 
im  Weinhaus  auf  Schönauer  Gebiet  wohnten,  woher  die  Strasse  den  Namen 
Judenstrasse  führe,  und  dass  dieselben  in  der  Vorheide  oder  auch  in 
„Lysgens  grab^**  begraben  würden. 

e.  Wir  haben  oben  schon  ein  Zeugnis  aus  dem  17.  Jahrhundert  mit- 
geteilt, wonach  die  Herren  von  Schönau  stets  die  Jagd  auf  ihrem  Gebiet 
ausübten  und  auch  die  benachbarten  Edelleute  an  derselben  teilnehmen 
Hessen.  1599  gestattete  Baltasar  von  Mylendunck  dem  Junker  Wilhelm 
von  Streithagen  auf  Ürsfeld  ebenfalls  die  Mitjagd,   aber  nur  auf  Lebens- 


')  So  hiess  die  Schönauer  Richtstätte. 


—  22  — 

zeit  und  ohne  Nachteil  für  die  schönauische  Hoheit.  Isaak  Lambert  de 
Blanche,  der  in  kaiserlichen  Diensten  kreuzweis  durch  einen  Fuss  geschossen 
worden  war,  liess  in  den  Jahren  1709  und  1710,  „da  er  selbst  Ziemlicher- 
massen impotent  gewesen",  die  Jagd  durch  einen  Aachener  ausüben. 

Mit  grosser  Strenge  hielten  die  Herren  darauf,  dass  ihr  Jagdrecht 
nicht  verletzt  werde.  Es  fehlt  nicht  an  Verordnungen  besonders  gegen 
die  Hunde,  die  knüppellos  im  Felde  umherschweiften;  auch  wird  als  Akt 
der  Landeshoheit  angemerkt,  wenn  so  ein  armer  Köter  vom  gestrengen 
Herrn  erschossen  worden  war.  Natürlich  verfuhr  man  auch  gegen  zwei- 
beinige Jagdfrevler  nicht  gerade  gnädig.  1607  wurde  ein  Schönauer  „wegen 
violirter  schonawischer  Jagdgerechtigkeit"  auf  dem  Schlosse  in  Haft  gebracht 
und  erst  „auf  vorpitt  verschiedener  benachbarten  edelleuten  nach  aus- 
geschworener Urfehde  aus  gnaden  relaxirt".  Ein  Aachener  wurde  1687 
dieses  Verbrechens  wegen  sogar  in  Eisen  gelegt  und  musste  seine  Flinte 
mit  3  Thaler  auslösen.  Und  gerade  wegen  der  Jagdgerechtigkeit  führte 
der  Streit  zwischen  Heiden  und  Schönau  zu  Auftritten  von  unglaublicher 
Roheit.  Ein  Herr  von  Leerode  beorderte  als  Mitherr  zur  Heiden  einen 
Haufen  Gesindel,  darunter  „einen  salva  venia  Schweineschneider  und  einen, 
der  sich  für  einen  Tiroler  ausgibt",  um  den  jagenden  Herrn  von  Blanche 
mit  seinen  Vettern  und  einem  Landleutenant  aus  dem  Amte  Brüggen  zu 
überfallen.  Die  Herren  Hessen  sich  wirklich  von  den  Kerlen  entwaffnen, 
schlagen  und  verwunden.  Dafür  forderten  sie  aber  auch  als  Schadenersatz 
10000  bezw.  5000  und  4000  Dukaten  und  der  Landleutenant,  dem  ein 
Arm  lahm  geschlagen  worden  war,  ausserdem  eine  jährliche  Rente  von 
100  Dukaten.  Das  Gericht  in  Düsseldorf  nahm  freilich  die  Sache  nicht 
so  hoch;  es  verurteilte  Leerode  zu  50  Thaler  fiskalische  Bruch t,  100  Thaler 
Civilentschädigung  für  die  vier  Verwundeten,  zur  Tragung  aller  Kur-  und 
Prozesskosten,  sowie  zur  Erstattung  der  Flinten  und  Jagdtaschen. 

f.  Das  Münzrecht,  welches  Kaiser  Albert  dem  Ritter  Gerard  verbriefte, 
hat  —  soviel  bekannt  —  nur  einer  der  Herren  von  Schönau  ausgeübt,  nämlich 
Dietrich  von  Mylendunck,  welcher  1522  in  den  Besitz  Schönaus  gelangte. 
Kräftig  bemüht,  alle  seine  Rechte  wie  auch  sein  Gebiet  zu  wahren  und 
gegen  die  Eingriffe  der  Heidener  zu  schützen,  hat  er  wohl  auch  seine 
Münzen  nur  zu  dem  Zweck  schlagen  lassen,  damit  dieses  Recht  nicht  ver- 
gessen werde.  In  den  spätem  Latenweistümern  ist  denn  auch  häufig  Rede 
von  den  durch  Dieterich  geprägten  Geldstücken,  welche  ältere  Laten  gesehen 
zu  haben  versichern.  Ob  Kraft  von  Mylendunck  nicht  wenigstens  den 
Versuch  gemacht  hat,  Schönauer  Münze  anfertigen  zu  lassen?  Das  lässt 
sich  zwar  nicht  beweisen  aber  doch  vermuten  aus  einem  der  vielen  Klage- 
punkte, welche  Wilhelm  von  dem  Bongart  vor  dem  Herzog  von  Jülich 
gegen  ihn  vorbrachte.  Es  heisst  nämlich  in  der  Beschwerdeschrift,  Kraft 
habe  sich  auch  durch  „vergleitung  und  aufhaltung  von  falschmünzern" 
gegen  seiner  Fürstlichen  Gnaden  und  des  H.  R.  Reichs  Ordnungen  vergangen. 
Der  Mylenduncker  weist  freilicli   diese  Anschuldigung  entschieden  zurück 


—  23  — 

und  sagt,  er  habe  nur  einigen  Handwerksgesellen   die  Erlaubnis  gegeben, 
ihr  Handwerk  auszuüben  und  sich  dadurch  ehrlich  zu  ernähren. 

Sicher  aber  ist,  dass  Johann  Gottfried  von  Blanche  allen  Ernstes 
daran  dachte,  das  Schönauer  Mtinzrecht  wiederum  zur  Geltung  zu  bringen. 
Er  teilte  dem  Kurfürsten  von  Köln  als  einem  der  Direktoren  des  Nieder- 
rheinisch Westphälischen  Kreises  unter  dem  7.  Januar  1756  mit,  dass  er 
sich  zur  Aufrechthaltung  des  regalis  cudendae  monetae '  habe  entschliessen 
müssen,  einige  Münzsorten  nach  des  H.  R.  Reichs  Ordnung  und  der  benach- 
barten Mtinzherren  Fuss  prägen  zu  lassen.  Aber  bereits  am  22.  Januar 
machte  Herr  von  Reuschenberg,  der  diese  Angelegenheit  in  Bonn  betreiben 
sollte,  dem  Herrn  von  Blanche  die  Mitteilung,  einer  der  Bonner  Herren 
habe  ihm  gesagt:  „es  wäre  für  ewr.  hochwohlgeboren  zu  wünschen,  dass 
sie  solches  ius  monetandi  ^  in  jüngeren  zeiten  ausgeübt  hätten,  als  dass  sie 
solches  erst  nach  einem  so  langen  zeitverlauf  durch  alte  dokumenten  sich 
anmassen  wollen;  ich  besorge  allein,  dass  ewr.  hochwohlgeboren  dabei 
contradiktion  und  verdruss  leiden**.  Herr  von  Blanche  ging  nun  zwar 
ungesäumt  mit  der  Ausgabe  der  von  ihm  neugeprägten  Vierhellerstücke 
vor,  aber  sofort  zeigte  sich  auch  die  „contradiktion**.  Der  Aachener  Rat 
verbot  die  „schonawische  bauschen**  unter  Strafe  von  3  Goldgulden  toties 
quoties'^  und  liess  das  Verbot  sowohl  an  den  Stadtthoren  anschlagen,  als 
auch  durch  die  Pfortenwächter  in  den  Häusern  verkündigen.  Damit  war 
der  Versuch  gescheitert. 

4.  Sonstige  Rechte  und  Güter  der  Herren  von  Schönau. 

a.  Es  versteht  sich  von  selbst,  dass  Schönau  als  ehemaliger  Haupthof 
seinen  Anteil  an  der  Almende  des  pfalzgräflichen  AUods  Richterich  hatte. 
Die  Lehenleute  und  Laten  erklärten  denn  auch  im  Jahre  1491  auf  die 
Frage  ihres  Schultheissen,  „ob  sie  einige  gerechtigkeit  auf  dem  walde* 
hätten,  wann  echer^  wüchsen,  und  ob  sie  auch  einige  seh  wein  daraufschlagen 
mögen  P:  dass  sie  von  ihrem  gedenken  alle  zeit,  wann  echer  wüchsen,  nach 
gelegenheit  ihre  schweine  aufm  walde  haben  mögen  schlagen  ohne  etwas 
davon  zu  geben,  und  ihrer  keinem  ist  kundig,  dass  sie  jemals  gehöret  oder 
von  ihren  eiteren  vernomen  noch  in  ihrem  leben  gesehen  oder  gehöret  haben, 
dass  jemand  von  alsolchen  Schweinen  gelt  oder  Schätzung  erfordert  geheischen 
oder  gegeben  hat,  dan  sie  allezeit  von  menschen  gedenken  hcro  die  freiheit 
besessen  haben  davon  nichts  zu  geben;  wiewohl  nun  in  drei  oder  vier  jähren 
die  juffer  von  der  Heiden^  jedes  schwein  geschätzet  und  in  gelt  gesetzet 
und  die  alte  gute  gewonheit  herkomen  und  unverbrüchliche  uralte  gehabte 


^)  des  Rechtes  Geld  zu  schlagen. 
*)  Hecht  der  Münzpräge. 
*)  für  jeden  einzelnen  Fall. 
*)  dem  Gemeindcbusch. 
*)  Eicheln  und  Buchecker. 
*)  Maria  von  Merode. 


—  24  — 

freiheit  der  lehenleuten  und  laten  von  Schonaweu  aufgehoben  und  gebüret^ 
hat.**  Wie  seine  Lehenleute,  so  klagte  auch  Kraft  von  Mylendunck  selbst 
1508  gegen  die  Frau  zur  Heiden  vor  dem  Herzog  von  Jülich,  dass  sie 
„nach  inne  willen  in  den  gemeinen  busch  handele  wider  recht  ind  alle 
billigheit**.  Der  Sohn  und  Nachfolger  der  Maria,  Werner  von  Schönrode, 
scheint  diese  Klageu  abgestellt  zu  haben;  sein  Schreiben  vom  Jahre  1524 
sagt  ja  ausdrücklich,  dass  „die  byde  herlichkeiten  Schonawen  und  Heiden 
suUen  ein  wie  die  andere  berechtigt  syn  inde  bliven  up  den  gemeinen  busch**  ^. 
Dass  insbesondere  der  Hof  zu  Schönau  noch  in  späterer  Zeit  an  der  ganzen 
Almende  beteiligt  war,  zeigt  eine  Erklärung  der  Halbwinnerin  vom  Jahre 
1567:  Wilhelm  von  dem  Bongart  als  Herr  zur  Heiden  habe  ihr  geboten, 
„so  hoch  der  her  zu  gebeden^**,  sich  der  Hofgüter  mit  samt  der  Gemeinde^ 
zu  enthalten,  bis  sie  ihm  die  Türkensteuer  erlegt  habe.  Obwohl  nun  bisher 
der  Herr  von  Schönau  diese  Steuer  immer  erhoben  „und  in  seinen  ver- 
ordneten legstellen  gebürt**  hatte,  gab  die  Pächterin,  „um  aller  bedrangung 
auszuweichen",  dem  Vogte  zu  Horbach  drei  bescheidene  Goldgulden,  jedoch 
unter  der  Erklärung,  dass  sie  dadurch  der  Gerichtsbarkeit  ihres  Herrn 
nichts  vergeben  wolle. 

Die  Schönauer  hielten  ihre  Berechtigung  an  der  Gemeinde  stets  auf- 
recht. Noch  im  Jahre  1758  Hess  von  Blanche  in  das  Begangprotokoll  die 
Bemerkung  aufnehmen,  „der  gemeinsame  busch  sei  von  den  Heidenern  arg 
devastirt,  fast  ruinirt**. 

b.  Inbezug  auf  den  Zehnten,  welcher  im  Ländchen  von  der  Heiden 
dem  Aachener  Münsterstifte  gehörte,  behauptete  von  Blanche,  gestützt  auf 
die  Aussage  der  Pächterin,  dass  ein  Teil  der  Länderei  im  Schönauer  Felde, 
sowie  zwei  Stücke,  „der  Lahn**  genannt,  zehntfrei  seien,  dass  von  dem 
übrigen  Lande  die  elfte  Garbe*  gezehntet  werde,  dass  10  Garben  Winter- 
frucht und  10  Garben  Hafer  den  Schönauer  Bedienten  überlassen,  Zehnt- 
stroh und  Kave  aber  dem  Hofe  zurückgegeben  werden  müssten,  während 
von  gelben  und  weissen  Rüben,  von  Klee,  Kappus,  Hanf,  Flachs,  Heu, 
sowie  von  andern  grün  abgeschnittenen  und  verfütterten  Kräutern  dem 
Kapitel  nicht  der  geringste  Zehnte  verabreicht  werde. 

c.  Im  Jahre  1737  vermass  der  Landmesser  Spiertz  folgende  zum  Hause 
Schönau  gehörige  Stücke:  1.  den  Hausweier,  der  rings  um  das  Schloss  und 
den  Vorhof  gelegen  ist;  2.  den  Mevendrischweier  (600  Ruten);  3.  den 
Leimweier  (80  R.);  4.  den  Broichweier  (400  R.);  5.  den  Baltusenweier 
(17  R.),  das  Langweierchen  (IIV2  RO1  das  runde  Pfühlchen  (2  R.),  das 
Pfützweierchen  (5  R.  4  Fuss),  den  Pfützpfuhl  (12  R.);  6.  das  Feld,  der 
Lahn  genannt,  und  die  Wiese,  Pesch  genannt  (16  Morgen  50  R.);  7.  den 


*)  an  sich  gezogen. 

2)  Qu  ix,  Schönau  S.  9. 

^)  bei  der  höchsten  Strafe,  die  er  verhängen  konnte. 

*)  Almende. 

*)  Der  Herrenhof  des  Grafen  Hezelo  gab  dagegen  sogar  doppelten  Zehnten. 


—  25  — 

Plattenbend  (8V4  M.);  8.  den  Kahlingsbend  (5  M.  weniger  1  R.),  das 
Kesselsbendchen  (177  R.);  9.  den  Jungenbusch  vor  dem  Schlosse  gelegen, 
in  dem  Eichen  und  Buchen  standen.  Die  Mylenduncker  sollen  die  Bäume 
abgehauen  und  verkauft  haben;  der  alte  Blanche  Hess  die  letzten  fällen 
und  für  den  Aufbau  des  Hauses  Schönau  zurechtmachen,  jedoch  wurde  das 
Holz  von  brandenburgischen  Volontärs  verbrannt.  Darauf  bepflanzte  man 
den  Boden  —  6  Morgen  61  Ruten  —  mit  961  Bäumen:  es  kam  also  auf 
eine  Rut^  ein  Baum. 

d.  Der  in  der  Vorburg  gelegene  Hof  von  Schönau  war  nach  den 
vorliegenden  Nachrichten  stets  verpachtet  und  zwar  lange  Zeit  an  die 
Rentmeister  bezw.  Schultheissen.  Es  wird  nicht  ohne  Interesse  sein,  das 
Urteil  zu  hören,  welches  ein  Mylendunck,  der  Herr  von  Goer  und  Fronen- 
broch,  gelegentlich  einer  Erbteilung  im  Jahre  1579  über  den  Wert  der 
Besitzung  fällte.  „Item  zu  Schonawen  ist  kalk  und  stein  ganz  wolfeiP, 
und  hette  mein  broder  herr  zu  Meiderich  bei  seinen  lebzeiten  mit  4000 
daler  an  den  zweien  orteren  so  schone  heuser  bauwen  kunnen,  als  ich  zu 
Goer  und  Fronenbroch  mit  14000  daler.  Item  zo  Schonawen  kan  man 
um  4  daler  so  viel  kalen  *  kaufen,  als  einer  von  uns  zu  seiner  haushaltung 
soll  bedürfen.  Item  die  15  morgen  lants,  so  mein  broder  seliger  der 
schultessinen  zu  Schonawen  verkauft,  jeder  for  50  Daler,  welches  mir  halb 
zukomt.  Zu  gedenken,  Schonawen  hat  ungeferlich  anderthalb  hondert 
morgen  lants  und  mag  ein  morgen  von  den  besten  75  daler  gelden:  so 
hoch  kan  das  lant  zu  Fronenbroch  nit  angeschlagen  werden,  dan  das  ist 
lehen,  Schonawen  aber  allodial.  Noch  zu  gedenken,  die  fischerei  zu  Schonawen 
ist  nit  gerechnet.  Item  den  bungart  hinder  des  Schultessen  haus,  welchen 
meine  neflfen  selbst  20  daler  werden  schetzen  jarlichs.  Item  der  acker 
zu  Schonawen  mus  auch  angezogen  werden**. 

Die  Rechnung  von  1567  verzeichnet  in  den  Einnahmen:  „von  dem 
hove  zu  Schonawen  au  roggen  60  müd,  1  müd  weiss,  6  müd  haberen";  die 
Rechnung  von  1571  fügt  noch  hinzu:  „.  .  .  item  an  schrimpkorn  1  malter 
roggen".  Wahrscheinlich  ist  hiermit  der  damalige  Pachtbetrag  in  Frucht 
angegeben.  Im  Jahre  1584  heisst  es:  „Item  gab  ich  von  dem  hof  zu 
Schonawen  geltpacht  50  daler,  jeden  ad  52  albus  facit  108  gülden  8  albus". 

Im  folgenden  gebe  ich  die  noch  vorhandenen  Pachtverträge  der 
Zeitfolge  nach.  —  1596  April  18.  verpachteten  die  Brüder  Kraft  und 
Baitasar  von  Mylendunck  den  Hof  an  Paulus  Breera  und  Idgen,  dessen 
Hausfrau,  auf  12  Jahre  (mit  beiderseitigem  halbjährigen  Kündigungsrecht 
nach  6  Jahren)  für  48  Müd  Koggen  oder  40  Müd  Roggen  und  16  Müd 
Hafer 3,  4  Müd  Weizen ^  8  Müd  Hafer,  V2  Müd  Erbsen;  diese  Frucht  ist 


')  Ganz  in  der  Nähe,  auf  dem  Vetscheter  Berge,  wurden  Steine  gebrochen  und  Kalk 
gebrannt. 

*)  Kohlen. 

')  Hafer  galt  also  nur  die  Hälfte  des  Koggens. 

*)  Es  wurde  also  viel  weniger  Weizen  als  Roggen  und  Hafer  gezogen. 


~  26  — 

in  guter,  reiner,  trockener  „marktgever"  Ware  in  Aachen  abzuliefern. 
Ferner  zahlen  die  Pächter  50  Thaler  vom  Graswachs  und  20  Thaler  „von 
dem  breiden,  vor  dem  haus  verlandten  weier"  und  geben  „vor  lieffenis" 
jährlich  6  Pfund  Zucker,  1  Pfund  Pfeffer,  1  Pfund  „genffers"  ^  6  Kapaune, 
2  gute  fette  Gänse,  2  Verken  „ausser  der  stuppelen  oder  ein  fettes  dafür 
zu  der  heiTen  chuir"*,  einen  fetten  Hammel,  ein  Lamm,  „hondert  markt- 
oder  grosse"  Pfund  Butter  —  die  im  Mai  geliefert  werden  mussten  —  30 
gute  harte  getrocknete  Käse,  10  Quart  Rttböl,  100  Eier,  auch  Milch  und 
Rüben  nach  Bedarf  der  Küche.  Ausserdem  liefert  der  Pächter  Häcksel 
und  Stroh  für  die  Pferde  der  Herren,  ßlhrt  die  nötigen  Kohlen  zu,  wofür 
er  von  jeder  Fracht  ein  Fass  Hafer  für  die  Pferde  erhält,  und  holt  das 
Heu  aus  dem  Cardiansbend.  Auf  das  gepachtete  Land  muss  er  jährlich 
20  Wagen  Mergel  und  7  Karren  Kalk  fahren;  das  beaufsichtigen  der  Herren 
Diener.  „Item  es  soll  der  halfen  schuldig  sein,  dero  hern  kalkuitschen 
hönern^  die  weide  zu  vergennen,  noch  keine  douben  der  halfen  zu  halten 
macht  haben."  Bei  Hagelschlag  und  Misswaclis  wird  der  Pächter  gehalten 
wie  andere  Halfen;  geschieht  Schade  „durch  hernkraft*",  so  wird  das 
abgeschätzt  und  trifft  die  Herren  zu  zwei,  die  Pächter  zu  einem  Drittel. 
Als  Zeugen  unterzeichneten  Goddart  von  Keverberg  genannt  Meven  und 
Johan  von  Utwich. 

Als  Adolf  von  Hillensberg  und  seine  Frau  Anna  Maria  von  Mylen- 
dunck  1663  den  Hof  wiederum  auf  12  Jahre  verpachteten,  gaben  sie  den- 
selben auf  Halbgewinn  nicht  bloss  von  den  Fruchtarten,  sondern  auch  von 
den  Kühen,  Schweinen  und  Schafen.  Ausserdem  forderten  sie  145  Thaler 
„vihezugt",  40  Thaler  als  trockenen^  Weinkauf,  für  mefrau  einen  Rosenobel 
und  zu  Neujahr  6  Pfund  Zucker,  8  Pfund  Zinn,  1  Pfund  Pfeffer,  1  Pfund 
„imber*^"  und  V2  Pfund  NägeF.  Vermutlich  haben  die  Verpächter  dem 
Halbwinner  eine  Anzahl  Vieh  in  die  Wirtschaft  gegeben,  daher  der  Halb- 
gewinn auch  am  Vieh. 

Ein  ähnlicher  Vertrag  wurde  1712  zwischen  dem  alten  Herrn  von 
Blanche  und  dem  Freiherrn  von  Reuschenberg  zu  Berensberg  geschlossen, 
aber  da  lauten  die  Bedingungen  ganz  anders.  Reuschenberg  sollte  gegen 
Vorgabe  von  drei  Morgen  die  Schönauer  Länderei  bebauen  und  besäen  und 
dann  mit  Blanche  die  Frucht  teilen.  Weil  Blanche  bereits  im  folgenden 
Jahre  durch  einen  Mylendunck  aus  dem  Besitze  von  Schönau  gesetzt  wurde, 
konnte  der  Vertrag  nicht  gehalten  werden,  und  Reuschenberg  erlitt  einen 
Schaden  von  160  Thaler.  Zum  Ersatz  überliess  man  dem  Sohne  und  Erben 
Reuschenbergs  die  Gegenstände,  welche  Blanche  beim  Abzüge  dem  Berens- 
berger  übergeben  hatte :  Kalesche,  Wagen,  Karren,  Gewehr  und  mehrere  Geräte. 
1726  August  7.  verpachtete  Johan  Gottfried  von  Blanche  „das  kaiserlich 
freie  reichshaus  Schönau  samt  gebucht,  schewr  und  stallung  wie  auch  die 


')  Ingwer.  *)  Wahl.  ^)  Truthühner.  *)  Krieg,  Fehde.  *)  Dessen  Betrag  nicht 
von  den  Parteien  verzehrt,  sondern  vom  Verpächter  hezw.  Verkäufer  zum  eigenen  Nutzen 
verwendet  wird.    •)  Ingwer.     ^)  Gewürznelken. 


—  27  — 

weide,  den  pätzdriesch  genant,  den  newen  bend,  den  Jungenbusch,  kalber> 
weid  and  die  halbscbeid  der  weide,  den  pesch  genant,  sodan  den  kalings- 
weier  mit  umliegenden  dämen,  item  das  schönauer  feld,  jedoch  die  länderei, 
so  Carl '  und  Johan  Hecker  hieraus  oben  negst  der  richtericher  beiden  jezo 
einhaben  ausgeschieden,  und  ungleichen  drei  theil  des  gartens  vor  Schonauer- 
pforten  gelegen  und  endlich  die  um  den  schönauer  weiern  liegende  däme* 
für  550  Thaler  a  26  Mark  aix.  Blanche  behielt  sich  vor  den  Sal,  den 
neuen  Bau,  den  Platz  samt  daselbst  stehendem  Gefach,  den  hintersten 
Keller,  den  vierten  Teil  des  Gartens,  das  halbe  Obst,  die  Ausfütterung 
von  jährlich  drei  Kühen  und  sechs  Schafen,  drei  Kohlenfuhren  nach  Aachen 
und  drei  nach  Schönau. 

§  14  des  Vertrages  lautet:  „Solle  pfachter  bei  exemplarischer  straf, 
so  sich  der  hen*  zu  Schönau  vorbehaltet,  keine  fruchten  in  der  heidnischen 
mühl  mahlen  lassen,  auch  dem  haus  Heiden  in  keine  wege  gehorsam  leisten/ 

Diese  Bedingung  fehlt  selbstverständlich  in  der  Verpachtung  vom 
13.  März  1760,  welche  die  beiden  Brüder  von  Blanche  während  ihrer  Haft  zu 
Jülich  thätigten.  Als  Gegenstand  der  Verpachtung  sind  genannt:  der  Pfütz- 
driesch  (Punderichs),  die  Kälberwiese,  der  oberste  und  unterste  Pesch,  der 
Kahlingsbend  und  Weier,  der  Plattebend,  der  Kessels-,  Bischofs-  und 
Pflaumenbend  zusammen  etwa  50 V»  Morgen;  sodann  das  Schönauer  Feld 
und  das  Feld  im  Lahn.  Der  Pachtpreis  betrug  350  Thaler  ä  9  Gulden 
aix.  Wenn  die  Brüder  wieder  auf  Schönau  wohnen,  muss  der  Pächter  den 
halben  Garten,  die  neue  Weide,  den  Morgen  im  Busch  abtreten,  das  halbe 
Obst  geben,  Mist  und  Brand  fahren,  zwei  Kühe  und  ein  Rind  ausfüttern, 
drei  Fass  Wintersamen,  ein  fettes  Kalb,  ein  Lamm  und  ein  Faselschwein 
liefern,  zahlt  dann  aber  nur  310  Thaler.  Am  folgenden  Tage  übernahm 
der  Pächter  noch  7  Morgen  im  Kaliugsbend,  7  Morgen  im  Richtericher 
Feld  an  der  Harburger  Dell,  7  Morgen  am  Heiligenhäuschen  (zwischen 
Richterich  und  Horbach)  und  7  Morgen  im  Hotzerfeld  für  einen  jährlichen 
Pacht  von  133  Thaler  ä  26  Mark  aix  oder  64  Reichsthaler  und  2  Mark. 
Diesen  Vertrag  unterschrieb  auch  der  Vogtmajor  Hauzeur,  der  in  den 
Jahren  1760 — 1762  kurfürstlicher  Verwalter  von  Schönau  war. 

Der  Pächter  hat  keine  guten  Geschäfte  gemacht.  1768  war  er  den 
Blanche  164  Thaler  28  Mark  2  Bauschen  Pacht  schuldig  und  musste  dafür 
dem  Herrn  vier  Kühe  im  Gesamtwert  von  80  Thaler,  ein  Pferd  ad  31  Thaler, 
einen  Branntweinskessel  ad  35  Thaler  28  Mark  2  Bauschen  und  eine  Sau 
ad  18  Thaler  überlassen. 

e.  üeber  den  Hof  Neulant,  welcher  ebenfalls  zu  Schönau  gehörte, 
muss  ich  mich  wegen  mangelnder  Nachrichten  kürzer  fassen.  Derselbe  lag 
in  der  Bank  Kirch rath,  Landes  Herzogenrath,  und  war  ein  Lathof  mit 
einer  Latenbank.  Die  Gerechtsame  desselben  bestanden  in  12  Müd  Roggen, 
3  Müd  Hafer,    17  Kapaunen,    12  Aachener  Gulden,   4  Hühnern,    3   Zehnt- 


')  ('arl  Hecker  hatte  ciuc  von  Blauche  zur  Frau. 


—  28  — 

hühnern,  3  Osterbroten  und  8  Kurmeden.  von  Blanche  berechnete  den 
Ertrag  desselben  auf  84  Thaler.  Auch  sagt  er,  es  gehöre  zu  dem  Hofe 
noch  ein  Latdistrikt,  „Schönauer  gut"  genannt,  der  zehntfrei  sei  und  dessen 
umliegende  Güter  mit  10  Schilling  species  vor  dem  Latherm  bezw.  Statt- 
halter und  zwei  Latschöffen  erhoben  werden  mtissten. 

Im  Jahre  1600  gaben  die  Brüder  Kraft  und  Baltasar  von  Mylendunck 
diesen  Hof  auf  ewige  Wiederlöse  dem  Leonard  Kanen  für  1200  Reichsthaler 
und  bevollmächtigten  den  Goedart  von  Keverberg  genannt  Meven  auf  Rath  \ 
das  Gut  dem  Kanen  vor  dem  Manngerichte  zu  Herzogenrath  zu  übertragen. 
Schon  zwei  Jahre  nachher  gab  Baltasar  Neulant  an  Andreas  Vroen  auf 
ewige  Wiederlöse  für  1600  Reichsthaler,  von  welcher  Summe  ihm  selbst  400, 
dem  Kamen  aber  1200  Reichsthaler  ausgezahlt  wurden. 

5.  Die  üebernahme  der  Herrschaft. 

Die  Besitzergreifung  der  Herrschaft  Schönau  durch  einen  neuen  Herrn 
erfolgte  unter  einer  Reihe  von  sinnbildlichen  Handlungen.  Manche  derselben 
sind  allgemein  üblich  gewesen  und  wurden  auch  beim  Antreten  bürgerlicher 
Immobilien  angewendet.  Dahin  gehören  „aufnehmung  der  erd  vom  acker 
die  lahn  genant,  ausstechung  der  watzen  in  dem  bungart  der  pützdriesch 
genant,  abbrechung  der  zweig  im  grossen  garten  der  vorm  haus  gelegen, 
Schöpfung  des  wassers  aus  dem  hausweier,  fassung  des  klöppeis  der  vordersten, 
auch  der  ersten,  zweiten,  dritten  pforte  des  vorhofs  und  des  hauses  Schönau 
und  stochung  des  feuers  auf  salert",  wozu  bei  einer  andern  Gelegenheit 
noch  „aufschürzung  und  niederlasung  des  heels^in  der  küche"  erwähnt  wird. 
Alle  diese  Handlungen  sollten  nur  andeuten,  dass  der,  welcher  sie  vornahm, 
der  wirkliche  Herr  des  Hauses  und  Hofes  war. 

Einige  andere  Gebräuche,  welche  der  neue  Besitzer  beobachtete,  hatten 
dagegen  den  Zweck,  die  Eigenschaft  Schönaus  als  eines  Sonnenlehens,  als 
einer  ganz  freien  und  unabhängigen  Herrschaft  darzuthun.  Dazu  gehört 
das  Auswerfen  von  Gold-  und  Silbermünzen  gegen  die  Sonne,  wobei  die 
linke  Hand  auf  das  Seitengewehr  gelegt  wurde. 

Die  Lehen,  besonders  auch  die  im  Ländchen  von  der  Heiden  gelegenen, 
wurden  vor  dem  Lehenhofe  mit  Gold  und  Silber  empfangen:  wenn  nun  der 
neue  Herr  von  Schönau  Gold  und  Silber  gegen  die  Sonne  wirft,  so  drückt 
er  durch  diese  Handlung  den  Gedanken  aus,  welchen  das  älteste  Schönauer 
Latenweistum  mit  den  Worten  ausspricht:  „man  en  held  die  guede  van 
niemande,  dan  van  onsen  heren  Gode  ind  siner  liever  moder**.  Gott  der 
Herr  hat  ja  nach  den  Worten  des  18.  Psalms  „in  der  Sonne  sein  Zelt  auf- 
geschlagen" und  die  Gottesmutter  Maria  kannte  das  Mittelalter  aus  dem 
12.  Kapitel  der  Geheimen  Offenbarung  als  das  „mit  der  Sonne  bekleidete 
Weib".   Und  wenn  der  Besitzergreifende  dabei  die  Hand  in  die  linke  Seite 


*)  Rahe  in  der  Soers. 

^)  Kesselhaken  über  dem  Herdfeuer. 


-  29  - 

legt,  wo  er  seine  WaflFe  trug,  so  heisst  das  nichts  anderes,  als  das«  er 
bereit  sei,  den  ihm  von  Gott  gewordenen  Besitz  gegen  jeden  Angriflf  zu 
verteidigen. 

Sodann  wurde  den  Unterthanen  der  Eid  vorgelesen.  „Ihr  X.  X.  sollt 
globen  und  schwören  zu  Gott,  dem  hoch  wohlgebor  neu  herm  X.  N.  als  herm 
hierselbst  zu  Schonaw  trew  holt  und  gewärtig  zu  sein,  ärgstes  zu  warnen 
uud  bestes  zu  fordern.*'  Der  Schwörende  erhob  die  Hand  und  sprach: 
„Was  mir  anitzo  ist  vorgelesen  worden  und  ich  wohl  verstanden  habe, 
solchem  will  ich  also  nachkommen,  so  wahr  mir  Gott  helfe  und  sein 
h.  evangelium." 

Die  Feier  fand  gewöhnlich  zu  Schönau  auf  der  grossen  Brücke  statt. 
So  befiehlt  Dietrich  von  Mylendunck  1521  seinem  Schultheissen,  dem  Gerichte 
„zo  gebeiden  der  huldonge  ind  eide  na,  sy  mir  als  urem  heren  zu  Schoenauen 
gedain  hont  op  die  groise  bruiche  .  .  .". 

Als  Gothard  von  Mylendunck  am  8.  August  1574  die  Huldigung  ent- 
gegennahm, gab  er  den  Unterthanen  ein  Ohm  Bier  und  „etlich  brod  und 
keis  darzo,  kost  zusamen  4^2  gülden  **.  Bier,  Brot  und  Käse  wai'  das 
Gericht,  welches  der  Herr  zu  Schönau  den  Unterthanen  geben  musste,  so 
oft  sie  Frondienste  für  ihn  leisteten.  Das  älteste  Weistum  sagt  dartiber: 
„Item  of  dat  herrschaf  zo  Schonowen  vyant  hedde,  so  moisseu  die  loessen, 
alle  avents  zween,  zo  Schonowen  wachen,  ein  yegelich  solde  man  geven 
ein  pott  biers,  ein  par  micken*  ind  ein  stück  kees  darup.  It^m  wer't  sach, 
dat  men  ouch  um  vyenschaf  dat  ys*  houwen  muss,  so  soulde  men  ouch  den 
laessen  kees  brot  ind  hier  geven.** 

Die  Rechnung  von  1590/91  sagt:  „Item  bei  Gillissen  im  beer  verzert 
worden  als  mynher  zu  Schönaw  gehult  worden  ...  22  gülden.**  Verglichen 
mit  der  Huldigung  von  1574,  die  nur  4^»  Gulden  kostete,  muss  das  eine 
grossartige  Feier  gewesen  sein;  man  hat  sie  wohl  im  Bär  gehalten,  um 
den  Heidenem  durch  die  That  zu  zeigen,  dass  Grünen thal,  wo  der  Bär 
lag,  zum  Schönauer  Gebiet  gehöre. 

6.  Das  Schloss  »Schönau.     Kin  Inventar. 

Über  die  baulichen  Verhältnisse  des  pfalzgrilHichen  Herrenhofes  wissen 
wir  aus  Urkunden  nichts,  wir  können  nur  vermuten,  dass  derselbe  nach 
den  Vorschriften  des  Gesetzes  über  die  Königshöle  eingerichtet  gewesen  ist. 

Gegen  Ende  des  13.  Jahrhunderts  gab  es  Hvluni  eine  Burg  Schönau; 
im  Jahre  1280  wurde  ja  da.selbst  der  bekannte  Friede  zwischen  der  Gräfin 
von  Jülich  und  der  Stadt  Aachen  abgeschlossen.  Diese  Burg  haben  wir 
uns  dann  ähnlich  vorzustellen,  wie  sich  jetzt  noch  die  in  Trümmer  liegenden 
Burgen  von  Heiden,  Wilhelmstein  und  Schöiifurst  zeigen;  auch  können  die 
ältesten  Teile  des  Soerserhauses  zum  V^irgleiche  herangezogen  werden. 
Da   war  ein    mächtiger  Turm,   der   Bergfried   oder  Donjon,   welcher    als 

*)  Wcbabrole. 
»)  Eb. 


—  30  — 

Wohnung  für  die  herrschaftliche  Familie  diente  und  au  den  sich  die 
Wohnungen  für  die  Diener  und  die  Wirtschaftsräume  anschlössen.  Das 
Ganze  umgaben  breite  Wassergräben  und  hohe  Mauern,  an  deren  Ecken 
runde  oder  eckige  Türme  die  Verteidigungsfähigkeit  erhöhten. 

Im  Jahre  1488  schloss  Kraft  von  Mylendunck  einen  Vertrag  mit  dem 
Ziramermeister  Johan  Poeghen,  laut  welchem  letzterer  auf  den  Turm  von 
Schönau  eine  neue,  60  Fuss  holie  Kappe  setzen  sollte  nebst  Erkern  an  den 
Ecken  mit  drei  oder  vier  Fenstern.  Auch  wurde  die  Scheune  auf  dem 
Hofe  wiederhergestellt.  Kraft  lieferte  das  Holz  und  die  Geräte,  gab  dem 
Meister  und  dessen  Knechten  die  Kost  beim  Halbwinner  und  zahlte,  wenn 
alles  fertig  war,  80  rheinische  Gulden  ä  6  Aachener  Mark,  3  Müd  Roggen 
und  3  Tonnen  Bier.  Beim  Abschlüsse  des  Vertrages  waren  zugegen  Wolter 
von  Bilsen,  Kanonikus  und  Vizedom  der  Liebfrauenkirche  zu  Aachen'; 
^Tohan  von  Palant,  Herr  zu  Wildenburg  und  Drost  zu  Herzogenrath  und 
Wilhelmstein;  Johan  von  Hambach,  Vogt  von  Wilhelmstein. 

Die  Wohnung  im  Donjon  mit  ihren  in  drei  oder  vier  Stockwerken 
liegenden  Räumen,  zu  denen  man  nur  auf  engen  und  steilen  Wendeltreppen 
gelangen  konnte,  wurde  den  spätem  Geschlechtern  zu  unbequem.  Die 
Schönauer  des  16.  Jahrhunderts  erbauten  sich  ein  neues  Herrenhaus.  Eine 
Rentmeisterrechnung  aus  dem  Jahre  1566  zeigt  den  Posten:  „Zu  Schonaw 
auf  das  new  haus  ein  dachdeck  er  gestuppt  2  dag.  jeden  dags  VIII  albus.* 
Und  im  folgenden  Jahre  heisst  es:  „Item  als  sich  das  new  haus  zu  Schonaw 
ein  wenig  ersezt,  hab  ich  ime  zu  steur  legen  lassen  vier  ankeren,  jeden 
XI  albus." 

Der  Wachtturm  des  Hauses  wurde  von  den  Wächtern  „Savels  Jan 
thurm"  genannt;  warum,  ist  nicht  gesagt. 

Aus  einem  Briefe  des  Baltasar  von  Mylendunck  vom  Jahre  1624  erhellt, 
dass  damals  wieder  Reparaturen  am  Hause  nötig  waren.  Er  schreibt  seiner 
Tochter,  die  Mutter  solle  auf  dem  Vetscher  Berg  drei  Wagen  Giundsteine 
bestellen,  um  die  Fundamente  am  Burghause  auszubessern,  und  einen 
Pliesterer  nehmen,  um  den  Saal  zu  pliesteren,  „dan  das  stehet  gar  zu 
schimpflich  und  zu  hesslich" ;  auch  müsste  seine  Kammer  wohl  wieder  geweisst 
werden.  Zuerst  aber  solle  man  den  Schieferdecker  das  Dach  nachsehen 
lassen,  sonst  werde  das  Pliestern  nicht  viel  nutzen.  Das  neue  „gemechsgen** 
solle  man  nicht  eher  weissen  lassen,  bis  er  da  sei,  weil  noch  ein  neuer 
Söller  darüber  müsse  gemacht  werden.  Glänzend  ist  es  demnach  mit  dem 
Hause  Schönau  damals  nicht  bestellt  gewesen. 

Bei  den  vielen  Streitigkeiten  über  den  Besitz  der  Herrschaft,  welche 
mehrmals  eine  gewaltsame  Einnahme  des  Hauses  zur  Folge  hatten,  mussten 
auch  die  Gebäude  viel  leiden.  Als  Isaak  Lambert  von  Blanche  sich  1696 
in  den  Besitz  des  Gutes  setzte,  fand  er  das  Haus  verwüstet,  „fast  zerbrochen, 
und  über  einen  häufen  gerissen''.    Kaum  hatte  er  dasselbe  durch  Zimmerer 

^)  Es  ist  der  oben  in  I.  1  erwähnte  Walter  de  Blisia;  davon,  dass  er  Vizepropst 
gewesen  sei,  findet  sich  bei  Heasch  nichts. 


—  81   — 

uod  Dachdecker  instand  setzen  lassen,  so  musste  er  wieder  riumen  und 
konnte  nachher  mit  den  HersteUnngsarbeiten  von  neuem  beginnen.  Er  hat 
sich  aber  jedesmal  auf  das  Xutwendigste  beschrinkt.  Deshalb  be^iiunn  sein 
Sohn  und  Nachfolger  im  Jahre  1782  mit  einem  vollstiindigen  Neubau,  wie 
er  sich  denn  auch  rühmt,  das  Haus  von  gmnd  auf  herrlich  aufgebaut  zu 
haben.  Sein  Werk  steht  noch  heute:  der  Baumeister  hat  mit  dem  alteu 
Gemäuer  gründlich  aufgeräumt,  den  Donjon  zum  Treppenhaus  umgewandelt 
und  die  Wohnräume  zu  beiden  Seiten  desselben  angelegt. 

Es  ist  mir  nur  ein  Vei-zeichnis  Schönauer  Mobilien  zu  Gesicht  gekommen, 
welches  zudem  aus  einer  Zeit  stammt,  in  der  es  mit  dem  Hause  am  traurigsten 
aussah«  Das  mag  die  übergrosse  Dürftigkeit  erklären.  Bedauerlich  ist, 
dass  der  Notar  über  die  vorgefundenen  Urkunden  und  Bücher  so  kurz  hinweg- 
geht: jedenfalls  hatten  diese  mehr  ,uf  sich*,  als  die  Würste  und  allen 
Lappen,  die  er  gewissenhaft  verzeichnet.    Das  Inventar  lautet: 

..Anno  1696  den  11.  mai  uf  requisition  herrn  Goddart  Kraft,  ft\Mlienn 
von  Mylendunck,  herrn  zu  Fronenbroch  etc.  hab  ich  endsunterschriebeuer 
kais.  offenbarer  uotarius  ...  die  ufin  haus  zu  Schonaw  nach  ergriffener 
possession  gefundene  mobilia  et  moventia  folgender  gestalt  trewlich  invenUag^i- 
sirt  und  verzeichnet. 

Nemlich.  Zween  füllen  von  ungefehr  ein  jähr,  drei  ackerpfent  so 
ziemlich  alt  und  zwei  fünf  ad  sechsjährige  pferd ;  28  stück  hornvieh,  worunter 
10  kühe  klein  und  gross,  das  übrige  aber  rinder  und  erwachsene  kälber, 
wovon  einige  fremden  leuten  zugehörig  sein  sollen,  nemlich  5  küh  und 
2  rinder,  item  7  kälber  klein  und  gross;  4  säw  und  2  beren  samt  14  kleine 
verklein,  7  vaselverken,  ein  erwachsene  und  ein  junge  geiss  und  ein  bock, 
und  einig  federvieh  von  schrauten,  hüner  und  tauben; 

item  10  viertel  speck,  10  haramen  und  hespen  samt  einigen  bolster- 
wurst  ad  10  stück,  15  stück  geräuchert  rindfleisch; 

an  roggen  21  malder  5  vass,  an  hanfsamen  4  vaas,  weizen  1  malder 
5  vass,  flachssam  1  vass,  wickea  1  vass,  rübsam  ^/g  vass; 

Better  und  pullen.  Ein  gestreift  federn  bett,  ein  haubtpull,  2  küssen 
und  2  decken. 

Item  ein  bettstatt  mit  gelb  behengsel;  im  saal  ein  bett  mit  haubtpull 
und  2  küssen  und  2  alte  decken.  Ein  bettstatt  mit  alt  grün  bohengsol, 
ein  alt  federn  bett  und  ein  korb  mit  federn;  8  altfränkische  eontrefait 
schildereien. 

Gewehr.  Vier  gezogene  bnxen,  vorab  2  mit  flintenschlössern,  10  flinten 
und  musquetten  durcheinander,  2  alte  stücker  von  flinten  mit  anhabenden 
Schlösser,  ein  Jagdhorn  und  ein  halb  tönngen  bnxcnpulver. 

Ein  tabaxdoes,  dieses  ist  in  einem  taiellaken  samt  untcrscheidliciicn 
briefschaften,  so  in  einem  pulpito  gefunden,  eingebunden  und  zupitschirt 
worden  mit  mein  notarii  pitschaft.  Ein  klein  rund  mit  eisen  beschlagenes 
kistgen,  worin  unterscheidliche  briefen,   so  gleichfals  zupitschirt  worden. 


—  32  — 

Leinwat.  20  tafellaken  gross  und  klein  durcheinander,  12  feine 
Servietten,  4  kleine  servietten,  12  handtücher,  8  schlechte  korbkleider,  ein 
klein  stück  bettzieg  von  1^2  eilen,  3  stück  grob  ungebleicht  servietten- 
gebild,  3  stein  flachs,  2  par  grobe  laken,  noch  2  grosse  gebilde  tischtücher 
und  2  gebilde  handtücher;  in  einem  mit  rauhem  kalbfeil  überzogenem  korb 
2  hemden  und  ein  kinderwindel,  40  stück  klein  leinwat,  5  lange  hals- 
tücher,  13  hemden,  12  bündel  werken  garn,  eine  quantiteit  boddelen  garn, 
11  stein  hanf.    Noch  5  servietten  und  ein  tischkleid  in  der  küche  gelegen. 

Einige  nicht  viel  werthe  hölzerne  dosen  und  item  alte  buicher,  so 
nit  viel  uf  sich  haben;  item  ein  missiven  buch  von  Mylendonkh. 

Holzen  werk.  Ein  altes  pultbrett,  2  spinrader,  einen  vierkantigen 
tisch,  noch  einen  vierkantigen  austreckenden  tisch  samt  einer  gelb  und 
roten  tapet,  6  hülzene  steul,  ein  Spiegel,  2  ledige  kiste  und  eine  so  zu- 
gesiegelt und  hern  von  Blanche  Schwester  Antonetta  zukommen  soll ;  noch" 
ein  klein  kistgen  so  auch  ledig. 

Uf  der  capellkammer  ein  klein  vierkantig  tischgen,  noch  ein  vier- 
kantiger tisch,  ein  kantenküssen,  ein  mit  eisen  beschlagene  kist,  ein  alte 
kist  mit  allerhand  alte  brief  uf  dem  söUer  stehend."  (Nun  folgen  Töpfe 
und  Fässer.) 

„61  milchnäpf  oder  plateelen  und  ein  milchfass  und  andere  melkerei- 
gereitschaft.  Ein  kochbank  in  der  kuchen,  ein  sietzsiedel,  ein  vierkantiger 
tisch,  2  bänk,  2  stuhl.**     (Dann  Tonnen  und  Melkzeug.) 

„Noch  eine  alte  bettstatt  samt  altem  bett  und  schlechter  decken  für 
die  mägd.    Ein  holzene  kornmühle. 

Kleider.  Ein  brauner  leibrock  von  pay  mit  henskot  gefüttert,  ein 
greis  graw  kleid,  nemlich  rock  und  kamisol. 

Eisenwerk.  6  eiserne  kessel  und  topfe,  4  lange  bratspiesse,  löffel, 
röster,  pfannen  und  einen  hengel. 

Kupfer.  Ein  kleiner  mörser  mit  eisernem  stösser,  4  gegossene  kupferne 
leuchter,  ein  kleiner  kupferner  kessel  und  sieb. 

Zinnenwerk.  6  englisch  Zinnteller,  3  grosse  und  3  kleine  schüsselen, 
13  churzinne  teller.** 

Auf  einem  Zimmer,  die  Stube  genannt:  „ein  bett,  haubtpull  und  2 
küssen  samt  2  wullen  und  ein  leinen  decke,  ein  bettstatt  ohne  gardinen" 
und  einige  Frauenkleider  nebst  Wäsche;  „ein  hoch  schaff  mit  2  thüren 
und  2  Schlosser,  worin  ein  weissen  frawen  sommerrock,  ein  alte  fontange, 
ein  tabbert,  2  alte  frawen  tabberts,  noch  2  zinne  kümpgens,  10  ziuner 
leffeln,  ein  kupfern  lichtputz,  ein  ronde  mit  leder  überzogene  kist,  ein  klein 
vierkantig  tischgen  mit  bontem  tischkleid. 

In  der  oberkuchen:  ein  moult,  ein  stuhl,  drei  zeinen  oder  waschkübel. 
Ein  par  alte  pistolen,  ein  degen  mit  portep^e,  noch  drei  schnaphanen  und 
ein  feuerrohr,  ein  holzen  wag  mit  schalen,  ein  alten  rostigen  degen  mit 
bajonett.    Und   ist  dieses,   was   sich    an   mobilien   uf  besagtem   haus   zu 

SchonaW    gefunden."  (Fortsetzung  folgt.) 


—  33  — 

GhrisUiche  Anslegong  einer  bösen  Earlssage. 

Von  B.  M.  Leneh. 

Die  inhaltreiche  Abhandlung  von  Ang.  Pauls:  ,Der  Bing  der  Fastrada*^ 
mit  ihrem  gelehrten  Apparate  im  17.  Bande  der  Zeitschrift  des  Aachener 
Geschichis-Vereins  S.  1 — 73  ist  besonders  deshalb  beachtenswert,  weil  ae 
den  Kern  der  Sage,  wie  er  sich  in  den  5  ältesten  Formen  dersdben  ans 
dem  13.  and  14.  Jahrhundert  darstellt,  von  den  spätem  Zuthaten  ksschält, 
insbesondere  auch  von  der  Tor  nicht  langer  Zeit  aufg^ommenen  Beziehung 
zur  Fastrada.  Ohne  Zweifel  mit  Recht  wird  ein  Teil  dieser  Answüchse 
anf  abergläabische  Vorstellungen  zurückgeführt,  deren  Entstehen  weit  ror 
der  kandingisch^i  Zeit  liegt ;  es  sind  dies  namentlich  die  Tiden  altso-Sagen 
über  einen  Liebeszauber,  der  auch  nach  dem  Tode  der  Geliebten  nicht 
erlischt.  Interessant  ist  ferner  die  Herkunft  eines  Zaubersteines  Ton  der 
Schlange,  welcher  der  Kaiser,  als  sie  mit  der  Kröte  in  Streit  lag,  Becht 
gesprochen  hatte,  eine  schon  bei  Theodosius  Toricommende  Sage,  die  dort 
mit  d^  Wiederkehr  der  Sehkraft  des  erblindeten  Monarchen  in  Verbindung 
gebracht  wird,  wogegen  nach  der  aas  Zürich  stammenden  Erzählung  der 
kostbare  Stein,  den  ein  grosser  Wurm  aus  Dankbarkeit  Karl  überliess, 
Ursache  eines  schlimmen  Zaubers  ward.  So  lange  er  nämlich  im  Besitze 
einer  Gemahlin  des  Königs  war,  erwies  er  sich  als  ein  böses  Philtrum,  und 
im  Munde  der  Gestorbenen  ruhend,  fesselte  er  das  Herz  des  Gemahls 
derart,  dass  er  die  einbalsamierte  Leiche  IS  Jahre  mit  sich  herumführte, 
bis  ein  Ritter  den  Stein  aus  dem  Munde  entfernte  und  zu  Aachen  in  einen 
Sumpf  bei  einer  warmen  Quelle  warf:  .in  locum [quendam  uligunosum  ad 
fontem  calidum*,  woraul  dann  die  Liebe  des  Königs  auf  die  Aachener  Gegend 
überging  und  Veraula5>uD?  zur  Gründung  der  Stadt  und  zur  Erbauung 
des  Munsters  wurde,  wie  der  ähnliche  Vorgang  früher  zur  Erbauung  einer 
Kirche  in  Zürich. 

Enelkens  Weltbuch  bringt  die  Sage,  ohoe  der  Herkunft  und  der 
Beschaffenheit  des  im  Munde  der  Leiche  vom  Bisch*'fe  gefundenen  21auber- 
mittels  zu  eedenken:  ebtfüs-»weüiir  thut  dies  die  Levdeaer  Handschrift,  nach 
welcher  Karl  in  eine  Zauberin  oder  Nymphe,  die  nur  bei  Anwesoiheit 
des  Königs  Leben  zeigte,  verliebt  war,  bis  ein  Sonnenstrahl  ihm  das  der 
Zunge  angewachseoe  Goldkorn,  granom  auri  offenbarte,  nach  dessen  Ent- 
fernung sie  nicht  mehr  erwachte '.  Nach  dem  Gedichte  Karl  Meinet  war 
es  aber  ein  im  Haare  verb«jrgenes  Bin  ^'eichen  ivingeryn),  was  Karl  nicht 
von  der  Leiche  weg^lies^.  Ms  es  eLtfemt  wurde:  als  dassell«  in  ein  tiefes  Broch 
bei  der  einsamen  G^anu^burg  gewurten  wcrJ-n  war,  gin^  seine  Neigung  auf 
Aachen  über,  wu  er  dann  das  Münster  zu  U.  L.  Frauen  Ehre  baute. 
Ahnlich  lautet  die  Erzähluc^.  welche  Petrarca  zu  Aachen  schrifllich  ver- 


M  Amck  ukdere  Zaab^rrtcine  £?i:^ea.  n^x^r  die  Zos^  ^Icgt,  ikre  Kraft,  ^jvemue 
ex  oealk  hTa^nac;.  si  «rr^iiiL:;*.  lir^Tiie  hairii-  sabiüu«  ftticn  pn«-lieer«  dkaamr.*  Plinii 
Eist.  SAt.  37.  e.  lo. 


—  34  — 

zeichnet  fand;  hier  war  es  eine  Gemme ^  in  einem  kleinen  Ringelchen 
unter  der  Zunge  der  einbalsamierten  Leiche  eines  Weibsbildes,  weches  ein 
Kölner  Bischof  entdeckte  und  in  den  Schlund  eines  naheliegenden  Sumpfes 
warf,  inmitten  dessen  darauf  der  vom  Liebeszauber  befreite  Herrscher  auf 
mächtigen  Steinmassen  mit  grossen  Kosten  den  Palast  und  den  Tempel 
erbaute,  da  Aachen  jetzt  der  Lieblingssitz  des  Königs  wurde.  Auch  die 
Kölner  Chronik  weiss  von  dem  „rinck  mit  eyme  kostel  gesteyn  dair  lach 
in  syne  puyll",  welchem  Aachen  sein  Rathaus  und  sein  Münster  zu  ver- 
danken hat. 

Wahrscheinlich  hat  eine  ähnliche  Sage  schon  zu  Zeiten  der  Römer 
bestanden.  Ich  will  damit  nicht  sagen,  dass  der  Römer,  der  zum  ersten 
Male  Aquis  granum  ausrief,  Kunde  von  einem  dort  ruhenden  Zauberkorn 
hatte;  auch  möchte  ich  nicht  mit  Klinkenberg  (Zeitschr.  des  Aach.  Geschieh ts- 
Vereins,  Bd.  XIV,  S.  1  u.  ff.)  in  der  Grana  eine  Erdgöttin  Sirona  wiederfinden, 
da  diese  doch  wohl  den  Mond  vorstellte,  oder  mit  Seybert  im  Edelstein  einen 
in  Indien  sprichwörtlichen  Schlangenstein,  den  die  Gewitterschlange  im 
Kopfe  trägt  und  dann  mit  Pauls  vom  Donnergotte  Thor  und  dessen  Blitzen 
die  Sage  ableiten,  wobei  der  Edelstein,  von  dessen  Glanz  kein  Wort  spricht, 
die  nach  dem  Gewitter  strahlende  Sonne  und  zugleich  das  spärlich  leuchtende 
verborgene  Goldkorn  den  goldenen  Erntesegen  bedeuten  soll.  Immerhin 
deutet  die  Schlange  auf  römisch-heidnischen  Ursprung  der  Sage.  Die  von 
Epidauros  herübergebrachte  Schlange  wurde,  wie  wir  bei  Plinius  lesen,  als 
Haustier  gepflegt,  und  eine  im  Süden  vorkommende  Schlange  wurde  an 
rheinische  Thermen  verpflanzt*.  Es  ist  zudem  die  Schlange  nicht  ohne 
Beziehung  zum  Quellgotte  Apollo,  der  sie  mit  seinen  Pfeilen  verfolgt  ^ 
Selbst  die  Basilisken-Schlange  der  Pyrenäischen  Provinz,  in  welcher  der 
Sonnenquell*  war,  könnte  für  diese  Beziehung  angeführt  werden. 

Wenn  nun  auch  die  heidnische  Grundlage  in  unserer  Sage  nicht  zu 
verkennen  ist,  so  liegt  in  derselben  doch  auch  eine  christliche  Idee  aus- 
gesprochen. Zunächst  kehi't  in  den  schriftlichen  Aufzeichnungen  aus  dem 
13.  und  14.  Jahrhundert  der  Gedanke  beständig  wieder,  dass  vor  der 
Erbauung  des  Münsters  ein  unerklärlicher  Zauber  den  Sinn  des  HeiTschers 
gefangen  hielt,  der  sich  in  der  unsinnigsten  Weise,  ja  in  höchst  sündhafter 
Art  der  Liebesbeweise  kund  that.  Die  Legende  von  einer  Sünde,  die  Karl 
nicht  beichten  wollte,  die  ihm  aber  durch  einen  vom  Himmel  wunderbar 
gekommenen  Gnadenbrief  erlassen  wurde,  hat  man  im  Mittelalter  selbst 
in  einem  Relief  des  Karlsschreines  zu  verewigen  nicht  gescheut.  Jeden- 
falls war  diese  Sünde  keine  andere,  als  die  von  der  Sage  ausgesponnene, 
für  den  Frommsinn  Karls  unbegreifliche  und   nach  den   wirklichen  Ver- 


^)  Diese  erinnert  an  die  Sonueugemmen  der  Magier.    (Plin.  H.  n.  37,  c.  10.) 
')  Ehemals  hatte  man  Öfters  auch  hier  Gelegenheit,  am  Abflüsse  des  mit  Thermal- 
Wasser  vermischten  Warmbaches  Schlangen  zu  sehen. 
')  Plinius,  Hist.  nat.  34,  c.  8. 
*)  Plinius,  Hist.  nat.  8,  c.  21. 


—  35  — 

hihiiksäcn  miflMglkhe.  Die  Liebe  K^ris  galt  eiBer  Per^nüekkeiU  oiiler 
welciier  man  sich  keine  andere  als  Aachen  TorzosteUen  hat,  das  nur  bei 
sefBo*  Anvesenheit  Leben  zeigrte,  von  ihoi  Teiia;ssen«  wie  tot  dalag^:  sie  galt 
einer  Xympbe,  selbst  nach  ihrem  Ti>de  nnd  trotz  des  Fäulnisgeruches,  als 
welche  man  nur  die  Nymphe  der  warmen  Wasser  nehmen  Inuuu  deren  obschon 
u^ngenehm  riechende  Dämpfe  ihn  ergötzten.  Die  Thermen  lagen  damals 
Terödet,  die  Bäder  in  Ruinen.  Wie  zu  Kpins  Zeiten,  hauste  ein  bOser 
Dämon  dario.  Ton  dessen  Treiben  auch  noch  eine  Tiel  spätere  Nachricht 
etwas  zu  «wählen  weiss.  Die  ganze  heidnische  Anlage  musste  in  den 
Augen  eines  Christen,  bevor  sie  in  christicher  Weise  geweiht  worden,  nicht 
unbedenklich  sein.  Wenn^nun  aber  Karl  diese  Bäder  erneuerte  und  ihnen 
seine  ganze  Neigung  zuwandte^  so  mochte  ihm  und  Andern  diese  Anhäng- 
lichkeit an  die  von  Heiden  rielgebrauchten  Quellen  zeitweise  als  ein  Ver- 
gehen, ja  als  grosse  Sunde  erscheinen,  worüber  dann  eine  himmlische 
Erleuchtung  (der  Sonnenstrahl)  Aufklärung  und  wovon  der  Bischof  ihm 
Befreiung  brachte.  In  dieser  Beziehung  wird  die  Legende,  die  meist  mit 
der  Nachricht  von  der  Erbauung  des  Münsters,  wodurch  Aachen  der  Mutter- 
gottes gewidmet  wurde,  schliesst,  bedeutungsvoll.  Es  war  dies  ein  Sühne- Akt, 
aus  dessen  Grossartigkeit  die  Nachwelt  auf  eine  vorhergegangene  grosse 
Sünde  schloss. 


Über  das  Zusammenleben  (vita  conmiunis)  der  Stiftsgeistlich- 
keit zur  Zeit  der  Karolinger. 

Von  H.  Schnock. 

Das  Streben  Einzelner  nach  einer  höhern,  als  der  unbedingt  not- 
wendigen christlichen  Vollkommenheit  reicht  bis  in  die  ersten  Anfänge  der 
Kirche  zurück.  Es  ist  begründet  in  dem  Wesen  der  christlichen  Keligion, 
die  neben  den  strikten  Geboten  auch  der  Freiheit  überlassene  Räte  ihren 
Bekennern  vorlegt.  Unter  den  ersten,  welche  sich  in  Befolgung  der 
evangelischen  Räte  versuchten,  nennt  uns  die  Kirchengeschichte  die  Asceten, 
deren  Entstehung  in  das  zweite  Jahrhundert  fällt.  Mitten  in  der  Familie 
und  bürgerlichen  Gemeinde,  ohne  mit  den  Sitten  und  Gebräuchen  des  Alltags- 
lebens zu  brechen,  übten  sie  ihre  strenge,  ascetische  Lebensweise.  Aus 
jenen  Christen  sodann,  die  sich  zur  Zeit  der  blutigen  Verfolgung  imter 
dem  römischen  Kaiser  Decius  (249 — 251)  gezwungen  siihen,  in  die  Wüste 
zu  fliehen,  gingen  die  sogenannten  Anachoreten  oder  Einsiedler  hervor; 
denn  auch  als  der  Sturm  der  Verfolgung  sich  wieder  gelegt,  verblieben 
sie  in  der  einmal  lieb  gewonnenen  Einsamkeit,  in  heroischer  Weltentsagung 
und  treuer  Befolgung  der  evangelischen  Räte  ihrem  Gotte  vollkommener  als  die 
übrigen  Menschen  dienend.    Der  hl.  Antonius  (f  356)  übernahm  die  geist- 


—  36  — 

liehe  Leitung  der  in  einzelnen  Zellen  oder  Höhlen  wohnenden  Anachoreten 
und  schuf  unter  ihnen  eine  gewisse  Verbrüderung.     Einen  Schritt  weiter 
ging  um  dieselbe  Zeit  Pachomius;   er  errichtete  auf  der  Nilinsel  Tabenna 
ein  Haus  oder  Kloster,  in  welches  er  eine  Anzahl  Anachoreten  aufnahm, 
die  nunmehr  zusammen  wohnten  und  nach  einer  bestimmten  Regel  lebten. 
Er  ist  also  recht  eigentlich  der  Gründer  der  nachmals  so  zahlreich  gewordenen 
Coenobiten,    Um  die  Ausbreitung  des  Klosterlebens  in  Kleinasien  und   im 
ganzen  Oriente  machte  sich  hoch  verdient  der  gelehrte  und  beredte  Kirchen- 
fehrer  Basilius  der  Grosse,   Erzbischof  von   Cäsarea.     Die  von  ihm  her- 
rührende Basilianerregel,  welche  368  Satzungen  enthält,  von  denen  55  die 
grosse  und  313  die  kleine  Regel  bilden,  gelangte  gar  bald  zu  hohem  An- 
sehen und  wurde  in  fast  allen  Klöstern  des  Morgenlandes  beobachtet.    Als 
Patriarch  der  abendländischen  Mönche  wird  mit  Recht  der  hl.  Benedikt 
von  Nursia  angesehen,  dessen  Klosterregel  das  Ideal  und  die  Grundlage 
fast  aller  nachfolgenden  klösterlichen  Satzungen  im  Occidente  wurde.   Die 
seit  dem   vierten  Jahrhundert   in  stetem   Steigen  begriffene  Begeisterung 
für  das  Klosterleben  konnte  ihre  Rückwirkung  auf  den  Weltklerus  nicht 
verfehlen.   Sie  machte  sich  selbstredend  nur  da  geltend,  wo  an  einer  Kirche 
mehrere  Geistliche  gleichzeitig  wirkten.    Das  war  nun  aber  in  erster  Linie 
der  Fall  an  den  Bischofskirchen,  wo  eine  mehr  oder  minder  grosse  Anzahl 
von  Presbytern  unter  dem  Archipresbyter  und  die  Diakonen  —  gewöhnlich 
sieben  —  sowie  die  andern  niederen  Kirchendiener  unter  der  Leitung  des 
Archidiakons  ihre  geistlichen  Funktionen  verrichteten.    Der  Begi*ünder  des 
Zusammenlebens  solcher  Geistlichen,  welche  in  den  Kanon  (daher  der  Name 
Kanoniker)   oder  in   die   Matrikel   derselben  Kathedralkirche   eingetragen 
waren,  ist  der  hl.  Augustinus,  der,  wie  er  schon  früher  mit  einigen  Freunden 
zu  Tagaste  ein  gemeinsames  Leben  geführt  hatte,  so  nach  seiner  Erhebung  zum 
Bischof  von  Hippo  mit  seinem  Klerus  zusammenwohnte  und  lebte.    Das 
Beispiel  des  berühmten  Bischofs  fand  bald  allerwärts  eifrige  Nachahmung. 
Im  Frankenlande   fand   diese   vita  canonica,   welche   eine  Ablegung   der 
Gelübde,  wie  es  in  den  Klöstern  zu  geschehen  pflegte,  nicht  bedingte,  seit 
dem  achten  Jahrhundert  die  weiteste  Verbreitung.     Bischof  Chrodegang 
von  Metz  schrieb  um  diese  Zeit  eine  Regel,  die  zunächst  für  die  Kanoniker 
seiner  Kathedrale  bestimmt  war,  aber  auch  von  Klerikern  anderer  Bischofs- 
kirchen angenommen   und  beobachtet  wurde.    Zu  allgemeiner  Geltung  ist 
dieselbe  aber  nicht  gelangt,  sei  es,  weil  sie  für  zu  nahe  verwandt  galt  mit 
der  Regel  der  Benediktiner,  deren  Mitglied  der  Metzer  Bischof  war,   sei 
es,  weil  sie  überhaupt  für  ungenügend  und  nicht  zweckentsprechend  gehalten 
wurde.    Ein  neues  allen  gerechten  Anforderungen  entsprechendes,  einheit- 
liches Normalstatut  für  die  Kanoniker  aufzustellen,   war  die  Aufgabe  der 
von  Ludwig  dem  Frommen  im  Jahre  816  in  Verbindung  mit  dem  Reichstag 
nach  Aachen  berufenen  Synode.    Diese  entledigte  sich  ihrer  Aufgabe  in 
der  Weise,  dass  sie  das  ganze  vorliegende  Material  auf  2  Bücher  verteilte, 
v(m  denen  das  erste  „de  institutione  canonicorum**  und  das  zweite  „de  insti- 


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tutione  sanctimonialium"  betitelt  wurdet  Das  erste  Buch  umfasst  145 
Kapitel,  von  denen  113  das  Quellenmaterial  aus  den  Konzilien,  den  päpst- 
lichen Dekreten  und  aus  den  Schriften  der  Kirchenväter  zusammenstellen. 
Als  deren  Bearbeiter  wird  der  gelehrte  Metzer  Diakon  Amalarius  angesehen. 
Die  übrigen  32  Kapitel  stellen  das  unter  Zugrundelegung  des  Werkes  Chrode- 
gangs  gewonnene  Ergebnis  der  synodalen  Beratung  dar.  Das  zweite  Buch 
hat  28  Kapitel;  die  sechs  ersten  sind  Auszüge  aus  den  Schriften  einzelner 
hl.  Väter,  die  22  folgenden  Kapitel  enthalten  spezielle  Regeln  für  die  Kloster- 
frauen. Dass  übrigens  nicht  erst  mit  der  Promulgierung  dieser  Synodalverord- 
nungen die  vita  canonica  eingeführt  wurde,  sondern  in  praxi  bereits  lange 
vorher  geübt  worden  war,  geht  klar  und  deutlich  aus  beifolgender  Stelle 
der  Praefatio  zur  Synode  hervor:  „.  .  .  .  licet  plerique,  auxiliante  Christo, 
devote  ac  religiöse  cum  sibi  subjectis  canonicam  servent  institutionem,  et 
in  plerisque  locis  idem  ordo  plenissime  servetur  ....*'  Die  Verordnungen 
der  Aachener  Synode  verpflichteten  nicht  nur  die  Geistlichen  der  Kathedral-, 
sondern  auch  die  der  Kollegiatkirchen.  Einige  der  Bestimmungen  mögen 
hier  Erwähnung  finden.  Kapitel  117  ordnet  das  gemeinschaftliche  Wohnen, 
Schlafen  und  Essen  der  Kanoniker  in  einem  von  einer  Art  Befestigungs- 
raauer  umgebenen  Hause  an:  „Necesse  est  tamen,  ut  claustra,  in  quibus 
clero  sibi  commisso  canonice  vivendum  est,  firmis  undique  circumdent 
munitionibus,  ut  nulli  omnino  intrandi  aut  exeundi,  nisi  per  portam  pateat 
aditus.  Sint  etiam  int^rius  dormitoria,  refectoria,  cellaria  et  ceterae  habi- 
tationes,  usibus  fratrum  in  una  societate  viventium  necessariae".  Kapitel 
115  gestattet  den  Kanonikern  im  Gegensatze  zu  den  Mönchen  Leinen  zu 
tragen.  Fleisch  zu  essen,  Eigentum  zu  besitzen,  spricht  letztern  aber  ein 
grösseres  Anrecht  auf  Unterstützung  seitens  der  Kirche  zu,  als  erstem, 
welche  neben  den  kirchlichen  Einkünften  auch  ihr  Privateigentum  haben. 
„.  .  .  .  Canonicis  liceat  linum  induere,  carnibus  vesci,  dare  et  accipere, 
proprias  res  et  ecclesiae  cum  humilitate  et  justitia  habere  .  .  . ."  Während 
in  Kapitel  126  die  Beobachtung  des  kanonischen  Stundengebetes  überhaupt 
und  in  den  folgenden  Kapiteln  die  der  einzelnen  Hören  eingeschärft  wird, 
warnt  Kapitel  131  vor  verschiedenen  mitunter  recht  groben  Verstössen 
beim  Gebet.  Kapitel  134  erklärt  im  Eingange,  dass  nicht  nur  dem  Bischöfe 
das  Strafrecht  über  die  Domgeistlichkeit,  sondern  auch  den  Pröpsten  über 
die  Stiftsgeistlichkeit  zustehe,  womit  die  oben  bereits  erwähnte  Ausdehnung 
der  Verordnungen  über  die  vita  canonica  auf  die  Kollegiatkirchen  aus- 
gesprochen ist:  „Quamquam  contemptores  canonicarum  institutionum  epis- 
copali  praecipue  judicio  plectendi  sint,  qua  poena,  ut  ait  beatus  Augustinus, 
in  ecclesia  nuUa  major  esse  potest,  demonstrandum  tamen  est,  qualem  ceteri 
praelati,  qui  illis  dignitate  inferiores  esse  noscuntur,  in  locis  sibi 
commissis,  in  quibus  canonice  vivitur,  erga  subjectos  quosque  delinquentes 
.  .  .  .  adhibere  debeant  correptionis  modum.**  Wer  sich  gegen  die  Regel 
vergangen  hat,  soll  mehrere  Male  ermahnt  und  wenn  das  nicht  hilft,  öffent- 

0  Hartzheim,  Conc.  Germ.  tom.  I,  p.  430  ff. 


—  38  — 

lieh  zurechtgewiesen  werden.  „Quod  si  et  his  renisus  fuerit,  ceteris  ali- 
mentis  interdictis,  pane  tantum  usque  ad  dignam  satisfactionem  utatur  et 
aqua."  Macht  auch  dieses  unfreiwillige  Fasten  auf  den  Delinquenten  noch 
keinen  Eindruck,  so  muss  er  in  der  Kirche  einen  Strafplatz  einnehmen. 
„Dein  si  his  modis  correptus  incorrigibilis  extiterit  et  aetas  permiserit,  quia 
juxta  Salomonen!  „Stultus  verbis  non  corrigitur*'  congrua  ei  verberum  adhi- 
beatur  castigatio/  Wenn  auch  die  körperliche  Züchtigung  keine  bessernde 
Einwirkung  ausübt,  so  soll  er  wie  ein  räudiges  Schaf  von  der  übrigen 
Herde  getrennt  und  dem  Bischöfe  überwiesen  werden,  damit  dieser  das 
Weitere  veranlasse. 

Das  letzte  Kapitel  fasst  die  Tugenden  noch  einmal  zusammen,  deren 
ein  frommer  Geistlicher  sich  befleissigen  soll. 

Das  Schicksal  fast  jeder  menschlichen  Einrichtung  teilte  auch  die 
des  gemeinschaftlichen  Lebens  der  Weltgeistlichen.  Bei  ihrem  ersten  Ent- 
stehen freudig  begrüsst,  entwickelte  sie  sich  nach  und  nach  unter  dem 
Schutze  und  Segen  der  Kirche  zu  hoher  Blüte  und  grosser  Ausdehnung, 
um  aber  alsdann  wieder  ebenso  allmählich,  wie  sie  gekommen,  infolge  der  Un- 
gunst der  Zeit  und  der  Veränderlichkeit  der  Menschen,  von  der  Bildfläche 
zu  verschwinden  oder  höchstens  noch  das  eine  oder  andere  Mal  hie  und 
da  vorübergehend  aufzutauchen.  —  Der  Kaiser  hatte  auf  das  Ergebnis  der 
grossen  Aachener  Synode,  auch  soweit  es  die  Regelung  der  vita  canonica 
betraf,  den  allergrössten  Wert  gelegt.  Das  Original  der  Verhandlungen 
liess  er  im  Hofarchir  hinterlegen  und  den  Erzbischöfen,  gleichviel  ob  sie 
der  Synode  beigewohnt  hatten  oder  nicht,  je  eine  Abschrift  durch  seinen 
Gesandten  Notho  zustellen.  Doch  nicht  einmal  ein  halbes  Jahrhundert  war 
seitdem  verflossen,  als  auch  schon  und  zwar  —  merkwürdig  genug  —  von 
bischöflicher  Seite  der  erste  Vorstoss  gegen  das  Werk  unternommen  wurde. 
Der  Erzbischof  Guntar  von  Köln,  berüchtigt  durch  seine  Auflehnung  gegen  den 
päpstlichen  Stuhl  und  durch  seine  perfide  Mitwirkung  in  der  Ehescheidungs- 
angelegenheit Lothars,  wollte  sich,  vom  Papste  exkommuniziert  und  vom 
Kaiser  im  Stiche  gelassen,  wenigstens  die  Anhänglichkeit  des  Klerus  seiner 
Residenz  sichern.  Zu  dem  Ende  machte  er  demselben  weitgehende  Zu- 
geständnisse; er  vereinbarte  mit  den  Kanonikern  der  Domkirche  und  denen 
der  Stifte  innerhalb  und  ausserhalb  Kölns,  nämlich  St,  Gereons,  St.  Severins, 
St.  Kuniberts,  des  Klosters  zu  den  hl.  Jungfrauen,  des  Klosters  der  Märtyrer 
Cassius  und  Florentius,  des  Klosters  St.  Viktor,  der  Kirche  St.  Pantaleon 
und  des  Spitals  bei  derselben,  dass  letztere  alle  fortan  unabhängig  von 
Bischof  und  Domstift,  die  ihnen  aus  dem  gemeinsamen  Kirchenfond  zuzu- 
weisenden Güter  selbständig  verwalten  sollten.  Ferner  wurde  jedem  Kanoniker 
seine  eigene  Wohnung  und  Pfründe,  über  die  er  auch  zu  Gunsten  seiner 
Brüder  testamentarisch  verfügen  konnte,  zugeteilt.  Desgleichen  wurde 
ihnen  freie  Wahl  ihres  Präpositus,  dem  im  Verein  mit  einigen  andern 
besonders  hierzu  befähigten  Brüdern  die  unbedingte  Leitung  aller  Innern 
und  äussern  Angelegenheiten  obliegen  sollte,   bewilligt.    Die  Frage,  ob 


—  39  — 

diese  Vergünstigungen  damals  nur  den  Nebenstiften,  nicht  aber  dem  Dom- 
stifte zuteil  geworden  sind,  wird  von  den  Einen  bejaht,  von  den  Andern 
verneint.  Diese  erste  Durchbrechung  des  Grundgedankens  der  vita  canonica 
wurde  von  der  grossen  Synode,  welche  im  Jahre  873  zu  Köln  unter  dem 
Vorsitz  des  Kölner  Erzbischofs  Willibert  abgehalten  wurde,  bestätigt. 
Nachdem  so  einmal  der  Grund-  und  Eckstein  aus  dem  Gebäude  ausgebrochen, 
war  der  völlige  Zusammenbruch  nur  mehr  eine  Frage  der  Zeit.  Dieser 
vollzog  sich  freilich  nicht  über  Nacht  und  auch  nicht  tiberall  zu  gleicher 
Zeit.  Während  in  dem  einen  Bistum  oder  an  der  einen  Kirche  die  vita 
communis  schon  bald  der  Vergessenheit  anheimfiel,  dauerte  sie  an  andern 
noch  ungeschwächt  fort;  ja  es  kam  sogar  vor,  dass  sie  in  verhältnismässig 
später  Zeit  noch  in  einzelnen  Kirchen  neu  eingeführt  wurde.  Doch  die 
Geschichte  des  gemeinsamen  Lebens  in  den  Stiftern  weiter  zu  verfolgen, 
liegt  ausserhalb  des  Rahmens  unserer  Aufgabe.  Es  sei  hier  nur  noch  der 
Ausführungen  Hüffers^  gedacht,  in  denen  die  Art  und  Weise,  wie  die  in 
Frage  stehende  Einrichtung  allhiählich  immer  mehr  verschwand,  sehr  treffend 
dargelegt  wird.  „Zunächst  richtete  man  für  die  Kanoniker  eigene  Wohnungen 
ein,  meistens  in  der  Umgebung  der  Domkirche,  dann  beschränkte  man  auch 
den  gemeinschaftlichen  Tisch  auf  die  Festtage,  hob  ihn  später  ganz  auf 
und  schied  endlich  sogar  aus  dem  Stifts  vermögen  einzelne  Anteile  oder 
Präbende  für  die  Kanoniker  aus.  Der  grösste  Teil  der  Güter  blieb  jedoch 
noch  unter  der  Verwaltung  des  Propstes,  der  davon  den  Stiftsherren  die 
festgesetzten  Einkünfte  zahlen  und  gemeinschaftliche  Ausgaben  bestreiten 
sollte.  Aber  nur  zu  oft  wurde  diese  Verwaltung  nachlässig,  eigennützig 
und  willkürlich  geführt,  woraus  dann  heftige  Streitigkeiten  sich  entwickeln, 
bis  man  durch  eine  Teilung  des  Vermögens  zwischen  Propst  und  Kapitel 
die  entgegenstehenden  Ansprüche  auszugleichen  sucht.** 

Eine  Frage,  die  sich  im  Anschluss  an  die  vorangegangenen  Er- 
örterungen jedem  Freunde  der  heimischen  Geschichte  von  selbst  aufdrängt, 
ist  die  nach  dem  Stande  der  bezüglichen  Einrichtung  am  Aachener  Münster 
in  den  Tagen  der  Karolinger.  Da  müssen  wir  gleich  von  vorneherein  gestehen, 
dass  es»  im  grossen  Ganzen  nur  spärliche  Nachrichten  sind,  welche  uns  die 
gedruckten  Quellen  hierüber  vermitteln.  Es  ist  zunächst  selbstverständlich, 
dass  Karl  der  Grosse  eine  Anzahl  Geistliche  zur  Abhaltung  des  Gottes- 
dienstes an  die  Aachener  Pfalzkapelle  berufen  hat.  Ausserdem  bezeugt 
uns  aber  auch  noch  diese  Thatsache  eine  von  Karl  dem  Kahlen  im  Jahre 
876  ausgestellte  Urkunde,  in  welcher  es  heisst:  Proinde  quia  ....  avus 
noster  Carolus  in  palatio  Aquisgrani  capellam  in  honorem  beatae  dei  geni- 
tricis  et  Virginis  Mariae  construxisse,  ac  clericos  inibi  Domino  ob  suae 
animae  remedium  atque  peccaminura  absolutionem  pariterquo  ob  dignitatem 
apicis  imperialis  deservisse  constituisse  ....  dignoscitur^  Die  Nachricht, 


*)  Hü  ff  er,  Forschungen  auf  dem  Gebiete  des  französischen  und  rheinischen  Kirchen- 
rechts S.  274. 


—  40  — 

dass  Karl  die  Geistlichen,  und  zwar  zwanzig  an  der  Zahl,  aus  Sinzig  am 
Ehein  nach  Aachen  verpflanzt  habe,  ist  nicht  verbürgt.  Schon  Quix,  der 
in  seiner  im  Jahre  1829  erschienenen  Schrift:  „Historisch-topographische 
Beschreibung  der  Stadt  Aachen  ^^  ebenfalls  diese  Mitteilung  bringt,  nennt 
sie  in  seiner  im  Jahre  1840  erschienenen  „Geschichte  der  Stadt  Aachen^" 
eine  unhaltbare  Sage.  Gleichwohl  begegnen  wir  in  manchen  nach  dieser 
Zeit  herausgekommenen  Schriften  lokalgeschichtlichen  Inhalts  dieser  Sage 
noch  als  einer  feststehenden  historischen  Thatsache.  Ebenso  unverbürgt 
wie  die  Herkunft  und  die  Zahl  ist  der  Charakter  der  Geistlichkeit  am 
hiesigen  Münster  in  der  Zeit  der  Karolinger.  Wir  wissen  nur,  dass  die- 
selben eine  vita  communis  in  ihrem  „claustrum**  oder  „monasteriura"  führte; 
(die  noch  heute  gebräuchlichen  Bezeichnungen  Klosterplatz  und  Kloster- 
gasse erinnern  an  jene  Zeit)  ob  dabei  aber  die  Regel  des  hl.  Augustinus 
oder  die  des  Metzer  Bischofs  Chrodegang  befolgt  worden  ist,  steht  nicht 
fest.  Wenn  man  erwägt,  dass  die  Wirksamkeit  Chrodegangs  und  die  Er- 
richtung des  Aachener  Münsters  zeitlich  nur  etwa  50  Jahre  auseinander 
liegen,  so  liegt  die  Annahme  nahe,  dass  man  auch  hier,  wie  an  vielen  andern 
Kirchen  jener  Zeit,  die  Metzer  Regel  befolgt  habe.  Damit  Hesse  sich  dann 
auch  leicht  in  Einklang  bringen  die  Nachricht  einzelner  Lokalhistoriker, 
dass  die  hiesigen  Geistlichen  dem  Orden  des  hl.  Benedikt  von  Nursia  an- 
gehört hätten.  Chrodegang  war  nämlich  selbst  Benediktiner  und  seine 
Regel  ist  der  der  Benediktiner  nahe  verwandt.  Es  wird  uns  ferner  auch 
nichts  darüber  berichtet,  dass  die  Aachener  Stiftsgeistlichen  die  von  der 
Aachener  Synode  im  Jahre  816  beschlossenen  Satzungen  angenommen  haben. 
Und  doch  dürfte  man  nicht  fehlgehen  in  der  Annahme,  dass  dies  in  Wirklich- 
keit geschehen  ist.  Denn  es  wäre  gar  zu  sonderbar,  dass  diese  Regel,  auf 
deren  allgemeine  Befolgung,  wie  wir  früher  auseinandergesetzt  haben,  der 
Kaiser  den  grössten  Wert  legte,  hier  am  Orte  ihrer  Entstehung  nicht 
recipiert  worden  sein  sollte.  Wie  lange  das  Zusammenleben  der  Stifts- 
geistlichkeit hierselbst  gedauert  hat,  steht  ebenfalls  nicht  unzweifelhaft 
fest.  Aus  der  urkundlich  überlieferten  Thatsache,  das  Otto  I.  im  Jahre  966 
den  Kanonikern  am  hiesigen  Münster  das  Recht  einräumte,  sich  frei  und 
selbständig  aus  ihrer  Mitte  einen  Abt  zu  wählen,  der  hinfüro  den  Namen 
Propst  führen  sollte  (qui  modo  praepositus  dicitur)*,  hat  man  geschlossen, 
dass  um  diese  Zeit  die  vita  canonica  an  der  Pfalzkapelle  aufgehört  habe. 
Jedenfalls  hat  dieselbe  in  beschränktem  Masse  noch  Jahrhunderte  fort- 
gedauert. 


»)  D'Achery  Spicileg,  cd.  Paris,  tom.  III,  S.  352. 

«)  S.  30. 

«)  S.  7,  Anm.  3. 

*)  Quix,  Codex  Diplomaticus,  tom.  I,  pars  I,  p.  10. 


—  41  — 

Eleinere  Mitteilungen. 

1.  Handschriftliche  Aufzeichnungen  (1753—1785) 

im  Stadtarchiv  zu  Aachen. 

Die  Urschrift  der  nachstehenden  Aufzeichnungen  über  Ereignisse  aus  den  Jahren 
1753  bis  1785  war  ursprünglich  einer  Ausgabe  der  Aacher  Chronick  des  Noppius  von  1774 
am  Schlüsse  einverleibt,  später  wurde  sie  hiervon  abgetrennt  und  beruht  nunmehr  im 
hiesigen  Stadtarchiv.  Sie  rührt  von  unbekannter  Hand  her  und  hat  einen  der  Sprache 
wenig  kundigen  Schreiber  zum  Verfasser.  Nichtsdestoweniger  erschien  der  Abdruck  dieser 
Aufzeichnungen  wünschenswert,  weil  sie  manches  Unbekannte  bringen  und  die  in  den- 
selben enthaltenen  Angaben,  soweit  sie  auch  sonst  vorkommen,  sich  als  durchaus  zuverlässig 
erwiesen  haben. 

„1755  auf  Stephanustag,  des  Nachmittag  zwischen  4  Uhren,  haben  wir  hier  ein 
kleine  Erdbebung  erfahren,  im  Jahr  1756  aber  den  18.  Febr.  haben  wir  eine  starke  und 
entsehetzliche  Erd-bebung  gehabt  ungefehr  um  8  Uhren  morgens,  und  hat  den  ganzen 
Morgen  die  Erd  nit  still  gestanden,  und  hat  noch  lange  Zeit  gedauret^ 

Die  im  Jahr  ungefehr  1753  oder  54  da  die  heilige  Tag  seind  abgesetzt  worden  mit 
dem  Beding,  daß  man  eine  heilige  Meß  hat  hören  müßen,  seind  den  27^*"  Septembris  1778 
auf  denen  Canzelen  abgelesen  worden,  daß  man  keine  Meß  brauchet  zu  hören,  sonderen 
Ostermontag,  Pfingstmontag  und  den  Tag  nach  Christag  als  nemblich  Stephanytag  gebotten 
zu  iieren  gleich  den  Sontag  benebst  auch  die  4  Wochen  in  Advent  zu  fasten  als  Mit- 
woch.  Freytag  und  Sambstag,  und  das  Fest  des  heiligen  Lamberti  zu  feyren  gleich  den 
Sontag  *. 

Anno  1770  den  9*""  Junij  hat  Gott  uns  mit  eine  starke  Erdbebung  heimgesucht 
und  den  11**"  selbigen  Monat  mit  einen  grausamen  Hagclschlag,  daß  die  Früchten  im 
Feld  zerschlagen.  Von  selbigen  Zeit  an  hat  die  theure  Zeit  angefangen  und  hat  sich  so 
und  so  verfolgt,  das  das  Brod  14  Merk  gekostet  hat  und  die  Butter  17  Merk,  Rindfleisch 
7  Merk  per  Pfund,  und  das  hat  gedauret  mit  das  Brod  bis  anno  1771  den  1**"*  August: 
da  ist  es  1  Merk  abgeschlagen  und  den  b^*^  dito  da  ist  es  3  Merk  abgeschlagen  und  den 
10.  August  wider  10  Bauschen  aufgeschlagen. 

Anno  1771  den  27**"  August  ist  der  kay serliche  Coramissarius  in  Achen  angelangt, 
Lodowicy'  war  sein  Nam,  und  den  8**"  Septembris  ist  der  prüßiche  Gesante  in  Achen 
angelangt  Sein  jNam  war  Immikhanßen  ^,  und  den  12'""  Septembris  soll  der  erste  Sitz 
gehalten  worden,  worauf  Einhalt  geschehen  ist,  so  ist  doch  der  erste  Sitz  gehalten  worden 
den  29.  Octobrisjbey  Herrn  Longe'  in  CoUestraß  im  wilden  Mann,  den  13.  Decembris  hat  ein 
jeder  Commissarius  das  Schild  ihres  Principales  ausgestalt.  1773  den  15.  Decembris  ist 
der  kayserlichen  Commissarius  nach  Haus  marschirt. 

1773  den  10*'°  Septembris  des  Morgens  umb  halber  9  Uhr  haben  der  WeihbischofF  von 
Lüttig  und  zwey  Deputirten  von  Nuntius  von  Collen  und  Hr.  Proffion  Tewis  denen  Herrn 
Jesuiten  die  ^  Bulla  von  ihre  Heiligkeit  vorgelesen  worden,  daß  ihre  GesäUschaft  auff- 
gehoben,  und  von  die  Zeit  an  die  Kirch  zugeblieben  und  müsten  sich  ein  weltgeistlichen 


>)  Zur  (Hsohichte  der  Erdbeben  de«  17.  und  IH.  Jahrhunderts  in  der  Aachener  Oegend  a.  den 
Auftat«  von  E.  Pauls  in  Hoa  56,  8.  91  if.  der  Annalen  des  historischen  Vereins  für  den  Niederrhein. 

Die  Erdbeben  in  den  Jahren  1756  und  1756  waren  die  Veranlassung,  dass  in  der  Pfarrkirche  St.  Foillan 
mit  bischöflicher  Genehmigung  „unter  dem  Titel  der  allerseligsten  vom  Engel  verkündigten  Jungfrau 
Maria  und  dos  heiligen  Karoli  Magni  als  sonderbaren  dieser  Stadt  Patronen  zu  Ehren"  eine  Bruder- 
schaft errichtet  wurde,  die  heute  noch  besteht. 

«)  Der  fortschreitenden  Entwiokelung  des  wirtschaftlichen  Lebens  standen  die  87  Feiertage,  wie 
sie  die  Baths-Yerordnung  vom  7.  September  162H  festgesetzt  hatte,  hindernd  in  dem  Weg. 

*)  Ludovici  d'Orley,  Herzoglich  Luxemburgisoher  Bat. 

*)  Gemeint  ist  Heinrich  Theodor  Emminghaus,  Direktorialrat  und  Gesandter  beim  nieder- 
rhcinisch-westfUlischen  Kreise. 

*)  Lognay. 


—  42  — 

Eleyder  tragen,  nemlich  Sontag  darauf  hat  Pater  Sunder  die  Predig  im  Münster  gehalten 
als  in  weltgeistlich  Eleyder  und  doch  nicht  ehender  dorffen  halten,  bis  von  Bischoff  von 
Lüttig  die  Erlaubnüß  gab'. 

Die  im  Jahr  1773  den  10^'**  Septembris  die  Bulla  gegen  dessen  Geschellschaft  Jesu 
aufgehoben  worden,  hat  so  mit  der  Zelt  langsam  wider  so  hervorgethan,  daß  bald  diese 
Ablaß  balde  jene  wider  in  die  Kirch  gehalten  ist  worden,  bis  entlich  im  Jahr  1778 
haben  die  Herrn  Burger  Bruderschaft  und  Jungesellen  Bruderschaft  von  Eom  erhalten, 
die  Todangst  Bruderschaft  zu  halten.  Die  erste  ist  gehalten  worden  den  1*""  Novembris 
1778  und  ist  die  Kirch  von  Zeit  an  offen  geblieben,  und  haben  auch  die  10  freitagie 
Andacht  und  die  6  sondige  von  h.  Aloisij  auch  gehalten  und  die  Bettäg  in  die  8  letzte 
Tagen  Weinachten,  und  den  letzte  Sontag  von  h.  Aloisij  ist  eine  Prosession  gehalten  worden 
mit  das  höchste  Gut  über  den  Marck,  und  der  Profion  Dewis  hat  das  höchste  Gut  getragen. 
Und  haben  sich  viele  Fackclen  bei  der  Procession  befunden  bey  500,  wo  nicht  mehr*. 

1774  den  25*«"  Aprill  ist  der  Hr.  Werkmeister  Dauven  nach  Wien  gerist,  um  die 
Streitsach  von  Churfaltz  mit  die  Stadt  Aachen  auszumachen,  und  ist  den  22.  Aprill  1777 
wider  ein  Achen  angelangt  und  hat  alles  rechtschaffen  vor  der  Stadt  ausgemacht.  Wie 
er  aber  widerkam  von  Wien,  war  er  schon  rigerede  Burgermeister  ^ 

Den  24*"*  Octobris  selbigen  Jahr  ist  der  Herr  Sindicus  Denys  nach  Wetzlar  gereiset, 
umb  die  Eeichsvisitation  beyzuwohnen. 

1775  den  27.  Aprill  des  Nachmittags  umb  halber  zwey  ist  der  großen  und  kleinen 
Rath  zusammen  bescheiden  worden  um  halber  fünf  selbigen  Dags  wegen  den  newen  Weg 
von  Bortscheit  auf  den  Forst  zu,  worauf  ein  ehrbarer  Rath  beschlossen,  den  Weg  mit  Gewalt 
zu  verdilliegcn.  Des  selbigen  Nacht  seind  70  Grenadier  und  ungefehr  30  Werkleut  aus- 
gerückt und  haben  den  Weg  wider  verdorben,  die  Grenadier  seind  aber  stehen  blieben 
bis  in  Septembris.  Den  20'*"  selbigen  Monat  des  Morgens  zwischen  4  ad  5  Uhren  seind 
80  Man  Soldaten  nach  Bordscheit  marschirt  wegen  das  Yerbott,  daß  der  ehrbarer  Rath  von 
Aachen  gothan,  sich  des  Weggelds  zu  enthalten;  wo  nicht,  so  soll  man  sie  mit  Execution 
belegen,  welches  auch  gleich  geschehen  ist,  ein  Jeder  Weggeld  Man  mit  2  Mann  belegt 
worden  ist,  die  haben  sie  essen  und  drinken  und  der  Mann  ein  Kopfstück  per  Tag,  einer 
heist  Rumpen,  der  ander  Beckers;  die  Schöffen  seind  hernachher  auch  mit  Mann  belegt- 

1776  den  2Ö**'*  August  haben  wir  hier  in  Aachen  dem  primus  von  Löwen  ingeführet. 
—  seinen  Namen  war  Mathias  Joseph us  Wild,  in  aachener  Sohn  —  mit  allen  Pom  und 
Pracht:  erstens  mit  die  fünf  klein  Schulen  mit  ihre  Fahnen  und  grüne  Palmen  an  ihre 
Hut;  zweitens  viele  Bürger  zu  Pferd  und  die  sechste  und  siebente  und  neunte  Schul!  zu 
Pferd;  viertens  schier  alle  Kaufleut  zu  Pferd,  sowohl  catholische  als  uncatholische,  auch 
etliche  mit  ihren  Wagen;  fünftens  den  ehrwürdigen  Hr.  Prelat  von  Closterath  mit  einen 


')  Bezüglich  der  Ausweisung  der  Jesuiten  s.  auch  Janssen  (bei  von  Fürth,  Beitrüge  und 
Material  zur  Qeschiohte  der  Aachener  Patrizier-Faniilien,  Band  III,  S.  370);  er  beklagt  sich,  dass  sie 
gehen  „wie  fremden,  die  kein  Heimath  haben".  Dann  fHhrt  er  fort:  „Der  König  von  Preußen  aber  will 
sie  absolut  schützen  und  in  seinem  reich  hegen".  Wir  wissen,  dass,  wie  E.  Reimann,  Neuere  Ge- 
schichte  des  Freussischen  Staates  vom  Hubertsburgor  Frieden  bis  zum  Wiener  Kongress,  Band  II 
(Abschnitt  Friedrichs  Stellung  zur  katholischen  Kirche)  bemerkt,  „Friedrichs  allumspannender  Geist 
auch  das  Schulwesen  nicht  vemachlAssigto,  obgleich  hier  der  Mangel  an  Mitteln  und  der  Widerstand 
derer,  welche  grössere  Aufwendungen  daf^  machen  sollten,  durchgreifende  Reformen  schliesslich  un- 
möglich machten.  So  sehr  er  sonst  praktischen  Zwecken  den  Vorrang  einräumte,  von  den  höhereu 
Schulen  forderte  er  nicht  allein  die  Überlieferung  von  Kenntnissen,  sondern  hauptsächlich  Entwickelung 
des  Verstandes  und  Ausbildung  der  Urteilsfähigkeit.  Eben  weil  es  für  alle  Zweige  des  Unterrichts  au 
tüchtigen  Lehrern  fehlte,  erhielt  er  in  seinem  Lande  die  Jesuiten.  Die  in  Breslau  wurden  „Priester 
des  königlichen  Schulinstituts",  unmittelbar  dem  Stallte  unterstellt." 

')  Die  im  Jahre  1767  gedruckte  „Sammlung  dreyer  Andachten,  welche  in  der  Kirch  der  Sooietät 
Jesu  EU  Aachen  gehalten  werden",  zählt  folgende  auf:  „die  erste  von  der  Tod-Angst  unseres  sterbenden 
Heilands,  die  zweyte  zu  Ehren  des  heil.  Franoisci  Xaverii,  die  dritte  zu  Ehren  des  heil.  Aloysii  Gon- 
zagtt,  so  alle  von  der  katholischen  Kirch  mit  Ablaß  bestAttiget  sind". 

Die  Versammlungen  der  Tod-Angst-Bruderschafl  fanden  monatlich,  die  zu  Ehren  des  h.  Franziskus 
Xaverius  an  10  Freitagen  im  Jahre  und  die  Andachten  zum  h.  Aloysius  an  6  Sonntagen  statt. 

*)  Der  Bürgermeister  Kahr  starb  plötzlich  am  29.  Juni  1776  auf  Petri  und  Pauli  Abend. 


—  43  — 

secbsspannige  Wagen  und  schier  alle  Herrschaften  mit  ihren  Wagens  haben  ihm  mit- 
eingeführet;  sobald  als  sie  mit  ihm  bald  an  die  Stadt  kamen,  da  wurden  die  Cammeren 
abgefenrt,  und  sobald  als  sie  mit  ihm  an  die  Stadtpfort  waren,  da  wurden  die  Canons 
gelöset;  siebentens  kam  Alles  voraus,  was  vorhin  gemeld  ist  worden,  und  ftüirteu  ihm 
mit  seine  Lövonisten  und  Professoren  nach  dero  Thumkirch  hinein.  Da  wurde  dem  ambrosia- 
nischen  Lobgesang  gesungen  mit  Pauken  und  Trompetten,  mit  Läuten  alle  Elocken  in  der 
Stadt.  Nach  geendigtem  Gesang  wurd  er  aus  die  Kirch  zum  Rathhaus  geftlhrt.  Wie 
er  da  anlanget,  wurden  die  Canons  wider  gelöst  unter  Paucken  und  Trompetten  und  wurde 
empfangen  von  zwey  Sindicy  von  Rathhaus.  Nemliche  Abend  habe  sie  mit  die  Hr.  Bürger- 
meister und  Hr.  Beambten  das  Suppe  gehalten,  und  den  Abend  schier  alle  Häuser  mit 
Lampen  und  Kerzen  beleuchtet  worden.  Den  26*^  ist  das  Mittagmahl  gehalten  worden 
bey  denen  Exjesuiten.  Er  hat  ein  Präsent  von  Hr.  Burgermeister  bekomen,  eine  große 
silberne  Lampetschtlssel  ^ 

1778  den  24**"  Jnnij  ist  der  Hr.  Doctor  Dauven  als  regierenden  Burgermeister  zum 
Major  von  Burtscheit  mit  Mehrheit  der  Stimmen  erwählet  worden  und  ist  den  6*'"  Julij 
von  hier  nach  Burtscheit  gefUhret,  umb  alda  seinen  Aid  abzulegen  mit  alle  Beambten  und 
Neun  Männer  und  3  Hrn.  Secretarius  und  die  Hrn.,  so  die  Cammer  bedeinen,  als  Ardenaw  und 
Vanscheuren,  und  die  Carlschützen  mit  ihre  Fahn  mit  unten  und  oben  Gewehr  bekleydet, 
und  haben  den  Vorzug  gehabt.  Billig  war  es  gewesen,  daß  die  rot,  alwo  der  Hr.  Burger- 
meister ingewohnt,  daß  die  Bttrger  ihm  aus  begleit  betten.  Es  waren  im  allen  11 
Wagen  alwo  2  mit  4  Ferd,  die  4  Burgermeister  Deiner  mit  Stegens  auf  ihre  Seit.  Des 
Nachmittag  zwischen  6  und  7  Uhren  ist  er  wider  nach  die  Statt  gebracht  worden,  und 
ist  große  Unruh  erstanden  zwischen  die  Bürger auf  einander  geschossen  etc.  etc. 

1779  den  11*'"  August  haben  wir  des  Nachmittag  zwischen  4  ad  5  Uhren  einen 
erschröcklichen  Regen  gehabt,  daß  die  große  Wasserath  das  Wasser  nicht  hat  verschlingen 
können,  und  in  die  Straße  das  Wasser  so  briet  gelaufen  von  ein  Haus  bis  an  das  andere 
und  hat  ein  die  Straße  die  Bafaye  aufgeworffen,  und  das  hat  auf  ein  Stund  gedauret 
und  hat  erschrecklich  darbey  gedonnert  und  gewetterleuchtet. 

1781  den  17**^°  Julij  haben  wir  hier  in  dieser  kayserliche  freye  Reichsstadt  Aachen 
die  Ehre  gehabt,  unseren  kayserliche  Magistät  abends  ungefehr  um  U  Uhr  in  unsere 
Ringmauren  inmarschiret  und  von  alle  anwesende  Bürger  und  fremde  Herrschaften  die 
Ehre  gehabt,  im  zu  sehen,  und  den  18**"  dito  nachmittag  um  halb  fünf  Uhren  ist  ihre 
kayserliche  Magistät  Joseph  der  2**  römische  Kayser  wider  unter  viele  Rufen  deren  Bürger: 
Vivat  Joseph  unseren  Kayser  soll  leben,  abmarschiret  nach  Brüssel,  um  die  Huldiung  seyne 
Schwester  als  Herzogin  von  Braband  beizuwonnen.  Gott  bewahren  ihm  auf  alle  Wegen. 
Amen*. 

1783  anfangs  Decembris  hat  es  angefangen  zu  fristen  und  etliche  Zeit  darnach 
fingt  es  an  zu  schneyen,  und  einen  oder  2  Tag  fing  es  an  zu  regnen,  und  darauf  fing  es 
wider  an  zu  fristen  und  es  hat  gefroren  bis  den  20**"  Febr.  1784,  dan  fing  es  an  etwas 
lind  zu  werden,  und  ist  so  kalt  gewesen,  daß  die  alte  Leut  und  auch  aus  Paris  ge- 
schrieben ist  worden,  daß  es  viel  kalter  gewesen  wäre  als  anno  1709  et  1740,  daß  diese 
Kalt  viel  hoher  gesteigen  als  die  vorige  Jahrzahlen. 

1784  den  25**"  May  war  es  wie  Donnerwetter  des  Nachmittag  und  es  fing  an  zu 
hagelen,  doch  nicht  gedonnert  nnd  es  fiUen  Hagelstcin  so  dick  wie  ein  Mansdaum,  und  schlug 
auf  etliche  Platz  die  Fenstern  zu  Stücken.  Gott  Lob  es  war  noch  keinen  Wind  darbey. 
Etliche  Stein  sind  gewigt  worden,  man  sagt,  3  bis  4  Loth  schwär. 

1785  den  30.  May  ist  zu  Bortscheit  Einen  mit  das  Schwert  hingereicht  worden. 
Sein  Nam  ist  Wilhelm,  sein  Zunam  weiß  ich  nicht.  Er  ist  aus  die  Pfar  Siubelfeld 
gebürtig. 


*)  Übor  dieseu  Empfang  berichtet  aasflihrlioh  Meyer,  Aaobensche  Geschichten  S.  769;  vgl. 
femer  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereins  Bd.  I,  S.  2l(>. 

*)  Über  ^Kaiser  Joseph  II.  in  Aachen  17bl"  baudolt  eingehend  Pick,  Aus  Aachens  Vergangen- 
heit 8.  552  ff. 


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Von  Jahr  1784  bis  1785  ist  eine  große  Kälte  gewesen,  daß  man  sich  bald  (nicht)  erhalten 
hat  können,  und  den  darauf  folgende  Frühling  und  Sommerzeit  hindurch  mehr  k&lt  als 
warm  und  nicht  viel  Regen  gehabt,  daß  die  Butter  den  Sommer  ist  eingestochen  worden 
vor  100  ^  20  et  21  bis  22  Cronenstücker  und  auf  den  Marck  gegolden  hat  per  Pfand 
22  Merk  (und)  23  Merk,  das  Bindfleisch  7  Merk  per  ^  in  so  fort  in  allem,  außerhalb  das 
liebe  Brod  hat  8  Merk  und  letzton  July  hat  es  7  Merk  2  Bauschen  gegolten.  Gott  gebe 
uns,  was  uns  selig  ist.    Amen.^ 

Aachen,  M,  SchoUefh 


2.  Theodor  Zimmerst 

In  der  Musikgeschichte  Aachens  wird  der  Domorganist  Theodor  Zimmers  für  immer 
einen  ehrenvollen  Platz  einnehmen.  Theodor  Nikolaus  Zimmers  wurde  am  6.  Dezember 
1781  *  in  Aachen  in  dem  jetzt  mit  Nr.  106  bezeichneten  Hause  der  Alexanderstrasse  geboren. 
Die  Eltern  gehörten  dem  kleinen  Bürgerstande  an.  Der  Vater  Balthasar  Zimmers,  ein  aus 
Ubagsberg  im  Limburgischen  stammender  Handelsmann,  hatte  sich  in  Aachen  ansässig 
gemacht  und  am  11.  April  1774  mit  Gertrud  Maassen  vermählt.  So  wuchs  der  Knabe  in 
bescheidenen  bürgerlichen  Verhältnissen  heran,  bald  aber  entwickelte  sich  in  ihm  die 
Neigung  und  Liebe  zur  Musik.  Mit  dem  musikalischen  Unterrichte  sah  es  zu  jener  Zeit 
in  Aachen  nicht  besonders  aus;  die  stürmische,  allem  künstlerischen  Streben  abgeneigte 
Zeit  Hess  weder  Lehrer  noch  Lernende  aufkommen.  So  war  Zimmers  für  sein  Fortkommen 
in  der  musikalischen  Kunst  auf  sich  selbst  angewiesen,  und  man  kann  ihn  nicht  mit 
Unrecht,  sowohl  in  Bezug  auf  Komposition  als  auf  Klavierspiel,  einen  Autodidakten  nennen. 
Als  er  es  dahin  gebracht  hatte,  dass  er  am  Klavier  geläufig  und  mit  Sicherheit  den  Gesang 
begleiten  konnte,  zog  ihn  der  damalige  musikalische  Mäcen  Aachens,  der  auch  iu  weiteren 
Kreisen  bekannt  gewordene  Arzt  und  beigeordnete  Bürgermeister  Dr.  Solders'  zu  seinen 
häuslichen  musikalischen  Aufführungen  heran,  und  hier  war  es,  wo  das  aufstrebende  Talent 
des  jungen  Mannes  Nahrung  und  Entwickeluug  fand.  Bei  Solders  wurde  viele  und  gute 
Musik  gemacht;  hier  war  der  Zcntralpunkt,  wo  sich  einheimische  und  fremde  Künstler 
versammelten,  und  so  wie  Zimmers  hierdurch  das  Beste  jener  Zeit  zu  hören  bekam  und 
selbst  thätig  mit  eingriff,  so  bot  ihm  auf  der  anderen  Seite  die  reichhaltige  musikalische 
Bibliothek  seines  Gönners  Gelegenheit  zu  lernen,  die  Meisterwerke  der  bedeutendsten  Zeit- 
genossen zu  studieren  und  seine  Kenntnisse  der  musikalischen  Komposition  zu  vermehren. 
Der  öffentlichen  Aufführungen  waren  damals  wenige.  Das  Vereinswesen  war  so  gut  wie  gar 
nicht  ausgebildet;  nur  zuweilen  versammelten  sich  die  zerstreuten  Kräfte  zu  einer  musi- 
kalischen Gesamt-Produktion.  Solche  Konzerte  dirigierte  damals  Dr.  Solders,  und  Zimmers 
war  am  Klavier.  Allein  nicht  immer  blieb  er  am  Klavier;  in  der  Folge  vertauschte  er 
diesen  Platz  mit  dem  Dirigentenpulte.  So  hat  er  vielfach  Konzerte  dirigiert,  welche  zu 
wohlthätigen  Zwecken  stattfanden,  wie  er  ein  Freund  der  Armen  bis  an  sein  Lebensende 
geblieben  ist.  Bei  solchen  Gelegenheiten  gelangten  dann  auch  wohl  von  ihm  komponierte 
Lieder  zur  Aufführung ;  mehrere  derselben  hat  er  später  veröffentlicht.  Auch  während 
des  Aachener  Kongresses  im  lahre  1818  hatte  Zimmers  die  Vorbereitung  und  Leitung  der 
Konzerte  in  Händen,  die  zu  Ehren  und  in  Gegenwart  der  anwesenden  Fürstlichkeiten  statt- 
fanden. In  den  Konzerten,  welche  von  der  Sängerin  Catalani,  die  aus  Veranlassung  des 
Monarchen-Kongresses  nach  Aachen  gekommen  war,  veranstaltet  wurden,  übernahm  Zimmers 
die  Begleitung  der  berühmten  Virtuosin*. 


>)  Dem  nachfolgenden  Artikel  ist  der  von  Chr.  Felix  Aokens  verfasste  Nekrolog  (Echo  der 
Gegenwart  vom  5.  September  1861,  Nr.  244)  zu  Grunde  gelegt. 

•)  Nicht  IT88,  wie  Ackens,  wahracheinlich  nach  dem  Toteuzottel,  angibt. 

*)  Siehe  ttber  denselben  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichtsvereins  Bd.  I,  S.  &2. 

*)  Über  den  Aufenthalt  der  Catalani  in  Aachen:  Meyer.  Aachen,  der  Monarchen-Kongress  im 
Jahr  1818,  §§  23,  29,  38,  99,  52.  Der  Kuriosität  halber  sei  hier  Meyers  Urteil  ttber  die  Sängerin  bei- 
gefügt: n^hwingt  sich  die  Lerche  trillernd  aus  des  Frühlings  Saaten  zum  Himmel  hin,  so  ist  das 
freilich  schön  in  der  Natur;  aber  sie  bleibt  nur  monoton;  singt  und  steigt  Catalani,  so  entzücken 


—  45  — 

Vergebens  aber  machte  sie  ihrem  Accompagnisten  glänzende  Vorschläge,  vergebens 
versachte  sie  ihn  mit  nach  Italien  zu  nehmen.  Zinmiers  blieb  seiner  Vaterstadt  tren, 
er  hat  sie  nie  verlassen,  was  er  allerdings  später,  und  vielleicht  nicht  mit  Unrecht,  als 
ein  Unglück  für  seine  musikalische  Entwickelung:  bezeichnet  hat.  Auch  mochte  ihm  das 
unstäte,  herumschweifende  Xünstlerleben  wenig  zusagen;  gegen  das  Theater  hatte  er  eine 
derartige  Antipathie,  dass  er  nie  einen  Fuss  hinein  gesetzt  hat^ 

Inzwischen  hatte  Zimmers  im  Jahre  1802  die  Stelle  des  Organisten  an  der  St.  Peters- 
pfarrkirche hierselbst  erhalten '.  Dies  veranlasste  ihn,  sich  eingehender  mit  Kirchenmusik 
zu  beschäftigen,  als  es  bis  dahin  der  Fall  gewesen  war.  Zunächst  wurde  ihm  die  neue 
Stelle  ein  Anfenerungsmittel,  sich  mit  den  Kompositionen  für  die  Orgel,  wie  die  grossen 
Meister  seit  Sebastian  Bach  sie  für  dieses  Instrument  aller  Instrumente  geschaffen  haben, 
näher  bekannt  zu  machen.  Dann  veranlasste  ihn  aber  auch  sein  Amt,  die  kirchlichen 
Oesangwerke  eifriger  zu  studieren.  Denn  er  hatte  von  vornherein  deu  Plan  gefasst,  an 
St  Peter  einen  tüchtigen  Gesangchor  zu  schaffen  und  heranzubilden.  Diesen  Plan  hielt 
er  fest,  wie  er  auch  der  Kirchenmusik  bis  an  sein  Ende  treu  blieb,  ihr  hat  er  fast  alle 
seine  zahlreichen  Kompositionen  gewidmet. 

Zunächst  für  seinen  heranwachsenden,  aus  Damen  und  Herren  zusammengesetzten 
Kirehenchor  schuf  er  eine  Menge  vom  leichteren  zum  schwerereu  fortschreitender  drei-  und 
vierstimmiger  Messen,  Kautaten,  Motetten,  Te  Deums  u.  s.  w.,  die  er  nachher  zum  Teil  im 
Druck  herausgab,  und  die  vermöge  ihrer  im  Ganzen  leichten  Ausführbarkeit,  vermöge  ihrer 
schönen  rhythmischen  und  melodischen  Gestaltung  bald  Gemeingut  aller  hiesigen  Kirchenchöre 
wurden,  auch  weite  Verbreitung  in  Belgien,  Frankreich  und  England  fanden.  Diese  Werke 
schrieb  er  meist  mit  Orgelbegleitung,  manche  instrumentierte  er  jedoch  sowohl  zur  Be- 
nutzung in  seiner  Pfarrkirche,  wo  an  den  Festtagen  das  Hochamt  unter  Orchesterbegleitung 
gesungen  wurdet  als  auch  zum  Gebrauche  in  unserer  Domkirche,  wo  bis  in  die  sechsziger 
Jahre  hinein  an  allen  Sonntagen  eine  musikalische  Messe  mit  ganzem  Orchester  zum 
Vortrag  gelangte.  In  der  Domkirche  kam  auch  während  des  Monarchen-Kongresses  ein 
grosses,  von  Zimmers  komponiertes  Te  Deum  für  gemischten  Chor  und  Orchester  zur 
Aufführung*.  „Alle  diese  Werke  charakterisiert  der  Stempel  inniger  Frömmigkeit,  starken 
Glaubens  und  freudiger  Hoffnung;  sie  sind  der  Spiegel  eines  anspruchslosen,  opferfreudigen 
und  liebevollen  Wesens.  Vom  Standpunkte  der  Kunst  aber  begegnen  wir  in  denselben 
einem  frischen,  produktiven  Geiste,  abgerundeten  künstlerischen  Formen,  schönen,  wenn 
auch  nicht  immer  neuen  Melodien,  vielem  Fluss  und  Schwung  und  mitunter  wertvollen 
kontrapunk tischen  Gestaltungen*.** 

Zimmers  beschäftigte  indessen  den  Kirchenchor  von  St.  Peter  nicht  blos  mit 
seinen  Werken,  er  benutzte  diese  eigentlich  nur  als  Übungsstufen  zu  den  schwierigeren 
Messen  und  Kantaten  von  Haydn,  Mozart,  Beethoven,  Cherubini  u.  s.  w.,  die  später  in 
dem  Eepertorium  seines  Chores  vorherrschten.  Der  Chor  wuchs  nach  und  nach  so  an, 
dass  die  Räumlichkeiten  zu  enge  wurden.  Die  Übung,  welche  Sänger  und  Sängerinnen 
hier  genossen,  kam  anderen  musikalischen  Bestrebungen  unserer  Stadt,  sowie  auch  den 
damals  entstehenden  rheinischen  Musikfesten  zu  gut. 

Zu  Anfang  des  Jahres  1826  ward  in  unserer  Domkirche,  an  welcher  am  28.  Januar 

das  Ohr  die  lioblichston  Töne  der  Natur  und  Kunst  in  tausendfachen  unnennbaren  Trillern.  Sie 
ist  ein  unttbersohbares  Feld,  auf  welchem  die  Kunstliebhaber  eine  reiche  Erndte  des  Anmuths,  und 
die  Virtoosinn  Tausende  der  Goldblüten  einscheuem. "  (§  JJB.)  Über  andere  TonkUnstler,  "welche  der 
Monarchon-Kongress  nach  Aachen  führte,  s.  Meyer  a.  a.  Ü.,  §  24. 

*)  Qefl.  Mitteilung  des  Hrn.  Prof.  Potliast  in  Rolduc. 

«)  Flank  er,  Die  Kirchen-Orgeln  in  St.  Peter,  Jahrgang  VH,  S.  20  u.  2t  dieser  Zeitschrift.  Das 
Jahresgehalt  betrug  damals  144  gl.,  dazu  lUr  Begleitung  der  deutschen  Messe  an  Sonntagen  15  gl. 
und  ftlr  das  Hochamt  am  Donnerstag  20  gl. 

»)  Siehe  Planker  a.  a.  O.  S.  22. 

*)  Die  einxige  kirchliche  Feier  während  des  Kongresses,  von  welcher  Meyer  berichtet,  war  ein 
Hochamt  ftm  4.  Oktober  1818,  dem  Namenstage  des  Kaisers  Franz.  A.  a.  O.  §  22.  Vermutlich  war  im 
Anschlüsse  an  dieses  Hochamt  Te  Deum. 

^)  So  urteilt  Aokeus  a.  a.  O. 


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genauiiten  Jabrcs  an  Stelle  des  Kathedralkapitels  ein  Stiftskapitel  installiert  worden  war, 
die  Organistenstellc  frei.  In  der  ersten  Sitzung  des  neuen  Stiftskapitels  vom  4.  Februar 
1826  wurde  Zimmers  zum  Domorj^anisten  gewählte  Nicht  leicht  hätte  aber  auch  ein 
Würdigerer  für  diese  Stelle  gefunden  werden  können.  Denn  in  der  Behandlung  der  Orgel 
war  Zimmers  Meister,  und  seine  Improvisationen  auf  derselben  waren  derart  interessant, 
dass  viele  Musikfreunde  die  Domkirche  vorzugsweise  besuchten,  um  Zimmers  prä-  und  inter- 
ludiereu   zu  hören.    Zimmers  hat  mehrere  Folgen  Versetten   in  Druck  erscheinen  lassen. 

Dass  Zimmers  neben  seinen  amtlichen  Funktionen  die  übrigen  vaterstädtischen  Musik- 
unternehmungen nicht  aus  den  Augen  verlor,  geht  aus  dem  bereits  Angeführten  zur  Q^nüge 
hervor.  Als  man  im  Jahre  1819  zur  Bildung  eines  städtischen  Vereins  für  Gesangmusik 
schritt,  war  er  es,  der  die  Übungen  am  Flügel  zu  leiten  übernahm,  und  seinem  Eifer  ist 
es  zum  Teil  zu  verdanken,  dass  Aachen  mit  seinen  Nachbarstädten  gleichen  Schritt  hielt  und 
gleich  bei  den  ersten  zu  Aachen  gegebenen  rheinischen  Musikfesten  (1825,  1829  und  1834) 
Beweise  einer  tüchtigen  Vorbildung  im  Chor  ablegen  konnte. 

Hervorragend  sind  Zimmers  Verdienste  als  Musiklehrer.  Als  solcher  war  er  viele 
Jahre  am  früheren  St.  Leouhards-Institut  hierselbst  und  später  auch  eine  Zeit  lang  an 
dem  Pensionats-Institut  zu  Blumenthal  bei  VaeLs  thätig,  bis  ihm  endlich  das  Alter  Ruhe 
gebot.  Zum  Gebrauche  für  seine  Musikschüler  gab  er  Vorübungen  für  Klavierschüler  und 
mehrere  Hefte  Singübungen  heraus '. 

In  der  zweiten  Hälfte  seines  Lebens  wohnte  Zimmers,  der  nicht  verheiratet  war, 
bei  seinem  Schwager,  dem  Kratzenfabrikanten  Classen  in  der  Peterstrasse  Nr.  64.  Wohl 
machten  sich  in  den  letzten  Lebensjahren  die  Lasten  des  Alters  bemerkbar,  aber  bis  an 
sein  Lebensende  bewahrte  er  seine  geistige  Frische  und  Schaffensfreudigkeit.  Noch  kurz 
vor  seinem  Tode  vollendete  er  eine  grosse  vierstimmige  Messe.  Am  24.  August  1861  ver- 
schied Theodor  Zimmers,  fast  80  Jahre  alt,  nach  nur  viertägigem  Krankenlager  an  einem 
Herzübel.  Am  26.  August  fand  die  Beerdigung  statt,  bei  welcher  die  Concordia,  deren 
Ehrenmitglied  der  Verstorbene  gewesen,  das  musikalische  Ehrengeleite  gab. 

„Aufrichtiges,  anspruchsloses,  sittenreines,  opferfreudiges  und  liebevolles  Wesen** 
—  rühmte  Zimmers  Freund,  der  Stadtdechant  Dilschneider '  —  „veredelt  durch  eine  innige 
christliche  Herzensfrömmigkeit,  zeichnete  Zimmers  während  seines  ganzen  Lebens  aus; 
in  seinem  späten  Alter  aber  war  vor  Allem  stets  das  Gotteshaus  sein  liebster  Aufenthaltsort, 
der  Tisch  des  Herrn  seine  vorzüglichste  Erquickung  und  das  Gebet  seine  Hauptbeschäftigung. 
Und  so  ist  er  denn  auch,  der  in  Wahrheit  und  Gerechtigkeit  seinen  Pfarrgenossen  und 
Mitchristen  zum  Muster  und  zur  Auferbauuug  gelebt,  den  vom  hl.  Geist  so  überaus  ge- 
priesenen seligen  Tod  der  Gerechten  gestorben." 

„Seine  Wirksamkeit",  schlicsst  Ackens  seinen  Nekrolog,  „bildet  eine  Epoche  in  der 
Geschichte  der  musikalischen  Zustände  Aachens.  Er  war  ein  von  Allen,  die  ihn  kannten, 
geachteter  und  geliebter  Mann,  dabei  anspruchslos  und  bescheiden.  Er  war  ein  tüchtiger 
Ktlnstler  und  ein  edler  Mensch.** 

Die  Kompositionen  Zimmers  werden  heutzutage  nicht  mehr  aufgeführt.  Fast  alles, 
was  er  geschrieben,  hat  einem  anderen  Kunstgeschmacke  den  Platz  räumen  müssen  und 
ist  vergessen.  Nur  seine  Melodien  zu  Kirchenliedern  leben  auch  heute  noch  im  Munde  des 
Volkes,  insbesondere  die  Melodie  zu  dem  violgesungenen  schönen  Woihnacbtsliede  „Menschen, 
die  ihr  wart  verloren".  Möge  der  Refrain  dieses  Liedes  noch  lange  Jahre  in  Aachens 
Kirchen  verkünden,  was  Zimmers  bei  all  seinem  Schaffen  vorschwebte :  „Ehre  sei  Gott  in 
der  Höhe!" 

Aachett,  J.  Fey, 


»)  Goß.  Mittoilung  ilcs  Hrn.  StillsarchivArs  Kanonikus  Vitboff.    Das  Jahresgehalt  betrug  damals 

löO  Tlialer. 

*)  Die  Zimmersschon  Kompositionen  erschienen  bei  Arnold  in  Elberfeld,  bei  N.  Simrock  in 
Bonn,  bei  Henson  in  Aachen,  teilweise  Hucb  im  Selbstverluge.  Von  den  verachiedenen  „Te  Deume"  ist 
keines  zum  Druck  gelangt. 

^)  Auf  dem  Totenxettel. 


—  47  — 

3.  Die  Anweseuheit  einer  hanseatischen  Gesandtschaft  an  König 
Philipp  nr.  von  Spanien  in  Aachen  im  Dezember  1606. 

Das  in  dieser  Zeitschrift  veröffentlichte  Tagebacb  des  Aachener  Stadtsyndikus 
Melchior  Klocker,  das  die  Jahre  1602—1608  umfasst,  enthält  zom  26.  Dezember  1606 
folgende  Notiz:  ^Ahm  26.  Decembris  seindt  der  Anzer  (V)  statt  gesandten  ufm  rahthauss 
gewesen  und  haben  sich  hochlich  erbotten  und  einen  zirablichen  trunck  gethain*.* 

Unter  „Anzer  statt  gesandten**  sind  die  Gesandten  der  Hansastädte  zu  verstehen. 
Infolge  eines  Beschlusses  des  Hansatages  zu  Lübeck  vom  16.  Juni  1606  ordneten  die 
Städte  Hamburg,  Lübeck  und  Danzig  gemeinschaftlich  eine  Gesandtschaft  an  König  Philipp  IIL 
von  Spanien  ab  mit  dem  Auftrage,  wegen  der  apanischen  Handelsprivilegien,  der  Forderungen 
hanseatischer  Kaulleute  an  die  dortige  Regierung  u.  s.  f.  in  Madrid  Beschwerde  zu  führen. 
Der  lübeckische  Gesandte,  der  Ratsmann  Henrich  Brockes  hat  in  seinen  Tagebüchern  auch 
über  die  Reise  der  Gesandten  von  Lübeck  nach  Madrid  eingehende  Mitteilungen  gemacht, 
die  wegen  des  grossen  Interesses,  das  sie  erregen,  schon  1 774  auszugsweise  veröffentlicht 
und  späterhin  von  der  Geschichtsforschung  vielfach  benutzt  und  verwertet  worden  sind*. 
Es  dürfte  manchem  Leser  dieser  Zeitschrift  nicht  unwillkommen  sein,  zu  erfahren,  was 
die  Aufzeichnungen  Henrich  Brockes'  über  den  Aufenthalt  der  Gesandtschaft  in  Aachen 
berichten. 

Der  Bedeutung  und  dem  Wohlstande  der  Hansastädte  entsprach  die  Ausrüstung 
und  die  Bedienung  eines  jeden  der  Gesandten,  abgesehen  davon,  dass  die  lange  Dauer  der 
Reise  und  die  mit  ihr  verbundenen  mannigfachen  Beschwerden  grössere  Zurüstungen 
nötig  machten.  Brockes  hatte  6  Personen  zu  seinem  Dienste,  zu  deren  Fortschaffung 
eine  Kutsche  und  vier  schön  braune  Pferde  sowie  ein  brauner  Gaul  (Not-  und  Reit- 
pferd) dienten.  Ausserdem  befand  sich  in  seiner  Begleitung  der  Konsul  zu  Lissabon, 
Hans  Kempferbeck,  mit  einem  berittenen  Diener.  Die  anderen  Gesandten,  der  „gemeine 
Hansesche  Syndikus",  Johann  Domann,  der  Hamburger  Ratsmann  Jeronymus  Vogcler 
und  der  Danziger  Ratsmann  Arnold  von  Holten  waren  ähnlich  ausgerüstet.  Die  Reise 
ging  durch  Westfalen  nach  Köln  und  von  da  über  Aachen  nach  Brüssel,  da  die 
Deputierten  angewiesen  waren,  zunächst  den  Erzherzog  Albrecht  „Herrn  der  hispanischen 
Niederlande"  zu  begrüssen.  Wegen  der  kriegerischen  Unruhen  jener  Zeiten,  die  das 
Reisen  unsicher  und  gefährlich  machten,  war  es  häufig  nötig,  dass  sich  die  Gesandten  von 
einer  Stadt  zur  andern  durch  eine  militärische  Bedeckung  (convoy)  begleiten  Hessen. 

So  hatte  auch  der  Kölner  Rat  „30  gute  Soldaten**  der  Gesandtschaft  beigegeben, 
die  von  Aachen  aus  wieder  zurückkehrten;  am  13.  Dezember  (alten  Stils)  Mittags  zogen 
die  Deputierten  aus  Köln,  nahmen  ihren  Weg  über  Bergheim  und  Jülich  und  langten  am 
15.  Dezember  2  Uhr  in  Aachen  an. 

Wir  lassen  nun  folgen,  was  Brockes  über  die  Aufnahme  sagt,  die  er  und  seine 
Kollegen  in  Aachen  fanden.  Waren  die  hanseatischen  Abgeordneten  überall  in  deutschen 
Landen  höchst  ehrenvoll  empfangen  und  freigebig  beschenkt  worden,  so  namentlich  in 
Aachen. 

„Den  16.  December  blieben  wir  zu  Aach  stille,  versuchten  die  warmen  Bäder  und 
besahen  die  Thumkirchen  darein  viell  Rcliquiae  von  Carolo  magno,  sahen  caput,  gladium, 
Coronam,  novum  testamentum  etc.,  wie  auch  sein  sepulchrum,  und  den  Kunniglichen  Stuell, 
davon  sich  die  Stadt  rhümet  und  schreibet.  Die  Bürgermeister  und  etliche  des  Raths 
kamen  zu  uns  in  unse  Losameuter,  gratulirten  und  verehrten  uns  mit  Weinen  und  hielten 
uns  auff  dem  Rathhause  den  anderen  Tag  in  den  Weinachten  ein  Banket,  dabei  sie  sich 
mit  uns  frölich  machten  bis  in  den  späten  Abcnt. 

Den  17.  December,  wie  wir  das  Frühstück  assen  und  aus  Aach  ziehen  wollten  auf 


>)  Aus  Aachens  Vorzeit,  Jahrg.  IV,  S.  126. 

')  S.  besonders  Pauli  in  der  Zeitschrift  des  Vereins  fUr  LUbeckische  Qescbiohte  und  Alter- 
thumskunde,  I.  S.  79  ff.,  S.  ITA  ff.,  S.  2«1  ff.;  auch  Heibertz,  Quellen  dor  WestlUliHchen  aeschichte, 
II,  S.  421  ff. 


—  48  — 

Mastriebt,  kam  der  älteste  Bürgermeister  in  Stiefeln  und  Sporen  zu  uns  und  erbot  sich 
mit  uns  zu  reiten  nnd  uns  zu  geleiten  so  weit  der  Stadt  Jurisdiction  sieb  streckede.  Wir 
wollten  solches  nicht  zulassen  und  bedankten  uns  der  Ehre.  Aber  er  wollte  von  seiner 
Meinung  nicht  weichen.  Also  mussten  wir  es  geschehen  lassen,  schiedeten  um  8  Uhr  aus 
Aach  mit  einem  guten  Convoy  von  30  Soldaten.  Der  Bürgermeister  ritt  mit  drei  Dienern 
und  anderen  Bürgern  durch  die  Stadt  vor  uuserm  Wagen  her.  Aber  sobald  wir  aus  der 
Stadt  kamen,  setzte  ich  mich  auch  zu  Pferde,  der  von  Danzig  that  solches  auch,  und 
nahmen  also  den  Herrn  Bürgermeister  zwischen  uns,  bis  dass  er  wieder  umkehrte,  welches 
geschah  eine  kleine  Meile  von  der  Stadt." 

Aachen.  F.  Oppenhoff. 

4.  Ein  merkwärdiger  Fund. 

(Briefe  Davouts  an  Napoleon  I.) 

Im  1.  Heft  des  vorigen  Jahrganges  unserer  Zeitschrift,  S.  14—15,  berichtete  ich 
über  einen  seltenen  in  Aachen  gemachten  Fund,  bestehend  aus  5,  zum  teil  chiffrierten 
Briefen  des  Marschalls  Davout  an  Napoleon  I.  Wenn  ich  damals  nur  vou  einem  Miss- 
erfolg der  zahlreichen  Versuche,  das  Geheimnis  der  Briefe  zu  lichten,  erzählen  konnte, 
so  ist  es  mir  jetzt  vergönnt  mitteilen  zu  können,  dass  sie  entziffert  sind.  Es  war  ein 
merkwürdiger  Zufall,  der  die  Lösung  des  BUtsels  herbeigeführt  hat.  Herr  Oberlehrer 
Dr.  Holzhausen  in  Bonn,  ein  mit  dem  hier  gemachten  Funde  bekannter  und  mit  der 
Geschichte  Napoleons  und  seiner  Zeit  sehr  vertrauter  Herr,  traf  auf  einer  Reise  in  Italien 
einen  französischen,  in  Stockholm  thätigen  Geistlichen  und  erzählte  diesem  von  den  in 
Aachen  gefundenen  Briefen.  Dieser  Herr  nun  interessierte  sich  sehr  für  die  Entzifferung 
der  Briefe  und  war  so  glücklich,  bei  seinen  Nachforschungen  im  Kriegsarchiv  zu  Stock- 
holm Briefe  zu  finden,  die  mit  den  unsrigea  in  den  ausgeschriebenen  Teilen  fast  gleich- 
lautend waren,  hingegen  Chiffreschrift  zeigten  an  einigen  Stellen,  die  bei  uusern  Briefen 
nicht  chiffriert  waren  und  umgekehrt.  Das  Verhältnis  der  Briefe  zu  einander  war  so, 
dass  ein  gewandter  D^chiffreur  eine  Lösung  finden  konnte.  Ich  sandte  die  Schriftstücke 
an  das  Chiffrier-Bureau  des  Auswärtigen  Amtes  in  Berlin.  Dem  Direktor  jenes  Bureaus, 
Herrn  Geh.  Hofrath  Willisch,  gelang  es  nach  und  nach,  alle  Briefe  zu  entziffern. 

Sie  stehen  inhaltlich  natürlich  zur  Geschichte  Aachens  nicht  in  Beziehung  und  sind 
deshalb  von  mir  auch  nicht  in  einer  Aachener  Zeitschrift,  sondern  im  1.  Heft  des  laufenden 
Jahrgangs  der  Historischen  Zeitschrift  der  Görres-Gesellschaft  veröffentlicht  worden.  Sie 
geben  einige  nähere  Nachrichten  zur  Geschichte  des  Krieges  im  Jahre  1813,  soweit  er 
sich  auf  dem  nördlichen  Schau  platze  abspielte,  und  namentlich  zur  Geschichte  Hamburgs 
unter  Davout.  Manche  Nachrichten  sind  sehr  kleinlich  und  minderwertig.  Im  allgemeinen 
steht  der  für  die  Geschichtsschreibung  resultierende  Gewinn  kaum  im  Verhältnis  zu  den 
um  jene  Briefe  aufgewandten  Mühen. 

Aachen,  C.  Wacker, 

Verlag  der  Cremer'sehen  Bnehhandlnng  in  Aachen,  Kleinmarsehierstr.  3. 

P.  Giemen,  Die  Porträtdarstelliingen  Karls  des  Grossen.  VIII, 

234  S. ;  mit  siebzehn  Abbildungen Mk.  6. — 

Dr.  0.  Dresemann,  Die  Jakobskirebe  zu  Aachen.  Gescliiclitliche 

Nachrichten  und  Urkunden.  124  S Mk.  2. — 

C.  Rhoen,  Die  ältere  Topographie  der  Stadt  Aachen.  11,  142  S. 

mit  4  Plänen Mk.  2.— 


DkUCK  von  HeIIMAKN  KaATZKR  Di  AACUtilN. 


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Jährlich  6  Nummera  Kommission  s -Verlag 

A  I  Bogen  Royal  Oktav.  ^" 

Cremer"sRheii  Bnehhnndliing 
Preis  des  Jahrgangs  ,5  („,„ 

4  Mark.  in  Anehen. 

Mitteilungen  des  "Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit. 

Im  Auftrage  dca  Vereiaa  beraasgegeben  von  H.  Schnook. 


Nr.  4/8.  Neunter  Jahrgang.  1896. 


Inhalt:   H.  J.  Gross,  Scbonna  (Fortsetzung).  —  Kleinere  Mitteilungen:   1.  Aktenstücke 

ans  dem  Aachener  Stadtarchiv.  -  -  2.  Veraostultung  von  Maskenbällen  hei  festlichen  üclegcn- 

heitän  im  vorigen  Jahrhundert.  —  3.  Zur  Geschichte  des  KretiEherren -Klosters.  —  4.  Ao- 

ordnuDg  einer  ProKOBaion  durch  den  Bat.  —  5.  Fleisch  verkauf  in  der  Fastenzeit. 

Schönau. 

Von  H.  J.  Gross. 
IL 

Die  Herren  von  Schönau. 
1.  Die  Pfalzgrafeii. 
Die  ersten  Besitzer  Sfhönaus,  von  denen  wir  Nachrichten  haben,  gehören 
zur  Familie  der  Aachener  Pfalzf^rafen.  Sie  beaasaen  das  ganze  praediuin 
Richterich  als  Allod.  Was  über  dieselben  zu  sagen  ist,  wird  in  einer  Ab- 
handlung über  das  Ländclien  zur  Heiden  zusammengestellt  werden,  darum 
begnügen  wir  uns  hier  mit  der  Anführung  der  Namen. 

a)  Hezelo  (um  das  Jahr  1000),  zweiter  Sohn  des  Pfalzgrafen  Hcrman. 

b)  Heinrich  der  Wahnsinnige,  Sohn  Hezelos  und  Pfalzgraf  seit 
1045,  in  welchem  Jahre  der  bisherige  Pfalzgi'af,  Heinrichs  Bruder  Ezzo, 
das  Herzogtum  Alemannien  erhielt. 

c)  Heinrichll.,  Pfalzpraf  und  Stifter  der  Abtei  Laach,  gestorben  1095. 

d)  Siegfried  von  Ballenstädt,  Stiefsohn  Heinrichs  II.  und  Pfalzgraf, 
fiel  in  der  EmpÖning  gegen  Heinrich  V.  am  11.  Febrnar  1113. 

e)  Wilhelm,  Sohn  Siegfrieds  und  Pfalzgraf,  starb  kinderlos  1140. 
Nach  dem  Tode  Wilhelms  begann  der  rasche  Wechsel  im  Besitze  des 

praedium  Richterich,  den  wir  schon  im  ersten  Teile  unserer  Abhandlung 
kurz  berührt  haben.    Während  wir  nun  über  die  Schicksale  des  praedium 


—  50  — 

ziemlich  genau  unterrichtet  sind,  lassen  uns  die  geschiclitlichen  Nachrichten 
in  bezug  auf  den  Haupthof  Schönau  vollständig  im  Stiche.  Erst  von 
Hemricourt  vernehmen  wir,  dass  derselbe  sich  beim  Beginne  des  13.  Jahr- 
hunderts im  Besitze  des  Herrn  Heineman  von  Aachen  (d'Aix),  genannt 
Schön forst,  befunden  habe. 

Wie  schon  anderwärts  hervorgehoben  wurdet  beruht  die  Beifügung 
des  Titels  von  Schönforst  zum  Namen  Heinemans  auf  einem  Irrtum  Hemri- 
courts.  Aber  wie  ist  es  mit  dem  Zunamen  d'Aix?  Wer  waren  diese  Herren 
von  Aachen?  Standen  sie  vielleicht  in  verwandtschaftlicher  Beziehung  zu 
den  Pfalzgrafen  und  sind  sie  dadurch  in  den  Besitz  von  Schönau  gekommen? 
Bekannt  ist,  dass  eine  Familie  gleichen  Namens  sich  schon  im  ersten  Viertel 
des  12.  Jahrhunderts  in  einflussreichen  Stellungen  am  kaiserlichen  Hofe 
befand  und  fast  150  Jahre  lang  die  Vogtei  in  Aachen  bekleidetet  Ob 
aber  die  Schönauer  diesem  Geschlechte  angehört  haben  ^,  ist  mir  schon 
deshalb  zweifelhaft,  weil  sich  bei  letzterem  meist  der  Vorname  Wilhelm 
findet,  der  bei  den  Schönauern  gar  nicht  vorkommt.  Übrigens  schreibt 
Hemricourt  den  Heineman  der  Familie  Limburg-Haesdal  zu. 

Gegen  Anfang  des  13.  Jahrhunderts,  so  erzählt  derselbe  im  Mhx)ir 
des  nobles  de  Hasbaye,  lebte  Heineman  von  Aachen  genannt  Schönforst, 
der  ein  tapferer  Bannerherr  aus  dem  Geschlechte  derer  von  Limburg-Haesdal 
war  und  auch  das  limburgische  Wappen,  nämlich  einen  roten  mit  drei 
silbernen  Ballen  (besans)  belegten  Löwen,  führte.  Er  heiratete  eine  Tochter 
des  Herrn  von  Warfüs^e,  die  Dame  von  Burtonbur,  und  hatte  drei  Söhne: 
Heinrich  von  Fexhe,  Raso*  Mascharel^  und  Arnold  von  Burtonbur 
(Bretonbour).  Aus  Verdruss  darüber,  dass  infolge  der  Schlacht  von 
Worringen  (1288)  das  Herzogtum  Limburg  an  Brabant  kam,  legten  die 
Brüder  das  Limburger  Wappen  ab  und  behielten  blos  die  Kugeln  (tortelets) 
bei;  Heinrich  nahm  ein  rotes  Feld  mit  silbernen,  Raso  ein  silbernes  Feld 
mit  roten  und  Arnold  ein  silbernes  Feld  mit  blauen  Ballen  an.  Letzterer 
belegte  ausserdem,  weil  er  der  jüngste  war,  sein  Schild  mit  einem  Turnier- 
kragen. Danach  ist  klar,  dass  die  Schönauer,  welche  Silber  mit  Rot  im 
Wappen  führen,  Rasos  Nachkommen  sind,  während  die  Herren  von  Winands- 
rade,  die  den  Kragen  zeigen,  von  Arnold  abstammen. 

Einstweilen  ist  es  selbst  für  Fachmänner^,  geschweige  für  mich, 
unmöglich,  eine  Geschlechtsreihe  der  Herren  von  Schönau  aus  der  Familie 
d'Aix  herzustellen,  in  welcher  jedem  Mitgliede  die  richtige  Stelle  angewiesen 
wäre.    Ich  muss  mich  darum  ebenfalls  bescheiden,  die  Namen  anzugeben, 

^)  Vgl.  meine  Abhandlung  über  Reinard  von  Schönau,  „Aus  Aachens  Vorzeit"* 
Jahrg.  Vin,  S.  19,  Anm.  3. 

*)  Vgl.  Loersch,  Achener  Rechtsdenkmäler  S.  274  if. 

®)  Vgl.  Hansen,  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts- Vereins  IV,  S.  93. 

*)  Erasmus. 

*)  Über  diesen  Namen  vgl.  Reinard  von  Schönau  1.  c.  Jahrg.  VIII,  S.  19,  Anm.  4. 

•)  Vgl.  Hansen,  Zeitschrift  dos  Aachener  Geschichts- Vereins  VI,  S.  92.  von 
Oidtman,  das.  VIII,  S.  209. 


—  51  — 

wie  8ie  in  den  Urkunden  vorkommen,  berichtete  Thatsachen  mitzuteilen 
und  diejenigen  Persönlichkeiten  hervorzuheben,  welche  nachweislich 
„regierende  Landesherren**  waren,  wie  sich  ein  Mylendunck  in  seinen  Prozess- 
akten ausdrückt. 

2.  Die  Herren  von  Schönau  aus  der  Familie  d'Aix. 

Lange  bevor  die  von  Heniricourt  berichtete  Wappenänderung  vor  sich 
gegangen  ist  und  zwar  in  den  Jahren  1252  und  1254  lebte  Gerard  von 
Schönau  ^  Er  wird  als  Ritter  bezeichnet,  aber  da  die  Urkunden  ihn  nur 
als  Zeugen  anführen,  lässt  sich  weiteres  über  ihn  nicht  angeben.  Quix 
betrachtet  ihn  als  Herrn  zu  Schönau.    (^Heichzeitig  mit  Gerard  lebte 

Ritter  Simon  von  Schönau.  Derselbe  besass  in  Aachen  zwei  Häuser, 
welche  der  Amtswohnung  des  Sängers  Conrad  vom  Münsterstifte  gegenüber 
lagen,  sowie  eine  Mühle  auf  der  Pau.  Diese  Liegenschaften  veräusserte 
Simon  vor  dem  Jahre  1261  an  den  genannten  Sänger  2.    Auch 

Heineman  d'Aix,  den  Hemricourt  anführt,  war  ein  Zeitgenosse 
dieser  beiden  Schönauer,  denn  er  lebte  noch  um  1240^.  Heinemans  Söhne 
haben  wir  oben  aus  Hemricourt  angeführt.     Der  zweite  derselben 

a)  Raso  Mascharel  I,  der  bis  1290  nachgewiesen  werden  kann^, 
war  Herr  zu  Schönau.  Den  Namen  Raso  führte  er  wohl  nach  seinem  Gross- 
vater Raes  von  Warfüs6e,  den  Spitznamen  Mascharel  nach  dem  Wappen. 
Im  genannten  Jahre  unterzeichnete  er  mit  seinem  Sohne  Johann  und 
besiegelte  einen  Vertrag  zwischen  dem  Aachener  Münsterstifte  und  Macharins 
von  Mühlenbach.  Damals  war  Johann  schon  grossjährig  aber  noch  nicht 
Ritter;  diesen  Titel  führt  er  in  einer  Urkunde  von  1314  •\  Wir  finden  ihn 
noch  1324  als  Zeugen  in  der  Erklärung  des  Cuno  von  Molenark  über  den 
Verkauf  der  Güter  in  Obermerz  an  die  Abtei  in  Burtscheid.  In  diesen 
Urkunden  nennt  er  sich  Johann  von  Schönau;  Besitzer  der  Herrschaft  ist 
er  nicht  gewesen.  Johann  scheint  nur  eine  Tochter  gehabt  zu  haben, 
welche  den  Ritter  von  Brouck  (Broich  bei  Aachen)  heiratete,  der  aus  dem 
edlen  Geschlechte  der  Gimmenich  stammte.  So  Hemricourt.  Nach  Raso 
Mascharel  I  erscheint  als  Herr  zu  Schönau 

b)  Gerard  von  Schönau,  der  sich,  wie  wir  oben  sahen,  im  Jahre 
1302  die  Herrschaft  Schönau  mit  ihren  Gerechtsamen  von  Kaiser  Albert 
bestätigen  liess.  Mit  diesem  Gerard  beginnen  zwei  Schönauer  „Deduktionen" 
die  Reihenfolge  der  Herren  dieser  Herrschaft.  Aber  wer  war  dieser  GemvA? 
Weder  Hansen*  noch  von  Oidtman^  noch  de  Chestret*  erwähnen  ihn  in 
ihren  Geschlechtstafeln.  Zwar  führt  letzterer  —  freilich  mit  Fragezeichen  — 
einen  Gerard  von  Schönau  als  zweiten  Sohn  Rasos  I  an,  der  jedoch 
bereits  1306  Kanonikus  und  seit  1319  Dochant  des  Servatiusstiftes  in 
Mastricht  war:  sollte  dieser  unser  Gerard  sein?  Dann  müsste  man  annehmen. 


*)  Qnix,  Frankenburi?  S.  128.  Reichsabtoi  IJnrtschcid  H.  240.  »)  Quix,  Scbönaa 
S.  83  f.  »)  Hansen  a.  a.  O.  8.  2r}.  <)  Qnix,  ncrcuKbrrtf  S.  108.  *)  Qnix,  Hchftnau  S.  41. 
•)Han8enLc.  Bd.  VI,3.  9»J.   »)Oi(ltman  I.e.  Bd.  VIII,  8.212.  •)  Uenard  de  Scbönan  S.  8,  9. 


—  52  — 

derselbe  habe  nach  1302  Waffen  und  Herrschaft  abgelegt  und  sei  in  den 
geistlichen  Stand  getreten.  Doch  erwähnt  Heraricourt  unter  den  Söhnen 
Easos  II  einen  Gerard,  den  er  „on  tres  wailhans  hommes  d'anne" 
einen  sehr  tapfern  Kriegsmann  nennt.  Aber  auch  Rasos  II  Sohn  Gerard 
war  Geistlicher,  Sänger  am  Münsterstifte  in  Aachen  sowie  Kanonikus  der 
Stifter  St.  Paul  und  St.  Lambert  in  Lüttich.  Die  Bezeichnung  als  tapferer 
Kriegsmann  passt  dagegen  trefflich  auf  unsern  Gerard,  den  Herrn  von 
Schönau,  den  ja  auch  Kaiser  Albert  „vir  strenuus**  nennt.  Sollte  nun  wohl 
Hemricourt  beide  Grerarde  verwechselt  und  dem  Neffen  zugeschrieben  haben, 
was  dem  Oheim  zukam?  Das  halte  ich  für  wahrscheinlich  und  nehme 
darum  an,  unser  Gerard  sei  der  älteste  Sohn  Rasos  I  gewesen  und  kinder- 
los gestorben,  worauf  dann  Schönau  auf  den  zweiten  Sohn,  Raso  II  überging. 

Gegen  diese  Auffassung  spricht  allerdings  der  Umstand,  dass  dann 
zwei  Söhne  Rasos  I  denselben  Vornamen  geführt  hätten.  Das  kommt  jedoch 
auch  bei  Reinard  I  vor,  von  dessen  Töchtern  zwei  Elisabeth  hiessen,  doch 
war  eine  derselben  ein  uneheliches  Kind]*;  von  Reinards  Brüdern  hiessen 
ebenfalls  zwei  Johann. 

Zur  Zeit  Gerards  lebte  auch  ein  Ritter  Arnold  von  Schönau,  der 
nebst  andern  Edelleuten  im  Jahre  1301  mit  dem  Abte  von  Steinfeld  einen 
Vertrag  über  den  Mönchsbusch  abschloss'^;  am  15.  September  1307^  starb 
Heinrich  von  Schönau,  Sänger  der  Liebfrauenkirche  in  Aachen,  welcher 
dem  Kapitel  eine  Mark,  den  Kirchendienern  sechs  Schillinge  vermachte. 

c)RasoMascharelII,  der  von  Hemricourt  als  der  älteste  Sohn 
Rasos  I  angeführt  wird,  war  Herr  zu  Schönau  und  Ülpich*.  1319  unter- 
zeichnet er  als  Herr  Raso,  Ritter  von  Schönau,  die  Urkunde,  durch  welche 
Arnold  von  Gimmenich  der  Alte  die  Schenkung  eines  im  Limburgischen 
gelegenen  Waldes  an  die  Abtei  Burtscheid  verbrieft  ^  Seiner  Ehe  mit  der 
Schwester  Gerards  von  Bongart  entsprossen  sechs  Söhne  ^  und  wenigstens 
eine  Tochter  Adelheid,  die  wahrscheinlich  Winand  von  Rode  heiratetet 
Die  Söhne  hiessen:  Johann  Mascharel,  Herr  von  Ülpich,  der  nach  Hemri- 
court eine  Tochter  Thiebauts  de  la  Vaux  zur  Ehe  genommen  haben  soll; 
Amelius,  Abt  von  St.  Trond;  Gerard,  der  Sänger  des  Aachener  Münster- 
stiftes; Johann  Hage,  Kanonikus  an  derselben  Kirche;  Raso  Mascharel, 
Herr  zu  Schönau  und  Reinard  von  Schönforst.  Für  letztern,  welcher  der 
bedeutendste  Schönauer  und  Stifter  der  Linie  Schönforst  ist,  verweise  ich 
auf  meine  mehrfach  erwähnte  Abhandlung,  in  der  auch  die  Nachrichten 
über  seine  Kinder  und  Brüder  zusammengestellt  sind.  Wir  beschäftigen 
uns  darum  hier  nur  mit 

d)  Raso  Mascharel  III,  Herrn  zu  Schönau.  Er  hatte  aus  seiner 
ersten  Ehe  mit  Adille  von  Esneux  eine  Tochter  Elisabeth,  welche  den 


*)  Vgl.  meine  Abhandlung  Rcinard  von  Schönau,  „Ans  Aachens  Vorzeit •*,  Jahrg.  VIH, 
S.  60.  *)  Quix,  Schönau,  S.  36  ff.  ')  üngedruckter  Nekrolog  der  Münsterkirche.  Vgl. 
Hansen  a.  a.  0.  S.  95.  *)  Hansen  a.  a.  0.  S.  96;  de  Chestret  a.  a.  0.  S.  8.  *)  Quix, 
Keichsabtei  Burtscheid  S.  817.  <)  de  Chestret  a.  a.  0.  8. 8, 9.  ')  y on  Oidtman  a.  a.0.  S.  212. 


—  63  - 

Winand  von  Rode  heiratete,  der  nach  Hemricuurt  ein  Sohn  «Ion  llorrn 
von  Argenteau  und  ^on  bon  Chevalier  wailhans  *  ot  hanly*  war.  Von 
ihm  führt  Winandsrat  den  Namen. 

In  zweiter  Ehe  vermählte  sich  Raso  mit  AfjnoH  von  MIIihwoM,  I)Io 
Gatten  stifteten  1344  den  Katharinaaltar  in  der  Kirrho  m  Klchlorlch  iiimI 
statteten  denselben  aus  „mit  gewissen  Krb^ütorn  und  KlnkUnllcMi,  wnli'hn 
sie  in  stehender  Ehe  gekauft,  erworben,  boschaft't  und  hlnr/n  boHllninit 
hatten,"  wobei  sich  Raso  das  Patronat  über  don  AlUr  fllr  nlch  Howin  fllr 
den  zeitlichen  Herrn,  Erben,  Nutzniesser  oder  Vorwal((»r  (nminbiu'niiiii)  dt»M 
Hauses  und  Schlosses  Schönau  vorbehielt*.  Auh  dorn  WorMaut«  y^^hl  liorvor^ 
dass  Raso  und  Agnes  nur  solche  Grundstücke  und  Uontnti  m  dor  Hlirtnni^ 
verwendeten,  welche  nicht  zu  Schönau  gehörten  Hondcun  V(»n  Ihnon  H«*lbxt 
erworben  worden  waren;  hieraus  lässt  sich  HchlioHHon,  diiHH  «lo  nhlit 
berechtigt  waren  schönauisches  Gut  zu  veräUHHem, 

Rasos  Tochter,  Elisabeth  von  WinandHrode,  rnrnJite  um  24.  Nov^mmImm' 
1359  ihr  Testamente  Sie  ernannte  zu  VollHtrecki^n  Ihrijn  VuUt,  I/hIh 
Maschreil,  Jobann  von  Schönau,  Kanonikus  an  Ht,  H^rvaHtm  in  Mii*<irl/'hl 
und  Johann  den  Mönch  van  den  Vclde,  ihre  V(?rKrhw/Jp:*^rf^!M,  jw^dann  dii» 
Frauen  Adelheid  von  Schönau,  Frau  von  Ii>vle,  Ad*flh*'id  von  i'lifhU 
beide  ihre  ,Möbnen*  —  und  Oda  von  Hrurnlill^^n.  Von  Kindern  ^rwhUui 
sie  nur  ihre  Tochter  Adelheid,  von  and<;m  V^frwandfirn  ^Hrnd^ff  ifoimutt 
von  Schönao*,  ihr  , Brüderchen*  und  Ad^dh^rid,  ihr  ^HtUw^MUrtfUf^u*^ *. 

Die  an  erster  Stelle  genannte  Ad^dli'rid  war  wohl  (Uh  'l'tHhUt  f^^^// 
Maächerels  L  die  Gr/r^^tante  i\f.T  YA\f\n^^<'yuh  HUt  UhUm  tUu  \U*tfu  Arnold 
von  Jülem»üt  2'eh»;::^t^t  *:  \\^iW',('u^,  var  -\h  in  z^utnU-r  y,hn  tt  ,1  ^'\hnu 
Herrn  von  K'>le  venr.'i:.]**,  V.V.*^.'A'/h  li'x  ihr  d»^,  V/;jhI  /xr;^/-.'/,  4,./,/, 
^diamaot  vhu'er^;:,*  *,:.  1  r. '.►:'.'-  ^v^/.y'i  r,:,)c*\  d.j<  yor*  r.  t  r,;.';,*  /f  r.  •/, 
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—  54  ~ 

dass  weder  er  noch  seine  Angehörigen  irgendwie  mit  den  Gerichten,  den 
Lassen  und  den  Lehenleuten  auf  diesen  Gütern  zu  schaffen  oder  über  die- 
selben zu  gebieten  haben  sollten.  Von  den  Gütern  in  Richterich  können 
wir  zwei  nachweisen:  den  Hof,  welchen  Keinard  I  daselbst  besass  und 
den  er  nach  der  Erklärung  seiner  Söhne  zu  Gottes  Ehre  verwenden  wollte, 
sodann  den  dortigen  Zehuthof,  der  dem  Raso  gehörte  und  der  später  — 
wahrscheinlich  durch  den  gleich  zu  nennenden  Godart  von  Rode  —  an  das 
Aachener  Münsterstift  verkauft  wurde.  Letztere  Besitzung  wurde  immer 
als  zum  Schönauer  Gebiete  gehörig  aufgeführt. 

Raso  Mascharel  III  ist  um  1370  und  zwar  vor  seiner  zweiten  Frau 
gestorben.  In  der  aus  diesem  Jahre  datirten  Urkunde  heisst  es  nämlich 
im  Vorbehalt  zu  gunsten  der  Schönauer  Gerichtsbarkeit:  „ind  behalden 
heren  Reinarde  .  .  .  op  deme  goede  van  Schoenawe  ind  wilne  heren 
Meschriels  sins  broders  ind  der  vrouwen  van  Ulpich  ire  moinen  op  irene 
goede  ..."  Damals  war  also  Raso  schon  tot.  Dass  seine  Frau  ihn  über- 
lebt hat,  erhellt  aus  folgender  Aufzeichnung  eines  ungedruckten  Toten- 
buches des  Münsterstiftes:  „IUI  Id.  (Decembris)  obiit  Agnes  dfia.  de  Bylre- 
velt  ac  relicta  diii.  Marchareyls  de  Schonawen.  Com.  (memoratio)  dni. 
Masschereyls  de  Schonawen  militis^"  Beide  hatten  dem  Stifte  je  vier 
Mark  vermacht. 

Nach  dem  Tode  Raso  Maschereis  III  hatten  dessen  beide  Enkel,  die 
Söhne  der  Elisabeth  von  Rode,  mit  Namen  Johann  Mascherei  und  Godart 
bis  zur  endgültigen  Teilung  Schönau  in  gemeinsamem  Besitz.  Beide  be- 
erbten  auch  die  Mohne  von  Ulpich.  Das  erhellt  aus  der  bereits  erwähnten 
Urkunde  Godarts  von  der  Heiden  vom  Jahre  1373,  worin  er  den  Genannten, 
seinen  „magen  ind  broderen",  verspricht,  „ihnen,  ihren  Leuten,  Lassen, 
Gerichten  und  Gütern  von  Schönau  und  Ulpich  niemals  Not,  Hindernis  und 
Nachteil"  zufügen  zu  wollen.  Auch  die  „Deduktion"  im  Schönauer  Archiv 
bezeichnet  die  Brüder  ausdrücklich  als  Erben  Maschereis  und  der  Frau 
von  Ulpich.  Bei  der  Erbteilung  erhielt  dann  Johann  Winandsrode,  Godart 
Schönau. 

3.  Godart  von  Rode,  Herr  zu  Schönau, 

war  ein  streitbarer  Ritter.  Er  beteiligte  sich  1386  an  der  Ermordung 
Johanns  von  Gronsfeld,  worüber  in  „Reinard  von  Schönau"  eingehend 
berichtet  worden  ist.  Wie  es  scheint,  hat  Godart  selbst  nicht  zugeschlagen; 
während  Reinard  II  von  Schönau  und  Statz  von  Bongart  Sühnealtäre 
errichten  mussten,  wurde  ihm  nur  die  Stiftung  eines  ewigen  Lichtes  auf- 
erlegt. Er  entledigte  sich  der  Verpflichtung  in  der  von  seinem  Grossonkel 
Reinard  I  erbauten  Schönforster  Kapelle  zu  Aachen  ^ 

*)  „Am  10.  Dezember  starb  Agnes,  Frau  von  Bylrevelt  und  Witwe  des  Herrn 
Marchareil  von  Schönau.  Gedächtnis  des  Herrn  Masschcreii  von  Schönau,  Ritter.**  Hiernach 
ist  de  Chestret  zu  berichtigen,  der  (nach  Lefort)  den  Tod  der  Agnes  auf  den  12.  Dezember 
1349  setzt.  (Renard  de  Schönau,  S.  9.) 

=*)  Hansen  a.  a.  0.  S.  97,  Aum.  3. 


—  55  — 

Dieser  Mord,  welcher  durch  die  begleitenden  Umstände  jeden  ritter- 
lichen Sinn  tief  verletzen  musste,  erweckte  den  Schuldigen  viele  Feinde 
und  erzeugte  eine  wilde  Fehde.  Auf  diese  Verhältnisse  spielt  der  Aachener 
Rat  in  einem  Schreiben  vom  22.  Mai  1389  an.  Godart  hatte  die  Stadt 
aufgefordert  ihm  Schadenersatz  und  Genugthuung  zu  leisten,  weil  Aachener 
Bürger  in  seinem  Brauhause  am  Hirz  Bier  getrunken  aber  nicht  bezahlt 
und  bei  dieser  Gelegenheit  Fässer,  Wimpel  und  selbst  das  Brauhaus  ver- 
brannt hätten;  weil  ein  gewisser  Stimpel  oder  dessen  Knecht  ihm  einen 
Hengst  gestohlen;  weil  die  Stadt  ihm  ihr  Recht  versagt  habe.  In  der 
Antwort  wies  der  Rat  darauf  hin,  es  sei  Sache  Godarts  die  Schuldigen 
ausfindig  zu  machen,  für  deren  Bestrafung  man  dann  schon  sorgen  werde; 
es  gehe  die  Stadt  nichts  an,  wenn  Godarts  Feinde  ihm  das  Brauhaus  ver- 
brannt oder  sonstigen  Schaden  zugefügt  hätten;  man  habe  ihm  auch 
das  Recht  nicht  versagt,  sondern  nur  wegen  der  „Todfehde**,  in  der  er 
sich  befinde,  den  Aufenthalt  nicht  gestattet.  Das  habe  aber  geschehen 
müssen  um  die  Aachener  und  andere  Leute  vor  Schaden  durch  Totschlag, 
Raub  und  Brand  zu  bewahren.  Godart  gab  sich  denn  auch  zufrieden  und 
erklärte  sich  mit  der  Stadt,  ihren  Bürgern  und  Untersassen  „genzlich 
gesaist  und  früntlich  verglichen".  (1389.  Juli  6.0  Er  starb  am  20.  September 
1389  oder  1390^ 

Godart  hatte  aus  seiner  Ehe. mit  der  Tochter  des  Ritters  Egidius 
von  dem  Weier  nur  zwei  Töchter,  von  denen  die  ältere,  Elisabeth,  den 
Ritter  Gerard  von  Vlodorp  heiratete,  dem  sie  Schönau  zubrachtet 

4.  Gerard  von  Vlodorp,  Herr  zu  Schönau, 

Sohn  Godarts,  des  Erbvogts  von  Roermond  und  der  Sophie  von  Neustadt. 
Im  Heiratsvertrage  vom  24.  November  1391  erhielt  er  „Schloss  und  Herr- 
lichkeit Schönau  mit  allem  Zubehör  an  Land,  Leuten,  Höfen,  Dörfern, 
Gebuchtem,  Häusern,  Gütern,  sowie  die  mit  all  ihren  Rechten,  Regalien, 
Gerichten  bei  Aachen  gelegen  sind,  ausgenommen  den  Zehnthof,  der  von 
Schönau  verkauft  ist,  darauf  Gerard  auch  von  seines  Weibes  wegen  rechten 
Verzicht  leisten  soll  mit  Vorbehalt  seiner  und  seiner  Erben  Hoheit  und 
Rechts."  Aus  dieser  Klausel  geht  hervor,  dass  der  Verkauf  erst  kurze 
Zeit  vor  der  Heiratsverschreibung,  also  jedenfalls  durch  den  Vater  der 
Braut  erfolgt  war.  Ausserdem  brachte  Elisabeth  in  die  Ehe:  den  Hof  zu 
Modersdorf  mit  dem  halben  Gericht  in  der  Warden,  den  Hof  von  Neuland 
mit  dem  Gute  von  Kalkhoven,  das  Burglehen  von  Moufart  (Montfort)  mit 
Zinsen,  Kurmeden  und  36  Kapaunen,  die  zu  Echt  erhoben  wurden.  Auch 
sollten  die  Eheleute  den  Wingart,  welchen  Godart  von  Schönau  an  Eustach 
von  dem  Bongart  versetzt  hatte,  für  sich  einlösen  dürfen  sowie  die  Forderung, 
welche  dem  Herrn  von  Winandsrode  (Johann  Mascherei)  und  seinem  Bruder 
(Godart)  gegen  die  Herzogin  von  Brabant  zustand,  allein  erheben. 

»)  Quix,  Schönau  S.  17  ff.     *)  Das.  S.  16. 

')  Zeitschrift  des  Aachener  Geschlchts -Vereins  Bd.  VIII,  S.  H4,  213. 


—  56  — 

Gerard  seinerseits  hatte  den  Hof  von  Assel  mit  dem  Zehnten  von 
Graet,  mit  den  Laten,  Kurmeden,  Fischereien,  dem  Zolle  und  dem  Rechte 
des  „lynpertz^"  in  der  Maas  und  auf  dem  Lande.  Vom  Eitrage  des  Zolles 
waren  jedoch  50  Gulden  jährlich  und  ausserdem  15  Bunder  Benden  für 
die  Schwester  Gerards,  welche  Nonne  zu  Heinsberg  war,  für  deren  Lebens- 
zeit vorbehalten.  Blieb  die  Ehe  kinderlos,  so  sollte  Elisabeth  ihre  „duarie" 
imd  Leibzucht  an  dem  Hofe  von  Assel  haben,  der  ein  Freigut  war. 

Der  Herr  von  Schönau  wurde  1409  auch  mit  der  Erbvogtei  von  Roerraond 
belehnt  und  wird  noch  1418  erwähnte  Das  älteste  Latenweistum  von 
Schönau^  erzählt  von  ihm,  dass  er  die  Rechte  der  HeiTschaft  gegen  die 
Eingriffe  der  Heidener  entschieden  gewahrt  habe.  „Noch  is  geleeft**  ^  so 
heisst  es,  „dat  die  van  der  Heiden  einen  zo  dem  Hirze  gevangen  hadden, 
int  wart  zer  Heiden  gevoert.  Do  her  Gerard  von  Ruermunde  dat  vernam, 
hei  underweis  den  her  van  der  Heiden,  dat  der  gevangen  weder  gelevert 
wart  zen  Hirz  losledich,  in  voegen:  misdeden  syne  lüde  of  jemantz  anders 
op  synen  gude,  dat  seulde  hei  uisrichten  als  sich  dat  gebürde.  Item  noch 
hat  men  geleeft,  dat  op  dem  hove,  die  nu  joncher  Wynants  van  Korten- 
bach  is,  dry  man  gevangen  worden  op  des  hofs  gueden  ind  worden  ouch 
zo  der  Heiden  gevoert,  ind  der  loes*  doe  zerzyt  hilt  dat,  dat  gein  amtman 
op  den  gueden  vangen  noch  penden  ^  en  seulde,  dan  der  bode  zo  Schonouwen. 
Her  Gerart  underwies  den  her  van  der  Heiden,  dat  die  dry  man  wider 
losledich  op  die  stede  gelevert  worden,  da  sy  gevangen  worden  sind;  ind 
die  zween  here  worden  des  eins,  dat  des  nit  me  geschien  en  soulde.  Mis- 
dede  jemantz  op  die  guede  to  Schonouwen,  her  Gerart  soulde  ein  richter 
darvan  syn,  ind  den  hof '  soulde  man  untfangen  to  Schonouwen  ind  nirgent 
anders.  Ind  wart  ouch  do  geuissert,  of  zween  loessen  van  Schonouwen  sich 
sloegen  op  der  straissen,  her  Gerart  ind  syne  vurfaren  hielten  die  darzo, 
dat  sy  dat  dem  lanthern  richten  aver®  des  lanthern  bode.  Die  en  kroede 
sich  der  loessen  nit  zo  vangen  um  der  stück  (?)  wille." 

Gerards  Kinder  waren  Wilhelm,  der  seinem  Vater  in  der  Erbvogtei 
von  Roermond  folgte,  und  Odilia,  die  Erbin  von  Schönau.  Sie  brachte  durch 
ihre  Heirat  mit  Johann  von  Mirlar  die  Herrschaft  an  das  Geschlecht  der 
Herren  von  Mylendunck.  Werfen  wir  einen  Blick  auf  die  Herrlichkeit 
Mylendunck  und  ihre  Besitzer,  bevor  wir  die  Erzählung  der  Geschichte 
Schönaus  unter  diesen  Herren  weiterführen. 


*)  Das  Recht,  den  Schilfern  auf  der  Maas  gQgen  Entgelt  die  Pferde  zu  stcUen, 
welche  auf  dem  Leinpfade  die  Fahrzeuge  stromaufwärts  zogen. 

*)  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts -Vereins  VIII,-  S.  129.  *)  Quix,  Schönau 
8.  3  ft'.    *)  erleht  worden.     *)  Das  Latcngericht.    ^)  pfänden. 

^)  Kortenbach.  Später  machten  die  Heidener  ein  Lehen  daraus,  was  die  Schönauer 
aber  nicht  anerkannten. 

•)  statt  avermitz,  overmitz  =  mittels. 


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—  57  — 

Mylendunck 

war  im  12.  Jahrhundert  eine  bedeutende  Herrschaft,  welche  jedoch  durch 
einen  Vertrag  Gerlachs  I  mit  Engelbert  II,  Erzbischof  von  Köln,  eine 
grosse  Einbusse  erlitt.  Im  Jahre  1274  verkaufte  nämlich  Gerlach  zwölf 
Ortschaften  mit  ihren  Einkünften,  Dienstmannen  und  Lehnsleuten  sowie 
viele  Lehen  diesseits  und  jenseits  des  Kheins  an  den  Erzbischof,  verzichtete 
auf  alle  Lehengüter,  welche  er  von  der  Kölnischen  Kirche  in  Händen 
hatte  und  nahm  selbst  einen  Teil  von  Mylendunck  als  Kölnisches  Lehen  an  K 

Nach  einem  „Syllabus  defunctorum  dominorum  in  Mylendonck**  im 
Archive  daselbst*  trennte  Gerlach  auch  die  Herrlichkeit  Pesch-Weinsack 
von  der  Herrschaft  und  trat  dieselbe  an  Herman  von  Imelhausen  für 
geleistete  treue  Dienste  ab. 

Ein  „Unvorgreiflicher  Status  über  das  haus  und  die  reichsfreie  herr- 
schaft  Mylendunck**  im  Schönauer  Archiv,  den  ich  wegen  seiner  inter- 
essanten Einzelheiten  hier  vollständig  folgen  lasset  gibt  über  Besitzungen 
und  Einkünfte  eingehende  Nachricht: 

„Erstlich  zu  beobachten,  dass  im  leichten  geld  Neusser  wehrung  die 
geringste  sort  ein  heller;  deren  12  machen  einen  album  oder  weisspfenning, 
24  albus  einen  gülden  und  25  einen  daler,  alles  Neusser  wehnmg;  ein 
reichsthaler  aber  hat  100  albus. 

Die  früchtenmass  ist  besonder  dieses  orts,  komt  doch  bald  mit  der 
Neusser  mass  übereinander,  ist  doch  etwas  starker,  gehet  mit  malderen. 
Ein  malder  hat  8  fass  oder^  4  sümmeren,  ein  sümmcr  2  fass,  das  fass  2 
viertel.    Das  viertel  2  pinten. 

Der  morgen  lands  hat  150  ruthen,  jede  nithe  16  fuss  vierkantig. 
Das  schloss  und  herrschaft  Mylendonck  ist  ein  Geldrisch-Ztitphanisch  Ichen, 
gelegen  auf  des  h.  römischen  reichs  boden,  zwischen  das  Gülische  und 
Kölnische  land  inclavirt,  3  stund  von  Neuss.  Bestehet  in  drei  unter- 
schiedenen gebauten  quartieren,  im  ober-  mittel  und  Unterhaus  oder  bauhof. 
Das  Oberhaus  samt  dem  mittelsten  haben  ihre  dreifache,  im  haus  einen 
breiten  sonsten  zwei  schmale  wassor^rral^en,  der  unterste  bau  al)er  allein 
den  breiten  gralien  umher.  So  ist  auch  auf  etwa  ungefelir  100  schritt 
dabei  ein  weitläufiger  schöner  garten,  so  in  allem  bezirk  samt  dem  banm- 
garten  und  darum  gehenden  wasseri^rahen  zu  dreien  selten  dem  ruf  muh 
8  morgen  anhaltet  \  mit  lustparken,  hecken  und  lusthäuseni  durchher 
gezieret.     So   seind   aurh   vor   dem    hans   viele    ftchöne   und    wollK'setzte, 


')  Lacomblet,  rrknnd»mbu«h  II,  H.  ;{s7. 

*)  Ich  Tcnianke  »inen  Aüh/ah^  der  Frcnmllirhkf'it.  df^  Herrn  }UxTon  von  Wftllen- 
webcr  auf  Mjlendnnck. 

*)  In  der  Ab?*«*hrir*t  ^ind  dio  fUMtrflrHrtitfcn  Pfjpp^lkon^^onant^n  im  In-  nnd  An-Uat 
weggelassen,  die  r  und  w  dnrr  h  u,  die  y  dnrrh  i  fT<fl7J. 

*}  oder  fehlt  in  der  Vorlas:«^ 

*)  In  der  Vorlage;  anhalU;nd. 


—  58  — 

bepflanzte  dämmen  und  gemeinden^  und  annebens  um  dem  schloss  eine 
weide  und  bleichplatz.  Für  dem  haus  fliesset  eine  rivier,  die  Neers 
genannt,  zweimal  vorüber.  Item  ist^  (dasselbe)  neben  dem  baumgarten 
(und  dabeneben  mit  schönen  weieren,  welche  mehrentheils  alle  mit  fliesseu- 
dem  Wasser  unterhalten  werden),  versehen  mit  einem  hopfengarten. 

Specificatio  der  jährlichen  geföllen  und  reuten.  Stätige  geldrenten. 
Erstlich  zwei  drittentheil  eines  fahrzins  von  26  albus  4  heller  und  4  hüner, 
das  stück  ad  8  albus,  facit  33  albus  5^3  heller. 

Der  erbschatz,  erbrent  und  waggeld  tragt  aus  nach  abzug  des 
gerichts  gerechtigkeit,  so  selbig  jährlichs  empfängt,  und  andere  darauf 
haftende  reallasten,  facit  164  daler  41  albus  3V2  heller  ^ 

Das  Schützengeld  nach  abzug  des  heblohns  facit  181  rth.  99  albus  ^ 
Item  seind  es  elf  schwäre  fuhren,  wovon  jede  bezahlt  wird  mit  5  rth. 
facit  55  rth. 

Folgen  übrige  jedoch  unbeständige  geldrenten. 

1.  Die  Wasserschmitt  gibt  jährlichs  mit  dem  zoll  50  rth.,  wan  der 
einwöhner  aber  am  haus*  arbeitet,  gibt  er  40  rth. 

2.  Die  wein-  bier-  und  brandeweinsaccise  ist  verpfachtet  für  60  rth. 

3.  Das  haus  hat  36  lehn  an  und  wan  ein  lehnman  stirbt,  bekomt  der 
herr  bei  Vorstellung  des  neuen  vasallen  7  rheinische  goldgulden  oder  species 
reichsthaler  dafür  und  einen  sammeten  beutel  oder  V2  species  reichsthaler, 
und  werden  auf  jedes  jähr  durcheinander  zwei  gerechnet,  facit  21  rth. 

4.  Wan  ein  erb  verkauft  wird,  gebührt  dem  herrn  davon  der  zehnte 
Pfenning,  so  mit  jähren  auf  40  rth.  verpfacht  worden. 

5.  Der  brüchten  werden  jährlichs  durcheinander  gesetzt  50  rth. 

6.  Das  weinhaus  hat  gethan  60  rth. 

7.  Drei  in  der  herrschaft  gelegene  herrhöfe  an  küchengeld'^  und 
neujahr  43  rth. 

8.  Wan  Juden,  geben  8  rth.  zum  tribut;  jetzo  ist  nur  einer.  Auch 
gibt  der  jud  alle  zungen  von  geschlachten  beesten  und  2  feiste  gänse. 

9.  Die  oel-  und  lohemühle  gibt  150  rth. 

10.  Die  kornmühl  10  rth." 

11. — 19.  Acht  Posten  Land,  Benden,  Graserei  in  den  Britchen,  zu- 
sammen 328  rth.  50  alb.  ^ 

„20.  Heiderhof  küchengeld  20  rth. 

21.  Die  abnutzung  der  garten  und  baumgarten,  so  dan  3  weieren 
und  auf  den  dämmen  stehendes  holzge wachs  wird  gesetzt  ad  100  rtli. 


»)  Vgl.  imten  22. 

^)  In  der  Vorlage:  hat.     „dasselbe"  fehlt. 

^)  Hier  sind  also  Reichsthaler  gemeint. 

*)  Am  Herrenhaus. 

*)  Betrag  der  Lieferungen  dieser  Höfe  für  die  Herrenkttchc  an  Gewürz  u.  s.  w. 

*)  Hier  sind  also  Reichsthaler  gemeint. 


—  59  — 

22.  Item  das  hans  anhaltend  einen  husch  86'  ,  morjron,  wolohor  nun- 
mehro  ziemlich  verhauen  vom  herm  mit  eichen  wiotler  In^postot  wenlcn 
kan,  sonsten  der  Heekbi-oicher  und  Harinjrsoppcr  hinidschatt  »u  wussor 
und  wiede  offen  liegt.  Noch  ein  stuck  buschgens,  so  ^UMchfulls  vti^huuon 
und  gleicher  natur  ist,  5^,4  morgen  anhaltetul.  Item  hat  es  noch  ein 
klein  eichenbüschlein  vorm  haus,  10  moi*gen  gross,  so  mit  grilblohi  ringsum 
versehen,  worin  die  gemeinde  kein  la\ib  und  gras  hat, 

23.  Item  hat  das  haus  an  stockbnüchcr,  wolcho  einmal  ullo  \iouu 
jähr  umgehauen  werden,  145  morgen;  hieraus  können  jahrliehs  ilureh- 
gehends  16  morgen  gehauen  werden  und  setze  jeden  morgen,  wie  selbige 
vorhin  verpfachtet  gewesen  ad  12  rth.,  facit  U)2  rth. 

24.  Das  feld  vorm  haus,  das  hausfeld  genant,  hat  an  morgeu/aihl 
67  morgen,  ist  verpfachtet  ad  7  rth.  Neusser  wehning;  hat  vorhiu  gethan 
ein  malder  korns  und  ein  malder  ein  sümmer  haberen  ad  24J1  rth. 

25.  Noch  ein  feld,  das  cranenfeld  genant,  ungefilhr  44  niiH'geii,  der 
morgen  hat  gethan  ein  malder  korns  und  ein  malder  habereii,  tliut  Ji'lya»  i\ 
Neusser  daler,  facit  135  rth.  28  albus. 

26.  Noch  ein  feld,  das  rührenfeld  genant,  hat  an  morgen/ahl  21  niorMeUi 
der  morgen  hat  gethan  ein  malder  körn  und  ein  malder  haberen,  thnt 
jetzo  72  rth.  ^ 

27.  Noch  einig  land  an  der  capellen  genant,  20  morgen,  der  nuHgen 
zu  6  Neusser  daler  ad  53  rth.  40  albus '. 

28.  Noch  ein  stück  land  haltend  an  der  musH  1)  morgen,  der  morgen 
thut  an  pfacht  6  daler,  facit  32  rth.  76  albus. 

29.  Die  kommtihl  ist  eine  zwangmülile''  und  gebet  in  zwei  lilnfen, 
thut  an  kom  97^2  malder,  das  malder  per  2  rth,,  facit  105  rOi, 

30.  An  weizen  4  malder  per  3  rth.  fa<:it  12  rth. 

31.  An  malz  24  malder  per  I  V^«  rth,  fueit  36  rth, 

32.  300  U  frisch  schweinenfleihch,   daw  il  a^l  H   albus,   fiuM  24    rth, 

33.  Einen  feilten  hammel  faeit  3  rth. 

34.  Hegerhof  24  malder  körn  per  2  rth,  facit  48  rth,,  24  nmlder 
haberen  per  1  rth.  fa<it  24  rth, 

35.  50  a  butter,  da^  U  H  albuh,  fnät  4  rth,  Nb,  15  malder  körn, 
15  malder  haber<^n,  ein  kalb, 

36.  Scliöjjraderh'^f  30  inaMer  koio  per  2  rth,  fa<jt  <M)  rth,,  30  niabb^r 
haberen  jw^r  1  rth.  fa' it  30  rth. 

37.  Hei-IttTlj'.f  2ii  inald«-r  körn  .  ,  ,  r>>-  r\U,^  2J^  üiuM^-r  Ij^^lx-ren  .  ,  , 
29  rth,  250  ej^n  (:\u  k>Jh  ,  .  ,  fa^  j1  2  iWi. 

3^.  TriettenV'roir'iK.'r  z«  i'<^Ji'J  h.it  <-i.-t  fiii'Ll/'rjptar'ljt  ;/<'than.  1>A  üun- 
mehru  verj^fa -ht'^t  i'ur  ]2*>  rih..  \*  i  i;^hi'f)i\n>t  yj-la-ufi  t'nr  JW  rih..  Kjj;/- 
brückerzeiiC'i'i  vr  1:^'»  r^i  ..  J<;.'1<m''»'-;<  !■<•!  /«  h<'ji'l  Uiy  ]<*h  ri!j..  Jj</ Js>'''r<>i«'lier 


—  60  — 

zehend  für  110  rth.,  Pescher  zehend  ftir  90  rth.  Diese  zehenden  seind 
alle  vorhin  in  fruchten  jetzo  aber  in  geld  und  also  ohne  nachlass ;  mögten 
doch  noch  wohl  höher  verpfachtet  werdend 

39.  Der  flachszehend  bringt  circiter  jährlichs  aus  200  stein  flachs 
ad  100  rth. 

40.  Am  erbpfacht  und  holz,  haber  bei  unterscheidlichen  parteien  109 
malder  ...  109  rth. 

41.  Erbpfachtkorn  89  malder  ...  178  rth. 

42.  An  wachs  24  ?l  ...  ad  30  albus  ...  7  rth.  20  albus. 

43.  An  rtiböl  47   quart,  jede  ad   25   albus,  facit   11   rth.  75  albus. 

44.  Erbpfachthüner  176  stück,  mit  den  rauchhünern,  deren  278  stück 
seind,  facit  zusamen  454  stück  ...  36  rth.  32  albus. 

45.  Capaunen  12  stück  ad  I2V3  albus,  facit  1  rth.  50  albus. 

46.  Erbpfachtsgänse  24  stück  ad  20  albus  facit  4  rth.  80  albus. 

47.  Der  truckner  weinkauf  wird  von  obigen  drei  höfen  mit  dem  wein- 
haus vor  jedes  jähr  gesetzt  48  rth.  25  albus. 

48.  Hieneben  dienet  zu  wissen,  dass  in  der  herrschaft  35  diensthöf 
seind,  welche  wegen  sicherer,  davor  inhabender  herrschaft  (?)*  erblich 
schuldig  seind  alles  holz  und  heu  für  die  herrschaft  einzuführen,  das  heu 
zu  machen,  das  eis  zu  hauen. 

49.  Ferner  seind  die  unterthanen  obligirt  alle  nöthige  band-  und 
Spanndiensten  zu  thun,  so  dan  auch,  wan  selbige  mit  kriegs  oder  andern 
lasten  nicht  beschwärt  werden,  können  jährlichs  dem  herrn  wol  1000  rth. 
geben,  setze  also  1000  rth. 

50.  So  hat  der  herr  auch  die  ins  patronatus  über  eine  personal, 
die  pastorat,  drei  vikarien,  über  die  capellonat  aufm  schloss. 

51.  Grobe  und  kleine  jagd  und  fischerei,  fort  alle  regalien,  so  einer 
immediat  freier  reichsherrschaft  gebühren,  und  wird  die  abnutzung  davon 
angeschlagen  werth  zu  sein  100  rth. 

Belauft  sich  also  summa  summarum  alles  aufs  gelindeste  angeschlagen, 
ausserhalb  dem  schlossgarten,  buschen,  diensten  und  anderen  posten  4820 
rth.  57  albus  8V2  heller.*' 

Bei  Gelegenheit  der  Heirat  Dieterichs  (IV.  1549 — 1575)  mit  Theodora 
von  Bronckhorst  erhalten  wir  über  die  andern  Besitzungen  der  Mylenduncker, 
welche  sie  teils  erheiratet  teils  ererbt  hatten,  folgende  Auskunft. 

Dietrich  erhielt  „für  sein  Patrimonium  und  kindsgedeil" : 

1.  die  Häuser  Mylendunck  und  Drachenfels  mit  ihren  anklebenden 
Hoheiten,  Herrlichkeiten,  Mühlen,  Pachten,  Zinsen,  Zehnten,  Höfen,  Gülten, 
und  Renten; 

*)  Dagegen  lautet  eine  beigeschriebene  Bemerkung;  „ad  dimidium  reduci  debet** 
=  muss  um  die  Hälfte  gekürzt  werden. 

*)  Soll  wohl  heissen:  erbschaft  =  Grundbesitz. 

')  „Personatus  ist  allmählig  im  Gegensatze  zur  dignitiis  für  jene  Präbenden  ge- 
braucht worden,  mit  denen  ein  Ehren  Vorrang  ohne  Jurisdiction  ....  verbunden  ist.** 
Schulte,  Lehrbuch  des  katholischen  Kirchenrechts  S.  218. 


—  61  — 

2.  den  Hof  zu  Camphausen  im  Lande  von  Jülich  mit  den  Kornren  ton 
zu  Jüchen  sowie  die  Geldrenten  zu  lasten  der  Stadt  Neuss; 

3.  das  halbe  Haus  und  Herrschaft  Kulant  (Reuland)  im  Lande  von 
Luxemburg  mit  allen  Renten  und  Nutzbarkeiten. 

Die  beiden  andern  Brüder  Gothard  und  Craft  hatten  sieh  damals  über 
die  folgenden  Besitzungen  noch  nicht  verglichen;  sie  blieben  also  zu  gleichen 
Teilen  daran  berechtigt,  den  Vorteil  ausgenommen,  welcher  gemäss  dem 
Lehenrechte  Gothard  als  dem  ältesten  zukam.  Die  in  Klammern  beigefttgten 
Bemerkungen  sind  teils  emer  Verhandlung  von  1579  teils  andern  Akten- 
stücken entnommen. 

1.  Das  Haus  Goer  mit  seinen  Höfen,  Renten,  Zinsen,  Pachten,  Mühlen, 
Büschen  und  Benden;  mit  der  Latbank  zu  Neor  samt  der  Mühle  daselbst; 
mit  seinen  Hoheiten  und  Herrlichkeiten  zu  Meiel,  Poll  und  Panheil, 
derer  Mühlen-  und  andere  einkommenden  Renten,  mit  seinen  Kirchen-  und 
Altargiften*,  Schatz  und  Diensten.  [„Auch  forzugeben,  wie  ich  grossen 
abbruch  van  Goerer  wert  und  Aldewater  geleden,  darvon  wol  7  bonre* 
ungeferlich  abgetrieben".  Vom  Hause  Goer  existirt  noch  ein  genaues 
Inventar  aus  derselben  Zeit,  leider  nur  als  Bruchstück.  Die  Güter  zu 
Goer,  Meil,  Hörstgen,  Fronenbroch  u.  a.  waren  1541  im  Besitze  der  Frau 
von  Drachenfels-Mylendunck.] 

2.  Haus  und  Herrlichkeit  zum  Hörstgen  mit  seinen  Mühlen,  Zinsen, 
Gülten,  Pachten,  Zehnten,  Buschen,  Benden  und  „liffgenis"*- Gütern 
sowie  mit  dem  Gut  „in  gen  hoessen",  gelegen  im  Land  von  (Heve;  „die 
plei"  samt  dem  Gut  zu  „Kuilen  beneden  Toil"  mit  seiner  „eltergift**.  [„Die 
plei  .  .  .  den  abbruch  auf  den  Rhein  und  Issel  und  die  sandbesturzung 
muss  abschlag  an  pacht  thun  .  .  .**  „Das  haus  Fronenbroich  und  herrlich- 
keit  Hörstgen  ist  dem  h.  röm.  reich  immediate  unterworfen;  jedoch  ist  erst- 
genantes  haus  ein  geldrisches  lehen,  so  beim  lehenhof  zu  Ruremonde 
relevirt  wird.**     „Hörstgen  ist  ein  fendum  von  Mors*.] 

3.  Die  zwei  Rubbmcker  Höfe  im  Amt  von  Wachtendonk  mit  ihrem 
Artlande,  mit  den  Zehnten,  Zinsen,  Renten,  Benden,  Holzwuchs  und  Fiwihereien 
auf  der  Nerschen.  [„Die  Rubbmcker  hof  mögen  in  der  erbschaft  nit  so 
hoch  ästimirt  werden,  derweil  es  ein  behandsgut  ist,  da  die  hand  bald 
ansterben  und  alsdan  schwerlichen  mus  gewunneu  werden.**  Auch  stehen 
in  nassen  Sommern  die  Benden  unter  Wasser.] 

4.  Der  Swalmer  Hof  zu  Wanlo  mit  seinem  Artlande  und  Zehnt<*n 
und  allen  zustehenden  Gerechtigkeit^'n.  [„Von  diesem  hof  mu»  man  meinen 
gnedigen  hem  herz<^»gen  zu  Guilich  mit  pferd  und  hämisch  zu  deinst  kome», 
gilt  auch  zehenden  halber  aus.*"] 

5.  Die  Hoheit  und  Herrlichkeit  Meiderich  im  T^ande  von  Cleve  l>ei 
Duisburg  gelegen,  mit  ihren  Mühlen.  Zinsen,  Gülten,  Renten.  Paschten, 
»und  handgewinnsgoederen*'  *,  mit  dem  Hofe  vor  dem  Hause  im  „vurgebrucht**  ^ 

M  Pmtronate  über  Eirehea  und  Altäre.     •)  Buuder.     *i  Leibzudit. 
*>  Die  XM  Dieiu^tleitftaiiges  Terpfliclitet  siBd.     <^)  V<^ftNUX' 


—  62  — 

und  dem  Hofe  ten  Eiken  mit  Weiden,  Büschen,  Fischereien  und  Gerechtig- 
keiten. [Im  Jahre  1582  verglich  sich  Herzog  Wilhelm  von  Jülich,  Cleve 
und  Berg  mit  „  Johan  hern  to  Milendunck  etc.  wegen  der  hoheit,  Schätzung, 
klockenschlag;  diensten,  huldigung,  gericht,  anfang,  toll  ver,  glaidt  (sic)^, 
axeisen,  flschereye  in  der  herlicheit  Meiderich*'  ^] 

7.  Der  Hof  zu  Hesingen  im  Stifte  Werden  gelegen  mit  seinen  Zinsen 
und  Pachten,  mit  „scholtferken**  und  anderen  „lefenis*',  welche  die  „haus- 
leute*  geben;  noch  125  Goldgulden  „auf  der  grafschaft  Moers  fallend, 
wilchs  alles  in  Meiderich  gebrucht  wird". 

8.  Haus  und  Herrlichkeit  Soron  (Soiron)  im  Lande  von  Limburg  mit 
Höfen,  Büschen,  Schlagholz,  Renten,  Pachten,  Zinsen,  Zehnten,  Benden, 
„penninksgeld**,  Kurmeden;  ferner  andere  Latbanken  und  Güter  zu  Gross- 
und Klein-Kechain,  Clermont,  Visinirs^,  Herve  und  darum  gelegen. 

9.  Haus  und  Herrlichkeit  Schönau,  mit  den  Höfen  in  der  Vorburg 
und  zu  Neuland,  ferner  Büschen,  Schlagholz,  Benden,  Beuten,  Gülten, 
Kurmeden,  Schatz.  Darneben  87  Malter  Roggen  Jahrrenten  zu  Meersen, 
Holzgewalten  auf  dem  Welldorfer  und  Jülicher  Busch  sowie  Benden  „vur 
der  Stadt  gelegen". 

10.  Die  „halfherrlichkeit  zu  der  Warden"  mit  ihren  Renten,  Zinsen, 
Pachten,  Kurmeden  und  den  Gerechtigkeiten  „uf  Hoeniger  bosch";  mit  dem 
Hofe  zu  Merz  „darinnen  gehörig  mit  seinem  artlande  und  gerechtigkeit 
up  der  pastoreien  zu  Aldenhoven".  Noch  17  Malter  jährliche  Rente  an  dem 
Hause  auf  HarflF.  Noch  7  Malter  an  dem  Hofe  auf  Hohenholz.  [„Wardcn 
ist  eine  im  herzogthum  Gülich  zwischen  Höngen  und  Kinzweiler  gelegene 
mit  der  Biauen  anschiessende  untcrherrschaft,  welche  von  unerdenklichen 
Jahren  her  zweiherrig  gewesen  und  eine  halbscheid  von  der  Dahlen- 
broichische,  die  andere  von  der  Milledonckische  familie  besessen  worden'*." 
Die  Berechtigung  am  Hoengener  Busch  kam  durch  die  Heirat  der  Agnes 
von  Mylendunck  mit  Johann  von  Kessel  an  diese  Familie.] 

11.  Der  Hof  „uf  gen  Schluffert"  im  Amte  Montfort  mit  seinem  Art- 
lande, den  gebrochenen  Heiden  und  den  zugehörigen  Benden. 

12.  Die  Forderung  des  Wagengeldes  im  Amte  Montfort,  „wilchs  uf 
ein  goetlich  verdrag  steit". 

Es  folgen  noch  verschiedene  Forderungen,  deren  bedeutendste  sich 
auf  3500  Karolusgulden  beläuft,  und  zum  Schlüsse  heisst  es:  „Was  ferner 
von  goederen  sind,  hat  man  in  der  il  nit  können  bedenken." 

Eines  der  vergessenen  Güter  war  der  Hof  Hastenbaur,  von  dem 
bemerkt  wird,  er  müsse  „zum  höchsten  inwendig  sechs  jaren  gcmirgelt 
sein:  dazo  schätz  und  zehenden  gilt". 

Der  Syllabus  verzeichnet  folgende  Herren  von  Mylendunck: 


*)  Es  wird  wohl  vcrglaidt  =  Geleit  zu  losen  sein. 

')  F.  Schrocdcr,  Die  ChroDik  des  Johannes  Turck,  Annalen,  Heft  58,  S.  154. 

»)  Vis^V 

*)  von  Fürth,  Beiträge  II,  2,  S.  93. 


—  63  — 

Theodor  (Tidericus,  Dieterich)  I,  (1168—1220)  ist  der  erste  urkund- 
lich genannte  ^ 

Theodor  II  (1220—1566),  ein  Verwandter  Conrads  von  Hochstaden 
und  ein  treuer  Helfer  dieses  Erzbiscliofs  in  allen  Fehden.  Auch  streckte 
er  demselben  eine  Summe  Geldes  im  Betrage  von  1000  Mark  vor*.  Im 
Jahre  1222  übertrug  er  das  Patronat  der  Kirche  zu  Elsen  dem  Regulier- 
herrenkloster zu  Neuss,  verzichtete  in  demselben  Jahre  mit  seiner  Gemahlin 
Hadewig  im  Namen  ihrer  Kinder  auf  Güter  und  Allode  in  Elsen  zu 
gunsten  des  Deutschordenshauses  in  Gürath  (Judenrode),  und  überlässt 
1266  demselben  Hause  seinen  Zinsmann  Gerard  in  Elsen.  Die  Söhne  Gerlach, 
Adolf  und  Walram   bestätigen  noch   1290  die  Schenkung  ihrer  Eltern  ^ 

Von  Gerlach  I  ist  bereits  oben  Rede  gewesen.  Vielleicht  ist  Adolf 
jener  Rudolf  von  Reifferscheid,  Herr  von  Mylendonk,  der  1310  die  Güter, 
welche  das  Kloster  zu  Grevenbroich  in  Allrath  besass,  von  der  Lehns- 
pflicht entband  und  mit  Friedrich  von  Malberg  andere  Besitzungen  daselbst 
demselben  Kloster  schenkte.  1311  befreite  er  den  deutschen  Orden  in 
Gürath  von  der  Pflicht,  auf  den  Gerichtstagen  zu  Hülchrath  (Helkenrode) 
zu  erscheinen  und  verglich  sich  1321  mit  den  Ordensrittern  über  seine 
Ansprüche  an  den  Grevenforst  *. 

Gerlach  II  (1308 — 1350)  hinterliess  vier  Töchter,  von  denen  die 
älteste  den  Jacob  von  Mirlar  heiratete  und  Mylendunck  an  dieses  Geschlecht 
übertrug.  Der  Sohn  Johann  I  vermählte  sich  mit  Sibille  von  Merode  zu 
Bornheim,  aus  welcher  Ehe  ein  Sohn  und  vier  Töchter  hervorgingen. 


5.  Die  Herren  von  Schönau  aus  der  Familie  Mirlar-Mylendunck. 

a)  Johann  II,  Sohn  Johanns  I  und  der  Sibilla  von  Merode,  kam 
durch  seine  Heirat  mit  Odilie  von  Vlodorp  in  den  Besitz  von  Schönau. 
Wann  die  Ehe  geschlossen  wurde,  kann  ich  nicht  angeben;  der  Syllabus 
sagt,  Johann  sei  1423  vermählt  gewesen.  Im  Jahre  1455  stifteten  die 
Eheleute  Messen  zu  Maria  im  Kapitol,  zu  St.  Georg,  bei  den  Karm eilten 
und  Augustinern  in  Köln^  Nach  einer  Abschrift  im  Schönauer  Archiv 
gaben  sie  in  demselben  Jahre  150  Morgen  und  13V2  Morgen  in  Erbpacht, 
jeden  für  IV2  Summer  Roggen  oder  im  Ganzen  für  49  Malter,  sodann 
12  Morgen  weniger  ein  Viertel  Bend  ä  5  Mark  kölnisch,  das  machte  zu- 
sammen 59  Mark  weniger  3  Stüber.  Der  P>bpacht  verteilte  sich  auf  sechs 
Ehepaare;  vom  Roggenpacht  wurden  gleich  12  Malter  „afgelacht,  gelöst 
und  gequit".    Das  Land  gehörte  zur  Aussteuer  der  Odilia,   nämlich    „zo 


*)  Ropertz,  Quellen  und  Beiträge  S.  195. 

*)  Eckertz-Noever,  die  Benedictiner- Abtei.  M. -Gladbach  S.  267. 

')  Giersberg,  Dekanat  Grevenbroich  S.  74. 

*)  Giersberg  a.  a.  0.  S.  186,  147. 

^)  Zeitschrift  des  Aachener  Geschieh ts -Vereins  Bd.  VIII,  S.  213. 


—  64  — 

dem  guede  ind  aiiseel  zu  Moesdorp,  dat  uns  (den  Eheleuten)  alda  zu- 
gehörende is".  Odiliens  Mutter,  Elisabeth  von  Schönau,  hatte  die  Besitzung 
dem  Gerard  von  Vlodorp  zugebracht.  Als  Zeugen  des  Erbpachtvertrages 
untersiegelten  „her  Arnold  von  Hürnen"  und  „Pitter,  borchgref  zu  Oden- 
kirchen". 

Diese  175^2  Morgen  Land  bildeten  das  Areal  des  Hofes  Moders-  oder 
Moesdorp.  Die  Gebäude,  nämlich  Haus,  Hof  und  Ansiedel  mit  Graben, 
Weiern  und  der  anhaftenden  Gerechtigkeit  am  Höngener  Wald,  gaben 
Johann  und  Odilia  ebenfalls  1455  dem  Heinrich  von  Baesweiler  und  Heinrich 
von  Nothberg  für  sieben  oberländische  Gulden  in  Erbpacht,  unter  der  Be- 
dingung jedoch,  dass  sie  abstehen  müssten,  wenn  der  Herr  zur  Warden 
die  zum  Hofe  gehörigen,  in  Erbpacht  gegebenen  Ländereien  einlösen  würde  *. 

Der  Syllabus  lässt  Johann  1478  zu  Köln  sterben  und  bei  den  Domini- 
kanern daselbst  begraben  werden.  Sein  ältester  gleichnamiger  Sohn  war 
schon  früher  aus  dem  Leben  geschieden.  Derselbe  war  zweimal  verhei- 
ratet. Seine  erste  Frau  hiess  Kunigunde  von  Birgel.  Sie  hatte  die  Güter 
Opei,  Mach,  Macheren  und  Avenues  in  die  Ehe  gebracht,  welche  nach 
Johanns  Tode  in  den  Besitz  des  Johann  Hurt  von  Schöneck  übergehen 
sollten.  So  setzte  der  Schwiegervater  Engelbert  Nyt  von  Birgel  am 
12.  Februar  1472  fest;  damals  waren  also  nicht  bloss  die  beiden  Kinder 
aus  dieser  Ehe  sondern  auch  die  Mutter  schon  gestorben.  Die  zweite 
Frau  Johanns  war  Sibilla  Steckt  Mit  dieser  hatte  er  ebenfalls  zwei 
Söhne,  die  bei  seinem  Tode  als  Unmündige  zurückblieben:  Johann  von 
Mirlar,  Herr  zu  Mylendunck  und  Graft  von  Mylendunck.  Bis  zur  Mündig- 
keitserkläning  wurden  die  Besitzungen  gemeinschaftlich  verwaltet.  Nach 
der  „Deduktion"  nahmen  die  Brüder  vom  Stifte  U.  L.  F.  in  Aachen  ein 
Kapital  auf  und  verpfändeten  bis  zur  Abtragung  desselben  „haus  und  herr- 
schaft  Schönau  samt  zugehörigen  gutem  und  höfen  zu  Schönau  und 
Richterich,  wie  auch  anklebenden  land  und  leuten,  hoheit  und  herrlich- 
keiten*'.  (1488.)  In  demselben  Jahre  wurde  zur  Teilung  geschritten,  bei 
der  Johann  Mylendunck,  Graft  Schönau  erhielt. 

b)  Graft  von  Mylendunck,  Herr  zu  Meiderich  und  Schönau,  Amtmann 
zu  Blankenstein,  Drost  zu  Orsoy  (1488 — 1519)  ^  Er  hiess  Graft  (Gratho) 
nach  seinem  Grossvater  Graft  Stecke  von  Meiderich.  Während  seiner 
Minderjährigkeit  hatte  die  Mutter  die  Verwaltung  in  Schönau  geführt,  Vor- 
mund war  der  Burggraf  zu  Odenkircheu  gewesen.  1491  war  die  Mutter 
tot.  Das  besagen  folgende  Stellen  aus  dem  in  letzterm  Jahre  aufgezeichneten 
Schönauer  Latenweistume. 

„Item  haben  ferner  diese  vorgeschriebenen  lehenleutcn  und  lassen 
sämtlich  gesprochen,  wie  dass  ihnen  kündig  und  wol  indenklich  ist,  dass 
die   frau   von  Milendonck  Wilhelmen   OfFermans   gut  in   der   herrlichkeit 


M  von  Fürth,  Beiträge  I,  2,  S.  94. 

')  Beiträge  zur  Geschichte  von  Eschweiler  I,  S.  382. 

^)  Zeitschrift  des  Aachener  Geschieh ts- Vereins  VIII,  S.  214. 


—  65  — 

Schönauen  gelegen  inner  diesen  nechst  zehen  jähren  fürnahm  um  grossen 
briichten  willen,  so  erfallen  waren,  so  dass  die  jouffer  von  der  Heiden  auch 
darin  griffe  und  meinte,  solches  solte  der  frauen  von  Milendonck  seliger 
nicht  gebüren,  und  forderte  auch  dieselbigen  brächten,  vermeinend,  dass 
solche  brüchten  ihr  zustehen  und  an  sie  gebessert  werden  solten;  und  da 
ist  der  burggrave  von  Odekirchen  als  Vormünder  der  frauen  von  Milen- 
donck kinder  kommen  und  unterwiese  Jolian  von  Schönraed,  herru  zur 
Heiden,  der  Sachen  halber,  welcher  Johan  .  .  ihm  darauf  antwortete,  was 
darinnen  geschehen,  wäre  ausser  seinem  wissen,  man  solt  das  wieder  in 
die  statt  stellen,  da  es  aus  genomen  wäre,  welches  da  zur  band  geschähe. 
Und  Johan  von  Himbach,  Peter  Nack  schultheiss,  Laurens  von  Richtergen, 
Andries  up  den  zehenhof  und  Palm  von  Richtergen  oflfenbarlich  bekent  und 
gesprochen  haben,  dass  ihnen  kundig  und  wissend  wäre  und  darüber  und 
angewesen  seien  und  ihre  gewöhnliche  Urkunde  gebür  und  reclit  empfangen 
liaben.  Und  haben  mitgesprochen  dieselbige  letztgenänte,  dass  Johan  von 
Schönraede  seliger  ein  gelach  geschenket  hat  diesen  Johan  von  HimbacJi. 
Peter  Nack,  Johan  von  Steinhausen  und  Dederich  Kemmerlink,  dass  sie 
ihrer  frauen  von  Milendonck  wollen  anbringen,  dass  sie  ihm  die  brüchten, 
so  da  gefallen,  wolle  schenken;  er  wolt  das  an  sie  und  ihre  kinder  ver- 
dienen und  sich  so  freundlich  fort  mit  ihr  halten,  dass  solcher  zweitracht 
nicht  mehr  not  sein  solle.  Item  diese  sämtliche  lehenleuten  und  lassen 
haben  auch  bekant  und,  ermahnt,  gesprochen:  dass  sie  wissen  kündig  und 
wahr  sein  und  sie  gesehen  haben,  dass  einer  genant  Johan  Mutzschen  seine 
brüchten  gebessert  hat  an  die  frau  zu  Milendonck  seliger,  des  herrn  Graft 
ihres  herrn  mutter.  Item  ist  ihnen  auch  kundig,  dass  nach  der  vorgesetzten 
zeit  einer  genant  Nellis,  der  auch  gebrüchtet  hatte,  seine  brüchten  abge- 
tragen hat  mit  einem  gelach  an  der  frauen  von  Milendonck  diener;  welche 
diese,  Nellis  und  Johan  Mutzschen,  dieses  wahr  zu  sein  und  also  an  die 
frauen  von  Milendonck  gethan,  beide  zusammen  mündlich  bekant  und 
gesprochen  haben." 

Nachdem  Graft  Herr  zu  Schönau  geworden  war,  bemühte  er  sich 
zunächst  um  die  Instandsetzung  des  Hauses,  dessen  Turm  er  im  Jahre 
1488  herstellen  und  verzieren  Hess.  Dann  suchte  er  seine  Herrenrechte 
festzustellen  und  gegen  die  Eingriffe  der  Heidener  zu  sichern.  Zu  diesem 
Zwecke  liess  er  1491  die  Herrschaft  „begleiten**,  d.  h.  die  Grenzen  der- 
selben feststellen  und  zugleich  die  Laten  über  seine  Rechte  befragen.  Er 
hatte  dazu  auch  die  Frau  zur  Heiden,  Maria  von  Merode,  Witwe  des  eben 
erwähnten  Johann  von  Schönrat,  einladen  lassen,  war  jedoch  abschlägig 
beschieden  worden.  Das  Weistum,  aus  dem  auch  die  damals  zwischen 
Heiden  und  Schönau  schwebenden  Fragen  sich  ergeben,  hat  folgenden 
Wortlaut  \ 


*)  leb  gebe  dasselbe  unter  Ausschluss  der  Stellen,  welche  frilher  bereits  verwertet 
worden  sind  und  füge  die  entsprechenden  Aussagen  des  älteren,  bei  Qu  ix,  Schönuu  S.  3  ff. 
abgedruckten  Weistums  in  Klammer  bei. 


—  66  — 

„Im  namen  des  Herrn.  Amen.  Übermitz  dieses  offenbaren  Instruments 
füge  ...  zu  wissen,  dass  in  dem  .  .  1491  .  .  auf  samstag  den  19.  martii  .  . 
in  meines  offenbaren  notarii  und  hierunter  beschriebener  .  .  zeugen  gegen- 
wart  und  beiwesen  der  strenge  und  fromme  herr  Graft  von  Milendonck, 
herr  zu  Meiderich  etc.  in  seiner  eigenen  person  erschienen  und  gestalten 
in  dem  gewöhnlichen  gerichtshaus  zu  Schönauen  bei  Aachen  gelegen 
Itttticher  Stifts  hat  lassen  rufen  und  durch  seinen  schultheiss  von  Schönauen 
alle  und  jegliche  seine  lehenleuten  und  lassen  zu  der  herrlichkeit  von 
Schönauen  gehörend  —  diese  untenbeschriebenen  dingen  zu  vollbringen  — 
versamlen,  und  als  sie  versamlet  und  alsämtlich  erschienen  waren  zwei 
mit  namen  Johan  Nack  und  Bartholomäs  Heufts  besonders  lassen  ab- 
fragen und  auf  ihre  eiden  ermahnen  die  aufrichtige  Wahrheit  zu  sagen, 
wie  sie  ihre  botschaft  verrichtet,  so  ihn^  an  die  jouffer  zur  Heiden  zu 
thuen  und  deroselben  ihre  antwort  zu  bringen  befohlen.  Als  haben 
dieselbe  letztgenänte  zwei  gesprochen  und  geantwortet:  Wir  sind  zur 
Heiden  kommen  und  haben  zu  der  jouffer  von  der  Heiden  aldo  gesprochen 
durch  mund  eines  genant  Everhard  Düycker  also:  Liebe  jouffer,  unser  herr 
von  Milendonck  herr  Graft  hat  uns  zu  euch  gesant  und  lassen  sagen,  er 
wolle  morgen  zwischen  zwei  und  drei  uhren  nachmittag  mit  seinen  lehen- 
leuten und  lassen  die  gerechtigkeit  zu  Schönauen  begleiten,  obs  euch  beliebt, 
dass  ihr  alsdan  dabei  kommt  oder  jemanden  schicket  von  euretwegen?  So 
hat  dieselbe  jouffer  uns  zur  antwort  geben:  das  beizukommen  oder  zu 
schicken  ist  mir  nit  vonnöten;  will  herr  Graft  da  ichtwas  lassen  begleiten, 
das  mag  er  thuen.  Und  dass  wir  also  unsere  botschaft  gethan  und  der- 
selben jouffer  antwort  gehört  haben,  behalten  und  nehmen  wir  bei  unseren 
eiden  so  wir  gethan  haben,  und  bezeugen  das  mit  den  ehrbai'en  und  frommen 
männern  Henrich  van  Schlickum  und  Meuter,  die  darüber  und  angewesen 
sind  und  das  gesehen  und  gehört  haben.  Welches  dieselbige  letztbenänte 
zwei  männer  auf  statt  und  in  versamlung  der  lehenleuten  und  lassen  .  .  . 
bekänt  und  ausgesprochen  .  .  .  wahrhaftig,  wie  jetzt  erzählt  wird,  geschehen 
zu  sein. 

Und  zuletzt  hat  derselb  herr  Graft,  da  er  diese  botschaft  und  antwort 
änderst  nicht  vernomen,  ferner  begehret  und  geheischen,  dieselbige  lehen- 
leuten und  lassen  alsämtlich  durch  seinen  schultheiss  befragt  und  ermahnt 
zu  werden  auf  ihren  eiden  ...  die  Wahrheit  zu  sagen  und  von  allen  .  .  . 
punkten  und  geschichten  der  aufrichtigen  Wahrheit  zeugnus  von  sich 
zu  geben. 

Item  so  hat  derselb  schultheiss  .  .  .  diese  lehenleuten  und  lassen 
besonders  die  ältesten  als  Servas  Biermans,  Gerhart  Maergoitz,  Laurens 
van  ßichtergen,  Andries  op  den  zehenhof,  Gotard  Nack,  Palm  van  Richtergen, 
Simon  Schubbe  und  fort  die  sämtliche  lehenleute  .  .  .  auf  ihre  eiden  ermahnt 
und  gefragt,  zu  sagen  und  zeugnus  zu  geben,  was  ihnen  kundig  von  dem 


*)  Lies:  ihnen. 


—  67  — 

Grönendal:  wozu  lehengehörig  sei  und  wer  die  zu  strafen  hat,  welche 
auf  den  lehengütem  brüchten?  Und  alda  haben  diese  .  .  .  geantwortet, 
dass  der  Grönendal  von  ihren  gedenken  her  und  auch  so  sie  von  ihren  eiteren 
haben  sagen  hören  allezeit  zu  Schönauen  lehengehörig  gewesen,  und  ferner 
ihnen  änderst  nicht  kundig  ist  .  .  .  dan  dass  der  herr  von  Schönauen  die 
soll  angreifen  und  strafen,  welclie  auf  den  lehengüteren  von  dem  Grönendal 
gebrüchtet  hatten.  Und  haben  auch  gesprochen,  dass  ihnen  nicht  gedenkt 
noch  kundig  ist,  dass  jemand  anders  einige,  so  alda  mögten  gebrüchtet 
haben,  hat  angegriffen  oder  gestraft,  noch  auch  nie  haben  sagen  hören, 
dass  jemand  anders  dan  der  herr  von  Schönau  alda  einige  gerechtigkeit 
geübt  hat.  Und  haben  ferner  gesagt,  dass  sie  .  .  .  gesehen  und  gehört 
haben,  dass  Eeinard  Büdden  und  Arnold  Kücks  offenbarlich  gesprochen 
haben,  dass  sie  gesehen  haben  und  wissen  wahr  zu  sein,  dass  ein  man 
genant  Godart  Wolhart,  so  um  schuld  willen  nirgens  bleiben  durfte,  darum 
dass  er  unbeschwert  und  unbekümmert  bliebe',  geführt  ward  auf  den 
Grönendal  und  blieb  alda  wohnen  und  starb  alda. 

Item  hat  auch  dieser  schultheiss  dieselbige  .  .  .  gefragt  .  .  .  was 
ihnen  darob  kundig  sei:  wan  ein  lehnman  oder  lass  des  herrn  von  Schönauen 
oder  sonsten  jemand  fremdes  missethete  binnen  der  herrlichkeit  oder  lehen- 
gütem zu  Schönauen  gehörend,  wem  die  besseren  ^  solten  und  wer  die 
anzugreifen  oder  zu  strafen  hätte?  Haben  dieselbige  .  .  .  geantwortet  .  . . 
dass  sie  von  ihren  eiteren  nicht  haben  hören  sagen  noch  ihnen  in  ihrem 
gedenken  fürkomen  noch  kundig  ist,  dan  dass  der  herr  von  Schönauen 
alsolche  missetheter  angreifen  und  strafen  solle  und  die,  welche  verbrüchtet 
hätten,  dem  herrn  von  Schönauen  ihre  brüchten  bessern  und  demselben 
die  abtragen  sollen  und  änderst  nirgend.*' 

[Das  ältere  Weistum  weist  die  Bestrafung  vcm  Verbrechen  dem 
„lantheren**,  d.  i.  dem  Herzog  von  Jülich  zu.  „Item  ouch  helt  men  dat 
toe  Schonouwen  ind  is  ouch  geleeft,  dat  ein  misdedich  man  zo  den  hirz 
gevangen  wart,  hadde  einen  kelk  gestoelen  ind  wart  zo  Schonouwen  geleit, 
die  gebürde  deme  hogerichte  zo;  die  dief  wart  dem  lanthern  van  den 
gueden  zo  ScJionouwen  gelevert  op  des  hern  straess  ind  liess  dem  lanthern 
mit  ime  vort  gewerden.*'] 

Der  folgende  Abschnitt  unseres  Weistums  erzählt  die  oben  aus  der 
älteren  Urkunde  bereits  mitgeteilte  Geschichte  von  dem  am  Hirz  durch 
die  Heidener  abgefangenen  aber  auf  das  Verlangen  Gerards  von  Roermond 
wieder  freigegebenen  Manne  mit  dem  Zusätze:  „und  darnacher  derselb 
herr  Gerard  den  zeitlichen  vogt  zur  Heiden,  Otto  von  Vorst,  ergriffen  und 
finge  in  der  herrlichkeit  von  Schönauen  und  wolt  ihn  darum,  dass  er 
diesen  man  aus  der  herrlichkeit  von  Schönauen  zur  Heiden  geführt  und 
seine  gerechtigkeit  merklich  geletzet  ^  hatte,  am  leib  gestrafet  haben,  wan 

')  d.  b.  damit  weder  seine  Person  noch  seine   Habe  gericbtlich  angegriffen  werde. 
•)  genugthiien. 
')  verletzt 


—  68  ~ 

er  der  freunde  nicht  genossen".  Das  kräftige  Vorgehen  Gerards  hat  auch 
wohl  zu  dem  im  älteren  Weistume  erwähnten  Vergleiche  der  beiden  Herren 
über  die  Gerechtsame  des  Schönauers  geführt. 

„Und  dieselbige  .  .  .  haben  ihr  lebenlang  nie  gesehen  noch  vernommen 
dass  ein  lehenman  oder  lass  zu  Schönauen  von  einigen^  herren  von  der 
Heiden  gefangen,  noch  von  ihren  eiteren  gehört  dass  solches  geschehen 
sei;  die  von  der  Heiden  haben  solchen  gefangenen  frei  los  ledig  müssen 
erlassen  und  wiederum  lieberen,  da  sie  ihn  gefangen  hatten.** 

Nun  folgt  die  Erzählung  von  den  drei  Männern,  welche  die  Heidener 
auf  dem  Cortenbacher  Hofe  ergriffen  hatten.    Dann  fährt  das  Weistum  fort: 

„Und  hat  ferner  der  schultheiss  dieselbige  .  .  .  gefragt .  .  .,  wie  solches 
von  alters  gehalten  ist,  als  ob  ein  missetheter  gefunden  oder  bekomen 
würde  auf  den  lehengüteren  von  Schönauen,  wer  die  zu  strafen  gehabt  hat 
bis  auf  diese  zeit  zu?  Haben  diese  lehenleute  und  lassen  geantwortet  und 
gesprochen,  wie  dass  sie  von  ihren  voreiteren  haben  hören  sagen  und  ihnen 
auch  kundig  ist,  wie  dass  ein  missethetisch  weib  zu  Schönauen  im  thorn 
gefönglich  gesessen  hat  und  von  dannen  ist  ausgeführt  und  gerichtet  und 
begraben  worden  auf  statt  und  end,  noch  heutiges  tags  Leisgens  ^  grab 
genant.  Und  in  ihrem  gedenken  gesehen  haben  .  . .,  wie  dass  einer  genant 
Nikolas  von  dem  Hirsch  feur  angestochen  und  das  haus  zum  hirsch  ein- 
gebrant,  ward  darum  gefangen  und  in  den  thorn  zu  Schönauen  geworfen, 
und  starb  daselbst  und  ward  von  dannen  ausgeführt  und  in  einer  seeg- 
kuhlen^  begraben;  und  davon  wurde  niemalen  betröhung  klag  noch  wider- 
sprechung gehört  noch  vernomen;  mithin  haben  dieselbigen  .  . .  gesprochen, 
dass  ihnen  nicht  kundig  ist,  dass  solche  missethetern  zu  bestrafen  anderen 
gehört  hat  oder  haben  soll."  [Das  ältere  Weistum  sagt:  „Item  wer't  ouch 
Sache,  dat  ein  misdedich  man  of  wyf  gevangen  wurde  op  die  guede  zo 
Schonouen,  die  under  die  erde  geburde  zo  richten,  die  sal  der  her  van 
Schonouen  op  syne  erde  doin  graven  ind  richten."] 

Es  folgen  die  drei  auf  die  Frau  von  Mylendunck  sich  beziehenden, 
oben  bereits  abgedruckten  Abschnitte.     Danach  heisst  es: 

„Ferner  haben  auch  .  .  .  Servas  Biermans  und  eine  sichere  frau 
genant  Catharina  Leisten,  darum  berufen,  gefragt  und  ermahnt,  gesprochen 
und  ihnen  kundig  und  wahr  zu  sein  gezeigt,  wie  dass  auf  eine  zeit  ungefehr 
vier,  fünf  oder  sechs  und  vierzig  jähre*  dieser  vorgeschriebenen  frauen 
mutter,  auch  Catharina  Leisten  genant,  für  den  alten  Godart  Nack  zur 
selbiger  zeit  schultheiss  zu  Schönauen  gesetzt,  vom  junker  von  Mylendonck 
.  .  .  beklagt  und  mit  recht '^  angesprochen  ward,  um  willen  sie  ihrem 
bruder  genant  Schuive  etliche  Sachen  enttragen  hatte,  und  an  selbigen 

^)  irgend  einem. 

*)  Lieschen. 

^  Sägegrube. 

*)  Also  zur  Zeit  Jobanns  von  Scbönau. 

*)  vor  Gericht. 


—  69  — 

schultheiss  solches  abtragen  und  besseren  musste  mit  15  marken,  da  dieser 
Servas  Biermans  über  und  an  war  von  gerichts  wegen." 

Der  nächste  Absatz  handelt  von  der  uns  schon  bekannten  Berechtigung 
der  Schönauer  zur  Schweinemast  im  Gemeindebusch.  Daran  schliesst  sich 
die  Frage  über  die  Zwangmühle. 

„Item  Servas  Biermans,  Laurens  van  Richtergen  und  Andries  up  dem 
zehenhof  haben  auch  bekant  und  gesprochen,  dass  sie  gehört  haben,  dass 
Johan  Vrösch,  auch  lehenman  und  lass  zu  Schönauen  offenbarlich  gesprochen 
hat  .  .  .  dass  er  gesehen  hat  und  weiss  wahr  zu  sein,  wie  dass  einem 
lehenman  und  lass  von  Schönauen  auf  eine  zeit^  ein  pferd  ist  genomen 
gewesen  vom  müUer  von  der  Heiden  um  des  gemahls  willen,  und  doch 
derselbe  müller  das  pferd  hat  müssen  dem  lass  wieder  lieberen  und  besseren. 
Item  diese  lehenleuten  und  lassen  .  .  .  darüber  .  .  .  ermahnt  und  befragt, 
haben  geantwortet  und  gesprochen,  dass  sie  nicht  getrungen  sind  mit  dem 
gemahl  zu  einer  besonderen  mühl;  dann  sie  ihr  körn  mögen  mahlen  lassen, 
wo  ihnen  das  am  allerbest  gelegen  ist;  doch  haben  sie  gesagt,  wie  dass 
sie  gehört  haben  von  dem  junker  von  Mylendonck  seliger,  dass  er  sprach: 
Es  wäre  wohl  freundlich  und  gefueglich,  dass  sie  bei  den  nach  baren  ^  zur 
mühle  führen,  sofern  man  ihnen  da  thete  als  auf  anderen  enden,  denn  sie 
wären  sonst  nirgends  verbündet^  noch  schuldig  zu  mahlen. **  [Das  ältere 
Weistum  sagt:  „Item  ouch  en  plag  der  loess  vurzyden  nit  zo  der  Heiden 
zo  malen  um  einche  gedwange  wille  van  den  lanthern,  dan  hei  selfs  doin 
wolde*,  wen  dar  gein  mullener  der  loessen  nialderen  holen  of  der  heren 
stroess*  ind  werden  gedrongen  zo  der  Heiden.**] 

„Ferner  hat  dieser  schultheiss  alle  diese  lehenleuten  .  .  .  ermahnt  und 
.  .  .  gefragt,  wenn  und  ob  sie  jemands  schätz  gegeben  oder  sonsten  dienst- 
pflichtig jemals  gewesen  oder  zu  gebot  oder  verbot  ermahnt,  ersucht  oder 
gefolgt  oder  gestanden  seien?  Haben  dieselbe  . . .  geantwortet  und  gesprochen, 
dass  sie  von  ihren  voreiteren  niemalen  vernomen  noch  sie  selbsten  in  ihrem 
leben  gesehen  noch  gehört  haben,  dass  sie  der"  lanther  jemals  getrungen 
habe  mit  dienst,  wachen  oder  andersten  als  ^  mit  anderen  desselbigen  herrn 
untersassen,  oder  sonsten  jemand  anders  dan  ihr  herr  von  Schönauen  sie 
zu  dienst  gebot  verbot  oder  von  alsolchen  lehengüteren  zu  Schönauen 
gehörend  schätz  zu  geben  getrungen  hat,  wie  ihnen  das  von  ihren  voreiteren 
gelehrt  ist  und  sie  dessen  unterrichtet  gesprochen  haben,  und  nicht  änderst 
seie  bis  zu  diesen  tag  zu,  ausgenomen  das  gesprochene,  davon  nun  Zwie- 
tracht ist  entstanden,  antreffend  das  gelt  von  den  seh  weinen  wie  obgemelt." 
[Das  ältere  Weistum  klagt  jedoch  über  Dienstforderungen  seitens  des  Herrn 


*)  einmal. 

*)  Den  Pfarrgenossen.  Heiden  sowohl  wie  Schönau  gehörten  zum  Kirchspiel  Kiehtericb. 

')  verbunden,  verpflichtet. 

*)  Der  Landherr  zwang  ihn  nicht,  wenn  der  Latc  es  nicht  freiwülig  that. 

^)  So  Qnix.    Ich  möchte  lesen:  nu  darf  .  .  .  op  der  heren  stroess. 

*)  wie. 


—  70  — 

von  der  Heiden.  „Item  noch  hat  der  lanther  die  loessen  zo  Schonouen  in 
der  breden  (?)  doin  gebyden  zo  Horbach  zo  wachen  ob  lyf  ind  guet,  dat 
nit  me  geleeft  en  wart.  Item  oiich  hat  der  lanther  die  loessen  gedrongen 
zo  graven  gelich  synen  verbonden  lüden,  ind  die  van  deine  gebode  nit 
gehalden  en  hedden,  die  hedde  hei  willen  penden  ind  un^  verbieden,  dat 
sie  der  gemeinden  nit  gemessen  en  sulden,  des  en  is  den  loessen  nit  me 
vurgelacht,  ind  hat  an  Godart*  gesonnen,  dat  hei  ime  penden  geve  van 
den,  die  des  gebots  nit  gehorsam  geweist  en  waren;  of  ime  das  nit  en 
geschege^,  he  solde  die  op  die  stons*  doin  penden.**] 

Die  beiden  folgenden  Abschnitte  handeln  von  den  Frondiensten  auf 
Schönau.  Der  erste  ist  fast  wörtlich  dem  älteren  Weistume  entnommen 
und  bereits  oben  mitgeteilt;  der  andere  lautet:  „Ferner  auch  schuldig  sind, 
die  ausbenänte  benden  zu  mähen,  wan  ihre  herrschaft  selbe  gemähet  will 
haben,  und  ihnen  von  jedem  morgen  nicht  mehr  dan  eine  halbe  mark 
aachisch  gelts  gebühret  und  den  frauen  die  kost;  wan  die  herrschaft  das 
nicht  geben  wolte,  so  soll  jede  arbeiterin  oder  Wärterin  nicht  mehr  haben, 
dan  2  buschen  vorgeschriebenen  gelts.**  Das  ältere  Weistum  setzt  —  nach 
Quix  —  eine  ganze  Mark  Mähelohn  für  den  Morgen  fest  und  macht  das 
Verabreichen  der  Kost  davon  abhängig,  ob  die  Heri'schaft  auf  Schönau 
wohnt,  sonst  bekommt  jede  „wirkersse**  ^  IV2  Schilling. 

„Und  wan  ihrer  —  lehenleuten  oder  lassen  —  einige  verunrechtet  würde 
ist  er's  schuldig  an  seine  herrschaft  zu  Schönauen  zu  bringen,  die  ihn  als- 
dan  verantworten  durch  schrift  oder  änderst.**  [„Item  ouch  en  haven  die 
lassen  nie  gesien,  of  ire  einich  verunrecht  wurde,  das  soulden  sy  an  ire 
herschaf  bringen,  ind  ire  herschaf  S(mlde  sy  verantwerden  ind  darom  schriven 
ind  iren  properen^  bode  Ionen  ind  darom  senden;  so  haven  die  vurfaren 
allewege  gedain,  ind  of  men  das  nit  en  dede,  dat  wer  unrecht.*'] 

Folgende  Vroegen  des  älteren  Weistums  (aus  dem  Anfange  des  15.  Jahr- 
hunderts) finden  sich  in  dem  von  1491  nicht  mehr. 

1.  „In  dem  irsten  haven  zween  knecht  zo  Schonouen  op  dem  hove 
sich  geslagen ;  so  hat  joncher  Werner  '  synen  bode  dar  gesant  op  den 
hof  ind  die  knecht  haven  joncher  Werner  dat  moissen  richten,  das  nie  me 
da  geschiet^  en  is.** 

6.  „Item  ouch  of  Schonouen  verkocht^  wüi'de,  des  of  Got  will  nit  en 


*)  ihnen. 

')  Wahrscheinlich  Godart  von  Rode,  Herr  von  Schönau. 

^)  wenn  das  nicht  geschehe. 

*)  von  stund  an  =  sofort. 

*)  Quix  liest  offenbar  unrichtig  „wyrdersse". 

®)  eigenen.  Die  Stelle  besagt,  dass  die  Verteidigung  des  Hörigen  ganz  auf  kosten 
des  Herrn  erfolgt  und  gründet  auf  dem  uralten  deutschen  Rechtsgruudsatz,  dass  der 
Herr  seines  Dieners  „Mundwart"  sein  soll. 

')  von  Schönrade  zur  Heiden. 

•)  geschehen. 

®)  verkauft. 


—  71  — 

sali,  ind  als  man  dat  goet  guedinge  ind  genoech  doiii  soulde,  dat  soiildc 
meii  tegen  die  heilige  soone  doin,  ind  nien  Iielt  die  guede  van  niemandc, 
dan  van  onsen  herrn  Gode  ind  syner  liever  moder." 

8.  Aassage  des  alten  SOjfthrigen  Mewe,  dass  der  Meveiidrisch  zu 
Scliönau  empfangen  werden  müsse.  Amtmann  war  Gerard  der  Schmied, 
einer  der  Laten  war  Godart  Nacken.  Die  Kinder  des  Mewe  verkauften 
ihr  Erbe  an  Thys  Unbescheiden  und  an  Hermaii  Suyre.  Letzterer  übertrug 
seinen  Anteil  an  seinen  Bruder  Rosa,  ßoss  Hess  sich  nun  nicht  vor  dem 
Latenhofe  in  Schönau  sondern  in  Wilhelmstein  mit  dem  Grundstöcke  belehnen, 
vielleicht  weil  Retnard  II  von  Schönau,  der  älteste  Sohn  Reinards  I,  dort  Amt- 
mann war.  Nachher  verkaufte  Ross  das  Land  an  seinen  Schwager  Mathias, 
den  Snhn  des  Schmieds.  Da  aber  meldete  sich  der  erste  Verkäufer  Herman 
Suyre  und  forderte  das  Gnindstück  zurück,  weil  Ross  dasselbe  nicht  in  Scliönau 
empfangen  habe,  und  es  „wart  yme  mit  recht  zo  gewiesen  ind  der  This,  Smids 
son  die  moiss  dat  guet  noch  eins  gelden  vor  XXXIIII  gülden". 

9.  „Ouch  des  Vantz  beind  hat  men  over  hondert  ind  hundert  jair 
gehalden  van  den  heirschaf  van  Sctiononen  zo  Schonouen  zo  guede  zo 
untgueden,  zo  dienst  zo  geboede,  zo  wachen  zo  brachen  gelich  eimchen 
loesguet  zo  Schonouen,  ind  die  alderen  dat  gelert  haven,  dat  op  dat  guet 
gein  boede  en  seulde  gain  dan  der  boede  van  Schonouen'." 

10.  „Item  ouch  des  Rouwen  guet,  dat  Johan  van  Roede  nu  hat,  dat 
gebeert  ouch  zo  Schonouen  zo  gueden  zo  untgueden,  zo  wachen  zo  brachen, 
zo  geboede  ind  zo  dienst,  ind  ouch  plach  der  aide  Rouwe,  woenden  zo 
Aiche,  zo  Schonouen  moissen  komen  als  da  gedinge  was;  des*  en  wilt  dis^ 
Jannis  des  dienst  vUrschreven  egein  doin,  mer  hei  hat  dat  guet  unt- 
fangen  zo  Schonouen;  als  die  stat  van  Aiche  vyant  hadde,  die  op  die 
guede  woenden  waren  vry  vür  die  vyant^." 

14.  „Jtem  ouch  die  beide  vür  den  Hirz*  hat  allezyt  over  hondert 
jair  ein  alt  herkomen  geweist,  dat  der  hof  zo  Schonouen  ind  die  laessen 
zer  Heiden  mit^  haben  gebruicht  und  sy'  uns  gemeinden  weder  um,  ind 
um  des  wille  dat  iren  graven  zo  is  gegraven",  so  halden  sy  uns  us  der 
beiden  ind  Gruwell  sint  sync  schafe  darbiunen  genumen." 

15.  „Item  noch  haven  die  alderen  ons  jongeii  gelert,  dat  in  Ixi 
jaren  nie  vemomen  is  en  wart,  dat  men  vür  ein  par  capuine  ine  bezailt 
hat  gebät  dan  IX  Schillinge,  ind  wat  sy  nu  me  geven,  dat  en  soulde  uit 
syn  ind  werden  darby  veninrecht." 

■)  d,  h.  uar  der  Herr  vod  Scbönan  hat  Gerichtsbarkeit  Über  dieses  GuL 
')  indeasen. 
')  dieser  f 

')  Wohl  weil  der  Herr  von  Scbünuu  sich  ncntral  verhielt  oder  iiuf  selten  jener 
Feinde  der  Stadt  stand. 

'')  die    Bcrgcrhelde  im   Aachener  Bcich. 

*)  Quis   bat  onrichtig:  njt. 

')  die  Bewohner  der  Bei^erbeide. 

')  noch  Anlage  dea  Landgrabensf 


—  72  — 

17.  ^Item  ouch  vroegt  der  lantscheffeo,  dat  egein  herschafsguede 
kümmeren  aoch  gedinge  haven  en  süllea  dau  um  des  herschafs  zins  ind 
pecht.  Der  aide  loess  hat  den  jongen  gelert,  dat  men  op  den  guede  zo 
Schonouen  kümmeren  vastinnen  ordel  wyseir  solen,  dat  hat  van  alts  alle 
wege  gedan,  wil't  dat  herschaf  over  lassen  gan,  so  en  kan's  der  laes  nit 
gekennen.** 

Als  Zeugen  bei  der  Aufnahme  des  Weistums  von  1491  dienten 
„Arnold  Leyendecker  capellan  ü.  L.  P.  kirchen,  priester  zu  Achen ; 
Theis  von  Limburg,  Johan  Hessbach,  Everard  Duycker  von  Werden."  Die 
ganze  Verhandlung  ist  oifenbar  nur  zu  dem  Zwecke  vorgenommen  worden, 
um  dem  Graft  als  Grundlage  bei  der  Beweisführung  gegen  die  Eiugriflfe 
der  Heidener  zu  dienen. 

1508  reichte  Graft  bei  den  Räten  des  Herzogs  von  Jülich  eine 
Klage  gegen  die  Frau  von  der  Heiden  ein,  worin  er  dieselbe  beschuldigte, 
dass  sie  Brüchten  von  seinen  Untertanen  nehme,  dieselben  gefangen  halt«, 
mit  dem  Gemeindebusche  nach  ihrem  Belieben  verfahre:  was  alles  gegen 
seine  von  den  Voreltern  ererbten  Gerechtsame  in  der  reichsfreien  Herrschaft 
Schönau  Verstösse,  zu  welcher  Huflf,  Grünenthal,  Hand,  Hirz,  Richterich, 
Mevenheide  und  die  Einwohner  dieser  Ortschaften  gehörten.  Die  Klage  lautet: 

„Veste  ind  froeme  rede  ind  frunde  etc.  Dit  sint  alsulche  clage  ich 
Graft  van  Myllendonck  ritter  doin  ind  legen  an  juffrauen  Marien  vamme 
Roide,  nagelassen  widewen  wilne  Johans  van  Schoenroide  heren  zo  der 
Heiden.  Dat  dieselve  juflfrau  Marie  in  myne  hierlicheit  Schönawe  gedragen 
hat  mit  brüchen  van  mynen  undersaissen  zo  nemen  ind  dieselve  gefenklich 
zo  der  Heiden  zo  fueren  ind  na  irme  willen  in  den  gemeinen  busch  zo 
handeln  wider  recht  ind  alle  billigheit.  Want  ich  myne  alderen  ind  furvaderen, 
so  lange  als  minschen  gedenken  is  ind  langer  alzyt  alle  regalien  laissen 
und  gerichten  in  der  hierlicheit  Schönawe,  Gott  almechtich  ind  heiligen 
ryche  underworfen,  ind  in  zobehoeren  zo  Schönawe  up  gen  Hoiflf,  den  Gronen- 
dal,  Hand,  Hirtz,  Richtergen,  Mewenheide  ind  over  die  undersaissen  darinnen 
gehat  ind  gebruicht  haven.  Ich  hoffen  darum  ganz  ungezwyfelt,  myn 
gnediger  herre  ind  synre  gnaden  rede  euer  liebden  willen  die  juffrauen 
Marien  um  sulchen  yre  unbillige  onerbarenheit  darzo  halden,  dat  sy  mich 
by  mynen  regalien  laissen  ind  gerichten  zo  Schonawen  wie  vursclireven 
unverhindert  laisse,  mit  erdeilungen  kosten  ind  schaden,  wie  billig  ind 
reicht  is,  Gegeven  den  29.  dach  januari  1508." 

Genau  zwei  Jahre  nachher  erhob  Graft  Klage,  dass  dieselbe  Frau 
zur  Heiden  sich  die  Gerichtsbarkeit  über  Grünenthal  anmasse  und  in  der 
ganzen  Herrlichkeit  Schönau  Brüchten  einziehe.  Maria  von  Merode  berief 
sich  für  ihr  Recht  auf  das  Zeugnis  des  Heidener  Gerichts  und  suchte  die 
Erklärungen  der  Schönauer  Lateu  durch  Berufung  auf  anders  lautende 
Aussagen  derselben  zu  entkräften.  So  Hess  sie  Geständnisse  gerichtlich 
bezeugen,  welche  Schönauer  Laten,  deren  Namen  jedoch  nicht  genannt 
werden,   vor  dem  Gerichte  zur  Bank  gemacht  haben  sollten.   Eine  Auf- 


—  73  — 

Zeichnung  dieser  Aussagen  befindet  sich  im  Richtericher  Gemeinde- Archiv. 
Dieselbe  lautet: 

„Dit  hy  na  beschreven  is  alsulche  vroege,  als  wir  scheffen  ind  gericht 
von  der  Bank  halden  hueden  ind  van  unsen  vurvaren  alzyt  gehoirt  haven, 
dat  sy  se  ouch  also  gelialden  haven  als  hy  na  beschreven  volgt. 

Item  halden  wir  in  unser  vroegen,  dat  die  vroege  aven  lands  ind 
den  Gronendal  geit   ind   dat  der  Groenendal   binnen   unser  vroegen  licht. 

Item  haven  gezuigt  die  laissen  von  Schoenauen,  dat  sy  mynen  heren 
van  Guilich  als  eren  lantheren  ind  ere  juffrauen  van  der  Heiden  ind 
ere  erven  als  pantheren  hulde  ind  eide  gedain  haven,  als  undersaissen  eren 
lantheren  schuldig  sint  zo  doin. 

Item  die  laissen  van  Schoenauen  haven  gezuigt,  dat  sy  heren  Graft 
van  Mylendonck  hulde  ind  eide  gedain  haven,  syn  ärgst  zo  warnen  ind 
best  vurkeren,  als  gude  leenluide  ind  laissen  schuldich  syn  zo  doin. 

Item  desselven  geliehen  haven  sy  ouch  gezuigt,  dat  sy  den  vaegt 
van  Valkenburg  ^  ouch  also  gedain  ind  geloft  haut,  den  einen  als  den  anderen. 

Item  noch  haven  die^elven  gezuigt,  dat  sy  neit  gesyn  en  haven  in 
hoire  leiven  dagen  noch  ouch  neit  en  haven  hoeren  sagen  van  hoiren 
vurfaren,  dat  einig  minsch,  fraue  of  man,  van  leiven  zo  doit  gewyst  sy 
zo  Schoenauen  mit  ordel.  Dit  hat  der  vaegt  vur  gericht  mit  .  .  .^ 
verbonden. 

Item  haven  die  laissen  vurschreven  gezuigt,  dat  sy  haven  hoeren 
sagen,  dat  ein  mau  zo  Schoenauen  sich  doit  gefallen  hat  ind  dat  der  halfen 
den  up  die  straisse  le verde  ind  laicht  eme  synen  loin  op  syn  lyf,  ind  dat 
do  dat  gericht  van  der  Bank  dar  quam  ind  besach  den  man,  ind  do  gaf 
der  her  orlof,  dat  men  den  man  do  begroef. 

Item  Nelis  van  den  Hirz  hat  gezuigt  dat  syn  vader  eins  gebruicht 
hat  ind  dat  he  den  heren  van  der  Heiden  vur  die  bruiche  gaf  13  Schillinge; 
ind  zuigten  vort,  dat  der  her  van  Mylendonck  den  heren  van  der  Heiden 
darum  schreif,  ind  dat  he  den  brief  in  dat  fuir  warp. 

Item  hat  die  aide  Kathryn  van  Schoenauen,  Lenart  Vroesch  ind  syn 
raoder  in  desen  jaren  noch  begert  ein  gebot  van  des  lantheren  boede  in 
der  kuchen'  zo  doin,  um  schaden  wille  hon^  geschah  van  den  näheren 
an  honen  "^  leingrunde." 

Indessen  fruchtete  das  alles  der  Frau  von  Heiden  nichts;  Graft 
erlangte  im  Jahre  1510  ein  obsiegendes  Urteil. 


^)  Wie  der  Vogt  von  Falkenburg  in  diese  Vroege  kommt,  ist  mir  unklar.  Vielleicht 
ist  einmal  ein  Mitherr  von  Schönau  Vogt  von  Falkcnburg  gewesen,  das  sich  eine  Zeitlang 
im  Besitze  Iteinards  I  bcfimden  hatte. 

2)  Ein  Wort  unleserlich. 

')  So  im  Original,  es  wird  aber  wohl  „kirchen"  zu  lesen  sein. 

*)  ihnen. 

*)  ihrem. 


—  74  — 

Dieser  Herr  von  Scliönau  nahm  am  Hofe  des  Herzogs  von  Jülich 
eine  angesehene  Stellung  ein.  Er  war  herzoglicher  Rat  und  gehörte  1510 
zu  denjenigen,  die  den  Abten  von  Deutz  und  Brauweiler,  welche  die  Burs- 
felder Reformation  in  den  Benediktinerklöstern  des  Herzogtums  einführen 
sollten,  von  Seiten  des  Herzogs  beigegeben  waren  ^ 

Graft  starb  unverehelicht.  Die  Besitzungen  kamen  an  die  Söhne 
seines  Bruders  Johann,  von  denen  der  älteste,  ebenfalls  Johann  genannt, 
bereits  1514  gestorben  war.  Dadurch  kam  die  Herrschaft  Mylendunck  an 
den  ZAveiten,  Dieterich,  der  bei  der  Teilung  des  Nachlasses  seines  Oheims 
Craft  auch  in  den  Besitz  von  Schönau  gelangte,  während  Meiderich  an  den 
dritten  Bnider,  Heinrich  fiel.  Als  auch  dieser  1525  kinderlos  starb,  vereinigte 
Dieterich  die  drei  Herrschaften  in  seiner  Hand.  Ausserdem  war  er  Amt- 
mann von  Orsoy,  Herr  von  Pley^  und  durch  die  Heirat  mit  Agnes  (1526) 
Burggraf  von  Drachenfels. 

c)  Dieterich  von  Mirlar,  Herr  zu  Schönau  (1521 — 1553),  hielt 
am  13.  Januar  1522  feierlichen  Gerichtstag  daselbst.  Er  „verurkundete 
und  verband  sich  mit  goldenen  und  silbernen  Pfenningen  an  dem  gerichte 
und  sämtlichen  umstehenden  laessen,  lehenleuten  und  untersassen  in  gegen- 
wart  des  würdigen  und  hochgelehrten  doctor  und  herrn  Johan  Suderman 
canonicus  und  oantor^,  herrn  Dieterieh  von  der  Reck,  canonicus  und 
proffian  U.  L.  F.  kirchen  zu  Achen*;  dan  ouch  noch  her  Dieterich 
von  Segerode,  her  Wolter  von  Wylre  und  her  Johan  von  Edelborn*  alle 
drei  scheffen  des  königlichen  stuls  und  Stadt  Aohen**,  endlich  Peter 
Schrivert,  der  zu  Gladbach  Schultheiss  war. 

Hier  Hess  Dieterich  die  Gerechtsame  der  Herren  von  Schönau  fest- 
stellen. Der  Eingang  des  Aktenstückes  lautet:  ^Kund  und  offenbar  sei 
allen  .  .  .  wie  dass  heut .  .  .  in|  selbsteigener  person  komen  und  erschienen 
seie  binnen  Schönau  der  ehrenfest  und  fromme  Dieterich  von  Mirlair,  Herr 
zu  Milendunck  als  nun  der  rechte  herr  alda  zu  Schönauen  vor  dem  gehegten 
gericht  und  gespannener  bank,  besitzende  von  seiner  liebden  wegen  das 
gericht  der  ehrbar  Wilhelm  von  Richtergen  als  der  schultheiss  und  richter, 
foi't  die  ehrsame  und  fromme  Peter  von  Schönau,  Arnold  Koicks,  Johan 
Naggen,  Johan  auf  dem  zehenhof,  Peter  Schmit  vom  Hirsch,  Simon  Palmen, 
Gerard  Kockelkorn  und  Heinrich  Engels  als  die  geschworen  und   verord- 


*)Ropertz,  QueUen  und  Beiträge  S.  294. 

*)  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts-Vereins  Bd.  VIII,  S.  214. 

^  Johann  Suderman  erhielt  am  7.  April  1496  durch  das  Kapitel  das  Kanonikat  Reinaids 
von  Schönrat;  am  7.  Dezember  1537  wurde  Heinrich  von  3Iilendonk  sein  Nachfolger. 
Als  Sänger  war  Suderman  der  Nachfolger  des  uns  bereits  bekannten  Walters  von  Blisia, 
der  1512  starb.  Craft  I  verpachtete  dem  Kanonikus  Suderman  die  Schönauer  Weior 
1502  auf  6  Jahre  für  45  Gulden  ä  6  Mark  aix  jährlich. 

» 

*)  Theodoricns  de  Reck  wurde  Kanonikus  am  19.  October  1512  an  Stelle  des  ver- 
storbenen Theodorich  von  Milendonk,  Erzpriester  am  4.  Juli  1521.  Heu  seh  a.  a.  0. 
S.  14,  13  '-  »• 

*)  Eilerborn. 


—  75  — 

nete  lassen  desselben  gerichts  um  jederman  recht  und  urtel  zu  geben 
wie  vor  alters.  Und  hat  sofort  der  Herr  von  Milendunck  als  herr  von 
Schönau  durch  denselben  seinen  schultheiss  Wilhelm  das  gericht  zusamen 
und  besonders  lassen  fragen  und  niainen  auf  ihren  hulden  und  eiden,  so 
sie  ihm  gethan  haben,  auch  in  gleicher  weise  die  lehenleute  mit  denen 
untersassen  um  von  aller  hoheit  herrliclikeit  und  gerechtigkeit  des  herrn 
und  hauses  Schönau,  daran  in-  und  zubehörungen,  wie  sie  solches  von  ihren 
eiteren  behalten,  gesehen  und  gehöret  haben,  niemand  zu  lieb  oder  zu  leid 
deswegen  anzusehen,  die  rechte  Wahrheit  allenthalben  zu  offenbaren  und 
solches  von  sich  zu  geben.  Und  begehre te  dieses  in  dieser  massen  so  zu 
geschehen,  weilen  er,  der  herr  vim  Milendunck,  mit  seinem  bruder  Heudricheu 
herren  zu  Meiderich  nun  kürzlich  geschieden  und  sie  sich  zusamen  darüber 
vertragen  hätten,  dass  er  . . .  das  haus  und  herrlichkeit  Schönau  mit  allen  zuge- 
hörigen gerechtigkeiten  für  sich  und  seine  nachkömlingen  erblich  behalten 
solle.  Dahero  dass  er  als  der  herr  nun  wüste  und  mit  allem  unterschied 
als  recht  belehret  würde,  wie  er  und  seine  nachkomelingen  jederman, 
grossen  kleinen  reichen  und  armen  nach  altem  herkomen  thun  solte  oder 
auch  zu  recht  thun  schuldig  wäre,  wie  imgleichen  auch  das  gericht, 
lassen,  lehenleute  und  untersassen  alda  ihm  und  seinen  erben  hinwiderum 
von  rechts-  und  alten  herkomens  wegen  zu  thun  ptlichtig  und  schuldig  seind, 
dabei  niemand  in  seiner  zeit  oder  nach  ihm  durch  seine  erben  in  einigen 
theil  verkürzet  oder  über  manier  deren  rechten  vor  genomen  werden 
mögte:  und  darum  dessen  nichts  verhalten  bei  denen  eiden,  so  sie  ihm 
als  ihrem  herrn  gethan  hätten  und  er  hinwiderum  ihnen  als  seinen  unter- 
sassen, sie  dabei  zu  beschirmen  und  hanthaben." 

Nun  fragte  und  mahnte  der  Schultheiss  „in  statt  des  herrn  als 
richter"  die  Laten  als  Gerichtsbeisitzer  zuerst,  dann  die  Lehenleute  und 
sämtliche  Untersassen  ^  Dieselben  baten  um  eine  gemeinschaftliche  Beratung, 
traten  ab  und  erklärten  nach  ihrem  Wiedereintreten:  Der  selige  Graft 
habe  in  vergangenen  Jahren  ein  Instrument  über  die  Schönauer  Gerecht- 
same anfertigen  lassen ;  man  möge  ihnen  dieses  vorlesen :  was  sie  dann 
noch  wüssten,  würden  sie  sagen.  Als  Grundlage  diente  demnach  das 
Weistum  von  1491 ;  dasselbe  wurde  von  Artikel  zu  Artikel  verlesen  und 
anerkannt,  dann  das  Folgende  hinzugesetzt. 

Peter  von  Schönau  erklärte,  zur  Zeit  wo  er  Schultheiss  gewesen, 
habe  der  Herr  den  Jakob  Büschgen  ergriffen  „weilen  er  getrohet  habe 
und  auch  von  anderer  böser  fama  war".  Derselbe  wurde  zu  Schönau 
in  den  Stock  gelegt  und  blieb  darin  „wol  28  wochen  lang  und  solte  darum 
alda  gerichtet  worden  sein,  dan  durch  bitt  sein  Peters  und  anderer  freunde 
wurde  er  begnadigt  und  gukle  sich  ab  und  thätigte  die  briichten  an  der 
trauen  von  Mylendunck  und  diente  ihr  darzu  eine  Zeitlang  dafür". 


*)  Die  Fragen  waren  natürlich  vorher  entworfen  und  festgestellt    „Pro  memoria 
actum  uf  mandach  octava  cpiphanie  1522.** 


—  76  -- 

Ferner  berichtete  Peter  über  zwei  Frauen,  die  sich  geschlagen  hatten. 
Er  führte  sie  vor  „seine  frau  von  Mylendunck  seliger"  und  beide  bezahlten 
ihre  Bussen  „als  der  herr  von  Schönau  da  war".  In  diese  Sache  mischte 
sich  die  Frau  von  der  Heiden;  sie  liets  den  Mann  des  einen  Weibes  greifen, 
ins  Gefängnis  werfen  und  forderte  von  ihm  15  Gulden  „solte  er  loskomen, 
ausser  die  gelacher"  \ 

Endlich  erklärte  Peter,  er  und  sechs  seiner  „Stuhlbiüder"  ^  hätten 
den  Inhalt  des  Dokuments  von  1491  vor  dem  Hauptgerichte  zu  Jülich  — 
in  dem  Prozesse  Grafts  gegen  Maria  von  Merode  —  jn  allen  Artikeln 
wahrgehalten;  der  Herr  möge  dasselbe  nur  gut  verwahren. 

„Danacher  hat  der  schultheiss  die  lassen  gemahnt,  wannehe  jemand 
inländisch  oder  ausländisch,  zu  Schönauen  an  rechten  zu  thuen  hatte,  wie 
der  das  eusseren  und  wie  demselben  da  zu  recht  geholfen  werden  solle? 
Nach  bedenken  der  lassen  haben  sie  geantwortet:  dieselben  sollen  dem 
alten  herkomen  nach  mit  recht  bei  ihnen  verfahren;  was  das  gericht  weis 
ist,  mögen  sie  lehren,  was  sie  nicht  weis  sind,  sollen  sie  derer  parteien 
ansprachen  und  antworten  scliriftlich  mit  zugehörenden  rechten  annehmen, 
sodan  selbige  in  des  herren  kamer  zu  Schönauen  fortbringen,  darauf  recht 
und  urtel  da  gesinnen,  die  urtel  da  einholen  und  solche  dan  den  parteien 
auf  deren  begehren  auf  einem  gerichtlichen  tag  bei  ihrem  gericht  eröffnen 
lassen,  also  dass  ihnen  sofort  von  dem  herrn  zu  rechten  geholfen  werde." 
Die  Laten  beriefen  sich  darauf,  dass  sie  eben  am  selben  Tage  noch  zwei 
Urteile  vom  Herrn  „vorgeholt"  und  den  Parteien  eröffnet  hätten. 

Für  die  Laten  und  das  Gericht,  die  kein  eigenes  Siegel  hatten,  siegelte 
der  Vogt  zu  Mylendunck,  Laurenz  Beik,  zur  ferneren  Bekräftigung  noch 
der  Sänger  und  der  ProflBan^  „auf  bitten  und  begehren  unseres  lieben 
besonderen  und  verwanten,  des  herren  von  Mylendunck". 

Im  folgenden  Jahre  schloss  Dieterich  den  oben  mitgeteilten  Vertrag 
über  die  Grenzen  der  Herrschaft  und  die  Gerechtsame  der  Herren  von 
Schönau  mit  Werner  von  Schönrat  zur  Heiden. 

Dieterich  hatte  jedoch  schon  vor  dem  13.  Januar  1522  seine  Joyeuse 
entree  in  Schönau  gehalten  und  den  Eid  der  Unterthanen  entgegengenommen. 
Im  Schönauer  Archive  findet  sich  die  gleichzeitige  Abschrift  eines  Briefes 
aus  dem  Jahre  1521  vom  Tage  nach  Judica,  d.  i.  Palmsonntag,  in  welchem 
Dieterich  das  Gericht  bei  dem  „op  die  groise  bruiche"  geleisteten  Eide 
zum  genauen  Gehorsam  gegen  seine  Befehle  mahnt.  Das  Schreiben  gibt  uns 
auch  wünschenswerten  Aufschluss  über  die  Weise  der  Gerichtsverhandlungen, 
denn  es  handelt  von  einer  sogenannten  Hauptfahrt,  d.  i.  von  einer  Befragung 
des  Jülicher  Hauptgerichts  zum  Zwecke  der  Belehrung  der  Schönauer 
Laten,  welche  der  Herr  zur  Heiden  verboten  hatte.    Dieterich  schreibt: 


^)  Gerichtsgebührcn. 

*)  Die  Gerichtsschöffen. 

')  Erzpriester,  der  Pfarrer  vou  Öt.  Foilan  in  Aachen. 


—  77  — 

^Myne  groiss,  lief  schoultis  ind  getruwe.  So  ir  mir  geschriven  hat, 
wie  etzliche  parthien  an  mynen  rechten  zo  Schönauen  zo  doin  hont  etzlichen 
gebrechen  halven,  des  denn  myn  gerichte  alda  by  sich  selfs  davannen  recht 
ind  oirdel  zo  geven  niet  wis  en  sye,  darum  sie  nae  uitgewisdom  des  gerichts 
ind  herkomst  sich  beroefen  hant  um  vurder  geleert  zo  werden,  daby  den 
parthien  alles  diels  recht  wederfaren  moicht.  Da  ouch  beide  parthien  um 
recht  zo  erlangen  bylage  gedain  hont,  darop  ir  ind  dat  gerichte  neist 
zokomende  donersdach  zo  Guilich  erschynen  sould,  so  ich  ouch  alsdan  op 
vurgerorte  zyt  da  syn  werde,  daby  ir  geleert  moicht  werden  um  den 
parthien  zo  rechte  zo  helfen:  So  verstau  ich,  wie  der  van  der  Heiden 
durch  synen  vaet  ind  gerichte  raynem  gerichte  hat  lassen  bevelen  gein 
houft  oirdel  lassen  zo  holen.  Wilch  mich  ganz  ser  befremt,  so  ich  dem- 
selven  heren  van  der  Heiden  naberschaft  halven  alda  ändert  niet  geneicht 
sye  dan  mit  fruntschaft  ind  ouch  demselven  (in)  geinerlei  manier  onder- 
worfen  bin."  Dieterich  befiehlt  dann  dem  Gerichte  und  den  Parteien  am 
bezeichneten  Tage  in  Jülich  zu  erscheinen,  damit  er  sie  nicht  wegen  Un- 
gehorsams zu  bestrafen  brauche.  Gemäss  seinem  Eide  werde  er  ihnen 
allen  Schaden  ersetzen,  den  der  Herr  von  Heiden  ihnen  deswegen  zufügen 
möchte. 

Nach  dem  Weistum  von  1522  gingen  diese  Hauptfahrten  nicht  mehr 
wie  früher  nach  Jülich  ans  Hauptgericht  sondern  an  den  Herrn  von  Schönau. 
So  schrieben  die  „gemein  laten  des  gereicht  zo  Schönau"  1523  an  Dieterich: 
„Wisset  leve  jonker,  so  euer  liebden  am  lesten  ein  ordel  zo  Schönauen 
mit  den  vait  geschit  hat,  antreffende  Dederich  van  Reichtergen  ^  und  syne 
mitgedelingen  eindeils  und  Arnold  Duitsen  anderteils,  so  dan  Dierich  van 
Reichtergen  und  syne  mitgedelingen  in  den  verluss  sind  vonden  und  na 
ansprach  ordel  erkant  is  worden,  so  haven  Dederich  .  .  .  up  dat  ordel 
appellirt  in  kamergericht^  und  hoffen,  sie  sullen  da  ein  geneitlichcs  und 
besser  ordel  erlangen  unde  begeren  von  uns  gerichten,  der  halfen  besonder, 
eine  afschrift  des  ordel  zo  haven."  Das  Gericht  glaubte  jedoch  dazu  erst 
verpflichtet  zu  sein  „wenn  gebeidong  us  deme  kamergericht  komen  over- 
mitz  des  kamerrichters  boeden  mit  dem  roden  segel"^  Die  Appellanten 
klagten  dagegen  über  Verzögerung  und  machten  die  Schöffen  verantwort- 
lich für  allen  Schaden,  der  ihnen  hieraus  erwüchse.  Darum  wendeten  sich 
die  Laten  an  den  Herrn.  „Und  begeren  wir  fruntlich  von  euer  liebden 
as  uns  heuft  underrichtung  zo  haven  und  geleirt  zo  sein,  wat  wir  hierin 
schuldig  zo  doin  weren,  of  wir  in*  die  afschrift  zo  eren  gesinnen  leveren 
sulden  of  wir  sie  langer  an  uns  behalten  sullen." 


*)  Die  von  Richterich  waren  im  16.  Jahrhundert  Halfen  des  Zehenthofs  und  lilngere 
Zeit  Schnltheissen  und  Reutmeister  von  Schönau.  Sie  beaassen  in  der  Kirche  zu  Richterich 
ein  Erbbegräbnis,  woran  ihre  Nachkommen  noch  im  18.  Jahrhundert  berechtigt  waren. 

*)  Die  Berufungen  gingen  vom  Gericht  an  den  Herrn,  von  diesem  an  das  Reichs- 
kammergericht. 

*)  Siegel     *)  ihnen. 


—  78  — 

Die  „Deduktion"  nennt  unsern  Dieterich  als  denjenigen,  deni  Karl  V. 
in  der  jüliclischen  Fehde  die  Regalien  und  die  Gerichtsbarkeit  Schönaus 
bestätigt  habe.  Infolge  dieser  Bestätigung  hat  Dieterich  auch  wohl  das 
Münzrecht  ausgeübt.  Quix^  beschreibt  eine  dieser  Münzen.  Sie  war  von 
Silber,  2^2  Lot  scliwer  und  zeigte  auf  der  Vorderseite  Dieterichs  Brust- 
bild mit  der  lateinischen  Umschrift:  Theoderich,  Herr  zu  Mylendunck  und 
Schönau,  auf  der  Kehrseite  sein  Wappen  und  die  Worte:  Neue  Münze  der 
Herrschaft  Schönau  1542. 

Aber  die  neue  Münze  verhinderte  nicht,  dass  Geldnot  sich  auch  im 
Hause  Dieterichs  einstellte.  Am  2.  des  Brachmonats  1553  schrieb  der 
Schultheiss  Wilhelm  von  Richtergen  an  die  Frau  von  Mylendunck-Drachen- 
fels:  er  könne  kein  Geld  schicken,  weil  ihm  weder  der  Hälfe  Winand  noch 
der  Wirt  im  Pannhaus  ihre  Schuld  entrichtet  hätten  „dan  sie  beklagen 
sich  alle  der  theuren  zeit  und  dass  keine  nahrung  ist**.  Wenn  die  Frau 
keinen  Ausstand  geben  sondern  Pfandschaft  für  die  Beträge  oder  Umschlag 
gethan  haben  wolle,  dann  möge  sie  schreiben.  Er  mahnt  sie  selbst  aber 
auch.  „Ferner  liebe  juflfer,  ich  schicke  euer  liebden  von  dem  singer  von 
Aachen*  und  noch  eine  hantschrift  von  seiner  wirden  diener,  fordert  die 
renten  des  altars  hart  und  sehr  und  lasst  den  dienst  des  altars  ungethan, 
nemlich  die  sontagsmess,  die  vor  80  jähren  geschehen  ist  in  Zeiten  herreu 
Wolters  von  Bilsen  sei.  und  in  zeiten  D.  Sudermans  sei.,  die  den  altar  beide 
gehabt  haben  und  allezeit  der  dienst  geschehen  und  vollbracht  ist.** 

Dieterich  war  um  diese  Zeit  schon  tot;  im  genannten  Jahre  folgte 
ihm  seine  Frau.  Ihre  Kinder  waren:  Dieterich  II,  Herr  zu  Mylendunck, 
Drachenfels  und  Reuland.  Er  heiratete  1548  Theodora  von  Bronckhorst- 
Batenburg,  Witwe  des  Franz  von  Schönrath,  Herrn  zur  Heiden.  Infolge 
dieser  Heirat  nahm  Dieterich  auch  letzteren  Titel  an.  1557,  Januar  28. 
wird  er  als  Mitglied  der  Aachener  Sternzunft  angeführte  Als  Theodora 
1564  starb,  suchte  Dieterich  sich  im  Besitze  der  Herrschaft  Heiden  zu 
erhalten.  Das  gelang  ihm  aber  nicht,  der  Herzog  von  Jülich  belehnte 
vielmehr  am  8.  Mai  genannten  Jahres  die  Brüder  Werner  und  Wilhelm 
von  dem  Bongart  mit  derselben.  Dieterich  Hess  sich  dadurch  nicht  ab- 
schrecken; er  brachte  die  Sache  an  das  Reichskammergericht.  Das  ergibt 
sich  aus  einem  Proteste,  den  er  am  19.  Juni  1567  gegen  ein  Edikt  des 
Aachener  Schöffenstuhles  einlegte.  Wilhelm  von  dem  Bongart  hatte  ihn  dort 
wegen  eines  in  der  Stadt  gelegenen  „aber  in  alle  weg  ohne  einig  mittel 
zu  und  an  das  haus  und  herrlichkeit  zur  Heiden  zugeeignet  und  gehörigen 
hauses***  verklagt  und  das  Gericht  sich  auf  die  Klage  eingelassen.    Dieterich 


')  Schönau  S.  20. 

*)  Damals  war  Kantor  am  Münster  Johann  von  Cortenbach,  der  anfangs  September 
1655  starb.    Hcusch  a.  a.  0.  S.  18  *. 

^)  Zeitschrift  des  Aachener  Geschichts-Vercins  XV,  S.  292. 

*)  Es  handelte  sich  um  das  in  der  Bendelstrasse  j^elejjene  „Haus  zur  Heiden'*.  Das- 
selbe befand  sich  noch  1571  im  Besitze  der  Mylendunck,  wie  aus   folgendem  Posten  der 


—  79  — 

erklärte  „diese  causa  emergens  sei  eine  pertinenz  und  zugehörig  stück  der 
hauptsachen,  so  an  dem  hochlöbl.  kaiserl.  kammergericht  noch  unerörtert 
rechthengig  schwebt**. 

Der  zweite  Sohn  Dieterichs  I  war  Gothard  von  Mylendunck,  Herr  zu 
Goer,  Fronenbroich  und  Meil,  gestorben  1576.  Seine  Frau  hiess  Maria 
von  Brederode.  Er  ist  mit  Dieterich  II  nach  dem  Tode  des  dritten  Bruders, 
Craft  II,  Herr  zu  Schönau  gewesen.  Von  den  beiden  Töchtern  Dieterichs  I 
heiratete  Aluert  den  Philipp  Dieterich  von  Braunsberg,  Herrn  zu  Burgbrol, 
Merxheim  und  Alken;  Elisabeth  den  Adolf  von  Wilich,  Herrn  zu  Disfort. 

d)  Craft  II  von  Mylendunck,  Herr  zu  Meiderich,  Soron,  Schönau 
und  Warden  (1552 — 1574).  Seine  Ehe  mit  Margarethe  von  Merode  zu 
Petersheim,  welche  am  25.  Oktober  1575  ihr  Testament  machte,  war 
kinderlos;  doch  hatte  Craft  zwei  uneheliche  Kinder:  eine  Tochter,  deren 
Aussteuer  „heiligspfenningen*'  die  Neffen  Craft  III  und  Baltasar  laut  dem 
Teilungs vertrage  von  1591  übernehmen  sollten,  und  einen  Sohn,  ebenfalls 
Graft  genannt,  dem  Margarethe  in  ihrem  letzten  Willen  eine  neue  Kleidung 
und  25  Thaler  vermachte  und  dessen  Kostgeld  der  Schultheiss  zur  Warden 
halbjährlich  mit  8  Philippsthalern  bezahlte  ^ 

Am  11.  Januar  1553  bezeichnet  der  Aachener  Rat  den  Craft  und 
dessen  Mutter  als  Herren  zu  Schönau,  indem  er  von  ihnen  fordert,  sie 
sollten  den  durch  den  Juden  Alexander  geschädigten  Webern  zu  ihrem 
Rechte  verhelfen.  Damals  war  demnach  die  Erbteilung  zwischen  den  Brüdern 
bereits  vollzogen,  aber  die  Mutter  führte  in  Schönau  noch  die  Verwaltung. 

1558  am  13.  März  stellte  Craft  von  Duisburg  aus  den  ehrbaren  Clemens 
Schmal  aus  Langenberg  als  Schulmeister  in  Richterich  an  und  befahl  den 
Unterthanen  in  der  ganzen  Herrschaft,  denselben  als  solchen  anzuerkennen. 
Die  Berechtigung  hierzu  hat  Craft  jedenfalls  in  dem  Umstände  gefunden, 
dass  die  Schule  im  schönauischen  Teile  Richterichs  lag.  Leider  enthält 
die  Bestallungsurkunde  keinen  Hinweis  auf  die  Konfession  des  Schmal; 
mutmasslich  gehörte  derselbe  der  calvinischen  Richtung  an  wie  die  Mylen- 
dunck. Wann  letztere  vom  katholischen  Glauben  abgefallen  sind,  kann  ich 
nicht  feststellen,  wahrscheinlich  schon  früh.  Denn  da  die  Gemeinde  zu 
Duisburg,  wo  die  Familie  wohnte,  bereits  1538  sich  dem  Calvinismus  zu- 
wandte, darf  man  annehmen,  dass  auch  die  Mylendunck  um  jene  Zeit  dem 
Glauben  ihrer  Väter  untreu  geworden  sind.  Jedenfalls  ist  der  Abfall  der 
Gemeinde  zu  Meiderich  im  Jahre  1547  nicht  ohne  Zuthuen  der  Mylen- 
dunck als  Herren   daselbst  erfolgte     Dass  Crafts  Witwe   calvinisch   war, 

Schünancr  Rcclmung  aus  jenem  Jahre  hervorgeht:  „Item  hab  ich  einigemal  von  meinem 
gnädigen  herm  Schreibens  ontfangon,  um  das  kom  zu  Schönauen  zu  verkaufen  und  das  einen 
kaufman  zo  verlassen.  Hab  ich  sulch  nit  zu  wegen  können  brengen,  und  obgemelte  kom 
in  das  kaufhaus  gefort  und  in  die  3  wochon  alda  gelegen.  Hab  ich  das  körn  nemlich 
39  mttd  wider  uf  sacken  und  in  das  haus  zu  dor  Heiden  ausscbüdden  lassen."  Das  Lager- 
geld betrug  pro  Müd  8  Heller. 

0  Rechnung  von  1579/80. 

*)  Ennen,  Gesch.  der  Reformation  u.  s.  w.  S.  104. 


—  80  — 

steht  fest;  denn  nacli  ihrem  Testamente  sollte  „herr  Johan,  der  prädikant, 
eine  ehrliche  belohnung"  erhalten.  Und  da  sie  zu  Duisburg  an  der  Seite 
ihres  Mannes  begraben  sein  wollte^,  so  ist  zu  vermuten,  dass  Graft  dem- 
selben Bekenntnisse  angehörte. 

Mit  seinen  Vermögensverhältnissen  hat  es  nicht  gut  gestanden.  Vom 
Kloster  St.  Maximin  in  Köln  hatte  Graft  600  Goldgulden  geliehen  und  da- 
gegen 28  Goldgulden  sowie  28  Thaler  jährliche  Rente  auf  sein  Gut  Münster- 
hausen  verschrieben.  Er  blieb  aber  die  Zinsen  schuldig,  sodass  das  Kloster 
sich  in  den  Besitz  des  Pfandes  setzen  wollte,  welches  ein  Lehen  der  Abtei 
Essen  war.  Von  einem  andern  Gläubiger  hatte  er  300  Goldgulden,  die  nach 
seinem  Tode  auf  Anweisung  Dieterichs  durch  den  Schultheissen  in  drei 
Jahren  bezahlt  werden  sollten.  1559  „hat  Gracht  von  Milledonk  .  .  .  Petro 
Brewer  zu  Sierstorf  12  malter  roggen  ausm  wardenischen  erbpfacht  auf 
ewige  widerlös  für  200  goltgulden"  und  „anno  1566  hat  selbiger  Gracht 
....  dem  Franken  Severins  zu  Lürrenzich  abermalen  aus  seinen  erb- 
renten  zur  Warden  auf  ewige  widerlöse  verkauft  für  200  Joachimsthaler 
5  malter  roggen  und  5  Joachims-Thaler^*'. 

1560  April  1.  kauften  die  Testamentsvollstrecker  des  Dechanten 
ü.  L.  F.  Kirche  zu  Aachen,  Johan  PoUart^,  für  ein  Legat  desselben  zu 
gunsten  der  Hausarmen,  welches  392  Goldgulden  und  400  Joachimsthaler 
betrug,  von  Graft  einen  Erbpacht  von  14  Aachener  Müd  Roggen  und  eine 
Erbrente  von  20  Thaler.  Graft  legte  Pacht  und  Rente  auf  Hof  und  Gut 
zu  Schönau  mit  der  Weisung  an  den  Pächter,  beides  vor  allem  anderen  aus 
den  Erträgen  zu  berichtigen.    Die  Ablösung  war  vorbehalten. 

1563,  Mai  3.  gestattete  Graft  „aus  sonderlicher  gunst  und  freund- 
schaft**  seinem  Schultheissen  Wilhelm  von  Richtergen,  „eine  löse  und  wider- 
kauf**  der  genannten  Renten,  wobei  er  sich  wiederum  die  Einlösung  vor- 
behielt.   Das  führte  später  unter  Baltasar  zum  Prozess. 

1572  am  12.  Juli  beorderte  Graft  den  Rentmeister  Keinen  nach 
Petersheim  —  und  zwar  sollte  er  gleich  gehen,  bevor  das  Kriegsvolk  die 
Wege  dorthin  verlegt  habe  —  um  die  Rückstände  zu  erheben,  deren  er 
jetzt  „aus  ehehaften  gründen"  bedürfe,  und  ihm  das  Geld  nach  Duisburg 
zu  schicken.  Über  die  Einkünfte  aus  Schönau  berichtet  eine  Rechnung 
des  Rentmeisters  Wilhelm  von  Richtergen.  Graft  hatte  in  den  Jahren 
1554—1560  von  Schatz  2164  Gulden  14  Albus,  von  Geleitgeld  der  Juden 
in  Richterich  257  Gulden,  vom  Juden  Alexander  36  Gulden,  von  Weggeld 
240  Gulden  und  von  Accisen  452  Gulden  erhalten.  Die  Ausgabe  des 
Jahres  1566  betrug  472  Gulden  18  Albus  9  Heller;  die  Einnahme  von 
1568:  415  Gulden  10  Heller;  im  Jahre  1569  belief  sich  die  Einnahme  auf 


*)  Richardson,  Gesch.  der  Merode  I,  S.  158. 

«)  von  Fürth,  Beiträge  u.  s.  w.  II,  2,  S.  94. 

^)  Johan  PüUart  der  Jüngere  wurde  Kanonikus  am  3.  Oktober  1527,  Gehülfe  des 
Dechanten  mit  dem  Rechte  der  Nachfolge  am  29.  März  1537  und  Dechant  am  6.  Mai  1541. 
Er  starb  1554.    Heusch  a.  a.  0.  15*,  17*. 


—  Sl    — 

584  Oiüden  II  Albus,  die  Aasgabe  dtgef^ii  naf  tlKl  ihildnii  'J'i  ADhih 
2  Heller.  Ans  der  Rechnung  des  letztgenannten  .TAlirt'N  liolm  icli  fiilKomlo 
Posten  ans.  welche  von  allgemeinerem  Tntvrosfo  soin  ilflrUiMi, 

„Folgents  tags  ist  mein  g.  hon-  auf  Schnnanon  gi^Htlcn  inul  >l<>n 
abent  nncb  zu  Aich  gangen,  (laaelb»t  in  die  4  ditg  M  dein  oiiKllH>'lii>n 
heim  verblieben,  niitlerweil  verzert  80  guldon  I  iilb. 

Item  bat  dasmal  mein  g.  berr  eine  nnclit  in  Kriiiolmd '  h-kwomkii  mitl 
zweimal  gebad,  vor  das  bad  auf  befetcb  im  gnaden  K(<tivbi>n  1  iliilt'i- 
2  gülden  4  alb. 

Item  an  wein  und  Unkosten  ins  bad  IH  alb. 
Item  den  badknechten  und  megdon  12  alb. 

Item  ist  mein  g.  herr  mit  dem  cngÜHchon  xo  Hortiirlinl.  dio  lijid»t' 
zo  besehen  verritten  und  im  CJlntz  aliffostamlcn  und  i'uthlMiiriri*  iirnl  vnit 
dannen  1  äesch  weins  mit  auf  Aich  genoinon'.  Davor  lii>/iihll:  II  (>ii1ilt'ii 
20  alb." 

Wie  wenig  hanshälteriRch  man  verfuhr,  i>rt(\\it.  Dich  aim  riilc»iii|i>rii 
Zuge.  Der  Bote  Kirdekatz  wnrdo  cigtiiiM  von  McIiOmiiii  iiitt'li  DiiIhIjhk* 
geschickt,  um  dem  Herrn  zwei  Pfujul  hlii^lihi'ii|iiilvt<r  niid  „irii<liii>r  (r>"«llt{"ii 
frau  VII  loth  klein»  gamK"  zu  briiigitiil 

Graft  hielt  sich  zwar  me'rüt  in  DuiHlmrg  nut,  t\\u>r  <>r  vi>rtini'UUinHi\rU' 
Schdnau  nicht.  Um  1566  baute  er  datf'llml  «In  nniKiit  IfniH;  aii<')i  lltili-  i-r 
seine  Herrenrechte.  1572  ßllte  er  ei»  Urteil  /weiter  liiRtiiii/  In  Hm-itfii 
Peter  Haupts  gegen  Peter  von  Mnulnu^h,  woj^'-irn»  der  l^l/li'n'  im' h  "■'■iinii-r 
appellierte.  Eine  andere  IMhätiirung  tu-.'iiu-.r  Hi;T\i:hiH\thrV*'U.  \ninUti  Hm  iti 
einen  Prozess  mit  Wilhelm  v^n  Ii'((i;f.irl.,  Murr»  mr  II<'i'l''(i, 

Craft  hatte  ein'rn  nui!'').'ir-nui':u  H'li'irouJ'T  ihinU  miii-u  tiiih't,  ilniut 
Hattingen.   gr*ilen  nnd  a'if  di"  '-<i'f/j'lj'ri  *  flilir'-ti  In-"»»,     Wdt»' Im  'f/nff 

seinenwils  den   David,    v^rt  Um  »'it   ili-m   itmif.  Hi  ni'ii    i<i  in !-■/-.' n* 

Turm,  hielt  si.n  xr:J7.\.^.-' :.  l'-u  M-wi.iU  „],»•■/'■  v  {■■<■'.'•  i'  ,•  t\.:i.i,*>  m.  . 
an  einem  S-rr.v.'i;  ?--,•:.  :,  .:.  I-r  Vi.r-  fn-  \i'.r*  thit  /.'in,  ■•■y>'if  u  i.u-  ttiw  ■ 
and  zrn:^  i\:  •-.:.  }'.  :■■  .-  '/■;,',',•  cm  KI.i;/'  ■/'/'■•  '••  •>  iUtt:  r,-, 
.■^r-hrtrau  »■-'  !'■»>  *"?,.,/,  .■•.  -- M',- -,' ;.'..tz  p-v 
einzolej^ii.  I'i-  ■"i*  '.  -•  .■' !  i'.  ■■  ■  /  /■  *.  '  t,.f  •'.-■ 
verBpn^ ■■---.  ii'"*-   '-.r  *".-   *  ■  •'-..,  ■"   .-.  •/  .    »' 


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—  82  — 

Jülich.  Graft,  sagt  er,  habe  nui*  einen  Lathof  oder  eine  Latengerichtsbarkeit, 
er  werde  auf  dem  (Seidener)  Vogtgediiig  von  seinen  eigenen  Leuten  gevrogt, 
dass  ihm  weiter  nichts  gebüre,  als  für  seine  Latgüter  Erbung  und  Gütung 
zu  thuen,  für  Ausgang  und  Eingang,  Erbzinsen  und  Erbpächte  mit  seinen 
Leuten  zu  dingen,  und  nun  schädige  er  die  Heidener  Gerichtsbarkeit,  indem 
er  deren  Untergebene  greife  und  in  Eisen  schlage,  Juden  und  andere 
Sektirer  geleite,  die  Schönauer  verhetze,  dass  sie  nicht  auf  der  Heidener 
Zwangmühle  mahlen  liessen,  ja  selbst  Falschmünzern  Aufenthalt  gewähre. 

Der  Herzog  forderte  Graft  zur  Verantwortung  auf,  der  Schönauer 
antwortete  jedoch  nicht  sofort  und  entschuldigte  nachher  die  Verzögerung 
damit,  dass  er  sich  in  ehehaften  Geschäften  auf  Reisen  befunden,  auch 
mit  seinen  Brüdern  die  Sache  habe  besprechen  müssen.  Dann  erklärte  er 
die  Anschuldigung  wegen  der  Bedrückung  der  Heidener,  die  Aufhaltung 
der  Sektirer  und  Falschmünzer  sowie  die  Behauptung  von  der  Aussage 
seiner  Laten  für  unwahr,  die  Geleitung  der  Juden  und  den  Schutz  der 
Schönauer  gegen  den  Heidener  Mühlenzwang  für  sein  gutes  Eecht.  Und 
indem  er  den  Spiess  umdrehte,  warf  er  seinerseits  dem  Herrn  von  Bongart 
Bedrückung  der  Schönauer  und  Verletzung  der  schönauischen  Gerechtsame  vor. 

Der  Herzog  sandte  eine  Untersuchungskommission,  deren  Kosten  für 
Graft  der  Rentmeister  in  folgenden  Posten  verzeichnet: 

„Item  in  februario  mein  g.  herr  mit  den  commissarien  und  iren  dienern 
IX  tag  alhie  stille  gelegen,  gehalten  154  malzeiten,  jede  ad  4  alb.  facit 
31  gülden  4  alb. 

Item  46  soppen  jede  ad  2  alb.  facit  3  gl.  20  alb. 

Item  als  die  commissarien  von  hinnen  geritten,  bin  ich  mit  denselben 
uf  Gtilich  geritten  und  inen  daselbst  ir  geld  uberliebert;  haben  M.  Martin 
und  ich  dasmal  verzert  11  gl.  10  alb. 

Item  M.  Martin  von  mir   dasmal  vor  zergelt  gefordert  2  gl.  18  alb. 

Item  dasmal  in  der  commission  sach  an  wein  gehabt  35  flaschen, 
jeder  quart  6  alb.,  facit  35  gl. 

Item  dem  commissario  Reutlin  und  secretario  Pottgiesser  vor  ire 
belonung  gegeben  36  goltgulden  facit  90  gülden. 

Item  dem  licentiato  Reutlin  vor  Verehrung  20  thaler,  facit  43  gl.  8  alb. 

Item  dem  secretario  Pottgiesser  10  thaler,  facit  21  gl.  13  alb. 

Item  haben  dieselbigen,  ehe  sie  zu  Richtergen  kamen,  auf  der  reisen 
verzert  ...  17  thaler  7  alb.,  facit  38  gl.  8  alb. 

Item  Kumpstoff  gegeben  5  thaler,  facit  10  gl.  20  alb." 

Aber  in  Jülich  wehte  für  Graft  kein  günstiger  Wind.  Darum  reichte 
derselbe  im  Juni  1566  eine  Klage  gegen  von  Bongart  beim  Reichskammer- 
gericht ein  und  verwickelte  in  dieselbe  auch  den  Herzog,  indem  er  behauptete. 
Bongart  habe  sowohl  für  sich  „als  auch  von  wegen  austrücklicher  ratifikatiou 
und  befelch  des  hochgebornen  Wilhelmen,  herzog  zu  Gülch  neulicher  zeit** 
angefangen,  sowohl  in  der  Herrschaft  Schönau  wie  auf  den  umligenden 
Gütern  „neue  unerhörte  gebot  und  verbot  zu  thun,  arresta  anzulegen,  die 


—  83  —  ' 

aDterthanen  von  seinen,  Gräften  ires  angebomen  herrn  gehorsam  abzutringen, 
auch  abtrag  zu  heischen**  u.  s.  w.  Unterm  7.  Juni  bestellte  er  von  Duisburg 
aus  zu  seinen  Anwälten  in  Speier  die  Advokaten  und  Prokuratoren  Georg 
Berlingen  und  Ludwig  Stahel.  Wegen  dieses  Prozesses  liess  sich  Kraft 
im  Jahre  1569  mehrere  Zeugnisse  über  die  Rechte  eines  Herni  von  Schönau 
durch  das  Gericht  ausstellen,  die  aber  nichts  enthalten,  was  nicht  schon 
aus  den  früher  besprochenen  Weistümem  bekannt  wäre. 

Interessanter  ist  ein  Brief  des  Schultheissen  vom  7.  Oktober  1568. 
Derselbe  berichtet  über  die  Brandschatzung  der  Stadt  Aachen  durch  den 
Prinzen  von  Uranien  und  gibt  Einzelheiten  an,  von  denen  sich  sonst  nichts 
findet;  auch  spricht  er  von  den  Verlusten,  die  Schönau  bei  dieser  Gelegen- 
heit erlitt.  Er  teilt  Graft  mit  „wie  die  underthanen  zu  Schönauen  grossen 
schaden  von  dem  kriegsfolgh  erleden  haben,  aber  die  halfwinnersch  hat 
oberaus  grossen  schaden  erleden  an  ire  beisten  *,  und  alles,  was  sie  im 
haus  gehat  iss  ir  abgenommen  worden  .  .  .  Vergangen  sondag  haben  vor 
der  stat  Aichen  gehalten  tussen  *  zwei  und  drei  dusent  von  meines  g.  f.  1. 
reuteren  und  die  geistliche  geflode*  goder  daraus  gefordert  oder 
die  perschonen  .  .  .  .  Iro  f.  g.  haben  sich  sedigen*  lassen  mit  40000 
goltgulden  und  darzu  weiten  sie*  iro  f.  g.  geschenkt  haben  300  müd roggen/ 

Nach  der  Niedei'werfung  der  niederländischen  Aufrührer  durch  Alba 
waren  viele  derselben  in  die  Aachener  Gegend  geflohen.  Einer,  Jacob 
Kalf  von  Mastricht,  Bürger  von  Antwerpen,  hatte  sich  im  Grünen thal 
niedergelassen  und  dort  länger  als  ein  Jahr  bei  Dieterich  dem  Wirten  zur 
Herberge  gelegen,  als  er  am  26.  Februar  1571  morgens  um  4  Uhr  durch 
die  Befehlshaber  des  Herrn  von  der  Heiden:  Vogt,  Gerichtsbote  und  Burg- 
graf aufgehoben  und  nach  Heiden  geführt  wurde.  Bei  dieser  Gelegenheit 
wurden  etliche  seiner  Kisten  geplündert,  der  Stall  erbrochen,  zwei  gute 
Hengste  mit  Sattel  und  Zeug  sowie  fünf  gute  Büchsen  weggenommen.  Der 
Bruder  des  Schultheissen,  Edmund  von  Kichterich,  setzte  Graft  sofort  von 
dieser  „unerhörten  und  schädlichen  handlung**  in  Kenntnis.  Der  Gefangene, 
berichtet  er,  solle  durch  einige,  welche  in  jüngster  Zeit  justizirt  und  hin- 
gerichtet worden,  wegen  verübter  unredlicher  Stücke  verklagt  sein.  Da 
beide,  der  Mann  wie  die  Frau,  guten  Geschlechts  und  wohlbefreundet  seien, 
werde  letztere  wohl  alle  Mittel  aufbieten,  um  ihren  Mann  zu  befreien.  „Darauf 
sie  vielleicht  auch  wol  alsbald  (dan  Bungart  sich  allerlei  indmcht  von  euer 
gnaden  befurchten  wird)  solle  gehört  werden.  Dan  so  gelt  vorhanden,  mocht 
er  wol,  ob  er  schon  anders  verdient,  im  beutel  gehenkt  werden.*'  Eine 
böse  Bemerkung  aus  der  Feder  eines  Mannes,  dessen  Bruder  Schultheiss 
war!    Zum  Schlüsse  fordert  Edmund  den  Graft  auf,  diesem  Eingriffe  des 

')  Vieh. 

•)  zwischen. 

«)  geflüchtete. 

*)  sättigen  =  befriodicrcn. 

•)  Der  Aachener  Rat. 


—  84  — 

Heideners  entgegenzutreten:  „want  so  ime  dis  nachgelassen  und  zu  gut  bleiben 
würde,  wird  unser*  und  aller  euer  gnaden  armer  underthanen  alhie,  so 
sich  ime  jemals  im  geringsten  widersetzet  haben,  ubele  gew  .  .  .*  werden,** 

Am  1.  Februar  1572  ernannte  Graft  von  Duisburg  aus  den  Stefan 
von  Richterich,  der  ihm  ebenso  wie  sein  Vater  und  Ahnherr  treu  gedient, 
zum  Schultheissen  in  Schönau  mit  50  Thaler  Gehalt,  den  Qerichtseinkünften, 
den  Erträgen  des  Schultheissenamtes  und  dem  zehnten  Pfennig  aus  den 
fallenden  Brüchten. 

Nach  dem  Tode  Craft's  gingen  die  beiden  überlebenden  Brüder  mit 
dessen  Witwe  einen  Vertrag  ein.  Sie  hielten  denselben  jedocli  nicht,  noch 
zahlten  sie  das  festgesetzte  Wittum.  Dafür  schloss  Margarethe  beide  von 
ihrem  Testamente  aus,  gab  aber  den  Kindern  derselben  wie  auch  denen 
ihrer  Schwägerin  Elisabeth  von  Wylich  je  einen  goldenen  Ring  mit  einem 
Totenkopf  als  Andenken  ^. 

e)  Dieterich  von  Mylendunck,  Herr  zu  Mylendunck,  Drachenfels, 
Reuland,  und  Gothard  von  Mylendunck,  Herr  zu  Goer,  Fronenbroich 
und  Meil  werden  als  die  Erben  der  „Meidericher  Güter",  d.  h.  der  Besitzungen 
Grafts  II  bezeichnet.  Am  8.  August  1574  empfing  Gothard  den  Eid  der 
Schönauer,  jedenfalls  auch  für  seinen  Bruder,  denn  in  den  folgenden  Jahren 
treten  beide  als  Herren  von  Schönau  auf.  Eine  Rechnung  verzeichnet  die 
Kosten  der  Huldigungsfeier:  4^»  Gulden!  Dafür  erhielten  die  Unterthanen 
ein  Ohm  Bier  „und  etlich  brot  und  keis  darzo**. 

Während  der  Monate  Juni,  Juli  und  September  war  Gothard  im  Gornelius- 
bade  zu  Aachen  mit  der  „  Taghaltung **  seiner  Schwägerin  von  Meiderich 
beschäftigt;  die  Kosten  bezahlte  der  Schultheiss  mit  60  Thaler  ad  52  alb. 
und  6  alb.  So  viel  kostete  ein  Vertrag,  der  wie  die  Witwe  klagt,  doch 
nicht  gehalten  wurde. 

In  demselben  Jahre  beauftragte  Dieterich  den  Richter  zu  Meiderich, 
Herman  Krain,  von  den  Stiftern  Essen  und  Werden  die  Höfe  Münster- 
hausen und  Hesingen  zu  erheben,  so  wie  „bruder  Graft  und  weiland  her 
vater  Dieterich  sie  inne  gehabt**.  Zur  Erhebung  Münsterhausens  ist  es 
damals  noch  nicht  gekommen,  denn  am  3.  Dezember  1575  forderte  die 
erwählte  Äbtissin  von  Essen,  Elisabeth  Gräfin  von  Manderscheid-Blanken- 
heim  Dieterich  auf,  das  Gut  durch  Rückzahlung  des  Kapitals  nebst  Zinsen 
zu  befreien  und  es  in  gehöriger  Form  durch  Empfang  des  Lehenbriefs  und 
Ausstellung  der  Reversale  zu  Lehen  zu  nehmen,  damit  sie  nicht  genötigt 
werde,  auf  grund  des  Lehnrechts  gegen  ihn  vorzugehen.  Das  Reversal 
Dieterichs  datirt  denn  auch  von  1575.  Nachdem  er  gestorben  war,  richtete 
dieselbe  eine  gleiche  Aufforderung  am  22.  Mai  1576  an  seinen  Sohn  Johann. 

Die  Brüder  leisteten  auch  Zahlungen  an  das  Kloster  St.  Maxirain 
„uf  die  resterende  Pensionen**.  Eine  solche  von  hundert  Thaler  findet  sich 
in  der  Schultheissenrechnung  von  Warden. 

*)  Der  Richterich.  *)  Das  Wort  ist  zerstört.  •)  Richardson,  Geschichte  der 
Merode  I,  S.  158. 


—  85  — 

Der  Streit  mit  dem  Herrn  von  Heiden,  den  die  Brüder  von  Graft 
geerbt  hatten,  wurde  unter  ihnen  nicht  nur  nicht  beigelegt,  sondern  ent- 
brannte noch  ärger.  Die  Heftigkeit,  mit  welcher  Wilhelm  von  Bongart 
gegen  die  Mylendunck  vorging,  ist  gewiss  grösstenteils  hervorgerufen 
worden  durch  die  Bemühungen  Dieterichs  die  Herrschaft  Heiden  an  sich 
zu  reissen;  Bemühungen,  die  Wilhelm  trotz  seinem  unbestreitbaren  Recht 
einen  Prozess  am  Reichskammergericht  aufhalsten.  Doch  ist  es  sehr  zu 
bedauern,  dass  er  sich  durch  Bestreben,  auch  seinerseits  Thatsachen  für 
seine  Gerichtsbarkeit  in  Schönau  aufweisen  zu  können,  zu  Grausamkeiten 
gegen  die  wirklich  „armen**  Unterthanen  hinreissen  liess,  die  doch  am 
Streite  der  Herren  keine  Schuld  trugen.  Es  war  eben  die  alte  Geschichte: 
plectuntur  Achivi!  Ein  Beispiel  zur  Erläuterung  der  damaligen  Zustände. 
Zwei  Weiber  gerieten  in  Streit  und  zerzausten  sich  „tapfer**.  Als  einige 
Zeit  nachher  der  Mann  der  einen  im  Wirtshause  sitzt,  tritt  die  andere 
herein,  beschimpft  ihn  und  sticht  dann  den  auf  sie  eindringenden  mit  einem 
Messer  in  Brust  und  Beine.  Die  Messerheldin  war  übrigens  schon  wegen 
ihrer  Frevelthaten  aus  dem  Reich  Aachen  verkürt,  d.  h.  verbannt.  Der 
Schultheiss  verhaftete  sie  und  brachte  sie  auf  das  Haus  Schönau,  wo  sie 
gefangen  blieb,  obwohl  ihr  Bruder  sich  zur  Stellung  einer  Sicherheit  erbot 
und  die  Jüiicher  Räte  die  Brüder  Mylendunck  mehrfach  aufforderten,  sie 
gegen  eine  solche  zu  entlassen.  Nun  liess  Wilhelm  den  Halfen  von  Schönau, 
der  mit  der  Sache  gar  nichts  zu  thun  hatte,  eines  Sonntags  nach  der 
Messe  festnehmen  und  hielt  ihn  in  Heiden  gefangen.  Dieterich  schickte 
den  Edmund  von  Richterich,  der  ihm  die  Kunde  brachte,  nach  Köln  zum 
Licentiaten  Salzfas,  um  sich  dort  Rat  zu  holen.  Dann  gab  es  ein  endloses 
Hin-  und  Herschreiben  zwischen  Jülich,  Schönau  und  Heiden,  Befehle  der 
Jülicher  Räte,  ja  des  Herzogs  selbst  zu  gunsten  der  Gefangenen,  aber  die 
Herren  kümmerten  sich  nicht  darum.  Bongart  liess  dem  Notar,  der  ihm 
ein  solches  herzogliches  Edikt  überbrachte,  durch  den  Burggrafen  sagen, 
er  werde  es  mit  dem  Halfen  genau  so  machen  wie  die  Mylendunck  mit  der 
Nes^;  komme  diese  los,  sei  es  mit  oder  ohne  Sicherheit,  dann  auch  jener. 
Am  25.  August  1575  beauftragte  der  Herzog  seinen  Vogt  in  Eschweiler, 
die  Cautionen  in  Empfang  zu  nehmen,  welche  Wilhelm  von  Bongart  einer- 
seits, die  Brüder  von  Mylendunck  andrerseits  wegen  der  Gefangenen  „ausser- 
halb irem  gebeide^  zu  thun  geneigt**.  Aber  die  Freilassung  erfolgte 
trotzdem  nicht.  Noch  im  folgenden  Jahre  erging  ein  neuer  Befehl  des 
Herzogs  an  Dieterich,  und  weil  derselbe  „dem ungeachtet  bei  seinem  unbilligen 
furnemen**  beharrte,  die  Aufforderung  an  Bougart  „des  Mylendunck  auf- 
kümsten,  gulten,  zins,  pensioneu,  renten,  pechten  und  andere  guter**,  soweit 
er  daran  kommen  könne,  mit  Beschlag  zu  belegen. 

Bald  darauf  ist  Dieterich  gestorben,  und  Gothard  war  alleiniger  Herr 
zu  Schönau.   Es  finden  sich  noch  einige  Briefe  von  ihm  vor,  die  nicht  ohne 

*)  Agnes. 
«)  Gebiet. 


—  86  — 

Interesse  sind.  Am  2.  Juli  1570  verbürgte  er  sich  dem  Erzbischofe 
Salentin  von  Köln  fiir  eine  Summe  von  tausend  Goldgulden  zu  gunsten  des 
aus  der  Haft  entlassenen  Mtinzmeisters  Peter  Bossenhofen.  „Nachdem  der 
hochwirdig  fürst  und  her,  her  Salentin  erweite  zu  erzbischofen  zu  Coeln 
und  churfürsten,  herzogen  zu  Westphalen  und  Engeren,  myn  gnedigster  her, 
Peteren  Bossenhofen  raünzmeisteren  zu  Thoirn  seiner  eingezogener  haftong 
alhie  zom  Bruel  on  einige  verletzong  seiner  ehren  und  guten  leumden 
gnedigst  erledigt,  so  haben  dessen  fruntschaft^  aus  eigener  freimuetiger 
beweguug  zu  underthenigster  dankperlicher  erkentlichkeit  irer  churfürstUchen 
gnaden  tausend  goltgulden  oder  der  wert  darvon  zu  schenken  zugesagt 
und  verheischen,  welche  obberürte  summe  gelts  ich  Goedthart,  her  von 
Millendunck  und  zu  Goer  als  rechter  und  warer  selbstprinzipal  uf  und 
über  mich  genomen  gleich  meine  eigene  erkentliche  schult  uf  von  heut 
dri  gahr  ihrer  cf.  g.  on  einige  exception,  hinderung  oder  mangel  onfelbarlich 
zu  erlegen  .  .  .  Geben  zom  Bruel  den  zweiten  tag  julii  anno  1570/ 

1572,  April  9.  meldet  er  von  Fronenbroch  aus  der  „durchlauchtigsten 
hochgeporenen  fürstin  und  frauen  Amelia,  pfalzgräfin  bei  Bhein  und  chur- 
fürstin  herzogin  in  Bayern,  geb.  gräfln  zu  Neuenahr  und  Lymburg",  er 
habe  von  ihrem  Abgesandten,  Herrn  Wilhelm  von  Schonnenperg  die  Briefe, 
ein  „vessgen  gesalzten  wilbräts**  und  die  Anweisung  auf  200  Thaler  für 
den  Schönenberg  empfangen.  Der  Herr  erhielt  das  Geld  aber  nicht;  in 
spätem  Briefen  klagt  er,  er  habe  die  200  Thaler  sehr  gut  zum  Ankauf 
von  Zeltern  für  seine  gnädige  Frau  vei-wonden  können,  wenn  er  sie  gehabt 
hätte.  Auch  beschwert  er  sich  darüber,  dass  Gothard  im  Trunk  ihn  mit  aller- 
lei Schmähreden  übel  angefahren  habe.  Gegen  diese  Anschuldigung  verteidigt 
sich  Mylendunck  mit  der  boshaften  Bemerkung,  er  habe  dem  Herrn  nur  aus 
Freundschaft  die  Wahrheit  gesagt. 

Einen  Blick  in  sein  Familienleben  gewährt  ein  Brief  an  seine  Frau 
in  Fronenbroch  ohne  Datum,  aber  jedenfalls  nach  dem  Tode  Grafts  n 
geschrieben,  da  es  sich  um  dessen  Gut  Soiron  handelt.  „Ich  mag  eur  liebden 
gute  zeitong  nit  unangezeigt  lassen,  wie  unser  Hergot  mir  einen  bequemen* 
man  zugeschickt  hat,  alle  dinge  zu  Soron  glimpflich  zu  erforschen.  Er 
ist  erwünscht  herzo  und  ein  man,  der  dem  evangelio  ganz  ergeben. 
Er  hat  schon  vernomen,  wie  der  zehend  zo  Soron  dem  hern  halb  zukumt 
und  zom  geringsten  sexich  malter  spelzen  ausbringt,  davon  nit  ein  körn 
in  den  rechen  Schäften  befunden.  Ob  nun  mein  swager  von  Willich  mitler- 
weil  zu  euer  liebden  queme,  so  wult  ime  hie  von  nichts  sagen.**  Das  Ver- 
hältnis zu  seiner  Frau  scheint  recht  gut  gewesen  zu  sein.  Er  spricht 
mehrere  Male  sein  Verlangen  nach  ihr  aus  und  beteuert,  er  wäre  gern  herüber- 
gekommen um  sie  zu  begrüssen,  wenn  er  auch  gleich  wieder  aus  folgender 
Ursache  nach  Meil  hätte  gehen  müssen.  „Dan  der  pastor  daselbsten  dem 
cüster  ein  kind  nach  altem  herkomen  getauft  und  unbedechtlich  on  einigen 

*)  Freunde. 

*)  tüchtig,  brauchbar. 


—  87  — 

argwon,  wie  mir  angelangt',  gesprochen:  ich  teufe  das  kind  in  nomine 
pater  et  Alias  et  spiritus  sanctus,  wuchs  nit  am  sinn  und  Wirklichkeit 
sonder  in  der  latinischer  Ordnung  gefeit,  wilch  versprechong  *  der  pastor 
nit  gestendig.  Also  ist  das  lam  peflfgen  her  Lambert  zo  dem  cüster  komen 
und  gesagt:  euer  kind  ist  ein  heid  in  der  kirchen  gebracht  und  widerom 
herausgetragen,  dan  der  pastor  hat  es  nit  getauft.  Do  hat  der  cüster 
begert,  deweil  es  noch  heidnisch  und  nit  christisch  were,  das  er  her 
Lambeit  es  taufen  wul,  wuchs  dat  peflfgen  ungiltig  gethon,  dan  es  ime 
gezimt  het,  den  cüster  in  dem  zo  ermanen  und  abzohalten,  ich  gesweige, 
das  er  die  widertaufung  getan  haben  sol.  Wilchs  ein  sulch  geschrei 
allenthalben  gemacht,  das  ich  ein  mirkliches  darum  geben  wul,  das  es  nit 
geschehen  were,  dan  ich  in  sulchen  feilen  alzeit  mer  ...  ^  als  ein  anderer 
sal  leiden  müssen.**  Gothard  sendete  mit  dem  Briefe  seiner  Frau  eine 
Dose  Ingwer  und  „appelen  von  arany enschalen "  ^,  gegen  Pfingstabend  wrd 
Vestgen  nach  Fronenbroch  kommen  und  ein  Kalb,  einen  Hammel  und  ein 
Lamm  bringen.  „Ich  werde  alle  möglichkeit  thun  um  jonge  hoener  zo 
bekomen**.  Auch  bittet  er  die  Gräfin  Isenburg  und  seine  Schwägerin  gut 
zu  bewirten.  „Ich  hab  dem  jeger  zwelf  daler  gethon  um  euer  liebden  zo 
befriedigen**,  doch  mit  dem  Bedeuten,  er  habe  dero  geschrieben  „wohin 
sie  dieselben  von  meinetwegen  keren  sol**. 

Gothard  ist  vor  1579  gestorben,  denn  in  diesem  Jahre  findet  eine 
erste  Erbteilung  unter  seinen  Kindern  statt.  Diese  hiessen :  Agnes,  Elisabeth, 
Herman  Dieterich,  Gothard,  Graft,  Baltasar. 

Agnes  heiratete  am  15.  Juni  1590*  den  Grafen  von  Hörn.  Sie  erhielt 
zur  Aussteuer  u.  a.  auch  den  „An wachs  zu  Poll**,  worauf  später  die  von 
Blanche  Anspruch  erhoben.  Im  Jahre  1592  schreibt  sie  an  den  Bruder 
Herman  Dietrich,  ihr  Mann  wünsche,  Dierich  solle  so  lange  bei  Meister 
Philips  bleiben,  bis  er  (Herman)  wieder  ins  Feld  rücke;  sie  wolle,  dass 
der  Magister  den  Dierich  alles  lehre,  was  er  kann,  und  1596  teilt  sie  dem- 
selben mit,  sie  habe  schwer  an  Stein  gelitten  und  werde  mit  Hermans  Frau 
nach  Spa  gehen.  Es  sei  nicht  wahr,  dass  sie  ihrßn  Schwager  mit  Hermans 
Gütern  bereichern  wolle,  sie  und  ihr  Mann  dächten  nicht  daran.  Man  rede 
davon,  dass  der  Gouverneur  von  Limburg  Viliar  (eine  Besitzung  des 
Herman)  kaufen  wolle. 

Gothard  erhielt  bei  der  Teilung  von  1579  die  Herrschaft  Soiron;  er 
starb  ohne  Erben.  Ob  der  eben  genannte  Dierich  sein  unehelicher  Sohn 
war?  Am  13.  Juni  1587  dankt  Herman  Dieterich  seiner  Mohn  von  Goer 
für  ihr  Beileid  beim  Tode  des  Bruders  Gothard.    Der  mehrfach  erwähnte 


^)  mitgeteilt. 

*)  Irrtum,  lapsus  linguae. 

^)  Die  Stelle  ist  unleserlich.    Die  Verantwortung  für  den  unwissenden  Pfarrer  fiel 
auf  den  Patron  zurück,  der  als  Calviner  in  besonders  unangenehmer  Lage  war. 
*)  Orangenschalen. 
*)  Datum  der  Heiratsverschreibung. 


/ 


—  88  — 

Erbvergleich  wurde  am  6.  Juli  1579  geschlossen.  Derselbe  ist  unterzeichnet 
von  Herraan  Dieterich,  Wilhelm  von  Braunsberg,  Dieterich  von  Wylich 
und  Dieterich  von  Mylendunck^,  dann  noch  von  Agnes  und  Elisabeth  von 
Mylendunck.  Nach  einem  notariellen  Auszug  vom  11.  August  1611  bestimmte 
der  Vertrag:  Da  genannte  Herren  als  nächste  Verwandte  und  Freunde 
aus  erheblichen  Ursachen  nicht  für  ratsam  befinden,  dass  die  Brüder  in 
gemeinsamem  Besitze  der  elterlichen  Güter  bleiben,  so  haben  sie  mit  Ein- 
willigung des  ältesten  Sohnes  Herman  Dieterich  zwischen  ihm  und  seinen 
Brüdern  also  geteilt. 

Herman  Dieterich  erhält  das  Haus  Goer  mit  der  hohen  und  niedern 
Gerichtsbarkeit,  mit  Büschen,  Wäldern,  Feldern,  Heiden,  Fischteichen, 
Mühlen,  Ackerland,  Höfen,  Benden,  Weiden,  Baumgärten,  Zinsen,  Pachten; 
sodann  Neer,  Eoggel,  Buggenheim;  die  Herrlichkeit  PoU  und  Panhedell 
mit  Mühlen  und  allen  Gütern;  den  Hof  Hastenbaur  im  Amt  Montfort 
gelegen;  die  Hoheit  und  Herrschaft  Meil  samt  der  Pleien  und  das  Gut  zu 
Suillen  mit  allen  Einkünften,  Abnutzungen  und  Pertinentien. 

Dagegen  erhalten  die  drei  anderen  Brüder  Gothard,  Graft  und  Baltasar 
die  vier  Herrschaften  Fronenbroch,  Soiron,  Schönau  und  die  halbe  Ward 
mit  dem  Hofe  Niedermerz,  die  Rupperger  Höfe  mit  allem  Ackerland  unter 
Wachtendunk  gelegen,  die  Schwalmer  Höfe  zu  Wanlo,  alle  den  Herrlich- 
keiten und  Gütern  anklebende  Gerechtigkeiten,  Holzwachs,  Wälder,  Felder 
Heiden,  Ackerländereien,  Baumgärten,  Weiden,  Benden  und  alle  anderen 
Pertinentien. 

Gothard  starb  1587  und  Baltasar,  der  jüngste  der  Brüder,  wurde 
1590  münüg.  Nun  schlössen  die  drei  überlebenden  einen  neuen  Vertrag 
über  des  Verstorbenen  Erbschaft,  aus  dem  wir  noch  einige  Punkte  des 
früheren  Vergleiches  kennen  lernen,  die  im  vorstehenden  Auszuge  nicht 
enthalten  sind. 

„Als  und  nachdem  vor  etlichen  verflossenen  jaren  zwischen  denen 
edlen  und  wolgeporen  herren  Wilhelmen  von  Braunsperg,  hern  zu  Borg- 
brol . . .,  Dederichen  hern  zu  Milenduuck  und  Drachenfels  gotsieliger  gedacht 
und  Dederich  von  Wylich,  hern  zu  Dysfort  als  negst  gesipten  angeporn 
verwanten  und  vormundern  dero  auch  edlen  und  wolgeporen  hern  Gräften, 
Godharten  gotsaliger  und  Baltazam  geprüderen  heren  von  Mylendunck, 
herrn  zo  Fronenbroch,  Zouron,  Schonawen  und  zur  Warden  eines-  und  des- 
gleichen edlen  und  wolgeporen  herrn  Herman  Diederichen  hern  von  Mylen- 
dunck, hern  zu  Goer  und  *Meil  anderteils  eine  erbliche  immerwerende 
fruntliche  bruderliche  erbscheidung  und  vergleichung  dero  elterlicher  nach- 
verlassenschaft  halber  beramt  aufgericht  inge williget  auf-  und  angenomen 
worden,  darinnen  under  anderen  deutlich  begrifl'en  und  vermeldet,  dass 
obgemelter  her  zu  Goer  und  seine  erben  gesagten  dreien  hern  geprüderen 


^)  Ältester  des  oben  besprochenen  Dieterich  von  Mylendunck-Drachenfels.    Er  starb 
1584;  sein  Bruder  Jobann  folgte  ihm  in  der  Herrschaft  Mylendunck.    (Syllabus.) 


—  89  — 

zu  Fronenbroch,  Zooron  und  Schonauen  und  ire  erben  alle  und  jeglichs 
jars  aus  seinem  zugeteilten  erbpatrimonial  kindsgeteils  eine  namhaftige 
somma  von  pfennongen  erstatten  und  zalbar  machen  solle:  und  dan  volgents 
darnacher  angedeuter  Goddart  her  zu  Zouron,  der  zweiten  broder,  in  den 
Hern  mit  dot  abgescheiden,  dohin  sein  anererbet  erbpatrimonial  kindgeteils 
auf  seine  vurschreven  .  ,  .  drei  geprüdern  ...  in  der  proprietet  ererbet 
und  gleichwol  er,  Herman  Diederich,  vorgesetzte  somma  von  pfennongen 
...  zu  verrichten  schuldig  geplieben  ...  so  haben  sich  desfals  heute 
oftgemelte  drei  hern  fruntlich  lieblich  und  bruderlich  under  einanderen 
vereinbaret  vergleichen  und  verdragen,  dass  vorbestimte  .  .  .  somma  von 
pfennongen  .  .  .  soll  vor  zalbar  gemacht  abgeschaft  und  hiemit  gedodet 
und  gedempt  sein  und  pleiben.  Dagegen  sich  dickgemelter  her  von  Goer 
vor  sich,  seine  erben  und  nachkomen  .  .  .  aller  und  jeglicher  zum  dritten 
teil  an  der  herschaft  Zouron  anererbter  und  zugefalner  gerechtigkeit  ganz 
und  zumal  hiemit  begeben  und  entschlagen  und  dieselbe  auf  beide  seine 
geliepten  brodern  transportirt  übergeben  und  uberdragen  hat  .  .  .  Was 
aber  durch  die  drei  vorbenente  hern  .  .  .  allenthalben  beiderseits  bis  anhero 
genossen  und  empfangen,  soll  imgleichen  hiemit  abgeschaft  gedodet  und 
gedempt  sein  und  pleiben.  Des  sollen  mehrgedachte  zwei  hern  Graft  und 
Baltazar  gehalten  und  verbonden  sein,  die  naturliche  dochter  des  abgestorben 
hern  oheimen  Gräften  heren  zo  Meiderich  .  .  .  ires  zugedingten  und  ver- 
sprochen heiligs  pfennong  halber  allein  zu  contentiren  und  zu  befredigen; 
dagegen  soll  denen  vurschreven  zweien  hern  geprüderen  auch  allein  die 
bis  anhero  in  der  herschaft  Zouron  erfallen  .  .  .  gülden,  Zinsen,  renten, 
pachten  .  .  allein  competiren  .  .  .  Actum  auf  dem  schlos  Milendunck  am 
26  julii  stilo  reformato  .  .  .  1591. 

H'  Dether  von  Milendonck  h.  z.  G.  mpp.  Krafft  her  von  Milendonck. 
Balthasar  her  von  Milendonck.    Johans  her  zo  Milendonck.** 

Die  „somma  von  pfennongen**,  welche  Herman  Dieterich  seinen  Brüdern 
hätte  auszahlen  sollen,  bestand  aus  262  Thaler  18  Stüber  jährliche  Zinsen 
oder  5252  Thaler  Kapital;  aus  einer  jährlichen  Rente  von  100  Goldgulden 
wegen  dt^r  Pleyen,  und  aus  einer  einmaligen  Zahlung  von  400  Thaler  wegen 
der  Mobilien  des  Hauses  Goer.  Weil  Herman  seinen  beiden  Brüdern  die 
Herrschaft  Soiron  ganz  überliess,  verzichteten  diese  auf  das  bare  Geld  und 
übernahmen  noch  die  Aussteuer  ihrer  unehelichen  Base. 

Die  Vormundschaft  hatten  die  Herren  von  Braunsborg  und  von  Wylich 
geführt.  Letzterer  lag  im  Oktober  1584  acht  Tage  im  Aachener  Gornelius- 
bade  zur  Herberge  um  mit  dem  Maier  von  Soiron  sowie  den  Schultheissen 
von  Schönau  und  zur  W'arden  Rechnung  zu  halten.  Er  „verzehrte**  25 
Aachener  Thaler  ad  26  Mark  und  10  Albus  und  „vertrank**  19  Gulden 
10  Albus.  Für  die  Pferde,  die  in  der  Herberge  zum  Klotz  standen,  wurden 
3  Gulden  12  Albus  bezahlt.  Den  ganzen  Betrag  sollte  der  Schultheiss 
von  Schönau  in  die  nächste  Rechnung  bringen. 


—  90  — 

Im  August  desselben  Jahres  hatte  Gothard  bei  Paulus  Garzweiler  in 
Aachen  31  Aachener  Thaler  12  Albus  verzehrt,  die  ebenfalls  aus  den 
Schönauer  Einkünften  bezahlt  werden  mussten. 

Der  Herr  von  Braunsberg  bezog  aus  Meiderich  Jahrgelder,  wahr- 
scheinlich als  Mitgift  seiner  Frau.  In  den  Rechnungen  des  Wardener  Schult- 
heissen,  Simon  Nobis  von  Linnich,  aus  den  TO®*"  und  80®*"  Jahren,  welche 
teilweise  noch  von  Gothard  unterschrieben  sind,  findet  sich  der  Posten: 
„Zu  zalung  der  Pensionen,  so  dem  hern  zu  Burgbroel  zu  maii  aus  den  ver- 
lassenen güteren  des  hern  zo  Meiderich  selig  gefallen,  laut  der  quitanz 
geliebert  100  bescheiden  goltgulden  ad  9  gl.  2  alb.  Noch  20  aide  engeletten 
ad  6  gl.  4  alb.,  darzu  8  aide  richsdaler  ad  11  m."  Herman  Dieterich, 
gewöhnlich  Herman  Dieter  genannt,  Herr  zu  Goer,  Pesch,  Meil,  Poll, 
Panhedel,  Viliar,  Andrimont  und  Brunau  hat  zwar  mit  Schönau  weiter 
nichts  zu  thun,  aber  seine  Geschicke  sind  der  Aufzeichnung  wohl  wert. 
Um  jedoch  die  Geschichte  Schönaus  nicht  zu  lange  zu  unterbrechen,  ver- 
Aveisen  wir  die  Darstellung  seines  bewegten  Lebens  in  den  Anhang.  Bei 
der  Erbteilung  zwischen  seinen  beiden  jungem  Brüdern  wurde 

f)  Baltasar  von  Mylendunck  Herr  zu  Hüls,  Warden  und  Schönau 
(1590 — 1629).  Er  empfing  die  Huldigung  in  letzterer  Herrschaft  „ad  instar 
maiorum"  im  Jahre  1590.  Die  Rentraeisterrechnung  sagt:  Item  bei  Gillissen 
im  beer  verzert  worden,  als  min  her  zu  Schönau  gehult  worden:  22  gl.** 
Sein  Bruder  Graft,  der  1617  starb,  ist  jedoch  Mitherr  gewesen,  wie  aus 
manchen  Thatsachen  hervorgeht. 

1589  befand  sich  Baltasar  im  Corneliusbade  zu  Aachen.  Die  Rechnung 
bietet  einiges  Interessante.  „Den  4.  februarii  iss  mein  her  Baltasar  von 
Milendonk  sein  edel  leifden  heir  ankomen  des  soterdach  zo  morgen  und 
strack  gebat  und  in't  bat  ein  kan  wins  und  ein  pot  beers.  Noch  1  molzit 
vor  min  her  und  2  molzit  vor  die  knecht.  Des  noemidachs,  do  der  Schröder  * 
hei  was,  des  heren  van  Fronenbroch  sein  koller  zo  schneiden  5  pot  beers. 
In't  bat  vor  mein  her  3  pot  beers,  in't  bat  vor  Hansen  und  die  zwei  anderen 
9  pot  beers.  Des  sondachs  zo  midach  2  molziten  vor  menher  und  1  molzit 
vor  Hansen.  Dinstach  als  mein  her  van  Sorron  quam,  strack  gebat  und 
2  pot  beers  gehat.  In't  bat  2  pot  beers  und  Hansen  3  pot  beers.  Goes- 
tach  zo  morgen  1  kann  wins  in't  bat  vor  mein  her  und  die  zop  vor 
Hansen  4  stüber.  Noch  des  nomidachs  3  pot  beers.  Des  ofens  *  2  molziten 
vor  mein  her  und  2  kannen  wins  die  kann  7V2  nierk."  Mit  Ausschluss  des 
Hafers  für  die  Pferde,  den  der  Schönauer  Schultheiss  lieferte,  betrug  die 
Wochenzeche  13  Thaler  IV2  M. 

1594  hatte  Baltasar  mit  seinem  Bruder  Craft  das  „putzbat**  bei  dem- 
selben Wirte  80  Tage  lang  inne;  das  kostete  täglich  einen  Thaler.  In 
dieser  Zeit  nahmen  die  Brüder  mit  ihrem  Rentmeister  Vietwigh  und  mehreren 


*)  Schneider. 
')  abends. 


—  91  — 

adligen  Herren  341  Herrenmalzeiten  4  10,  die  Knechte  230  Dienennahlzeiten 
i  6  Buschen  ein.  Auch  ein  Soldat,  Derich  van  Ham,  badete  daselbst  auf 
Kosten  Baltasars. 

Der  in  der  ersten  Rechnung  genannte  Herr  von  Soiron  war  Graft  III. 
Die  Herrschaft  wai-  ihm  nach  dem  Tode  des  älteren  Bruders  Gothard 
zugefallen;  er  verkaufte  dieselbe  bereits  im  Jahre  1591  an  den  kölnischen 
Hofrat  Carl  Billeus  und  bevollmächtigte  Baltasar,  das  Gut  dem  Käufer 
vor  dem  Limburger  Lehenhofe  zu  übertragen. 

Beide  Brüder  waren  stetig  in  Geldnot.  1591  lieh  Baltasar  von  dem 
Wirte  im  Comeliusbad,  Simon  Hausen,  100  Thaler;  bis  zum  Jahre  1604 
war  er  demselben  an  geliehenem  Gelde,  Logis,  Kost,  Wein  und  Badegeld 
988  Thaler  24  Mark  8  Buschen  schuldig;  1605  versetzte  er  der  Witwe 
desselben,  der  er  noch  483  Thaler  schuldete,  eine  Jahrrente  von  19  Fass 
oder  Summer  Roggen,  7  Kapaunen  und  7  Schillingen,  wodurch  die  Zinsen 
von  250  Thaler  gedeckt  werden  sollten.  Den  Rest  versprach  er  zu  zahlen 
oder  in  ähnlicher  Weise  zu  sichern. 

1612  hatte  Baltasar  dem  Peter  Startz,  Wirt  in  der  Windmühle  früher 
Zum  Goldenen  Verken  in  Aachen  2  Morgen  Ackerland  ^von  den  elf  morgen 
in  der  delle  im  Richterger  feld"  für  145  Aachener  Thaler  k  26  Mark  ver- 
setzt; aber  schon  1615  war  er  demselben  1027«  Thaler  für  Fleisch  und 
122  Taler  für  348  Quart  Wein  schuldig,  den  Graft  für  sich  und  eine  Juffer 
Peil  hatte  holen  lassen.  Der  Wein  von  dem  das  Quart  9  Mark  kostete, 
war  in  fünf  Monaten  verbraucht  worden.  Folgen  dieser  Misswirtschaft  waren 
fortwährende  Verpfändungen  und  Verkäufe  von  Renten  und  Ländereien, 
deren  sich  aus  dem  Schönauer  Archive  allein  fast  ein  Dutzend  für  die 
Jahre  1605 — 1619  nachweisen  lassen.  Auch  die  Schwalmer  Höfe  sind 
damals  an  einen  Junker  Bruin  verkauft  worden. 

Das  edle  Haus  Mylendunck  war  in  argem  Niedergange.  Darunter 
litten  auch  die  armen  Unterthanen.  Um  die  drängenden  Gläubiger  zu 
befriedigen  und  an  Geld  zu  kommen,  missbrauchte  Baltasar  seine  Gewalt 
selbst  in  unmenschlicher  Weise.    Einige  Beispiele: 

1593  schlugen  sich  im  Wirtshause  an  die  Kreuzer  Erk  Nacken  und 
Clas  von  der  Wehe  aus  dem  Aachener  Reich.  Dabei  nannte  des  Nacken 
Weib  den  Clas  einen  Dieb,  der  ihr  eine  Kuh  gestohlen  habe,  worauf  Clas 
mit  einer  gemeinen  Beschimpfung  antwortete.  Der  anwesende  Schultheiss 
Hess  „um  seines  gepietenden  herrn  interesse  willen**  die  Sreitenden  bis  zum 
Austrag  der  Sache  in  Eisen  legen.  Er  fand,  dass  der  Vorwurf  des  Dieb- 
stahls unbegründet  sei,  und  da  beide  Parteien  für  ihr  Erscheinen  vor 
Gericht  Bürgen  stellten,  entliess  er  die  Gefangenen.  Drei  Monate  nachher 
erschien  Dries  Ortmans,  der  Wirt  an  die  Kreuzer,  vor  den  Schöffen  und 
erklärte,  es  seien  bei  Verhandlung  dieser  Sache  in  seinem  Hause  vor  und  nach 
33  Thaler  21  Albus  verzehrt  worden,  wovon  die  Compromissarien  dem  Clas 
ein  Drittel,  der  Ehefrau  Nacken  zwei  Drittel  auferlegt  hätten.    Weil  aber 


—  92  — 

Nacken  nur  10  Thaler  bezahlt  habe,  fordere  er  Exekution  für  den  Rest. 
Das  Gericlit  sprach  dieselbe  zugleich  für  die  entstehenden  Kosten  aus. 
Man  pfändete  darauf  dem  Nacken  acht  alte  Tonnen,  zwei  Brandröster, 
einen  hölzernen  Trichter,  ein  Spannbrett,  eine  Braugaflfel,  eine  Pinte  Heu 
„die  doch  gemessen  werden  soll**  und  dergleichen  mehr;  alles  zusammen 
wurde  auf  26^2  Thaler  angeschlagen.  „Darauf  die  exekution  beschehen. 
Und  seind  dieses  tages  uncösten  mit  den  gerichtskösten  gerechnet  ad 
8  thaler  20^4  mark**.  Die  Ohrfeige  kostete  demnach  dem  Nacken  fast 
45  Thaler.  Man  denke  sich  diese  Summe  bei  dem  damaligen  Geldwerte: 
das  war  nicht  mehr  Justiz  sondern  Schinderei.  (Forteeteang  folgt.) 


Kleinere  Mitteilungen. 

1.  Aktenstücke  ans  dem  Aachener  Stadtarchiv. 

(1795—1805.) 

Im  3.  Jahrgang  S.  65  ff.  dieser  MitteiluDgen  hat  0.  Wacker  eme  Abhandlong 
über  „Die  Bevölkerung  Aachens  seit  dem  Ausgange  des  vorigen  Jahrhunderts*^  veröffent- 
licht. Er  hat  darin  durch  Feststellung  des  Verhältnisses  der  Gesamtbevölkerung  zur  Geburten- 
zahl, die  uns  überliefert  ist,  erstere  für  das  Jahr  1781  auf  21  000  Einwohner  berechnet. 
Die  erste  amtliche  Volkszählung  bringt  er  für  das  Jahr  1799.  Sie  wurde  von  der  fran- 
zösischen Zentralverwaltung  vorgenommen  und  ergab  28  699  Einwohner.  Nachfolgende 
Statistik,  die  nicht  nur  über  die  Bevölkerung  der  Stadt,  sondern  auch  des  Reiches  Aachen, 
sowie  über  den  Viehbestand  in  beiden,  Aufschluss  giebt,  stammt  aus  dem  März  des  Jahres 
1 795  und  liefert  einen  schätzenswerten  Beitrag  zur  Bevölkerungs-  und  Wirtschaftsgeschichte 
dieser  Stadt  und  ihres  ehemaligen  Gebietes. 


Stadt  Aachen  .  . 
Würseler  Quartier 
Weidener  „ 

Haarener  „ 

Berger  „ 

Sörser  „ 

Vaolscr  „ 

Orsbachcr  „ 

Glockenklang    „ 
AachenerHeide  - 


Menschen 

23418 

2684 

1719 

1203 


} 


913 

474 
303 
393 
402 


31504 


Pferde 

Kühe 

152 

372 

192 

397 

82 

349 

86 

290 

171 

513 

91 

202 

58 

123 

74 

280 

68 

195 

974 

2  721 

Rinder 

6 

46 

89 

66 

193 

32 
23 
15 
54 

524 


Nicht  uninteressant  dürfte  vielleicht  nachfolgende  Probe  des  amtlichen  Schrift- 
wechsels aus  der  Zeit  der  Fremdherrschaft  sein.  In  der  Heftigkeit  und  Schärfe  ihrer 
Ausdrucksweise  spiegelt  sie  so  recht  den  erregten  Charakter  der  damaligen,  durch 
Tbikanen  aller  Art  gequälten  und  durch  beständige  Anspannung  aller  Kräfte  bis  zur 
Erschöpfung  in  Anspruch  genommenen  Beamtenwelt  wieder. 

Freiheit.        Gleichheit.        Verbrüderung. 

Aachen,  den  11.  Prairial  3.  Jahr  der  Republik.  (30.  Mai  1795.) 
Die  Gülich-Aachensche  Bezirksverwaltung  an  die  Munizipalität  zu  Aachen. 

Mitbürger! 
Unterm  7.  dieses  ist  euch  eine  Requisition  zugegangen,  vermög  welcher  ihr  auf 
der  Stelle  acht  doppelspännige  Karrigen  aufl>ieten  und  unfehlbar  unter  Straf  militärischer 


—  93  — 

Exekution  bieher  einschicken  solltet;  dieser  unserer  Aufforderung  seid  ihr  mit  sträflicher 
Verachtung  begegnet,  massen  bis  heute  nur  eine  erschienen  ist.  —  Wenn  wir  nun  der- 
gleichen Saumseligkeit,  wodurch  der  Dienst  der  Bepublik  nicht  allein,  sondern  auch  alle 
gute  Einwohner,  die  noch  etwas  Fourage  haben,  leiden  müssen,  nicht  zusehen  wollen 
noch  können,  so  fordern  wir  euch  nochmals,  und  zwar  zum  letzten  Mal  hiemit  auf,  die 
annoch  rückständige  Karrigen  inner  24  Stunden  nach  Erhalt  dieses  um  so  gewisser  bic- 
hin  zu  stellen,  als  gar  keine  Entschuldigungen  angenommen,  und  ihr  im  Ausbleibungsfalle 
gefänglich  eingezogen  und  auf  Wasser  und  Brod,  bis  dahin  diese  Bequisition  befolget 
sein  wird,  eingefordert  werden  sollet. 

Heil  und  Verbrüderung. 

Jungbluth,  Präsident. 
Merckelbach,  Secretarius. 

Darauf  erfolgte  nachstehende,  abschriftlich  erhaltene  Antwort: 

Aachen,  den  IS.  Prairial  3.  Jahr  der  französischen  Bepublik.  (1.  Juni  1795.) 

Da  wir  den  Ausdruck  oder  vielmehr  die  Drohung  von  Einkerkerung  auf  Wasser 
und  Brod  ersahen,  glaubten  wir  uns  auf  einen  Augenblick  in  den  Zeiten  des  Despotismus 
zurück,  wo  zufolg  Erzählung  unserer  Nachbaren  im  Julicher  Lande  der  despostische 
Vogt  seine  Unterthanen  nach  seinen  Gefallen,  wenn  sie  seine  Küche  nicht  sattsam  spickten, 
drohete  und  drückte,  denn  wir  als  freie  Bürger  kannten  und  ertrugen  solches  nicht  und 
wollen  es  auch  jetzt  nicht  ertragen.  Kerker  auf  Wasser  und  Brot  ist  Dieben  und  fraude- 
leusen  Banqueroutieren,  nicht  aber  Munizipalen,  die  ihre  Pflichten  erfüllen,  geeignet. 
Übrigens  scheint  Eure  Drohung  nicht  aus  dem  schätzbaren  Werke  les  droits  de  Thomme, 
noch  aus  den  Qesäzen  der  französischen  Bepublik,  sondern  aus  der  Geschichte  eines 
türkischen  Bassa,  oder  welches  auch  der  Fall  sein  dörfte,  eines  Bobespierres  en  mignature 
hergeleitet  zu  sein« 

Da  nun  das  Begimeut  Bobespierres  en  grand  ein  Ende  genomen,  so  leben  wir  der 
Hoffnung,  auch  jenes  des  Bobespierres  en  mignature  erlöschen  und  nur  das  Gesäz  einer 
aufgeklärten  und  Despotism  verabscheuenden  Nation  herschen  zu  sehen.  Auf  dieses 
Gesäz  berufen  wir  uns,  nach  diesem  wollen  wir  behandelt  und  gestraft  sein,  wenn  wir 
nota  bene  gefehlt  haben  und  mutwilliger  Saumseligkeit  oder  Nichtbefolgung  Eurer  uns 
im  Namen  des  Gesäzes  aufgetragenen  Bequisitionen  überführt  sein  werden;  weilen  wir 
aber  überzeugt  sind,  in  betref  der  zu  stellenden  fraglichen  Karren  mehr  als  unsere 
Schuldigkeit  .  .  .  gethan  zu  haben  ...  so  werden  wir  nicht  ermangeln,  uns  über  diese 
niederträchtige  Behandlung  gehörigen  Orts  zu  beklagen.  Wir  wollen  uns  indessen  der- 
gleichen Drohungen  wohl  ausdrücklich  verbeten  und  glauben,  dass  sich  jede  konstituirte 
Gewalt  durch  arbitraire  und  despotische  Behandlung  selbst  entehrt,  ebenso  steht  selbige 
unter  der  Zentralverwaltung.  Wir  vermuten  aber,  dass  solche  sich  deswegen  nicht  von 
dieser  als  Schlaven  behandeln  und  bedrohen  lassen  wird,  besonders  wenn  sie  ihrer  Pflicht 
Genüge  geleistet  zu  haben  glaubt,  und  wir  als  Munizipalität  von  Aachen  sind  in  Bück- 
sicht der  Distriktsverwaltung  völlig  gleicher  Meinung. 

Heil  und  Verbrüderung. 

J.  C.  Bock,  Präsident.  Startz,  Mpal.  Vietoris,  Mpal. 

J.  P.  Kolb,  Mpal.  (Munizipal).  Pelser,  Mpal.  Houbben,  Mpal. 

Dauzenberg,  Commissaire  de  Baumhauer,  Mpal. 

Police  et  Mpal.  Burenkoven,  Mpal. 

Decker,  Mpal.  Pcuschgens,  Mpal. 


Das  von  Quix  herausgegebene  „Wochenblatt  für  Aachen  und  Umgegend**  berichtet 

nach  den  Notizen  eines  Augenzeugen  in  Nr.  137  vom  12.  Dezember  1837:  „Am  80.  Dezem- 
ber (1794)  fand  hier  das  Fest  über  die  Eroberung  Hollands  statt  .  .  .  (Folgt  Beschrei- 
bung.)   Als  die  Musik  zur  Strophe  kam  Porissent  les  tyrans,  perisse  leor  memoire  stieg 


—  94  — 

der  Präsident  (der  Zentralverwaltung)  von  dem  Altar  mit  einer  brennenden  Fackel  in 
der  Rechten  und  zündete  einen  von  der  Munizipalität  angerichteten  Scheiterhaufen  von 
aus  den  öffentlichen  Gebäuden  und  den  Hänsern  der  Emigrirteu  genommenen  Feudalzeichen, 
pergamentnen  Denkmälern,  Adelsdiplomen  und  Urkunden  an  .  .  .*'^) 

In  Nr.  22  vom  20.  Februar  1839  desselben  Wochenblattes  lesen  wir:  „Am  28.  Februar 
1795  wurde  hier  ein  grosses  Btirgerfest  gefeiert  über  die  Fortschritte  der  französischen 
Armee,  bei  welcher  Feierlichkeit  wieder  ein  Scheiterhaufen  angezündet  wurde,  auf  welchem 
Zeichen  der  vormaligen  Feodalität,  Pergaraente-Adelsurkunden  und  dergl.  gehäuft  lagen, 
die  mitverbrannten  .  .  .*'^  Nach  diesen  dem  Geist  der  Revolution  dargebrachten  Brand- 
opfem  beschloss  die  Zentralverwaltung  der  Länder  zwischen  Maas  und  Rhein,  die  in  Aachen 
ihren  Sitz  hatte,  am  5.  April  1795  die  Aufhebung  aller  Vorrechte  des  Adels  und  der 
Geistlichkeit;  diese  beiden  Stände  sollten  fortan  alle  Staatslasten  tragen  wie  der  dritte 
Stand.  Über  die  Art  und  Weise,  wie  man  der  Adels-  und  Lehnbriefe  habhaft  geworden 
war,  belehrt  uns  folgendes  Aktenstück  vom  9.  Februar  1795. 

Liberty,    £lgalitd,    Fratemitä. 

Administration-centrale  du  pays  d'entre  Meuse  et  Rhin.  Extrait  du  procös- verbal 
des  deliberations  de  l'administration-centrale  du  pays  d^entre  la  Meuse  et  le  Rhin,  cn  la 
seance  publique  du  21  pluviose  8.  ann6e  republicaine,  ä  laquelle  ont  assist^s  les  citoyens 
Simeon  vice-president,  Goldbek,  Vossen,  Petitbois,  Schmit,  Kempis,  Jacobi,  Clermont,  Huberty 
et  Decamp,  Substitut  de  Tagent  national. 

L^administration-centrale  sur  la  proposition  d*uu  de  ses  membres  oui  le  Substitut 
de  Tagent  national  a  arret^  et  arrete. 

Art.  1. 

La  mnnicipalit^  d^Aix  fera  faire  des  visites  domiciliares  receuillir  tous  les  signes 
feodeaux  ou  parchemins  et  letres  de  noblesse  qui  pourraient  encore  exister  dans  la 
commune  d'Aix  et  les  fera  trausporter  au  comit^  de  surveillance. 

Art.  2. 

A  ce  sujet  eile  s'ajoindra  2  membres  du  comitö  de  surveillance. 

Art.  8. 

Elle  rendra  compte  sous  trois  jours  a  Padministration-centrale  du  resultat  de  ses 

recherches. 

Art.  4. 

Copic  de  la  presente  sera  envoy('*e  a  la  municipaliU^  d*Aix  et  au  comitö  de  sur- 
veillance. 

Sign6  au  registre  Simeon  vice-president  etc.  et  scell<5  du  scelle  de  Padministration- 
centrale. 

,a'      I  .     o  u         j      1  ^  Sinsteden,  secretaire, 

(Siegel  in  Schwarzdruck.)  ^  .     ,.  . 

General-adjomt. 


*)  Clemens  Theodor  Porthoa,  Politiacho  Zustünde  and  Personen  in  Dontachland  zur  Zeit 
der  französischen  Ilorrschafb  S.  142. 

*)  Vergl.  3.  Jahrgiuifi;  S.  ßl  ff.  dieser  Mitteilungen:  ^Eln  ropublikanisohes  Siegesfest  in  Aachen." 
(C.  Wacker.)  —  Eine  handschriftliche  Chronik  des  hiesigen  Archivs,  die  die  Jahre  1776—17^7  umfasst, 
aber  leider  nur  lückenhaft  erhalten  ist,  bringt  tiber  die  Vorgüng«  am  2H.  Februar  1795  folgende  Xotie: 
„Februar  28,  ist  in  den  eroberten  Län<ler  zwisohen  Maas  und  Rhein  ein  BUrgerfest  gehalten  worden, 
welches  hier  auf  folgende  Art  gehalten  wurde.  Morgens  1>  Ubr  begaben  sich  alle  flewalt*»n  mit  ihren 
Fahnen  nach  dem  RtMlontcnsaal,  der  Sitz  der  Zentralverwaltung,  allwo  von  dem  Präsident  eine  Rede 
von  den  Fortachritten  der  republikanischen  Wnlfen,  von  den  Siegen  in  Holland,  von  den  Nutzen  und 
Vorteil,  den  wir  davon  hoffen  könnton,  gehalten  worden;  alsdann  ging  der  Zug  unter  Lautung  aller 
Glocken  über  den  Kapuzinergraben,  durch  Kleinmarschierstrass  nach  dem  Markt,  wo  der  Vaterlands- 
altar errichtet  war.  Die  Knaben  von  8  bis  12  Jahren  trugen  eine  Fahne  mit  der  Inschrift  „Hoffnung 
des  Vaterlandes",  die  Jünglinge  eine  Fahne  mit  der  Inschrift  „Stütze  der  Freiheit",  die  Ackerslente 
mit  der  Inschritt.  „NUhrvater  des  Staates",  die  Bürger  und  Burtscheider  mit  der  Inschrift  „alle  Menschen 
sind  frei  gelmren."  Damach  folgten  die  Stadt  musikanten,  verschiedene  Departements,  die  militairiBohe 
Musik,  di«'  Zentral  Verwaltung  und  dor  Stnb.  .\ls  der  Zug  allda  ankamon,  erstieg  Bürger  Vossen  die 
Bühne,    hielt  eine   lange  Rede  von  Vertilgung  der  Tyrannen,    von  Süssigkeit  der  Freilieit,  von  Nach- 


—  95  — 

Durch  Dekret  rom  5.  Oktober  1793  fahrte  der  franzSsische  NationalkonTent  den 
Beyolntioiis-Kalender  ein,  der  wohl  deshalb,  weil  er  auf  ,  philosophischen  Prinxipien* 
beruhte,  so  Tortrefflich  ereeignet  war,  in  Tielen  Köpfen  eine  gründliche  Verwiming  anzu- 
richten, flin  Ton  Napoleon  erwirktes  Senatsdekret  vom  9.  September  1805  schaffte  die.$es 
Monstrum  Ton  Zeitrechnung  aus  der  Welt.  Er  verdiente  sich  dadurch  besonders  den 
Dank  aller  Historiker,  die  auf  dem  Gebiet  der  Chronologie  durch  ganz  merkwürdige 
Leistungen  des  menschlichen  Scharfsinns  ohnehin  mehr  als  nötig  geplagt  werden.  Das 
freudige  Ereignis  der  Wiedereinführung  des  altgewohnten  Gregorianischen  Kalenders 
wurde  den  Aachenern  am  19.  Dezember  1805  durch  folgendes  ^AtIs*  bekannt  gegeben. 

Pour  r^gulariser  le  passage  du  calendrier  actuel  a  celui  gr§gorien,  qui  doit  ^tre 
suiTi  k  dater  du  premier  janrier  1806,  correspondant  au  11  niTöse  an  14,  les  registres, 
jotumaux,  sommiers,  livres  de  recette  et  de  depense,  au  lieu  d'^tre  arr^t<^s  le  30  de  co 
mois,  ne  le  seront  qu'au  10  nivöse;  de  mani^re  que  les  ^tats  du  mois  de  frimaire  courant 
eomprendront  40  jours  d*exercice.  Tous  les  bordercaux  et  objets  de  eomptabilit^  seront 
6ta.blis  d*apr^  cette  base. 

Aix-Ia-Chapelle,  le  28  frimaire  an  14. 

Le  conseiller  dVut,  p«^fet  du  d<^partement  de  la  Roor. 

Laumond. 

Aachen,  W,  BntmM^. 


2.  Veranstaltiuig  von  Maskenbällen  bei  festlichen  (xelegenheiten 

im  vorigen  Jahrhundert 

unter  den  festlichen  Veranstaltungen  im  Jahre  1748  zu  Ehren  der  aus  Anlass  des 
Friedenskongresses  versammelten  Gesandten  erw&hnt  der  Chronist  Janssen  (bei  von  Fürth, 
Beiträge  und  Material  zur  Geschichte  der  Aachener  Patrizier-Familien  Band  III,  S.  161) 
auch  eines  Maskenballes  mit  den  Worten  ,Am  16^""  7^^  wirdt  aufin  Stadthaus  ball  masqu6 
gehalten**.  Es  scheint  hiemach,  dass  Maskenbälle  bei  ausserge wohnlichen  Gelegenheiten 
einen  Teil  der  festlichen  Veranstaltungen  bildeten,  denn  auch  bei  Anwesenheit  des  Prinzen 
und  der  Prinzessin  von  Oranien  hierselbst  im  Jahre  1776  wurde  dem  Robert  Brammertz 
erlaubt,  seinen  Saal  zu  diesem  Zwecke  herzugeben.  Es  ergiebt  sich  dieses  aus  einer 
Niederschrift  in  dem  auf  dem  Stadtarchiv  beruhenden  „ProtokoUum  Maioriae  extraordi- 
narium  1748—1785",  die  also  lautet:  Jovis,  27.  Junii  1776.  Referirte  wohlregierender 
herr  burgermeister  freyherr  von  Wylre,  daß  gestern  gegen  abend  der  majoriae  secretarius 
Schultz  von  wegen  hcrm  vogtmajom  freyhcrm  von  Geyr  zu  ihm  gekommen  und,  nach 
geschehener  vertragmäßiger  Verkündigung,  daß  auf  heut  zum  ehrengeleit  der  dahior 
eintreffenden  prinz  und  prinzessin  von  Oranien  durchlauchten  eine  pfälzische  corapagnie 
grenadier  zur  Stadt  einrücken  würde,  das  ansuchen  getban  hatte,  daß  die  herren  burger- 
meister dem  Robert  Brammertz  dahier  erlauben  möchten,  wegen  solcher  eintreffung  morgen 
den  28.  dieses  abends  auf  seinem  saal  einen  bal  masqu^  zu  halten:  worauf  dann 
folgende  erlaubniß  ertbeilet  worden :  Auf  durch  den  majoriae  sceretarium  Schultz  nahmena 
des  herm  vogtmajom  freyherm  von  Geyr  bey  woblregicreuden  hcrm  burgcnneistcrn 
geschehenes  belangen,  gestalten  morgen  den  28.  dieses  am  abend  auf  des  Robert  Brammertz 
saal  einen  masquirten  bal  zu  halten,  als  wird  dem  besagten  Brammertz  hiemit  erlaubt, 
darzu  seinen  saal  herzuleihen. 

Signatunu    Ex  mandato 

J.  Couven,  secrotarius. 


lasa  ein  Teil  der  Kontribution,  und  darnach  warde  vom  Präsident  der  Zentralverwaltung  ein  Sobeiter- 
hänfen  angezündet,  worauf  etliche  Adols-Urkundeu  verbrandt  wnnlen,  und  so  wurden  diese  Narrheiten 
beschloiiseu.  Die  umliogüuden  Ortoru  mussten  hieher  boriohteu,  aufweiche  Art  sie  dieses  gehalten  htttten." 


—  96  — 
3.  Zur  Geschichte  des  Kreuzherren-Klosters. 

In  der  Zeitschrift  „De  Maasgouw''  finden  wir  in  Nr.  3,  Jahrg.  XVIII,  in  einem 
Aufsatze  von  Dr.  Doppler  über  das  vormalige  Krenzherreu- Kloster  zu  Maastricht  auf 
zwei  Mitglieder  der  hiesigen  Kreuzherren  bezügliche  Notizen,  die  hier  folgen,  weil  die 
Zeitschrift  weniger  bekannt  sein  dürfte  und  unsere  Kenntnis  bezüglich  der  hiesigen 
Kanonie  der  Kreuzherren  eine  geringe  ist.  „Michael  van  Testelt  (van  Thestel)  was  de 
eerste  prior  van  het  klooster;  zijn  eerste  medehelpers  waren:  Servatius  van  Hasselt, 
Martinus  van  Leyden,  Hendrik  van  Alost;  deze  laatste  ging  later  uaar  het  klooster  te  Aken. 

Johannes  Clocker,  geboren  te  Aken,  trad  aldaar  in  het  klooster  zijner  orde;  hij 
werd  prior  te  Maastricht;  deze  waardlgheid  legde  hlj  na  eenige  jaren  neder,  verstigde 
zieh  daarua  wederom  in  het  klooster  te  Aken,  alwaar  hij  nog  lange  jaren  supprior  was. 


4.  Anordnung  einer  Prozession  durch  den  Rat. 

Die  nachstehende  „Verkundung  einer  gemeiner  proceßion  nfif  st.  Bochi  *  tagh  anno 
löaS*^,  die  „am  sondach  den  7  dag  Augusti**  erfolgte,  und  deren  Urschrift  sich  im  hiesigen 
Stadtarchiv  in  den  Akten  „Prozessionen"  befindet,  ist  von  besonderem  Interesse  um  des- 
willen, als  die  weltliche  Behörde,  der  Rat,  die  Veranlassung  zu  derselben  gab. 

Her  pastoir  wilt  dem  gemeinen  folk  verkundigen  und  ansagen,  wie  ein  ersam  rath 
dieser  stat  zu  Ehren  des  Almechtigen,  auch  zu  aifwendung  Gottes  zoms  für  rathsam  und 
gut  bedacht,  dat  mau  nechst  künftig  dinxtag  oever  acht  dag,  nemlich  uff  sanct  Rochi 
dag  eine  gemeine  prozession  mit  innerlichen  treuweu  hertzen  und  demuttiger  furbit  mit 
der  gantzer  cleriseien  halten  sali,  dar  zo  einen  jgligen  fleissig  ermanen,  gegen  gemelt«n 
dag  mit  bichten  und  untfangung  des  hogwerttigen  heiligen  sacramentz  sich  zu  bereitten 
und  innichen  für  zu  nemmen  und  zu  dein. 


•)  Vgl.  auch  über  die  Prozession  am  St.  Rochi  Tag,  Nopp,  Aacher  Chronick,  Ausg.  von  1Ö43,  S.  8b. 


5.  Fleischverkauf  in  der  Fastenzeit 

Die  „Revidirte  Ordnung  über  Haltung  der  Sonn-  und  reyer-Tägen**  vom  18.  Juni 
1731  bestimmte  in  Nr.  6  bezüglich  des  Fleischverkaufs:  Die  fleischheuer,  wie  imgleichen 
die  tripiers  oder  penserien  verkäuffer,  sollen  auff  allen  geraeinen  sonn-  und  feyer-tägen 
allein  biß  8  uhreu  vormittags,  absolute  aber  länger  nicht  in  denen  öffentlichen  fleisch- 
hallen feyl  haben  mögen,  in  ihren  privat  häußeren  jedoch  das  fleisch  zu  vcrdebitircn,  solle 
ihnen  nicht  benommen  seyn,  sondern  freystehen;  als  viel  aber  die  hohe  festtägen  und  vor- 
nembste  festivitäten  betrifft,  als  nemblich  Ostern,  Pfingsten,  Heilig-Sacraments-Dag,  Mariä- 
Himmelfahrts-Dag,  Allerheiligen,  Christag  und  Liechtmeß-Tag  sollen  die  fleischheuere  und 
tripiers  auff  diesen  tagen  ganz  und  gar  nicht,  sondern  nur  allein  auff  dieser  festivitäten 
abeuden  oder  vigilien  öffentlich  feyl  haben  und  verkauffen  mögen;  inmassen  dan  auch 
auff  denen  fasttägen  und  wan  man  sich  deß  fleischspeisens  enthaltet,  wie  weniger  nicht 
in  der  viertzig  tägiger  fastenzeit,  ihnen  ein  solches  allerdings  verbotten  seyn  solle.  Diese, 
das  Gewerbe  der  Fleischer  schwer  schädigende  Bestimmung  veranlasste  die  Greven  und  Vor- 
steher ihrer  Zunft  dieserhalb  vorstellig  zu  werden,  worauf  die  Herren  Beamten  am 
11.  Februar  1750  (Beamten-Protokolle  Bd.  L)  beschl(>ssen :  Auf  anstehung  hiesiger  Griefen 
und  Vorstehern  der  fleischheuerzunft  haben  herren  Burgermeistern  und  Beambten  zu- 
gestanden, daß  wehrender  dieser  faste nszeit  die  beyde  fleischhallen  des  Montags,  Diens- 
tags, Donnerstags  und  Samstags  morgens  bis  11  Uhren  sollen  eröffnet  und  das  fleisch 
öffentlich  verkauft  werden  mögen,  übrigen  tagen  aber  nicht. 

Aachen.  M,  Schollen, 


Dbixk  von  Hkumann  Kaatxek  in  Aachek. 


Jährlich  8  Nnminern  Ko mm issiona -Verlag 

i.  1  Bogeu  Royal  Oktav.  ^" 

„    .    ,      ,  ,  Cremer'schen  Buchhftndlnntr 

Preis  des  Jahrgangs  ^^  ,„1,^ 

4  Hark.  in  Aachen. 

Mitteilungen  des  Vereins  für  Kunde  der  Aachener  Vorzeit. 

Im  Auftrage  des  Vereins  herausgegeben  von  H.  SobSOOk. 

Nr.  7/8.  Neunter  Jahrgang.  1896. 


Inhalt;  H.  J.  Gross,  Sehänan  (Fortsetzung).  —  J.  Fey,  Der  Maler  Johann  Adam  Ebcrle.  -- 

Bericht  über  das  Vereinsjabr  1895—1896. 


Schönau. 

Von  H.  J.  Gross.    (Fortsetzung,) 

Die  „gepietenden  herren"  entblödeten  sich  nicht  grade  heraus  zu  sagen, 
wozQ  ihr  ^Interesse"  verwendet  werde.  Man  lese  folgenden  Fall,  Dam 
von  Souren  aus  Laurensberg  im  Aachener  Reich  heiratete  ein  Heidener 
Mädchen  und  Hess  sich  in  Kichterich  nieder.  Unter  dem  Vorgeben,  er 
habe  seine  Schwägerin  geschlagen,  einen  Schöffen  gestochen  und  Klagen, 
die  nach  Scliönau  geliörten,  vor  das  Heidener  Oericht  gebracht,  Hess 
Baltasar  den  Dam  am  20.  April  1598  „abends  zwischen  tag  und  nacht" 
durch  drei  Diener  „Conrad  der  ein  röhr,  Tilman  der  einen  halben  spiess 
und  Apfeldorn  der  ein  röhr  und  einen  dolch  trug",  in  seinem  Hause  greifen, 
nach  Schönau  bringen  und  dort  in  den  Turm  werfen.  Als  der  Verhaftete 
nach  Zeugen  rief,  wurde  er  mit  Schlägen  bedroht.  Andern  Tags  ging  die 
Frau  mit  einigen  Verwandten  aufs  Schloss  um  die  Ursache  zu  erfragen. 
Baltasar  brachte  die  obigen  Anklagen  mit  der  Erklärung  vor,  sein  Gericht 
werde  sich  mit  der  Sache  befassen.  Für  die  sofortige  Freilassung  forderte 
er  126  Goldgulden,  eine  Summe,  welche  die  Familie  weder  aufbringen 
konnte  noch  wollte.  Nun  liess  Baltasar  den  Dam  in  den  Stock  legen  und 
zwar,  obwohl  derselbe  auf  die  Arme  gestellt  war,  mit  den  Beinen,  so  dass 
der  Unglückliche  mit  dem  Haupte  zur  Erde  hing  und  wegen  der  Enge 
der  Löcher  vor  Schmerzen  jämmerlich  schrie.  Das  vermochte  die  Frau 
nicht  anzuhören,  sie  unterhandelte  mit  dem  edlen  Herrn  bis  auf  64  Thaler, 
welche  nächsten  August  an  den  yimon  im  Corneliusbad  gezahlt  werden 


—  98  — 

mussten!  Mit  dem,  was  sie  den  „armen  Unterthanen*'  höchst  unedlerweise 
auspressten,  berichtigten  diese  edle  Herren  ihre  Wirtshausschulden!  Dam 
erhielt  jedoch  die  Freiheit  nicht  eher,  bis  sein  Bruder  sich  für  die  64  Thaler 
vor  dem  Aachener  Schöffengerichte  verbürgt  hatte.  Bezeichnend  für  die 
Stimmung  des  Volkes  ist  folgender  Zwischenfall.  Die  Schönauer  Laten 
weigerten  sich  über  die  Angelegenheit  des  Dam  zu  erkennen,  weil  es  sich 
um  die  Rechte  des  Herrn  zur  Heiden  handle.  Wenn  sie  dem  an  seine 
Gerechtigkeit  tasteten,  sagten  sie,  so  werde  er  sie  verderben.  Baltasar 
liess  sie  durch  seinen  Fiskal  Stückger  fragen,  ob  er  sie  denn  nicht  auch 
verderben  könne?  Auf  die  frivole  Frage  gaben  die  Laten  die  verzweifelte 
Antwort:  wenn  sie  durchaus  zu  gründe  gerichtet  werden  sollten,  wäre  es 
gleichgültig,  durch  wen. 

Das  Verhältnis  zwischen  dem  Herrn  zur  Heiden  und  den  Mylendunck 
war  demnach  noch  immer  sehr  gespannt.  Bongart  fand  bald  Gelegenheit 
gegen  die  Brüder  aufzutreten.  Wir  wissen,  dass  Graft  11  eine  Rente  von 
14  Müdd  Roggen  und  20  Joachimsthaler  auf  das  Schönauer  Hofgut  gelegt, 
dann  aber  dem  Schultheissen  Wilhelm  von  Richterich  gestattet  hatte,  die- 
selbe zu  eigenen  gunsten  anzukaufen.  Vom  Jahre  1586  würde  nun  die 
Geld-  und  vom  Jahre  1589  ab  auch  die  Kornrente  nicht  mehr  gezahlt, 
weil  Richterich  so  viel  eingenommen  habej  dass  damit  das  Kapital  bereits 
abgetragen  sei.  Edmund  von  Richterich,  der  Rechtsnachfolger  des  Wilhelm, 
schloss  mit  Baltasar  über  die  Zahlung  einen  Vertrag  ab,  den  jedoch  Graft  III 
als  Mitherr  nicht  anerkannte,  und  nun  belangte  Edmund  die  Brüder  vor 
dem  Schönauer  Gericht.  Dieses  schloss  sich  der  Auffassung  seiner  Herren 
an,  dass  die  Erben  Richterich  nach  der  Reichsordnung  „über  haben 
und  also  hauptsomma  und  pension  sich  selber  quitirt  habend"  Edmund 
brachte  nun  die  Sache  vor  das  Hauptgericht  zu  Jülich.  Hier  mischte  sich 
Bongart  ein.  Er  bezeichnete  den  Baltasar  als  einen  Anstifter  von  Neuerungen 
und  Turbirungen,  gegen  welche  selbst  dessen  eigener  Schultheiss  mit  den 
Schöffen  protestire.  Baltasar  erkenne  des  Herzogs  von  Jülich  Oberhoheit 
nicht  an,  er  bedrohe  Vogt  und  Gericht  des  Ländchens  zur  Heiden  u.  s.  w. 
Dagegen  erklärte  Mylendunck,  er  handle  nur  wie  seine  Vorfahren,  er  habe 
Schönau  von  der  Sonne  empfangen,  die  Schöffen  nicht  eingesetzt  sondern 
vorgefunden  „als  aus  ihren  scheffencompen  und  kisten  erhellt" ;  des  Fürsten 
zu  Jülich  Steuer  lasse  er  fleissig  einsammeln  und  an  ihren  Ort  abführen; 
er  betrachte  sich  auch  als  Unterthan  des  Fürsten  „in  erwegung  bei  mir 
Selbsten,  ich  nit  unerweislich  verschiedene  guter  in  fürstlicher  gnaden 
fürstentum  Jülich  liegen  habe,  deren  ich  mich  um  Schönaus  willen  ungerne 
entblösen  solte".  Das  Gericht  zu  Jülich  hat  jedoch  den  Herrn  von  Schönau 
am  27.  Oktober  1604  „ad  barbam  condemnirt",  und  als  Baltasar  nach 
Düsseldorf  appellirte,  geschah  ihm  dasselbe.  Nun  ging  die  Sache  an  das 
Reichskammergericht  und   dort  erkannte  man   die  Reichsunmittelbarkeit 

*)  Die  Reichsordnung:  g^estattete  nur  5®/o  Zinsen ;  was  darüber  hinaus  eingenommen 
wurde,  sollte  als  Amortisation  des  Kapitals  gelten. 


—  99  — 

Scbönaus  trotz  allen  Einreden  des  Herrn  von  Bongart  und  des  Heraogs 
an  (1609).  Die  Folge  war,  dass  Riehterich  im  folgenden  Jahre  seine 
Klage  gegen  Baltasar  in  Speier  erhob.  1596  hatten  Oaft  und  Baltasar 
gemeinschaftlieh  den  Hof  zu  SchöDan  verpachtet.  Der  Prozess  mit  Kiehterich, 
den  Graft  veranlasste  weil  er  dem  Vertrage  seines  Bruders  mit  Edmund 
nicht  beistimmte  und  der  durch  die  Wendung,  welche  er  in  folge  der  Ein- 
mischung Bongarts  und  des  Herzogs  nahm,  sich  zu  einer  Lebensfrage  ffir 
den  Besitzer  von  Schönau  gestaltete,  scheint  Baltasar  auf  den  Gedanken 
gebracht  zu  haben  es  sei  billig,  dass  Graft  die  Suppe,  die  er  eingebrockt, 
allein  ausesse.  Es  ist  ein  Vertrag  zwischen  den  Brüdern  aus  dem  Jahre 
1606  vorhanden,  wonach  Baltasar  Fronenbroch  und  Graft  Schönau  haben 
solle  mit  Ausnahme  jedoch  der  Krimioalgerichtsbarkeit,  welche  sich  jeder 
in  seiner  frühem  Herrschaft  vorbehielt.  Dieses  Abkommen  ist  jedoch  nicht 
zur  Ausfuhrung  gelangt. 

Ahnlich  wie  in  Schönau  erging  es  dem  Baltasar  in  seiner  Halbherr- 
schaft zur  Warden.  Hier  hatte  sein  Oheim  Graft  II  dem  Wilhelm  Keinen 
die  Rentmeisterstelle  auf  so  lange  zugesagt,  bis  dieser  oder  seine  Erben 
wegen  aller  ihnen  zustehenden  Forderungen  befriedigt  seien.  Infolge  dessen 
wurde  der  Schwiegersohn  des  Keinen,  Simon  Nobis,  danach  dessen  Sohn 
Wilhelm  mit  seinem  Schwager  Lersmacher  Rentmeister.  Wahrscheinlich  ist 
auch  in  diesem  Falle  Baltasar  der  Ansicht  gewesen,  die  Erben  , hätten 
über,  demnach  hauptsomma  und  pension  sich  selber  quitirt**,  denn  er  ent- 
setzte 1609  den  Nobis  der  Rentraeisterei.  Darauf  klagten  die  Erben  Keinen 
in  Jülich  ^weil  ihnen  in  administration  des  schultheissenamtes  zur  Warden 
ohne  befugte  ursach  und  bevor  ihnen  ihrer  schadloshaltung  halber  genüg- 
same Satisfaktion  beschehen  indracht  gethan  werden  wolle**.  Die  jülichschen 
Kommissare  verfugten,  dass  Kläger  in  dem  Stande,  in  dem  sie  vor  diesem 
gewesen,  zu  lassen  und  zu  handhaben  seien,  und  das  Gericht  entschied  in 
erster  und  zweiter  Instanz  zu  gunsten  der  Nobis  (1614).  Baltasar  appellirte 
zwar  nach  Speier,  die  Nobis  störten  sich  nicht  daran  und  Hessen  die  ErbpÄchte 
zu  Warden  und  Höngen  mit  Gewalt  abführen.  Noch  einige  Jahre  später 
schrieb  der  Verwalter  an  Baltasar,  die  Nobis  Erben  spielten  den  Meister, 
weil  sie  den  Schultheissen  hinter  sich  hätten;  wenn  Mylendunck  und  Graf 
Schwarzenberg  —  der  andere  Halbherr  —  nichts  dagegen  thäten,  würde 
die  Jurisdiktion  hoch  geschmälert  werden. 

Derselbe  Brief  enthält  die  Hinweisung  auf  eine  Exekution,  die  von 
Jülich  aus  in  der  Warden  zu  gunsten  eines  Lambert  von  Volkershoven 
befohlen  worden  war.  Zur  Zeit  des  jülichschen  Erbfolgekrieges  hatte  eine 
der  streitenden  Parteien  den  Wardenern  eine  Brandschatzung  auferlegt. 
Lambert  war  damals  Statthalter  der  Herrlichkeit  Berg^  Er  hatte  den 
Hausleuten  den  Brandbrief  erst  einen  Tag  vor  Ablauf  der  festgesetzten 
Frist  vorgelegt.  Während  nun  der  Bote  nach  Jülich  ging  um  die  Schätzung 
zu  erlegen,  geschah  der  Brand,  der  gerade  die  Besitzung  des  nachlässigen 

*)  Laurenzberg  bei  Aldenhoven. 


—  100  — 

Statthalters  traf.  Weil  Lambert  demnach  durch  eigene  Schuld  ins  Unglück 
gekommen  war,  wollten  die  Einwohner  ihn  nicht  entschädigen  und  protestierten 
gegen  die  angedrohte  Exekution.  Auch  wendeten  sie  ein,  Volkershoven 
sei  exemt,  wenn  ein  anderes  Hausmannsgut  in  Flammen  aufgegangen  wäre, 
hätte  dieser  Hof  auch  nichts  gegeben. 

Noch  ein  anderes  Schreiben,  Wardener  Verhältnisse  betreffend,  liegt 
vor.  Absender  ist  Henricus  Vichenius,  einer  der  mylendunckschen  Sach- 
walter. Er  schreibt:  „Wegen  reparation  des  Kackschen^  zu  Warden  wird 
der  Palander  rentmeister  den  greven  zu  Schwarzenberg  um  beilage 
ansprechen  .  .  .  Der  rentmeister  hojBft,  ire  gnaden  werden  gelt  oder  holz 
darzu  bewilligen  .  . .  Der  Palander  schultheiss  Petrus  Palant  hat  die  vroege 
I  von  der  Warden  hinter  sich  und  ist  im  jair  nicht  eins  überkommen  *',  des- 
halb das  herrengeding  ad  conservandam  iurisdictionem  bis  dahin  hat  müssen 
anstehen  bleiben  .  .  .  Habe  von  Leuffgens  verstanden,  dass  euer  gnaden 
etliche  sumberen  korns  erblich  zu  verlassen  gemeint;  wan  dan  e.  g.  auf 
jederen  morgen  nur  ein  oder  zwei  albus  pfenningsgelt  sich  vorbehalten,  so 
pliebe  die  Jurisdiktion  ungeschwecht*." 

In  der  Herrschaft  Hüls*  sah  es  nicht  besser  aus.  1603  bekundete 
Baltasar,  er  habe  „in  unsern  sonderbaren  anliegen"  aufgenommen  1.  von 
Heinrich  von  Brück  600  Thaler  Mörsischer  oder  Crefelder  Währung,  wofür 
das  Pachtgeld  von  12  Morgen  —  2.  von  Burkart  Kreins  300  Thaler,  wofür 
der  Pacht  von  6  Morgen  —  3.  von  Wilhelm  Müller  „unserm  gewesenen 
diener**  300  Thaler,  wofür  der  Pacht  von  5^4  Morgen  Land  verschrieben 
worden  sei.  Alle  diese  Forderungen  brachte  der  Schultheiss  Arnold  Strumig 
an  sich  und  da  Baltasar  nicht,  wie  er  versprochen,  das  Kapital  im  Jahre 
1608  abtragen  konnte,  gab  Arnold  noch  800  Thaler  dazu  und  erhielt  28 
Morgen  Hülser  Erbland  in  Pfandschaft  und  Erbpacht.  Das  Land  war  in 
ganzen,  halben  und  viertel  Morgen  an  Einwohner  von  Hüls  verpachtet  (1614). 

1622  klagt  eine  Frau,  dass  Baltasar  ihr  500  Thaler  an  Zinsen  schulde; 
sie  beantragte  Beschlagnahme  aller  Hülser  Einkünfte.  Einem  Lenzen  waren 
für  650  Thaler  5V2  Morgen  Ackerland  verpfändet,  die  er  weiter  vergeben 
oder  gerichtlich  verkaufen  lassen  wollte,  wenn  Mylendunck  das  Geld  nicht 
zurückzahle.  Baltasar  konnte  sich  mit  Recht  in  einem  Briefe  an  den 
Gubernator,  worin  er  um  Aufschub  einer  Exekution  bat,  einen  „armen** 
Verwandten  des  Hauses  Mors  nennen. 

Dazu  litt  er  häufig  an  Gicht  und  Wechselfieber.  1616  und  1625 
haben  ihn  diese  Krankheiten  arg  mitgenommen.  In  letzterm  Jahre  schreibt 
er  an  seine  Tochter  Marie:  „ich  fahe  an  in  dem  gemach  mit  einem  stecken 
zu  gehen,"  und  vom  Wechselfieber:   „der  allmechtige  getreue  Gott  wolle 

*)  Kax  =  Pranger. 

')  nicht  einmal  hergekommen. 

*)  Nicht  ohne  Salz  ist  die  Begründung  dieses  Rates:  „Cavendum  est  a  rusticis, 
quaemnt  quae  sua  sunt  ut  a  subiectione  des  markgelts  et  aliis  consuetis  ac  debitis  oneribus, 
quae  pluris  successu  teraporis  aestimanda  quam  prctium,  exiraantnr. 

*)  Hüls  bei  Crefeld. 


—  101    — 

mich  davon  erledigen,  wan  es  sein  göttlicher  willo  und  mich  sftlig  ist»" 
Baltasar  führte  gern  erbauliche  Reden.  Als  ihm  der  Bote  Drischgcu  mit- 
teilte, dass  auf  Ostertag  die  Mauer  an  der  Tränke  in  Schönau  eingestUrRt 
sei,  schrieb  er:  „Ich  hette  wol  mehr  glucks  bedurft;  aber  man  muss  allos 
mit  geduld  von  Gottes  hand  annehmen/  Weniger  erbaulich  war  sein 
Lebenswandel, 

Nach  einem  Schönauer  Stammbaum  war  Baltasar  mit  einer  von  Ilornt 
verheiratet  gewesen.  Aus  dieser  Ehe  stammte  eine  Tochter,  Agnes,  wohrho 
den  Johann  von  Kessel,  Witwer  von  Helene  Speo,  ehelichte.  Den  HelraiH- 
vertrag,  der  vom  27.  März  1618  datirt,  haben  wir  bereits  mitgeteilt.  Im 
folgenden  Jahre  bestellte  Baltasar  seinen  Schwiegersohn  als  Vortreter,  um 
alle  im  Lande  von  Kessel  aus  der  Neuenarer  Erbschaft  fallenden  (4ebUren 
zum  dritten  Teile  zu  erheben,  da  er  selbst  wegen  „loibsHchwachfieit, 
weitentsessenheit  und  anderer  ungelegenheit**  das  nicht  könne.  Die  Kinder 
des  Johann  und  der  Agnes  waren  Baltasar  und  Adolf  v(m  KcHseJ. 

Nach  dem  Tode  seiner  Frau  Hess  sich  Baltasar  von  Mylendunck  mit 
der  Tochter  des  Rentmeisters  von  Fronenbrocli,  Helene  Brauhoff',  ein.  Hie 
gebar  ihm  drei  Kinder:  Amandus,  den  spatem  Herrn  von  Hchönau,  Anna 
Maria,  welche  am  21.  Oktober  liS'M  in  Hörstgen  mit  Adolf  von  HillenH- 
berg  getraut  wurde,  und  Agnes. 

1629  war  Baltasar  zum  Tode  erkrankt  Auf  dem  Htxjrbebett^^  hei- 
ratete er,  jedenfalls  um  die  Kinder  zu  legitimieren,  die  Brauhoff,  ^Auf 
Begehren  Amandi  von  Mylendunck"  ernchienen  am  6.  März  „neuen  kalen- 
ders*  vor  dem  Notar  Pin  Herman  vom  Hirtz  genant  von  der  Landwkron, 
Johan  Jakob  und  I*>ak  von  Streithagen  zu  Ursfeld*,  Mathia?*  Brtill,  Handel»- 
mann  der  Stadt  Aa^rhen,  Quirin  Becker,  Johan  und  l>;mmen  OrtinAfw, 
Untersass»^n  der  Herrlichkeit  S^honau  und  erklarten:  heut/*  vorrnittÄg» 
habe  der  Herr  Balta>ar  von  Myl^r.dunck  die  „f^hr-  und  tutreridreiche*  Krao 
Hilleken  Brauh'^ff  zu  »einer  eh^-li^hen  Hi'j-ifrau  getra'jt  und  zwar  nf'U^n 
sie,  «la  beide  der  ref-niiierten  KfV.in  j^.  ar.:.'^J,">r^^:n.  dur^rh  ein^rn  I'r4dikant>rn 
zusanin^en  ge^o'^on  w<^r«jf:n.  Die  Ze.^'-^a  l-;k;r.den  ^V-r  Har,'J!jr*g  */ei' 
gew' L^t  z\  L-i'-er;.  r.^'h  denn  \V'.K:'\.rr./j:  \W.*'^.-^r  ^*/h  \mi  ^r^'J*H  a*if- 
richte:- d.  z:^:://, '].-:->  **^.k-"  l^S- ^  \:A  -j  v-i  v(;r-*;i'.!^  **',<rr,':e.  '\m  f]*-;/^ 
nectes  r.l:  •]  irr-:'?. .:./  *'%*.vr  r-- :/^:.  :,.:  :  l.  :,/.':.  '.:A  fr-:  ^'/-f./i/ ;,  v^ri,' h 
bf^ii.--  s.*  '  't  !  ■^"--r  *-'  ^  **-'  *■'■•  \  >  •  -  ! '^  "  ->.  ►  '.  •'  '  '••  'i'-'f^''  *'; '.^ti 
jedv-e:>r^;-  :,  i  :.  -v.  -'--•;  -"  --  -:--:..•  -  .*  "^:*-.:  ,  /-:'.  *,.%:;,  .'/:  *,f,u 
ilari -f  -•.:.'  z  r  r<:.  '■  /:  -: .  :.'.*\-:.' 


—  102  — 

gesetzt,  die  beiden  Töchter  sollten  je  6000  Gulden  erhalten.  Ein  Codizill 
bestimmte  noch,  dass  Schönau  an  eine  der  Töchter  fallen  solle,  wenn 
Amandas  ohne  eheliche  Nachkommen  sterbe. 

Nach  dem  Tode  des  Vaters  ging  Agnes  zu  ihrem  Vetter  Baltasar 
Brauhoflf,  dessen  „rechte  möhn"  ihre  Mutter  war  und  heiratete  denselben 
1630.  Bevor  sie  nach  Rees  kam,  wo  Brauhoff  in  Garnison  lag,  hatte  sie 
sich  eine  Zeitlang  zu  Neukirchen  in  der  Grafschaft  Mors  aufgehalten,  von 
wo  sie  folgenden  Losschein  mitnahm. 

„Ehmwürdige  wolgelehrte  herren  und  vielgeliebte  brüder  in  Christo. 
Demnach  vorweiserin  dieses,  Jungfrau  Agnes  von  Mylendonck,  aus  geheimen 
sonderbaren  Ursachen,  inmassen  e.  e.  von  erstgedachter  person  münd-  und 
gründlich  zu  vernehmen,  eine  Zeitlang  sich  bei  uns  aufgehalten,  auch  für- 
habens  gewesen,  mit  ihrem  cognato  Baltasar  Brauhoff  genant,  so  jetzo  in 
der  herren  staden  diensten  zu  Rees  liegt,  assentientibus  parentibus  ehelich 
copuliren  zu  lassen,  worinnen  nechst  reifer  rathschlagung  mit  schrift-  und 
rechtsverständigen  leuteu  rebus  sie  stantibus  dis  orts  were  wilfahrt  worden ; 
dieweil  aber  Unsicherheit  halben  anhero  zu  kommen  sponsus  unrathsam  zu 
sein  erachtet:  so  wird  gemelte  Jungfrau  verursachet  ihren  weg  nach  Rees 
zu  nehmen  und  daselbst  nuptiarum  consummationem  gebürlichen  zu  gesinnen, 
wie  auch  um  deswillen  gegenwertige  attestatio  von  mir  begeret,  so  ich 
dergestalt  nicht  weigeren  können.  Zuversichtlich  mich  verlassend,  e.  e. 
werden  diesem  allem  glauben  zustellen  und  in  diesem  casu  matrimonial! 
also  prozediren,  damit  laesa  conscientia  befriediget,  ärgernus  abgethan  und 
grösser  übel  verhütet  werde.  Hiermit  e.  e.  samtlich  und  sonders  in  den 
schütz  des  Allmächtigen  empfolen.  Actum  Neukirchen  in  der  grafschaft 
Morsch  den  25.  junii  1630.  E.  E.  dienstwilliger  mitbruder  Fridericus 
Casimirus  Sohnius  minister  verb.  div.  mp." 

Agnes  starb  bald  nach  ihrem  Manne.  Sie  hinterliess  zwei  Kinder, 
deren  sich  ihr  Schwager  Adolf  von  Hillensberg  annahm.  Der  Knabe  starb 
und  wurde  zu  Warden  begraben,  die  Tochter  Anna  Maria  Brauhoff  heiratete 
den  Wilhelm  de  Blanche. 

g)  Amandus  von  Mylendunck,  Herr  zu  Schönau,  Hüls  und  Warden 
(1629 — 1674),  ein  wahrer  „Johann  ohne  Land".  Noch  am  Sterbetage  seines 
Vaters  nalun  Amandus  unter  Beobachtung  aller  Förmlichkeiten  Besitz  von 
Schönau,  wobei  ihm  die  Herren  Johann  von  Keverberg-Meven,  Herman 
von  Hirtz  und  Baltasar  von  Streithagen  als  Zeugen  dienten.  Aber  während 
er  sich  in  Fronenbroch  befand,  wohin  er  die  Leiche  seines  Vaters  zu 
Grabe  geleitet  hatte,  nahm  sein  Vetter  Adolf,  ein  Sohn  Herman  Dieterichs, 
der  Präsident  des  Reichskammergerichts,  der  von  Baltasar  zum  Testaments- 
exekutor ernannt  worden  war,  Schönau  mit  bewaffneter  Hand  ein  und 
zwang  selbst  die  Mutter  sowie  die  Schwestern  des  Amandus  ihm  den  Treu- 
eid zu  leisten.  Den  Grund,  mit  welchem  der  „president**,  wie  er  gewöhn- 
lich in  den  Akten  genannt  wird,  die  Gewaltthat  rechtfertigte,  kann  man 
sich  leicht  denken:  er  bestritt  die  Ehe  des  Baltasar  mit  der  Brauhoff  und 


—  103  — 

damit  die  Legitimität  und  Rechtsfolge  ihrer  Kinder.  Es  kam  natürlich 
zum  Prozesse  zwischen  ihm  und  Amandus,  aber  der  Präsident  hielt  sich 
his  zum  Jahre  1634  im  Besitze  von  Warden  nebst  dem  Hofe  und  Zehnten  von 
Niedermerz  und  bis  zu  seinem  1642  erfolgten  Tode  im  Besitze  von  Schönau. 

1635  verpachteten  Amandus  und  Anna  Maria  den  Hof  zu  Niedermerz 
für  einen  trockenen  Weinkauf  von  50  Thaler  und  einen  jährlichen  Pacht 
von  55  Malter  Roggen,  5  Malter  Weizen  und  Spelz,  12  Malter  Hafer, 
2  Verken,  einen  fetten  Hammel,  endlich  12  Pfund  Zucker,  ein  Pfund  Ingwer 
und  ein  Pfund  Pfeffer  zum  Neujahr.  Wegen  der  Benden  und  Weiden 
sollte  der  Pächter  17  Goldgulden,  dem  Domkapitel  in  Köln  musste  er  jähr- 
lich 12  Gulden  zahlen.  Die  Gerechtigkeit  auf  dem  Propsteier  Wald 
genossen  Herrschaft  und  Pächter  je  zur  Hälfte;  dafür  pflanzte  letzterer 
iährlich  zwei  Apfel-  und  zwei  Birnbäume  in  den  Baumgarten. 

1636  heiratete  Anna  Maria  von  Mylendunck  den  Adolf  von  Hillens- 
berg^  Nun  hatte  Amandus  einen  Schwager  aber  auch  einen  Dränger 
mehr.  Nach  dem  Testamente  des  Vaters  hätte  er  den  Schwestern  je  6000 
Gulden  auszahlen  müssen,  und  beide  sprachen  ihn  „durch  gute  leute*'  oft 
um  diese  Sunmie  an.  Aber  woher  sollte  Amandus  „der  immer  im  elend 
lebte**,  das  Geld  nehmen?  Er  vertröstete  die  Schwestern  auf  den  Zeit- 
punkt, wo  er  im  Besitze  von  Schönau  sein  werde.  Damit  waren  die  Damen 
jedoch  nicht  zufrieden.  Wenn  er  ihnen  kein  Geld  geben  könne,  Hessen 
sie  ihm  durch  den  Vetter  von  Fronenbroch  sagen,  so  möge  er  die  Güter 
mit  ihnen  teilen.  Sie  setzten  auch  wirklich  am  Hauptgericht  zu  Jülich 
durch,  dass  ihnen  Warden  zugesprochen  wurde.  Weil  jedoch  „ter  Warden 
nu  nit  als  de  hoigheit  in  resto  was",  nahmen  Hillensberg  und  seine  Frau 
nach  dem  Tode  des  Präsidenten  Schönau  ein,  und  Amandus  hatte  abermals 
das  Nachsehen.  Als  die  Hillensberg  auf  das  Haus  kamen  —  am  20.  Aug. 
1642  —  fanden  sie  „zur  weit  Gottes  keinen  beweis  alda  und  wussten 
selber  auch  nichts  von  schönauer  recht  und  gerechtigkeit**,  so  dass  sie 
sich  mit  Zeugenaussagen  behelfen  mussten.  Erst  1659  erfuhren  sie,  dass 
der  Präsident  sämtliche  Briefe  und  Urkunden,  die  Schönau  betrafen,  in 
das  Aachener  Kapuzinerkloster  hatte  schaffen  lassen.  Das  war  ihnen  um 
so  härter,  als  sie  sich  vielen  Bedrängungen  von  selten  des  Herrn  zur 
Heiden  ausgesetzt  sahen.  Otto  von  dem  Bongart,  der  1632  auf  Wilhelm 
gefolgt  war,  dachte,  weil  der  Präsident  und  die  Mylendunck  zu  Speier 
prozedierten  „were  es  zu  rechter  zeit  alle  schönauer  gerechtigkeit  an  sich 
zu  zeighen*,  die  wiel  ihm  bewust,  dass  der  President  nichts  darin  thete 
und  ihm  Schönau  wolte  verkaufen".  In  die  Fussstapfen  Ottos  trat  dessen 
Witwe.  „Die wiel  nu  aber  die  jetzige  witwe  von  der  Heiden  mit  alle  ge- 
walt  boussen  einiges  recht  mit  gewerter  band  keine  attentaten,  so  grob 
sie  sein,  understehet  *  .  .  .  und  sobald  als  sie  von  der  Heiden  etwas  ver- 

')  Die  Hillensberg,  deren  Wappen  zwei  senkrechte  Pfähle  mit  aufgelegtem  Tumier- 
kragen  zeigt,  waren  Bürger  der  Stadt  Eees.  Daher  mag  es  kommen,  dass  ein  Zeuge  aus- 
sagt, dieselben  seien  gar  keine  adelige,  sondern  eine  einfache  bürgerliche  Familie  jener 
Stadt.    *)  Ziehen.    ')  unterlässt. 


—  104  — 

nehmen  kunnen,  dass  einige  uf  schonauer  underthanen  zu  pretendiren 
haben,  zeichen  sie  dieselben  an  sich  und  fallen  mit  gewalt  uf  schonauer 
gut  und  doen  die  exekution  .  .  .  und  alle  schonauer  underthanen  wieders 
bedreuet,  mich  in  keinerlei  manieren  zo  obedeiren  ^  oder  sie  wolte  dieselbe 
im  thorn  werfen  und  dapfer  briichten  geben  lassen,  also  dass  nicht  ein 
einziger  underthan  alhier  darf  komen,  welcher  mich  kundschaft  darf  geben 
von  allen  die  attentaten,  die  sie  geübt  hat.  .  .  .  Noch  zu  gedenken,  dass 
die  von  der  Heiden  mit  gewalt  die  schonauer  underthanen  in  hessische 
und  lotaringische  beschwerlichen  kriegszeiten  nacher  der  Heiden  gezwungen 
zu  "vyachen  und  das  Haus  Schonau  desolat  gelassen,  und  wir  uns  mit 
fremde  leut  haben  müssen  verdedigen  mit  Unkosten  und  uns  in  das  userste  * 
ruin  zu  bringen  .  .  .  Und  so  halt  als  es  ihr  ins  haupt  komt  und  einiche 
attentaten  anfangt,  als  dan  doet  sie  es  mit  ein  par  hondert  baurn  mit  ge- 
wapfenter  haut/     So  klagt  Hillensberg. 

Amandus  machte  schliesslich  gute  Miene  zum  bösen  Spiel.  Er  er- 
klärte sich  damit  einverstanden,  dass  die  Schwestern  Schönau  und  Warden 
so  lange  abnutzen  sollten,  bis  sie  ihr  Kapital  und  die  Zinsen  von  1629 
ab  erhalten  hätten  und  dass  auch  die  Mutter  ihren  Unterhalt  von  dort 
beziehe.  Er  hielt  sich  auch  selbst  einige  Jahre,  „in  fried  und  einigkeit** 
zu  Schönau  auf.  Da  spielte  Max,  der  Sohn  Grafts  III,  Herr  zu  Pronen- 
broch  und  Hörstgen,  den  Störenfried.  Er  beredete  den  Amandus  zu  dem- 
selben Tausche,  der  einst  zwischen  ihren  Vätern  geplant  gewesen  aber 
nicht  zur  Ausführung  gekommen  war.  Amandus  sollte  Fronenbroch,  Max 
Schönau  haben.  Der  Vertrag  wurde  1663  unter  Vermittelung  des  Predigers 
ter  Herbrüggen  auf  6  Jahre  „und  so  fort"  abgeschlossen;  Zeugen  waren 
die  Prediger  Petrus  Taschenmacher,  pastor  de  Vierlinxbeck  und  Arnoldus 
Loitink,  ecclesiae  repellentis  in  comitate  Morsensi  pastor.  In  demselben 
Jahre  hatten  die  Eheleute  Hillensberg  den  Hof  zu  Schönau  von  neuem 
auf  zwölf  Jahre  verpachtet. 

Amandus,  der  eine  Zeitlang  Gast  des  Fronenbrochers  gewesen  war, 
erschien  1664  auf  Schönau,  erklärte  sich  für  den  alleinigen  Herrn,  ver- 
kaufte und  versetzte  Ländereien  und  Pachte.  Das  setzte  wiederum  einen 
Prozess  mit  Hillensberg  ab.  Das  Verfahren  des  Amandus  stand  in  Wider- 
spruch mit  einer  Vereinbarung  zwischen  ihm  und  Adolf,  wonach  keiner 
von  beiden  das  Recht  haben  solle  „haus  und  gerech tigkeit,  garden,  weieren, 
benden  den  putzdriesch  genant,  jungenbusch  plattenweier  genant,  weid  den 
pesch  samt  den  camerhof  in  welcher  besirk  das  haus  Schönau  gelegen 
ist,  capuin  und  erbpfachten  zu  verkaufen,  versetzen,  vertauschen  in  keiner- 
lei manieren,  wie  es  namen  haben  möchte  oder  kunte,  sondern  sal  nun  bis 
zu  ewigen  dagen  blieben  an  denjenigen,  die  von  hern  Baltasars  von 
Mylendunck  lief  gesprossen  sein". 

Mit  Berufung  auf  diesen  Vertrag  und  das  Testament  Baltasars  hielt 
Hillensberg   am    Besitze    Schönaus    fest.     Da   versuchte    Max    stärkere 

*)  gehorchen.    *)  äusserste. 


—  105  — 

Mittel.  Im  Dezember  1664  erschien  er  mit  einem  Haufen  Reiter  vor  dem 
Schlosse  und  begehrte  Einlass.  Als  ihm  derselbe  verweigert  wurde,  drohte 
er,  er  werde  bald  wiederkommen,  die  Trompete  im  Dorfe  blasen  und  den 
Hillensberg,  wenn  er  ihn  erwische  so  traktieren,  dass  der  Rücken  dem 
Bauche  gleich  und  gemäss  wäre  und  das  Gehirn  an  den  Wänden  kleben  bleibe. 

Auch  die  Heidener  beteiligten  sich  an  der  Hetze.  Als  Philipp  Adolf 
von  Kessel  mit  den  Windhunden  auf  den  Schönauer  Acker  ging,  begegnete 
ihm  der  Sekretär  von  der  Heiden.  Derselbe  schoss  auf  die  Windhunde 
und  rief  seinen  Leuten  zu  „selten  den  schelmen  greifen".  Andein  Tags 
zog  er  mit  dem  ganzen  Heidener  Jagdtrosse  und  einem  Haufen  bewaffneter 
Schützen  vor  Schönau,  jagte  ringsum,  liess  „dem  herrn  zum  speit"  *  das 
Hörn  blasen  und  schrie:  „Wo  bleiben  nun  die  fauligen  vom  haus  Schönau? 
Ich  will  sie  noch  ehender  kriegen  als  der  teufel,  dan  sie  sind  nicht  alle- 
zeit auf  dem  haus." 

Aber  auch  durch  diese  Roheiten,  welche  für  den  Verfall  der  guten 
Sitten  unseres  edlen  deutschen  Volkes  in  der  Zeit  nach  dem  dreissigjährigen 
Kriege  bezeichnend  sind,  liess  sich  Hillensberg  nicht  einschüchtern.  Er 
wahrte  die  Rechte  Schönaus  gegen  die  Heidener,  versetzte  auch  wohl 
Schönauer  Ländereien,  wenn  er  Geld  nötig  hatte,  —  so  1659  drei  Morgen 
aus  dem  Hirzerfeld  an  die  Laurensberger  Kirchmeister  für  200  Thaler,  — 
bemühte  sich  aber  auch  redlich  die  Verhältnisse  und  zwar  zunächst  die 
Wardener  zu  ordnen.  1641  legte  er  die  1000  Thaler  an  Peter  Herl  ab. 
Die  Erben  Heinen  hatten  nun  noch  300  Thaler,  50  Doppeldukaten  und 
250  schwere  Thaler  zu  fordern.  Ihr  Recht  auf  die  entsprechenden  Renten 
erwarb  Hillensberg  ebenfalls,  und  die  fürstlichen  Kommissare  Johann  von 
luden  und  Peter  Ritz  erklärten  1648,  dass  er  dabei  zu  raanuteniren  sei. 
Die  Kommissionskosten  in  der  Wardener  Angelegenheit  beliefen  sich  auf 
nicht  weniger  als  1220  Thaler  3  Schillinge. 

Am  2.  September  1667  erlöste  ihn  der  Tod  von  aller  Sorge.  Er 
wurde  in  Warden  begraben.  Seine  Witwe  setzte  den  Kampf  gegen  die 
Frau  zur  Heiden  wacker  fort,  unterstützt  durch  Baltasar  von  Kessel,  der 
als  Statthalter  des  Gerichts  die  Geschäfte  führte. 

Mittlerweile  kam  Araandus  zur  Einsicht,  dass  sein  Vetter  Max  ihn 
arg  hintergangen  habe.  Es  stellte  sich  heraus,  dass  dessen  Güter  Fronen- 
broch  und  Hörstgen  derart  überschuldet  waren,  dass  allein  der  Abt  von 
Kamp  20000  Thaler  daran  zu  fordern  hatte.  Dann  aber  liess  Max  den 
armen  Amandus  in  einer  schweren  Krankheit  trotz  allen  Bitten  ohne  jede 
Unterstützung.  Darum  widerrief  Amandus  am  29.  Oktober  1670  vor  dem 
Notar  Collen  in  Aachen  den  Vertrag  von  1663.  Am  7.  Juli  1671  erstritt 
er  sodann  ein  obsiegendes  Urteil  gegen  die  Eheleute  Hillensberg;  sie 
wurden  angewiesen  dem  Amandus  Haus  und  Herrlichkeit  Schönau  abzu- 
treten. Warden  und  Merz  waren  demselben  schon  1668  zugesprochen 
worden.    Aber   auch    dieser  Sieg   hatte   für   Amandus   keine  Bedeutung. 

*)  Spott,  Verdruss,  Aerger. 


—  106  — 

Max  hielt  am  Vertrage  von  1663  fest  und  betrachtete  das  Urteil  als  zu 
seinen  Gunsten  gesprochen.  Am  14.  August  1671  rückte  er  mit  Heidener 
Schützen  vor  Schönau  und  nahm  das  Haus  ein.  Die  Witwe  Hillensberg- 
rief  zwar  während  des  Einbruchs  „sie  wolle  ihren  bruder,  herrn  Amandus 
von  Mylendunck,  gutwillig  einlassen,  der  Max  hette  alda  nichts  zu 
schaffen",  aber  die  Einsicht  kam  zu  spät.  Die  Einbrecher  hausten  wüst. 
Vieles  wurde  zerschlagen  und  verbrannt,  den  Rest  behielt  Max.  Er  Hess 
das  Haus  zerfallen,  hieb  das  Gebüsch,  selbst  die  Obstbäume  nieder  und 
verbrannte  oder  verkaufte  das  Holz.  Die  Witwe  Hillensberg  schrieb  an 
den  Bruder  des  Max  —  Dezember  1.  ohne  Jahr  — :  „Es  gehet  alhier 
wunderlich  zu;  das  land  bleibt  ungebaut,  und  als  sie  haben  angefangen 
zu  dreschen  hab  ich  von  den  fruchten  und  auch  biesten  protestirt,  und 
stossen  sich  nit  an  protest  und  faren  immer  fort  mastbiesten  abzuthun; 
meinen  vorrath  ist  vorerst  gessen,  das  dienstvolk  laufet  mir  alle  tag  an 
die  Ohren  und  ich  kann  sie  leider  Gott  nit  helfen;  es  werden  kein  kohlen 
geholt;  es  wird  hier  viel  ding  vertestuiret  ^,  welches  am  Haus  wieder 
aufzurichten  sehr  schedlich^  ist.** 

Amandus  verpföndete  am  22.  August  1671  Haus  und  Herrlichkeit 
Schönau  durch  Akt  des  Notars  Johann  von  Trier  an  den  Gubernator  der 
Festung  Rheinberg  und  dessen  Frau  Gertrud  von  Bronckhorst  für  6000 
Reichsthaler,  die  er  nach  seinem  Ausdruck  „zur  abstattung  meiner  Schuldig- 
keit, vornehmlich  meiner  Schwester  sodan  den  nichten  Blanche^  und  nötige 
eigene  Verpflegung"  *  geliehen  hatte.  Wir  sehen,  dass  er  sich  der  Schwester 
wieder  näherte.  Die  völlige  Aussöhnung  ergiebt  sich  aus  dem  Testaments- 
konzept von  1673,  worin  Amandus  „zu  ziemlichem  alter  gekommen"  zu- 
nächst alle  Verträge  widerruft,  die  er  mit  seinem  Vetter  Max  gemacht  hatte, 
dann  seine  Schwester  Anna  Maria  zur  Universalerbin  einsetzt,  endlich  die 
Enkel  seiner  Schwester  Agnes  der  Witwe  Hillensberg  substituiert.  Das 
Testament,  welches  er  „krank  zwar  an  leib  aber  an  verstand  ganz  unge- 
schwächt" 1674  in  Aachen  vor  Notar  und  Zeugen  verfasste,  gibt  ausser- 
dem den  Grund  des  Widerrufes  jenes  Vertrages  an:  „weil  seine  vetteren 
Goddart  und  Max  ihn  mit  glatten  worten  dazu  gebracht**  aber  ihrerseits 
die  Bedingungen  nicht  gehalten  hätten. 

Aus  demselben  Jahre,  Juli  2.,  stammt  eine  Urkunde,  worin  Amandus 
den  Jesuiten  zu  Jülich  den  Ueberrest  des  Hofes  und  den  Zehnten  zu 
Niedermerz  gerichtlich  verschreibt  „zu  erhebung  400  pattakons".  Er  ver- 
spricht seine  Nichte  Anna  Maria  de  Blanche,  welche  vor  einigen  Jahren 
durch  das  Düsseldorfer  Hofgericht  in  den  Zehnten  eingesetzt  worden  war, 
aus  andern  Gütern  zu  entschädigen. 


*)  mutwilUg  verdorben.    *)  kostspielig. 

^)  den  Rechtsnachfolgern  seiner  Schwester  Agnes. 

*)  lieber  des  Amandus  Verhältnisse  und  die  der  Witwe  HiUensberg  schreibt  der 
Ltitticher  Kanonikus  Gerard  von  Kessel  am  24.  Februar  1673:  „der  goeder  her  Amandus 
is  binnen  Aakon  in  siechte  kleider  en  siecht  onderhalt,  syn  snster  is  op  Ursveit  uyt  mit- 
leiden angenomen,  so  lang  als  dat  sal  duyren.*^ 


—  107  — 

Endlich  gab  dem  Violgeplagten  das  Eeichskammergericht  auch  gegen 
den  Max  Recht.  Am  7./ 17.  Juli  1674  erfolgte  der  Spruch,  dass  es  Max 
„nicht  geziemet  noch  geburt  habe  haus  und  herrlichkeit  Schönau  einzuneh- 
men sondern  daran  zu  viel  und  unrecht  gethan**.  Auf  dieses  Urteil  hin  ver- 
pfändete Andreas  von  Hillensberg  zu  Ürsfeld,  der  Bruder  des  verstorbenen 
Adolf,  für  200  Thaler  „gewisses  silberwerk  und  klenodien''  bei  der  Witwe 
Puissont  zu  Aachen  und  übergab  das  Geld  dem  Amandus  und  der  Anna 
Maria  gegen  Verpföndung  des  Neuen  Bends  zu  Schönau.  Sollte  sich  die 
Einräumung  des  Hauses  Schönau  verzögern,  so  dürfe  Andreas  die  Pfand- 
schillinge einlösen,  welche  Buirette  auf  Warden  vorgeschossen  hatte  und 
an  dessen  Stelle  treten.    Warden  war  also  auch  verpfändet. 

Auch  vom  Siege  über  Max  hatte  Amandus  keinen  Vorteil;  er  starb 
noch  in  demselben  Jahre. 

Andreas  hatte  klug  gehandelt,  als  er  sich  für  seine  200  Thaler  eine 
zweite  Sicherheit  stellen  liess.  Kaum  hatte  Amandus  die  Augen  ge- 
schlossen, da  „erschien 

h.  Maximilian,  Freiherr  von  Mylendunck,  Schönau,  Pronenbroch, 
Hörstgen,  Herr  zu  Hüls  und  zur  Warden  etc.  nach  absterben  des  herrn 
Amandi  .  .  .  und  ergriff  besitz  von  dem  hause  und  der  herrschaft  Schönau 
ubermitz  deroselben  unterthanen  von  Gott  dem  allmächtigen  und  dem  h. 
element  der  sonnen,  wie  sich  gebürt".  Mit  Auflegung  der  linken  Hand 
in  die  Seite  warf  er  einen  goldenen  und  einen  silbernen  Pfennig  unter  die 
Unterthanen  und  empfing  dann  deren  Eid.  „So  geschehen  Schönau  vor 
der  brügge  in  gegenwart  des  pastors  zu  Berg,  Johan  Baptista  Bex  und 
Thomas  Kütgens  sazellan^" 

Die  Witwe  Hillensberg  flüchtete  wieder  nach  Ürsfeld  zu  ihrem 
Schwager.  Sie  konnte  ihr  Recht  am  Reichskaramergericht  nicht  mehr 
geltend  machen  „weil  inzwischen  die  verhergung  der  Stadt  Speyer  durch 
französische  truppen  und  die  verstörung  des  reichskammergerichts  vor- 
gefallen ist".  In  ihrem  Testamente,  datiert  Ürsfeld  15.  Juni  1676,  setzte 
sie  den  Sohn  ihrer  Nichte,  Isak  Lambert  von  Blanche,  zum  Universalerben 
der  ganzen  Hinterlassenschaft  mit  Einschluss  von  Schönau  unter  der  Be- 
dingung ein,  dass  dessen  Mutter,  Anna  Maria  von  Brauhoff,  Witwe  de 
Blanche,  die  Nutzniessung  auf  Lebenszeit  habe  und  jede  seiner  Schwestern 
1600  Reichsthaler  erhalte,  wenn  sie  standesgemäss  heirate. 

Max  von  Mylendunck  behielt  unterdessen  bis  zu  seinem  Tode,  der 
im  Jahre  1692  erfolgte,  die  Herrschaft  Schönau.  Er  war  zwar  ein 
Usurpator  wie  Adolf,  aber  er  verteidigte  die  Gerechtsame  Schönaus  mit 
grösserer  Entschiedenheit  gegen  die  Uebergriffe  der  Heidener.  Im  Jahre 
1679  legte  er  dem  Horbacher  Gerichte  drei  Originalurkunden  vor:  Die 
Anerkennung  der  Schönauer  Gerichtsbarkeit*  durch  Godart  von  der  Heiden 
von  1373,  das  Urteil  des  Jülicher  Hauptgerichtes  von  1510  und  die  Ver- 
einbarung zwischen  Dieterich  von  Mylendunck  und  Werner  von  Schönrade 

*)  Qu  ix,  Schönau  S.  1,  Anm. 


—  108  — 

von  1523.  Das  Gericht  erkannte  dieselben  als  echt  und  richtig  an  und 
versprach,  daraufhin  zwischen  der  Frau  von  Heiden  und  Max  behufs  fried- 
licher Beilegung  aller  Streitigkeiten  vermitteln  zu  wollen. 

Durch  den  Tod  seines  Bruders  Gothard  war  Max  1683  in  den  vollen 
Besitz  von  Fronenbroch  und  Hörstgen  gelangt.  Ausser  diesen  beiden 
waren  noch  andere  und  zwar  uneheliche  Kinder  von  Graft  HI  vorhanden. 
Baltasar  erklärte  1616,  dass  seine  Vormünder  den  Rindsbrucker  Hof  in 
das  Grundbuch  des  Scholasters  vom  Stifte  Essen  auf  seinen  Namen  hätten 
eintragen  lassen.  Da  aber  der  Hof  bei  der  Teilung  seinem  Bruder  Graft 
zugefallen  sei  und  dieser  ihn  gebeten  habe,  denselben  auf  den  Namen 
eines  der  mit  Margarethe  von  Eitelbeck  gezeugten  Kinder  eintragen  zu 
lassen,  so  wolle  er,  dass  sein  (Baltasars)  Name  im  Buche  gestrichen  und 
an  dessen  Stelle  Adolf,  der  natürliche  Sohn  des  Graft,  angeschrieben  werde. 

Das  Leben  des  Max  war  auch  nicht  ohne  Tadel.  Er  lebte  lange 
Zeit  in  wilder  Ehe  mit  einer  „adeligen  juflFer  Tegelen  vom  Bungart  nechst 
Issum".  Seine  beiden  Töchter  waren  schon  „zu  mannbaren  jähren"  ge- 
kommen, als  Max  die  Tegelen  vor  einem  „statischen  prediger"  zu  Vaels 
heiratete.  Bevor  es  zu  dieser  Eheschliessung  kam,  war  eine  andere  ver- 
sucht worden,  die  nach  einer  im  Jahre  1737  abgegebenen  Erklärung  der 
Antoinette  von  Blanche  folgenden  Verlauf  genommen  haben  soll.  Max 
liebte  es  nach  der  Gewohnheit  des  damaligen  Landadels  jener  Gegend  in 
den  Kneipen  herumzusitzen  und  mit  Leuten  des  niedrigsten  Standes  Bier 
und  Branntwein  zu  trinken.  Zur  Zeit  als  seine  Tochter  Margarethe 
Elisabeth  etwa  24,  die  andere,  Anna  Maria  20  Jahre  alt  war,  kam  Max 
eines  Tages  ganz  betrunken  nach  Hause  und  stürzte  auf  der  Fallbrücke 
zusammen.  Man  trug  ihn  für  tot  ins  Haus  und  legte  ihn  auf  ein  Bett  im 
Saale.  Die  Töchter  schickten  den  Diener  Marschall  sofort  nach  Aachen 
zu  dem  reformierten  Prediger  Wenninger,  damit  dieser  noch  die  Trauung 
vornehme.  Als  der  Bote  mit  der  Nachricht  zurückkehrte,  der  Prediger  sei 
abwesend,  warf  sich  die  älteste  Tochter  auf  ein  Pferd  und  holte  den 
katholischen  Pfarrer  von  Laurensberg.  Der  legte  die  Hand  des  Max  in 
die  Hand  der  Tegelen  und  fragte  ihn  wiederholt,  ob  er  die  Margarethe 
Tegelen  zu  seiner  Hausfrau  nehme.  Es  erfolgte  jedoch  von  selten  des 
bewusstlosen  Max  keine  Antwort  „weder  mit  zeichen  weder  mit  drücken 
w^eniger  mit  werten".  Als  Max  wieder  zu  Kräften  und  Gesundheit  ge- 
kommen war  und  von  dieser  sonderbaren  Trauung  hörte,  beteuerte  er 
öflFentlich,  er  wisse  von  keiner  Heirat  und  drohte,  er  werde  dem  Pfarrer 
von  Berg  „denselben  weil  er  rothe  hären  hatte  rothkopf  nennend"  tot- 
schiessen,  wenn  er  sich  unterstehe,  diese  Eheschliessung  in  seine  Bücher 
einzutragen.  Die  Zeugin  wusste  das  alles  so  genau,  weil  sie  damals  mit 
ihrer  Mutter  auf  dem  Vorhofe  zu  Schönau  gewohnt  und  dem  geschilderten 
Auftritte  neben  Philipp  Gentis,  Fettmenger,  Bemelman  und  zwei  mylen- 
dunckschen  Advokaten,  Richterich  und  Defoure,  im  Säle  zugesehen  hatte. 

Der  damalige  Herr  zu  Crsfeld,  Charles  de  St.  Remy,   belangte  die 


—  109  — 

Töchter  des  Max  wegen  Verleumdung.  Nachher  geriet  er  mit  dem  Vater 
in  Streit  über  einen  Schönauer  Bend.  Während  Max  1687  sich  in  Frohnen- 
broch  befand,  kam  St.  Remy  nach  Schonau  um  sein  Recht  geltend  zu 
machen,  wurde  aber  dort  von  den  Mädchen  „mit  harten  Scheltwörtern 
affrontirt",  dann  auf  deren  Anstiften  von  den  Leuten  und  Bedienten  der- 
selben „mit  schlagen  übel  traktirt,  gestossen,  geschossen,  verwunt,  endlich 
in  den  weier  geworfen**.  Mitleidige  zogen  ihn  heraus  und  trugen  ihn  in 
das  Haus  an  die  Kreuzer,  wo  er  „erlabt  und  wieder  zu  recht  gebracht" 
wurde.  Hierauf  machten  sich  die  Mädchen  mit  Sack  und  Pack  nach 
Fronenbroch,  auch  der  Pächter  zog  ab  und  das  Gut  blieb  öde  liegen.  Die 
Witwe  von  Blanche,  „welche  dermalen  zu  Schönau  aufm  vorhof  und  im  thurm 
sich  elendiglich  aufgehalten",  Hess  die  Ländereien  1689  bauen;  als  aber 
die  Frucht  reif  war,  erschien  St.  Remy  und  nahm  auf  grund  eines  Erkennt- 
nisses des  Heidener  Gerichts  die  Hälfte  der  Ernte  weg  als  Entschädigung 
für  die  erlittenen  Beleidigungen,  die  andere  Hälfte  holte  Max.  Im 
folgenden  Jahre  versuchte  Frau  von  Blanche  noch  einmal  ihr  Glück. 
Aber  nun  kam  Max  mit  holländischen  Reitern,  trieb  sie  vom  Hause  ab 
und  nahm  alles  Getreide  an  sich.  Anfangs  Dezember  starb  der  Usurpator 
zu  Schönau ;  gleich  nach  seinem  Tode  zog  Isak  Lambert  von  Blanche,  der 
Sohn  der  Witwe,  dort  ein. 

4.  Die  Herren  von  Schönau  aus  der  Familie  von  Blanche. 

Die  älteste  Nachricht,  welche  sich  über  dieses  Geschlecht  im  Schönauer 
Archive  vorfindet,  stammt  aus  dem  Jahre  1545.  Am  3.  Juni  gab  Karl  V. 
seinem  lieben  Getreuen,  Ritter  Stefan  von  Blanche,  ein  Schreiben,  welches 
den  Lehenhof  von  Brabant  aufforderte,  demselben  in  seiner  Angelegenheit 
zu  helfen. 

Stefans  Sohn  Johann  (I)  heiratete  Maria  von  Radelo,  die  in  einem 
andern  Stammbaume  von  Renesse  genannt  wird;  nach  ihr  nannten  sich 
später  die  Schönauer  de  Blanche  de  Radelo.  Beide  sollen  in  der  Kirche 
zu  Limburg  begraben  sein.  Von  ihnen  stammte  Johann  (II),  Kapitän  in 
kaiserlichen  Diensten,  verheiratet  mit  Anna  von  Hillensberg  von  Driesch. 
Ihre  Söhne  waren  Wilhelm,  Gatte  der  Anna  Maria  (von)  Brauhoff,  der 
Stammvater  der  Linie  Blanche-Schönau  und  Johann  (III),  vermählt  mit 
A.  M.  von  Hirtz-Landskron  ^ 

Anna  Maria  (von)  Brauhoff  war  nach  dem  frühen  Tode  ihrer  Eltern 
bei  den  Eheleuten  Adolf  von  Hillensberg  erzogen  worden.  Dieselben 
scheinen  ihr  auch  bei  ihrer  Verheiratung  den  Niedermerzer  Zehnten  an- 
gewiesen zu  haben.  Nachdem  Amandus  von  Mylendunck  den  Prozess 
gegen  Hillensberg  gewonnen  hatte,  zog  er  auch  diesen  Zehnten  wieder  an 
sich.  Da  er  jedoch  der  Anna  Maria  die  Aussteuer  ihrer  Mutter  mit  6000 
Gulden  nicht  auszahlen  konnte,  liess  sich  ihr  Gatte  Wilhelm  von  Blanche 
vom  Düsseldorfer  Hofgericht  in  denselben  einsetzen.    Durch  das  Testament 

*)  üeber  ihn  und  die  Töchter  siehe  unten  Beilage  II. 


-  110  — 

der  Hillensberg,  welche  die  Patin  der  Frau  von  Blanche  gewesen  zu  sein 
scheint,  erhielt  letztere  das  Nutzniessungs-  und  ihr  Sohn  Isak  Lambert 
das  Eigentumsrecht  auf  Scliönau,  wo  die  Blanche  in  Erwartung  besserer 
Zeiten  wenn  auch  in  grosser  Not  wohnen  blieb.  Ihr  Häuschen  war  so 
gebrechlich,  dass  es  trotz  seinen  Stützen  zusammenstürzte  und  von  Max 
dem  Eindringling  verbrannt  wurde,  worauf  die  Witwe  sich  in  einen  Turm 
zurückzog.  Auch  von  hier  durch  Max  vertrieben,  ging  sie  nach  Hase- 
wald. Ausser  Isak  Lambert  (geb.  zu  Warden  am  13.  Januar  1660)  hatten 
die  Eheleute  Wilhelm  de  Blanche  noch  folgende  Kinder:  Antoinette,  geb.  am 
15.  März  1661,  Anna  Maria,  Sibilla  Agnes,  um  1690  verheiratet  mit  Adolf 
Schardinell,  Helene  Eebekka,  Christine.  Christine  und  Anna  Maria  werden 
in  einem  Briefe  von  1694  der  Antoinette  als  abschreckende  Beispiele  vor- 
gehalten. „Euer  masseur  Christina  hat  sich  also  mit  dem  Rösgen  ver- 
gangen und  ihrer  adlicher  familien  ein  solche  schand  angethan.*  Sie 
hatte  nämlich  den  Rösgen  oder  Rosen,  einen  Nadel macher  in  Aachen  ge- 
heiratet. Von  ihrem  Sohn  Heinrich,  „von"  Rosen  heisst  es,  er  habe  in 
äusserster  Armut  gelebt  und  in  der  kaiserlichen  Miliz  Kadetsdienste  an- 
nehmen müssen.  Von  den  1600  Thalern,  welche  die  Witwe  Hillensberg 
seiner  Mutter  im  Testamente  ausgesetzt  hatte,  erhielt  Heinrich  trotz  allen 
Bemühungen  nichts,  weil  die  Ehe  nicht  standesgemäss  war.  Von  der 
Anna  Maria  schreibt  der  Briefsteller:  „Spigelt  euch  an  euer  masseur 
Marie**.  Sie  war  mit  einem  gewissen  Karl  Hecker  in  die  Ehe  getreten; 
ihren  Söhnen  Karl  und  Johann  waren  wenigstens  einige  Morgen  Land  im 
Schönauer  Feld  eingeräumt  worden. 

Nach  dem  Tode  des  Max  Hess  die  älteste  Tochter  durch  Wolter 
Engelbert  von  Wyenhorst  unter  den  gewöhnlichen  Formalitäten  von  Schönau 
Besitz  ergreifen.  Aber  in  der  darauf  folgenden  Nacht  (13.  Dezember 
1692)  rückte 

a.  Isak  Lambert  de  Blanche  von  Hasewald  her,  wo  er  sich  bei 
seiner  Mutter  aufgehalten  hatte,  mit  seinem  Schwager  Caille  und  einem 
Haufen  Bewaffneter  in  Schönau  ein,  trieb  den  jungen  Herrn  Gentis  aus 
Aachen,  der  die  Leiche  des  Max  nach  Fronenbroch  bringen  sollte,  mit 
Ohrfeigen  aus  dem  Hause,  jagte  die  Diener  und  den  Fuhrmann  vom  Hofe, 
liess  den  Sarg  in  den  Vorhof  bringen  und  dort  im  Regen  stehen,  und 
nahm  am  15.  Dezember  „morgens  9  uhr  mit  allen  solemni täten  und 
und  ceremonien**  Besitz  von  Haus  und  Herrlichkeit.  Er  fand  das  Haus 
verfallen  und  alles  in  übelem  Zustande.  Die  Einziehenden  brachten  auch 
nichts  mit  um  dem  Elende  steuern  zu  können,  die  Familie  befand  sich  in 
trostlosen  Verhältnissen.  Aus  dem  Jahre  1690  findet  sich  eine  Ver- 
schreibung  über  200  Thaler,  welche  die  Witwe  Blanche  dem  Dietrich 
Holz  in  Aachen  schuldete,  der  sie  ihr  „in  ihren  höchsten  nöthen*'  vorge- 
streckt hatte.  Als  Sicherheit  war  dem  Holz  das  Manngut  auf  dem  Prop- 
steier Wald  gestellt  worden.  Ausserdem  hatte  Holz  in  den  Jahren  1685 
bis  1688  für   141  Aachener  Gulden  Roggen  geliefert.    Isak  Lambert  be- 


—  111  — 

kennt,  dass  der  Herr  Georg  Ulrich  Wenning  ihm  „für  rechnung  des  ehr- 
würdigen consistorii  der  refprmirten  gemeinde  von  Vaels**  fünf  Reichsthaler 
gegeben  habe. 

Trotz  der  Ungunst  der  Umstände  trat  von  Blanche  in  die  Ehe.  Er 
heiratete  am  22.  April  1694  Isabella  von  Kessel,  Tochter  Baltasars  und 
der  Margarethe  von  Broch,  Enkelin  Johanns  und  der  Agnes  von  Mylen- 
dunck.  Isabella  hatte  noch  drei  Geschwister:  Johann  Wilhelm,  Anna 
Maria,  verheiratet  mit  Bemard  Hammes  und  Elisabeth,  welche  am 
15.  Februar  1751  zur  Äbtissin  von  St.  Jörisbusch  gewählt  wurde. 

Die  Braut  war  katholisch  und  im  dritten  Grade  mit  Isak  Lambert 
blutsverwandt,  die  Ehe  demnach  ungültig.  Am  7.  Juli  1695  dispensierte 
der  Fürstbischof  von  Lüttich  von  den  Ehehindernissen  und  erteilte  die 
Erlaubnis  ohne  Aufrufe  zu  contrahieren  —  unter  gewissen  Bedingungen, 
welche  dem  Pfarrer  mitgeteilt  waren.  Eine  derselben  ist  jedenfalls  die 
katholische  Kindererziehung  gewesen,  denn  alle  Kinder  Isak  Lamberts, 
der  selbst  ein  ziemlich  zorniger  Kalvinist  war,  gehörten  der  katholischen 
Religion  an.  Wahrscheinlich  ist  damals  auch  Isaks  Schwester  Antoinette 
zur  Kirche  zurückgekehrt. 

Die  jungen  Eheleute  erfreuten  sich  nicht  lange  des  ungestörten  Be- 
sitzes von  Schönau.  Die  älteste  Tochter  des  Max,  Elisabeth  Margarethe 
hatte  den  Gothard  Graft  von  Mylendunck,  brandenburgischen  Offizier, 
zur  Ehe  genommen.  Im  Mai  1696  zog  Graft  mit  einem  Haufen  Branden- 
burger, deren  Regiment  damals  unter  dem  General  von  Heiden  zum 
Schutze  der  Stadt  gegen  die  Franzosen  in  Aachen  lag,  in  Schönau  ein, 
sperrte  Isak  Lambert  mit  Mutter,  Frau,  Schwester  und  einem  Söhnchen 
in  eine  kleine  Kammer,  führte  alles  Vieh  und  Getreide,  sämtliche  Geräte 
und  Möbel  fort,  untersuchte  die  Gefangenen  „bis  auf  ihre  leiberen",  stiess 
sie  dann  vor  das  Thor  und  blieb  bis  halben  August  auf  Schönau.  Als 
von  Blanche  sich  in  diesem  Monat  „mit  hülf  und  beistand  etlicher  seiner 
verwanten,  guten  freunden  und  herren"  wieder  in  Besitz  setzte,  fand  er 
das  Haus  „verwüstet,  fast  zerbrochen  und  über  einen  Haufen  gerissen", 
auch  nur  mit  2  alten  Pferden,  4  schlechten  Kühen  und  3  Faselschweinen 
versehen.  Weil  er  gewarnt  worden  war,  Mylendunck  würde  ihn  abermals 
tiberfallen,  nahm  er  einen  Pförtner  an  und  hielt  anfangs  20,  dann  12,  zu- 
letzt 6  Wächter.  Unter  letzteren  befanden  sich  ein  von  Ottegraven,  von 
Richterich,  M.  Hammes.  Dieser  Hammes  war  ein  Verwandter  des  Bernard, 
des  Schwagers  von  Blanche.  Bernard  äussert  sich  in  einem  Briefe  aus 
Gent  höchst  erbittert  über  die  Gewaltthat  und  die  Urheberin  derselben. 
Mit  Leid  habe  er  vernommen,  so  schreibt  er,  dass  die  H.  .  .  .  von  Mylen- 
dunck^ auf  Schönau  gekommen  sei,  wenn  er  da  wäre,  wollte  er  sie  abjagen 
und  totschlagen  sowie  alle  „die  euer  edel  liebden  frau  mutter  und  süster 
gallig  getraktert"  *.    Blanche  müsse  eine  andere  Manier  anfangen,   es  sei 

')  Elisabeth  Margarethe  ist  gemeüit. 
«)  Behandelt. 


—  112  — 

ja  doch  kein  Eecht  mehr  auf  der  Welt.  Wenn  Blanche  ihn  ^van  dann"  ' 
habe,  wolle  er  sein  Leben  für  ihn  lassen;  das  thue  er  aber  nur  um  dem 
Schwager  zu  dienen,  nicht  um  „fressen  und  saufen*  wie  viele  Leute 
meinen.  Er  sei  eben  von  einem  achttägigen  Streifzuge  zurückgekommen, 
aber  er  habe  keine  Euhe,  könne  nicht  mehr  schlafen.  —  Es  war  dem 
rauhen  Kriegsmanne  ernst  mit  seinen  Reden;  noch  viel  später  rühmt  Isak 
Lambert  bei  einer  Teilung,  dass  Schwager  Hammes  ihm  sehr  gut  sei. 

Die  „andere  Manier"  hatte  Blanche  angewendet,  aber  die  Mylendunck, 
welche  mit  Gewalt  nicht  durchgedrungen  waren,  suchten  ihrerseits  nun 
auch  auf  andere  Manier  zum  Ziele  zu  gelangen.  Sie  bestritten  das  Recht 
der  Blanche  auf  Schönau,  indem  sie  die  Ehe  seines  Grossvaters  Baltasar 
Brauhoff  mit  der  Agnes  von  Mylendunck  angriffen  und  somit  dessen  Nach- 
kommen als  erbunfähige  Bastarde  darstellten.  Der  hierüber  sich  ent- 
spinnende Prozess  dauerte  bis  1720,  wo  das  Endurteil  zu  gunsten  Isak 
Lamberts  gesprochen  wurde.  Das  kostete  dem  armen  Blanche  wiederum 
viel  Geld,  er  suchte  es  sich  zu  verschaffen  so  gut  es  ging  auf  glimpfliche 
und  unglimpfliche  Weise.  1702  borgte  er  von  Adolf  von  Ottegraven  und 
dessen  Frau  Anna  Nestelinx  75  Reichsthaler;  1704  hinderte  er  die  Zehnt- 
gänger des  Aachener  Kapitels  an  der  Erhebung  des  Zehnten  im  Schönauer 
Felde,  wobei  er  sich  der  Aeusserung  bediente,  man  müsse  es  den  „mort- 
gens^  pfaffen  wie  dem  pastor  von  Würselen"  machen,  den  die  Holländer 
nach  Mastricht  abgeführt  hatten  und  sie  ins  Gefängnis  werfen.  Das 
Kapitel  meinte  in  seiner  Klageschrift  an  den  Kurfürsten,  das  Vorgehen 
und  Schimpfen  des  Blanche  entspringe  einem  „unkatholischen  eifer". 

1714  befand  sich  Isak  in  einer  „dispeterliche  deilung".  Hammes 
zahlte  damals  auf  das  den  Blanche  zustehende  Drittel  vom  Hause  an  die 
Kreuzer,  das  sich  auf  750  Pattakons  belief,  495  Pattakons^  ab.  Das 
waren  jedoch  alles  Tropfen  auf  einen  heissen  Stein;  die  Familie  befand 
sich  immer  in  gedrückten  Verhältnissen  und  häufig  in  bitterster  Not. 

Blanche  hatte  sechs  Kinder:  vier  Söhne  und  zwei  Töchter.  Die 
Mutter  starb  1711,  als  das  jüngste  Kind  3  Jahre  alt  war.  Die  älteste 
Tochter  Anna  Maria  Elisabeth  war  im  Kloster  zu  Lankwarden  erzogen 
worden;  von  dort  schreibt  sie  am  13.  Juni  1712:  „papa  wollet  doch  so 
gütig  sein  und  helfen  mir,  dass  alles  mag  bekommen,  was  von  nöthen  hab, 
dan  ich  bin  ietzund  ganz  resolvirt,  den  geistlichen  stand  anzutreten." 
Laut  Zeugnis  der  Buschgreven  aus  demselben  Jahr  erhielt  sie  pro  dote 
eine  Belehnung  auf  dem  Höngener  Busch  „ad  sieben  hau";  sie  legte  am 
14.  Oktober  1714  Profess  ab. 

Von  den  beiden  jüngsten  Kindern  sagt  Blanche  in  einem  Briefe  an 
den  Freiherrn  von  Reuschenberg  zu  Berensberg,  er  habe  durch  einen 
Expressen  vernehmen  müssen,  dass  sein  Töchterchen  gestorben  und  sein 
Söhnchen  Wilhelm  sehr  krank  sei  (1714).    Wilhelm  blieb  aber  am  Leben. 

»)  nötig. 

*)  mort  dien,  die  bekannte  Verwtlnschunj!^. 

•)  Der  Pattakon  war  etwas  mehr  als  4  Gulden. 


—  113  — 

Der  älteste  Sohn  Johann  Gottfried  studierte  1709  in  Aachen.  Er 
schrieb  an  den  Vater:  „Habe  auch  viele  Sachen  zum  studieren  notwendich, 
viele  bücher  so  ich  am  notwendigsten  müsse  haben.  Es  mangelt  mir  auch 
an  schuh,  hossen^  und  hemden,  durch  die  schuh  hangen  mir  die  zähen, 
durch  die  hossen  die  verssen  u.  s.  w.*'  Gottfried  wurde  1717  für  gross- 
jährig erklärt  und  ging  nach  Wetzlar  um  den  Prozess  gegen  die  Mylen- 
dunck  energischer  zu  betreiben. 

Der  zweite  Sohn,  Adolf  Werner,  welcher  die  Schule  bei  den  Patres 
in  Kempen  besuchte,  „lief  dort  so  nackig  herum,  dass  eure  masseur  sich 
seiner  hat  müssen  schämen"  schreibt  Antoiuette  an  den  Johann  Gottfried. 

Der  jüngste  Sohn,  Gerard  Wilhelm,  lebte  mit  der  Grossmutter  und 
der  Tante  in  Aachen.  Er  „könnte  die  zweite  Schule  besuchen,  wenn  er 
Kleider  hätte **.  Sein  Entlassungszeugnis  aus  der  Schule  „im  Umgang**  ^ 
lautet:  „Pax  Christi.  Memoriale.  Dass  der  söhn  des  wohledlen  herrn  de 
Blanche  vom  jähr  1717  und  zwar  von  monat  januario  bishero  bei  mich 
ensunterschreibenen  zur  schulle  gegangen  und  von  selbiger  zeit  das  schull- 
geld  annoch  hinderständig  und  bishero  unbezahlt  verblieben,  solches  wird 
hiermit  bescheiniget.  Aachen  den  20.  7bris  ao.  1720.  Joannes  Holzapfel, 
rector  scholae  in  ambitu."     Und  am  Rande:  „Monatlich  12  merk.*' 

Antoiuette  forderte  ihren  ältesten  Neffen  auf  für  seine  Brüder  zu 
sorgen.  „Papa  helft  euch  nit,  der  sorget  für  nemant  als  für  sigh.**  Un- 
recht hat  die  alte  Dame  ihrem  Bruder  mit  diesem  Urteile  nicht  zugefügt. 
Isak  Lambert  verbrauchte  von  1708 — 1712  allein  beim  Wirte  am  Hirtz 
nicht  weniger  als  425  Aachener  Thaler  an  Bier  und  Branntwein.  Er  Hess 
die  Getränke  teils  nach  Schönau  bringen,  teils  verzehrte  er  dieselben  in 
der  Schenke.  Dort  stand  die  Rechnung  des  „gepietenden  herrn**  an  der 
Thüre  und  am  Mantelbrett  angeschrieben. 

1720  liess  sich  Blanche  von  Bürgermeister,  Schöffen  und  Rat  der 
Stadt  Aachen  bescheinigen,  dass  er  „mit  seiner  verwitibten  frau  mutter, 
Schwester  und  mutterlosen  kinderen  nunmehro  vor  vielen  jähren  aus  ihrem 
haus  Schonau  ausgesetzet  worden  und  sich  also  in  der  statt  Aachen  mit 
hinterlassung  aller  lebensmitteln  retiriren  müssen,  alwo  er  sich  mit  seiner 
familie  in  einem  gemietheten  hinterbauchen  ^  in  aller  suchen  höchster  be- 
dürftigkeit aufgehalten  und  in  einem  so  miserabeln  stand  ist,  dass  woferne 
ihnen  die  liebe  deren  mitleidenden  freunden  oder  eine  baldige  abführung 
seiner  bei  dem  allerhöchsten  kaiserlichen  kammergericht  obschwebenden 
Sache  nicht  alsobald  zu  hülfe  komme,  er  mit  den  seinigen  in  kurzer  frist 
den  bettelstab  von  thür  zu  thtir  zu  führen  unvermeidlich  gezwungen  ist**. 

Noch  im  selben  Jahre  erfolgte  der  erbetene  Spruch  gegen  die  Mylen- 
duncker.  Die  Hoffnung  Isaks,  dass  seine  Mutter  ihn  und  ihre  Enkel  noch 
auf  Schönau  sehen  werde,  ging  in  Erfüllung.     Aber  in  welchem  Zustande 


')  Strümpfe. 

■)  Domschule. 

")  kleiner  Hinterbau. 


—  114  — 

war  das  Haus!  Ein  Gutachten  gibt  Auskunft.  „Am  grossen  Laienturra 
sind  acht  neue  schild  höchst  nötig,  die  zwei  seitentürrachen  haben  auch 
höchst  nötig  mit  neuen  laien  in  etwa  versehen  zu  werden.  Das  gebühn^ 
im  türm  ist  an  vielen  stellen  durchfaulet,  baussen  dem  türm  und  oben  die 
saalkammer  ist  der  kandel*  zerbrochen,  die  gebühner  ausgefaulet;  das 
tach  oberhalb  der  saalkammer  zu  repariren,  die  andere  seit  des  tachs  der 
neue  bau  zu  repariren ;  das  pflasterwerk  ^  der  obern  turnkammer  schier  all 
abgefallen;  der  gang  zum  süller  oberhalb  die  saalkammer  muss  gebühnt 
werden;  auf  der  saalkammer  sind  drei  trofen  ausgefallen;  das  pflasterwerk 
von  der  saalkammer  in  stand  zu  setzen;  .  .  .  das  zimmer  auf  dem  neuen 
bau,  alwo  das  gepflaster  teils  los  teils  abgefallen  ist;  noch  auf  dem  saal 
müssen  sein  sieben  glasvensteren,  so  der  wind  hat  ausgeworfen,  jede  3^2 
fuss  lang  ^/4  breit"  u.  s.  w.  Die  Werkverständigen  schlugen  die  Kosten 
der  notwendigsten  Reparaturen  auf  6366  Gulden  oder  707  Reichsthaler  an. 

Isak  Lambert  erlebte  die  Wiederherstellung  nicht  mehr.  Er  war 
„in  kaiserlichen  diensten  kreuzweis  dufch  einen  fuss  geschossen**  und  da- 
her „ziemlich  impotent**.  In  der  letzten  Woche  des  Dezember  1722  führte 
ihn  der  Tod  in  das  Land,  wo  er  die  Füsse  nicht  mehr  nötig  hatte. 

b.  Johann  Gottfried,  Werner  Adolf,  Gerard  Wilhelm  von 
Blanche  de  Radelo,  Herren  zu  Schönau. 

Der  bedeutendste  aber  auch  selbstbewussteste  *  unter  den  drei  Söhnen 
Isak  Lamberts  war  der  erstgenannte,  der  auch  seine  Brüder  lange  über- 
lebte. Jedoch  die  Geldverlegenheit,  welche  bei  den  Besitzern  der  Herr- 
schaft seit  geraumer  Zeit  chronisch  geworden  war,  konnte  er  trotz  aller 
Gewandtheit  nicht  beseitigen.  Um  Geld  zu  beschaffen  und  Schulden  zn 
bezahlen,  wendeten  die  Brüder  zunächst  das  gewöhnliche  Hausmittel  an: 
sie  versetzten  Ländereien.  1725  erhielt  Leonard  Lörs  aus  Aachen  4 
Morgen  im  Hirtzerfeld  wegen  einer  Schuld  von  360  Thaler  ad  80  Kölner 
Albus  ^,  welche  von  versessener  Hausmiete,  Bier,  Kost  und  vorgestrecktem 
Gelde  herrührte  und  von  der  Frau  Grossmutter,  dem  Vater  und  der  Tante 
gemacht  war.  Im  folgenden  Jahre  erhielt  derselbe  einen  Morgen  für  90 
Reichsthaler,  welche  die  Brüder  zur  Fortsetzung  ihrer  Rechtshändel  ver- 
wendeten; 1728  zwei  Morgen  für  150,  1739  fünf  Morgen  für  450  Reichs- 
thaler, wovon  280  Thaler  für  die  Ausrüstung  des  Gerard  Wilhelm  ver- 
wendet wurden,  der  in  kaiserlichen  Kriegsdiensten  als  Fähnrich  angenommen 
worden  war,  während  der  Rest  zur  Deckung  einer  Schuld  an  geliehenem 
Gelde  und  Verzehr  diente.     1759  löste  Johann  Gottfried  das  Land  ein. 


')  Dielung. 

■)  Dachrinne. 

*)  Phesterwerk. 

*)  Er  liess  sich  1720,  zur  Zeit  wo  die  Familie  in  grosser  Not  war,  bei  dem 
Aachener  Goldschmied  Johan  von  Hauselt  ein  Siegel  schneiden,  das  30  ftulden  aix  kostete. 

*)  80  Kölner  Albus  sind  gleich  54  Aachener  Mark ;  es  handelt  sich  also  um  Reichs- 
thaler. 


—  115  — 

1727  nahmen  die  Blanche  von  den  Erben  von  Schrick  im  Morkhoff^ 
100  Louisdor  zu  4^/o  auf,  wofür  sie  Schönau  und  alle  ihre  Güter  als 
Unterpfand  stellen  mussten.  Zum  Neubau  des  Hauses  liehen  sie  sodann 
1731  durch  den  Lütticher  Advokaten  Jamar  de  Libois  von  einem  Herrn 
de  Wampe  tausend  und  im  folgenden  Jahre  noch  1500  Thaler  unter  der 
Bedingung,  dass  die  Verschreibungen  vor  dem  Schönauer  Gericht  auf 
Haus  und  Herrlichkeit  eingetragen  wurden.  Das  geschah  aber  nicht, 
wenigstens  konnte  Jamar  keinen  Einblick  in  die  Protokollbücher  erlangen. 
Darüber  sprach  sich  der  heissblütige  Wallone  in  der  ehrenrührigsten  Weise 
aus;  aber  Gottfried  liess  ihn  durch  sein  Gericht  „propter  atrocissimas 
iniurias**  zu  einer  Ehrenentschädigung  sowie  zu  einer  entsprechenden  Geld- 
strafe verurteilen.  Eine  Berufung  an  den  Kaiser  hatte  für  Jamar  keinen 
Erfolg. 

Auch  Johann  Gottfried  wendete  sich  an  das  Oberhaupt  des  Reiches 
und  zwar  mit  derselben  Bitte  wie  sein  Vorfahr  Gerard  von  Schönau.  Er 
setzte  die  Rechts-  und  Gerichtsverhältnisse  der  Herrschaft  auseinander, 
wies  darauf  hin,  dass  dieselbe  erst  1720  seinem  Vater  wieder  zugesprochen 
worden  sei  und  ersuchte  schliesslich  den  Kaiser:  ihn  den  Bittsteller  „samt 
weib,  kindern,  brüdern,  erben,  nachkömlingen,  anverwanten,  dienern,  zu- 
getanen, hausgesind  und  brodgenossen  mit  aller  ihrer  leib,  hab  und 
güteren,  wie  auch  das  immediat  haus  herrschaft  und  sonnenlehen  Schönau 
samt  zugehörigen  dorfschaften,  weilern,  höfen,  Wohnungen,  häusern  und  so 
geist  —  allodial  —  als  lehengütern,  eingesessenen,  leheuleuten,  larssen, 
erbpächteren  und  fort  sämtlichen  unterthanen,  auch  Statthalter,  schultheiss, 
scheffen,  gerichtschreiber,  prokuratoren  und  boten,  imgleichen  aller  hoheit 
und  herrlichkeit,  ober-  und  niedergerichten,  regalien,  herren-  und  lehen- 
kammer,  Jagdgerechtigkeit,  gebot  und  verbot,  geleit,  accinsen  und  weg- 
geldern,  erbhuldigung,  Schätzung,  frohnen,  wachten  und  diensten,  Privilegien, 
freiheiten,  benefizien,  immunitäten,  exemtionen,  gewohnheiten,  recht  und 
gerech tigkeiten,  renten,  erbpfächten,  Zinsen  und  einkommen  hinfürter  ewig- 
lich in  dero  kaiserlicher  und  des  heiligen  römischen  reichs  sonderbaren 
vorspruch,  schütz,  schirm  und  protektion  und  allerhöchst  deroselben  und 
des  heiligen  reichs  adlers  salvam  guerdiam  auf  und  anzunehmen"  auch 
ihm,  Gottfried  von  Blanche,  zu  gestatten,  die  von  Schönau  veräusserten 
Parzellen,  Renten  und  Erbzinsen  gegen  Erlegung  des  empfangenen  quanti 
an  sich  zu  ziehen  und  den  betreifenden  die  Appellation  von  Schönau  zu 
verbieten. 

Zur  Wiedererlangung  der  Parzellen,  Renten  und  Erbziusen  bediente 
sich  Gottfried  mit  Vorliebe  der  sogenannten  Reduktionsrechnung.  Er  sah 
die  alten  Verschreibungen  sorgfältig  nach,  berechnete  die  Einkünfte  der 
Gläubiger  und  klagte  auf  Ersatz  alles  dessen,  was  über  die  reichsgesetz- 
lich erlaubten  5  ^/o  hinausging.   Von  den  Rechtsnachfolgern  eines  Gläubigers, 

')  Der  Morkhof-Mohrenkopf  lag  in  der  Pontstrasse  zu  Aachen  an  der  nördlichen 
Ecke  der  jetzigen  Friesenstrasse. 


—  116  - 

dem  Baltasar  von  Mylendunck  1601  einen  Erbpacht  von  13^2  Fass  Roggen 
und  5^2  Kapaun  für  200  Thaler  versetzt  hatte,  forderte  Blanche  1743 
nicht  weniger  als  1552V2  Fass  und  632V2  Kapaun  als  ,,zu  viel  genossen^ 
zurück;  der  Kirche  zu  Laurensberg  rechnete  er  vor,  dass  sie  ihm  700 
Thaler  zu  erstatten  habe  und  so  in  zahlreichen  Fällen.  Wenn  er  dann 
auch  diese  Summen  nicht  erhielt,  so  nahm  er  doch  wenigstens  das  Land, 
die  Renten  und  Erbpächte  wieder  an  sich. 

Uebrigens  besass  dieser  Herr  von  Blanche  ein  solches  Bewusstsein 
von  seiner  Herrlichkeit,  dass  selbst  ein  grosser  Potentat  damit  hätte  aus- 
kommen können.  Zunächst  gaben  ihm  die  Herren  von  Heiden,  von  Bongart 
und  besonders  von  Leerode,  überreiche  Gelegenheit  zu  Protesten  gegen  die 
„Violation  schönauischer  Jurisdiktion**.  Coomans,  den  von  Leerode  zu 
seinem  Vogteiverwalter  ernannt  hatte,  erliess  viele  „libellen"  gegen-  die 
Schönauer,  worunter  Dekrete,  Vorladungen  und  sonstige  Schriftstücke  des 
Heidener  Gerichts  zu  verstehen  sind.  Johann  Gottfried  Hess  seinerseits 
ein  Dekret  an  die  Kirche  zu  Richterich,  die  er  im  Selbstgefühle  auch 
wohl  die  „Unsere**  nennt,  anheften  worin  er  solche  „libellen"  schimpflich 
zu  verbrennen  befiehlt.  Das  störte  aber  Coomans  nicht;  mehrere  Jahre 
nachher  noch  meinte  Werner  Adolf,  dessen  Insinuationen  verdienten,  „per 
camificem^  verbrannt  zu  werdend 

Die  Hahnenkämpfe  um  die  Jurisdiktion  zwischen  diesen  Centimeter- 
Landesherren  könnten  Lachen  erregen,  wenn  nicht  die  armen  Leute  so 
schwer  darunter  hätten  leiden  müssen.  In  den  fünfziger  Jahren  erhob 
Coomans  mehrere  Schätzungen,  die  er  durch  kurfürstliche  Soldaten  ein- 
treiben liess;  er  belegte  die  Schönauer  mit  Einquartierungen,  die  es  stellen- 
weise so  wüst  trieben,  dass  ein  Pächter  mit  Weib  und  Kind  davon  lief 
und  die  Soldaten  „wegen  begangenen  insolentien  und  exzessen**  zu  ihrem 
Regimente  zurückberufen  wurden.  Und  jeder  dieser  Soldaten  durfte  von 
den  Gequälten  täglich  ein  Kopfstück  fordern.  Hiergegen  hatte  von  Blanche 
keine  andere  Hülfe  für  seine  Leute,  als  dass  er  den  Kurfürsten  bat,  er 
möge  doch  seinen  Unterherren  „die  raubungen  und  spolien  in  der  unmittel- 
baren herrschaft  Schönau''  verbieten  und  nicht  dulden,  dass  kurfüi-stliche 
Soldaten  dazu  missbraucht  würden;  oder  dass  er  beim  Kammergerichte 
über  die  „immerwährenden  Verfolgungen,  thätlichkeiten,  ehrenschändungen 
wie  auch  grausamsten  Unterdrückungen  der  unterthanen"  vorstellig  wurde. 

Sonst  aber  besass  von  Blanche  ein  „landesväterliches  Herz".  Ein 
Schönauer  führte  vor  dem  Horbacher  Gerichte  einen  Erbschaftsstreit,  der 
schon  12  Jahre  dauerte.  Da  gebot  Johann  Gottfried  seinem  Fiskal  ein- 
zuschreiten, weil  der  Kläger  als  schönauischer  Unterthan  durch  die 
Führung  des  Prozesses  vor  einem  fremden  Gerichte  die  Jurisdiktion  des 
Herrn  violiere,  durch  den  langwierigen  Rechtsstreit  ausgemergelt  werde 
und  „unser  gnädiger  landsherr  als  ein  vater  seiner  unterthanen  solcher 

*)  durch  Henkershand. 


—  117  — 

unVerantwortlichkeit  vorgebogen  wissen  wilP.  Wer  denkt  da  nicht  an 
des  ehrlichen  Fluellen  Aeusserung:  ,er  gab  so  brave  Worte  zu  vernehmen, 
wie  man  sie  nur  an  einem  Festtage  sehen  kannP"  Die  ärgste  Ueber- 
treibung  dieses  „landesherrlichen*'  Bewusstseins  findet  sich  im  Konzepte 
eines  Briefes,  worin  von  Blanche  um  die  Hand  einer  kalvinischen  Dame 
wirbt.  Da  legt  er  sich  sogar  das  Recht  des  berüchtigten  Satzes  bei: 
Wem  das  Land  dem  gehört  auch  die  Religion.  Man  lese:  „Outre  cela  j'ai 
l'honneur  de  vous  dire,  qu'etant.  immediat  de  l'empire  .  .  .  j'ai  le  droit  et 
le  pouvoir  chez  moi  de  faire  precher  a  la  volonte  de  ma  future  chere 
epouse ! " 

Und  nun  zum  Schlüsse  eine  Verhandlung  wegen  „Majestätsbeleidigung** 
vor  dem  Schönauer  Gericht.  Der  Halbwinner  von  Mittel-Üersfeld  hatte 
im  Wirtshause  am  Hirtz  in  öffentlicher  Gesellschaft  dem  Gerichtsboten 
von  Schönau  zugerufen:  „Du  bist  ein  schelm!"  und  dann  „zu  öfterenmalen 
der  herr  und  das  ganze  gericht  zu  Schönau  seind  Schelmen!"  Statt  den 
Mann  mit  einigen  handgreiflichen  Dankbezeugungen  für  seine  Offenherzig- 
keit zu  entlassen,  nahm  der  Bote  zwei  Zeugen,  verfasste  ein  Protokoll 
und  übergab  es  dem  fiskalischen  Anwalt  zur  weiteren  Veranlassung. 
Der  Anwalt  lud  den  Verbrecher  zum  ersten  —  andern  —  drittenmale. 
Als  derselbe  nicht  erschien,  wurden  die  Zeugen  verhört  und  die  Sache 
dem  Gerichte  überwiesen.  Der  Anwalt  beantragte  „condignam  poenam"  *. 
Die  Schöffen,  welche  nicht  blos  des  Herrn  sondern  auch  die  eigene  Ehre 
zu  rächen  hatten,  konnten  dem  Antrage  nicht  sofort  entsprechen,  weil  sie 
nicht  wussten,  welche  Strafe  denn  eigentlich  einem  so  schrecklichen  Ver- 
brechen angemessen  sei.  So  wurden  die  Akten  dem  Lizentiaten  beider 
Rechte  Schlebusch  als  unparteiischem  Rechtsgelehrten  übergeben  und  der 
orakelte  für  zwei  Reichsthaler  folgendermassen.  Die  Thatsache  der  höchst 
beleidigenden  Reden  sei  festgestellt  und  nicht  zu  leugnen;  es  handle  sich 
nur  um  das  Strafmass.  Da  gingen  nun  die  Rechtsgelehrten  auseinander. 
Die  einen  erachteten  eine  poenam  incarcerationis  cum  pane  et  aqua*, 
andere  hingegen  poenam  relegationis  ^,  auch  sogar  einige  poenam  fustiga- 
tionis*  der  meiste  Teil  aber  praeter  publicam  recantationem  *  eine  poenam 
pecuniariam^  für  eine  entsprechende  Strafe.  Letztere  dürfte  auch  hier 
Platz  greifen.  „Weilen  aber  gleichwolen  die  vom  beklagten  im  öffentlichen 
wirtshause  ausgegossene  injurie  derart  ist,  wodurch  nicht  blos  der  obrig- 
keitliche respekt  und  landesherrliche  autorität  vilipendirt  sondern  auch 
das  gemeine  Wohlsein  hn  höchsten  grade  lädirt  wird,  folglich  dem  injurianten 
zu  dessen  bestmöglichster  reuiediirung,  andern  aber  zum  abschröckenden 
exempel  eine  zweifache  strafe  zu  injungiren  steht",  so  soll  derselbe  nach 

*)  eine  angemessene  Strafe. 

*)  Gefängnis  bei  Wasser  und  Brot. 

')  Verbannung. 

♦)  Prügelstrafe. 

*)  öffentUcher  Widerruf. 

•)  Geldstrafe. 


—  118  — 

Mävius,  Gailius,  Oldendorpius  u.  m.  a.  ötfeutlichen  Widerruf  leisten  und 
25  Goldgulden  bezahlen. 

Den  Umstand,  dass  Johann  Gottfried  in  Verteidigung  der  vielberufenen 
schönauischen  Jurisdiktion  sich  am  20.  Mai  1722  zu  einer  Gewaltthat 
gegen  den  Heidener  Gerichtsboten  hinreissen  liess,  die  er  selbst  zwar  als 
Notwehr,  die  Heidener  aber  und  andere  Leute  als  schnöden  Mord  bezeich- 
neten, haben  wir  schon  erzählt.  Es  scheint,  dass  man  der  Darstellung 
Johann  Gottfrieds  Glauben  beimass,  denn  sowohl  der  Kaiser  wie  der  Kur- 
fürst gaben  ihm,  letzterer  im  Jahre  1724,  das  erbetene  freie  Geleit.  Viel 
ruhiger  ist  er  durch  den  Greuel  nicht  geworden. 

Das  Kapitel  des  Aachener  Liebfrauenstifts  hatte  in  Richterich  das 
Gütchen  Tönismist  angekauft,  welches  von  Schönau  lehenrührig  sein  sollte, 
ohne  dasselbe  am  dortigen  Lehenhofe  zu  erheben.  Das  war  wiederum 
eine  „violation**.  Ausserdem  behauptete  von  Blanche,  von  dem  Zehnten 
der  Schönauer  Länderei  gehöre  dem  Kapitel  nur  der  „knopp"  \  Stroh  und 
Kave  dagegen  seinem  Hofe.  Als  sich  die  Herren  auf  seine  Ausführungen 
nicht  einliessen,  nahm  er  ihnen  die  Zehntgarben  nicht  blos  von  seinem 
Acker  sondern  auch  von  denjenigen  Parzellen  weg,  die  von  Schönau  ver- 
äussert, verpfändet  oder  in  Erbpacht  gegeben  waren.  Das  Kapitel  kenn- 
zeichnet in  seiner  Beschwerdeschrift  an  den  Kaiser  die  von  Blanche 
folgendermassen :  „Diese  verwegene  leute,  gegen  die  sich  gewalt  mit  ge- 
walt  nicht  wohl  abwehren  lasset,  weil  sie  immerhin  mit  ihren  flinten  be- 
waffnet und  mit  argen  bösen  hunden  begleitet  umhergehen,  der  eltester 
bruder  auch  vor  einigen  jähren  den  gerichtsboten  der  gülischer  unterherr- 
schaft  Heiden  sogar  in  seiner  amtsverrichtung  totgeschossen  hat,  der- 
gestalten  dass  sie  von  dasigen  bauersleuten  um  so  mehr  gescheut  und  ge- 
fürchtet werden,  als  wegen  obangeregter  erschiessung  die  wohlverdiente 
straf  bis  dahin  ausgeblieben."  Daraufhin  erliess  Karl  VI.  am  23.  Dezember 
1732  einen  Befehl  an  die  von  Blanche,  die  in  den  Jahren  1730 — 1732 
geraubten  Zehntgarben  zu  erstatten  sowie  Schaden  und  Kosten  zu  vergüten. 

Die  Ermordung  ihres  Gerichtsdieners  musste  die  Herren  zur  Heiden 
zu  dem  Versuche  reizen,  Johann  Gottfried  um  seine  Gerichtsbarkeit  zu 
bringen,  auf  die  er  wie  seine  Vorfahren  sein  Vorgehen  stützte.  Aber  der 
Prozess,  den  sie  zu  diesem  Zwecke  anstrengten,  endete  1751  mit  dem 
Spruche  des  Reichskammergerichts,  dass  der  Vertrag  von  1523  massgebend 
bleiben  solle,  wobei  den  Herren  von  Blanche  freigestellt  wurde,  den  da- 
mals nicht  näher  bezeichneten  Schönauer  Bezirk  im  Dorfe  Richterich  ge- 
nauer nachzuweisen  ^  (Schiuss  tbigt.) 


0  Das  Korn.    Eine  Behauptung,  die  auch  sonst  vorkommt  und  im  Interesse  der 
Landwirtschaft  begründet  erscheint. 

^)  Vgl.  Hansen,  Zeitschrift  des  Aachener  Geschieh ts-Vereins  VI,  S.  91. 


—  119  — 

Der  Maler  Johann  Adam  Eberle. 

Von  J.  Fey. 

Der  Maler  Johann  Adam  Eberle  wurde  in  Aachen  zur  Zeit  der  Fremd- 
herrschaft am  27.  März  1804  (6.  Germinal  XU)  geboren  ^  Der  Familien- 
name, jetzt  hier  erloschen,  klingt  süddeutsch,  kam  aber  in  der  ersten 
Hälfte  dieses  Jahrhunderts  auch  sonst  in  Aachen  vor.  Als  Eltern  nennt 
die  Geburtsurkunde  den  Messerschmied  Philipp  Eberle  und  dessen  Ehe- 
frau Elisabeth  Franzin.  Die  elterliche  Wohnung  befand  sich  rue  de  Bor- 
cette,  also  in  der  heutigen  Kleinmarschierstrasse  oder  in  der  Franzstrasse  *. 
Schon  in  früher  Jugend  zog  Eberle  mit  seinem  Vater  nach  Düsseldorf. 
Nagler^  teilt  anderen  Angaben  gegenüber  mit,  dass  Eberle  hier  nicht  zu- 
nächst das  Gewerbe  seines  Vaters  betrieben  habe,  sondern  weil  der  Hang 
zur  Malerei  in  ihm  immer  mehr  gewachsen,  noch  vor  Cornelius  Ankunft 
in  Düsseldorf  von  seinem  Vater  auf  die  dortige  Akademie  gebracht  worden  sei. 

Di^  Düsseldorfer  Akademie  bedurfte  damals  dringend  einer  Reform, 
und  mit  ihrer  Neu-Organisation  war  bereits  seit  dem  1.  Oktober  1819 
Peter  Cornelius  beauftragt,  der  jeSoch  durch  seine  Arbeiten  in  München 
festgehalten  wurde  und  erst  im  Oktober  1821  nach  Düsseldorf  kam.  Durch 
sein  Wort  und  Vorbild  begeistert,  schloss  sich  ihm  hier  sofort  eine  kleine 
Schar  von  Kunstjüngern  an,  mit  dem  Meister  fast  nur  eine  Familie  bildend. 
Unter  ihnen  befand  sich  auch  Eberle,  der,  seinem  Meister  mit  inniger 
Verehrung  ergeben,  sich  bald  als  einer  der  Begabtesten  und  Tüchtigsten 
von  ihnen  erwies.  Aus  dieser  Zeit  stammt  sein  erstes  Gemälde,  eine  „schön 
componirte***  Grablegung  Christi,  worin  sich  ein  ernstes,  tiefes  Gemüt  und 
ein  reiches  künstlerisches  Talent  offenbartet 

Cornelius  verbrachte  den  Sommer  1822  und  1823  in  München.  In 
den  dazwischen  liegenden  Wintern  verweilte  er  in  Düsseldorf,  wo  das 
frühere  gemütliche  Verhältnis  zwischen  Meister  und  Schülern  seine  Fort- 
setzung fand.  In  dieser  Zeit  malte  Eberle  für  eine  Kirche  in  Westfalen 
ein  Altarbild,  die  hl.  Helena  mit  zwei  Passionsengeln  ^.  Abends  wurde 
unter  des  Meisters  Leitung  nach  dem  Akt  (dem  nackten  Modell)  gezeichnet, 
übrigens  waren  die  Verhältnisse  der  Schüler  des  Cornelius  nicht  eben 
glänzende.  Manchmal  hatten  die  edlen  Kunstjünger  bei  einer  Arbeit  nur 
Wasser  und  Butterbrod,  aber  doch  waren  sie  zufrieden  und  glücklich^. 

*)  Das  Geburtsdatum  ist  hier  zum  erstenmale  nach  der  offiziellen  Geburtsurkunde 
richtig  gestellt. 

*)  Als  Zeugen  sind  in  der  Geburtsurkunde  aufgeführt:  Christoph  Jansen,  Tuch- 
fabrikarbeiter, Gerhard  Noppeney,  ohne  Gewerbe.  Beide  wohnten  ebenfalls  rue  de  Borcettc 
und  waren  vermutlich  Nachbaren,  was   zur  Ermittelung  des  Geburtshauses  dienen  mag. 

')  Neues  allgemeines  Künstler-Lexikon  Bd.  IV,  S.  63. 

*)  Urteil  Ton  Pecht,  Allgemeine  deutsche  Biographie  Bd.  V,  S.  573. 

*)  Nag  1er  a.  a.  0. 

•)  Förster,  Peter  von  Cornelius.  Ein  Gedenkbuch.  Berlin  1874,  Bd.  I,  S.  296 
und  Nagle r  a.  a.  0. 

^)  Historisch-politische  Blätter  Bd.  LX,  S.  19. 


—  120  — 

Cornelius  fülilte  bald  die  Unmöglichkeit,  der  Düsseldorfer  Akademie 
vorzustehen  und  gleichzeitig  seine  grossartigen  Unternehmungen  in  München 
zu  einem  glücklichen  Ende  zu  führen.  Er  legte  daher  mit  Ablauf  des 
Winterseraesters  1824/25  sein  Düsseldorfer  Amt  nieder  und  siedelte  im 
Laufe  des  Sommers  1825  mit  seinen  besten  Schülern  endgültig  nach 
München  über,  wo  er  zugleich  das  gerade  damals  erledigte  wichtige  Amt 
des  Direktors  der  Kunstakademie  erhielt. 

Auch  Eberle  war  mit  nach  München  gezogen  und  half  seinem  Meister 
zunächst  an  den  Arbeiten  in  der  Glyptothek,  wo  er  nach  den  Kartons 
desselben  malte.  Bald  fand  er  aber  auch  durch  Cornelius  Gelegenheit  zu 
selbständigem  Schaffen. 

Cornelius  war  stets  bereit,  seinen  Schülern  mit  Rat  und  That  zu 
helfen;  bei  vielen  von  ihnen  vertrat  er,  wie  Eberle  das  immer  von  seinem 
Verhältnis  zu  ihm  sagte,  die  Stelle  des  sorgenden  Vaters  ^  Als  solchen 
bewährte  er  sich  auch  jetzt  im  Bestreben,  seinen  Schülern  Aufträge  zu 
verschaffen.    König  Ludwig  kam  ihm  hierbei  bereitwillig  entgegen. 

„An  der  Westseite  des  königlichen  Hofgartens  war  ein  neues  Gebäude 
(der  Bazar)  aufgeführt  und  durch  einen  halboffenen  Bogengang  mit  der 
königlichen  Residenz  in  Verbindung  gebracht  worden.  Fortgeführt  um 
zwei  Seiten  des  königlichen  Hofgartens  bildeten  diese  Arkaden  einen  öffent- 
lichen Spaziergang,  wie  er  sich  ganz  besonders  für  einen  dem  öffentlichen 
Leben  gewidmeten  Kunstschmuck  eignete.  Für  die  der  königlichen  Resi- 
denz nächsten  Arkaden  wurden  von  Cornelius  Bilder  aus  der  bayerischen 
Geschichte  dem  König  vorgeschlagen,  was  dieser  genehmigtet"  Es  ent- 
standen so  neben  einer  Reihe  allegorischer  Darstellungen  von  Regeuten- 
tugenden sechzehn  grosse  historische  Freskogemälde,  deren  eines,  die 
Erhebung  des  Herzogs  Maximilians  I.  zum  Kurfürsten  (25.  Februar  1623), 
von  Eberle  entworfen  und  ausgeführt  ist.  Dieses  Bild  gilt  als  eines  der 
besten  unter  den  Freskogemälden  in  den  Arkaden  ^ 

Noch  vorher  vollendete  Eberle  im  Sommer  1827  ein  anderes  Fresko- 
gemälde. Cornelius  hatte  für  seine  Schule  die  Ausschmückung  der  Decke 
des  Odeousaales  übernommen  und  mit  der  Ausführung  der  drei  anzubringenden 
Kolossalgemälde  (Apollo  und  die  Musen,  Apollo  unter  den  Hirten,  das 
Urteil  des  Midas)  seine  Schüler  Wilhelm  Kaulbach,  Eberle  und  Hermann 
Anschütz  beauftragt.  Eberle  hat  das  zweite  dieser  Bilder  geschaffen. 
Die  Arbeit  war  keine  leichte.  Abgesehen  von  den  grossen  Schwierigkeiten, 
welche  das  Bemalen  einer  Decke  mit  sich  bringt,  lag  dem  Könige  die 
rasche  Beendigung  der  Arbeit  mehr  am  Herzen,  als  es  die  Künstler 
wünschen  konnten.  Häufig  erstieg  der  König  die  hohen  Gerüste  im  Odeon, 
um  den  Fortgang  der  begonnenen  Werke  zu  betrachten;   auf  alle  Fälle 


>)  Historisch-pohtisehe  Blätter  Bd.  LX,  S.  43. 
*)  Förster  a.  a.  0.  S.  393. 

^)  Die  üg^ renreiche  Komposition  ist  abgebildet  bei  Raczynski,  Geschichte  der 
neueren  Deutschen  Kunst,  Deutsche  Ausgabe  Bd.  n,  S.  224. 


—  121  — 

wollte  er  den  Saal  für  den  Winter  in  Benutzung  nehmen  und  erklärte 
schliesslich,  trotzdem  Cornelius  dringend  vor  Überstürzung  warnte,  die 
Fresken,  wie  leid  es  ihm  auch  wäre,  abschlagen  zu  lassen,  wenn  sie 
nicht  vollendet  werden  könnten  ^  Mit  Anstrengung  aller  Kräfte  und  unter 
dem  Beistande  von  Freunden  und  Genossen  gelang  es  dann,  dem  Wunsche 
des  Königs  vollkommen  Genüge  zu  leisten*. 

Kaczynski  zieht  das  von  Eberle  im  Odeon  gemalte  Bild  dem  daselbst 
befindlichen  Kaulbachschen  Gemälde  vor,  ohne  indessen  beide  Bilder  als 
Massstab  für  das  Talent  ihrer  Schöpfer  gelten  zu  lassend 

Zwischen  den  Tagen  angestrengter  Arbeit  waren  unsern  Künstlern 
Stunden  der  Erholung  und  heiterer  Lust  wohl  zu  gönnen.  So  feierten 
die  Müuchener  Akademiker  am  3.  September  1827  zur  Bewillkommnung 
der  neuangestellten  Professoren  Schnorr  und  Hess  in  Ebenhausen  a.  d.  Isar 
ein  ländliches  Fest.  In  einem  bei  diesem  Feste  gesungenen  Liede  „Zum 
blauen  Montag"  heisst  es  unter  Anspielung  auf  die  Arbeiten  in  den  Arkaden, 
im  Odeon  und  in  der  Glyptothek: 

Ein  Freskoleben  führen  wir 
Auch  ohne  Kalk  und  Mauer. 
In  Ebenhausen  malen  wir 
Den  blauen  Montag  blauer! 
Fern  harrt  Apoll  und  Witteisbach, 
Sehnsüchtig  sehn  die  Musen  nach, 
ülyss'  steht  auf  der  Lauer ^. 

Ein  Fest  von  höchster  Bedeutung  brachte  das  kommende  Frühjahr. 
Am  6.  April  1828,  dem  300jährigen  Todestage  Albrecht  Dürers,  sollte  in 
Nürnberg  der  Grundstein  zu  dessen  Denkmal  feierlich  gelegt  werden.  Mit 
Cornelius  Einwilligung  erging  von  seinen  Schülern  ein  öffentlicher  Aufruf 
an  alle  deutschen  Künstler,  das  Fest  in  Nürnberg  zu  einem  allgemeinen 
deutschen  Künstlerfest  zu  gestalten.  Der  Aufruf  hatte  Erfolg,  und  von 
allen  Seiten  strömten  die  deutschen  Künstler  nach  Nürnberg.  Die  münchener 
Künstler  entschlossen  sich,  zur  Verherrlichung  des  Tages  in  einer  Reihe 
von  Transparentbildern  das  Leben  Albrecht  Dürers  zu  schildern  und  zu  dem 
Ende  acht  Tage  vor  dem  Feste  nach  Nürnberg  zu  kommen.  Von  diesen 
Transparentbildern,  sieben  an  der  Zahl,  welche  in  den  Spitzbogenfenstern 
an  der  Ostseite  des  alten  Rathaussaales  angebracht  wurden,  malte  Eberle 
das  mittelste.  Das  Bild  stellte,  und  zwar  auf  Grund  einer  Anregung  von 
Cornelius,  welcher  auch  Raphael  bei  dem  Feste  nicht  unberücksichtigt 
lassen  wollte,  Albrecht  Dürer  und  Raphael  voi*,  die  sich  vor  dem  Throne 
der    Kunst    die    Hand    reichen.     Hinter    Dürer    war  Kaiser   Maximilian, 


»)  Brief  an  Cornelius  vom  30.  Juni  1827  bei  Förster  a.  a.  0.  S.  398. 

«)  Daselbst  S.  397  ff. 

»)  a.  a.  0.  S.  224. 

*)  Förster  a.  a.  0.  S.  391. 


—  122  — 

Luther,  Pirkheiiner  und  Wohlgemuth,  hinter  Raphael  die  Päpste  Julius  IL 
und  Leo  X.,  Bramante  und  Perugino  darstellt. 

Das  Fest  verlief  in  gleich  erhebender  wie  gemütlicher  Weise,  mit 
ernsten  Mahnungen  und  heiteren  Wendungen,  auch  mit  EntSchliessungen 
zu  fernerem  Zusammenwirken.  Am  10.  April  —  als  freilich  schon  manche 
Festgäste,  so  auch  Cornelius,  abgereist  waren  —  fand  unter  dem  Vorsitz 
von  J.  D.  Passavant  eine  Versammlung  statt,  in  welcher  die  Gründung 
eines  x\llgemeinen  deutschen  Künstlervereins  beraten  und  beschlossen  wurde. 
Eberle  nahm  an  dieser  Versammlung  teil;  die  Statuten  unterschrieb  er: 
„Ad.  Eberle  aus  Düsseldorf,  Maler  in  München"  ^ 

Im  August  1827  machte  Eberle  die  Bekanntschaft  seines  zwei  Monate 
älteren,  nachmals  berühmt  gewordenen  Kunstgenossen  Moritz  von  Schwind, 
welcher  aus  Wien  auf  zehn  oder  zwölf  Tage  nach  München  gekommen 
war,  um  die  Arbeiten  des  Cornelius  zu  besichtigen.  Am  27.  August  war 
von  Schwind  bei  Cornelius  zum  Abendessen  eingeladen.  „Abends  um 
8  Uhr*'  erzählt  von  Schwind  in  einem  Briefe  an  seinen  Freund  Franz  von 
Schober  „ging  ich  hin.  Er  selbst  war  noch  nicht  zu  Haus.  Eberle  aber,  sein 
Schüler,  führte  mich  zu  seiner  Frau,  wo  Schnorr,  der  den  Tag  vorher 
angekommen    war,  Heinrich  Hess,   Cornelius   Schwester  und  zwey  kleine 

Töchter  sassen" Nach   dem    Essen   wurden   dann  verschiedene 

Gesundheiten  „lebhaft  getrunken,  ausserdem  musste  ich  mit  Eberle  Bruder- 
schaft trinken,  so  dass  ich  einen  Schwips   hatte  und  sehr  lustig  war*'^ 

Ein  fernerer  intimer  Verkehr  zwischen  den  beiden  Malern  scheint 
trotzdem,  auch  nachdem  von  Schwind  im  Herbst  1828  nach  München  über- 
gesiedelt war,  nicht  stattgefunden  zu  haben. 

Während  des  Aufenthalts  in  München  graphierte  Eberle  auch  neun 
Umrisszeichnungen  in  Stein  nach  den  von  Cornelius  entworfenen  und  teil- 
weise in  Deckfarben  ausgeführten  Zeichnungen  zu  den  (nicht  ausgeführten) 
Dante-Fresken  für  die  Villa  Massimi  in  Rom.  Diese  Lithographien  zu 
Dantes  Paradies  erschienen  1831  bei  Börner  in  Leipzig  mit  scharfsinnigen 
theologisch-historischen  Erklärungen  von  J.  J.  J.  Döllinger^ 

Im  Sommer  1829  erkaltete  das  Verhältnis  zwischen  Cornelius  und 
König  Ludwig.  Die  von  Cornelius  gebildete  Schule  löste  sich  auf,  und 
jeder  Schüler  schlug  seinen  eigenen  Weg  ein.  Wie  auch  andere  von  Cornelius 
Schülern  wandte  Eberle  sich  nach  Rom  —  er  sollte  in  der  ewigen  Stadt 
ein  frühes  Grab  finden.  Die  Abreise  von  München  erfolgte  wahrscheinlich 
am  5.  September  1829.  Mit  Eberle  reisten  Frau  Cornelius  und  ihre  jüngste 
Tochter  Maria,  deren  Schutz  Cornelius  seinem  von  ihm  innig  geliebten 
Schüler  anvertraut  hatte;  zur  Reisegesellschaft  gehörte  auch  die  mit  der 
Familie  Cornelius  sowohl  als  mit  Eberle  befreundete  Malerin  Emilie  Linder 


»)  über  das  Vorstehende  siehe  Förster  a.  a.  0.  S.  404  ff.,  489  f. 
»)  H.  Holland,  Moritz  von  Schwind  S.  33  f.,  39. 

^)  Zwei  dieser  ümrisszeichnungen  bei  Eaczynski  a.  a.  0.   S.   170   und  171.    Die 
Corneliusschen  Originale  erwarb  König  Johann  von  Sachsen. 


—  123  — 

ans  Basel.  Die  ßeise  ging  über  Venedig,  Florenz  und  Assisi^  In  Rom 
schloss  Eberle  sich  an  Overbeck  an.  Zunächst  beschäftigte  er  sich  nun 
mit  dem  Karton  zu  der  dem  Leben  Michelangelos  gewidmeten  Loge  in  der 
Münchener  Pinakothek,  wozu  Cornelius  die  Zeichnung  geliefert  hatte.  Bei 
dieser  Arbeit  kam  eine  Eberle  schon  seit  langem  drückende  Schweimut, 
der  Schmerz  darüber,  dass  das  Hervorgebrachte  so  wenig  mit  dem  Gewollten 
übereinstimmen  wollte,  zum  Ausbruch.  Unzufrieden  mit  dem  Geleisteten 
zerstörte  er  oft  die  Arbeit  vieler  Wochen,  damit  aber  auch  sich  selbst  ^ 

Aber  auch  ein  anderer  schlimmer  Gast  hielt  Einkehr  bei  unserem 
Künstler,  die  Not.  Eberles  Verhältnisse  scheinen  nie  besonders  glänzende 
gewesen  zu  sein  —  in  Rom  wäre  die  Lage  eine  verzweifelte  geworden, 
hätte  nicht  seine  Reisegefährtin  Emilie  Linder,  eine  reiche  Patriziertochter, 
helfend  eingegriflfen. 

Emilie  Linder^  war  eine  jener  edlen  Frauengestalten,  deren  Nähe 
schon  beglückend  wirkt.  Von  hoher  Bildung,  ausgestattet  mit  reichen 
künstlerischen  Anlagen,  besass  sie  einen  edlen  uneigennützigen  Charakter, 
ein  Gemüt  von  seltener  Reinheit  und  Innigkeit.  Auch  auf  sie  hätte  man 
die  Worte  einer  deutschen  Dichterin  anwenden  können: 

Und  wer  sie  mag  gewahren, 
Dem  ist  ein  Glücke  nah; 
Schon  ist  ihm  widerfahren 
Ein  Glück,  weil  er  sie  sah. 

Als  sie  nach  zweijährigem  Aufenthalte  im  Juli  1831  Rom  verliess, 
ward  ihr  Scheiden  von  den  deutschen  Künstlern  schwer  empfunden.  Der 
alte  Maler  Koch  Hess  ihr  durch  Eberle  schreiben,  wie  sehr  er  bedauere 
„die  Winterabende  nicht  wieder  wie  früher  bei  ihr  zubringen  zu  können**. 
Ein  gesegnetes  Andenken  hinterliess  die  Künstlerin  aber  in  der  deutschen 
Künstlerkolonie  dadurch,  dass  sie  jüngere  Talente  unterstützte  und  durch 
Aufträge  ermutigte.  Auch  Eberle  kam  sie  auf  solche  Weise  zu  Hülfe,  und 
man  darf  wohl  sagen,  dass  durch  ihre  Güte  auf  seine  letzten  Lebensjahre 
ein  letzter  Sonnenschein  gefallen  ist.  Die  Briefe,  die  sie  von  dem  Früh- 
vollendeten aufbewahrte  —  teils  während  ihrer  Anwesenheit  in  Rom,  teils 
nach  ihrer  Abreise  aus  Italien  an  sie  gerichtet  —  geben  darüber  reich- 
lichen Aufschluss.  Kaum  hatte  Fräulein  Linder  Eberles  Lage  kennen 
gelernt,  so  bestellte  sie  bei  ihm  ein  Ölgemälde,  und  voll  Rührung 
dankte  er  der  freundlichen  Dame  für  „das  Vertrauen,  das  sie  einem 
Namenlosen  durch  den  ehrenvollen  Auftrag**  geschenkt  habe.  Später 
erwarb  sie  auch  mehrere  Zeichnungen  von  Eberle  gleich  dem  bestellten 


0  Über  das  Vorstehende  Förster  a.  a.  0.  Bd.  II,  S.  5  und  43. 

*)  Nagler  a.  a.  0. 

')  Über  Emilie  Linder  siehe  die  beiden  Artikel  Historisch -politische  Blätter 
Bd.  LIX,  S.  718  ff.  und  836  flf.  Diesen  Artikeln  ist  das  Nachstehende  teilweise  wörtlich 
entnommen. 


—  124  — 

Ölgemälde^  fast  ausschliesslich  religiöse  Gegenstände,  darunter  auch  die 
von  ihm  besonders  hochgehaltene  und  auf  ihre  Veranlassung  in  Kupfer 
gestochene  Zeichnung:  Petrus  und  Paulus  auf  der  Fahrt  nach  Rom. 

Als  ihr  Eberle  diese  und  eine  andere  dem  alten  Testamente  entnommene 
Zeichnung  als  „Ertrag  seiner  Muse  seit  ihrer  Abreise"  nach  Basel  zu- 
sandte, begleitete  er  die  Sendung  mit  den  Worten:  „Was  mich  hauptsächlich 
zu  diesen  Gegenständen  hinzieht,  ist  die  gesunde  Sprache,  die  ich  bemüht 
bin  in  meine  Kunst  zu  übertragen.  Deshalb  sehen  Sie  diese  Arbeit  bloss 
als  Studium  an,  die  ich  für  meinen  Geschmack  noth wendig  halte;  was 
daran  noch  fehlt,  weiss  ich  sehr  gut,  ohne  aber  dem  Mangel  abhelfen  zu 
können.  Nehmen  Sie  es  deshalb  wie  es  ist,  ganz  schlecht  ist  es  nicht 
und  ist  in  sehr  trüber  Zeit  entstanden  und  hängt  manche  Thräne  dran, 
die  wie  eine  Ader  edlen  Metalls  siebenmal  bewährt  im  irdenen  Tiegel 
durchhinfliesst.  Auch  hab  ich  schon  hier  einigen  Trost,  dass  ich  nicht 
ganz  vergeblich  gearbeitet  habe,  in  dem  Urtheil  Overbecks,  der  sie  bei 
Bunsen  sah,  was  mich  nicht  wenig  freute."  Ihre  freigebige  Fürsorge  hörte 
nicht  auf,  ihn  der  drückendsten  Sorgen  zu  entheben,  und  Eberle  ergeht 
sich  in  Worten  voll  Dankbarkeit  für  die  fortlaufenden  Beweise  ihrer  Güte, 
noch  mehr  aber  für  die  zarte  Weise  und  die  aufrichtigen  Worte,  womit 
sie  das  alles  that. 

Auch  auf  seine  religiöse  Gesinnung  scheint  ihr  persönlicher  Umgang 
zu  Eom  wohlthuend  gewirkt  zu  haben.  Die  Neigung  für  mystische  Schriften, 
die  sie  durch  Baader  angeregt  in  jener  Periode  nährte,  gewann  auch  bei 
ihm  Boden,  und  als  kurz  nach  ihrer  Abreise  Ernst  von  Lasaulx  nach  Eom 
kam,  freute  dies  Eberle  besonders  auch  deshalb,  weil  er  mit  diesem  die 
liebgewordene  gemüterhebende  Beschäftigung  wieder  fortpflegen  konnte. 
Er  schrieb  ihr  darüber  am  25.  September  1831  nach  Basel:  „Ein  alter 
Jugendfreund  und  Landsmann  von  mir,  E.  Lasaulx,  ist  jetzt  mein  beinahe 
ausschliesslicher  und  täglicher  Umgang  ...  Er  wird  wohl  den  Winter 
hier  zubringen  und  meine  Wohnung  mit  mir  theilen.  Er  ist,  wie  Sie 
wissen,  ein  eifriger  Anhänger  des  Schelling  und  mit  der  neuern  Philosophie, 
und  was  für  mich  noch  mehr  Werth  hat,  mit  der  Mystik  des  Mittelalters 
sehr  vertraut;  ich  freue  mich  einigen  Ersatz  Ihrer  Gesellschaft  an  ihm 
gefunden  zu  haben,  wenn  ich  auch  nicht  die  Hoffnungen,  die  er  auf  die 
neuere  Philosophie  setzt,  theilen  kann ;  wenn  mich  auch  die  Bekanntschaft 
mit  derselbigen  über  manches  Vorurtheil  aufklärt,  so  finde  ich  mich  doch 
nur  mehr  und  mehr  zu  dem  Einen  was  Noth  ist  hingezogen,  in  der  festen 
Überzeugung  dass  nur  an  der  alleinigen  Lebensquelle  Jesus  Christus  unser 
Durst  gestillt  werden  kann."  Über  seinen  Freund  fügt  er  indess  gleich 
hinzu:  „Lasaulx  hat  übrigens  eine  sehr  tüchtige  christliche  Unterlage, 
und  wenn  einmal  sein  Können  mit  seinem  Wollen  und   sein  Wollen  mit 


*)  Dieses  Ölgemälde,  von  welchem  auch  Förster  (a.  a.  0.  Bd.  II,  S.  46)  berichtet, 
scheint  nicht  über  die  ersten  Anfänge  hinausgekommen  zu  sein. 


—  125  — 

seinem  Können  Hand  in  Hand  geht,  dürfen  wir  gewiss  etwas  sehr  Tüchtiges 
von  ihm  erwarten.** 

Lasaulx  war  es  dann  auch,  welcher  der  gemeinsamen  Freundin  die 
Trauerpost  von  dem  unerwarteten  Hinscheiden  Eberles  nach  Deutschland 
berichtete.  Eberles  Plan  war  gewesen,  noch  ein  Jahr  in  Rom  zu  ver- 
bringen, dann  wieder  nach  München  und  unter  die  Fittige  seines  Meisters 
Cornelius  zurückzukehren  und  seiner  Kunstwanderfahrt  ein  Ziel  zu  setzen. 
So  schrieb  er  noch  selber  in  einem  Briefe  vom  7.  März  1832  ^  Aber 
schon  einen  Monat  später  hatte  er  seine  irdische  Pilgerfahrt  vollendet. 
Er  erlag  einem  Magenleiden.  Fräulein  Linder  hatte  den  Kranken  kurz 
zuvor  noch  durch  die  Zusendung  eines  Vorschusses  erfreut.  Unter  dem 
24.  April  1832  meldete  nun  Lasaulx  aus  Rom:  „Unser  Freund  Adam  Eberle 
genas  am  15.  April*  Nachmittags  fünf  Uhr  nach  hartem  Todeskampf  von 
der  Krankheit  dieses  Lebens;  Charfreitag  Morgens  haben  wir  ihn  heim- 
getragen .  .  .  Drei  Tage  vor  seinem  Tode  ward  ihm  noch  die  grosse 
Freude,  Ihren  letzten  Brief  und  was  Ihre  Liebe  diesem  Brief  beigelegt, 
zu  erhalten.  Er  war  Einer  der  wenigen,  die  ihre  Seele  reingewaschen 
im  Blute  des  Lammes,  welches  von  der  Welt  Anfang  geopfert  worden  .  .  . 
Die  Lamentationen  und  das  Miserere  der  göttlichen  alten  Meister  Palestrina 
und  AUegri,  welche  Sie  unsern  Freund  gebeten  für  Sie  mitzuhören  — 
habe  ich  für  Sie  beide  mitgehört.** 

So  ruht  auch  dieser  deutsche  Maler  fern  von  Vaterstadt  und  Vater- 
land im  ewigen  Rom  auf  dem  Kirchhof  an  der  Pyramide  des  Cestius.  Unge- 
schwächt aber  lebte  sein  Andenken  fort  in  der  Erinnerung  seiner  Freunde. 

Hier  ist  zunächst  Eberles  Meister  Peter  von  Cornelius  zu  nennen. 
Raczynski,  mit  Cornelius  wohl  bekannt,  teilt  mit,  dass  dieser  Eberle  für 
einen  seiner  besten  Schüler  gehalten  und  besondere  Vorliebe  und  Sorgfalt 
für  ihn  gehabt  habe^  Förster,  Eberles  Mitschüler  bei  Cornelius  und  des 
letzteren  vertrauter  Freund,  berichtet  wie  das  Jahr  1832  für  Cornelius 
sowohl  durch  den  Tod  seiner  ältesten  Tochter,  als  auch  durch  das  Hin- 
scheiden Eberles,  der  einer  seiner  liebsten  und  begabtesten  Schüler  gewesen, 
ein  Trauerjahr  geworden  sei  *.  Wie  sehr  aber  Cornelius  die  künstlerische 
Begabung  Eberles  schätzte,  zeigt  eine  Stelle  aus  einem  ein  Jahr  nach 
dessen  Tod  an  König  Ludwig  gerichteten  Briefe,  in  welchem  er  diesem 
einen  jungen  Künstler  empfahl.  „Euer  Majestät"  schrieb  er,  „erziehen 
jetzt,  da  er  noch  jung,  genügsam  und  empfänglich  ist,  mit  wenig  Aufwand 
von  Mitteln  einen  so  bedeutenden  Künstler,  der  sich  einst  an  Kaulbach, 
Eberle  etc.  wird  anschliessen  dürfen**  *. 


0  Kurz  vorher  am   12.   Februar   1832   schrieb  Cornelius  an   Emilie  Linder:   „Von 
Kom  haben  wir  fi;ute  Nachrichten".    Förster  a.  a.  0.  Bd.  II,  S.  70. 

')  Hiernach  ist  die  Zeitangabe  bei  Förster  a.  a.  0.  S.  76  zu  berichtigen. 

«)  a.  a.  0.  S.  222. 

*)  a.  a.  0.  Bd.  H,  S.  76  f. 

»)  Brief  vom  24.  April  1883  bei  Förster  a.  a.  0.  S.  89. 


—  126  — 

über  das  Verhältnis  Kaulbachs  zu  Eberle  äussert  Raczynski  sich 
ausführlicher:  „Das  Andenken  Eberles  ist  auch  für  Kaulbach  ein  Gegen- 
stand der  Verehrung.  Dieser  ehrenvoll  bekannte  junge  Mann  lebte  mit 
Kaulbach  in  naher  Freundschaft.  Beide  waren  zu  gleicher  Zeit  Cornelius 
Schüler  gewesen,  beide  folgten  ihm  nach  München,  und  der  Austausch  der 
Gedanken  und  Ratschläge,  der  zwischen  ihnen  Statt  fand,  hat  nicht  wenig 
zur  Entwickelung  von  Kaulbachs  Talent  beigetragen.  Eberles  Werke 
erregen  fortwährend  seine  Bewunderung  und  seine  Lobsprüche,  und  der 
Tod  dieses  bedeutenden  jungen  Mannes  ist  für  ihn  ein  steter  Gegenstand 
der  Trauert" 

Auch  Lasaulx  hat  seinem  Jugendfreunde  ein  immerwährendes  Angedenken 
bewahrt.  Als  er  im  Jahre  1859  fast  am  Ende  seines  Lebens  seiner  Freundin 
Emilie  Linder  sein  letztes  grösseres  Werk  „Philosophie  der  schönen 
Künste"  widmete,  „die  gedankenvolle  Arbeit  vieler  Jahre  und  ein  stilistisches 
Meisterwerk"  ^  unterliess  er  es  nicht  in  der  Zueignung  auch  des  gemein- 
samen Freundes  Eberle  zu  gedenken.  „Dass  ich  gerade  Ihnen  das  Buch 
zueigne",  schreibt  er,  „werden  Sie  bei  einiger  Selbsterforschung  natürlich 
finden.  Ich  begegnete  Ihnen  zum  erstenmale  vor  dreissig  Jahren  in 
München,  in  einem  schönen  Kreise  befreundeter  Männer  und  Frauen  .  .  . 
Der  Tod  unseres  frühreifen  Freundes  Adam  Eberle  veranlasste  mich  dann 
Ihnen  brieflich  näher  zu  treten;  und  seitdem  waren  Sie  mir  und  meiner 
Frau  und  Tochter  in  frohen  und  trüben  Tagen  eine  so  liebe  und  wahre 
Freundin,  dass  es  mir  ein  Bedürfniss  ist,  Ihnen  meine  Dankbarkeit  auch 
dadurch  zu  bezeugen,  dass  ich  gerade  dieses  Buch  dessen  Inhalt  Ihren 
eigenen  Studien  so  nahe  liegt,  und  bei  dessen  Ausarbeitung  ich  Ihrer  und 
unserer  andern  Freunde,  der  lebenden  und  der  todten  oft  gedachte,  am 
liebsten  Ihnen  darbringe'." 

Eberles  (Selbst-  ?)  Bildnis  ist  in  Raczynskis  Geschichte  der  neueren 
deutschen  Kunst  enthalten*.  Es  zeigt  einen  jungen  Mann  zu  Anfang 
der  zwanziger  Jahre,  von  edlen  ernsten  Zügen,  mit  schwachem  Bart- 
wuchs. Auf  den  glatten,  dichten  und  lang  bis  auf  den  Hals  fallenden 
Haaren  sitzt  ein  Künstlerbarett. 

Über  die  künstlerische  Bedeutung  Eberles  urteilt  ein  bekannter  Kri- 
tiker, der  Maler  und  Kunsthistoriker  Fried.  Pecht^  dass  die  Freskogemälde 
bei  manchen  Schönheiten  der  Komposition  wegen  der  bunten  und  haltungs- 
losen Malerei  nicht  zu  Geltung  kommen,  dass  aber  die  Kartons  und  die 
mit  der  Feder  gezeichneten  Kompositionen  als  wirklich  wertvolle  Arbeiten 
zu  achten  sind,  welche  mit  Recht  grosse  Erwartungen  erregten,  die 
Eberle  jedoch  bei  dem  Mangel  jeder  Technik  im  Malen  und  wegen  seiner 


0  a.  a.  0.  S.  276  f. 

3)  Historisch-poUtische  Blätter  Bd.  LIX,  S.  739. 

')  Philosophie  der  schönen  Künste  S.  4. 

*)  Bd.  n,  S.  223. 

*)  Allgemeine  deutsche  Biographie  Bd.  V,  S.  573. 


—  12?  — 

vollkommenen  Unkenntnis  der  Gesetze  des  Kolorits  nie  zu  erfüllen  im 
Stande  war. 

Dass  Eberle  diese  Mängel  nur  zu  sehr  selbst  empfand,  wurde  bereits 
im  Verlaufe  der  Darstellung  angedeutet.  Immerhin  bleibt  bei  der  Beurteilung 
der  Eberleschen  Fresken  zu  berücksichtigen,  dass  es  sich  um  die  Arbeiten 
eines  Dreiundzwanzigjährigen  handelt,  dann  auch,  dass  seine  Mängel  der 
Schule  im  allgemeinen  anhafteten,  welche  über  Komposition  und  Form- 
gebung das  Kolorit  oft  allzusehr  vernachlässigte. 

Die  von  Eberle  geschaflFenen  Gemälde  sind  im  Vorstehenden  aufgeführt 
worden.  Ihr  Verbleib  liess  sich,  soweit  sie  nicht  in  Monumentalmalereien 
bestehen,  nicht  ermitteln.  Von  Eberles  Zeichnungen  sind  sieben  durch 
Emilie  Linder  dem  Museum  ihrer  Vaterstadt  Basel  vermacht  worden.  Es 
sind  dies^  folgende  Blätter: 

1.  Landschaft.  Links  grosse  Baumgruppe  mit  Ausblick  auf  eine 
Kuppelkirche;  rechts  junger  Mann  in  italienischer  Tracht,  der  ein  Eselchen 
führt,  auf  welchem  eine  Frau  und  ein  nacktes  Kind  sitzen;  zu  äusserst 
rechts  ein  junges  Mädchen  mit  einem  Korb  auf  dem  Kopf.  (Bisterzeichnung; 
einzelne  Partien  erst  mit  Bleistift  angelegt.  Jugendarbeit.  Von  Fräulein 
Linder  bezeichnet:  „Eberle".) 

2.  Job  von  seinen  Freunden  verspottet.    (Pause  in  Bleistift.) 

3.  Derselbe  Gegenstand;  Komposition  reicher.  Oben  Gott  Vater;  zur 
Linken  der  Satan  entfliehend ;  rechts  Engel.  (Flotte  Bleistiftskizze,  bezeichnet 
unten  links  „Ad.  Eberle".) 

4.  Das  trauernde  Jerusalem.  Grosse  nicht  ganz  vollendete  Kompo- 
sition. (Bleistiftzeichnung,  rechte  Seite  nicht  ausgeführt.  Bezeichnet: 
„Das  traurende  (sie)  Jerusalem  —  Eberle".  Im  Bilderatlas  zu  Raczynskis 
Geschichte  der  neueren  deutschen  Kunst  befindet  sich  eine  Lithographie 
dieser  Zeichnung  von  Strixner.) 

5.  Jesus  beruft  zwei  Jünger.  (Sorgfältig  ausgeführte  Kreidezeichnung.) 

6.  Die  trauernden  Juden  an  den  Wassern  zu  Babylon.  Grosse  Kompo- 
sition. (Kreidezeichnung.  Bezeichnet  „Eberle".  Abgebildet  bei  Förster, 
Denkmale  deutscher  Kunst*.) 

7.  Petrus  und  Paulus  auf  der  Fahrt  nach  Rom.  Die  Apostel  sitzen 
nebeneinander  in  der  Mitte  einer  dem  Ufer  zufahrenden  Barke.  Ein  Engel 
(der  Glaube),  welcher  den  kreuzförmigen  Mast  umfasst  hält,  steuert  das 
Schifflein;  ein  zweiter  am  Schnabel  sitzender  Engel  spielt  auf  der  Harfe. 
Vorauf  schwebt  ein  Engel,  der  einen  Schild  und  eine  Posaune  trägt,  über 
deren  SchallöflFnung  ein  Stern  strahlt  —  wohl  ein  Hinweis  auf  den  Glaubens- 
mut der  Apostel,  die  im  BegriflFe  sind,  den  Heiden  das  Licht  des  Evangeliums 


*)  Nach  einer  gefälligen  Mitteilung  des  Herrn  Konservators  Dr.  Daniel  Burckhardt 
in  Basel. 

*)  Der  bei  Raczynski  befindliche  Hinweis  auf  das  den  gleichen  Gegenstand 
behandelnde  Gemälde  Bendemanns  im  Kölner  Museum  wurde  durch  Cornelius  veranlasst. 
Siehe  Riegel,  Peter  Cornelius,  Berlin  1888,  S.  335—386. 


—  128  — 

zu  verkünden.  Ein  dem  Nachen  folgender  Engel  mit  umgekehrtem  Kreuz 
und  gezücktem  Schwert  deutet  den  den  Aposteln  bevorstehenden  Marter- 
tod an.  Auf  dem  gebirgigen  Ufer  ein  antiker  Tempel.  (Sorgsam  levirte 
Bisterzeichnung,  bezeichnet  unten  rechts:  „Eberle".  Abgebildet  bei  Raczynski 
a.  a.  0.  S.  226.) 

Die  unter  2,  5  und  6  aufgeführten  Zeichnungen  sind  im  Saal  neuerer 
Handzeichnungen  ausgestellt  und  tragen  die  Nummern  57,  56  und  55. 


Vereins  angelegenheiten. 

Bericht  über  das  Vereinsjahr  1895—1896. 

Auch  in  dem  abgelaufeüeu  Jahre  ist  der  Verein  wieder  redlich  bemüht  gewesen, 
der  Aufgabe,  die  er  sich  bei  seiner  Gründung  gesteUt,  nach  allen  Seiten  hin  gerecht  zu 
werden.  Zu  dem  Ende  hat  er  einerseits  eine  Reihe  von  wissenschaftUchen  Sitzungen  und 
Ausflügen  veranstaltet  und  anderseits  den  neunten  Jahrgang  der  Vereinszeitschrift  heraus- 
gegeben, welcher  eine  reiche  FüUe  lokalgeschichtlichen  Stoffes  in  grossem  Abhandlungen 
und  kleinern  Mitteilungen  den  Mitgliedern  bietet.  Der  erste  Ausflug,  am  4.  August  1896, 
hatte  zum  Zielpunkt  die  im  Geulthale  gelegene  mittelalterliche,  heute  in  arg  zerfallenem 
Zustande  befindliche  Burg  Schimper.  Da  die  Besichtigung  derselben  nicht  die  ganze  für  den 
Ausflug  in  Aussicht  genommene  -Zeit  in  Anspruch  nahm,  so  konnte  noch  eine  lohnende 
Pusswanderung  nach  dem  drei  Viertel  Standen  entfernten  Altenberg  unternommen  werden. 
In  der  Gartenveranda  des  Altenberger  Casino  hielt  Herr  Pfarrer  Schnock  einen  längeren 
Vortrag  über  das  neutrale  Gebiet  von  Moresnet.